- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3955 Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um widerrechtlich genutztes Land Laufzeit: (1775) 16.09.1775-11.11.1775 Fallbeschreibung: Die Kl. beschweren sich darüber, das der Bekl. widerrechtlich eine Schafherde vom Lübecker Teil in den schwedischen Teil der Insel getrieben habe, um sie dort weiden zu lassen. Außerdem hat er die Zäune und die Schäferhütte von Seedorf in den schwedischen Teil bringen und dort wieder aufbauen lassen. Der Lübecker Rat bittet darum, den Bekl. aufzufordern, alles, was dem Heilgeisthospital gehöre, zurückzugeben. Das Tribunal hatte den Bekl. daraufhin zu einer Erklärung aufgefordert, die dieser am 01.11.1775 vorlegt und sich rechtfertigt, er habe von Amts wegen beim Konkurs seines Vorgängers, des Amtmannes Hundt, die von diesem gekauften, aber sehr schlecht bewirtschafteten Stellen, die früher einmal den Hausleuten Timme und Prien gehörten, übernommen. Hundt hatte auch in dem zum Lübecker Heilgeisthosiptal gehörenden Seedorf ein Gehöft, das er mit Steinen, die er von seinen schwedischen Gehöften geholt hat, ausbauen lassen hat. Auch der gesamte Dung und der Grünschnitt sind auf die Lübecker Seite Poels gebracht und dort zur Verbesserung des Bodens gebraucht worden, während die Stellen auf schwedischer Seite verwahrlosten. Beim Konkurs Hundts sind dessen mecklenburgische Güter an einen Teil seiner Gläubiger gefallen, das Gehöft in Seedorf hat ein anderer Teil übernommen, Priens Stelle hat er an dessen Erben verkauft. Die wüst liegende Stelle Timms ist dem Bekl. vom AG Poel zur Bewirtschaftung zugewiesen worden, die Stelle Priens kauft er von dessen Erben und bewirtschaftet sie ebenfalls. Er weist seinen Schäfer zunächst an, die Schafe von der Seedorfer Stelle wegtreiben zu lassen und die Zäune mitzunehmen als Schadensersatz für die Bodenverbesserung, nimmt diese Anweisung aber bald darauf zurück und leugnet deshalb das von den Bekl. angegebene spolium". Stattdessen stellt er eigene Forderung wegen der Bodenverbesserung und des Baumaterials auf, die auf die Lübecker Seite verbracht worden sind. Eine Antwort des Tribunals erhellt nicht. Das Tribunal teilt den Kl.n die Antwort des Bekl. am 10.11.1775 mit Prozessbeilagen: (7) Mandate des Poeler Amtsgerichts vom 08.07.1775 und 07.08.1775 Instanzenzug: 1. Tribunal 1775 Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Lübeck für das Lübecker Heilgeisthospital Beklagter: Hinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3955 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3927 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Anspruch auf ein Erbe Alte Signatur: Wismar Z 32 (W Z n. 32) Laufzeit: (1748-1764) 20.06.1777 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 20.06. um Fristverlängerung zum Einreichens einer Klage und erhaltener Erlaubnis des Tribunals vom 24.06. trägt der Kl. am 11.07. die Ansprüche seiner Ehefrau wegen eines Erbes ihres Vaters / seines Schwiegervaters, des 1755 in Wismar verstorbenen Kammerjunkers Hans Joachim von Zülow auf Zülow, vor. Da die Kl.in nur einen einzigen, bereits 1775 verstorbenen Bruder hat, in dessen Testament sie neben ihrem Brautgeld von 3.500 Rtlr nur mit 2.000 Rtlr bedacht worden ist, klagt ihr Ehemann generell auf die Feststellung und Aufteilung des Erbes zwischen seiner Ehefrau und der Stieftochter ihres verstorbenen Bruders. Das Tribunal fordert den Bekl. am 12.07. zur Erwiderung auf. Am 23.09. bittet der Kl. um Erneuerung des Mandates, da der Bekl. noch nicht geantwortet habe und erreicht dies am 26.09. Am 30.10. weist der Bekl. die Klage zurück, bezieht sich auf einen Vergleich zwischen seinem Schwiegervater und dessen Vater, nach dem der Kl.in nichts zustünde. Das Tribunal fordert den Kl. am 31.10. zur Erwiderung auf, am 15.12. bittet der Bekl. um Erneuerung des Mandates, da sich der Kl. noch nicht gemeldet habe und erreicht dies am 17.12.1777. Am 21.01.1778 besteht der Kl. auf den Ansprüchen seiner Frau und begründet diese erneut mit Zusagen ihres Vaters und Bruders. Das Tribunal fordert den Bekl. am 22.01. zur Antwort auf, der die Forderungen am 07.03. erneut zurückweist. Daraufhin schließt das Tribunal am 09.03. die Beweisaufnahme. Am 02.05. trägt der Kl. weitere Fakten vor, die vom Tribunal am 07.05. nicht zugelassen werden. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell C.G. Wolff ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 15.07.1777; Vergleich zwischen Hans Joachim von Zülow und Christoph Friedrich Barthold von Zülow von Trinitatis 1748; Urteil der Schweriner Justizkanzlei in Sachen des Christoph Friedrich Barthold von Zülow vs. alle Anspruchsberechtigten an dem Gut Zülow in pcto Schulden vom 16.07.1764 Instanzenzug: 1. Tribunal 1777 Kläger: (2) Oberstleutnant Adolph Hans von der Lühe auf Barnekow namens seiner Ehefrau Anna Elisabeth Christina, geb. v. Zülow Beklagter: Oberstleutnant Carl von Hintzenstern namens seiner Ehefrau Maria Sophia sowie deren Kinder als Erben des verstorbenen Christoph Friedrich Barthold von Zülow Anwälte: Kl.: N N Warnemünde (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3927 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3926 Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Verkauf von Erbstücken Alte Signatur: Wismar Z 32 (W Z n. 32) Laufzeit: 21.03.1776-05.06.1776 Fallbeschreibung: Der Kl. berichtet, daß die Witwe Zülow auf dem Sterbebett liegt, ihr Erbe und das ihres bereits verstorbenen Mannes an die Bekl. fallen würden. Da auch die Kl. darauf Anspruch erheben bitten sie um ein Mandat an die Bekl. nichts aus dem Erbe zu veräußern, bevor der Rechtsstreit um das Erbe nicht entschieden ist. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 22.03.1776 und fordert die Bekl. zur Vorlage eines Nachlaßinventars binnen 8 Tagen auf. Am 29.03. erbittet der Bekl. eine 14tägige Fristverlängerung, die er am 30.03. erhält. Am 05.06. bittet der Bekl. um Erklärung des Verbotes, da er Schulden seines Erblassers zu bezahlen und aktuelle Entscheidungen wegen des Erbes zu treffen habe. Am selben Tag erlaubt das Tribunal die Bezahlung der Schulden des Verstorbenen inklusive der Beerdigungskosten, gestattet aber keine darüber hinausgehende Auszahlung von Geldern aus dem Erbe. Instanzenzug: 1. Tribunal 1776 Kläger: (2) Oberstleutnant von der Lühe auf Barnekow namens seiner Ehefrau Anna Elisabeth Christina, geb. v. Zülow Beklagter: Oberstleutnant Carl von Hintzenstern und dessen Ehefrau Maria Sophia von Hintzenstern, geb. v. Plessen, sowie deren Kinder als Erben des verstorbenen Christoph Friedrich Barthold von Zülow Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Gabriel Gröning (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3926 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3924 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar Z 32 (W Z n. 32) Laufzeit: (1745-1764) 11.11.1775-30.06.1777 (1777) Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich darüber, daß seine Ehefrau, die Schwester des verstorbenen Zülow, nur 2.000 Rtlr geerbt habe, dessen Frau das restliche Vermögen hingegen auf Lebenszeit nutzen dürfe und es danach an ihre Tochter, die Stieftochter des Verstorbenen, die Frau des Oberstleutnant Hintzenstern, übergehen soll. Der Kl. bittet um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes zur Begründung seiner Ansprüche und erhält diese am 14.11.1775. Er erneuert seine Bitte am 22.12.1775 und 06.01.1776 und erhält weitere Fristverlängerungen am 23.12.1775 und am 06.01.1776, bevor er seine Argumente am 06.01. vorlegt. Der verstorbene Zülow und die Kl.in sind die einzigen Kinder des Kammerjunkers von Zülow zu Zülow. Nach dem Tod ihres Vaters hat der Bruder die Mutter ausgezahlt, die Kl.in erhielt als Mitgift 3.500 Rtlr. Der Bruder nutzte hingegen das Gesamterbe und teilt nach dem Tod der Mutter deren Erbe mit der Kl.in. Das Gut Zülow verkauft er 1764 für 4.200 Rtlr, kauft sich Haus und Grabkapelle in Wismar und stirbt nach seinem einzigen Sohn im Jahre 1775. Die Kl. argumentieren, daß Zülow nie ein Gewerbe betrieben oder auf seinem Gut gewirtschaftet, sondern ausschließlich von dem Erbe gelebt habe und fordern jetzt nach Lübischem Recht den Anteil für die Schwester des Verstorbenen. Dazu soll das Testament für nichtig erklärt, die Witwe Zülows aufgefordert werden, ein Erbinventar anzufertigen, außerdem soll ihr verboten werden, etwas aus dem Erbe zu verkaufen, bevor es nicht erfaßt und rechtskräftig aufgeteilt ist. Das Tribunal fordert die Bekl. am 21.02. zur Erwiderung auf. Am 18.04. wehrt sich Oberstleutnant Hintzenstern namens der Bekl. gegen die Unterstellung, das Testament sei nicht rechtskräftig, weil sein verstorbener Schwiegervater nur das Erbe seines Vaters verbraucht und kein eigenes Eigentum gebildet habe und legt entsprechende Beweise, einen zwischen Vater und Sohn geschlossenen Vergleich und Rechtsauskünfte des Wismarer Rates vor. Das Tribunal teilt dies am 30.04. dem Kl. zur Kenntnis mit. Am 17.05. leugnet der Kl. den zwischen seinem Schwager und dessen Vater resp. seinem Schwiegervater geschlossenen Vergleich von 1748 und bittet um Fristverlängerung zum Vortrag seiner Gegenargumente, die ihm am 21.05. gewährt wird. Am 02.07. bittet der Bekl., diese Frist für verfallen zu erklären und das Urteil zu sprechen. Das Tribunal weist den Bekl. am 03.07. darauf hin, daß die gewährte Frist für den Kl. noch laufe. Als dieser am 02.07. um Fristverlängerung bittet, wird er auf das Gesuch des Bekl. verwiesen. Daraufhin trägt der Kl. am 09.07. sehr ausführlich seine Argumente gegen die Erklärung des Bekl. vor und besteht auf seinen Ansprüchen an das Erbe des Schwiegervaters. Das Tribunal fordert den Bekl. am 11.07. zur Erwiderung auf, am 15.10. beschwert sich der Kl., daß der Bekl. sich noch nicht gemeldet habe und bittet, ihn an das Mandat zu erinnern. Das Tribunal folgt dem Antrag am 16.10. und setzt dem Bekl. eine 6wöchige Frist. Am 20.10. weist der Bekl. alle Forderungen des Kl.s erneut ausführlich zurück, das Tribunal schließt am 21.10. die Beweisaufnahme. Am 14.12.1776 hebt das Tribunal die Verbote zur Veräußerung des Erbes (Nr. 3926) wieder auf und verurteilt den Kl. zum Schadensersatz für den Bekl. für alle in mecklenburgischen Gerichten angelegten Arreste und zur Bezahlung der Prozeßkosten. Am 25.01.1777 ergreift der Kl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum und erbittet Fristverlängerung, die er am 28.01.1777 erhält. Am 06.03. legt der Kl. noch einmal ausführlich seine Forderungen dar, beweist sie und bittet um Änderung des Tribunalsurteils. Am 01.04. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung und verweist auf immer noch bzw. erneut anliegende Beschlagnahmen auf ihm zustehende Gelder in Mecklenburg, am 14.04. bitten beide Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 17.05.1777 bestätigt das Tribunal sein Urteil, zieht jedoch beide Parteien zur Bezahlung der Prozeßkosten heran und stellt es dem Kl. frei, wegen seines generellen Anspruchs auf das Erbe zu klagen. Am 20.05. bittet der Bekl. um Mitteilung des Restitutionsschriftsatzes des Kl.s und erhält diesen am 21.05.1777. Am 28.06. bittet Dr. Hasse namens seines Mandanten um Fristverlängerung zum Einreichen eines eventuellen Restitutionsschriftsatzes wegen der Bezahlung der Prozeßkosten und erhält diese am am 30.06.1777. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Kaufvertrag über das Gut Zülow zwischen Christoph Friedrich Barthold von Zülow und Hauptmann Gottwald von Hövel vom 21.04.1764; Auszug aus Protokoll der Verhandlung vor der Schweriner Justizkanzlei vom 11.07.1764; Urteil der Schweriner Justizkanzlei in Sachen des Christoph Friedrich Barthold von Zülow zu Zülow vs. alle Gläubiger, die Ansprüche auf das Gut Zülow erheben in pcto liquidationis vom 16.07.1764; Ratsgerichtsurteil bzw. Tribunalsurteil in Sachen der Vormünder der Kinder des Mathias Hinrich Schultz vs. Franz Jochim Schultz in pcto debiti et testamenti vom 27.10.1751 bzw. 22.10.1753; Rechtsauskünfte des Lübecker Rates vom 13.05.1745, 24.04.1754; Rechtsauskunft des Wismarer Rates über Erbrecht bei mecklenburgischen Adligen, die nach Wismar gezogen sind, vom 09.04.1761; Vergleich zwischen Hans Joachim von Zülow und Christoph Friedrich Barthold von Zülow von Trinitatis 1748; Mandat der Schweriner Justizkanzlei an den Engeren Ausschuß von Ritter- und Landschaft vom 18.04.1776; Ratsgerichtsurteil vom 28.02.1766; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Lembke vom 19.10.1776 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 19.10.1776; Bescheid der Schweriner Regierung über Arrest auf Vermögen des Bekl. vom 21.03.1777; Supplik des Kl.s an den Herzog von Mecklenburg vom 07.03.1777; Mandat der Schweriner Justizkanzlei an den Engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft, N N Plessen auf Greven und die Witwe und Kinder des Oberappellationsrates Cruse zu Neese vom 21.03.1777 Instanzenzug: 1. Tribunal 1775-1776 2. Tribunal 1777 Kläger: (2) Oberstleutnant Adolph Hans von der Lühe auf Barnekow namens seiner Ehefrau Anna Elisabeth Christina , geb. v. Zülow Beklagter: Anna Sophia von Zülow, geb. v. Hövel und die Frau des Oberstleutnants Carl von Hintzenstern, Maria Sophia sowie deren Kinder als Erben des verstorbenen Christoph Friedrich Barthold von Zülow Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Gabriel Gröning (A), Dr. Johann David Lembke (P), seit 06.03.1777: N N Warnemünde, Advokat zu Güstrow (A) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3924 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3584 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Verteilung der Konkursmasse Alte Signatur: Wismar V 44 (W V I n. 44) Laufzeit: (1734-1742) ??.04.1742-23.02.1743 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Appellation und erteilter Genehmigung des Tribunals vom ??.04.1742 reichen die Kl. am ? ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil ein. Der Bekl. hatte beim Konkurs seines Schwiegersohnes Dietrich Aller zwei Forderungen geltend gemacht, für die er keine Zinsen erhoben und deshalb nach Lübischem Recht den Vorzug vor den anderen Gläubigern erhalten hatte. Die Kl. finden heraus, daß es sich bei den Schuldforderungen des Bekl. jedoch teilweise um Warenschulden gehandelt hatte, die sich für eine bevorrechtigte Behandlung nicht qualifizieren. Da sie vor dem Ratsgericht in zweiter Instanz abgewiesen werden, appellieren die Kl. an das Tribunal und bitten die Reihenfolge bei der Befriedigung der Schuldansprüche neu zu regeln. Das Tribunal lehnt den Antrag am 20.10.1742 ab, am ??.11. bitten die Kl. um 6wöchige Frist, um neue Argumente vortragen zu dürfen und erhalten diese am 04.12.1742. Am ??.01.1743 trägt Lembke allein neue Argumente gegen das Ratsgerichtsurteil vor, wird aber am 22.02.1743 abgewiesen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 20.09.1741, 28.02.1742; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom ?; Ratsgerichtsprotokoll vom ??.12.1741; Obligationen Allers für Holst vom 23.11.1734, 22.04.1736; Vertrag zwischen Dietrich Allers und David Lembke sen. über die Reparatur einer gemeinsamen Brandmauer vom 18.05.1737; Stadtbuchschrift vom 12.12.1738 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1741 2. Ratsgericht 1741-1742 3. Tribunal 1742 4. Tribunal 1742-1743 Kläger: (2) David Lembke sen. und die Erben von Emanuel Stegmeister als Erben des Ratsherrn Johann Jürgen Velthusen (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Marcus Holst, Bürgerworthalter zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Hinrich Lüers (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3584 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3470 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar T 40 (W T 2 n. 40) Laufzeit: (1722) 03.04.1723-08.05.1725 Fallbeschreibung: Der verstorbene Mann der Kl.in und der Bekl. haben im Jahre 1698 vereinbart, daß der Bekl. das Amt des Kl.s übernimmt und ihm dafür eine jährliche Abfindung zahlt. Nach dem Tode Treuenfels soll die Hälfte der Abfindung (100 Rtlr) auf Lebenszeit an seine Witwe gezahlt werden. Diese beschwert sich über die Ausstände, die der Bekl. seit 1711 hat auflaufen lassen und fordert die Bezahlung des schuldigen Geldes binnen 14 Tagen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 23.04. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf. Da der Bekl. dem Mandat keine Folge leistet, erbittet die Kl.in am 25.06. erneut Hilfe. Das Tribunal fordert den Bekl. am 26.06. zur Antwort binnen 3 Wochen auf. Dieser erbittet am 10.09. Fristverlängerung und erhält sie am 16.09. Am 16.10. weist er die Forderung der Kl.in zurück, da er sich bereits am 08.05.1722 mit ihr verglichen und sie nichts mehr zu fordern habe. Das Tribunal fordert die Kl.in am 02.11.1723 zur Antwort auf und erhält diese am 28.11.1724, worin die Kl.in auf ihren Ansprüchen besteht. Das Tribunal fordert am 30.11.1724 Antwort vom Bekl. binnen 6 Wochen, am 27.04.1725 erbittet die Kl.in einen Vorbescheid, den das Tribunal am 01.05. auf den 05.05.1725 ansetzt. Bei dieser Gelegenheit überschreibt der Bekl. der Kl.in seine Lohnansprüche aus der Zeit des Nordischen Krieges. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Jürgen Möller ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.04.1723 und 06.12.1724; Vergleich zwischen den Parteien vom 08.05.1722; Quittung der Kl.in vom 08.05.1722 Instanzenzug: 1. Tribunal 1723-1725 Kläger: (2) Juliana von der Lippe, Witwe des Johann von Treuenfels, ehemaliger Postinspektor von Wismar und Botenmeister des Tribunals Beklagter: Christian Wankyff, jetziger Postinspektor von Wismar und Botenmeister des Tribunals Anwälte: Kl.: Dr. Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3470 |
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