- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2317 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar N 39 (W N 1 n. 39) Laufzeit: (1762-1768) 12.07.1768-29.05.1772 Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. 4.000 Rtlr geliehen, diese zu Trinitatis des Jahres 1767 ordnungsgemäß zurückgefordert, sie bisher aber nicht erhalten. Kl. bittet darum, ein entsprechendes Mandat an Bekl. zu erlassen und die Pächter von Gröningshof und Viereckenhof anzuweisen, die fällige Pacht an ihn zu entrichten. Das Tribunal erläßt am 13.07. das gewünschte Mandat an Bekl., fordert ihn auf, eventuelle Einwände vorzutragen und am 11.10. im Tribunal die Originalobligation anzuerkennen. Gröning wendet am 10.10. ein, die Kündigung sei nicht termingemäß erfolgt, er stellt aber die Bezahlung zu Anthoni 1769 in Aussicht, da ein Dritter, den er in 4 Wochen benennen will, die Obligation übernehmen will. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Erwiderung auf. Am 10.12. erbittet Kl. die Vollstreckung des Mandats, da derjenige, der die Obligation übernehmen will, noch nicht benannt wurde und er das Geld benötigt. Das Tribunal fordert Bekl. am 13.12.1768 zur Zahlung zu Anthoni 1769 auf und droht Beschlagnahme im Weigerungsfalle an. Ein geheimes Extrajudicialprotokoll vom 14.12.1768, auf das in einer Notiz verwiesen wird, liegt der Akte nicht bei. Am 22.02.1769 klagt Nettelbla, er habe sein Geld nicht erhalten, und bittet, die Müller auf den Gröningschen Höfen anzuweisen, die Pacht an ihn auszuzahlen. Das Tribunal weist die Müller Walter auf Gröningshof und Wulff auf der Viereggenmühle sowie den Holländer Zietz zu Viereggenhof am 24.02. an, die Pacht ad depositum in der Tribunalskanzlei einzuzahlen und den Kanzlisten Hermes, die 4.000 Rtlr per Vollstreckung bei Gröning einzutreiben. Am 01.03.1769 ergreift Bekl. dagegen restitutio in integrum und beschuldigt Kl., durch seine Klage seinen Kredit beschädigt zu haben, so daß derjenige, der seine Obligation übernehmen wollte wegen des Prozesses zurückgetreten ist. Er bietet nun an, den Viereckenhof zu verkaufen, benötigt dafür aber Zeit. Das Tribunal setzt am 02.03. einen Vorbescheid auf den 08.03. an, dessen Protokoll fehlt. Am 03.11.1769 teilt Kl. mit, daß Bekl. dem Vergleich nicht gefolgt ist und bittet um Vollstreckung seiner Forderungen und Beschlagnahme des Gehaltes des Bekl. Das Tribunal gibt Bekl. am 06.11. 14 Tage Zeit zur Antwort. Am 22.11. und 11.12. erbittet dieser Fristverlängerung, die er am 24.11. und 12.12. erhält. Am 11.12. bittet Kl., keine weiteren Fristverlängerungen zuzulassen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Das Tribunal sagt dies am 12.12. zu. Am 19.12. stellt Bekl. dar, daß am 16.03. ein Vergleich getroffen worden sei, daß er dem Kl. jährlich zu Anthoni 500 Rtlr bezahlen würde, wofür sein Sohn, Anthon Gröning, bürgt. Das Tribunal setzt am 21.12.1769 einen weiteren Vorbescheid auf den 12.01.1770 an, dessen Protokoll nicht beiliegt. Im Januar 1770 zahlt Bekl. die erste Rate seiner Schulden, Kl. fordert aber auch die Bezahlung seiner Unkosten und Sicherheiten für die Rückzahlung. Das Tribunal fordert beide Parteien am 07.02. zu einem außergerichtlichen Vergleich auf. Am 26.02. beschwert sich Dr. Quistorp, daß dieser Versuch gescheitert ist und bittet um Bescheid des Tribunals. Am 12.03. vermittelt und protokolliert das Tribunal den Vergleich zwischen den Parteien. Am 18.04.1771 klagt Nettelbla, daß er die 2. Rate des Vergleichs nicht erhalten habe, weshalb er erneut um Anweisung an die Pächter bittet, ihm die Pacht von den Gröningschen Höfen direkt auszuzahlen. Das Tribunal weist Bekl. am 20.04. an, binnen 3 Wochen die 500 Rtlr zu bezahlen, dieser gibt am 16.05. vor, es sei allein die Schuld des Kl.s, das dieser sein Geld nicht erhalten habe, weil er dem Kammerherrn von Lange nicht die gewünschte Überschreibung geben wollte (Nr. 2318). Das Tribunal fordert Nettelbla am 17.05. zur Antwort auf, die am 22.06. eingeht und in der Kl. seine Forderung bekräftigt und um Vollstreckung seiner Forderungen bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.06. zur Erwiderung auf, der am 13.09. und 06.11. Fristverlängerung erbittet, die er am 17.09. und 08.11. nach Protest des Kl.s vom 05.11. erhält. Am 02.12. weist Bekl. die Vorwürfe des Kl.s zurück, am 06.12.1771 setzt das Tribunal einen neuen Vergleichstermin auf den 07.01.1772 an, das Protokoll liegt den Akten nicht bei. Kl. lehnt diesen Vergleich am 21.02.1772 ab und fordert die Bezahlung der Gesamtsumme. Das Tribunal entscheidet am 05.03., Kl. habe dem Kammerherrn von Langen jeweils Teilüberschreibungen der Obligation auszustellen, Bekl. die Bezahlung der ausstehenden 500 Rtlr zu erreichen. Gegen dieses Urteil ergreift Bekl. am 16.04.1772 restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, bevor er am 14.05. seinen Schriftsatz einreicht und bittet, die ausstehenden 500 Rtlr im nächsten Jahr mit bezahlen zu dürfen. Das Tribunal weist dies am 29.05.1772 zurück. Prozessbeilagen: (7) von Notar Ernst Friedrich Babst beglaubigte Kopie der Obligation Grönings und Verschreibung auf seine Höfe Gröningshof und Viereckenhof an Nettelbla von Antoni 1762; von Notar Godofredus Johannes Pfundheller überbrachtes Kündigungsschreiben des Akziserates Oertling im Namen Nettelblas an Gröning vom 13.07.1767; Prozeßvollmacht Nettelblas für Quistorp vom 29.03.1768; Übergabebescheinigung des Tribunalspedellen Carl Gustav Wolf für mehrere Dokumente Nettelblas an Gröning vom 19.10.1768; Vergleich zwischen den Parteien vom 16.03.1769; Project eines Neben-Reverses; Entwurf eines Vergleichs von Quistorp; Schreiben Nettelblas an Tribunal vom 06.01.1770; Anlage zum Abschied vom 12.03.1770; Schreiben des Akziserates Oertling an Gröning vom 31.01., 18.02. und 04.03.1771; Schreiben des Kammerherrn von Langen an Gröning vom 06.03.1771; Verpflichtung von Langens vom 26.01.1770; Brief Grönings an Quistorp vom 16.03.1771 Instanzenzug: 1. Tribunal 1768-1772 Kläger: (2) Dr. Christian Baron von Nettelbla, Assessor am Reichskammergericht zu Wetzlar Beklagter: Dr. Anthon Christian von Gröning, Assessor am Tribunal zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. N N Riechelmann (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2317 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2316 Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um neue Dienste Alte Signatur: Wismar N 38 (W N 1 n. 38) Laufzeit: (1732) 08.10.1766-12.11.1766 Fallbeschreibung: Kl. sind vom Bekl. entgegen aller Gewohnheit und ihren Privilegien dazu aufgefordert worden, in dessen Scheune Roggen zu dreschen, einigen von ihnen, die sich geweigert haben, hat er je einen Soldaten zur Vollstreckung ins Haus gelegt. Kl. bitten, dem Bekl. bei Strafandrohung von 200 Rtlr zu befehlen, sie in Ruhe zu lassen und die Exekution aufzuheben. Das Tribunal trägt dem Bekl. am 09.10. auf, die Exekution aufzuheben, sich binnen 14 Tagen zu der Klage zu äußern und die Kl. bis dahin in Ruhe zu lassen. Bekl. verteidigt sich am 25.10., er habe nur die Amtseinlieger zum Dreschen aufgefordert, was ihm, wie er belegt, zusteht. Das Tribunal entbindet Bekl. daraufhin am 12.11.1766 von der Klage und verurteilt Kl. zur Kostenübernahme des Prozesses. Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommenes Verhör des Schließers Haucke vom 18.10.1766; Auszug aus der Dienstordnung für das Amt Neukloster vom 08.05.1732; von Notar Lehmann aufgenommene Zeugenaussagen der Drescher Kruse und Lange vom 18.10.1766 Instanzenzug: 1. Tribunal 1766 Kläger: (2) sämtliche Vor- und Müggenburger Freileute zu Neukloster Beklagter: Kammerherr Johann Carl von Langen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2316 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2314 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Realinjurien Alte Signatur: Wismar N 35 (W N 1 n. 35) Laufzeit: 21.10.1754-16.11.1754 Fallbeschreibung: Die Wismarer Wache ist am Morgen des 21.10. in das Haus der Kl.in eingebrochen, um nach einer flüchtigen Untertanin zu suchen. Dabei wurde ein Fenster zerbrochen. Die Kl.in bietet an, Kaution für ihre Dienerin bis zur Entscheidung des Ratsgerichts zu stellen, dies wird jedoch abgeschlagen und der Kl.in wird befohlen, der Wache bei Strafe von 50 Rtlr alle Schlüssel des Hauses zur Verfügung zu stellen. Kl.in wehrt sich gegen diese Gewalt und bittet das Tribunal, dem Bekl. zu befehlen, sie mit derartigen Hausdurchsuchungen zu verschonen und das Ratsgericht zu einer Strafe zu verurteilen. Das Tribunal befiehlt dem Ratsgericht am 22.10., sich zu dem Fall zu äußern und sich allen weiteren Vorgehens gegen Kl.in zu enthalten. Als der Kl.in am 22.10. vom Ratsgericht eine Wache zur Festnahme der Gesuchten ins Haus gelegt wird, bittet sie das Tribunal erneut um dessen Hilfe, das am 24.10. der Kl.in befiehlt, eine Kaution zu stellen und dem Ratsgericht danach aufträgt, die Wache abzuziehen. Das Ratsgericht begründet sein Vorgehen am 29.10. als Hilfe in einem schwebenden Prozeß wegen einer entlaufenen Magd, wegen der das Ratsgericht die Kl.in mehrfach zur Hilfe aufgefordert habe, diese aber nicht habe erhalten können, so daß man sich zu dem Vorgehen gezwungen sah. Das Tribunal verurteilt daraufhin die Kl.in am 01.11. zur Erstattung der Prozeßkosten. Am 04.11. ergreift Hauptmann Niemann gegen das Urteil restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die er am 05.11. erhält. Er wird aber vom Tribunal ermahnt, er werde zu einer Strafe verurteilt, wenn er das Rechtsmittel mißbrauche. Daraufhin beugt sich Kl. und übergibt die Magd am 12.11. an Bekl. Am 15.11.1754 werden die Akten der Vorinstanz an das Ratsgericht zurückgegeben. Prozessbeilagen: (7) von Notar Carl Friedrich Pälicke aufgenommene Befragung der Frau des Stallmeisters Wancke und der Sophia Fahlberg vom 21.10.1754 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1754 2. Tribunal 1754 3. Tribunal 1754 Kläger: (2) Catharina Margaretha Niemann, geb. Krüger. Ehefrau des Hauptmanns Zacharias Niemann zu Wismar bzw. ab 04.11.1754 Hauptmann Zacharias Niemann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: wortführender Bürgermeister zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2314 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2309 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Lasten Alte Signatur: Wismar N 34 (W N 1 n. 34) Laufzeit: (1698-1750) 01.07.1751-17.11.1753 Fallbeschreibung: Entgegen der Lustration des Amtes und der von der Kgl. Kommission 1721 erlassenen Patente sollen Kl. auf Veranlassung des Bekl. längere und mehr Dienste während der Ernte leisten. Dagegen wird das Weideland, das ihnen bisher zur Verfügung stand, weiter reduziert und entgegen dem alten Gebrauch zur Koppel des Bekl. umgewidmet. Ungeachtet dessen verlangt Bekl. das volle Weidegeld von Kl.n. Diese haben sich bereits an das Gouvernement gewandt, sind von diesem aber an das Tribunal verwiesen worden. Kl. begehren ein Mandat an den Bekl., ihnen ihre bisherigen Rechte zu lassen und bitten um die Ersetzung aller Unkosten. Das Tribunal setzt am 09.07.1751 den Assessor Gröning als Kommissar zur Vermittlung eines Vergleichs ein, am 08.03.1752 bitten Kl. um Eröffnung der Kommissionspapiere, die das Tribunal am 09.03. auf den 13.03. ansetzt. Gröning schlägt in seinem Kommissionsbericht vor, wegen der längeren Dienstzeiten den Kl.n etwas Brennholz zu geben, sieht wegen der Weide aber keine Möglichkeit zum Vergleich. Am 07.04. bestehen Kl. auf ihren alten Rechten und bitten, sie darin zu schützen. Das Tribunal fordert Bekl. am 14.04. zur Antwort auf und erneuert diese Aufforderung am 07.07. nach erneuter Bitte des Kl. vom 05.07. Bekl. beruft sich am 24.07. darauf, daß ihm das Amt lt. Vertrag so überlassen worden ist, wie es sein Vorgänger, von Plessen, innegehabt hat, will daher keine Neuerungen hinnehmen und bittet, den Prokurator Domaniorum mit der Sache zu befassen. Das Tribunal beauftragt letzteren am 01.09. mit Akteneinsicht und fordert ihn auf, seine Bedenken binnen 3 Wochen einzureichen (Nr. 2311). Am 23.101752 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1753 entscheidet das Tribunal, daß Lange den Kl.n wegen der verlängerten Dienste eine "billigmäßige Vergütung" schuldig sei und erlegt den Kl.n auf, ihren Anspruch auf Weide ihrer Tiere auf dem Brachfeld und dem Stoppelacker zu beweisen, wonach das Gericht entsprechend entscheiden will. Diesen Beweis führen Kl. am 28.02.1753 und bitten um Verhör der von ihnen vorgeschlagenen Zeugen. Das Tribunal beauftragt den Protonotar Sander am 20.03. damit. Am 11.05. schlagen Kl. weitere Zeugen zur Vernehmung vor, das Tribunal beauftragt am 14.05. Sander entsprechend. Am 18.07. bitten Kl. um Ansetzung eines Vergleichs, das Tribunal setzt am 28.07. einen Vergleichstermin auf den 07.09.1753 an. Bekl. sagt diesen Termin am 01.09. ab, da er nicht in der Lage ist, etwas gegen den mit dem Reichskammerkollegium in Stockholm geschlossenen Vertrag zu vereinbaren. Am 05.10.1753 setzt das Tribunal einen neuen Termin auf den 13.11.1753 an. Der Vergleich gelingt an diesem Termin und wird protokolliert. Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Christoph Lehmann bestätigter Bescheid des Grafen Moritz Ulrich von Putbus vom 08.06.1751; von Notar Lehmann bestätigter Auszug aus dem von Generalleutnant Baron von Strömfelt gehaltenen Kommissionsprotokoll über Neukloster vom 12.06.1721; von Notar Lehmann bestätigter Auszug aus dem Lustrationsanschlag über Neukloster vom 20.04.1698; Bericht Grönings vom 05.02.1752; Protokoll der Kommission vom 22.07.1751; gedrucktes Mandat des Generalgouverneurs von Pommern, Meyerfeldt, wegen der Neuklosteraner Bauern vom 08.05.1732; von Johann Spihler bestätigter Auszug aus dem Lustrationsprotokoll über die Vor- und Müggenburg vom 20.04.1698; von Notar Lehmann bestätigte Auszüge aus dem Pachtvertrag über das Amt Neukloster vom 30.12.1745; von Notar Lehmann bestätigte Auszüge aus dem Kommissionsprotokoll vom 27.10.-07.11.1744; Prozeßvollmacht der Kl. für Quistorp vom 24.07.1752; Artikel für ein Zeugenverhör von Ernst Lange und Peter Winter aus Lübberstorf, Johann Oderjahn aus Perniek, Joachim Schreiber aus Nakenstorf und Carl Thoms aus Rensdorf; Prozeßvollmacht Langens für Hertzberg vom 02.12.1752 Instanzenzug: 1. Tribunal 1751-1753 Kläger: (2) Einwohner der Müggen- und Vorburg zu Neukloster Beklagter: Kammerherr von Langen als Amtsarrhendator zu Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2309 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2307 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Regulierung des Schulalltags Alte Signatur: Wismar N 33 (W N 1 n. 33) Laufzeit: (1677-1740) 22.07.1740-27.04.1741 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 22.07. und 06. und 22.09. sowie 05.10. um Fristverängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 23.07., 07. und 23.09. legt Kl. am 26.10. seinen Schriftsatz vor. Kl. wird vom Bekl das Korektorat der Stadtschule streitig gemacht. Er streitet sich mit ihm über die Organisation des Schulalltags und Erziehungsmethoden, zieht aber dabei den Kürzeren, da er vom Rat auf Veranlassung des Bekl. bestraft und zum Gehorsam gegenüber dem Rektor angehalten wird. Zur Durchsetzung dieser Ratsgerichtsmandate wird er zu einer Geldstrafe von 100 Mk. verurteilt, der Verlust eines Quartalslohnes und seine Absetzung werden ihm angedroht. Dagegen appelliert Kl. vor dem Tribunal, das seine Appellation "ob defectum formalium als wegen Unerheblichkeit der Gravaminum" am 02.12.1740 ablehnt. Am 12.01.1741 teilt Kl. Tribunal mit, daß er einen Vergleich mit Bekl. anstrebt, bittet aber, falls dieser fehlschlägt, um eine 6wöchige Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes zur restitutio in integrum. Diese wird ihm am 14.01.1741 zugestanden. Am 23. und 28.02. sowie 22.04.1741 berichtet Kl. vom getroffenen Vergleich, aber auch von neuen Verletzungen dieses Vergleiches im Schulalltag und bittet erneut um die Hilfe des Tribunals, da er mittlerweile durch den fortdauernden Prozeß auch wirtschaftliche Verluste hinnehmen muß. Das Tribunal leitet kein förmliches Restitutionsverfahren ein, sondern erläßt am 22.04.1741 ein Reskript an das Ratsgericht, in dem es dieses anweist, den Vergleich zwischen den Parteien durchzusetzen, um die Ruhe in der Stadtschule wiederherzustellen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 11.06., 03., 23. und 26.08.1740, 24.01.1741; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 18.06.1740; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 04., 24. und 27.08.1740; Zeugnisse der Lehrer Johann Wiez und D. Schröters vom 14.10.1740, des Pastors zu St. Georgen J. D. Breithor vom 19.10.1740; von Notar Johann Philipp Treffner bestätigter Extractus Orationis M. Daniele Liipio A.D. MDCLXXVII; Quittungen des Kl.s über den Empfang des Quartalsgeldes vom 29.09.1740; Schreiben Nibbes an Wismarer Rat (o.D.); Tribunalsurteile vom 02.12.1740, 14.01.1741; Schreiben J.D. Breithors, Pastors an St. Georg an Kl. vom 09.10.1740 und Magister Diertich Schröders an Kl. (o.D.); Schreiben des Kl.s an Rat vom 25.01.1741, 06., 17. und 21.02.1741; Schreiben J.S. Stemwedes an Kl. vom 17.02.1741; Auszug aus Ratsgerichtsprotokoll vom 01.02.1741; Bestallungsschreiben von Bürgermeister und Rat an Nibbe vom 15.08.1735; von Notar Johann Philipp Treffner bestätigte Arbeitszeugnisse des Neubrandenburger Rates für seinen Kantor an der Stadtschule Nibbe vom 29.11.1727 und von Herzog Adolf Friedrich für den Korektor der Domschule zu Ratzeburg Nibbe vom 10.09.1735; Angebot des Neubrandenburger Rates an Nibbe, das Rektorat an der Stadtschule zu übernehmen vom 29.05.1740 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1740 2. Tribunal 1740-1741 3. Tribunal 1741 Kläger: (2) Johann Barthold Nibbe, Korektor der Stadtschule zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Magister Johann Friedrich Schomerus, Rektor der Stadtschule (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: N N Schmidt (A), Dr. Michael Zylius (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2307 |
|