-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  10.: 1. Kläger J
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1549
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Betrug und Arrest
Alte Signatur: Wismar J 43 (W J n. 43)
Laufzeit: (1754-1766) 14.10.1776-05.07.1779
Fallbeschreibung: Kl. hat am 15.06.1774 14 Wagen mit Hafer nach Schwerin durch Wismar bringen und dort die Akzise von seinem Amtsschreiber bezahlen lassen. Dieser gab an, daß pro Wagen 2 Drömt gehäufte Maaße Hafer" zu versteuern seien und zahlt entsprechend Akzise. Bei der Ausfuhr werden 4 Wagen angehalten, der Inhalt wird nachgemessen, für mehr als bei der Akzise angegeben befunden und beschlagnahmt. Kl. wird vom Akzisegericht des Betrugs beschuldigt und zur Strafzahlung verurteilt. In der Appellation an den Rat wird das Urteil der ersten Instanz bestätigt, weshalb er an das Tribunal appelliert. Das Tribunal fordert am 31.01.1777 die Akten des Ratsgerichts an, die am 05.04. eingehen. Am 14.04. bitten Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 18.04. auf den 03.05. ansetzt. Am 07.07. und 20.10.1777, am 19.01., 04.05., 06.07. und 19.10.1778 sowie am 18.01. und 19.04.1779 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 05.07.1779 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanzen und verurteilt zudem Kl. und seinen Prokurator zu 10 Rtlr Strafe wegen "Mißbrauchs der Appellation".
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 23.07.1776; Ratsgerichtsurteil vom 11.07.1776; Auszug aus der Dienstordnung des Amtes Poel vom 15.07.1754; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 06.05.1777; Rechnung Dr. Hasses für die Prokuratur
Instanzenzug: 1. Akzisegericht zu Wismar 1776 2. Ratsgericht 1776 3. Tribunal 1776-1779
Kläger: (2) Heinrich Christoph Jörns, Amtmann zu Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: August Wilhelm Rüdemann, Prokurator der Stadt Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1549


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1539
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 33 (W J n. 33)
Laufzeit: (1755) 01.09.1758-13.10.1758
Fallbeschreibung: Bekl. hat am 01.05.1755 von Jasters 100 Rtlr in Lübeckischem und 100 Rtlr in Wismarer Courant geborgt und versprochen, das Geld bis Michaelis bzw. Martini 1755 zurückzuzahlen. Da Zahlung bisher nicht erfolgt ist, wenden sich Kl. an das Tribunal, bitten um Hilfe bei Eintreibung des Kapitals und der seit 1755 fälligen Zinsen und erhalten am 02.09. ein Mandatum cum clausula an Bekl. Das Tribunal lädt beide Parteien zudem auf den 10.10. vor, wo Bekl. ihre Verschreibung anerkennt. Am 13.10.1758 verurteilt das Tribunal Bekl. zur Bezahlung von 200 Rtlr mitsamt Zinsen und Prozeßkosten.
Prozessbeilagen: (7) Verschreibung Christina Louisa Schneiders vom 01.05.1755; Protokoll der Tribunalssitzung vom 10.10.1758
Instanzenzug: 1. Tribunal 1758
Kläger: (2) Erben des Münzmeisters Johann Justus Jasters
Beklagter: Christina Louisa Schneider zu Lübeck
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1539


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1542
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bekanntmachung eines Testaments
Alte Signatur: Wismar J 36 (W J n. 36)
Laufzeit: (1764) 29.10.1764-14.12.1764
Fallbeschreibung: Kl. bitten um Eröffnung des Testaments ihres verstorbenen Vaters, das dieser bei B.G. Sander, dem Protonotar des Tribunals, hinterlegt hatte. Tribunal weist die Testamentseröffnung am selben Tag an, am 12.12. bitten Kl. um die Entsiegelung der Hinterlassenschaft, die am 13.12. vorgenommen wird und über die Protonotar Sander am 14.12.1764 berichtet.
Prozessbeilagen: (7) Vollmacht der Gertrud Elisabeth Jentzen und Sara Maria Jentzen, verheiratete Müller zu Göteborg für Dr. Christoph Erich Hertzberg zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten in Wismar vom 17.10.1764; Protokoll der Versiegelung des Hauses des verstorbenen Landrentmeisters Jentzen vom 07.10.1764 mit Hausinventar; Schreiben des J.P. von Schwerin an N N Gröning, Sekretär der Jura ducalia in Wismar vom 09.10.1764; Testament Jentzens vom 03.09.1764; Protokoll der Entsiegelung der Hinterlassenschaft Jentzens vom 13.12.1764
Instanzenzug: 1. Tribunal 1764
Kläger: (2) Gertrud Elisabeth, Johann Friedrich Jentzen, Sara Maria Müller, geb. Jentzen, Hedwig Lucia, Charlotta Margaretha und Christina Sophia Jentzen als Kinder des verstorbenen Landrentmeisters und Lizentinspektors Jentzen
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1542


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1543
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Einhaltung eines geschlossenen Vertrages
Alte Signatur: Wismar J 37 (W J n. 37)
Laufzeit: (1767) 26.03.1767-06.06.1767
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 26.03.1767 um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteiltem Mandat des Tribunals vom 27.03. an Kl., binnen 14 Tagen seinen Schriftsatz vorzulegen, trägt dieser am 09.04. folgendes vor Bekl. hat 1766 das Amt Neukloster gepachtet und mit Kl. und anderen Unterpachtverträge abgeschlossen. Kl. hat bereits 105 Rtlr Vorschuß auf die vom 01.05.1766 bis 01.05.1767 laufende Pacht gezahlt, da Bekl. das Amt aber noch nicht ausgeliefert wurde, ist auch der Unterpachtvertrag noch nicht wirksam. Kl. hat deshalb durch den Rat einen Arrest auf die Güter des Bekl. legen lassen. Rat befiehlt Bekl. auch, den Vorschuß, allerdings ohne Zinsen, zurückzuzahlen. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal und fordert auch die Bezahlung der Zinsen, wird aber am 26.05.1767 abgewiesen. Am 27.05. bittet Bekl. darum, Kl. anzuweisen, falls er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wolle, dies binnen 3 Tagen zu tun. Das Tribunal setzt Kl. am selben Tag eine Frist von 8 Tagen. Am 02.06. bittet Anwalt Sengebusch um Fristverlängerung, da sein Mandant in Holstein Vieh kauft, wird aber am 06.06.1767 abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 04.03.1767; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 07.03.1767
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1767 2. Tribunal 1767
Kläger: (2) Nicolaus Jesse, Pächter der Holländereien zu Neukloster und Strameus (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Daniel Joachim Philip Dahlemann, Pächter des Amtes Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1543


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0757
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Leistung von Naturaldiensten
Alte Signatur: Wismar E 56 (W E n. 56)
Laufzeit: (1769-1773) 23.11.1773-17.08.1776 (1777)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 23.11. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 24.11.1773 trägt Kl. am 05.01.1774 seine Beschwerden gegen ein Urteil des AG Poel vor. Kl. hatte im Jahre 1768 die Steinhagensche Stelle gekauft und sämtliche an ihr hängende Schulden für die Zusage übernommen, 12 Jahre keine Naturaldienste leisten zu müssen. Da Bekl. seit 1773 von ihm diese Dienste fordert und ihn durch das AG Poel mit Vollstreckung seiner Forderung bedrohen läßt, appelliert Kl. an das Tribunal und erbittet Bestätigung seines Vertrages. Das Tribunal fordert AG am 16.07. auf, die Beschwerde des Kl.s von selbst zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 19.07. bittet Bekl. das Tribunal, seine Ansprüche aus dem 1771 abgeschlossenen Pachtvertrag über das Amt Poel durchzusetzen und den Kl. zur Leistung der Dienste aufzufordern, wird aber am 20.07. auf den Bescheid an das AG verwiesen. Die Akten werden am 26.10. nach Antrag der Parteien vom 17.10.1774 eröffnet, am 23.01.1775 bitten Parteien, am 01.08. Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 23.10.1775 fordert das Tribunal das AG auf, alle Akten und Protokolle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag des Kl.s stehen, einzusenden und eröffnet diese am 02.01.1776 nach Antrag der Parteien vom 26.01. Am 22.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 08.07.1776 bestätigt das Tribunal den Vertrag des Kl.s und hebt das Urteil des AG Poel auf. Am 25.07. bittet Bekl., seinen Arrhendevertrag über das Amt zu beachten, wird aber vom Gericht am 16.08.1776 aber dazu angehalten, künftig einen förmlichen Antrag durch einen Prokurator vorzulegen. Am 12.03.1777 sendet das Tribunal die Akten 1. Instanz an das AG Poel zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 24.08.1773; Urteile des AG Poel vom 10., 12., 22. und 23.08.1773; Bestätigung des Kaufvertrages durch Tribunalspräsident Graf von Schwerin vom 04.02.1769; Auszüge aus dem und Kopie des Lustrationsanschlag vom 31.12.1770; Auszug aus dem Arrhendevertrag des Amtsmanns Jörns vom 24.02.1772
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1773 2. Tribunal 1773-1776
Kläger: (2) Claus Evert aus Malchow auf Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christopher Jörns, Amtmann auf Poel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Johann David Lembcke (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0757


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1544
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Trennung von Tisch und Bett
Alte Signatur: Wismar J 39 (W J n. 39)
Laufzeit: (1771-1772) 12.03.1772-06.07.1772
Fallbeschreibung: Nach jahrelangem Streit mit ihrem Mann klagt Bekl. im Konsistorium auf Scheidung und verlangt 500 Rtlr / Jahr Unterhalt. Parteien werden geschieden, Kl. soll Bekl. pro Monat 10 Rtlr Unterhalt zahlen und ihr Möbel und Hausgerätschaft geben. Kl. appelliert gegen dieses Urteil, bittet es aufzuheben, die Bekl. zur Rückkehr aufzufordern und ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Das Tribunal bestätigt am 06.07.1772 das Urteil des Konsistoriums nach Prüfung der vorinstanzlichen Akten (Nr. 1545).
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Konsistoriums vom 12.02.1772; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 15.02.1772; Protokolle der Vorbescheide des Konsistoriums vom 24.09.1771 und 06.02.1772; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 13.05.1772;
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1771-1772 2. Tribunal 1772
Kläger: (2) Hinrich Christoph Jörns, Amtmann zu Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Elisabeth Catharina Buchholz, frühere Ehefrau des Jörns (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. N N Goldschmidt (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1544


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1547
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Haltung von Schafen
Alte Signatur: Wismar J 42 (W J n. 42)
Laufzeit: (1771-1776) 29.08.1776-15.09.1778 (1778)
Fallbeschreibung: Kl. hat seit mehreren Jahren Probleme mit den jährlich wechselnden Inspektoren der Weide vor dem Altwismarer Tor. Im Jahre 1771 hat ihm der Rat untersagt, mehr als 50-60 Schafe auf seinem Hof zu halten und bestimmt, daß er keine Schafe auf der Stadtweide halten dürfe. Dagegen geht er 1776 in die Restituionsinstanz, in der der Rat sein Urteil bestätigt, so daß Kl. an das Tribunal appelliert. Das Tribunal fordert am 15.11.1776 vom Rat die Akten der Vorinstanz an, am 20.01.1777 erbitten Kl. Fristverlängerung, die sie am 24.01. erhalten. Am 14.04. bitten Kl. um Termin zur Akteneröffnung, der vom Tribunal am 18.04. auf den 30.04. angesetzt wird. Am 07.07.1777 und 04.05.778 bitten Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1778 urteilt das Tribunal, daß Kl. auf seinem Land soviel Schafe halten darf, wie er will, die gemeine Stadtweide aber nicht mit mehr Schafen nutzen darf als der Rat ihm dies zugesteht. Am 11.09. bittet Bekl. um Rückführung der Akten, die Tribunal am 15.09. verfügt und die am 16.09.1778 erfolgt.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 21.09.1771, 24.07.1776, 11.01.1777; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 27.07.1776; von Notar Ernst August Leich aufgenommenes Zeugenverhör von Friedrich Möller und Samuel Gellper über die Verhältnisse der Schäferei vor dem Altwismarer Tor vom 30.09.1771, Rationes decidendi des Ratsgerichtes; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Lembke vom 05.07.1777
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1771 2. Ratsgericht 1771-1776 3. Tribunal 1776-1778
Kläger: (2) Anton Andreas Jesse, Eigentümer und Bauer auf dem Schäferhof vor dem Altwismarer Tor, seit 20.01.1777 seine Witwe und Erben (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Ratsherr Breslach als Inspektor der Weide vor dem Altwismarer Tor (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A) Bekl.: Dr. Johann Christoph Gabriel Hasse (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1547


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1545
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Ehescheidung
Alte Signatur: Wismar J 39 (W J n. 39)
Laufzeit: (1772) 29.07.1772-28.08.1772
Fallbeschreibung: Kl.in hat ihren Mann wegen seines Benehmens vor dem Konsistorium auf Scheidung und Unterhaltszahlung von 500 Rtlr / Jahr verklagt. Sie hat zwar ersteres erhalten, da ihr aber nur 10 Rtlr / Monat zugesprochen wurden, appelliert sie an das Tribunal, da sie als "Amtsmännin" von dieser Summe nicht standesgemäß leben könne und bittet, die Summe auf 20 Rtlr zu erhöhen. Am 26.03. bittet Kl.in um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 28.03. setzt das Tribunal dazu den 02.04. fest. Am 04.05. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.07. erhöht das Tribunal die monatlichen Unterhaltszahlungen auf 13 Rtlr und erlegt Bekl. die Prozeßkosten auf. Am 29.07. bittet Kl.in, Bekl. keine Fristverlängerungen für eventuelle Rechtsmittel zu genehmigen und erreicht am 30.07. einen entsprechenden Bescheid, am 20.08. erinnert sie an die abgelaufene Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln und bittet um Durchsetzung des Urteils. Das Tribunal weist das Konsistorium am 21.08. entsprechend an. Am 26.08. reicht Kl.in eine Aufstellung über ihre Prozeßkosten ein und erbittet deren Prüfung. Am 28.08.1772 setzt das Tribunal Kosten auf 15 Rtlr 35 s fest.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Konsistoriums vom 12.02. und 11.03.1772; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 21.02.1772; Aufstellung der Unterhaltskosten der Kl.in; Aufstellung des Pastors Zastrow zu Poel über Unterhaltskosten für Kl.in und ihr Dienstmädchen vom 24.09.1771-22.10.1771 über 53 Rtlr 36 s vom 12.02.1772; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Quistorp vom 14.05.1772; Rationes decidendi des Konsistoriums; von Dr. Hasse ausgestellte Empfangsquiuttung für ein Tribunalsmandat vom 30.07.1772; Aufstellung der Anwaltskosten der Klin über 17 Rtlr 4 s vom 22.08.1772
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1772 2. Tribunal 1772
Kläger: (2) Elisabeth Catharina Ilsabe Buchholz, frühere Ehefrau des Amtmanns Jörns (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Christoph Jörns, Amtmann zu Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1545


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2667
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Besetzung der Stelle des Justitiars
Alte Signatur: Wismar P 203 (W P n. 203)
Laufzeit: 08.10.1772-05.12.1772
Fallbeschreibung: Nach dem Weggang Dr. Hertzbergs muß die Stelle des Justitiars auf Poel neu besetzt werden. Kl. hat den Advokaten Johann Nikolaus Kindt eingestellt und teilt dies dem Tribunal mit. Das Tribunal verweist den Kl. am 12.10. mit seiner Anzeige zunächst an das Gouvernement, am 16.10. beweist Kl., daß er dort bereits vorstellig geworden sei. Da das Gouvernement sich zu dem Auftrag an Kindt noch nicht geäußert hat, trägt das Tribunal Kl. am 18.11. auf, sich zunächst um eine Bestätigung seiner Auswahl zu kümmern und dann seinen Antrag erneut zu stellen. Dies tut Kl. am 28.11., das Tribunal nimmt den Vorgang am 05.12.1772 zu den Akten.
Prozessbeilagen: (7) von Gouvernementssekretär Dr. Friedrich Nürenberg bestätigter Auszug aus dem Pachtvertrag über das Amt Poel vom 10.10.1772; von Nürenberg bestätigte Anzeige Jörns vom 13.10.1772; Bescheid des Gouvernements vom 27.11.1772
Instanzenzug: 1. Tribunal 1772
Kläger: (2) Heinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel
Anwälte: Kl.: Johann Nikolaus Kindt (A), Dr. Johann David Lembke (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2667


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2635
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Holzfuhren
Alte Signatur: Wismar P 182 vol. 1 (W P n. 182)
Laufzeit: (1773) 23.06.1773-12.07.1773
Fallbeschreibung: In dem Pachtvertrag, den Kl. mit der Krone über das Amt Poel geschlossen hat, ist festgelegt, daß Bekl. alle Holzfuhren zur Reparatur oder zum Neubau als "Extradienste" leisten müssen. Eine Grundsatzentscheidung darüber ist noch vor dem Tribunal anhängig, Kl. braucht jetzt aber schnelle Hilfe, da ihm ein Haus für 4 Familien abgebrannt ist, das vor der Ernte wieder aufgebaut werden muß. Er hat Bekl. gebeten, sie schließlich durch das Amtsgericht auffordern lassen und wendet sich, da dies nichts gefruchtet hat, an das Tribunal mit der Bitte, Bekl. zu diesen Fuhren zu veranlassen. Das Tribunal erläßt am 29.06.1773 ein Mandat an die Bekl., die Dienste zu leisten oder sich binnen 8 Tagen entsprechend zu äußern. Bekl. bemängeln am 10.07., daß Kl. sich trotz Aufforderung noch nicht auf ihre Appellation aus dem Jahre 1772 geäußert hat und versucht, durch Suppliken Tatsachen zu schaffen. Sie lehnen die Leistung von Holzfuhren grundsätzlich ab, da sie als freie Bauern dazu nicht verpflichtet sind. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 10.07.1773 in Kopie mit.
Prozessbeilagen: (7) Protokoll des Amtsgerichts Poel vom 03.06.1773
Instanzenzug: 1. Tribunal 1773
Kläger: (2) Heinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel
Beklagter: sämtliche Hausleute auf Poel kgl. schwedischen Anteils
Anwälte: Kl.: Cand. jur. Johann Nikolaus Kindt (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2635
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