- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 26. 1. Kläger Z ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3931 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung einer Geldstrafe Alte Signatur: Wismar Z 37 (W Z n. 37) Laufzeit: (1784-1785) 01.03.1785-03.05.1785 Fallbeschreibung: Im Sommer 1784 kursierte das Gerücht, daß Wismar von einer Brandstiftung bedroht sei. Der Lakenhändler Ahrenstorff als "Capitaine bey der Feuerordnungs=Companie" hat die Kl. mit 4 Leuten eingeteilt, in dem Abschnitt zwischen Lübschem und Wassertor nachts zu patrouillieren. Da sich das Amt nicht einigen kann, welche 4 Amtsgenossen diese Aufgabe übernehmen sollen und da sie die restliche Stadt nicht unbewacht lassen wollen, geht das gesamte Amt rund um die Stadt Streife. Bürgermeister Hasse verbietet dies und fordert, den angegebenen Abschnitt mit 4 Leuten zu bewachen, als die Kl. dagegen verstoßen, werden sie vor dem Gewett zu 10 Rtlr Strafe verurteilt, gegen die sie vor dem Ratsgericht ebenso erfolglos appellieren wie vor dem Tribunal, das ihnen wegen Mißbrauch der Querel "in einer so geringfügigen Angelegenheit" einen ernsten Verweis erteilt. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 26.01.1785; Ratsgerichtsurteil vom 19.01.1785; Schriftsatz zur Appellation vor dem Ratsgericht (o.D.); Gewettsprotokoll vom 30.06.1784 Instanzenzug: 1. Gewett 1784 2. Ratsgericht 1784-1785 3. Tribunal 1785 Kläger: (2) Älterleute, Meister und Gesellen der Hauszimmerleute (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Philip Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3931 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3922 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Wegnahme von Werkzeug und Störung bei der Arbeit Alte Signatur: Wismar Z 30 (W Z n. 30) Laufzeit: (1765) 15.08.1765-23.08.1765 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. um Fristverkürzung für die Kl. zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und Mandat an sie, ihm binnen 24 Stunden sein Werkzeug zurückzugeben, fordert das Tribunal die Kl. am selben Tag bei Strafandrohung von 50 Rtlr zur Rückgabe des Werkezuges in der genannten Frist und Einreichen des Schriftsatzes binnen 8 Tagen auf. Am 22.08. erklären die Kl., das Werkzeug sofort zurückgegeben zu haben und nicht gegen das Ratsgerichtsurteil appellieren zu wollen. Es geht darum, daß der Bekl. die Klußmühle in stark reparaturbedürftigem Zustand übernommen und zunächst Zimmerleute mit der Reparatur beauftragt hat, mit der Qualität von deren Arbeit aber unzufrieden war, so daß er selbst die Reparatur übernommen hat. Von den Kl.n ist er der Pfuscherei" bezichtigt worden, sie haben ihm das Werkzeug weggenommen. Der Bekl. hat dagegen vor dem Gewett geklagt, das das Vorgehen der Kl. für rechtmäßig erklärt hat. Bei der Appellation des Bekl. an das Ratsgericht hat dieses die Sichtweise des Bekl. bestätigt und die Kl. zur Rückgabe des Werkzeuges aufgefordert, weshalb die Kl. vor dem Tribunal appellieren. Der Bekl. bittet um Prozeßbeschleunigung, da die Reparatur dringend durchgeführt werden muß, da die Standfestigkeit der Mühle gefährdet ist Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 12.08.1765 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765 Kläger: (2) Amt der Zimmerleute zu Wismar Beklagter: Friedrich Wilhelm Bruhn, Mühlenmeister auf der Klußmühle Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3922 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3921 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Alte Signatur: Wismar Z 29 (W Z n. 29) Laufzeit: (1758-1765) 14.02.1765-01.05.1765 Fallbeschreibung: Der Kl. hatte zu Johannis 1758 vom Ehemann der Bekl. 250 Rtlr in 4 Groschenstücken zu 5% geliehen. Bei der Rückzahlung verlangt die Bekl. das Geld jedoch in "altem Golde" und verklagt den Kl. vor dem Waisengericht, das bestimmt, der Kl. solle das Geld in gleichem Wert zurückzahlen, wie er es erhalten habe. Das tut der Kl. zu Johannis 1764 und will das Geld beim Haaken Pottmeyer, dem Beauftragten der Bekl. bezahlen. Dieser lehnt die Zahlung aber ab und fordert 247 Rtlr 40 s in neuen 2/3 Rtlr. Der Kl. fordert nun von der Bekl. einen Eid, daß ihr Ehemann ihm seinerzeit besseres Geld geliehen hatte als er jetzt zurückzahlen wollte. Das Waisengericht lehnt diese Eidesleistung ebenso ab wie das Ratsgericht, an das der Kl. appelliert hat. Deshalb wendet sich der Kl. nun an das Tribunal und bittet darum, die Münzsorte, die er auszahlen wollte, als ausreichend anzuerkennen. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 30.04.1765 ab. Prozessbeilagen: (7) Wechsel des Jochim Michel Ziems vom 24.06.1758; Waisengerichtsprotokolle vom 03.03. und 08.09.1764; Bericht des Notars Ernst August Leich über Versuch einer Geldübergabe vom 29.06.1764; Ratsgerichtsurteil vom 09.01.1765; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 19.01.1765; Aussage von Hieronymus Christian Ungnade und Michael Hinrich Brockmann über in Wismar im Umlauf befindliche Münzen um Johannis 1758; Aussage des Notars Ernst August Leich über beim Advokaten Sengebusch deponiertes Geld vom 09.02.1765 Instanzenzug: 1. Waisengericht 1764 2. Waisengericht 1764 3. Ratsgericht 1764-1765 4. Tribunal 1765 Kläger: (2) Jacob Ziems, Müller zu Poel Beklagter: Witwe des Johann Hinrich Tengel Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3921 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3919 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Alte Signatur: Wismar Z 27 (W Z n. 27) Laufzeit: 21.07.1758-13.12.1758 (1759) Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 21.07. um Fristverkürzung für den Kl. zum Einreichens einer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal am selben Tag auf, seinen Schriftsatz binnen 6 Tagen vorzulegen. Am 25.07. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die ihm am 26.07. für 4 Tage gewährt wird. Am 01.08. legt der Kl. seinen Schriftsatz vor. Gröning hatte dem Kl. im Jahre 1757 den Grönings- und den Viereggenhof für ein Jahr verpachtet. Da der Bekl. mit der Wirtschaft des Kl.s nicht zufrieden ist, kündigt er den Vertrag und fordert den Kl. zur Räumung der Höfe auf. Der Kl. verzögert diese Räumung, bis der neue Pächter auf Gröningshof einziehen will, so daß der Kl. auf Räumung klagen muß. Das Ratsgericht verurteilt den Kl. zur Räumung der Koppel und der Ställe binnen 24 Stunden und des Hofes binnen 3 Tagen, wenn er keine Kaution hinterlegen würde. Der Kl. appelliert dagegen, gibt an, sein Vater habe eine Kaution über 1.000 Rtlr gestellt, die die geforderte Summe abdeckt und bittet, ihn auf dem Hof weiter wirtschaften zu lassen. Der Kl. macht zudem umfangreiche Gegenforderungen geltend, für deren Bezahlung er eine Kaution verlangt. Das Tribunal weist den Rat am 03.08. an, die Akten der Vorinstanz einzsuenden. Am 23.10. bittet der Bekl. um Eröffnung der am 19.08., eingegangenen Akten der Vorinstanz, die vom Tribunal am 28.10. auf den selben Tag angesetzt werden. Am 24.10. bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 13.12.1758 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 03.02.1759 sendet es die Akten an den Rat zur Vollstreckung zurück. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 21.06. und 12.07.1758; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 14.07.1758; Aufstellung über Bedienten- und Gesindelohn der Angestellten auf Gröningshof vom 12.10.1757; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 21.10.1758; Rationes decidendi des Ratsgerichts Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1758 2. Ratsgericht 1758 3. Tribunal 1758 Kläger: (2) D.E. Zickermann, Amtmann, namens seines Vaters, des Hauptmanns Zickermann (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Dr. Anton Christoph Grönig, Assessor am Tribunal (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: D.E. Zickermann (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3919 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3918 Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Beinträchtigungen der Pfarrprivilegien: Seit Antritt seines Amtes im Jahre 1746 hat der Bekl. versucht, die Privilegien der Kirche von Neukloster zu beschneiden. So wurden Gräben auf dem Kirchenacker angelegt, vom Kirchenacker wurde Land an den Amtsacker gegeben, auf dem Kirchenacker wurde ein Weg angelegt, die Mistfuhren und andere Dienste werden ihm verweigert, so daß er das Tribunal bittet, ihn durch den Procurator Domaniorum in seinen Gerechtigkeiten zu schützen und den Bekl. entsprechend anzuweisen. Am 14.10. ergänzt der Kl. seinen Schriftsatz um weitere Beschwerden wegen des Ellernholzes, das er zum Zaunbau benötigt. Das Tribunal beauftragt den Kl. am 25.10. damit, Kommissare zu benennen, die die Probleme vor Ort in Augenschein nehmen und eine Lösung suchen. Am 14.11. schlägt der Kl. Assessor Möller und Amtmann Hennings auf Poel als Kommissare vor. Am 21.11. bittet der Kl. statt Möllers den Protonotar Stemwede zum Assessor zu bestellen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 22.11.1757 und bestellt die Männer zu Kommissaren. Am 13.02.1758 antwortet der Bekl. auf die Beschwerden des Kl.s, weist sie überwiegend als "grundlos" zurück und rechtfertigt sein Vorgehen, da er in die Rechte seiner Vorgänger, der Gebrüder von Plessen, eingetreten ist. Daraufhin fordert das Tribunal am 22.02.1758 eine Reaktion des Kl.s und setzt die Arbeit der Kommission bis dahin aus. Weiteres erhellt nicht. Alte Signatur: Wismar Z 26 (W Z 1 n. 26) Laufzeit: (1637-1757) 12.10.1757-24.02.1758 Fallbeschreibung: Prozessbeilagen: (7) Auszug aus der Bestallung für einen nicht genannten Pastor, Schwerin, am 27.03.1637; Anweisung Herzog Adolf Friedrichs von Mecklenburg an Johann Stürcke, Hauptmann zu Neukloster wegen des Pastors Caspar Bussingius vom 23.10.1642; Auszug aus der von Magnus Gabriel de la Gardie in Stockholm ausgestellten Bestallung für Caspar Bussingius vom 05.10.1653; Tribunalsmandat vom 28.04.1664; Auszug aus Kommissionsbescheiden vom 20.07.1664 und 25.05.1745; von Notar Gottlieb Wilhelm Blanckenberg bestätigter Auszüge aus dem Kirchenvisitationsprotokoll von Neukloster vom 22.-24.07.1748, dem Kommissionsprotokoll vom 26.-18.09., 31.10., 01. und 02.11.1753, der Relation des Kommissars zur Vermessung des Amtes Neukloster vom 02.11.1753 sowie aus dem Kommissionsprotokoll vom 27.10.-07.11.1744 Instanzenzug: 1. Tribunal 1757-1758 Kläger: (2) W. Zastrow, Pastor zu Neukloster Beklagter: Kammerherr von Langen als Pächter des Amtes Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3918 |
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