-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  10.: 1. Kläger J
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1569
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Schulden
Alte Signatur: Wismar J 52 (W J n. 52)
Laufzeit: 24.05.1785
Fallbeschreibung: Beide Parteien fordern die Rückzahlung von Schulden vom bankrotten Ratsherrn und Kaufmann C.G.H. Jordan, Kl. wenden sich aber dagegen, daß Bekl. gegen ein Ratsgerichtsurteil appellieren, in dem Jordan sicheres Geleit zur Einreise nach Wismar zugesagt worden war. Kl. bitten darum, Bekl. eine 24stündige Frist zum Einbringen ihrer Appellation zu setzen. Das Tribunal setzt am selben Tag eine dreitägige Frist, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1785
Kläger: (1) Handlungshaus der Witwe Karthaus und Sohn, Kaufleute Parish und Thompson in Hamburg, Generalkonsul Isaac Glörfeldt in Helsingör, Kaufleute Raupach und Seitz in Hamburg, Kaufmann Johann Ludwig Schultesius zu Wismar, Schiffer Joachim Nicolaus Waack, Segelnäher Hans Jacob Hamburg und Burgmann Schröder zu Kritzowburg als Gläubiger des Kaufmanns Jordan(2) Amtsrat Oldenburg zu Strömkendorf, Amtmann Oldenburg zu Redenthin, N N von Müller auf Detershagen, N N von Grell auf Madsow, N N von Liebeherr auf Steinhagen, N N Wiechmann, Pächter zu Neuhof, N N Oldenburg, Pächter zu Hagebök, N N Seer, Pächter zu Tatow, N N Kossel, Pächter zu Voigtshagen, N N Kauffelt, Pächter zu Wichmannsdorf und N N von Storch, Assessor auf Hoppenrade als Gläubiger des Kaufmanns Jordan
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1569


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2657
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Steuerzahlung
Alte Signatur: Wismar P 186a (W P n. 186a)
Laufzeit: (1785) 13.12.1785-20.12.1785
Fallbeschreibung: Das Tribunal hatte 1784 einen Vergleich zwischen den Parteien vermittelt, daß Bekl. den Preis für die Gerste als Pacht abgeben sollten, der von Ratsherr Koester und Kaufmann Karthaus als der höchste festgesetzt wurde. Beide Kommissare haben einen Preis festgelegt, der um 1 s voneinander abweicht. Kl. wendet sich gegen den von Koester festgelegten als zu niedrig und bittet das Tribunal, den höheren Preis als den für ihn maßgeblichen festzulegen. Das Tribunal weist die Supplik am 20.12.1785 zurück, verweist auf den geschlossenen Vergleich und verbittet sich ähnliche Anträge in der Zukunft
Prozessbeilagen: (7) Bescheinigungen von F.W. Karthaus vom 28.11.1795, von Notar Johann Friedrich Gottlieb Mayer vom 29.11.1785, von Johann Andreas Koester vom 24.11.1785, von Hinrich Salomon Christoph Froh vom 14.11.1785, von C.L. Marckwart vom 29.11.1785, von J. Wegener vom 28.11.1785 über Kornpreise
Instanzenzug: 1. Tribunal 1785
Kläger: (2) Heinrich Christoph Jörns, Amtmann zu Poel
Beklagter: Hausleute auf Poel
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2657


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1567
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 51c (W J n. 51c)
Laufzeit: (1785) 12.02.1785-08.03.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 12.02. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 15.02. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 02.03. berichtet Kl., daß er versprochen habe, seinen Gläubigern 10% ihres Geldes sofort, den Rest in 2 Jahren auszuzahlen. Da er keine Sicherheit dafür beibringen kann, hat der Rat diesen Plan zurückgewiesen, das Konkursverfahren gegen ihn eröffnet und wollte sein Haus versiegeln lassen. Kl. appelliert dagegen an das Tribunal, legt eine Bürgschaft über 500 Rtlr vor und bittet um Zeit, um neue Kreditoren zu finden, die die Ansprüche seiner bisherigen Gläubiger befriedigen. Das Tribunal lehnt dies am 08.03.1785 ab und bestätigt das Urteil des Ratsgerichts.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 10.02.1785; Protokoll der Versiegelung des Jordanschen Hauses vom 11.02.1785; von Notar Friedrich Carl Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 10.02.1785; Schreiben Jordans an den Wismarer Rat vom 07.01.1785, Versprechen Johann Christoph Hennings und Friedrich Christoph Everts, Jordan je 250 Rtlr zu Befriedigung seiner Gläubiger zu leihen vom 28.02.1785; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 16.02.1785
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785
Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch als gemeiner Anwalt der Jordanschen Kreditoren (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1567


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1568
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Gewährung sicheren Geleits
Alte Signatur: Wismar J 52 (W J n. 52)
Laufzeit: (1785) 24.05.1785-07.06.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. vom 24.05. den Kl.n eine Frist von 2 Tagen zur Einbringung ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil zu setzen, verfügt das Tribunal am selben Tag eine 3tägige Frist. Am 27.05. erbitten Kl. Fristverlängerung, eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 30.05. legen Kl. ihre Beschwerde gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Wismarer Rat hat Bekl. nach dessen Konkurs sicheres Geleit zum Verlassen der Stadt gewährt, Kl. appellieren dagegen, da sie befürchten, daß Bekl. flieht, ohne ihnen seine Schulden bezahlt zu haben. Außerdem appellieren sie dagegen, dem Rat einen Vorschuß von 50 Rtlr für Unterhalts- und Bewachungskosten Jordans leisten zu müssen. Das Tribunal weist die Appellation am 04.06. ab und verweist Kl. auf die Erkenntnis des Rates in der Konkurssache. Am selben Tag bittet Bekl. darum, Kl.n die Frist zum Einreichen von Rechtsmitteln auf einen Tag zu befristen. Das Tribunal setzt Kl.n am 06.06.1785 eine 3tägige Frist, die Kl. erklären am selben Tag auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 02., 20. und 21.05.1785; Bestätigung des Kopisten C.H. Siegmund über erhaltenen Schriftsatz vom 27.05.1785; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 20.05.1785
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785
Kläger: (2) Amtsrat Oldenburg zu Strömkendorf, Amtmann Oldenburg zu Redenthin, N N von Müller auf Detershagen, N N von Grell auf Madsow, N N von Liebeherr auf Steinhagen, N N Wiechmann, Pächter zu Neuhof, N N Oldenburg, Pächter zu Hagebök, N N Seer, Pächter zu Tatow, N N Kossel, Pächter zu Voigtshagen, N N Kauffelt, Pächter zu Wichmannsdorf und N N von Storch, Assessor auf Hoppenrade als Jordansche Kreditoren (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1568


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1566
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Beschlagnahme von Gütern
Alte Signatur: Wismar J 51 c (W J n. 51c)
Laufzeit: 14.11.1784-07.01.1785
Fallbeschreibung: Kl. ist vom Rat zur Befriedigung seiner Gläubiger verurteilt worden. Mangels Masse sollen seine Möbel versteigert und sein Haus bis zur Versteigerung versiegelt werden. Damit wäre aber sein Vorschlag zur anderweitigen Befriedigung seiner Gläubiger in Gefahr, weshalb er Tribunal bittet, dem Rat zu befehlen, die Versiegelung seines Hauses auszusetzen, bis er sich mit seinen Gläubigern geeinigt hat. Das Tribunal folgt dem Antrag und setzt die Versiegelung des Hauses am 15.11. zunächst aus. Am 15.12.1784 berichtet der Rat, daß die Gläubiger Jordans den Vergleich abgelehnt hätten und auf der Versteigerung seiner Habe bestehen würden. Das Tribunal sendet die Akten des Rates daraufhin am 07.01.1785 an diesen zurück.
Prozessbeilagen: (7) undatiertes Schreiben Jordans an den Wismarer Rat mit einem Plan zur Befriedigung seiner Gläubiger
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784-1785
Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1566


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3538
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar T 91 (W T n. 91)
Laufzeit: (1784) 12.01.1785-20.05.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und am 18.01. erteilter Erlaubnis des Tribunals, reicht der Kl. am 23.01.1785 seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil ein. Der Kl. hatte vom Bekl. 2.573 Mk. 12 s Hamburger Banco geliehen und nach mehrfacher Aufforderung einen Teil davon zurückgezahlt, so daß noch 1.750 Mk. 5 s Hamburger Banco zuzüglich der 5%igen Zinsen von 620 Mk. und Prozeßkosten von 179 Mk. 7 s übrigblieben, zu deren Bezahlung der Kl. verurteilt wird. Der Kl. beschwert sich über die Höhe der Zinsen und Prozeßkosten beim Rat, dieser bestätigt jedoch sein Urteil, weshalb sich der Kl. per Appellation an das Tribunal wendet und behauptet, er habe dem Bekl. sehr viel mehr Geld geliehen als dieser ihm und bittet, die gegenseitigen Forderungen gegeneinander aufzurechnen. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 20.05.1785 ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 13.10.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 20.10.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1785
Kläger: (2) Caspar Gabriel Heinrich Jordan, Ratsherr in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hieronymus Mathias Till, Kaufmann in Hamburg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Andreas Johann Theodor Quistorp (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3538


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2843
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Schadensersatz
Alte Signatur: Wismar R 143 (W R n. 143)
Laufzeit: (1784) 16.03.1784-24.03.1784
Fallbeschreibung: Die Parteien waren im Jahre 1783 in einen Streit um einen Frachtbrief geraten, wobei der Wismarer Rat die Bekl. zur Zahlung von Schadensersatz und allen Unkosten des Kl.s verurteilt hatte. Kl. hat nun seine Rechnung an den Rat gesandt und gebeten, die Bekl. aufzufordern, ihm das Geld auszuzahlen sowie ein Subsidial des Tribunals an den Hamburger Rat zu erwirken, mit dem das Ratsgerichtsurteil befördert werden soll. Der Rat schlägt das Gesuch jedoch ab, da die Akten des Falles noch beim Tribunal liegen. Kl. bittet daher das Tribunal um ein Fürschreiben an den Rat, ihn zu unterstützen. Das Tribunal teilt Kl. am 24.03.1784 mit, daß sich die Akten wieder beim Rat befinden und er seinen Fall dort vorantreiben solle.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 27.02. und 06.03.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Bernd Johann Rodde und Sohn, Kaufleute zu Hamburg
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2843


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1564
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Fälligkeit einer Rückbürgschaft
Alte Signatur: Wismar J 51 (W J n. 51)
Laufzeit: (1784) 26.06.1784-29.06.1784
Fallbeschreibung: Kl. hat sich zu Beginn des Jahres 1782 von Bekl. und anderen landgesessenen mecklenburgischen Adligen eine Kreditbürgschaft über 500 Rtlr zusagen lassen. Nachdem ihm der Kredit durch Bremer Kaufleute vorfristig aufgesagt wurde, weigern sich die Bürgen für den Kredit einzustehen und haben ihn vor dem Rat zur Rückzahlung des bei den Bremern geborgten Geldes verklagt. Der Rat hat Kl. zur Zahlung verurteilt, Kl. will dagegen eine Querel einreichen, hofft aber, sich mit dem Bekl. außergerichtlich verständigen zu können und bittet, für den Fall des Mißlingens dieser Verständigung, um Fristverlängerung beim Einreichen der Appellation. Das Tribunal gesteht ihm diese am 29.06.1784 zu, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 17.05.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 25.05.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784
Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Landrat von Mecklenburg auf Zibühl (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1564


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1565
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung einer Wechselschuld
Alte Signatur: Wismar J 51 b (W J n. 51b)
Laufzeit: (1783-1784) 20.11.1784-23.11.1784
Fallbeschreibung: Bekl. fordern vom Kl. die Zahlung von 1.818 Rtlr Louis d`Or nebst 5 % Zinsen und haben beim Wismarer Rat ein Urteil zur Bezahlung dieser Summe innerhalb von 14 Tagen erlangt. Da Kl. dagegen vor dem Tribunal appellieren will, bitten Bekl. am 20.11., ihm zur Einreichung seiner Appellation 3 Tage Frist zu setzen. Das Tribunal setzt die Frist am 23.11.1784 auf 14 Tage fest, mahnt Kl. aber nachdrücklich, das "beneficii appellationis" nicht zu mißbrauchen. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Wechsel über 1.818 Rtlr zu 5 % Zinsen vom 10.01.1783; Schreiben Jordans an den Wismarer Rat zur Anzeige seiner Appellation an das Tribunal vom 06.11.1784; von Notar Johann Friedrich Nötling aufgenommene Appellation vom 03.11.1784; Ratsgerichtsurteil vom 21.10.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784
Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kaufleute Kahl und Duntze zu Bremen (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A); Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1565


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2844
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz
Alte Signatur: Wismar R 143 (W R n. 143)
Laufzeit: (1783-1784) 20.04.1784-02.11.1784
Fallbeschreibung: Nachdem der Wismarer Rat 1783 in einer Streitsache zwischen den Parteien die Bekl. zum Schadensersatz und zur Übernahme aller Kosten verurteilt hatte, reicht Kl. seine Rechnung beim Rat ein und bittet um ein Mandat an Bekl., das Geld umgehend zu bezahlen. Der Wismarer Rat verweist Kl. aber an den Hamburger Rat mit diesem Gesuch. Da Kl. befürchtet, daß sich der Ausgang des Prozesses dort weiter verzögern wird und er nicht zu seinem Recht gelangen kann, erbittet er die Hilfe des Tribunals und queruliert gegen das Ratsgerichtsurteil. Kl. argumentiert, daß Bekl. durch das Wismarer Ratsgericht bereits 1783 rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt worden seien, es ihm nun nur darum ginge, dieses Urteil vollstrecken zu lassen und erbittet dabei die Hilfe des Tribunals. Dieses lehnt die Annahme des Falles am 11.05. ohne Angabe von Gründen ab. Am 21.06. ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum, wird aber am 02.11.1784 erneut abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10.04.1783, 05.04.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 06.04.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784 3. Tribunal 1784
Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bernd Johann Rodde und Sohn, Kaufleute zu Hamburg (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2844
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