- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2870 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Besitzrechte Alte Signatur: Wismar S 10 (W S 1 n. 10) Laufzeit: (1637-1657) 07.08.1657-29.10.1660 Fallbeschreibung: Bekl. hat vom Rostocker Obersyndikus und Prof. Dr. jur. J. Sibrandt vor 30 Jahren eine Schlaguhr als Pfand empfangen, nachdem er für Sibrandt 30 fl. für Magazinkorn und Hufengeld bezahlt hatte. Die Kl. behaupten, es gäbe keine Rechnung oder Quittung über den Verkauf und fordern Belege dafür, wie Bekl. in den Besitz dieser Uhr gelangt ist und widrigenfalls ihre Herausgabe. Das Tribunal fordert Bekl. am 08.09. auf, die Uhr binnen 14 Tagen herauszugeben oder seine Gegenargumente vorzutragen. Am 09.10. fordert Kl. Vollstreckung, da von Bekl. keine Reaktion gekommen sei. Am 14.10. bekräftigt Bekl. sein Angebot, die Uhr gegen Bezahlung der 30 fl. wieder herauszugeben und bittet um Entbindung von der Klage und den Prozeßkosten. Am 25.11. bestreiten Kl. erneut rechtmäßigen Besitz des Bekl. an der Uhr, das Tribunal fordert Bekl. am 12.12. zur Antwort binnen 14 Tagen auf. Am 31.12.1657 bittet Bekl. um 4 Wochen Fristverlängerung und erhält diese am 08.01. Da Bekl. nicht fristgemäß antwortet, bitten Kl. am 10.02. um Aktenschluß und Urteil. Beide Parteien werden am 12.02. zum nächsten Rechtstag zur Urteilsverkündung eingeladen, am 26.04. urteilt das Tribunal, daß Bekl. die Uhr behalten dürfe, aber besser beweisen solle, daß er den Kaufpreis bezahlt habe oder ihn noch einmal bezahlen müsse. Dagegen ergreifen Kl. am 25.05. restitutio in integrum und fordern die Herausgabe der Uhr binnen 14 Tagen. Das Tribunal weist die Kl. am 28.05. zum Schwören des Juramentum malitia an, bevor es weiteres entscheiden will. Diese bitten am 09. und 19.06, Bekl. anzuweisen, ihnen eine Schuld von 16 fl. und 54 Mk. lüb. nebst allen Zinsen und Unkosten zu bezahlen. Das Tribunal weist dies am 23.06. zurück. Am 23.08. bitten Kl. um Erklärung des Urteils, am 18.10. erläßt Tribunal ein Mandatum de solvendo an Bekl. wegen Bezahlung der Schulden von 16 fl. und fordert Kl. erneut auf, Eid zu leisten. Am 30.10. reicht Notar Röding eine Supplik Liebeherrs mit weiteren Beweisen für seine Forderungen ein, am 03.12.1658 bekräftigt Tribunal das Mandat an Bekl., am 10.01.1659 bittet dieser um einen Vorbescheid zwischen den Parteien, um die Sache zu vergleichen. Am 12.01. lädt das Tribunal sämtliche Erben auf den 08.02. ein, bei dem Jacob Nettelbladt, Brauer aus Rostock und andere Erben vorbringen, sie hätten Liebeherr mit der Vertretung der Sache beauftragt und wollten nichts damit zu tun haben, dies bringen sie am 01.03. auch schriftlich vor. Daraufhin lädt das Tribunal die Parteien am 01.03. erneut auf den 15.03. ein. Am 10.03. bittet Bekl., die Frage der Vollmacht endgültig zu klären, er bestreitet den materiellen Wert der Uhr, den Kl. fordern und bekräftigt, die 30 fl. bezahlt zu haben, mit seinem "General-Protocoll". Nach weiteren Suppliken der Kl. vom 15.04. und des Bekl. vom 02.06. sowie Bitten um Prozeßbeschleunigung vom 06.10. und 11.11.1659 entscheidet das Tribunal am 30.01.1660, die Witwe Schwartzkopfs solle beeiden, daß Bekl. die 30 fl. für die Uhr bezahlt habe, Kl. sollen beweisen, daß diese mehr wert war. Am 06.02. bittet Bekl. darum, die Assessoren Schlüter und Dreyer zu Kommissaren zu ernennen,vor denen die Eidesleistung stattfinden soll - das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag, am 02.03. berichten die Kommissare über die Befragung der Witwe Schwarzkopf, die die Bezahlung beeidet. Nach erneuten Suppliken des Bekl. vom 15.03. und 29.06. und der Kl. vom 30.04. und 14.05.urteilt das Tribunal am 29.10.1660, daß Bekl. die 30 fl. bezahlt habe, er aber noch weitere 2 fl 15 s 9 d für die Uhr zu bezahlen habe. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Bekl. an Mathias Liebeherr vom 12.03.1657; Verzeichnis über Zahlungen des Bekl. an Dr. Sibrandt und Hermann Lembke sowie über Prokuraturgebühren in verschiedenen Fällen; von Notar Johannes Röding ausgestellte Quittung für die Übergabe eines Tribunalsmandates vom 23.09.1657; Schreiben Georg Dietrich Borckes an M. Liebeherr vom 28.07.1656; von Tribunalspedell Christoph Haveman ausgestellte Übergabebescheinigung eines Tribunalsmandats vom 18.02.1658; Vollmacht Liebeherrs für Dr. Gerdes vom 17.01.1659; Protokoll des Vorbescheides vom 08.02.1659; "General-Protocoll" Wilckens; von Notar Johannes Balthasar aufgenommene Zeugenbefragung der Anna Kragen, Witwe des Bartholomäus Schwartzkopf und der Sophia Kragen, Witwe des Friedrich Gade vom 08.03.1659; Schreiben Prof. jur. Nicolaus Schütze aus Rostock an B. Schwarzkopf in Wismar vom 12.09.1637; Bericht des Notars Marcus Päpke über die Befragung Johann Nettelbladts vom 13.04.1649; Bericht der Kommissare vom 02.03.1660; Interrogatoria für Witwe Schwarzkopf Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1658 2. Tribunal 1658-1660 Kläger: (2) Mathias Liebeherr, Assessor am Pommerschen Hofgericht namens der Erben des Dr. Johannes Sibrandt Beklagter: Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbell (A & P); seit 25.05.1658 Dr. Rudolph Stadtländer (A & P); seit 05.02.1659: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2870 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1884 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Eingriff Alte Signatur: Wismar L 26 (W L 1 n. 26) Laufzeit: (1650-1690) 04.06.1690-26.11.1690 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 04.06. um Fristverlägerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 06.06. legt Kl. am 11.07. seinen Schriftsatz vor. Kl. ist von Bekl. angegriffen worden, er greife mit seiner Chirurgie in ihre anerkannten Privilegien ein. Das Gewett hat ihn aufgefordert, dies zu unterlassen. Das Ratsgericht, vor dem er appelliert, hat das Gewett angewiesen, die uralten Privilegien der Bekl. zu schützen. Kl. weist nach, daß bereits seine Vorfahren entsprechend tätig waren, daß sich verschiedene Ratsmitglieder bei ihm behandeln lassen, sich ohne das Zusatzgeschäft für ihn der Betrieb der Badestube nicht rechne und er die bürgerlichen Lasten nicht tragen könne. Er bittet das Tribunal, ihm die Ausübung seines Nebenerwerbs zu gestatten. Das Tribunal lehnt die Annahme der Appellation am 25.11.1690 ab, nachdem Bekl. am 21.07. ihre Privilegien verteidigt haben und obwohl Kl. am 24.07. zusätzliche Beweise aus der Herzogszeit vorgelegt hat. Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 11.03.1690; Ratsgerichtsurteil vom 03.03.1690; Schreiben des Schweriner Hofgerichts an Rat Wismars vom 21.01.1650 und 03.05.1650 zur Zulassung des Baders Johann Hoyer zum Amt der Barbiere Instanzenzug: 1. Gewett 1690 2. Ratsgericht 1690 3. Tribunal 1690 Kläger: (2) Johann Lappe, Bader und Wundarzt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Amt der Barbiere zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1884 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1867 Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um ein Pfand Alte Signatur: Wismar L 7 (W L 1 n. 7) Laufzeit: (1654-1660) 22.05.1660-29.03.1661 Fallbeschreibung: Beim Verkauf seines Hauses in der Kramerstraße ist Hinrich Ballschmieter dem Kl. 1654 150 Rtlr schuldig geblieben. Er hat ihm eine Obligation ausgestellt, dieses Geld bis Ostern 1655 nebst Zinsen zahlen zu wollen. Kurz darauf hat Kl. diese Obligation an Bekl. verpfänden müssen, bei dem er 50 Rtlr Schulden hatte. Als er nach 5 Jahren aus dem Krieg zurück nach Wismar kam, hatte Bekl. angeblich verabredungswidrig seine 50 Rtlr bei Ballschmieter eingetrieben und diesem dafür alle weiteren Forderungen erlassen. Kl. bittet darum, Bekl. vor das Tribunal zitieren zu lassen, damit er sich zu diesen Vorwürfen äußern könne. Das Tribunal erläßt am 05.06.1660 die Citation, Bekl. kann aber am 28.03.1661 alle Vorwürfe entkräften, da er auf Anweisung des Kl.s das Geld an dessen Tochter ausgezahlt hat (Nr. 1868). Das Tribunal fordert Kl. am 29.03.1661 zur Erwiderung auf, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Obligation Ballschmieters vom 25.06.1654; Auszug aus dem Schuldbuch des Franz Maaß d.J.; Auszug aus dem Gerichtsprotokoll vom 26.07.1655; Auszug aus Hinrich Ballschmieters Hausbuch über Zahlungen an Franz Maaß und die Tochter Limbachs vom 26.06.1655 Instanzenzug: 1. Tribunal 1660-1661 Kläger: (2) Nicolaus Limbach, Oberstleutnant Beklagter: Franz Maaß d.J., Seidenkrämer zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.:
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1867 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2449 Prozessgegenstand: Mandatum poenale sine clausula Auseinandersetzung um Höhe der Dienste Alte Signatur: Wismar P 41 (W P 3 n. 41) Laufzeit: (1655-1671) 12.07.1671-19.10.1672 Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich darüber, daß Bekl. von ihm Dienste fordert, die weiter über das hinausgehen, was sein Vater und Großvater zu leisten verpflichtet waren und bittet Tribunal, Zeugen dazu zu hören und ihn bei seinen alten Rechten zu schützen. Das Tribunal erläßt am selben Tag ein Mandat an den Bekl., Kl. nicht mit neuen Diensten zu beschweren. Bekl. wehrt sich am 25.07. gegen die Beschwerden, bestreitet ihre Richtigkeit und bittet, den Prozeß bis nach der Ernte zu vertagen. Das Tribunal informiert den Kl. darüber. Am 10.10. fordert Kl., Bekl. solle sich inhaltlich auf seine Klage einlassen, am 28.10. beschwert sich Kl. über die militärische Vollstreckung, die gegen ihn verhängt wurde und bittet das Tribunal um Aufhebung derselben. Das Tribunal erläßt am 30.10. ein entsprechendes Mandat an Bekl. Am 27.11.1671 bittet Bekl. um Aufhebung dieses Mandates und stellt dar, daß er nur das Recht der Krone gegen den Kl. verteidigen würde. Das Tribunal fordert Kl. am 18.12.1671 zur Erwiderung auf. Kl. bittet am 05.02.1672 darum, das Schreiben der Gegenseite vom 27.11.1671 wegen beleidigender Angriffe gegen ihn nicht zuzulassen und eine Kommission zum Zeugenverhör zu benennen. Am 30.04.1672 bittet Bekl., die von Kl. angegebenen Zeugen nicht zuzulassen und Kl. zum Gehorsam anzuweisen, am 10.07.1672 gibt Kl. seine abschließende Erklärung ab, die Bekl. mitgeteilt wird. Am 11.10.1672 teilt Kl. mit, daß Bekl. die Außenstände mit militärischer Vollstreckung beitreiben will und bittet das Tribunal um ein diesbezügliches Verbot an Bekl. Dieses erhält er am folgenden Tag. Am 14.10. erneuern Kl. und Christian Weitendorf ihre Klage und erbitten ein Poenalmandat an Bekl., mit der militärischen Exekution einzuhalten. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat bei Androhung von 100 Rtlr Strafe am selben Tag. Bekl. beschwert sich am 19.10.1672 über die mangelnde Unterstützung des Tribunals bei der Disziplinierung der Bauern. Prozessbeilagen: (7) "Articuli Probatoriales" für Claus Kröger und Drewes Evers aus Wangern; von Tribunalsbote Jochim Krüger ausgestellte Übergabebescheide für Tribunalsmandate vom 22.07. und 31.10.1671; von Lembke übergebene "Articuli Additionales" vom 05.02.1672; Auszug aus dem Einsetzungsprotokoll des Grafen von Steinberg ins Amt Poel vom 17.05.1655 Instanzenzug: 1. Tribunal 1671-1672 Kläger: (2) Asmus Lembke zu Fehrdorf auf Poel Beklagter: Georg Paul Hannolt, Amtmann zu Poel Anwälte: Kl.: Gottfried Christian Michaelis (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2449 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1860 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um verweigerte Justiz Alte Signatur: Wismar L 3 (W L 1 n. 3) Laufzeit: 19.03.1655-17.02.1657 Fallbeschreibung: Kl. stehen Abgaben aus Fehrdorf aus Poel in Höhe von 10 Mk. lüb. zu, die er seit 1650 nicht erhalten hat. Ein Mandat des Tribunals an den Vorgänger des Bekl. traf ein, als dieser für Poel seine Zuständigkeit schon niedergelegt hatte, weshalb Kl. sich erneut an das Tribunal wendet, um Hilfe bei der Eintreibung seiner Abgaben zu erhalten. Da eine Antwort des Tribunals ausbleibt, erneuert er am 06.09. seine Bitte. Das Tribunal verweist Kl. am 07.09.1655 an Bekl., um diesem sein Anliegen vorzutragen. Am 10.03.1656 berichtet Kl., Bekl. wolle dafür sorgen, daß Abgaben für 1 Jahr nachgezahlt werden, wogegen Kl. protestiert und vom Tribunal am 19.03. erneut ein Mandat erhält, Bekl. solle die Abgaben für Kl. eintreiben. Am 26.07. beschwert sich Kl., daß die Bauern immer noch nicht gezahlt hätten und bittet um Vollstreckung seiner Forderungen. Das Tribunal weist Bekl. am 07.10. dazu an, Kl. binnen 4 Wochen "claglos zu stellen." Am 28.11. beschwert sich Kl., daß Bauern nur für 2 Jahre die Pacht nachzahlen wollen und nicht für den gesamten Zeitraum von 4,5 Jahren und bittet, ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.12.1656 dazu auf, dafür zu sorgen, daß die Forderungen des Kl.s erfüllt werden und droht widrigenfalls Vollstreckung an. Am 23.01.1657 erklärt Bekl., das Bauern nicht in der Lage sind, die Abgaben auf einmal nachzuzahlen. Am 31.01. weist Kl. nach, daß er Bekl. das Mandat zugestellt habe und erbittet Vollstreckung seiner Forderung, am 17.02.1657 legt Tribunal einen Plan zur schrittweisen Eintreibung des Geldes vor. Prozessbeilagen: (7) Bericht des Notars Gotfried Reichardt über seinen Besuch auf Poel vom 29.04.1656; von Daniel Umbach, königlicher voreidter Kammerbott" ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.10.1656; Schreiben von Asmus Lembke und Hans Weitendorf an Graf von Steinberg vom 06.12.1656; von Notar Gottfried Reichardt abgegebene Erklärung über die Zustellung eines Mandats durch Hans Kruse, Wismarer Stadtbote, an Bekl. vom 16.01.1657 Instanzenzug: 1. Tribunal 1655-1657 Kläger: (2) Martin Leo, Pastor zu Alt Bukow Beklagter: Graf Anthon von Steinberg Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1860 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1866 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Schadensersatz Alte Signatur: Wismar L 6 (W L 1 n. 6) Laufzeit: (1656-1658) 27.05.1658-16.11.1659 Fallbeschreibung: Dänische Truppen haben den Kl.n im Krieg zahlreiche Ochsen, Pferde, Geflügel und Lebensmittel weggenommen, anderes Vieh ist an der Seuche verendet. Ihrer Bitte um Schadensersatz wollen Bekl. nicht nachkommen. Kl. beharren aber darauf, da sie vom Feind der Stadt wegen angegriffen wurden und nicht bereit sind, diesen Schaden persönlich zu tragen. Sie bitten Tribunal um Hilfe bei der Erlangung von Schadensersatz. und erhalten am 28.05. ein Reskript an den Rat in diesem Sinne. Am 15.09. beschweren sich Kl., daß sie vom Rat nicht erhört worden wären und erbitten Hilfe des Tribunals. Dieses fordert den Rat am 17.09. auf, binnen 14 Tagen das Reskript vom 28.05. zu befolgen oder seine Argumente dagegen vorzutragen. Am 02.10. berichtet der Rat, daß er den Fall erwogen habe und Bekl. zu keinem weiteren Schadensersatz auffordern könne. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 28.10. mit, am 15.11. bitten Kl. erneut um Hilfe, am 16.11.1658 weist Tribunal Bekl. an, ihnen die Pacht für das Kriegsjahr zu erlassen und ihnen weitere 50 Mk. lüb. Schadensersatz zuzubilligen. Am 31.03.1659 bitten Kl. erneut um Auszahlung des ihnen zugestandenen Schadensersatzes, das Gericht weist den Rat am 12.04. zur Veranlassung der Zahlung binnen 14 Tagen an. Am 03.05. erneuern Kl. ihre Bitte, am 06.05. das Tribunal sein Mandat. Am 18.05. erklärt der Rat, er habe Kl.n den Nachlaß einer Jahrespension und 50 Rtlr Schadensersatz angeboten, diese hätten aber abgelehnt. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 31.05. mit, die sich am 17.06. darauf berufen, daß sie zusammen 50 Rtlr Schadensersatz erhalten sollten, diesen aber pro Person fordern. Das Tribunal fordert Rat am 12.07. "ernstlich" zur Bezahlung auf. Am 16.08. weist der Rat weitergehende Forderungen erneut zurück, da dies die Einkünfte der Kirche zu stark schmälern würde und verweist auf den Pachtvertrag der Kl. mit der Kirche und auf zahlreiche Rechnungen, die Kl. 1657 und 1658 bereits gestellt haben und bei denen sie sich bereits mit Bekl. verglichen haben und meint, er Schadensersatz wäre damit abgegolten. Das Tribunal sendet Kl. den Schriftsatz am 08.09. in Kopie zu, am 24.09. bestehen Kl. auf dem Schadensersatz. Am 05.10. fordert das Tribunal Bekl. auf, die mit Kl.n angeblich getroffene Abmachung wegen des Schadensersatzes zu beweisen. Am 04.11. legen Kl. ihre Prozeßkostenrechnung vor und bitten, Bekl. zur Bezahlung anzuweisen. Am 16.11.1659 bitten Kl. erneut, Bekl. zur Bezahlung anzuweisen, da diese den geforderten Beweis nicht geführt hätten, das Tribunal gestattet ihnen am selben Tag, ihre Pacht entsprechend zu mindern. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.05.1659; Ratsgerichtsprotokoll vom 29.04.1659; Aufstellungen über die Schäden und Prozeßkosten der Kl. (18 Rtlr 8 s); Aufstellungen Lippelts über Einquartierungen im Juni 1656 (37 Mk. lüb., 1657 (132 Mk. lüb. 8 s), 1658 (25 Mk. lüb. 22 s); Aufstellungen Stralendorfs über Kosten der schwedischen Durchzüge (32 Mk. lüb. 12 s), Durchzug des Waldeckschen Regiments (40 Mk. lüb. 13 s), Beköstigung "englischer Völcker" am 31.05.1656 (32 Mk. lüb.), Kosten im Oktober und November 1657 (46 Mk. lüb.), um den Jahreswechsel 1657/58 (36 Mk. lüb. 2 s), Verluste durch Dänen im Sommer 1657 (43 Mk. lüb. 8 s); von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 12.10.1659 Instanzenzug: 1. Tribunal 1658-1659 Kläger: (2) Hans Lippelt und Ulrich Stralendorf, Pächter auf Martensdorf und Klüssendorf Beklagter: Provisoren des Gotteshauses zum Heiligen Geist in Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1866 |
|