-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal - 01.02. 1. Kläger B
103 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0001
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 276
Laufzeit: (1666-1691) 18.01.1692-10.03.1693
Fallbeschreibung: Kl. war am 04.09.1689 vom Pommerschen Hofgericht verurteilt worden, 400 fl. nebst Zinsen an Bekl. zu bezahlen und appelliert dagegen an das Tribunal, das am 18.01.1692 das Hofgerichtsurteil im wesentlichen bestätigt, von der zu bezahlenden Summe aber die Abgaben und Kontributionen, die der Kl. seit Übernahme des Gutes bezahlt hat, abzieht und zu deren Ermittlung am 28.02.1692 eine Kommission einsetzt, deren Papiere hier erhalten sind.
Prozessbeilagen: (7) Kommissionsbericht vom 10.03.1693; Memorial des J. v. Opfern zu Stralsund vom 03.04.1693; vom Tribunal erteilte Kommission an Henning Christoph von Gagern und Ulrich Betzel vom 28.05.1692 sowie Adjunction an Johann von Opfern vom 16.09.1692; Vollzugsmandat des Pommerschen Hofgerichts an Hofgerichts-Exekutor Diedrich Damman gegen Erich Barnekow vom 06.11.1666; Mandatum arrestatorium des Pommerschen Hofgerichts an Raven Barnekow vom 15.02.1669; Hofgerichtsurteil in Sachen der Schwestern des verstorbenen Erich Barnekow, jetzt Raven Barnekow, vs. die Kinder letzter Ehe des verstorbenen Hinrich Schlomann in pcto debiti et praeferentia am Gut Stönkevitz vom 13.05.1685 sowie in Sachen der Kinder letzter Ehe Hinrich Schlomanns vs. den verstorbenen Erich Barnekow bzw. dessen Schwestern, jetzt Raven Barnekow in pcto debiti hypothecarii et purificationis nunc probationis vom 04.09.1689; Stönkewitzer Rechnung Sillwitzer Anteils von Anno 1670 biß Anno 1691 inclusive"
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht zu Greifswald 1666-1692 2. Tribunal 1692-1693
Kläger: (2) Raven Barnekow zu Kubbelkow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kinder letzter Ehe des verstorbenen Hinrich Schlomann (Kl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0001


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0004
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Rückgabe eines Lehngutes
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 290/1
Laufzeit: (1624-1694) 13.09.1694-29.05.1696
Fallbeschreibung: Nach Bitten um Fristverlängerung vom 13.09. und 13.11.1694, vom 11.01. und 11.03.1695 zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil der Reduktionskommission und erhaltenen Genehmigungen des Tribunals vom 15.09. und 14.11.1694, 12.01. und 13.03.1695 bittet der Kl. am 18.04.1695 sowie am 13.05., 12.07., 30.08. und 05.12.1695 sowie am 13.01., 17.02. und 12.03.1696 um Fristverlängerung in dem Fall des Reduktionsanwalts vs. die Besitzer der Dörfer Teschwitz, Vieregge und Gingst, da dieser eng mit seinem Fall zusammenhängt und erhält Fristverlängerungen am 22.04., 16.05., 13.07. , 06.09. und 06.12.1695 sowie am 16.01., 18.02. und 13.03.1696. Am 30.03.1696 legt Kl. seinen Schriftsatz vor und erklärt, Gustav II. Adolf habe vom Stralsunder Ratsherrn Bernd Wolfrath 20.000 fl. geliehen und ihm dafür das Gut Gagern mit Zubehör erblich überlassen. Dieser Vertrag ist mehrfach von schwedischen Königen und Reichstagen sowie durch den Westfälischen Frieden bestätigt worden, der Kl. und seine Vorfahren befinden sich seit mehr als 60 Jahren im ungestörten Besitz der Güter. Die Bekl. haben in dem Reduktionsprozeß argumentiert, es seien nur 6.000 fl. wirklich ausgezahlt worden, die restlichen 14.000 fl. seien als herzogliche Schulden, die auf dem Gut lagen, übernommen worden. Kl. widersetzt sich auch den Argumenten des Bekl., das Gut habe seit der Übertragung sehr hohe Einkünfte eingebracht und hätte als ehemaliges herzogliches Gut nicht veräußert werden dürfen. Er bittet, ihn vor allen ungerechtfertigten Ansprüche des Bekl. zu schützen und das Urteil zu kassieren. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert. Am 04.05. bittet der Kl. um Citationes an die Vormünder der Erben seines Schwagers Bernd Wulfrath, die am 06.05. ergehen. Am 29.05.1696 vergleicht das Tribunal die Parteien darauf, daß der Kl. darauf verzichtet, daß ihm das Gut Gagern als Allodium zusteht, sondern es als Domanialgut wieder in das Domanium "einverleibet" wird. Dafür erhält der Kl. den bar erlegten Kaufpreis von 2.339 Rtlr 14s sowie für Vieh und Fährnis 760 Rtlr 34s. Da kein Bargeld zur Bezahlung vorhanden ist, wird dem Kl. das Gut bis zur völligen Abgeltung verpachtet, er erhält 5% Zinsen auf das schuldige Kapital.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Heinrich Berndt aufgenommene Appellationen vom 14.06.1694 und 10.01.1695; Urteile der Kgl. Reduktionskommission vom 06.06.1694 und 09.01.1695; Übertragung des Gutes Gagern mit Zubehör durch Gustav II. Adolf von Schweden an Bernd Wolfrath vom 30.10.1630; generelle Bestätigung der "erb- und eigenthümlichen" Überlassung der Landgüter an Stralsunder Kaufleute durch Gustav II. Adolf von Schweden vom 21.09.1630; Obligation des Herzog Philipp Julius von Pommern über 6.268 Rtlr an Bernd Wolfrath vom 30.05.1624; Obligation Bogislaw XIV. über 7.000 Rtlr für Heinrich Bart, Weinhändler zu Stralsund vom 17.03.1631
Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1694 2. Tribunal 1694-1696
Kläger: (2) Joachim von Braun (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kgl. Anwalt bei der Reduktion in Pommern (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Heinrich Bolte (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0004


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0007
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Nichtzulassung zum Vorbescheid
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: 30.05.1696
Fallbeschreibung: Kl.n ist die Teilnahme an einem Vorbescheid verweigert worden, in dem es um den Besitz des Gutes Rosengarten geht. Dieses hat Nicolaus Baumann von der Witwe Peter von Brauns auf Vermittlung des Generalgouverneurs Königsmarck übernommen und viel Geld in den Wiederaufbau des durch Brand und Krieg ruinierten Gutes investiert. Kl. bitten daher, daß aus dem Vorbescheid nichts für sie nachteiliges umgesetzt werden darf und erbitten eine Kopie des Vorbescheides..
Instanzenzug: 1. Tribunal 1696
Kläger: (2) Erben des Nicolaus Baumanns
Beklagter: Kgl. Liquidationskommission
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0007


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0009
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Reduzierung des Gutes
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: (1696) 08.12.1696-11.12.1696
Fallbeschreibung: Die Kl. sind von den Bekl. auf den 17.12. vorgeladen worden, ihre Rechnung über Rosengarten zu legen, um die gegenseitigen Ansprüche festlegen zu können. Kl. bitten um ein Mandat an Bekl., den Ausgang des Falles Nr. 0008 abzuwarten und vorher nichts in der Sache vorzunehmen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 11.12.1696 ab.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an Kl. vom 12.11.1696
Instanzenzug: 1. Tribunal 1696
Kläger: (2) Erben des Nicolaus Baumanns
Beklagter: Kgl. Liquidationskommission
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0009


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0010
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Verpachtung des Gutes Rosengarten
Alte Signatur: Rep. 20, Nr. 290/2
Laufzeit: 14.12.1697-18.12.1697
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten darum die durch Bekl. vorgenommene Verpachtung des Gutes Rosengarten an N N Schultz, das sie bereits an N N Normann bis zum Jahre 1700 verpachtet hatten, rückgängig zu machen und ihre älteren Rechte am Gut anzuerkennen. Das Tribunal lehnt die Annahme der Querel am 17.12.1697 ab und fordert die Kl. auf abzuwarten, ob ihnen durch die anderweitige Verpachtung wirklich ein Schaden entsteht, zu dessen Geltendmachung sie ermutigt werden.
Prozessbeilagen: (7) Supplik der Kl. an die Pommersche Landesregierung vom 18.11.1697 und deren Antwort vom 22.11.1697; Schreiben der Kl. an die Bekl. vom 26.11.1697 und deren Antwort vom 29.11.1697
Instanzenzug: 1. Kgl. Verpachtungskommission 1697 2. Tribunal 1697
Kläger: (2) Erben des Nicolaus Baumanns
Beklagter: Kgl. Verpachtungskommission
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0010


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0014
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Auszahlung von Pachtgeld
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: (1698-1699) 28.08.1699-14.02.1700
Fallbeschreibung: Kl. teilen mit, daß Eva Müller, mit der sie sich um die Bezahlung von Einkünften aus dem Gut Rosengarten streiten, von allen weiteren Prozessen abstehen würde und erbitten ein Reskript an die Pommersche Kammer, die dort bereitstehenden 8.661 Rtlr an sie auszuzahlen. Die Kammer hatte einen Beleg des Tribunals gefordert, daß auf dem Geld kein Beschlag liege und der 1698 ausgehandelte Vergleich seine Rechtskraft erlangt habe. Die Kl. argumentieren, dies sei durch den Rückzug ihrer Kontrahentin aus allen Prozessen nicht mehr nötig. Das Tribunal lehnt die Erteilung des Reskriptes "bewandten Sachen nach" am 05.09.1699 ab. Die Kl. bitten am 16.10. und 04.12.1699 sowie am 06. und 08.01.1700 um Fristverlängerung zum Einreichen neuer Argumente, die ihnen am 24.10. und 06.12.1699 sowie am 09. und 11.01.1700 bewilligt wird. Am 23.10.1699 und 12.01.1700 erneuert Eva Müller ihre Erklärung und bittet, den Prozeß zu beenden. Das Tribunal nimmt dies am 16.01. ad acta. Am 07.02. verzichten die Kl. auf ihre Rechtsmittel und bitten um Auszahlung der mit Beschlag belegten Gelder. Das Tribunal weist den Pächter Schultz am 08.02.1700 entsprechend zur Bezahlung der Pacht an Kl. an und weist den Stralsunder Rat am selben Tag zur Freigabe des Geldes an.
Prozessbeilagen: (7) Erklärung Eva Müllers und ihrer Vormünder Joachim und Martin Christian Schwarze über Verzicht auf alle weiteren Prozesse wegen des Gutes Rosengarten vom 07.07.1699; Erklärung des Generalgouverneurs Jürgen Mellin vom 14.08.1699; vom Tribunal vermittelter Vergleich zwischen Kl.n und Eva Müller vom 28.05.1699; Mandatum arrestatorium des Tribunals vom 10.06.1698
Instanzenzug: 1. Tribunal 1699-1700
Kläger: (2) Erben des Nikolaus Baumann
Beklagter: Kgl. Pommersche Kammer
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0014


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0015
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Auszahlung beschlagnahmten Pachtgeldes
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 290/2
Laufzeit: (1700) 29.04.1700-10.07.1700
Fallbeschreibung: Das Tribunal hatte den Stralsunder Rat angewiesen, das seit 1698 beschlagnahmte Pachtgeld des Gutes Rosengarten an die Kl. auszuzahlen. Da sich die Bekl. gegen die Auszahlung aussprechen, verweigert der Stralsunder Rat diese. Die Kl. bitten darum, das Urteil für nichtig zu erklären und das Tribunalsurteil zu vollstrecken. Das Tribunal verweist die Kl. am 18.05.1700 auf den Fall der Kämmerei und der Achtmänner Stralsunds in "der Lüdershäger Sache". Am 06.07. bitten die Kl. um Durchsetzung ihrer Ansprüche, werden am 10.07. aber "auf den Bescheid vom 25.06. in der Lüdershagischen Sache verwiesen".
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Stralsunder Ratsgerichts vom 21.04.1700
Instanzenzug: 1. Ratsgericht zu Stralsund 1700 2. Tribunal 1700
Kläger: (2) Erben des Peter Baumann zu Stralsund
Beklagter: Kämmerei und Achtmänner zu Stralsund
Anwälte: Kl..: Christoph Westphal (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0015


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0018
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verpachtung des Gutes Rosengarten
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 290/2
Laufzeit: 14.02.1710-15.04.1710
Fallbeschreibung: Kl. haben erfahren, daß die Bekl. dem Oberstleutnant von Rhaden das Gut Rosengarten verpachtet haben. Sie erinnern an ihre vom Tribunal bestätigten Forderungen über 10.483 Rtlr an die Pacht aus diesem Gut und bitten das Tribunal, den Bekl. die Neuverpachtung des Gutes ohne ihr Wissen zu untersagen. Das Tribunal erläßt am 18.02. Reskripte an die Pommersche Kammer, die Kgl. Negotiationskommission und den Oberstleutnant von Rhaden, auf die Klage zu antworten und alles im Status quo zu belassen. Am 18.03. erklärt die Kgl. Negotiationskommission, sie habe die Rechte der Kl. nicht verletzt. Am 15.04. erklärt die Pommersche Kammer, mit der Neu-Verpfändung des Gutes nichts zu tun zu haben. Das Tribunal nimmt beide Schreiben am 20.03. bzw. am 15.04.1710 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Kgl. Negotiationskommission an Pommersche Kammer vom 26.03.1710
Instanzenzug: 1. Tribunal 1710
Kläger: (2) Erben des Nikolaus Baumann
Beklagter: Pommersche Kammer; Kgl. Negotiationskommission und Oberstleutnant von Rhaden als neuer Pfandinhaber des Gutes Rosengarten
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0018


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0019
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung eines angelegten Kapitals
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: 25.04.1710-26.03.1716
Fallbeschreibung: Die weitverstreut lebenden Kl., unter denen sich Witwen und Waisen befinden, haben 10.000 Rtlr nebst Zinsen im Gut Rosengarten angelegt und bitten um eine Zahlungsanweisung an den Bekl. zur Auszahlung dieser Summe an sie. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat am 30.05. mit 6wöchiger Zahlungsfrist. Am 08.07. und 22.09.1710 bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die er am 14.07. und 13.10.1710 erhält. Am 12.09.1710 und 14.01.1711 bitten die Kl. um Erneuerung des Mandates, werden aber am 13.10.1710 auf den Bescheid verwiesen, den das Tribunal dem Bekl. am selben Tag erteilt hat. Am 24.01.1711 erneuert das Tribunal sein Mandat an Bekl. Am 20.03. erklärt der Bekl., ihm sei nur der Teil des Gutes verpfändet worden, der der Krone noch zustand, die 10.000 Rtlr nebst Zinsen, die die Kl. fordern, müssen sie von der Krone bzw. der Pommerschen Kammer verlangen. Das Tribunal fordert die Kl. am 28.04. zur Erwiderung auf. Am 17.06. bestehen die Kl. auf ihrer Forderung und bitten erneut um Zahlungsanweisung an Bekl. Das Tribunal fordert den Bekl. am 18.06. zur Erwiderung auf. Am 14.12. bitten die Kl. um ein Urteil, da sich der Bekl. bisher nicht gemeldet hat, am 16.12.1711 fordert das Tribunal den Bekl. erneut zur Antwort auf. Am 29.02.1712 bitten die Kl. um Anweisung an Bekl., die fälligen Zisnen von 1.000 fl. an Christoph Westphal auszuzahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 01.03. Am selben Tag erbittet der Bekl. eine Fristverlängerung, die er am 04.03. erhält. Am 03.05. erklärt der Bekl., daß er wegen schwerster Einquartierung und verlangten Lieferungen an die Stralsunder Garnison keine Erträge von dem Gut erhalten habe, aus denen er die Zinsen bezahlen könnte. In jedem Falle lehnt er die Bezahlung der 10.000 Rtlr ab und verweist die Kl. an die Kammer. Das Tribunal fordert die Kl. am 10.05. zur Erwiderung auf. Am 31.05. bestehen diese auf der Bezahlung der Zinsen und bitten um Erneuerung des Mandates. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.06. zur Erwiderung auf, am 05.09. bitten die Kl. um Erneuerung des Mandates, die sie am 07.10. erhalten. Am 12.11. belegt Bekl. die außergewöhnliche Belastung des Gutes, am 18.11.1712 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 06.02.1713 weist das Tribunal die Forderung nach Bezahlung der 10.000 Rtlr durch Bekl. ab und fordert wegen der Bezahlung der Zinsen weitere Beweise. Am 08.04. bestehen die Kl. auf ihren Forderungen, das Tribunal fordert den Bekl. am 20.04. zur Antwort auf. Am 04.07. bitten die Kl. um ein Urteil, da Bekl. nicht geantwortet habe, das Tribunal erneuert sein Mandat am 07.07. Am 14.09. teilt Dr. Eversen mit, daß Rügen vom Feind besetzt und keine Kommunikation mit seinem Mandanten möglich sei, weshalb er um Aussetzung des Verfahrens bittet. Das Tribunal nimmt dies am 15.09. ad acta. Am 03.11. erbitten Kl. erneut ein Urteil in der Sache, das Tribunal fordert den Bekl. am 04.11. erneut zur Antwort auf. Am 15.12. stellt der Bekl. seine bedrängten Umstände dar und lehnt erneut die Bezahlung der Zinsen ab, da sie daran gekoppelt sein müsse, daß man selbst Einkünfte gehabt habe. Daraufhin schließt das Tribunal am 16.12.1713 die Beweisaufnahme, am 06.02.1714 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 11.04. legen die Kl. einen Landtagsbeschluß vor, der die Bezahlung der Zinsen regelt und bitten dementsprechend an Zahlungsanweisung an Bekl. über 3.000 fl. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 11.05. über 2.000 fl, am selben Tag stellt es dem Bekl. frei, binnen 6 Wochen zu beweisen, daß die Kriegsschäden und ungewöhnlichen Lasten den gesamten Ertrag des Landgutes absorbiert hätten. Am 19.06. bittet Bekl. um Fristverlängerung und Aussetzung des Mandates, die er am 26.06. erhält. Am 28.06. fordern die Kl. die Vollstreckung des Mandates, werden vom Tribunal aber auf den Bescheid vom 26.06. verwiesen. Am 03.08. ergreifen die Kl. gegen das Urteil vom 11.05. Rechtsmittel, bitten aber um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes, die sie am 04.08. erhalten. Am 17.08. bitten die Kl. erneut um Vollstreckung des Urteils, am 28.08. reicht der Bekl. die Rechnungen der Verwalter des Gutes Rosengarten ein und bittet darum, Philipp Christian Normann zu Glode und Henning von Gagern zu Teschvitz als Kommissare zur Prüfung der Belege zu benennen, um seinen Schaden einschätzen zu können. Das Tribunal instruiert die Kommissare am 02.10. entsprechend und informiert die Kl. Am 02.11. bitten diese, den Stralsunder Syndikus J.F. von Engelbrechten und den Kämmerer Abraham Richter als ihre Kommissare zu ernennen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag. Am 12.11. ergreift der Bekl. Rechtsmittel gegen das Urteil vom 02.10. wegen Bezahlung der Zinsen, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die er am 20.11. erhält. Am 11.12.1714 reicht der Bekl. seine Restitutionsschrift ein, am 04.02.1715 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 12.11. weist das Tribunal die Kommission an, bei ihrer Berechnung die Ausgaben des Bekl. für "Haushaltungskosten, Gesinde, Drescher und Schäferlohn, item die Klosterpächte, neue Aussaaten, und das zur Konservation derer Bauern verwandte Korn wie auch Priester- und Küstergebühr" mit zu veranschlagen. Am 24.12.1715 bittet Dr. Hertzberg für die Kl. um Fristverlängerung zum eventuellen Einlegen von Rechtsmitteln und erhält diese am 13.01.1716 auf 3 Monate. Am 23.03. bittet er um Fristverlängerung bis zum Friedensschluß, die ihm das Tribunal am 26.03.1716 gewährt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Hinrich Pladecius ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 17.03.1710; Patent der Pommerschen Landesregierung vom 21.08.1710; Pfandverschreibung der Kgl. Negotiationskommission für Bekl. (o.D.); von Notar Christian Bernhard Prummenthal aufgenommene Gesprächsnotizen mit Tribunalsassessor Hagemeister und Hofrat Schwartzer vom 09. und 23.02.1712; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 31.10.1712; vom Landvogt und Amtmann Wolffradt angefertigte Aufstellung über Forderungen der schwedischen Armee an das Gut Rosengarten 1711-1712; Erklärungen des Stralsunder Kaufmanns Hinrich Gottfried Kantzow über Getreidelieferungen des Bekl. vom 30.07.1712 und des Johann Pansow über den Verkauf von Saatgerste an Bekl. vom 29.07.1712; Supplik des Bekl. an die Pommersche Kammer vom 22.01.1712 und deren Antwort vom 30.01.1712
Instanzenzug: 1. Tribunal 1710-1714 2. Tribunal 1714-1715 3. Tribunal 1715-1716
Kläger: (2) Erben des Nikolaus Baumann
Beklagter: Oberstleutnant Ernst Bogislaw von Rhaden als neuer Pfandinhaber des Gutes Rosengarten
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Erich Hertzberg (P) Bekl.: N N Schele jun. (A), Dr. Joachim Eversen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0019


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0020
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Zuordnung des Gutes Rosengarten
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: (1710) 20.03.1711-12.06.1711
Fallbeschreibung: Bei der Verpfändung des Gutes Rosengarten hatte der Kl. die Bekl. gebeten, das Gut aus dem Anschlag für das Amt Bergen herauszunehmen und es steuertechnisch den Ritterhufen zuzuschlagen. Dies ist bisher nicht geschehen, wodurch der Kl. befürchtet, beid er Stellung der Miliz pro Hufe einen Mann ausrüsten zu müssen anstatt pro 2,5 Hufen einen Mann wie die Ritterhufen veranschlagt worden sind. Kl. erbittet ein Reskript an die Bekl., das Gut entsprechend einzuordnen. Das Tribunal erläßt am 28.03. ein Promotorial an die Bekl. und fordert den Kl. zur Vorlage einer bestätigten Kopie seines Pfandvertrages auf. Diese legt der Kl. am 01.06. vor, woraufhin das Tribunal das erbetene Reskript am 12.06.1711 erläßt. Am 22.11.1712 erklärt der Kl., sein Gut sei noch nicht den Ritterhufen zugeordnet worden und erbittet ein erneutes Schreiben des Tribunals an die Bekl., das er am 29.11.1712 erhält. Am 14.02.1713 beschwert sich der Kl. darüber, daß ihm die Bekl. geantwortet hätten, die Kommission müsse das im Kollegium entscheiden, könne momentan aber nicht zusammentreten und bittet um erneutes Reskript an Bekl., das er am 17.02. erhält.
Prozessbeilagen: (7) vom Stettiner Notar Aegidius Walter ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.04.1711; Pfandvertrag über das Gut Rosengarten vom 23.01.1710
Instanzenzug: 1. Tribunal 1711
Kläger: (2) Oberstleutnant Ernst Bogislaw von Rahden
Beklagter: Kgl. Negotiationskommission
Anwälte: Kl.: Johann Ehrenfried Charisius (A), Dr. Joachim Eversen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0020
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