-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
78 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2326
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um das Ausmaß der Schweinemast
Alte Signatur: Wismar N 44a (W N n. 44a)
Laufzeit: (1603-1780) 24.04.1781-06.09.1782 (1798)
Fallbeschreibung: Seit einigen Jahren herrscht Streit zwischen den Parteien um die Bestimmung der vollen und halben Mast, der die alten Rechte des Kl.s beschneidet und durch den er und der Küster weniger Schweine als zuvor mästen dürfen. Kl. bittet um Wiederherstellung der alten Verhältnisse. Am 27.04. trägt das Tribunal dem Bekl. auf, sich entweder mit dem Kl. gütlich zu vergleichen oder seine Einwände binnen 3 Wochen vorzutragen. Bekl. antwortet am 26.05., er habe beim Abschluß seines Vertrages nichts von den besonderen Privilegien des Kl.s gewußt, sei nicht der Pächter des Amtes, gegen den sich die Klage richten müßte, glaube den Einträgen im Kirchenbuch nicht, und bittet daher, nicht zu deren Einhaltung gezwungen zu werden. Das Tribunal fordert Kl. am 30.05. zur Erwiderung auf, die am 13.08. eingeht und in der Kl. noch einmal sehr ausführlich seine Forderungen begründet. Das Tribunal fordert am 14.08. Antwort vom Bekl., der am 10.09. seine Sichtweise bekräftigt. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 10.09. Am 22.10.1781, 21.01. und 15.04.1782 bitten Parteien um Prozeßbeshcleunigung, am 08.07.1782 setzt das Tribunal einen Vergleichstermin auf den 06.09. fest und zitiert zu diesem Vergleich auch den Prokurator Domaniorum Palthen. Der Vergleich findet am 06.09.1782 erfolgreich statt. Am 28.11.1798 findet sich auf dem Protokoll des Vergleichs der Vermerk "Revisum".
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting bestätigte Auszüge aus dem Neuklosterschen Kirchenbuch vom 13.09.1603, 30.11.1620 und 29.11.1639; Bescheid des Kgl. Gouvernements zu Wismar vom 10.10.1780; Prozeßvollmacht Sengebuschs für Lembke vom 19.09.1781; Auszug aus dem Protokoll des Vorbescheids beim Tribunal vom 06.09.1782
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1782
Kläger: (2) Magister Ernst Johann Conrad Walter, Pastor zu Neukloster, namens der Pfarre und Küsterei
Beklagter: Kammerrat Sengebusch, Amtshauptmann zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2326


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2256
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Kirchenrenten
Alte Signatur: Wismar N 5 (W N 1 n. 5)
Laufzeit: (1605-1664) 29.03.1665-08.07.1668
Fallbeschreibung: Kl. fordern vom Kaltenhof auf Poel 258 Mk. lüb. Rentengelder für die Geistliche Hebung und 424 Mk. lüb. für das Kirchengebäude, die dort seit 23 bzw. 28 Jahren nicht bezahlt wurden. Obwohl sie den Bekl. mehrfach aufgefordert haben, ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen, haben sie keine Unterstützung erhalten, weshalb sie sich an das Tribunal wenden und um ein entsprechendes Mandat bitten. Das Tribunal erläßt das Mandat am 03.04. mit Zahlungsfrist von 4 Wochen. Bekl. antwortet am 26.05., Graf Steinberg wisse nichts von den Forderungen über 258 Mk., habe das Amt schuldenfrei übernommen und die Kirche hätte sich bisher nicht wegen ihrer Forderungen gemeldet. Von den anderen Forderungen werden 136 Mk. lüb. anerkannt, von denen der betreffende Bauer künftig jedes Jahr eine alte und eine neue Hebung bezahlen solle, der Rest wird bestritten. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 27.05. in Kopie mit. Am 30.12.1667 legen Kl. neue Beweise vor und bitten um ein Mandat zur Bezahlung an Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.02.1668 zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Dieser erkennt die Beweise am 17.04. nicht an. Das Tribunal schließt am 20.04. die Beweisaufnahme und urteilt am 06.07.1668, daß zur Begleichung der unstrittigen Forderung von 136 Mk. lüb. jährlich eine neue und eine alte Hebung eingezogen werden solle, für alle anderen Forderungen sollen die Originale und bessere Beweise als bisher vorgelegt werden.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus den Registern von St. Nikolai 1637-1664; Verzeichnis der Forderungen der Nikolaihebung an Bauern auf Poel von 1636; Schreiben des Küchenmeisters Arnold Rauberges aus Lübeck an Johann Abraham Renner und Sekretär Bockheuser in Wismar vom 29.04.1638; Schreiben des Herzogs Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin an den Küchenmeister auf Poel Jochim Gercke vom 12.08. und 05.10.1640, 29.03.1641, 04.11.1643, 28.10.1647, 12.05.1649; Schreiben der Provisoren der Nikolaihebung an Hz. v. Mecklenburg vom 23.09.1642 und 15.10.1647; Schreiben Adolf Friedrichs, Hz. v. Mecklenburg an Claus Hagemeister, Pächter auf Poel vom 22.12.1642; Auszug aus den Registern des Gebäudes von St. Nikolai über Renten außerhalb Wismars zwischen 1605 und 1650
Instanzenzug: 1. Tribunal 1665-1668
Kläger: (2) Inspektor und Provisoren der geistlichen Hebung und des Kirchengebäudes von St. Nikolai zu Wismar
Beklagter: Hans Burmeister, gräflich Steinbergscher Amtmann auf Poel, seit 1668 Georg Paul Hannolt als Nachfolger im Amt
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2256


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3419
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo poenali Auseinandersetzung um Herausgabe eines entlaufenen Leibeigenen
Alte Signatur: Wismar T 1 (W T 1 n. 1)
Laufzeit: (1626-1653) 29.10.1653-30.09.1654
Fallbeschreibung: Der Kl. meldet, daß ihm der Leibeigene Gösling Petersen während des Krieges entlaufen sei und jetzt in Rüggow unter der Jurisdiktion des Wismarer Rates lebe. Obwohl der Kl. mehrfach die Herausgabe des Untertanen gefordert habe, ist diese bisher nicht erfolgt, weshalb er ein Strafmandat von 200 Rtlr an den Rat erbittet, Petersen auszuliefern. Das Tribunal fordert den Bekl. am 31.10. auf, sich binnen 3 Wochen dazu zu äußern. Am 24.11. berichtet der Rat, Petersen sei vor 15 Jahren entlaufen, habe geheiratet und lebe seither mit seiner Ehefrau und seinen Kindern in Rüggow auf einer Stelle der Wismarer Marienkirche. Der Rat ist nicht gewillt, Frau und Kinder an den Kl. auszuliefern und hat mit diesem verhandelt, bis der Kl. vor 3,5 Jahren die Verhandlungen abgebrochen habe. Die Bekl. erbitten Hilfe des Tribunals. Dieses trägt dem Kl. am 29.11.1653 den Beweis auf, das Petersen sein Leibeigener sei. Am 03.01.1654 legt der Kl. seine Beweise vor und fordert die Auslieferung der Familie. Daraufhin lädt das Tribunal Petersen am 10.01. auf den 30.01. zum Verhör vor. Am 26.01. wehrt der Rat die Vorladung des Bauern ab, woraufhin das Tribunal ihn erneut auf den 15.02. vorlädt und an diesem Tag das Verhör durchführt. Am selben Tag berufen sich die Bekl. auf ihre alten Privilegien und bitten das Tribunal, Petersen nicht auszuliefern. Dieses fordert den Kl. am 16.02. zur abschließenden Argumentation auf, woraufhin dieser auf der Auslieferung besteht. Das Tribunal fordert die Bekl. am 17.03. zur Stellungnahme auf und erhält diese am 10.04., worin der Rat bittet, Petersen gegen Bezahlung einer zu verhandelnden Summe in Rüggow zu belassen. Am 02.05. lädt das Tribunal die Parteien zum Vorbescheid auf den 31.05. ein. Am 31.05. bittet der Kl. um Verlegung des Termins, am 03.07. weist das Tribunal an, Petersen und dessen Frau an den Kl. auszuliefern, wobei der Kl. für die Frau Schadensersatz zahlen soll. Am 06.07. beschwert sich der Kl., daß die Bekl. Petersen nicht ausliefern und bittet um Bezahlung seiner Prozeßkosten. Das Tribunal weist den Rat am selben Tag zur Auslieferung binnen 14 Tagen an, dieser bittet jedoch am 20.07. um Milderung des Urteils, woraufhin das Tribunal sein Urteil am 24.07. bekräftigt. Am 07.08. beschwert sich der Kl., daß die Familie immer noch nicht ausgeliefert wurde und bittet um Vollstreckung des Urteils. Das Tribunal weist den Rat am 09.08. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe zur Auslieferung an und läßt den mittlerweile geflohenen Petersen öffentlich suchen. Am 22.09. fordert der Kl. ein Strafmandat über 300 Rtlr an Rat, die Familie Petersens mit allem Besitz an ihn auszuliefern. Das Tribunal weist den Rat am 25.09. entsprechend an. Am 30.09.1654 verweigert der Rat die Herausgabe des Kirchengutes und bittet um Gnade für die Ehefrau Petersens, woraufhin das Tribunal sein Urteil am selben Tag bekräftigt.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an Herzog von Mecklenburg vom 25.03.1651; Bericht des Notars Johannes Balthasar über Kommission vom 30.06.1651; Verhörartikel; Protokoll der Tribunalssitzung vom 15.02.1654; Auszug aus kaiserlicher Privilegienbestätigung vom 17.02.1626; Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s von 28 Rtlr 34 s
Instanzenzug: 1. Tribunal 1653-1654
Kläger: (2) Heinrich von Taden auf Neperstorf
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3419


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2294
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Gewerbefreiheit
Alte Signatur: Wismar N 27 (W N 1 n. 27)
Laufzeit: (1633-1732) 08.03.1732-24.03.1732
Fallbeschreibung: Kl. hat eine 6jährige Apothekerlehre in der Wismarer Ratsapotheke absolviert, war danach 1 Jahr Geselle in Hamburg und will sich jetzt als Materialist" in Wismar niederlassen und dabei Arzneien und alle möglichen Chemikalien en gros und en detail verkaufen, außerdem Branntwein brennen und diesen verkaufen. Das Ratsgericht hat dieses Gesuch in Bezug auf den Detailhandel abgeschlagen, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und mit dem Gebrauch in anderen Städten argumentiert. Um eine Zulassung zu erhalten, müßte er Mitglied der Kramerkompanie werden, dazu 3 Jahre Geselle bei einem Kramer gewesen sein oder eine Kramerwitwe geheiratet haben. Kl. argumentiert, daß dies dem wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt abträglich und in anderen Städten nicht üblich sei. Am 21.03.1732 erläßt das Tribunal ein Schreiben an den Rat, dieser solle die Kramer dazu bewegen, den Kl. angesichts seiner bereits geleisteten 6 Lehrjahre in die Kompanie aufzunehmen. Falls die Kramer dies verweigern, solle der Rat Kl. gestatten, als "Materialist" en gros und en detail seine Waren zu verkaufen. Falls der Rat dagegen Bedenken hegen sollte, wird er aufgefordert, die Akten der Vorinstanz einzusenden.
Prozessbeilagen: (7) Supplik Nedders an den Rat vom 18.02.1732; Auszug aus der Kramerrolle von 1633
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1732 2. Tribunal 1732
Kläger: (2) Johann Jürgen Nedder, Materialist" zu Wismar
Beklagter: Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2294


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3420
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar T 1 (W T 1 n. 1)
Laufzeit: 25.11.1654-06.09.1655
Fallbeschreibung: Der Kl. hat in seinem Prozeß gegen den Rat die Auslieferung eines flüchtigen Leibeigenen sowie dessen Frau erreicht (Nr. 3419) und erbittet nunmehr die Anweisung an den Bekl., seine Prozeßkosten zu übernehmen. Das Tribunal fordert den Rat am 01.12. zur Stellungnahme auf. Die Bekl. kritisiert am 19.12.1654 die Rechnung. Am 14.03.1655 fordert der Kl. erneut Bezahlung der Kosten, woraufhin das Tribunal diese am 20.03. auf 27 Rtlr 12 s festlegt und die Bekl. zur Zahlung anweist. Am 12.05. fordert der Kl. Vollstreckung der bisher vom Rat verweigerten Bezahlung und erhält ein entsprechendes Mandat am 15.05. Am 09.07. und 06.09.1655 bittet der Kl. erneut um Kostenvollstreckung, der Ausgang des Prozesses erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s über 78 Rtlr 20 s; von Notar Joachim Moorhof aufgenommene Befragung des reitenden Dieners Bartold Hartig vom 20.07.1654; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.03 und 23.04.1655; von Kammerbote Erich Vissenus ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.09.1655
Instanzenzug: 1. Tribunal 1654-1655
Kläger: (2) Heinrich von Taden auf Neperstorf
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3420


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2252
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um verweigerte Justiz
Alte Signatur: Wismar N 1 (W N 1 n. 1)
Laufzeit: 23.01.1655-14.03.1656
Fallbeschreibung: Das Armenhaus zu Weitendorf auf Poel soll von Heinrich Lemke und von Hermann Weitendorf jährlich 21 Mk. lüb. erhalten. Da diese seit 1650 ausstehen, haben sich Kl. an Bekl. um gerichtliche Hilfe gewandt, diese aber nicht erhalten können. Sie bitten deshalb das Tribunal um eine Anweisung an Bekl., ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Das Tribunal trägt Bekl. auf, sich wegen der ausstehenden Pacht zu erkundigen und binnen 4 Wochen Bericht zu erstatten. Am 19.03. und 06.09. wenden sich Kl. erneut an das Tribunal und erbitten ein Mandat an den Grafen Anton von Steinberg, dem Poel übergeben worden ist. Das Tribunal weist Kl. am 07.09.1655 an, ihre Beschwerden dem Grafen vorzutragen und dessen Bescheid abzuwarten. Am 10.03.1656 berichten Kl., der Graf habe die Säumigen nur zur Zahlung der letzten Jahresrate angewiesen und bitten das Tribunal, ihnen auch die restlichen 126 Mk. lüb. per Mandat mit Androhung der Vollstreckung binnen 3 Wochen zu verschaffen. Das Tribunal erläßt am 14.03.1656 eine Aufforderung an den Grafen und fordert ihn auf, bei Unvermögen der Schuldner mit diesen Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gotfried Reichardt beglaubigter Auslieferungsbescheid des Boten Paul Martens vom 18.03.1655
Instanzenzug: 1. Tribunal 1655-1656
Kläger: (2) Söhne des Junkers Paschen Negendanck zu Zierow und Wieschendorf und die Vormünder der Kinder des seeligen Hans Albrecht Negendanck
Beklagter: Heinrich Hertzog, Inspektor zu Poel, seit 19.03.1655 Graf Anton von Steinberg
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2252


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2253
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 1 (W N 1 n. 1)
Laufzeit: (1656) 02.08.1656-0303.1657; 07.09.1667-1698
Fallbeschreibung: Bekl. schulden Kl.n seit 1650 Pächte in Höhe von 126 Mk. lüb., die für ein Armenhaus auf Poel benötigt werden. Auf bisherige Zahlungsaufforderungen haben sie nicht reagiert, weshalb Kl. das Tribunal um ein entsprechendes Mandat bitten. Da sie keinen Bescheid erhalten, wiederholen sie ihre Bitte am 21.02.1657, woraufhin das Tribunal am 27.02.1657 an den Grafen Anton von Steinberg schreibt, er solle künftig jährlich eine neue und eine alte Hebung bei Bekl. eintreiben, um Kl. klaglos zu stellen. Am 07.09.1667 erneuern Kl. ihre Klage, da Bekl bisher nichts bezahlt haben, die Forderungen auf 357 Mk. angeschwollen sind, das Armenhaus abgebrannt ist und neu aufgebaut werden muß, so daß sie das Geld dringend benötigen. Das Tribunal fordert am selben Tag den Amtmann zu Poel, Georg Paul Hannolt auf, die Bekl. vorzuladen und sie zur Zahlung aufzufordern. Dieser berichtet am 14.12., die Bekl. hätten kein Geld, um zu zahlen und nichts, was gepfändet werden könnte; sie schuldeten auch dem Amt Pächte. Das Tribunal teilt KLn. dies am 21.12.1667 in Kopie mit. Am 06.04.1668 bitten Kl. erneut um Vollstreckung des Mandats; das Tribunal weist Hannolt am 15.09.1668 zur Beschlagnahme von mindestens zwei Jahreshebungen an, der antwortet am 03.10., es gäbe nichts zu pfänden, beide Höfe seien überschuldet. Das Tribunal teilt dies Kl.n am 05.10. mit. Am 06.11.1668 erneuert das Tribunal sein Mandat auf Bitten der Kl. vom 02.11. und fordert Hannolt auf, den Bauern alles außer Zugvieh und Saatgetreide zu pfänden. Hannolt folgt dem Mandat und liefert das Geld am 23.12.1668 in der Tribunalskanzlei ab. Am 11.01.1669 beschweren sich Kl., nichts erhalten zu haben und bitten um Vollstreckung ihrer Forderungen. Das Tribunal weist Hannolt am selben Tag entsprechend an und setzt ihm 4wöchige Frist. Dieser bittet am 17.02.1669 um Gnade für die Bauern, die den Forderungen nicht gerecht werden können. Am 04.05.1671 quittiert Kl. den Empfang von 28 Mk. lüb. Am 07.09.1685 wenden sich Kl. erneut an das Tribunal und bitten, die aktuellen Umstände der Inhaber der Bauernstellen in Fährdorf zu prüfen und die rückständige Zahlung zu veranlassen. Das Tribunal erläßt am 17.09. ein entsprechendes Mandat an den Lizentinspektor Jarmers, der am 10.11. angibt, von der Forderung nichts zu wissen und um Belege für dieselbe bittet. Das Tribunal weist am 24.11.1685 erneut die von ihm als berechtigt erkannte Zahlung an. Am 24.11.1686 bitten Kl. erneut um Durchsetzung des Mandates und erhalten am 20.12.1686 ein neues Mandat. Bei einem Verhör macht Schmitt am 20.01.1687 geltend, er habe seine Stelle ohne Schulden übernommen, von der Forderung sei ihm nichts bekannt. Auch Lembke leugnet, von der Schuld zu wissen. Dies teilt Adam von Bremen in Vertretung des Lizeninspektors Jarmers am 14.02.1687 mit. Das Tribunal teilt dies den Kl.n am 19.03.1687 mit. Am 24.01.1689 bitten Kl. erneut, man möge Bekl. bei Strafandrohung anbefehlen, binnen 14 Tagen eine alte und eine neue Hebung zu bezahlen, ihre Verpflichtung dazu sei hinlänglich bekannt. Das Tribunal befiehlt Fiskal von Bremen und Lizentinspektor Järmerstedt am 05.02. entsprechend zu verfahren. Am 07.02.1708 wenden sich Kl. erneut an das Tribunal, da ihre Forderungen noch immer nicht befriedigt worden sind und bitten um ein Mandat an den Oberkommissar von Steeb, damit dieser ihnen bei der Eintreibung ihrer Forderungen behilflich sein möge. Das Tribunal läßt das Mandat von 1689 am 17.02.1708 noch einmal ergehen. Am 16.03.1731 wendet sich Kl. erneut an das Tribunal, um die Forderung, die auf 1.547 Mk. lüb. angeschwollen ist, einzuklagen. Das Tribunal verweist ihn am 17.04.1731 an das Amtsgericht zu Poel.
Prozessbeilagen: (7) Bericht des Notars Reichardt über seine im Namen Paschen Negendancks vorgebrachten Forderungen vom 29.04.1656; Aufstellung über Prozeßkosten der Kl. vom 02.11.1668 (12 Rtlr 6 s); Quittung der Tribunalskanzlei über empfangene 28 Mk. lüb. von Hannolt vom 23.12.1668; Quittung Negendancks über Empfang von 28 Mk. lüb. vom 04.05.1671; Übergabebescheinigungen des Tribunalsboten Jochim Krüger für ein Mandat vom 12.09.1667, des Notars A. Böttcher vom 26.12.1667, des Tribunalspedellen Johann Erhard Ries vom 19.09.1685 und des Notars Johann Schacht vom 10.03.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommenes Protokoll über Vernehmung der Bekl. vom 20.01.1687; Prozeßvollmacht von Henning und Ulrich Negendanck für Dr. Gerdes vom 28.12.1688
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657, 1667-1671; 1685-1689; 1708; 1731
Kläger: (2) Henning und Ulrich Negendanck als Söhne des Junkers Paschen Negendanck und die Vormünder der Kinder des Hans Albrecht Negendanck wegen des Armenhauses zu Weitendorf auf Poel, seit 1731: Barthold Dietrich Negendanck zu Zierow
Beklagter: Asmus Lemke und Hans Weitendorf zu Fährdorf auf Poel, seit 1685: Jasper Lembke und Jochim Schmitt
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit 1667: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Caspar Friedrich Koch (P), seit 1685: Dr. Jacob Gerdes (A & P); seit 1708: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P); seit 1731: Dr. Heinrich Tanck (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2253


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3965
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bestellung des Küsters
Laufzeit: 01.02.1659-21.04.1659 (1659)
Fallbeschreibung: Da der Amtmann und der Pastor von Neukloster im Dezember 1658 den Bekl. abgesetzt haben, die Kinder der Kl. aber unterrichtet werden mußten, haben sie Hinrich Stechow als neuen Küster bestellt, mit dem sie sehr zufrieden sind. Da das Tribunal den Bekl. wieder in sein Amt eingesetzt hat, setzen sich die Kl. für die Beibehaltung des neuen Küsters ein. Das Tribunal lädt am 19.04. alle Kl. sowie den Pastor und den Bekl. auf den 21.04. nach Wismar vor. Bei dieser Gelegenheit bestätigt das Gericht den Bekl. in seinem Amt und verlangt von den Kl.n weitere Beweise, daß er dafür nicht tauglich sei, das Konsistorium untersagt Stechow die weitere Ausübung des Küsterdienstes am 21.04.1659. Am 05.06.1659 nehmen der Bekl. und seine Frau zu den Vorwürfen Stellung, eine Reaktion darauf ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Protokoll der Verhandlung im Tribunal vom 21.04.1659; Anweisung des Wismarer Konsistoriums an Stechow vom 21.04.1659; Stellungnahmen von Emanuel und Margaretha Schnell vom 05.06.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Kläger: (2) Jochim Possill, Zacharias Voß, Joachim Wilborn, Johann Krüger, Hans Heinrich Biern, Daniel Knieff, Merten Timme, Hans Bökeler, Hans Wichmann und Claus Dieterich als Einwohner Neuklosters
Beklagter: Emanuel Schnell, Küster zu Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3965


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2255
Prozessgegenstand: Mandatum restituendo Auseinandersetzung um Auslieferung eines Diebes
Alte Signatur: Wismar N 3 (W N 1 n. 3)
Laufzeit: 29.11.1661-06.06.1662
Fallbeschreibung: Hans Bohnsack, ein entlaufener Untertan des Kl.s, hat einen anderen Untertanen, Hans Wiese, um 128 Rtlr bestohlen und ist nach Wismar geflohen. Kl. hat Bekl. durch einen Diener bitten lassen, Bohnsack festzunehmen. Dies ist zwar geschehen, Bekl. weigern sich aber, Bohnsack und das Diebesgut auszuliefern, weshalb Kl. das Tribunal um ein entsprechendes Mandat bittet und dieses am selben Tag erhält. Wismar macht am 10.12.1661 geltend, daß es von dem Bestohlenen selbst nicht um Auslieferung des Geldes ersucht worden ist und ihn und nicht Kl. als Partei in der Sache ansieht. Das Tribunal teilt Kl. dies am selben Tag mit. Am 10.02.1662 fordert das Tribunal nach erneuter Supplik des Kl.s vom selben Tag den Rat auf, das beschlagnahmte Geld auszuzahlen. Dieser fordert am 15.02. vom Kl. 50 Mk. für die bisher entstandenen Kosten, zu deren Übernahme Kl. sich verpflichtet hatte. Das Tribunal teilt Kl. dies am 17.02. mit. Kl. leugnet am 27.02. seine angebliche Verpflichtung, woraufhin das Tribunal am 04.03. vom Rat einen Beweis dafür fordert, daß Kl. sich zur Kostenübernahme bereit erklärt habe und fordert ihn auf, das restliche Geld auszuzahlen. Am 31.05. beschwert sich Kl., daß der Rat bisher noch nicht die Spesen wegen der Unterbringung des Gefangenen mit ihm abgerechnet habe und erbittet ein entsprechendes Mandat. Am 03.06.1662 fordert das Tribunal den Rat auf, sich mit dem Kl. wegen der Unkosten zu vergleichen und die Kosten für die Strafverfolgung aufzuschlüsseln.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661-1662
Kläger: (2) Junker Henneke Negendanck zu Zierow
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2255


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2259
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar N 8 (W N 1 n. 8)
Laufzeit: (1666-1680) 18.12.1680-23.11.1683 (1683)
Fallbeschreibung: Nach dem Tode Johann Niemanns ist Streit um die Verteilung des Erbes zwischen den Parteien entstanden, da die Witwe variierende Angaben über die Höhe ihres in die Ehe eingebrachten Anteils macht, angebliche Anleihen an ihren ersten Mann, Ausgaben für die Kinder der Schwester ihres Mannes 1. Ehe, das Erbe ihrer Eltern und notwendige Reparaturen an den Häusern des Ehepaares mit einbezieht und auf diese Weise versucht, den ihr zustehenden Anteil auf Kosten der Kl. zu erhöhen. Die Kl. haben ihr Recht in zwei Instanzen vor dem Ratsgericht nicht erhalten können und appellieren daher an das Tribunal, das am 04.03.1681 die Akten der Vorinstanz in Kopie vom Rat anfordert. Am 10.03. bittet Kl. darum, die Originalakten anzufordern, das Tribunal folgt dem am 12.03. Am 18.04. gehen die Akten ein, am selben Tag bitten Parteien um Eröffnung, am 20.04. setzt das Tribunal dazu den 27.04. an. Am 24.10.1681 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts in den meisten Punkten außer der Höhe des Heiratsgutes . Kl. ergreifen dagegen am 05.11. restitutio in integrum und bringen neue Belege für die Baukosten vor, die sie bei der Verteilung des Erbes einzubeziehen bitten. Dies wird vom Tribunal am 22.11.1681 abgelehnt, Kl. werden an das Ratsgericht zur Umsetzung des dort gefällten Urteils verwiesen. Am 23.01.1682 bitten Bekl. wegen Tod ihres Advokaten Böttcher um Fristverlängerung, die sie am 25.01. erhalten. Am 03.05. wehren sich Bekl. gegen die Versuche der Kl., das Heiratsgut ihrer Mandantin aufzuteilen und bitten um schnelles Urteil, da ihre Mandantin ebenfalls verstorben ist. Das Tribunal fordert Kl. am 05.05. zur Erwiderung auf, die am 03.07. eingeht und in der Kl. auf ihrem Recht bestehen und beweisen, daß die Bekl. nur 800 Mk. lüb. anstatt 1.200 Mk. lüb. in die Ehe eingebracht habe. Das Tribunal fordert am 05.07. Antwort der Bekl., die am 30.10. eingeht und in der Bekl. Beweise für ihre Behauptung vorlegen. Am 03.11. fordert das Tribunal die abschließende Stellungnahme der Kl. ein und erhält sie am 30.11.1682. Am 23.04. fordert das Tribunal die bereits an das Ratsgericht zurückgegebenen Akten erneut an, am 06.06. setzt es den 12.06. zur Akteneröffnung an. Am 29.10.1683 erkennt das Tribunal die Höhe des Heiratsgutes mit 1.200 Mk. lüb. an und lädt die Bekl. nach Forderung des Kl.s vom 12.11. am 20.11. auf den 23.11. zur Abstattung eines Eides wegen des Heiratsgutes vor. Am 28.11.1683 werden die Akten der Vorinstanz an das Ratsgericht zurückgegeben.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Wagner aufgenommene Appellation vom 13.05.1680; Ratsgerichtsurteile vom 09.04., 30.04. und 05.09.1679, 06.03., 20.03., 12.05.1680; Auszug aus dem Restitutionsschriftsatz der Kl. vor dem Ratsgericht; Auszug aus dem Schreiben Christoph Niemanns an die Juristenfakultät Kiel vom 09.06.1681; Auszug aus dem von Witwe Niemann aufgestellten Inventar über das Erbe ihres verstorbenen Mannes vom 22.01.1677; Rechtsgutachten der Universität Kiel vom 21.06.1680; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Gerdes vom 11.04.1681 und der Bekl. für Dr. Anthon vom 18.04.1681; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabebelege für Tribunalsmandate vom 18.03.1681; Aufstellung über Baumaßnahmen in den Häusern Johann Niemanns; Auszüge aus dem gegenseitigen Testament Johann Niemanns und seiner Ehefrau Elisabeth Witte vom 11.06.1666; Auszug aus dem Testament der Elisabeth Witte vom 22.10.1676; Eidesformel für Bekl.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1678-1679 2. Ratsgericht 1679 3. Tribunal 1680-1683
Kläger: (2) Christoph Niemann und seine Schwester Catharina (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Capell als ehelicher Vormund der Elisabeth Witte, Witwe des Johann Niemann, Bruder der Kl. sowie Hans Capell und Peter Badendieck als Vormünder der unmündigen Erben des Johann Niemann (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Arnold Böttcher (A), Dr. Friedrich Anthon (P), seit 23.01.1682: Dr. Friedrich Anthon (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2259
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