-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  10.: 1. Kläger J
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1533
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Mitarbeit im Amt
Alte Signatur: Wismar J 27 (W J 1 n. 27)
Laufzeit: (1743) 27.04.1743-23.07.1743
Fallbeschreibung: Kl. möchte aus dem Amt ausscheiden, seiner Tätigkeit aber weiterhin nachgehen. Er bietet an, alle Beschlüsse des Amtes mitzutragen, möchte aber nicht mehr an den zeitraubenden Sitzungen teilnehmen. Dies wird ihm vom Gewett verboten, weshalb er an das Ratsgericht appelliert, das den Gewettsspruch bestätigt. Das Tribunal lehnt die Appellation am 29.04. ab und bestätigt seine Entscheidung nach neuerlicher Bitte des Kl.s vom 20.07. am 23.07.1740.
Prozessbeilagen: (7) Supplik Jansens an den Rat vom 06.04.1743; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 21.03. und 25.04.1743; Ratsurteile vom 20.03.1743 und 10.04.1743
Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1742 2. Ratsgericht 1743 3. Tribunal 1743
Kläger: (2) Johann Friedrich Jansen, Maler zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Maler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1533


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1535
Prozessgegenstand: Mandatum de extradendo Auseinandersetzung um eine Erbschaft
Alte Signatur: Wismar J 29 (W J 1 n. 29)
Laufzeit: (1746) 02.11.1746-27.11.1747
Fallbeschreibung: Bekl. verweigert die Herausgabe von Mobilien des verstorbenen Jördens im Wert von 60 Rtlr, da er Ansprüche im Wert von 62 Rtlr 26 s an dessen Erbe geltend macht. Kl. erbitten daher ein Mandat an ihn zur Auslieferung der Möbel mit 3wöchiger Frist. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 11.11.1746 cum clausula, am 16.01.1747 bitten Kl. um ein Strafmandat von 50 Rtlr an Bekl., da dieser bisher nicht geantwortet habe, werden am 27.01. aber auf den Bescheid des Tribunals an den Kl. verwiesen. Dieser hatte am 21.01. seine Ansprüche an das Erbe Jördens nachgewiesen, die das Tribunal Kl.n am 27.01. mitteilt. Am 27.02. bekräftigen Kl. ihre Ansprüche, bringen eine Kaution Gramms für alle in Zusammenhang mit dem Erbe stehenden Ansprüche bei und fordern Auslieferung der Erbstücke. Das Tribunal weist Bekl. am 03.03. zur Erwiderung an, der am 15.04. um Fristverlängerung bittet. Am 07.06. besteht Bekl. auf seinen Ansprüchen an Jördens und beweist diese mit Zeugenaussagen und Quittungen, die das Tribunal Kl.n am 09.06. mitteilt. Am 21.07. bitten Kl. um Ausstellung des Mandats zur Auslieferung ihres Erbes, am 23.10.1747 lädt das Tribunal Parteien zu einem Vergleich auf den 07.11. vor. Am 06.11. bitten Kl. um Terminverschiebung, die am 07.11. auf den 28.11.1747 erfolgt, ein entsprechendes Ergebnis des Vergleichs ist jedoch nicht erhalten.
Prozessbeilagen: (7) Protokoll des Vormundschaftsgerichts vom 24.09.1746; von Tribunalsbote Gottfried Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 21.11.1746; Forderungen des Bekl. an Jördens (62 Rtlr 26 s); Erklärung Johann Michael Gramms als Bürge für die Ansprüche der Kl. einzustehen vom 25.02.1747; Rechnung über die Ausgaben der Kl. wegen Herausgabe der Mobilien Jördens vom 25.02.1747 (13 Rtlr 14 s); von Notar Ernst August Leich aufgenommene Zeugenaussagen von Johann Jacob Nölke, Johann Jürgen Hinrich Liphard und Anna Catharina Schuhmacher über den Aufenthalt und entstandene Unterhaltskosten Jördens bei Bekl. vom 02.05.1747; Quittung des Wismarer Apothekers Franz Kindt über Medizin für Jördens vom 05.05.1747; Schreiben des J.J. Arnds an Cand. Krüger vom 12.05.1747; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Schomerus vom 15.06.1747 und der Kl. für Dr. Ungnade
Instanzenzug: 1. Tribunal 1746-1747
Kläger: (2) Christian Probst, Ehefrauen des David Jochim Ekhorst und Hinrich Freyer sowie Anna Maria Hoffmeister als Erben des Caspar Otto Peter Jördens, Schreiber auf dem Roten Rosse" sowie Johann Michael Gramm, Losbäcker zu Gadebusch
Beklagter: Johann Daniel Lübke, Verwalter zu Zarnekow
Anwälte: Kl.: Lic. Theodor Johann Quistorp (A), Dr. Johann Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Johann Friedrich Schomerus (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P), seit 28.05.1747: Cand. Krüger (A), Dr. Johann Friedrich Schomerus (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1535


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1557
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 46 (W J n. 46)
Laufzeit: (1746-1770) 06.11.1781-04.07.1785
Fallbeschreibung: Kl. hatte dem verstorbenen Sohn des Bekl., Hofrat Heinrich Jacob Ungnade, während dessen Studienaufenthalt in Göttingen im Jahre 1770 400 Rtlr geliehen. Mit Zinsen und Unkosten, die Kl. wegen Eintreibung der Schulden hatte, beläuft sich seine Forderung auf 670 Rtlr, für die er ein entsprechendes Mandat an Bekl. erbittet. Das Tribunal weist Bekl. am 12.11. zur Erwiderung an. Am 19.12.1781 beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat nicht nachgekommen sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 08.01.1782 erhält. Am 18.02. erklärt Bekl., daß weder er noch sein anderer Sohn, auf den die Wechsel gezogen wurden, diese nie akzeptiert hätten und lehnt die Zahlung ab. Das mütterliche Erbe, auf das Kl. für die Bezahlung der Schulden reflektiert, hat Heinrich Jacob Ungnade bereits verzehrt. Bekl. bittet, Kl. zum Stellen einer Kaution aufzufordern. Das Tribunal folgt dem am 19.02. und fordert Kl. zur Erwiderung auf. Am 15.08. besteht Kl. auf seiner Forderung und bringt Kaution bei. Das Tribunal fordert am 16.08. Erwiderung von Bekl., am 05.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat bisher nicht gefolgt sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 06.11. erhält. Am 16.12. lehnt Bekl. die Kaution als unzureichend ab, das Tribunal weist Bekl. am 17.12.1782 zur Kautionsleistung an. Am 14.01.1783 erklärt Kl., bei seinem Anwalt Kaution hinterlegt zu haben. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 15.01. mit und fordert Erwiderung. Am 07.02. lehnt Bekl. die Kaution ab, woraufhin das Tribunal Kl. am 11.02. zu ausreichender Kautionsleistung auffordert. Am 17.04. weist Kl. Kaution nach, das Tribunal weist Bekl. am 19.04. zur Antwort an, der die Kaution am 27.05. erneut zurückweist. Das Tribunal weist Kl. am 28.05. zur Einzahlung der geforderten Summe an. Am 14.06. bietet Kl. die Einzahlung von 35 Rtlr in Gold an, wird am 16.06. vom Tribunal aber zur Einzahlung der vollen Summe angewiesen, was am 14.07. erfolgt. Am 16.07. weist das Tribunal Bekl. an, sich inhaltlich auf die Klage einzulassen, am 23.09. beschwert Kl. sich, daß dies bisher nicht geschehen ist und erbittet Anweisung an Bekl., die am 22.10. erfolgt. Am 06.11. weist Bekl. diese Anschuldigungen zurück, zeiht Kl. der Prozeßverschleppung, weist die Klage inhaltlich zurück und fordert die Bezahlung der Prozeßkosten. Das Tribunal teilt Kl. dies am 11.11.1783 in Kopie mit, schließt aber die Beweisaufnahme. Am 19.01., 26.04., 05.07. und 18.10.1784 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1785 weist das Tribunal Kl. ab und verurteilt ihn zur Übernahme der Prozeßkosten. Kl. ergreift am 07.03.1785 gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet zunächst am 07.03. und 18.04. Fristverlängerungen, die er am 08.03. und 20.04. erhält. Am 30.05. begründet er seine Rechtsmittel, am 04.07.1785 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) vom Göttinger Notar Johann Carl Christian Grimm bestätigte Kopien der Wechsel Heinrich Jacob Ungnades vom 07.05.1770, 28.05.1770 und 04.06.1770 auf den Weinschenk Hieronymus Christian Ungnade in Wismar; Wechsel des Kl.s für Dr. Koch in Wismar über 30 Rtlr vom 22.07.1782; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Koch vom 18.11.1782 und des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 18.11.1783; Schreiben Dr. Kochs an Bekl. vom 01.11.1780; Brief Hieronymus Christian Ungnades an Alexander Jeremias vom 28.05.1770 wegen Ablehnung des Wechsels; Testament der Maria Elisabeth Ringwaldt, geb. von Möllendorf, vom 23.01.1750; Vereinbarung zwischen Dr. Joachim Christoph Ungnade und seiner Schwiegermutter Maria Elisabeth Ringwaldt, geb. von Möllendorf, vom 06.12.1746 über Unterhalt; Protokoll über Aufteilung der Erbschaft der M.E. v. Möllendorf vom 10.11.1750; Quittung über Auszahlung von Geldern aus der Erbschaft der Frau des Bürgermeisters Tancke für Heinrich Jacob Ungnade vom 15.11.1781; Schreiben des J.H. Mau zu Stralsund an Bekl. vom 28.10.1775; Quittungen des M. v. Reichenbach zu Stralsund vom 29.09.1778, des Carl Friedrich Brunslow zu Wismar vom 19.05.1780 und Heinrich Jacob Ungnades zu Altona über den Empfang von 250 Rtlr vom 31.10.1776; Wechsel Heinrich Jacob Ungnades vom 17.08. und 23.10.1776; Aufstellung über Wechsel Hieronymus Jacob Ungnades vom 16.12.1771-14.09.1772
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1785 2. Tribunal 1875
Kläger: (2) Alexander Jeremias, in Göttingen wohnhafter Schutzjude
Beklagter: Dr. Joachim Christoph Ungnade, Prokurator am Tribunal
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Friedrich Christoph Gustav Lehmann (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1557


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1536
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 30 (W J 1 n. 30)
Laufzeit: (1748) 06.05.1749-04.09.1749
Fallbeschreibung: Bekl. hat sich von Kl. am 11.06.1748 70 Rtlr geborgt und versprochen, diese bis zum 20.11.1748 zurückzuzahlen. Da dies nicht geschehen ist, wendet sich Kl. an das Tribunal, das Bekl. am 13.05. cum clausula anweist, innerhalb von 6 Wochen Schulden zu bezahlen. Am 18.07. beweist Kl., daß Bekl. auf das Mandat nicht reagiert habe und bittet um verschärftes Mandat und Vollstreckung, die Tribunal Bekl. am 02.09.1749 androht.
Prozessbeilagen: (7) Wechsel Graevenitz über 70 Rtlr vom 11.06.1748; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 16.05.1749
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749
Kläger: (2) Dietrich Joachim Jahncke, königlich preußischer Domainen- und Kammerrat
Beklagter: Carl Wolter von Graevenitz zu Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1536


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1964
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Pachteinnahmen
Alte Signatur: Wismar L 87 (W L 3 n. 87)
Laufzeit: 02.09.1748-04.09.1748
Fallbeschreibung: Kl. hat auf Veranlassung des Tribunals die Rechnungen der Hebungen geprüft und herausgefunden, daß 100 Mk. Pachteinnahmen vom Hof Warkstorf fehlen. Kahl hat den Eingang von 150 Mk. von Zickermann bestätigt, aber nur 50 Mk. an die Hebung ausgezahlt. Kl. bittet Tribunal um Klärung. Dieses teilt den Sachverhalt am 03.09.1748 den Gebrüdern Behncke als Kreditoren Zickermanns mit.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748
Kläger: (2) Provisor der St. Jacobshebung zu Wismar
Beklagter: Hans Kahl, ehemaliger Provisor der Hebung und Carl Daniel Zickermann, ehemaliger Verwalter des Hofes Warkstorf

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1964


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1158
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Herausgabe einiger Schmuckstücke
Alte Signatur: Wismar G 127 (W G 4 n. 127)
Laufzeit: (1752) 10.10.1753-06.11.1754
Fallbeschreibung: Kl.in hat von einem Verehrer, dem ehemaligen Vizelandrentmeister Kohl, einige Schmuckstücke und andere Geschenke erhalten, hat jedoch nicht in die von Kohl erhoffte Eheschließung eingewilligt. Darauf hat Kohl seinen Posten verlassen, die Kl.in ihre Geschenke behalten, obwohl Kohl sie dem Bekl. nicht bezahlt hatte. Bekl. hatte Vater der Kl.in auf die Herausgabe des Schmucks verklagt (Nr. 1157). Kl.in reklamiert ihr Recht auf den Schmuck, den Kohl ihr geschenkt hatte. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.10. zur Erwiderung auf. Am 05.11. weist Bekl. die Klage zurück und erklärt, Kohl habe ihm den Schmuck nie bezahlt, er sei also noch sein Eigentum, um dessen Rückgabe er bitte. Am 07.11. fordert das Tribunal Kl.in zur Antwort auf, die am 24.11. eingeht und in der Kl.in beweist, daß Kohl den Schmuck zunächst bezahlt, dann ihr geschenkt habe. Das Tribunal fordert am 26.11. Erwiderung des Bekl., die am 10.12. eingeht und in der Bekl. darauf beharrt, daß die Zahlung noch nicht erfolgt sei. Am 11.12.1753 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 29.04.1754 gesteht das Tribunal dem Bekl. den Schmuck zu. Am 03.10. erbittet dieser die Auslieferung an seinen Anwalt, der sie am 11.10. erhält und am 04.11.1754 die Quittung des Bekl. einreicht.
Prozessbeilagen: (7) Liste der Dinge, die Kohl der Klägerin geschenkt hat mit Angabe der Preise; Quittung des Johann Pratto über bezahlten Schmuck und Bestätigung Kohls, daß er Kl.in den Schmuck geschenkt habe, vom 20.05.1752; Schreiben des Bekl. an Kohl vom 16.07.1752; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 01.11.1752 und der Kl.in für Dr. Ungnade vom 02.04.1754; Vollmacht des Bekl. für Dr. Hasse zum Empfang des Schmucks vom 29.09.1754; Empfangsbescheinigung Hasses vom 11.10.1754 und Grubes vom 13.10.1754
Instanzenzug: 1. Tribunal 1753-1754
Kläger: (2) Ulrica Jentzen, Tochter des Landrentmeisters Jentzen zu Wismar
Beklagter: Paul Grube, Kaufmann aus Rostock
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1158


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3842
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium poenale Auseinandersetzung um Bearbeitung von Äckern
Alte Signatur: Wismar W 193 (W W 4 n. 193)
Laufzeit: 06.03.1752-08.03.1752
Fallbeschreibung: Die Kl. beschweren sich, daß die Bauern von Groß Woltersdorf damit begonnen hätten, den zum Gut Klein Woltersdorf gelegten Acker zu bestellen und bitten um ein Strafmandat an sie, dieses zu unterlassen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 07.03.1752 und fordert die Bekl. auf, alles in statu quo zu belassen".
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752
Kläger: (2) Inspektor und Provisoren der St. Jacobshebung
Beklagter: sämtliche Bauern des Dorfes Groß Woltersdorf
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3842


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1538
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden und Beleidigung
Alte Signatur: Wismar J 32 (W J 1 n. 32)
Laufzeit: (1754) 31.05.1754-01.06.1754
Fallbeschreibung: Kl. behauptet, Bekl. würde ihm 44 Rtlr schulden und hätte ihn beleidigt. Er bittet Tribunal um Hilfe bei Eintreibung dieser Schuld und Arrest auf Güter des Bekl., da dieser Wismar in Kürze verlassen will. Da er seine Forderungen nicht belegen kann, lehnt das Tribunal die Supplik am 01.06.1754 ab.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Carl Friedrich Pälicke aufgenommene Zeugenbefragung des N N Rottmann, Kaufmann zu Wismar, vom 28.05.1754
Instanzenzug: 1. Tribunal 1754
Kläger: (2) Johann Friedrich Jentzen, Sekretär
Beklagter: Niels Ekholm, außerordentlicher Landmesser

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1538


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1439
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung eines Honorars
Alte Signatur: Wismar H 158 (W H 4 n. 158)
Laufzeit: (1754-1755) 03.06.1755-07.10.1755 (1755)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 03.06. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erfolgter Genehmigung des Tribunals vom 06.06. legt Kl.in am 11.06. ihren Schriftsatz vor. Bekl. hatte versprochen, in dem Streit der Kl.in mit ihrem Bruder, dem dänischen Leutnant Paulsen, der sie nicht am Erbe ihres Vaters, des Kammerrats Paulsen, teilhaben läßt, zu vermitteln. Bei Erfolg sollte er dafür einen Teil der 3.700 Rtlr erhalten, die der Bruder der Kl.in schuldet, bei Mißerfolg allerdings nur den Ersatz seiner Kosten. Nachdem Bekl. in einem anderen Streit der Kl.in vermittelt hat, wofür diese ihm 10 Rtlr versprochen hatte, fordert er auch die Zahlung von 161 Rtlr 17 s für Reisekosten in der Angelegenheit mit ihrem Bruder. Der Rat weist Kl.in in 2 Instanzen zur Zahlung von 78 Rtlr 14 s an, wogegen sie vor dem Tribunal appelliert. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 07.10. an, weist die Querulation am selben Tag wegen Unerheblichkeit ab und sendet die Akten am 08.10.1755 an den Rat zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 02.05.1755; Ratsgerichtsurteile vom 02.10.1754, 08.01. und 23.04.1755; Rechnungen Jerichaus vom 23.04.1754 wegen Vermittlung im Geschwisterstreit über 161 Rtlr 17 s und wegen Vermittlung beim Reichsgrafen von Bothmer über 53 Rtlr 12 s; Gegenrechnung der Kl.in vom 11.06.1755
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1755 2. Ratsgericht 1755 3. Tribunal 1755
Kläger: (2) Frau N N Hünemörder, geborene Paulsen (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amtsrat Johann David Jerichau zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1439


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2632
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Leistung von Diensten
Alte Signatur: Wismar P 182 vol. 1 (W P n. 182)
Laufzeit: (1754-1772) 09.07.1772-19.09.1772
Fallbeschreibung: Kl. stellt dar, daß Bekl. sich weigern, Fuhren zu leisten, die zur Reparatur bestimmter Gebäude auf Poel notwendig sind und gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts, das ihnen die Fuhren auferlegt, appellieren wollen. Er bittet das Tribunal darum, den Bekl. aufzutragen, die Fuhren zu leisten und die Bezahlung später zu vereinbaren. Das Tribunal folgt dem Antrag am 14.07. Kl. beschwert sich am 21.07., daß Bekl. das Tribunalsmandat nicht befolgt haben und bittet um dessen Durchsetzung. Am 22.07. bieten die Bekl. an, die Fuhren zu leisten, wenn sie mit den Hofdiensten bis nach der Ernte verschont würden, da sie nicht beides zur selben Zeit leisten können. Das Tribunal weist Kl. am 23.07. an, sich mit den Holzfuhren einstweilen zufrieden zu geben, die Hofdienste aber zu verschieben. Am 30.07. klagt Kl. erneut über nicht geleistete Holzfuhren. Das Tribunal weist Bekl. zur Leistung am folgenden Montag an und droht widrigenfalls mit Exekution. Am 03.08. erbittet Kl. Vollstreckung des Tribunalsmandates. Das Tribunal entsendet am 04.08. einen Unteroffizier mit 4 Soldaten nach Poel zur Vollstreckung. Am 05. und 07.08. erbitten die Bekl. Aufhebung der Exekution und schildern, wie sie den Tribunalsbefehlen sofort gefolgt sind und Kl. den Sachverhalt falsch geschildert habe. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Stellungnahme auf und erhält diese am 08.08., worin Kl. die Gegenseite der Lüge bezichtigt. Das Tribunal verurteilt den Kl. am 10.08. zur Übernahme der Exekutionskosten. Dagegen ergreift Kl. am selben Tag restitutio in integrum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die er am 10.08. erhält. Am 15.08. legt Kl. seinen Schriftsatz vor, am 18.08. ändert das Tribunal sein Urteil dahingehend, daß Kl. nur für die Exekutionskosten aufkommen muß, die er unbefugt erhöht hat und die deshalb ungerechtfertigt waren. Gegen dieses Urteil ergreifen die Kl. am 18.08. restitutio in integrum, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 19.08. erhalten. Am 22.08. legen sie ihren Schrifsatz vor, am 25.08. klagen sie über ungerecht berechnete Holzfuhren. Daraufhin fordert das Tribunal von Bekl. die Vorlage des Registers über die Fuhren. Am 31.08. bringt Kl. weitere Beweise bei, am 19.09.1772 verurteilt Tribunal ihn zur Übernahme von 30 Rtlr der Exekutionskosten und erlegt den Rest den Bekl. auf.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Poeler Hausleute an das Poeler Amtsgericht vom 23.06.1772; Urteile des Poeler Amtsgerichts vom 17. und 23.06.1772; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 22.06.1772; von Notar J.C.Lehmann ausgestellte Übergabebescheinigung des Tribunalsmandates vom 16.07.1772; Aufstellung über Kosten des Tribunalsmandates vom 22.07.1772; Bescheinigung des Notars J.C. Lehmann vom 02.08.1772; Kostenaufstellung des Bekl.; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Befragung der Poeler Hausleute Peter Steinhagen, Jochim Holstmann und David Fehrmann vom 06.08.1772; von Jörns ausgestellter Exekutionszettel für den Musketier Dalberg vom 05.08.1772; von Notar J.C. Lehmann aufgenommene Befragung des Strandreiters Möller vom 08.08.1772; Auszug aus der am 06.08.1754 publizierten Dienstordnung; Verzeichnis der bezahlten Exekutionsgebühren über 46 Rtlr 8 s; Quittungen der Soldaten über erhaltene Exekutionsgebühr vom 11.08.1772; Register über Holzfuhren im Frühjahr 1772; Auszug aus Urteil des Domaniums vom 15.06.1771; Auszug aus neuem Lustrationsanschlag über Poel vom 31.12.1770; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Befragung des Strandreiters Möller vom 31.08.1772
Instanzenzug: 1. Tribunal 1772 2. Tribunal 1772 3. Tribunal 1772
Kläger: (2) Amtmann Heinrich Christoph Jörns zu Poel
Beklagter: sämtliche Hausleute auf Poel kgl. schwedischen Anteils
Anwälte: Kl.: Johann Nikolaus Kindt (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2632
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