-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
78 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3967
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um die Wahl der Prediger: Nach dem Tode des Predigers Forch war an der Nikolaikirche eine Predigerstelle zu besetzen, für die 3 Kandidaten präsentiert wurden: N N Schultz, N N Tasch und N N Voigt. Die Gemeinde hat sich nahezu einstimmig für Tasch ausgesprochen und dies dem Rat mitgeteilt, dieser entscheidet sich für Schultze, so daß zwischen beiden ausgelost werden muß und die Wahl auf Schultze fällt, der von der Gemeinde keine einzige Stimme erhalten hatte. Die Proteste der Kl. werden durch Militär unterdrückt, die Kl. bitten darum, ihren Kandidaten zum Prediger auszuwählen. Das Tribunal verströstet die Kl. am 13.09. auf eine Kgl. Entscheidung. Am 14.10. lädt der Vizepräsident Vertreter der Gemeinde vor, verkündet, daß die Krone auf der Annahme des bereits bestallten Schultze zum Prediger bestehe und fordert die Gemeinde zur Ruhe auf. Am 16.10. teilen die Kl. mit, daß sie die Entscheidung mit Weinen, Winseln und Jammern" aufgenommen hätten, aber gezwungenermaßen akzeptieren würden. Das Tribunal beauftragt die Deputierten der Kl. am 17.10.1746 damit, der gesamten Gemeinde den Kgl. Willen mitzuteilen und sich ihm zu unterwerfen.
Laufzeit: (1688-1746) 07.09.1746-17.10.1746
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Memorandum der Kl. an den Wismarer Rat vom 20.07.1746; vor dem Tribunal geschlossener Vergleich zwischen der Marienkirchgemeinde und dem Wismarer Rat vom 12.09.1688
Instanzenzug: 1. Tribunal 1746
Kläger: (2) Gemeinde von St. Nikolai zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Lic. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3967


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3966
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Wahl der Pastoren
Laufzeit: (1703) 21.03.1703-04.04.1703
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl., ihnen einen Anwalt aus der Reihe der am Tribunal bestallten Prokuratoren zuzuordnen, da diese das Mandat alle abgelehnt haben, weist das Tribunal am 22.03. Dr. Gerdes zur Übernahme der Prozeßvertretung an und setzt auf den 23.03. einen Vorbescheid zwischen den Parteien an. Daraufhin bestätigt das Tribunal am 23.03. das Ratsgerichtsurteil, stellt es den Kl.n aber frei, sich nach der Hörpredigt erneut an das Gericht wenden. Am 02.04. bitten die Kl. um Deklaration des Urteils, ob sie sich bei weiteren Beschwerden an den Rat oder direkt an das Tribunal wenden sollten. Das Tribunal verweist sie am 03.04. an das Ratsgericht. Bei den Klagen ging es um die Berufung des Hofpredigers Schlaff, der von den Kl.n wegen seiner "dumpfen, unangenehmen Sprache" für das Pastorat abgelehnt wurde.
Prozessbeilagen: (7) von 105 Gemeindemitgliedern unterschriebene Supplik vom 14.03.1703; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Appellation (o.D.); Ratsgerichtsurteil vom 14.03.1703
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1703 2. Tribunal 1703
Kläger: (2) Gemeinde von St. Nikolai zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3966


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3965
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bestellung des Küsters
Laufzeit: 01.02.1659-21.04.1659 (1659)
Fallbeschreibung: Da der Amtmann und der Pastor von Neukloster im Dezember 1658 den Bekl. abgesetzt haben, die Kinder der Kl. aber unterrichtet werden mußten, haben sie Hinrich Stechow als neuen Küster bestellt, mit dem sie sehr zufrieden sind. Da das Tribunal den Bekl. wieder in sein Amt eingesetzt hat, setzen sich die Kl. für die Beibehaltung des neuen Küsters ein. Das Tribunal lädt am 19.04. alle Kl. sowie den Pastor und den Bekl. auf den 21.04. nach Wismar vor. Bei dieser Gelegenheit bestätigt das Gericht den Bekl. in seinem Amt und verlangt von den Kl.n weitere Beweise, daß er dafür nicht tauglich sei, das Konsistorium untersagt Stechow die weitere Ausübung des Küsterdienstes am 21.04.1659. Am 05.06.1659 nehmen der Bekl. und seine Frau zu den Vorwürfen Stellung, eine Reaktion darauf ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Protokoll der Verhandlung im Tribunal vom 21.04.1659; Anweisung des Wismarer Konsistoriums an Stechow vom 21.04.1659; Stellungnahmen von Emanuel und Margaretha Schnell vom 05.06.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Kläger: (2) Jochim Possill, Zacharias Voß, Joachim Wilborn, Johann Krüger, Hans Heinrich Biern, Daniel Knieff, Merten Timme, Hans Bökeler, Hans Wichmann und Claus Dieterich als Einwohner Neuklosters
Beklagter: Emanuel Schnell, Küster zu Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3965


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3420
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar T 1 (W T 1 n. 1)
Laufzeit: 25.11.1654-06.09.1655
Fallbeschreibung: Der Kl. hat in seinem Prozeß gegen den Rat die Auslieferung eines flüchtigen Leibeigenen sowie dessen Frau erreicht (Nr. 3419) und erbittet nunmehr die Anweisung an den Bekl., seine Prozeßkosten zu übernehmen. Das Tribunal fordert den Rat am 01.12. zur Stellungnahme auf. Die Bekl. kritisiert am 19.12.1654 die Rechnung. Am 14.03.1655 fordert der Kl. erneut Bezahlung der Kosten, woraufhin das Tribunal diese am 20.03. auf 27 Rtlr 12 s festlegt und die Bekl. zur Zahlung anweist. Am 12.05. fordert der Kl. Vollstreckung der bisher vom Rat verweigerten Bezahlung und erhält ein entsprechendes Mandat am 15.05. Am 09.07. und 06.09.1655 bittet der Kl. erneut um Kostenvollstreckung, der Ausgang des Prozesses erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s über 78 Rtlr 20 s; von Notar Joachim Moorhof aufgenommene Befragung des reitenden Dieners Bartold Hartig vom 20.07.1654; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.03 und 23.04.1655; von Kammerbote Erich Vissenus ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.09.1655
Instanzenzug: 1. Tribunal 1654-1655
Kläger: (2) Heinrich von Taden auf Neperstorf
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3420


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3419
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo poenali Auseinandersetzung um Herausgabe eines entlaufenen Leibeigenen
Alte Signatur: Wismar T 1 (W T 1 n. 1)
Laufzeit: (1626-1653) 29.10.1653-30.09.1654
Fallbeschreibung: Der Kl. meldet, daß ihm der Leibeigene Gösling Petersen während des Krieges entlaufen sei und jetzt in Rüggow unter der Jurisdiktion des Wismarer Rates lebe. Obwohl der Kl. mehrfach die Herausgabe des Untertanen gefordert habe, ist diese bisher nicht erfolgt, weshalb er ein Strafmandat von 200 Rtlr an den Rat erbittet, Petersen auszuliefern. Das Tribunal fordert den Bekl. am 31.10. auf, sich binnen 3 Wochen dazu zu äußern. Am 24.11. berichtet der Rat, Petersen sei vor 15 Jahren entlaufen, habe geheiratet und lebe seither mit seiner Ehefrau und seinen Kindern in Rüggow auf einer Stelle der Wismarer Marienkirche. Der Rat ist nicht gewillt, Frau und Kinder an den Kl. auszuliefern und hat mit diesem verhandelt, bis der Kl. vor 3,5 Jahren die Verhandlungen abgebrochen habe. Die Bekl. erbitten Hilfe des Tribunals. Dieses trägt dem Kl. am 29.11.1653 den Beweis auf, das Petersen sein Leibeigener sei. Am 03.01.1654 legt der Kl. seine Beweise vor und fordert die Auslieferung der Familie. Daraufhin lädt das Tribunal Petersen am 10.01. auf den 30.01. zum Verhör vor. Am 26.01. wehrt der Rat die Vorladung des Bauern ab, woraufhin das Tribunal ihn erneut auf den 15.02. vorlädt und an diesem Tag das Verhör durchführt. Am selben Tag berufen sich die Bekl. auf ihre alten Privilegien und bitten das Tribunal, Petersen nicht auszuliefern. Dieses fordert den Kl. am 16.02. zur abschließenden Argumentation auf, woraufhin dieser auf der Auslieferung besteht. Das Tribunal fordert die Bekl. am 17.03. zur Stellungnahme auf und erhält diese am 10.04., worin der Rat bittet, Petersen gegen Bezahlung einer zu verhandelnden Summe in Rüggow zu belassen. Am 02.05. lädt das Tribunal die Parteien zum Vorbescheid auf den 31.05. ein. Am 31.05. bittet der Kl. um Verlegung des Termins, am 03.07. weist das Tribunal an, Petersen und dessen Frau an den Kl. auszuliefern, wobei der Kl. für die Frau Schadensersatz zahlen soll. Am 06.07. beschwert sich der Kl., daß die Bekl. Petersen nicht ausliefern und bittet um Bezahlung seiner Prozeßkosten. Das Tribunal weist den Rat am selben Tag zur Auslieferung binnen 14 Tagen an, dieser bittet jedoch am 20.07. um Milderung des Urteils, woraufhin das Tribunal sein Urteil am 24.07. bekräftigt. Am 07.08. beschwert sich der Kl., daß die Familie immer noch nicht ausgeliefert wurde und bittet um Vollstreckung des Urteils. Das Tribunal weist den Rat am 09.08. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe zur Auslieferung an und läßt den mittlerweile geflohenen Petersen öffentlich suchen. Am 22.09. fordert der Kl. ein Strafmandat über 300 Rtlr an Rat, die Familie Petersens mit allem Besitz an ihn auszuliefern. Das Tribunal weist den Rat am 25.09. entsprechend an. Am 30.09.1654 verweigert der Rat die Herausgabe des Kirchengutes und bittet um Gnade für die Ehefrau Petersens, woraufhin das Tribunal sein Urteil am selben Tag bekräftigt.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an Herzog von Mecklenburg vom 25.03.1651; Bericht des Notars Johannes Balthasar über Kommission vom 30.06.1651; Verhörartikel; Protokoll der Tribunalssitzung vom 15.02.1654; Auszug aus kaiserlicher Privilegienbestätigung vom 17.02.1626; Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s von 28 Rtlr 34 s
Instanzenzug: 1. Tribunal 1653-1654
Kläger: (2) Heinrich von Taden auf Neperstorf
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3419


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3383
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar S 403 (W S n. 403)
Laufzeit: 07.04.1777-08.04.1777
Fallbeschreibung: Der Kl. hatte den Bekl. im Jahre 1776 als Prokurator in dessen Prozeß gegen den Müller Hansen vertreten (Nr. 3382), bisher aber sein Honorar trotz mehrfachen Bittens nicht erhalten. Er bittet das Tribunal daher um ein entsprechendes Mandat an den Bekl. und erhält dieses am 08.04.1777 mit einer Zahlungsaufforderung binnen 6 Wochen.
Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung über 12 Rtlr 18 s vom 07.04.1777
Instanzenzug: 1. Tribunal 1777
Kläger: (2) Dr. Friedrich Nürenberg, Prokurator am Tribunal
Beklagter: Mathias Christian Schmidt, Hausmann aus Fährdorf auf Poel

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3383


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3050
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo et solvendo Auseinandersetzung um Rückgabe eines Briefes
Alte Signatur: Wismar S 155 (W S 5 n. 155)
Laufzeit: (1705) 04.02.1706-29.01.1707
Fallbeschreibung: Kl.in ist am 24.08.1704 von der Frau von Preen ein Brief sowie ein Geldbeutel mit 40 Rtlr zugesandt worden. Dieser ist zwar im Wismarer Posthaus eingegangen, die Kl.in hat ihn aber nie empfangen, da er verschwunden ist. Kl.in fordert die Herausgabe des Briefes und die Auszahlung des Geldes samt Zinsen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 05.02. zur Stellungnahme auf. Am 17.03. erklärt Bekl., die Kl.in habe ihr Geld zunächst monatelang nicht eingefordert, dann sei es von jemand anders bei seinem Postknecht abgeholt worden, er könne aber nicht nachweisen von wem. Deshalb habe er der Kl.in 25 Rtlr Schadensersatz angeboten, die sie abgelehnt habe. Bekl. bittet das Tribunal, der Kl.in den Nachweis aufzutragen, daß sie wirklich 40 Rtlr geschickt bekommen habe und herauszufinden, von wem das Geld abgeholt worden sein könne. Das Tribunal fordert die Kl.in am 18.03. zur Antwort auf und erhält diese am 17.05., worin Kl.in ihre Forderung bekräftigt. Das Gericht fordert daraufhin am 19.05. eine Antwort des Bekl. und verlängert am 09.07. diese Frist um weitere 6 Wochen, entgegen dem Antrag der Kl.in vom 07.07., den Fall sofort zu entscheiden. Am 21.08. erkennt Bekl. seine Schuld an und bietet erneut 25 Rtlr als Schadensersatz. Am 01.09. stellt das Gericht der Kl.in das Schreiben zur Kenntnisnahme zu und schließt die Akten, am 22.10. verteilt es die Akten an die Referenten, die Bekl. am 28.01.1707 zur Zahlung der gesamten 40 Rtlr, jedoch ohne Zinsen, verurteilen.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 27.01.1706; Schreiben der Frau C.M. von Preen an Kl.in vom 28.03.1705; von Notar Christian Schmid aufgenommene Bestätigung der Frau von Preen vom 27.04.1706; von Tribunalspedell Ries ausgefertigte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 22.05.1706
Instanzenzug: 1. Tribunal 1706-1707
Kläger: (2) Ursula Dorothea Negendanck, Witwe von N N von Sperling, erbgesessen auf Thurow
Beklagter: Christian Wankyff, Postinspektor zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3050


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2713
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo et arrestatorium Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar R 34 (W R 2 n. 34)
Laufzeit: (1681-1682) 03.04.1686
Fallbeschreibung: Bohm hat seinen Sohn mehrere Jahre in Wittenberg studieren lassen, wo dieser 47 Rtlr 3 s 6 d Schulden beim Vater des Kl.s gemacht hat. Obwohl Bohm sich mehrfach zur Zahlung gegenüber dem Vater des Kl.s verpflichtet hat, hat er diese doch nicht geleistet, weshalb Kl. sich nun an das Tribunal wendet und ein entsprechendes Mandat an Bekl. über 62 Rtlr 5 s 6 d erbittet, das er am selben Tag erhält. Außerdem erbittet Kl., David Evers zu veranlassen, an den Bekl. bis auf Weiteres nichts auszuzahlen. Auch dahingehend erfolgt am selben Tag ein Mandat.
Prozessbeilagen: (7) Berechnung der Auslagen für Hermann Bohm vom 23.08.1681; Schuldschein Bohms vom 27.09.1681; Abschrift aus dem Hausbuch Nergers sen.; Schreiben Samuel Pomarius an Prof. Jochim Nerger zu Wittenberg vom 17.12.1681 und 10.03.1682
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686
Kläger: (2) Jochim Friedrich Nerger, Sohn des Prof. jur. Jochim Nerger zu Wittenberg
Beklagter: Aegidius Bohm, Kaufmann zu Lübeck

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2713


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2661
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung der Prokuratur
Alte Signatur: Wismar P 187 (W P n. 187)
Laufzeit: 13.05.1777-15.05.1777
Fallbeschreibung: Kl. hatte die Bekl. in ihrem Prozeß gegen den Poeler Amtmann Jörns vertreten und verlangt nun erfolglos die Bezahlung seiner Dienste von seinen ehemaligen Mandanten. Er schlüsselt seine Kosten auf, bittet das Tribunal um ein Mandat an die Bekl. zur umgehenden Bezahlung und erhält dieses am 14.05.1777.
Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung vom 13.05.1777 (14 Rtlr 26 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1777
Kläger: (2) Dr. Friedrich Nürenberg, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: gesamte Hausleute auf Poel kgl. schwedischen Anteils

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2661


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2656
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung der Prokuratur
Alte Signatur: Wismar P 186a (W P n. 186a)
Laufzeit: 12.07.1784-13.10.1784
Fallbeschreibung: Kl. hatte die Bekl. in ihrem Fall gegen den Amtmann von Poel vertreten und fordert dafür 37 Rtlr 46 s. Da sich Bekl. weigern, die Summe zu bezahlen, bittet er um ein entsprechendes Mandat an sie und erhält dieses am 16.07.1784. Am 30.08. erneuert Kl. seine Bitte, erhöht die Kosten auf 40 Rtlr 2 s und bittet, das Urteil vom 16.07. zu vollstrecken. Das Tribunal moderiert die Kosten am 01.09. auf 35 Rtlr 24 s und befiehlt den Bekl. die Bezahlung binnen 3 Wochen. Nachdem sich Nürenberg am 23.09. erneut über ausgebliebene Bezahlung beschwert, beauftragt das Tribunal den Kanzlisten Anders am 24.09.1784 mit der Eintreibung des Geldes. Am 13.10.1784 erstattet dieser Bericht über den Erfolg seiner Mission.
Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung; von Tribunalsboten C.H. Siegmund ausgestellte Übergabequittung eines Tribunalsmandats vom 16.07.1784; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung eines Tribunalsmandates vom 01.09.1784; Empfangsbescheinigung Nürenbergs über 37 Rtlr 40 s vom 12.10.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Dr. Friedrich Nürenberg, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: sämtliche Poeler Hausleute

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2656
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