- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2032 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Frachtgelder Alte Signatur: Wismar L 143 (W L n. 143) Laufzeit: (1782-1783) 30.10.1783-24.01.1785 (1785) Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 30.10.1783 um Fristverkürzung für Kl. zum Einbringen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und gleichzeitiger Vorlage einer eigenen Appellation gegen das Urteil des Ratsgerichts setzt das Tribunal Kl. am 31.10. eine dreiwöchige Frist zur Vorlage seiner Schriftsatzes. Am 20.11. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 21.11. erhält. Am 28.11. reichen Bekl. ein Fürschreiben des Norburger Amtsgerichts ein, das Tribunal am 01.12. ad acta nimmt. Am 13.12. reicht Kl. seinen umfangreichen Schriftsatz ein und berichtet, daß das Schiff "Die Vier Schwestern" im Frühjahr 1783 in Wismar angehalten worden ist, da Kl. Ansprüche an dessen Ladung geltend gemacht hat. Die Ladung ist im April gelöscht und in Wismar gelagert worden, kurz darauf erhoben die Rheeder des Schiffes Ansprüche auf 9.555 fl. Frachtgelder sowie Schadensersatz und Kostenerstattung von Ratsherr Jordan, der die Bezahlung jedoch verweigert. Der Wismarer Rat spricht den Bekl. einen Anspruch auf Schadensersatz zu, jedoch nicht in der von ihnen gewünschten Form und Höhe, weshalb sie und der Kl. an das Tribunal appellieren. Das Tribunal fordert am 19.12. vom Rat die Akten der Vorinstanz an, , die am 31.12.1783 eingehen. Am 09.01.1784 bittet Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 10.01. auf den 12.01. ansetzt. Am 19.01. und 26.04. bitten Parteien, am 14.02. Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.02. ergänzt Kl. seinen Schriftsatz um neue Beweise. Am 10.05.1784 weist das Tribunal die Appellationen beider Parteien als "ungegründet" bzw. "unerheblich" zurück. Am 13.05. bittet Bekl., dem Kl. für das eventuelle Einreichen von Rechtsmitteln die Frist auf 14 Tage zu verkürzen. Das Tribunal lehnt dies am 18.05. ab. Jordan kündigt am 21.06. gegen das Urteil restitutio in integrum an, erbittet aber zunächst und am 31.07. sowie am 01.09.1784 Fristverlängerung, die er am 22.06. und 03.08. erhält. Am 04.09.1784 reicht er seinen Schriftsatz ein, am 08. und 24.09. ergänzt er ihn. Am 13.09. bittet Bekl., am 18.10.1784 beide Parteien um Prozeßbeschleunigung Das Tribunal bestätigt sein Urteil vom 10.05.1784 jedoch am 24.01.1785 und sendet die Akten am 07.02.1785 an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 16.10.1783; von Notar Moritz Carl August Hermes aufgenommene Appellation vom 23.10.1783; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 21.10.1783; Fürschreiben des Norburger Amtsgerichts für die Rheeder des Schiffes "Die Vier Schwestern" vom 17.11.1783; Schreiben Jordans an Thomsen in Norburg vom 19. und 23.12.1782, 23.01.1783 und vice versa vom 24.12.1782 und 30.01.1783; Zeugnis des Wismarer Rates für den beeideten Anspruch des Kl.s an der Schiffsladung vom 30.01.1783, von Notar Johann Friedrich Nölting beglaubigter Anspruch des Prokurators Koch namens der Kaufleute Lampe in Hamburg vom 08.05.1783; von Notar J.F. Nölting beglaubigtes Instrument über die Ansprüche Jordans an die Ladung des fraglichen Schiffes vom 31.07.1783; verschiedene Species facti und juristische Gutachten aus Amsterdam, Lübeck, Kiel zum Rechtsstreit (o.D., ohne Unterschrift); Prozeßvollmachten Webers für Dr. Koch vom 17.10.1783 und Jordans für Dr. Hasse vom 07.01.1784; Zeugnisse Johann Christian Striebels und Johann Jürgen Langes für Jordan vom 20.02.1784; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht Kindts für Dr. Koch vom 19.04.1784; Schreiben der Kaufleute Lampe aus Hamburg an Kl. vom 19.11.1782 und dessen Antwort vom 21.11.1782 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783-1784 3. Tribunal 1784-1785 Kläger: (2) Ratsherr Caspar Gabriel Hinrich Jordan (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Notar Christian Heinrich Weber aus Hamburg, seit 20.04.1784 Franz Kindt als Beauftragter der Kaufleute Johann und A.C. Lampe in Hamburg als Korrespondenten der Rheederei des kgl. dänischen Schiffes "Die Vier Schwestern, geführt von Kapitän Jürgen Petersen (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Christian Heinrich Weber (A), Dr. Johann Christian Koch (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2032 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1561 Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um die Mast von Schweinen Alte Signatur: Wismar J 48 (W J n. 48) Laufzeit: (1782-1783) 15.01.1783-30.03.1784 Fallbeschreibung: Parteien haben verabredet, daß Kl. Bekl. 250 Schweine zur Mästung überläßt, die dieser gemeinsam mit seinen Schweinen in seinem Eichenwald mästen will und dafür von Kl. Mastgeld in gleicher Höhe wie von seinen Nachbarn erhält. Bekl. mästet die Schweine jedoch nur im Buchenwald, weshalb sie nicht das gewünschte Gewicht erreichen und nicht vom Kl. mit dem erhofften Profit verkauft werden können. Da die Schweine wegen des Winterwetters nicht draußen gehalten werden können, bittet Kl. dem Bekl. bei Strafe von 1.000 Rtlr zu befehlen, daß er sie ihm zurückgeben solle, damit er sie nach Hamburg treiben und verkaufen könne, den Bekl. aber zu Schadensersatz zu verurteilen. Das Tribunal erläßt das Mandat am 20.01. bei 100 Rtlr Strafe. Am 12.02. bestreitet Bekl. die Angaben des Kl.s, da er sich nur verpflichtet hatte, 200 Schweine zu mästen, bestreitet, daß diese im Buchen- und nicht im Eichenwald gemästet wurden und fordert das vereinbarte Mastgeld. Das Tribunal fordert Kl. am 13.02. zur Antwort auf, am 03.05. beschwert sich Bekl., daß diese Antwort noch nicht eingegangen sei und erbittet erneutes Mandat, das er am 07.05. erhält. Am 20.05. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 21.05. erhält. Am 05.06. legt er weitere Beweise für seine Klage vor und fordert Schadensersatz für entgangene Einnahmen. Das Tribunal fordert Bekl. am 06.06. zur Erwiderung auf, die am 09.07. eingeht und in der Bekl. auf seinen Angaben besteht. Daraufhin schließt das Tribunal am 10.07. die Beweisaufnahme, am 20.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.12.1783 bringt Kl. weitere Beweise bei. Am 19.01.1784 lädt das Tribunal Parteien auf den 19.03. zu Vergleichsverhandlungen vor, verurteilt den Bekl. wegen "injurieuser Schreibarth" zu 20 Rtlr, den Anwalt des Kl. zu 10 Rtlr Strafe. Am 31.01. lehnt Bekl. den Vergleich ab, beschuldigt Kl. der Beweisfälschung und erbittet Urteil. Das Tribunal beläßt es am 03.02. bei dem Vorbescheid. Am 15.03. legt Kl. seine Kostenrechnung für Ankauf der Schweine, Mast und entgangenen Kaufpreis vor und fordert diese bei den Verhandlungen zu berücksichtigen. Der am 19.03.1784 ausgehandelte Vergleich beinhaltet die Zahlung von 300 Rtlr durch Jörns an Sengebusch für dessen Auslagen für die Mast und die Aufhebung aller weiteren Forderungen, das Tribunal bestätigt diesen Vergleich am 30.03.1784. Prozessbeilagen: (7) Schreiben Jörns an Bekl. vom 01., 02., 04., 06. 10.1782 und dessen Antworten vom 02., 03., 05. 10.1782, Schreiben des Heinrich Collasius an Jörns vom 03., 06., 11. und 13.01.1783 und dessen Antworten vom 05. und 12.01.1783; von Notar Gustav Heinrich Collasius aufgenommene Protokolle von Zeugenbefragungen von Johann Theede, Einlieger zu Lüdersdorf, Christian Burmeister, Hirte zu Lüdersdorf, Friedrich Christian Grobbeker, Johann Gotthard Engeler, beide Drescher zu Neukloster, N N Koehn, Krüger zu Neukloster, Christian Landers, Grobschmied vom 04.02.1783, des Erich Jacob Gildemeister und Hans Peter Funck vom 21.01.1783; Mitteilung des F.G. Spalding zu Groß Kussewitz über Mastgeldzahlung vom 24.01.1783, des A. Rodeler, Forstinspektor zu Rövershagen vom 25.01.1783, des J.J. v. Lowtzow zu Passee vom 29.01.1783, Aufteilung der 290 zu mästenden Schweine des Kl.s auf die einzelnen Dörfer des Amtes Neukloster; Berechnung des Mastgeldes für die Schweine des Kl.s vom 06.02.1782; Schreiben des N N von Cramon an Amtsschreiber Collasius vom 04.01.1783; von Notar M.C.A. Hermes aufgenommene Zeugenaussagen des Johann Westphal, Müller auf Poel, Hans Körner, Vogt zu Lutterstorf und Daniel Bartels, Schäfer und Holländer auf Poel vom 20.03.1783; Schreiben Sengebuschs an Jörns vom 30.09. und 02.10.1782; von Notar Moritz Carl August Hermes aufgenommene Zeugenbefragung von Hans Möller, Johann Halbkarth, Drescher, Jasper Freier, Johann Christopher Tempel, Amtszimmermeister, Jochim Hinrich Hermann, Drescher, Hans Körner, Vogt, Jochim Möller, Strandreiter, Hans Köster, Drescher, Christian Mau, Drescher und Johann Kunckel, Drescher, alle zu Poel, vom 20.03.1783, von Hans Steinhagen, Schäferknecht zu Oertzenhof und Johann Friedrich Wellmann, Holländerknecht zu Oertzenhof vom 20.03.1783; von Johann Gabriel Wegner, Pächter zu Neuhof, Jacob Steinhagen, Schulze in Seedorf und Peter Steinhagen, Schulze in Wangern aufgestelltes Zeugnis über den Zustand der Schweine vom 23.01.1783; Schreiben von N N Cramon an Kl. vom 04.03.1783; von Notar Matthias Babst aufgenommene Aussagen des Schneiders Wilhelm Liphardt, des Bauern Hinrich Lange, der Drescher Köhn Zander und Burchard Schwieso vom 04.03.1783; Pro Memoria von Jürgen Friedrich Seer, Pächter zu Lutterstorf und Carl Sasse, Einwohner auf Poel über Schweinehandel in Hamburg vom 26.02.1783; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 21.07.1783 und des Kl.s für Dr. Lembke vom 18.07.1783; von Michael Ludwig Gruber und Johann Lütje Schultz aus Hamburg abgegebene Information über den Zustand der Schweine vom 06.12.1783; von Notar Ernst Heinrich Collasius aufgenommene Aussage der Bauern Wilhelm Severin und Wilhelm Lange vom 06.10.1783; Schreiben des M. Babst zu Buckow an Kl. vom 14.02.1784; Aussage des J. Gramskow zu Buschmühlen vom 13.02.1784; von Notar Matthias Gregor Bölte zu Neubukow aufgenommene Aussage des Rektors Hauthal, des Chirurgs Röhrig, des Kaufmanns Wiegert vom 13.02.1784, des Schusters Peter Steinfatt vom 14.02.1784; Aussagen von Peter Kahrow, Schulze in Vorwendorf, Daniel Gillmeister, Hauswirt zu Vorwendorf, Christopher Meier und Jochim Borwin vom 23.02.1784; Aussage des Magnus Friedrich Helm, Verwalter zu Gersdorf vom 17.02.1784; von Notar M.C.A. Hermes aufgenommene Aussagen von Daniel Bartels, Holländer im Amt Poel, Friedrich Grewe, Holländer auf Oertzenhof, Carl Sasse, Büdner auf Poel, Hans Hinrich Dittmann, Büdner auf Poel, Johann Lieth, Büdner auf Poel, Jochim Müller, Strandreiter auf Poel, Jochim Hinrich Lorchner, Bürckenwärter auf Poel und Hans Gagzow, Büdner in Fehrdorf vom 24.02.1784; Protokoll des Vergleichs vom 19.03.1784 Instanzenzug: 1. Tribunal 1783-1784 Kläger: (2) Hinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel Beklagter: Kammerrat Sengebusch zu Neukloster Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1561 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2230 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Vertretung im Prozeß Alte Signatur: Wismar M 166 (W M n. 166) Laufzeit: 22.06.1778-29.10.1778 Fallbeschreibung: Kl. bittet das Tribunal, dem Bekl. aufzutragen, ihn in seinem Prozeß gegen den Strandreiter Müller (Nr. 2218) weiterhin zu vertreten und die vom Tribunal geforderte Erklärung auszuarbeiten, warum Kl. in seinem Pachtvertrag über das Amt Poel benachteiligt werde. Er bittet außerdem um Fristverlängerung bei der Einbringung seines Schriftsatzes. Das Tribunal befiehlt Sengebusch am 23.06. das Mandat wahrzunehmen und erteilt 6wöchige Fristverlängerung. Am 03.08. bittet Jörns erneut um einen Auftrag an Sengebusch, der sich krank gemeldet hat und eine weitere Fristverlängerung. Letztere wird ihm am 04.08. erteilt, außerdem wird er angewiesen, sich einen anderen Advokaten zu suchen. Am 15.09. bittet Jörns erneut um Fristverlängerung, da er in Wismar keinen Advokaten finden kann, der ihn vertreten will und er wegen der Ernte nicht dazu gekommen sei, in Mecklenburg zu suchen. Auch diese Verlängerung wird ihm am 16.09. bewilligt. Ein erneuter Antrag am 27.10.1778 wird vom Tribunal am 29.10.1778 abgeschlagen, Jörns wird damit zu der in Nr. 2218 angedrohten Strafe verurteilt. Prozessbeilagen: (7) Schreiben Sengebuschs an Jörns vom 26.07.1778 Instanzenzug: 1. Tribunal 1778 Kläger: (2) Heinrich Christoph Jörns, Amtsmann zu Poel Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch, Advokat am Tribunal Anwälte: Kl.: Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2230 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3875 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar W 227b (W W n. 227b) Laufzeit: (1778-1783) 21.05.1783-07.04.1785 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 21.05., 07.07. und 21.08. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 24.05. und 11.07. legt der Kl. am 04.09. seinen Schriftsatz vor, nachdem die Bitte der Bekl. vom 07.07., die Appellation für verfallen zu erklären, am 11.07. vom Gericht abgelehnt wurde. Der Kl. führt aus, daß er von den Bekl. wegen Schulden in Höhe von 1.548 Pfund Sterling 3 s 3 d vor dem Ratsgericht verklagt worden ist. Nach Einholung eines Gutachtens der Göttinger Juristenfakultät hat das Ratsgericht die Beweise der Bekl. für ausreichend anerkannt und den Kl. zur Bezahlung seiner Wechselschulden verurteilt. Der Kl. appelliert dagegen an das Tribunal, erklärt die Beweisführung der Bekl. für die Wechselschulden und die damit einhergehenden Zinsen und Kosten als unzureichend, führt umfangreiche Gegenbeweise an und bittet um Berichtigung des Urteils. Am 12.09. ergänzt er seinen Schriftsatz um zahlreiche Beweise. Das Tribunal fordert am 30.09. vom Ratsgericht die Akten der Vorinstanz an, am 20.10. bitten die Parteien um Eröffnung der am selben Tag eingegangenen Akten, die das Tribunal am 24.10. auf den 27.10.1783 ansetzt. Am 19.01.1784, am 20.02. die Bekl. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 26.04.1784 lädt das Tribunal die Pateien zu einem Vergleich auf den 09.07. vor. Am 07.07. bittet Advokat Sengebusch um Fristverlängerung, um sich von seinen Mandanten für den Vergleich instruieren zu lassen, das Tribunal setzt den Vergleichstermin daraufhin am selben Tag aus. Am 07.12. belegen die Bekl. ihre Forderungen und bitten um Bestätigung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert den Kl. am 30.12.1784 zur Erwiderung auf, am 29.03.1785 bitten die Bekl. um ein Urteil gegen den mittlerweile konkurs gegangenen Kl. Am 07.04.1785 fordert das Tribunal den Advokaten Sengebusch, der als gemeinsamer Anwalt der Jordanschen Gläubiger fungiert, auf, sich in dieser Funktion zu den Forderungen der Bekl. zu äußern und entzieht ihm das Mandat für die Bekl. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 14.02.1783; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 22.02.1783; Auszug aus Schreiben des Kl.s an die Firma Averhoff & von Scheven zu Hamburg vom 08.02.1779 und deren Antwort vom 12.02.1779; Bescheinigung des Schiffers Niclas Wilcken zu Barth über Ladung seines Schiffes vom 17.04.1778; Schreiben Niclas Wilckens aus Portsmouth an Kl. vom 26.05.1778; von Notar Georg Bimstedt zu Portsmouth ausgestelltes Notariatsinstrument für Schiffer Niclas Wilcken vom 10.06.1778 (dt. und englisch); Schreiben der Bekl. aus London an Firma der Witwe Karthaus und Sohn vom 16.04.1779; Auszüge aus den Geschäftsbüchern des Kl.s zum Handel mit Bekl. vom 12.04.1776-05.09.1783; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 07.10.1783; Wechsel vom 10.09.1778 (4x), 14.09.1778 (2x), 12.10.1778 (4x); Scheiben des Kl.s an Bekl. vom 03.09.1778 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1782-1783 2. Tribunal 1785 Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Kaufmann und Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: N N Williams und N N Farrington, Kaufleute zu London (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Philip Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3875 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0923 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufhebung einer Bürgschaft Alte Signatur: Wismar F 122 (W F n. 122) Laufzeit: 02.09.1777-02.02.1778 Fallbeschreibung: Kl. hatte für Bekl. mit 100 Rtlr dafür gebürgt, daß er nicht von Poel fliehen und dem Tribunal in den Prozessen gegen ihn zur Verfügung stehen würde. Da Bekl. jedoch seine Pacht für die Holländerei nicht bezahlen kann, will er Poel verlassen. Kl. zeigt dies an und bittet um Rückzahlung seiner Kaution. Das Tribunal fordert Fiskal am 03.09. zur Stellungnahme auf, die am selben Tag eingeht und in der Fiskal der Rückzahlung widerspricht. Das Tribunal lädt Krüger am 06.09. vor, befragt ihn und nimmt ihm einen Kautionseid ab. Am 13.09.1777 teilt das Gericht dem Kl. dies mit und verpflichtet Bekl. auf Poel zu bleiben. Am 08.01.1778 teilt Bekl. mit, daß er seit dem 16.09. aus dem Dienst entlassen sei und sich eine Wohnung in Wismar gesucht habe, die er beziehen wolle. Da er vom Brückenwärter am Umzug gehindert wird, bittet er, den Arrest auf seine Güter aufzuheben. Das Tribunal weist Kl. am 09.01. an, Bekl. abziehen zu lassen. Am 29.01. schildert Bekl., daß Kl. ihm den Abzug verweigere und erbittet Strafmandat an ihn. Das Tribunal fordert Kl. am 31.01.1778 auf, Bekl. unter Zurücklassung ausreichender Sicherheit ziehen zu lassen. Prozessbeilagen: (7) Protokoll des Verhörs des Bekl. vom 06.09.1777; Bescheinigung des Kl.s für Bekl. vom 16.09.1777; Urteil des Poeler Amtsgerichts von 19.01.1778; Lohnabrechnung des Bekl. für den Hirten Baumann (o.D.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1777-1778 Kläger: (2) Christoph Jörns, Amtmann auf Poel Beklagter: Otto Christoph Ludwig Krüger, Holländer zu Oertzenhof Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (A) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0923 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1546 Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Leistung von Diensten Alte Signatur: Wismar J 41 (W J n. 41) Laufzeit: (1776) 13.08.1776-15.08.1776 Fallbeschreibung: Obwohl die Dienste der Bekl. im Pachtkontrakt des Kl.s genau geregelt sind und er diese bezahlt hat, wurden sie ihm nicht geleistet. Er verlangt in der zum Zeitpunkt der Klage laufenden Ernte sowohl Hand- und Spann-, als auch Erntedienste, wird vom Tribunal aber am 15.08.1776 an das Amtsgericht Poel verwiesen, das zuvor bereits erfolglos versucht hatte, zu vermitteln. Zugleich weist das Tribunal Advokat Sengebusch an, in dieser Sache nicht am Amtsgericht zu richten. Prozessbeilagen: (7) Protokoll des versuchten Vergleichs in der Sache vor dem Amtsgericht Poel mit genauer Aufstellung der verlangten Dienste im Amt Poel vom 07.08.1776 Instanzenzug: 1. Tribunal 1776 Kläger: (2) Hinrich Christopher Jörns, Amtmann zu Poel Beklagter: Hausleute, Kossäten, Büdner und Kätner zu Poel Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1546 |
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