-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  21.: 1. Kläger U
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 21. 1. Kläger U
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3602
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Steuerzahlung
Alte Signatur: Wismar U 55 (W U n. 55)
Laufzeit: (1758-1759) 12.06.1759-24.01.1763 (1763)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 12.06. um Abkürzung der Frist für den Kl. zum Einreichen des Schriftsatzes auf 14 Tage und entsprechender Anweisung des Tribunals vom 13.06., reicht der Kl. am 27.06. seine Appellation gegen ein Ratsgerichtsurteil ein. Im Jahre 1758 hat der Kl. 50 Oxhoft Franzwein nach Schweden verkauft und um Erlassung der Akzise dafür gebeten. Er hat sich dabei auf ein Tribunalsurteil von 1750 berufen, dessen Anwendung das Weinamt in seinem Fall jedoch verweigert und vom Ratsgericht in seiner Ansicht bestätigt wird. Der Kl. appelliert dagegen und erbittet Freistellung von der Akzise, um den Weinexport zu fördern. Das Tribunal fordert den Rat am 19.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 20.10.1759 verspricht der Rat die baldige Zusendung der Akten, am 25.01.1760 ermahnt das Tribunal den Rat zur Beschleunigung, am 21.04. gehen die Akten der Vorinstanz ein, am 07.07. erbitten Parteien ein Urteil, am 20.10.1760 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts. Am 28.11.1760 ergreift der Kl. gegen das Urteil restituio in integrum und erbittet am 28.11.1760 und 09.01.1761 Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 29.11.1760 und 10.01.1761 erhält. Am 17.02. trägt er seine Gründe vor und behauptet, als Weinhändler sein Bürgerrecht gewonnen zu haben und deshalb nicht in seinen Rechten eingeschränkt werden zu dürfen. Am selben Tag weisen die Bekl. nach, daß der Kl. als Weinschenk" das Bürgerrecht gewonnen hat und stützen so ihre Argumentation, daß er nicht als Weinhändler privilegiert werden könne. Am 27.08. trägt der Kl. seine Gegenargumente wegen seines Status vor, am 19.10. erbitten die Parteien Beschleunigung des Urteils und werden vom Tribunal am 23.10.1761 entsprechend vertröstet. Am 25.01.1762 lädt das Tribunal die Parteien auf den 30.03. zum Vergleich ein. Am 29.03. erbittet der Kl. Verlegung des Termins und erreicht dies am 04.05. Am 04.05. erarbeiten beide Seiten einen Vergleichsvorschlag, der am 05.05. vom Rat geprüft und am 09.05. dem Tribunal mitgeteilt wird, das es am 14.05. an den Kl. zur Stellungnahme weiterleitet. Am 18.05. und 17.11. macht der Kl. weiterreichende Gegenvorschläge, die Tribunal am 03.07. und 22.11. den Bekl. mitteilt. Am 24.01.1763 erklärt das Tribunal den Vergleich für gescheitert, bestätigt sein Urteil aus dem Jahre 1760 und sendet die Akten am 12.02.1763 an den Rat zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 25.05.1759; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 22. und 28.05.1759; Prozeßvollmacht des Kl.s vom 24.09.1759; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Bestätigung des Sekretärs der Kämmerei J. Eschert vom 20.09.1760 über die Gewinnung des Bürgerrechts durch den Kl.; Bestätigung des Ratssekretärs Kindler über den Eintrag im Bürgerbuch vom 16.02.1761; Bescheid des Wismarer Rates vom 05.05.1762; Akziserechnungen des Wismarer Weinamtes für Kl. 1758-1760
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1759 2. Tribunal 1759-1760 3. Tribunal 1760-1763
Kläger: (2) Hieronymus Christian Ungnade, Weinschenk in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Weinamt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P), seit 12.06.1760: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3602


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3608
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Eröffnung eines Testaments
Alte Signatur: Wismar U 58 (W U n. 58)
Laufzeit: (1765-1767) 20.08.1767-19.09.1767
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet um Eröffnung des in der Tribunalskanzlei hinterlegten Testaments seiner verstorbenen Ehefrau und Vorladung des Dr. Lembke zu diesem Termin. Das Tribunal setzt am selben Tag den 22.08. fest und lädt Lembke vor. Am 22.08.1767 wird der Kl. lt. Testament als Universalerbe eingesetzt.
Prozessbeilagen: (7) von Protonotar B.G. Sander angefertigtes Protokoll der Versiegelung des Hauses Ungnades vom 06.07.1767 und der Entsiegelung vom 22.08.1767; Testament der Agneta Ungnade, geb. Petersen vom 04.02.1765; Vollmacht des Kl.s für Dr. Theodor Johann Quistorp vom 28.08.1767
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Kläger: (2) Dr. Joachim Christoph Ungnade, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Dr. Johann David Lembke als Bevollmächtigter der anderen Erben der Ehefrau des Dr. Ungnade
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3608


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3609
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Pfandrecht an einem Schiff
Alte Signatur: Wismar U 59 (W U n. 59)
Laufzeit: (1764-1770) 18.06.1770-18.01.1771
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 18.06. und 31.07. um Verlängerung der Frist zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 19.06. und 01.08., trägt der Kl. am 22.08. seine Beschwerden gegen ein Urteil des Wismarer Ratsgerichtes vor. Schiffer Carl Haacke hatte sich am 22.02.1764 200 Rtlr von Kl. geliehen, um die Hälfte des Schiffes "Der Palmbaum" kaufen zu können und verpfändete dem Kl. das Schiff bis zur Rückzahlung des Geldes. Ende 1764 verkaufte Haacke sein Teil an dem Schiff an den Schiffer Christian Frey, der die Schuld übernahm. Anfang 1768 meldet Frey Konkurs an, am 24.04. beantragt der Bekl. als Miteigentümer am Schiff, das gesamte Schiff auf einer Auktion verkaufen zu dürfen. Der Kl. macht seine Ansprüche geltend, am 04.03. wird das Schiff an Schiffer Warner versteigert, bei dem der Kl. seine Ansprüche anmeldet. Nach Beschwerde des Kl.s vor dem Rat, verurteilt dieser den Bekl. dazu zu beeiden, daß er beim Kauf der 2/3 des Schiffes nichts von dem Pfand des Kl.s gewußt habe und verweist den Kl. an den Konkurs des Schiffers Frey, bei dem er seine Ansprüche geltend machen solle. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal, das am 07.12.1770 die Appellation zurückweist. Am 17.01.1771 kündigt der Kl. an, neue Beweise vortragen zu wollen, erbittet dafür aber Fristverlängerung, die er am 18.01.1771 erhält. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar G.M. Hermes aufgenommene Appellation vom 16.05.1770; Ratsgerichtsurteil vom 09.05.1770; Verpfändung des Schiffes "Der Palmbaum" durch Carl Haacke an Kl. vom 22.02.1764; Übernahme des Pfandes durch Christian Frey zu Anthoni 1765; Inventar der Galiote "Der Palmbaum" vom 29.11.1764; Ratsgerichtsprotokoll vom 27.02.1768; Kopie der Verschreibung Freys auf 2/3 des Schiffes "Der Palmbaum" vom 05.03.1765; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommenes Protokoll der Befragung vom 26.07.1770
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1768-1770 2. Tribunal 1770 3. Tribunal 1771
Kläger: (2) Hieronymus Christian Ungnade, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Daniel Crohn, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Lic. Joachim Heinrich Scheffel (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3609


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3618
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Beteiligung an Konkurskosten
Alte Signatur: Wismar U 61 (W U n. 61)
Laufzeit: (1746-1777) 24.06.1777-09.07.1781
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 24.06., 05.08. und 16.09. um Verlängerung der Frist zum Einreichen seiner Querel und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 26.06. und 06.08. trägt der Kl. am 26.09. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Gundlach hat 1769 ein Haus in der Lübschen Str. gekauft, von dem dem Kl. nach dem Testament seiner Frau die Hälfte gehört. Da Gundlach von den 1.800 Rtlr nur 600 bezahlen kann, wird vereinbart, das Haus solange nicht als ihm gehörig in das Stadtbuch einzuschreiben, bis er den vollen Preis entrichten kann. Der Kl. läßt sein Kapital in dem Haus stehen und macht seine Ansprüche erst geltend, als die Schwiegermutter Gundlachs 1776 die Versteigerung des Hauses fordert und er befürchten muß, leer auszugehen. Das Haus wird samt Inhalt für 2.000 Rtlr verkauft, der Kl. hat sein Geld aber bisher nicht erhalten können. Er wendet sich an das Ratsgericht und erreicht, daß ihm die 900 Rtlr mit den Zinsen für ein Jahr ausgezahlt werden. Da der Kl. die Zinsen für die zurückliegenden Jahre ebenso fordert, die vom Ratsgericht jedoch dem Bekl. für seine Unkosten zugesprochen wurden, appelliert er gegen das Ratsgerichtsurteil an das Tribunal und besteht darauf, den Bekl. nie als gemeinsamen Anwalt anerkannt zu haben und deshalb nicht für dessen Bezahlung in Anspruch genommen werden zu können. Am 02.12. meldet er sich erneut und wehrt sich dagegen, an den allgemeinen Konkurskosten beteiligt zu werden. Das Tribunal fordert den Rat am 20.12.1777 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 23.10.1778 ein und werden auf Antrag vom 18.01.1779 am 25.01. eröffnet. Am 19.04., 05.07., 02.09. und 18.10.1779 bitten die Parteien um Beschleunigung des Prozesses, am 24.01.1780 entscheidet das Tribunal, daß es in Wismar üblich sei, daß alle Gläubiger zu den Kosten des Konkurses und des gemeinen Anwalts beitragen und bestätigt daher das Ratsgerichtsurteil. Am 04.03. ergreift der Kl. dagegen restitutio in integrum und besteht auf seinen Positionen. Am 11.03., 10.04., 03.07. und 18.09. erbittet der Bekl. Beschleunigung des Prozesses, am 23.10.1780 fordert das Tribunal den Rat zur Stellungnahme auf. Diese geht am 09.12.1780 ein, der Rat verteidigt darin sein Vorgehen in der Konkurssache mit dem stadtüblichen Gebrauch. Das Tribunal fordert den Kl. am 13.03.1781 zur Stellungnahme auf, die am 28.04. eingeht und in der der Kl. auf seinem Standpunkt beharrt. Am 30.04. und 08.06. bitten die Parteien um schnelles Urteil, am 09.07.1781 bestätigt das Tribunal sein Urteil aus voriger Instanz.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 15.04., 15.05. und 19.11.1777; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellationen vom 22.05. und 27.11.1777; Kaufvertrag über das Haus Lembckes vom 29.04.1769; Schreiben Burmeisters an Kl. vom 30.01. und 03.02.1777; Schreiben des Bekl. an Rat vom 03.04.1777; Rationes decidendi des Rates; Auszüge aus Prioritätsurteilen in Konkurssachen des Johann Joachim Schwartz 1747, Jochim Heitmanns Gläubiger 1748, Johann Christian Mälcken 1746-1751, Johann Rugen 1749, Johann Nikolaus Pegelau 1750, Christian Christoph Hinsch 1751, Andreas Leesch 1751, Georg Deutsch 1752, Friedrich Christian Stadtlander 1752, Johann Daniel Gundlach 1753, Johann Hinrich Schnibbe 1754, Franz Ludwig Barckey 1755, Bernd Joachim Meetz 1755, Lorenz Jürgen Ahrens 1758, David Friedrich Grapengießer 1758, Peter Velthusen 1760, Peter Cornelius Wichmann 1762, David Keetzmann 1763, Peter Christian Spahr 1763, Martin Dietrich Schultze 1766, Johann Friedrich Segnitz 1767, Johann Hinrich Lübbers 1768, Franz Jochim Ziehl 1768, Hinrich Thomas Seissner 1769, Christian Koth 1769, Christian Frey 1770, Nikolaus Rückdessel 1771, Joachim Andreas Grimm 1771, Jürgen Hinrich Geseke 1773, Johann Friedrich Rahm 1774, Jochim Hacker 1774; Schreiben Dr. Erich Hertzbergs an Syndikus Dahlmann vom 05.06.1750; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 14.05.1779; Bescheinigung des Kämmereisekretärs J.C. Eschert vom 21.02.1780; Auszug aus Konkursakten des Lorenz Jürgen Ahrens 1758, des David Kietzmann 1763, des Peter Christian Spahr 1763, des Christian Frey 1770, des Johann Friedrich Rahm 1774, des Jochim Andreas Grimm 1772, des Christian Jürgen Wüsthoff 1774, des Rudolf Bartels 1778; Schreiben des Bekl. an Rat vom 18.11.1780
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1777 2. Tribunal 1777-1780 3. Tribunal 1780-1781
Kläger: (2) Dr. Joachim Christoph Ungnade, Prokurator am Wismarer Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Dr. Carl Friedrich Burmeister als gemeinsamer Anwalt der Gläubiger des Kaufmanns Johann Dietrich Gundlach (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P) Bekl.: Dr. Carl Friedrich Burmeister (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3618


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3799
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Akzisefreiheit vom Bier
Alte Signatur: Wismar W 160 (W W 4 n. 160)
Laufzeit: 26.02.1743-09.11.1743
Fallbeschreibung: Entgegen der Gewohnheit vor dem Nordischen Krieg, in Stralsund und in Schweden werden die Kl. von den Bekl. zur Akzise für das von ihnen getrunkene Bier veranlagt und bitten um ein Mandat an die Bekl. auf diese Steuer zu verzichten. Die Bekl. antworten in einem undatierten Schreiben auf diese Klage und verteidigen ihr Vorgehen mit den wirtschaftlichen Problemen der Stadt. Sie versprechen zudem wie früher bei besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder Kindstaufen Steuerbefreiung auf je eine Tonne Bier zu gewähren, zum alltäglichen Gebrauch muß es jedoch - wie vor dem Nordischen Krieg auch - versteuert werden. Am 05.11.1743 teilt das Tribunal den Kl.n dies mit.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743
Kläger: (2) sämtliche Unteroffiziere, Korporale und Soldaten der Wismarer Garnison
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3799
15 Gerichtsakten «   11   -   15