-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W
194 Gerichtsakten «   21   -   30   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3882
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Vorrang im Konkurs
Alte Signatur: Wismar W 233 (W W n. 233)
Laufzeit: 05.04.1783-08.04.1783
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 05.04. um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes, bewilligt das Tribunal eine 6wöchige Frist, verweist aber auf das am selben Tage ergangene, nicht beiliegende Urteil in der Sache der Wahrendorfschen Gläubiger vs. das Handelshaus Paschen und Klefecker (Nr. 3883). Am 08.04.1783 bittet der nichtgenannte Anwalt des Bekl., die Frist für die Kl. zum Einreichen ihrer Beschwerden auf 3 Tage zu begrenzen. Das Tribunal verweist ihn am selben Tag auf den am 05.04. erteilten Bescheid. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783
Kläger: (2) chirographische, nach Nr. VII im Prioritätsurteil gereihte Gläubiger des Wahrendorffschen Konkurses
Beklagter: Johann Peter Averhof, Agent in Hamburg
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3882


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3881
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar W 232 (W W n. 232)
Laufzeit: (1783) 24.01.1783-30.08.1783
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 24.01. um Fristverkürzung für die Kl.innen zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal die Kl.innen am 28.01. auf, ihren Schriftsatz binnen 3 Wochen vorzulegen. Am 17.02. sowie am 15.03. bitten die Kl.innen dennoch um Fristverlängerung, da sich alle für ihren Schriftsatz nötigen Papiere in Schwerin in einem Prozeß vor der Justizkanzlei befinden und erhalten diese am 18.02. und 18.03. Am 15.04. und 16.05. bitten die Kl.innen um erneute Fristverlängerung, da sie sich mit dem Bekl. in Vergleichsverhandlungen befinden und erhalten die Fristverlängerung am 16.04. und 16.05. Am 16.05. bittet der Bekl., den Kl.innen keine weiteren Fristen zu gewähren sondern sie zur Vorlage ihres Schriftsatzes anzuhalten. Am 29.08. teilen die Kl.innen den mittlerweile erfolgten Vergleich mit, das Tribunal nimmt dies am 30.08.1783 ad acta. In dem Prozeß geht es um die Aufteilung des Erbes des Vaters bzw. Ehemannes der Parteien.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 15.01.1783; von Notar Moritz Carl August Hermes aufgenommene Appellation vom 16.01.1783
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783
Kläger: (2) Witwe des Carl Friedrich Wachenhusen für sich und namens ihrer Tochter (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Carl Jacob Wachenhusen, ihr Stiefsohn resp. -bruder (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3881


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3879
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um
Alte Signatur: Wismar W 231 (W W n. 231)
Laufzeit: (1781-1782) 20.08.1782-05.05.1783 (1784)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 20.08. um Fristverlängerung zum Einbringen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 30.08. legt der Kl. am 30.09. seinen Schriftsatz vor. Beim Konkurs der Wahrendorfschen Handelsgesellschaft ist das im Wismarer Hafen liegende Schiff Wilhelmina" des Schiffers Vasmer in die Konkursmasse eingerechnet worden. Der Bekl. hat in dem Schiff 40 Last Weizen, bittet darum, diesen zu verkaufen und das Geld als Depositum bei der Tribunalskasse zu hinterlegen bis zum Ausgang des Prozesses. In den Handelsbüchern der Firma Wahrendorf finden sich aber Belege, daß der Bekl. für seinen Weizen bereits bezahlt worden sei. Der Kl. bestreitet dies und kann das Ratsgericht von seiner Sicht der Dinge überzeugen, woraufhin es die Kl. auffordert, dem Bekl. 3.120 Rtlr für seinen Weizen aus der Konkursmasse zu bezahlen und die Prozeßkosten anteilig zu übernehmen. Die Kl. appellieren dagegen und verlangen, den Weizen des Bekl. zur Konkursmasse zu schlagen und ihn als einen normalen Gläubiger zu betrachten. Das Tribunal fordert in einem nicht erhaltenen Mandat die Akten der Vorinstanz an, lädt den Bekl. am 08.04.1783 auf den 05.05. zur Urteilsverkündung vor. Am 05.05.1783 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil auf und verweist den Bekl. mit seinen Forderungen auf die Konkursmasse, am 14.05.1784 gibt das Tribunal die Akten an das Ratsgericht zurück
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 15.07.1782; Ratsgerichtsurteil vom 10.07.1782; Quittung Christian Gotthard Schwenckes (o.D.); Auktionsprotokoll über Getreide der Firma Wahrendorf vom 16.10.1781 (9.449 Rtlr 6 s)
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1782 2. Tribunal 1782
Kläger: (2) Gemeinsamer Anwalt der Gläubiger der Firma Witwe Wahrendorf und Sohn (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gottfried Vahl jun., Kaufmann in Greifswald (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3879


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3877
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Ahndung schwerer körperlicher Gewalt
Alte Signatur: Wismar W 230 (W W n. 230)
Laufzeit: (1781) 31.12.1781-25.10.1783
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 31.12.1781 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Poeler Amtsgerichts und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 04.01.1782 legen die Kl. am 19.01. ihren Schriftsatz vor. Die Kl. sind auf offener Landstraße in eine Schlägerei zwischen mehreren Knechten geraten. Nachdem sie mehrfach von Pferdepeitschen getroffen wurden, schlagen sie mit einem Winkeleisen auf Hahn ein und ziehen diesen vom Pferd. Da Hahn schwer verletzt ist, verlangen er und sein Herr, Steinhagen, einen Schadensersatz von 45 Rtlr und erreichen dies auch vor dem Amtsgericht. Da die Restitution der Kl. vor dem Amtsgericht scheitert, querulieren sie an das Tribunal und erklären, sie seien angegriffen worden und hätten nur in Notwehr gehandelt. Das Tribunal weist das Amtsgericht am 26.02. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an. Am 15.04. bitten die Kl. um Eröffnung der am 06.04. eingegangenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 19.04. auf den 23.04. ansetzt. Am 08.07. und 21.10.1782 sowie am 20.01., 05.05., 26.06. und 07.07.1783 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 20.10.1783 bestätigt das Tribunal das Urteil des Poeler Amtsgerichts und verurteilt die Kl. zur Kostenübernahme. Am 24.10. bittet Hahn darum, den Kl.n, falls sie restitutio in integrum gegen das Urteil ergreifen wollen, höchstens eine 3tägige Frist zuzugestehen. Das Tribunal stellt es den Kl.n am 25.10.1783 frei, ihre Rechtsmittel binnen 3 Wochen einzureichen. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellationen vom 21.11. und 28.12.1781; Urteile des Poeler Amtsgerichts vom 20. und 27.10., 19.11. und 19.12.1781; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 06.01.1783 und der Bekl. für Dr. Koch vom 08.10.1783; Rationes decidendi des Poeler Amtsgerichts
Instanzenzug: 1. Amtsgericht von Poel 1781 2. Amtsgericht von Poel 1781 3. Tribunal 1781-1783
Kläger: (2) Johann Jochim Westphal, Müller auf Poel für sich und namens seines Mühlenburschen Johann Lorchner (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Peter Steinhagen, Schulze und Christian Friedrich Hahn, sein Knecht, zu Wangern (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P) Bekl.: Andreas Johann Theodor Quistorp (A), Dr. Johann Christian Koch (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3877


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3876
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Abgaben
Alte Signatur: Wismar W 229 (W W n. 229)
Laufzeit: (1765-1781) 25.08.1781-12.07.1782
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 25.08. und 06.10.1781 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil des Poeler Amtsgerichts und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 28.08. und 09.10.1781, legt der Kl. am 27.10.1781 seinen Schriftsatz vor. Er führt aus, daß der Müller Ziems im Jahre 1771 die Windmühle auf Poel für 30 Jahre gepachtet und die Mühle von Fährdorf nach Neuendorf umgesetzt hat. Ziems hat seinen Vertrag auf den Müller Hansen übertragen, der Kl. hat dessen Witwe geheiratet und ist in den Vertrag eingetreten. Im Jahre 1779 wurde er von den Bekl. vor dem Poeler Amtsgericht aufgefordert, ihnen jährlich 4 Rtlr auszuzahlen. Angeblich hatte sich Müller Ziems mit ihnen darauf anstelle der Lieferung von 2 Tonnen Erntebier geeinigt, der Kl. müsse diese Last nun übernehmen. Der Kl. bezahlt für die zurückliegenden 3 Jahre die Abgabe, klagt aber vor dem Amtsgericht auf Rückzahlung und wird abgewiesen, weshalb er an das Tribunal appelliert, auf seinen Pachtvertrag verweist, in dem diese Abgabe nicht aufgeführt ist und um Rückzahlung der 12 Rtlr bittet. Das Tribunal lehnt den Antrag am 13.03.1782 ab. Am 24.04. kündigt der Kl. an, Rechtsmittel gegen das Urteil ergreifen zu wollen, erbittet aber zunächst am 04.06., 05. und 12.07.1782 um Fristverlängerungen, die er am 27.04. und 05.06. erhält. Weiteres erhellt nicht,
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellationen vom 18.07.1781; Urteile des Poeler Amtsgerichts vom 30.06.1779 und 14.07.1781; Vertrag zwischen dem Reichskammerkollegium und dem Müller von Poel Johann Michel Ziems vom 14.02.1765; Ratifizierung des Vertrages vom 28.03.1765; Schreiben des Reichskammerkollegiums an den Tribunalspräsidenten Baron von Schwerin vom 16.01.1767; Promemoria des Amtmannes Jörns über die Bezahlung der Käter durch die Müller auf Poel für das Säen vom 22.04.1781; Amtsgerichtsprotokoll vom 30.06.1779
Instanzenzug: 1. Amtsgericht von Poel 1781 2. Tribunal 1781-1782
Kläger: (2) Johann Jochim Westphal, Müller zu Poel (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: N N Grebbin, N N Pierstorff und N N Evert, Käter auf Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3876


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3874
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar W 227b (W W n. 227b)
Laufzeit: (1777-1780) 20.01.1781-14.06.1781
Fallbeschreibung: Die Kl. haben mehrere Jahre lang mit dem Bekl. Handel getrieben, als dieser zusammen mit der Witwe Wahrendorf eine Firma betrieb. Im März 1778 schuldete der Bekl. den Kl.n 4.020 Pfund Sterling 15 s 1 d, hatte bei den Kl.n aber weiterhin guten Kredit, weshalb sie weiter seine Wechsel akzeptierten und das Gechäft mit ihm allein weiterführten. Im Jahre 1779 forderten sie jedoch die Bezahlung ihrer Wechsel, da ihnen das Geschäft des Bekl. "allzu weitläuftig und waglich" erschien. Daraufhin bezahlte der Bekl. weder seine Schulden noch sandte er das versprochene Getreide, das Kl. teilweise schon bezahlt hatten, an diese. Daraufhin entsandten die Kl. ihren Bevollmächtigten Peacock nach Wismar, damit dieser einen gütlichen Vergleich mit dem Bekl. anstrebe. Da dieser scheitert, verklagen die Kl. den Bekl. auf Bezahlung von 1.777 Pfund Sterling vor dem Wismarer Ratsgericht. Da dieser seine Schulden leugnet, werden die Kl. vom Ratsgericht zu besserem Beweis ihrer Forderung aufgefordert. Dagegen appellieren sie und erklären, daß ihre Forderungen auf über 40 komplizierten Einzelgeschäften beruhen, von denen der Bekl. keines geleugnet habe. Die Kl. bitten, den Bekl. zur Anerkennung der von ihm gemachten Schulden und zur Zahlung anzuweisen. Das Tribunal weist den Rat am 02.02. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz binnen 14 Tagen an. Am 19.02. bitten die Kl. um Eröffnung der am 16.02. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 20.02. auf den 22.02. ansetzt. Am 30.04. bitten die Kl. um Fristverlängerung für das Einreichen der Prozeßvollmacht, die sie am 02.05. erhalten. Am 30.04. weist das Tribunal die Kl. an, alle strittigen Forderungen mit dem Bekl. vor dem Ratsgericht durchzugehen und nähere Beweise nur für die strittigen Wechsel vorzulegen. Dazu weist es den Fall am 14.06.1781 zurück an das Ratsgericht.
Prozessbeilagen: (7) Mitteilung der Handelskompanie Witwe Wahrendorf & Co. an Kl. über ihre Auflösung vom 29.09.1777; Ratsgerichtsurteile vom 04.10. und 14.12.1780; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 28.12.1780; Rationes decidendi des Ratsgerichtes; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Nürenberg vom 25.04.1781
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1780 2. Tribunal 1781
Kläger: (2) N N Williams und N N Farrington, Kaufleute zu London
Beklagter: Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Kaufmann zu Wismar
Anwälte: Kl.: Philip Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3874


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3873
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Zulassung zur Beichte
Alte Signatur: W 226a (W W n. 226a)
Laufzeit: 12.10.1775-23.12.1775
Fallbeschreibung: Der Kl. befindet sich mit dem Bekl. in einem Prozeß um die Zulassung zu Beichte und Abendmahl und bittet darum, während dieser Prozeß schwebt, bei Magister Enghardt seine Beichte ablegen zu dürfen. Das Tribunal genehmigt dies am 23.12.1775.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1775
Kläger: (2) Johann Hinrich Christoph Westphal, Pungenfahrer zu Klußmühle (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Magister Johann Gottlieb Hahn, Pastor an St. Georgen zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3873


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3872
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Zulassung zu Beichtstuhl und Abendmahl
Alte Signatur: Wismar W 226a (W W n. 226a)
Laufzeit: (1773-1774) 21.05.1774-15.03.1776, 21.04.1777-14.01.1778
Fallbeschreibung: Der Kl. wollte am 20.11. beim Bekl. beichten, wird aber abgewiesen mit der Maßgabe, sich zunächst mit seinem Schwager Keidel, einem Bierschenk, zu vertragen. Da der Kl. mit diesem nicht verstritten ist, sondern nur nicht mit ihm verkehrt, bittet er erneut um Zulassung zur Beichte, wird aber wiederum abgewiesen. Daraufhin verklagt er den Bekl. vor dem Konsistorium, bittet darum, ihn zu einer öffentlichen Entschuldigung anzuweisen und fortan Magister Enghardt zu seinem Beichtvater wählen zu dürfen. Das Konsistorium lehnt dies ab, weshalb der Kl. an das Tribunal appelliert und seine Bitte dort unter Beilegung eines Rechtsgutachtens der Helmstedter Juristenfakultät erneuert. Das Tribunal fordert am 25.07. die Akten der Vorinstanz an, am 17.10. bittet der Kl. um Eröffnung der am 07.09. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 21.10. auf den 22.10.1774 ansetzt. Am 10.07.1775 fordert das Tribunal den Bekl. zur Stellungnahme auf, die am 09.08. eingeht und in der der Bekl. sein Vorgehen verteidigt mit dem Wunsch, den Kl. mit seinem Schwager zu versöhnen. Das Tribunal teilt dem Kl. diese Schrift am 23.12.1775 zur Erwiderung mit. Am 22.01.1776 verteidigt der Kl. seine Zweifel an der Ehe Keidels mit seiner Schwester, leugnet aber, Keidel jemals beleidigt zu haben und erneuert seine Bitte aus der Appellation. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.02. erneut zur Erwiderung auf, die am 13.03. eingeht und in der auch Hahn auf seiner Ansicht besteht. Das Tribunal schließt daraufhin am 15.03.1776 die Beweisaufnahme. Am 21.04.1777 bittet der Kl., am 20.10.1777 beide Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 12.01.1778 zeigen die Anwälte beider Parteien an, daß ein Vergleich gelungen sei und bitten um Schließung des Falls. Das Tribunal folgt dem Antrag am 13.01.1778
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 05.03.1774; Urteil des Konsistoriums vom 24.02.1774; Supplik des Kl.s an das Konsistorium vom 01.12.1773; Protokolle der Gerichtssitzungen im Konsistorium vom 10. und 24.02.1774; Auszug aus der Ordnung des Wismarer Konsistoriums vom 02.09.1665; Schreiben des Kl.s an die Juristenfakultät Helmstedt; Rechtsgutachten der Helmstedter Juristenfakultät vom 06.05.1774; Rationes decidendi des Konsistoriums, Stellungnahme des Bekl. vor dem Konsistorium (o.D.); Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 02.11.1774
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1773-1774 2. Tribunal 1774-1778
Kläger: (2) Johann Hinrich Christoph Westphal, Pungenfahrer zu Klußmühle (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Magister Johann Gottlieb Hahn, Pastor an St. Georgen zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3872


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3870
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Verteilung einer Konkursmasse
Alte Signatur: Wismar W 224 (W W n. 224)
Laufzeit: (1768-1772) 21.12.1772-23.04.1779
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 21.12. um Fristverkürzung für den Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal den Kl. am 22.12. auf, sofort nach den Gerichtsferien seinen Schriftsatz vorzulegen. Am 28.12.1772 berichtet der Kl., daß der Schiffer Fenger 1767 seinen Konkurs erklären mußte, daß daraufhin sein Haus, die Möbel und sein Schiffsteil zwangsversteigert und das erlöste Geld zinsbar angelegt wurde. Der Plan zur Verteilung des Geldes wurde erst im November 1772 erstellt, der Kl. queruliert dagegen, bittet, mit der Verteilung einzuhalten und greift den Verteilungsplan in einzelnen Punkten an, beklagt, daß die Zinsen nicht mit verteilt werden, sondern die Gläubiger die Arbeit des gemeinsamen Anwalts bezahlen sollen. Das Tribunal fordert den Rat am 04.05.1773 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 05.07. und 18.10.1773 sowie am 24.01.1774 bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 09.07. und 22.10.1773 sowie am 28.01.1774 erhält. Am 18.04. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten der Erstinstanz, die am 22.04. auf den 09.05. angesetzt wird. Am 11.07. und 17.10.1774, , 23.01., 01.05., 10.07. und 23.10.1775 sowie am 22.01., 27.02. und 14.04.1777 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 07.07.1777 lädt das Tribunal den Bekl. auf den 16.09. zu einem Eid vor, daß er keine Möglichkeit gehabt habe, das Geld zinsbar und mit Zustimmung der Gläubiger anzulegen. Am 12.08.1777 wehrt sich der Bekl. gegen die Unterstellung, Zinsen unterschlagen zu haben, ergreift restitutio in integrum und erbittet aber zunächst am 12.08., 26.09. und 18.10. Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 13.08., 27.09. und 18.10. erhält. Am 29.10. weist der Bekl. alle Unterstellungen zurück und fordert vom Kl. Beweise, wo er die Gelder angelegt habe oder daß es die Möglichkeit gegeben habe, diese anzulegen. Am 22.01.1778 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 04.05.1778 weist das Tribunal ihn zur Antwort an, am 03.03.1779 bittet der Bekl. um Erneuerung des Mandates an den Kl., die am 05.03. ergeht. Am 20.04. bitten die Erben Wegners um Fristverlängerung, die sie am 23.04.1779 erhalten. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an das Ratsgericht vom 09.12.1772; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellationen vom 09. und 17.12.1772; Ratsgerichtsurteile vom 16.02. und 27.04.1768, 24.11., 01., 03. und 10.12.1772; Verteilungsplan des Fengerschen Konkurses vom 28.11.1772; Supplik des Bekl. an das Ratsgericht vom 30.11.1772; Aufstellung der Konkursmasse Jacob Fengers; Quittungen von Mathias Gabriel Meyer vom 08.02.1772, Christian Jacob Hintze vom 11.03.1771; Ratsgerichtsbescheide vom 03.07.1773 und 22.01.1774; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Ungnade vom 21.01.1774; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1767-1772 2. Tribunal 1772-1777 3. Tribunal 1777-1779
Kläger: (2) Hans Wegner auf Poel (Kl. in 1. Instanz) seit 20.04.1779 dessen Erben
Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch als gemeinsamer Anwalt der Gläubiger des Jacob Fenger (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3870


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3869
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um
Alte Signatur: Wismar W 223b (W W n. 223b)
Laufzeit: (1767-1777) 08.09.1777-10.09.1777
Fallbeschreibung: Die Kl.in wehrt sich dagegen, daß der Bekl. eine Supplik an den Rat gerichtet hat, dem Sohn der Witwe das Bürgerrecht zu verwehren. Dieser Sohn wollte auf eigenen Namen und im Haus der Kompanie Getreidehandel betreiben, wogegen sich der Bekl. ausspricht. Er tut dies aber ohne Absprache mit der Kl.in und unter deren Namen, was sie sich verbittet, da die Handelsgesellschaft bereits seit dem letzten Winter nicht mehr existiert. Die Kl.in bittet darum, dem Bekl. ein solches Vorgehen bei Strafandrohung zu verbieten, das Tribunal verspricht, diese Bitte bei seinem Urteil im Fall Nr. 3868 zu berücksichtigen.
Prozessbeilagen: (7) Supplik des Bekl. im Namen der Firma der Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Kompanie an das Ratsgericht vom 02.09.1777; Ratsgerichtsurteil vom 02.09.1777; Vertrag über eine Handelskompanie zwischen den Parteien vom 31.01.1767
Instanzenzug: 1. Tribunal 1777
Kläger: (2) Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf
Beklagter: Caspar Jordan, Kaufmann zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3869
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