-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2294
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Gewerbefreiheit
Alte Signatur: Wismar N 27 (W N 1 n. 27)
Laufzeit: (1633-1732) 08.03.1732-24.03.1732
Fallbeschreibung: Kl. hat eine 6jährige Apothekerlehre in der Wismarer Ratsapotheke absolviert, war danach 1 Jahr Geselle in Hamburg und will sich jetzt als Materialist" in Wismar niederlassen und dabei Arzneien und alle möglichen Chemikalien en gros und en detail verkaufen, außerdem Branntwein brennen und diesen verkaufen. Das Ratsgericht hat dieses Gesuch in Bezug auf den Detailhandel abgeschlagen, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und mit dem Gebrauch in anderen Städten argumentiert. Um eine Zulassung zu erhalten, müßte er Mitglied der Kramerkompanie werden, dazu 3 Jahre Geselle bei einem Kramer gewesen sein oder eine Kramerwitwe geheiratet haben. Kl. argumentiert, daß dies dem wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt abträglich und in anderen Städten nicht üblich sei. Am 21.03.1732 erläßt das Tribunal ein Schreiben an den Rat, dieser solle die Kramer dazu bewegen, den Kl. angesichts seiner bereits geleisteten 6 Lehrjahre in die Kompanie aufzunehmen. Falls die Kramer dies verweigern, solle der Rat Kl. gestatten, als "Materialist" en gros und en detail seine Waren zu verkaufen. Falls der Rat dagegen Bedenken hegen sollte, wird er aufgefordert, die Akten der Vorinstanz einzusenden.
Prozessbeilagen: (7) Supplik Nedders an den Rat vom 18.02.1732; Auszug aus der Kramerrolle von 1633
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1732 2. Tribunal 1732
Kläger: (2) Johann Jürgen Nedder, Materialist" zu Wismar
Beklagter: Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2294


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2297
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Lasten
Alte Signatur: Wismar N 28 (W N 1 n. 28)
Laufzeit: (1732) 28.07.1732
Fallbeschreibung: Gründend auf eine Verordnung des pommerschen Generalgouverneurs von Meyerfeldt hat Bekl. die Kl. angewiesen, Erntebier vom Amt zu kaufen Vollbauern 5 Tonnen, Halbbauern 3 Tonnen und Viertelhufner 1 Tonne. Das widerspricht den bisherigen Freiheiten der Kl., selbst Schwachbier brauen zu dürfen. Im Jahre 1728 hatte eine Tribunalskommission die Parteien dahingehend miteinander verglichen, daß die Kl. zwar zu Hochzeiten, Taufen und Begräbnissen eine festgesetzte Menge Bier vom Amt kaufen müßten, darüber hinaus aber selbst brauen dürften. Die Forderung, eine bestimmte Menge Erntebier zu kaufen, widerstreitet dem Gebrauch in Mecklenburg und ihren alten Privilegien, weshalb Kl. das Tribunal bitten, ein Reskript an den Bekl. zu erlassen, diese Neuerung aufzuheben. Eine Antwort des Tribunals erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Grafen Johann August Meyerfeldt aus Stockholm an Bekl. aus dem Jahr 1732; Aufstellung über den Bier- und Branntweinverbrauch in den 6 Krügen des Amtes Neukloster; Antwort von Plessens auf die Beschwerden der Kl. vom 17.07.1732
Instanzenzug: 1. Tribunal 1732
Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einwohner des Amtes Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2297


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2298
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Braugerechtigkeit
Alte Signatur: Wismar N 28 (W N 1 n. 28)
Laufzeit: 31.07.1732-23.09.1732
Fallbeschreibung: Kl. befinden sich einem schwebenden Verfahren mit Bekl. wegen neuer Lasten (Nr. 2297) und bitten, für die Zeit der Ernte, wie früher üblich, ihr Erntebier brauen zu dürfen. Außerdem bitten sie darum, daß den Einwohnern von Perniek ihr vom Bekl. beschlagnahmtes Braugerät zurückgegeben werde. Das Tribunal erläßt am 02.08. ein entsprechendes Mandat an den Bekl., ohne damit bereits in der Hauptsache entschieden zu haben. Am 19.08. beschweren sich die Pernieker Bauern, daß ihnen ihr Braugerät noch nicht zurückgegeben worden sei und bitten um ein Strafmandat an den Bekl. zur Durchsetzung des Mandates. Das Tribunal erläßt am 20.08. ein entsprechendes Mandat und droht für den Verweigerungsfall 200 Rtlr fiskalischer Strafe an. Am 01.09. beschweren sich die Kl. erneut darüber, daß ihr Braugerät immer noch nicht ausgeliefert wurde und erbitten ein erneutes Mandat bei verschärfter Strafandrohung. Dieses wird vom Tribunal am 05.09. erlassen, die Strafe wird auf 400 Rtlr erhöht. Auch diesem Befehl folgt Bekl. nicht, weshalb sich die Kl. am 15.09. erneut an das Tribunal wenden und um Durchsetzung des Mandates bitten. Das Tribunal beauftragt am 23.09.1732 den Kanzlisten Lehmann, das beschlagnahmte Braugerät mit Hilfe "der zur execution Euch mitgegebenen Mannschaft wegzunehmen" und den Kl. auszuliefern.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsboten Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabebescheinigungen für Tribunalsmandate vom 08. und 20.08. sowie 06.09.1732
Instanzenzug: 1. Tribunal 1732
Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einwohner des Amtes Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Joachim von Plessen
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2298


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2301
Prozessgegenstand: Mandatum sine clausula Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 29 (W N 1 n. 29)
Laufzeit: 01.06.1733-03.06.1733
Fallbeschreibung: Die Ehefrauen der Kl. haben bisher im gesamten Jahr 12 Tage Gartenarbeit beim Bekl. leisten müssen, seit neuestem sollen sie einen Tag / Woche dienen. Im Krankheitsfall müssen neuerdings 4 s bar gezahlt werden. Deshalb erbitten die Kl. ein Mandat an den Bekl., sie bei ihren alten Rechten zu lassen. Das Tribunal befindet den Fall am 02.06.1733 "als nicht anhero erwachsen".
Instanzenzug: 1. Tribunal 1733
Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einlieger des Amtes Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Michael Zylius (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2301


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2302
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz für unrechtmäßige Beschlagnahme
Alte Signatur: Wismar N 30 (W N 1 n. 30)
Laufzeit: (1733-1734) 24.01.1735-18.04.1736
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.01. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 26.01. legt Kl. am 04.03. seinen Schriftsatz vor und berichtet darin, daß der Regierungsfeldscher Thielcke eine Obligation über 29 Rtlr 21 s an den Vater der Bekl., Carsten Rohde, ausgestellt und ihn auf seinen in Hamburg ausstehenden Lohn verwiesen habe, den der Bürgermeister Kuhlmann in den Händen hatte. Kuhlmann zahlte das Geld aber nicht an ihn, sondern an den Oberst Nolcken, Vater des Kl.s, aus, der seinerseits gegen Quittung 43 Rtlr 30 s an Zwanziger, Thielckes Gesellen, auszahlt. Daher wird Oberst Nolcke vom Ratsgericht für schuldig befunden, 29 Rtlr 21 s an Rhode zu bezahlen. Da er dies nicht tat, legten die Erben Rhodes Beschlag auf Koffer, die Vater des Kl.s im Hause des Andreas Steffen deponiert hatte und verweigern Kl. im Jahre 1730 deren Herausgabe. Deshalb hat Kl. vor dem Ratsgericht auf Herausgabe der Koffer und Schadensersatz geklagt, das die Bekl. wegen der Schulden an Thielcke verweist und die Beschlagnahme für unrechtmäßig erklärt. Kl. erhält vom Ratsgericht aber keinen Schadensersatz für diese Beschlagnahme und appelliert daher vor dem Tribunal. Dieses fordert am 15.03. die Akten der Vorinstanz vom Rat an, die am 29.03. eingehen. Am 25.04. bittet Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 30.04. auf den 06.05. ansetzt. Am 04.07. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.09. lädt das Tribunal Bekl. zur Urteilsverkündung vor und verurteilt am 17.10.1735 die Bekl. dazu, Nolcken Ersatz für den entstandenen Schaden, alle Unkosten und die Tribunalsinstanz zu ersetzen. Am 28.11. ergreifen die Bekl. dagegen restitutio in integrum und machen geltend, sie hätten ihre Ansprüche gegen den Vater des Kl.s nicht anders durchsetzen können, da dieser sofort nach dem Nordischen Krieg nach Schweden und Livland verschwunden und dort verstorben sei, sie aber seiner nicht habhaft werden konnten. Am 23.01.1746 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 16.04.1736 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Michael Mehl zu Stralsund aufgenommene Appellation vom 20.12.1734; Ratsgerichtsurteile vom 24.02., 14.07. und 15.12.1734; Prozeßvollmacht des Kl.s für Gerdes vom 18.09.1733 (sic); Rationes decidendi des Ratsgerichts, Schreiben Andreas Steffens über den Inhalt der Koffer vom 28.11.1735
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1734 2. Tribunal 1735 3. Tribunal 1735-1736
Kläger: (2) Regierungsrat E. M. von Nolcken (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Carsten Rohde (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2302


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2303
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar N 30 (W N 1 n. 30)
Laufzeit: (1735-1736) 24.04.1736-28.04.1736
Fallbeschreibung: Bekl. sind im Fall Nr. 2302 dazu verurteilt worden, die Prozeßkosten des Kl.s zu übernehmen. Nolcken spezifiziert sie und bittet das Tribunal um ein Mandat an die Bekl. zur Bezahlung der Kosten. Das Tribunal moderiert die Unkosten am 27.04.1736 auf 35 Rtlr 19 s und weist Bekl. binnen 6 Wochen zur Zahlung an.
Prozessbeilagen: (7) Auszahlungsquittung des A v. Segen zu Schwaan an Dr. Arend vom 24.12.1735; Aufstellung über Anwalts- und Prokuraturkosten Gerdes vom 18.04.1736 über 18 Rtlr 43 s bzw. 25 Rtlr 24 s
Instanzenzug: 1. Tribunal 1736
Kläger: (2) Regierungsrat E. M. von Nolcken
Beklagter: Erben des Carsten Rohde
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2303


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2304
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Injurien
Alte Signatur: Wismar N 31 (W N 1 n. 31)
Laufzeit: (1738) 17.02.1738-20.02.1738
Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich über Bekl., der beim nächtlichen Kartenspiel erwischt wurde und betrunken den Wirt mit dem Degen bedrohte, damit ihm dieser Geld leihe. Als Kl. ihn daraufhin in der Schule mit dem Stock züchtigte, nahmen die Eltern Bekl. von der Schule. Als Kl. Bekl. erneut beim Kartenspiel erwischte, schrieb dieser ihm einen Schmähbrief, den auch andere Schüler zu Gesicht bekamen. Kl. bittet darum, ein nachdrückliches Exempel an Bekl. zu statuieren, um den anderen Schülern zu verdeutlichen, daß Verfehlungen dieser Art streng geahndet werden. Beide Parteien werden am 20.02.1738 vor das Tribunal geladen, wo Protonotar Lillienström und Registrator Scheffel den Fall untersuchen und Bekl. zu einer Entschuldigung verurteilen, die dieser am selben Tag leistet.
Prozessbeilagen: (7) Drohbrief des Bekl. vom 20.01.1738; Brief Jentzens an Oldenburg vom 13.02.1738
Instanzenzug: 1. Tribunal 1738
Kläger: (2) Johann Barthold Nibbe, Corektor der Stadtschule zu Wismar
Beklagter: J.C. Jentzen, ältester Sohn des Landrentmeisters Jentzen

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2304


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2305
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Vormundschaft und Erziehung von Waiserkindern
Alte Signatur: Wismar N 32 (W N 1 n. 32)
Laufzeit: (1738) 23.05.1738-09.07.1738
Fallbeschreibung: Nach dem Tod ihrer Schwester, der Witwe des Schulzen Joachim Nevers zu Pepelow, wollten sich Kl. um deren unmündige Kinder und den Hof kümmern, sind aber vom Patronatsgericht der Marienstiftung nicht zu gelassen worden. Am 18.03. hat der Rat die Vormundschaft über die Kinder offiziell Johann Zarnekow und Christian Nevers beigelegt, die eigene Höfe in Pustow zu bewirtschaften haben, die Verwaltung des Neverschen Hofes und die Erziehung der Kinder aber dem Bekl. übertragen. Christian Zarnekow, der den Hof seiner verstorbenen Schwester geführt hatte, wird hingegen nicht berücksichtigt, da das Patronatgericht seine Fähigkeit dazu bezweifelt. Das Ratsgericht bestätigt dieses Urteil nach Appellation der Kl. und beauftragt Sandmann mit der Führung der Wirtschaft, bis der älteste Sohn der Witwe die Volljährigkeit erreicht hat. Am 07.07.1738 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10. und 17.03. sowie 15.04.1738; Protokolle im Patronatsgericht der Marienhebung vom 13. und 18.03.1738; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 17.04.1738; Stellungnahme von Bürgermeister und Rat Wismars vom 25.06.1738
Instanzenzug: 1. Patronatsgericht der Marienhebung 1738 2. Ratsgericht 1738 3. Tribunal 1738
Kläger: (2) Johann und Christian Zarnekow sowie Christian Nevers als Verwandte und Vormünder der Kinder Joachim Nevers (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Joachim Sandmann (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2305


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2307
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Regulierung des Schulalltags
Alte Signatur: Wismar N 33 (W N 1 n. 33)
Laufzeit: (1677-1740) 22.07.1740-27.04.1741
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 22.07. und 06. und 22.09. sowie 05.10. um Fristverängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 23.07., 07. und 23.09. legt Kl. am 26.10. seinen Schriftsatz vor. Kl. wird vom Bekl das Korektorat der Stadtschule streitig gemacht. Er streitet sich mit ihm über die Organisation des Schulalltags und Erziehungsmethoden, zieht aber dabei den Kürzeren, da er vom Rat auf Veranlassung des Bekl. bestraft und zum Gehorsam gegenüber dem Rektor angehalten wird. Zur Durchsetzung dieser Ratsgerichtsmandate wird er zu einer Geldstrafe von 100 Mk. verurteilt, der Verlust eines Quartalslohnes und seine Absetzung werden ihm angedroht. Dagegen appelliert Kl. vor dem Tribunal, das seine Appellation "ob defectum formalium als wegen Unerheblichkeit der Gravaminum" am 02.12.1740 ablehnt. Am 12.01.1741 teilt Kl. Tribunal mit, daß er einen Vergleich mit Bekl. anstrebt, bittet aber, falls dieser fehlschlägt, um eine 6wöchige Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes zur restitutio in integrum. Diese wird ihm am 14.01.1741 zugestanden. Am 23. und 28.02. sowie 22.04.1741 berichtet Kl. vom getroffenen Vergleich, aber auch von neuen Verletzungen dieses Vergleiches im Schulalltag und bittet erneut um die Hilfe des Tribunals, da er mittlerweile durch den fortdauernden Prozeß auch wirtschaftliche Verluste hinnehmen muß. Das Tribunal leitet kein förmliches Restitutionsverfahren ein, sondern erläßt am 22.04.1741 ein Reskript an das Ratsgericht, in dem es dieses anweist, den Vergleich zwischen den Parteien durchzusetzen, um die Ruhe in der Stadtschule wiederherzustellen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 11.06., 03., 23. und 26.08.1740, 24.01.1741; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 18.06.1740; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 04., 24. und 27.08.1740; Zeugnisse der Lehrer Johann Wiez und D. Schröters vom 14.10.1740, des Pastors zu St. Georgen J. D. Breithor vom 19.10.1740; von Notar Johann Philipp Treffner bestätigter Extractus Orationis M. Daniele Liipio A.D. MDCLXXVII; Quittungen des Kl.s über den Empfang des Quartalsgeldes vom 29.09.1740; Schreiben Nibbes an Wismarer Rat (o.D.); Tribunalsurteile vom 02.12.1740, 14.01.1741; Schreiben J.D. Breithors, Pastors an St. Georg an Kl. vom 09.10.1740 und Magister Diertich Schröders an Kl. (o.D.); Schreiben des Kl.s an Rat vom 25.01.1741, 06., 17. und 21.02.1741; Schreiben J.S. Stemwedes an Kl. vom 17.02.1741; Auszug aus Ratsgerichtsprotokoll vom 01.02.1741; Bestallungsschreiben von Bürgermeister und Rat an Nibbe vom 15.08.1735; von Notar Johann Philipp Treffner bestätigte Arbeitszeugnisse des Neubrandenburger Rates für seinen Kantor an der Stadtschule Nibbe vom 29.11.1727 und von Herzog Adolf Friedrich für den Korektor der Domschule zu Ratzeburg Nibbe vom 10.09.1735; Angebot des Neubrandenburger Rates an Nibbe, das Rektorat an der Stadtschule zu übernehmen vom 29.05.1740
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1740 2. Tribunal 1740-1741 3. Tribunal 1741
Kläger: (2) Johann Barthold Nibbe, Korektor der Stadtschule zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Magister Johann Friedrich Schomerus, Rektor der Stadtschule (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: N N Schmidt (A), Dr. Michael Zylius (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2307


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2308
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Regulierung des Schulalltags
Alte Signatur: Wismar N 33 (W N 1 n. 33)
Laufzeit: (1668-1741) 19.05.1741-16.09.1741
Fallbeschreibung: Das Ratsgericht war am 22.04.1741 vom Tribunal angewiesen worden, zwischen den Parteien in dem seit 1740 schwebenden Verfahren einen Vergleich auszuhandeln. Am 10.05. erfolgt dazu eine Ratsgerichtssitzung, die den im Februar ausgefertigten Vergleich zwar in weiten Teilen bestätigt, Nibbe aber in Bezug auf seine Privatschüler in seinen Augen benachteiligt. Außerdem appelliert Kl. gegen Ratsgerichtsurteile vom 03.05. wegen Bezahlung von Möbeln und Gewährung von Holzgeld sowie wegen Strafgeldern, die ihm 1740 auferlegt worden waren. Das Tribunal lehnt die Appellation am 05.09.1741 wegen des übergebenen unförmlichen libello" ab und weist den Kl. zur Ruhe und "zum schuldigen Respect und Gehorsam gegen den Rat" an.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Nibbes an das Ratsgericht vom 10.05.1741; drei von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 17.05.1741; Ratsgerichtsprotokoll vom 10.05.1741, 2 Ratsgerichtsurteile vom 03.05.1741; Auszug aus den Wismarer Schulgesetzen von 1668
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1741 2. Tribunal 1741
Kläger: (2) Johann Barthold Nibbe, Conrektor der Stadtschule zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Magister Johann Friedrich Schomerus, Rektor der Wismarer Stadtschule (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: N N Schmidt (A), Dr. Michael Zylius (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2308
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