- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 10. 1. Kläger J ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2657 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Steuerzahlung Alte Signatur: Wismar P 186a (W P n. 186a) Laufzeit: (1785) 13.12.1785-20.12.1785 Fallbeschreibung: Das Tribunal hatte 1784 einen Vergleich zwischen den Parteien vermittelt, daß Bekl. den Preis für die Gerste als Pacht abgeben sollten, der von Ratsherr Koester und Kaufmann Karthaus als der höchste festgesetzt wurde. Beide Kommissare haben einen Preis festgelegt, der um 1 s voneinander abweicht. Kl. wendet sich gegen den von Koester festgelegten als zu niedrig und bittet das Tribunal, den höheren Preis als den für ihn maßgeblichen festzulegen. Das Tribunal weist die Supplik am 20.12.1785 zurück, verweist auf den geschlossenen Vergleich und verbittet sich ähnliche Anträge in der Zukunft Prozessbeilagen: (7) Bescheinigungen von F.W. Karthaus vom 28.11.1795, von Notar Johann Friedrich Gottlieb Mayer vom 29.11.1785, von Johann Andreas Koester vom 24.11.1785, von Hinrich Salomon Christoph Froh vom 14.11.1785, von C.L. Marckwart vom 29.11.1785, von J. Wegener vom 28.11.1785 über Kornpreise Instanzenzug: 1. Tribunal 1785 Kläger: (2) Heinrich Christoph Jörns, Amtmann zu Poel Beklagter: Hausleute auf Poel Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2657 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2635 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Holzfuhren Alte Signatur: Wismar P 182 vol. 1 (W P n. 182) Laufzeit: (1773) 23.06.1773-12.07.1773 Fallbeschreibung: In dem Pachtvertrag, den Kl. mit der Krone über das Amt Poel geschlossen hat, ist festgelegt, daß Bekl. alle Holzfuhren zur Reparatur oder zum Neubau als "Extradienste" leisten müssen. Eine Grundsatzentscheidung darüber ist noch vor dem Tribunal anhängig, Kl. braucht jetzt aber schnelle Hilfe, da ihm ein Haus für 4 Familien abgebrannt ist, das vor der Ernte wieder aufgebaut werden muß. Er hat Bekl. gebeten, sie schließlich durch das Amtsgericht auffordern lassen und wendet sich, da dies nichts gefruchtet hat, an das Tribunal mit der Bitte, Bekl. zu diesen Fuhren zu veranlassen. Das Tribunal erläßt am 29.06.1773 ein Mandat an die Bekl., die Dienste zu leisten oder sich binnen 8 Tagen entsprechend zu äußern. Bekl. bemängeln am 10.07., daß Kl. sich trotz Aufforderung noch nicht auf ihre Appellation aus dem Jahre 1772 geäußert hat und versucht, durch Suppliken Tatsachen zu schaffen. Sie lehnen die Leistung von Holzfuhren grundsätzlich ab, da sie als freie Bauern dazu nicht verpflichtet sind. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 10.07.1773 in Kopie mit. Prozessbeilagen: (7) Protokoll des Amtsgerichts Poel vom 03.06.1773 Instanzenzug: 1. Tribunal 1773 Kläger: (2) Heinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel Beklagter: sämtliche Hausleute auf Poel kgl. schwedischen Anteils Anwälte: Kl.: Cand. jur. Johann Nikolaus Kindt (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2635 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2632 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Leistung von Diensten Alte Signatur: Wismar P 182 vol. 1 (W P n. 182) Laufzeit: (1754-1772) 09.07.1772-19.09.1772 Fallbeschreibung: Kl. stellt dar, daß Bekl. sich weigern, Fuhren zu leisten, die zur Reparatur bestimmter Gebäude auf Poel notwendig sind und gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts, das ihnen die Fuhren auferlegt, appellieren wollen. Er bittet das Tribunal darum, den Bekl. aufzutragen, die Fuhren zu leisten und die Bezahlung später zu vereinbaren. Das Tribunal folgt dem Antrag am 14.07. Kl. beschwert sich am 21.07., daß Bekl. das Tribunalsmandat nicht befolgt haben und bittet um dessen Durchsetzung. Am 22.07. bieten die Bekl. an, die Fuhren zu leisten, wenn sie mit den Hofdiensten bis nach der Ernte verschont würden, da sie nicht beides zur selben Zeit leisten können. Das Tribunal weist Kl. am 23.07. an, sich mit den Holzfuhren einstweilen zufrieden zu geben, die Hofdienste aber zu verschieben. Am 30.07. klagt Kl. erneut über nicht geleistete Holzfuhren. Das Tribunal weist Bekl. zur Leistung am folgenden Montag an und droht widrigenfalls mit Exekution. Am 03.08. erbittet Kl. Vollstreckung des Tribunalsmandates. Das Tribunal entsendet am 04.08. einen Unteroffizier mit 4 Soldaten nach Poel zur Vollstreckung. Am 05. und 07.08. erbitten die Bekl. Aufhebung der Exekution und schildern, wie sie den Tribunalsbefehlen sofort gefolgt sind und Kl. den Sachverhalt falsch geschildert habe. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Stellungnahme auf und erhält diese am 08.08., worin Kl. die Gegenseite der Lüge bezichtigt. Das Tribunal verurteilt den Kl. am 10.08. zur Übernahme der Exekutionskosten. Dagegen ergreift Kl. am selben Tag restitutio in integrum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die er am 10.08. erhält. Am 15.08. legt Kl. seinen Schriftsatz vor, am 18.08. ändert das Tribunal sein Urteil dahingehend, daß Kl. nur für die Exekutionskosten aufkommen muß, die er unbefugt erhöht hat und die deshalb ungerechtfertigt waren. Gegen dieses Urteil ergreifen die Kl. am 18.08. restitutio in integrum, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 19.08. erhalten. Am 22.08. legen sie ihren Schrifsatz vor, am 25.08. klagen sie über ungerecht berechnete Holzfuhren. Daraufhin fordert das Tribunal von Bekl. die Vorlage des Registers über die Fuhren. Am 31.08. bringt Kl. weitere Beweise bei, am 19.09.1772 verurteilt Tribunal ihn zur Übernahme von 30 Rtlr der Exekutionskosten und erlegt den Rest den Bekl. auf. Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Poeler Hausleute an das Poeler Amtsgericht vom 23.06.1772; Urteile des Poeler Amtsgerichts vom 17. und 23.06.1772; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 22.06.1772; von Notar J.C.Lehmann ausgestellte Übergabebescheinigung des Tribunalsmandates vom 16.07.1772; Aufstellung über Kosten des Tribunalsmandates vom 22.07.1772; Bescheinigung des Notars J.C. Lehmann vom 02.08.1772; Kostenaufstellung des Bekl.; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Befragung der Poeler Hausleute Peter Steinhagen, Jochim Holstmann und David Fehrmann vom 06.08.1772; von Jörns ausgestellter Exekutionszettel für den Musketier Dalberg vom 05.08.1772; von Notar J.C. Lehmann aufgenommene Befragung des Strandreiters Möller vom 08.08.1772; Auszug aus der am 06.08.1754 publizierten Dienstordnung; Verzeichnis der bezahlten Exekutionsgebühren über 46 Rtlr 8 s; Quittungen der Soldaten über erhaltene Exekutionsgebühr vom 11.08.1772; Register über Holzfuhren im Frühjahr 1772; Auszug aus Urteil des Domaniums vom 15.06.1771; Auszug aus neuem Lustrationsanschlag über Poel vom 31.12.1770; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Befragung des Strandreiters Möller vom 31.08.1772 Instanzenzug: 1. Tribunal 1772 2. Tribunal 1772 3. Tribunal 1772 Kläger: (2) Amtmann Heinrich Christoph Jörns zu Poel Beklagter: sämtliche Hausleute auf Poel kgl. schwedischen Anteils Anwälte: Kl.: Johann Nikolaus Kindt (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2632 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2482 Prozessgegenstand: Subsidiales Auseinandersetzung um Verfolgung von Sodomie Alte Signatur: Wismar P 63 (W P 3 n. 63) Laufzeit: (1685) 13.10.1685-22.12.1685 Fallbeschreibung: Das Tribunal hat einen Bericht von Deputierten des Gouverneurs von Wismar über die Behandlung eines Falls von Sodomie auf Poel und die Flucht des Verdächtigen erhalten und fordert am 13.10. zusätzlichen Bericht vom Kl. über den Vorfall an. Kl. berichtet am 10.11. über eine Anklage wegen Sodomie vor dem Poeler Amtsgericht und deren Hintergründe. Nach Gutachten der Juristenfakultät Rostock sollen die Vorwürfe gegen Bekl. erneut geprüft werden. Dazu wird er eingesperrt und von zwei Einwohnern von Poel in ungeeigneten Räumlichkeiten rund um die Uhr bewacht. Nachdem ihm die Flucht nach Lübeck gelungen ist, bittet Kl. dort um Auslieferung des Bekl., kann aber nichts erreichen. Er kündigt am 10.11. an, das Tribunal um "Bannisierung" des Bekl. bitten zu wollen, falls dieser sich nicht stellen sollte. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 16.12. erbittet Kl. ein Subsidialschreiben des Tribunals an den Lübecker Rat zur Auslieferung des Bekl. und erhält es am 18.12.1685. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Mandat vom 15.10.1685; Gutachten der Juristenfakultät Rostock vom 01. und 18.08., 23.09.1685; Auszug aus dem von Notar Erich Schilling aufgenommenen Protokoll des Amtsgerichts vom 01.09.1685; von Notar E. Schilling aufgenommene Zeugenvernehmung des Niclas Winter, des Oberschulzen Joachim Schwartz, des Vogts Hinrich Plagmann und der Dorothea Oldach vom 07. und 08.09.1685; Schreiben des Kl.s an den Lübecker Rat vom 15.10.1685; anonyme Zeugenaussage aus Lübeck vom 18.11.1685 Instanzenzug: 1. Tribunal 1685 Kläger: (2) Paul Jarmers, gräflich Steinbergscher Amtmann auf Poel Beklagter: Christian Barnitt, ehemals Bauer auf Poel, jetzt Flüchtling in Lübeck Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2482 |
|