-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.06.: 1. Kläger F
Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.06. 1. Kläger F
18 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0460
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 567
Laufzeit: 01.09.1783-04.09.1783
Fallbeschreibung: Der Kl. erinnert daran, daß der Bekl. in Fall 0459 am 07.07.1783 zu 2 Rtlr Strafe wegen nicht vorgelegtem Appellationsintruments angewiesen worden war, diese aber noch nicht bezahlt hat, weshalb er um ein entsprechendes Mandat an ihn und die Verurteilung zur Übernahme der Prozeßkosten bittet. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 02.09.1783, das aber nicht verschickt wird, da Prokurator Dr. Hasse die Strafe vorher für Stegmann bezahlt.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung der Kosten des Kl.s vom 01.09.1783 (1 Rtlr 17 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1783
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Bogislaw Stegmann, Anwalt in Stralsund

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0460


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0108
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 310
Laufzeit: 15.09.1779-10.11.1779
Fallbeschreibung: Der Bekl. ist in Prozeß Nr. 0107 wegen seiner unnöthigen Weitschweifigkeit" zu 3 Rtlr Strafe verurteilt worden. Der Kl. fordert die Bezahlung der Strafe und seiner Prozeßkosten und erhält am 17.09. ein entsprechendes Mandat. Am 09.11. bittet der Kl. die Summe per Vollstreckung beizutreiben, am 10.11.1779 erläßt das Tribunal das erbetene Mandat an den Hofgerichtsvolltrecker Grahl
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellungen des Fiskals (1 Rtlr 28 s bzw. 2 Rtlr 3 s); von Tribunalsbote C.H. Siegmund ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.09.1779
Instanzenzug: 1. Tribunal 1779
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: N N Cordt zu Greifswald, Anwalt am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0108


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0094
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 303
Laufzeit: 18.12.1778-05.02.1779
Fallbeschreibung: Der Kl. erinnert daran, daß der Bekl. in Prozeß Nr. 0093 zu 15 bzw. 10 Rtlr Strafe verurteilt worden ist, macht seine eigenen Kosten geltend und bittet um ein entsprechendes Mandat an den Bekl. zur Bezahlung der Strafe, das am 19.12.1778 ergeht. Am 25.01.1779 bittet der Bekl. um Straferlaß, da er mehrere Schicksalsschläge (Brand des Gutes, Viehseuche) zu überstehen hatte. Das Tribunal ermäßigt die Strafe am 05.02.1779 auf 15 Rtlr und Ersatz der Kosten.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßkostenaufstellung des Kl.s (1 Rtlr 37 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1778-1779
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Adolf von Baerenfels, Assessor am Greifswalder Hofgericht

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0094


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0188
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erteilung von Kopien
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 420
Laufzeit: 14.02.1772-15.02.1772
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, ihm Kopien von dem Vorbescheid mitzuteilen, der am 28. und 29.01.1772 im Tribunal gehalten worden war und erhält diese am 15.02.1772.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Protokoll des Vorbescheides in Sachen des Kammerherrn von Ferber auf Thurow vs. den gemeinsamen Anwalt seiner Gläubiger in pcto ERöffnung eines förmlichen Konkurses vom 28. und 29.01.1772
Instanzenzug: 1. Tribunal 1772
Kläger: (2) Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf
Anwälte: Kl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0188


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0187
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo et de non turbando Auseinandersetzung um Auszahlung von Geld und die Verwaltung von Thurow
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 420, 421
Laufzeit: 31.01.1772-30.05.1772, 19.10.1773
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet um die Auszahlung von 100 Rtlr durch den Bekl. an ihn, die er für seinen Lebensunterhalt benötigt. Das Tribunal weist den Bekl. am 04.02.1772 entsprechend an. Am 26.03. berichtet der Kl. von Veränderungen in der Verwaltung von Thurow, von denen er nicht informiert war und die er zurückzunehmen bittet. Das Tribunal weist den Bekl. am 27.03. entsprechend an, am 07.05. bittet der Bekl. um 6wöchige Fristverlängerung für eine Antwort, die er am 09.05. erhält. Am 18.05. beschwert sich der Kl., daß der Verwalter auf Thurow, Tegge, zwei Kühe und 60 junge Gänse gegen seinen Willen nach Strelow gebracht hat und Korn verkauft, das zum Wirtschaften gebraucht wird. Er bittet um Androhung von 100 Rtlr Strafe, damit Tegge sofort den status quo ante wiederherstellt und erhält am 19.05. ein entsprechendes Mandat. Am 29.05. berichtet der Bekl. über die Befolgung des Mandates und verteidigt die Maßnahmen des Kurators Tegge, die er für wirtschaftlich sinnvoll hält und deshalb ein Rechtsmittel gegen das Mandat einlegen will, für dessen Erarbeitung er Fristverlägerung erbittet und am 30.05.1772 erhält. Am 19.10.1773 beschwert sich der Bekl. darüber, daß der Kl. auf Strelow wirtschaftet, ohne ihm darüber zu berichten und fordert die Vorlage aller relevanten Rechnungen. Das Tribunal lehnt dies am 22.10. ab. Am 02.12. erbittet der Bekl. Fristverlängerung zur Einlegung von Rechtsmitteln, die ihm am 07.12.1773 verwehrt wird.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1772
Kläger: (2) Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow und Strelow
Beklagter: C. H. Spitt, Ratsherr zu Greifswald als Gemeinsamer Anwalt der Gläubiger Ferbers
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Nicolaus Schlichtkrull (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0187


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0189
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando Auseinandersetzung um die Abgabe von Brennholz
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 420
Laufzeit: (1772) 17.08.1772-29.08.1772
Fallbeschreibung: Der Bekl. hat dem Kl. die bisher unstrittige Nutzung der Oelsdorfer Holzung verweigert und will ihm das Brennholz künftig verkaufen. Der Kl. erbittet ein entsprechendes Mandat, das am 18.08.1772 bei Androhung von 100 Rtlr an den Bekl. ergeht. Am 22.08. trägt der Kl. neue Anschuldigungen gegen seinen Bruder vor, der ihm Heu gestohlen und ein Stück Land weggenommen habe und erreicht am selben Tag ein Strafmandat über 100 Rtlr an den Bekl. Am 28.08. bittet der Bekl. um Fristverlängerung zum Beantworten der Klagen und erhält diese am 29.08.1772
Prozessbeilagen: (7) von Notar Ramm aufgenommene Befragung des Jochen Friedrich Hagemann, Knecht des Kl.s vom 10.08.1772 un des Dieners des Kl.s Erdmann Gentschow vom 14.08.1772; Karte über die Besitzverhältnisse in Strelow
Instanzenzug: 1. Tribunal 1772
Kläger: (2) Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow
Beklagter: Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf
Anwälte: Kl.: Christian Nicolaus Schlichtkrull (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0189


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0186
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Konkurs des Kl.s
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 420-424
Laufzeit: 16.04.1771-01.05.1775
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. vom 16.04.1771, dem Kl. die Appellationsfrist einzuschränken, um eine schnellere Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, fordert das Tribunal den Kl. am 17.04. auf, seinen Schiftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 23.04. trägt der Kl. seine Beschwerden gegen ein Urteil des Pommerschen Hofgerichts vor, dem er mitgeteilt habe, er müsse sich zunächst mit seinem Bruder über die Verteilung der väterlichen Güter und Schulden einigen, bevor er sich gegenüber seinen anderen Gläubigern erklären könne. Ungeachtet dessen eröffnet das Hofgericht nach einer Erklärung des Bruders des Schuldners, Friedrich Anthon von Ferber, den Konkurs. Dagegen appelliert der Kl. und bittet darum, zunächst die Auseinandersetzung mit seinem Bruder zu führen, um dann, aus der verbliebenen, ausreichend großen Masse, die Befriedigung der Gläubiger vorzunehmen. Das Tribunal weist das Hofgericht am 07.05. an, die Acta generalia des Konkurses einzusenden. Am 02.07. teilt der Kl. mit, daß er sich mit seinem Bruder verglichen habe und bittet, den Prozeß auszusetzen. Das Tribunal genehmigt das am 03.07. und teilt dem Bekl. den Antrag mit. Am 30.07. wehrt sich der Bekl. gegen die Aussetzung des Verfahrens und besteht auf der Durchführung des Konkurses, da die Forderungen der Gläubiger das Vermögen des Kl.s übersteigen und die Mehrzahl der Gläubiger den Vergleich ablehnen. Am 17.09. fordert das Tribunal das Hofgericht zur Einsendung der Akten binnen 3 Wochen auf. Am 22.10. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 23.10. auf den 25.10. ansetzt und durchführt. Nach prüfung der Akten der Vorinstanz urteilt das Tribunal am 09.11.1771, daß kein förmlicher Konkurs eröffnet werden solle, sondern am 17.12. ein Vorbescheid durchgeführt werden soll, an dem auch der Bruder des Kl.s teilzunehmen hat. Spitt wird aufgefordert, 8 Tage vor Termin die Auflistung aller Schulden und der zu erwartenden Einnahmen aus den Gütern aufzulisten und mitzuteilen. Am 10.12. bittet der Kl., am 13.12. der Bekl. um Terminverschiebung, am 14.12. setzt das Tribunal den 28.01.1772 an. Am 31.12.1771 teilt Friedrich Anthon von Ferber dem Tribunal mit, daß er dem Kl. bei einem Vergleich keine Zugeständnisse machen könne, die über den Vergleich vom 30.03.1771 hinausgingen. Das Tribunal lädt ihn am selben Tag bei Strafe von 100 Rtlr vor. Am 21.01.1772 legt Spitt die von ihm geforderten Informationen vor, am 04.02.1772 gewährt das Tribunal eine 6wöchige Fristverlängerung für die Erreichung eines Vergleichs und läßt Thurow bis dahin weiterhin durch einen Kurator verwalten. Am 17.03. lehnt Friedrich Anthon von Ferber weiterreichende Zugeständnisse über den Vergleih vom 31.03.1771 seinerseits an seinen Bruder ab, da wegen der dort jahrelang herrschenden Mißwirtschaft erhebliche Investitionen notwendig sind. Das Tribunal teilt dies dem Kl. am 18.03. in Kopie mit, der am 20.03. um Ansetzung eines neuen Termins für den Vorbescheid bittet, den das Tribunal am 21.03. auf den 05.05. ansetzt und alle Seiten bei Strafandrohung von 200 Rtlr dazu vorlädt. Am 31.03. bittet der Nebenbekl. darum, ohne Anwalt zum Vorbescheid erscheinen zu dürfen. Das Tribunal fordert den Kl. am 31.03. zur Meinungsäußerung auf, am 03.04. bittet dieser, den Antrag des Nebenbekl. abzulehnen. Das Tribunal folgt dem am 04.04. Am 09.05. veröffentlicht das Tribunal das Vergleichsprotokoll vom 05. / 06.05. und empfiehlt es zur Beachtung. Am 14.05. bittet der Kl. um Ernennung eines Kommissars zur Verhandlung mit seinen Gläubigern, um Verordnungen an den Bekl. wegen Verpachtung des Gutes und Ablegung einer Vormundschaftsrechnung über die Führung des Gutes Strelow während des Verfahrens und eine sententia praeclusiva. Er benennt 3 weitere Gläubiger, die sich bisher nicht offiziell gemeldet hatten und bittet um eine erneute Proklamation. Das Tribunal erläßt am 15.05. das erbetene Mandat an den Bekl. und veröffentlicht Proklamationen des Konkurses in Wismar, Greifswald, Stettin und Rostock. Am 05.06. berichtet der Bekl. über eine Zusammenkunft mit den Gläubigern des Kl.s und bittet um Fristverlängerung zur ausführlichen Beantwortung des Schriftsatzes der Gegenseite. Das Tribunal lehnt dies am 06.06. ab, um eine schnellere Entscheidung herbeiführen zu können, und fordert den Kl. zur Stellung einer Kaution auf, mit der er die Gläubiger befriedigen kann. Die Bitte des Bekl. vom 05.06. wegen Fristverlängerung zur Ablegung seiner Kuratelrechnung, bescheidet das Tribunal am 06.06. positiv. Am 16.06. bittet der Bekl. um Fristverlängerung, weil noch nicht alle Gläubiger ihre Meinung erklärt haben zur weiteren Abwicklung des Verfahrens und erhält diese am 17.06. Am selben Tag bringt der Kl. das Einverständnis zahlreicher Gläubiger mit dem Vergleich bei, den er mit seinem Bruder abgeschlossen hat und bittet darum, Tegge innerhalb 3 Tagen das Gut räumen zu lassen, damit er es wieder übernehmen könne. Daraufhin ordenet das Tribunal am 17.06. die Aufhebung der Kuratel und Ablieferung Thurows an den Kl. binnen 8 Tagen an. Am 30.06. bittet der Bekl. um eine weitere Fristverlängerung zur Vorlage der Rechnungen über Thurow, die er am 01.07. erhält. Am 10.07. wird der Erfolg der verschiedenen Proklamationen in einzelnen Städten ausgewertet und 10 Tage Frist für die Auswertung der Rostocker Proklamation gewährt. Am 22.07.1772 schließt das Tribunal alle Gläubiger vom Kursverfahren aus, die sich bisher nicht gemeldet haben. Am 18.07. bittet der Kl. um ein Strafmandat an den Bekl. zur ordnungsgemäßen Ablieferung Thurows, da ihm während der 6tägigen Übergabe des Gutes zahlreiche Pächte, Dienste und Getreide vorenthalten worden sind. Das Tribunal fordert den Bekl. am 22.07. auf, die rückständige Pächte an Kl. zu bezahlen, das fragliche Getreide an Kl. zurückzugeben und die Einlieger, die er nach Strelow verlegt hat, mit ihren Diensten nach Thurow anzuweisen. Am 23.07. bittet der Bekl. um Erweiterung der Kaution vom Kl., das Tribunal weist dies am 28.07. zurück. Am 10.08. teilt der Kl. mit, daß sich der Oberstleutnant von Blixen auf Jargenow als Kommissar bei der Auseinandersetzung mit den Gläubigern angeboten habe und bittet, ihn entsprechend zu beauftragen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 12.08.1772 und ernennt Blixen. Am 28.08.1772 verteidigt der Bekl. die Maßnahmen wegen der Dienste und des Brennholzes und erklärt seine Kompromißvorschläge. Am 19.03.1773 bittet der KL. um Mitteilung aus dem Kommissionsprotokoll wegen der Zahlungstermine an seine Gläubiger und erhält sie am 20.03. Am 08.07. legt Hans Gustaf von Blixen sein Kommissionsprotokoll vor und berichtet über die Erfolge seiner Vermittlung. Am 08.06. reicht der Kl. die Kommissionsakten ein und bittet darum, den Bekl. zur Vorlage einer Kuratelrechnung zu veranlassen, um zügig die Gelder an seine Gläubiger auszahlen zu können. Am 14.06.erläßt das Tribunal daraufhin eine Ladung an alle bisher unberücksichtigt gebliebenen Gläubiger des Kl.s, am 09.07. legt der Bekl. die Kuratelrechnungen vor und bittet um Prüfung und Bestätigung. Am 30.07. bittet der Nebenbekl., über Thurow und Strelow erneut die Kuratel zu verhängen, da der Kl. nicht wie vereinbart den Vergleich mit seinen Gläubigern geschlossen habe. Das TRibunal verweist den Kl. am 4.08. auf den bevorstehenden Vorbescheid, bei dem letzte Probleme beseitigt werden könnten und lehnt seinen Antrag ab. Am 04.09. berichtet der Kl. vom Tod seines Brudes, des Nebenbekl., und vom Antritt des Erbes durch ihn sowie ersten Maßnahmen zur Verwaltung der Güter. Das Tribunal beauftragt den Schreiber Helwig auf Strelow am selben Tag entsprechend. Am 16.09. bittet der Kl. darum, ihm die umgehende Verpachtung des Gutes Strrelow zu gestatten. Das Tribunal stimmt dem am 17.09. zu. Am 14.10. bittet der Kl. um die Proklamation für alle eventuellen Gläubiger seines Bruders, um diese umgehend befriedigen zu können. Das Tribunal folgt dem Antrag am 16.10. und lädt die Gläubiger des Kl.s und seines Bruders auf den 03.02.1774 vor. Benachrichtigungen gehen an den Rostocker Rat und das Greifswalder Hofgericht. Am 19.10. sagt der Bekl. im Namen aller Gläubiger den Vorbescheid ab, da der Kl. nunmehr in der Lage ist, alle Schulden voll zu bezahlen und kein Vergleich erarbeitet werden müsse, bittet um Einstellung des Verfahrens vor dem Tribunal und Verweisung an das Hofgericht zur Abwicklung der Schulden. Das Tribunal verweist ihn am 22.10. auf die erlassene Proklamation. Am 19.10. fordert der Bekl. auf, Strelow nicht ohne Zustimmung und Kontrolle der Gläubiger zu verpachten und droht Rechtsmittel für den Weigerungsfall an. Das Tribunal bekräftigt am 22.10. seine Position und überläßt dem Kl. die Entscheidung über die Verpachtung Strelows. Am 11.11. berichten das Greifswalder Hofgericht, am 20.10. der Rostocker Rat über den Aushang der Proklamation. Am 02.12. bittet der Bekl. um Fristverlängerung zur Einlegung eines Rechtsmittels wegen Fortführung des Prozesses vor dem Tribunal, am 07.12.1773 lehnt das Tribunal dies das ab. Am 29.01.1774 legt der Kl. Vorschläge zur Befriedigung seiner Gläubiger vor. Bei einem geschätzten Gesamtgüterwert von 90.000 Rtlr hat er 33.500 Rtlr Schulden. Um diese abtragen zu können, bittet er darum, daß die Gläubiger ihre Kapitalien 5 Jahre bei ihm stehen lassen und 3 Jahre auf Zinsen verzichten. Am 03.02. wird über diese Vorschläge mit den Gläubigern verhandelt, am 10.02. legt der Kl. eine berichtigte Schuldenbilanz vor. Am 11.02. fordert das Tribunal die Gläubiger auf, sich bis zum 26.04. zu den Vorschlägen des Kl.s zu äußern. Am 15.04. und 10.06. bittet der Kl. um Fristverlängerung, woraufhin das Tribunal die Parteien am 20.04. auf den 17.06.und am 11.06. auf den 21.10. vorlädt. Am 21.10. zeigt sich die Mehrzahl der Gläubiger bereit, auf ihre Zinsen für 3 Jahre zu verzichten, die anderen werden vom Tribunal dazu verpflichtet. Am 31.10.1774 verwirft das Tribunal die Ansprüche aller Gläubiger des Friedrich Anthon von Ferber, die sich bis dahin nicht gemeldet haben. Es bestätigt die außergerichtlichen Vereinbarungen des Kl.s mit der Masse seiner Gläubiger wegen weiterer 5jähriger Anlage des Geldes in seinen Gütern und Zinsnachzahlung und verurteilt alle anderen Gläubiger dazu, diesem Vergleich beizutreten. Das TRibunal bestätigt abschließend den Vorzug der bereits behandelten alten Schulden Ferbers vor allen eventuell neu aufzunehmenden Schulden. Am 12.12. ergreift Spitt dagegen namens einiger Gläubiger ein Rechtsmittel, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die er am 15.12.1774 erhält. Am 16.01.1775 ergreift Spitt restitutio in integrum gegen dieses Urteil, weil nicht geklärt worden war, wer die Kosten des Verfahrens tragen solle und die Gläubiger der Meinung sind, sie könnten damit nicht belastet werden. Am 31.01. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 01.05.1775 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verteilt die Kosten für beide Instanzen zu gleichen Teilen auf die Parteien. (6) 1. Pommersches Hofgericht 1770-1771 2. Tribunal 1771-1774 3. Tribunal 1774-1775
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung der Schulden des Kl.s bei 46 Gläubigern (40.571 Rtlr 2 s); Hofgerichtsprotokoll vom 27.09.1770; Urteile des Hofgerichts vom 22.12.1770, 23.01., 07.03. und 12.07.1771; Schriftsätze des Bekl. und des Kl.s an das Hofgericht vom 28.01.1771 bzw. vom 07.01. und 03.03.1771; von Notar Franz Johann Friedrich Eichmann aufgenommene Appellation vom 14.03.1771; Stellungnahme der Gläubiger zum Vorschlag der Einstellung des Konkursverfahrens (1771); Prozeßvollmacht des Bekl. für Palthen vom 05.11.1771; Vergleich zwischen den Gebrüdern Ferber vom 30.03.1771; Protokolle von Besprechungen mit den Gläubigern des Kl.s vom 16.01., 30.05.1772, 16.09.1773 und 13.01. und 08.04.1774; von Notar Friedrich Georg Eichstedt aufgenommene Auflistung des Getreides in Thurow und Strelow mit Wertangaben vom 07.01.1772; Liste des Personals auf Thurow und Strelow mit Lohn 1771 / 1772; Aufreihung der Schulden des Kl.s (34.336 Rtlr); Liste über Buchkäufe 1763-1769; Inventar über Hausgerät und Vieh des Gutspächters von Strelow Friedrich Meincke vom 21.10.1761; Erklärung des Johann Gustav Friedrich von Engelbrechten vom 11. und 13.05.1772, des Jochim Christian Lagemann vom 15.05.1772, der Witwe Bige aus Loitz vom 20.05.1772, von Christian Witz, der Erben von N N Willgendorf, Carl Friedrich Pantow, Johann Carl Engel, Johann Christian Heydenreich und Ertmann Genschow vom 16.05.1772, des H. Sivers aus Rostock vom 21.05.1772, der Witwe v. Engelbrechten, geb. v. Bärenfels vom 15.06.1772 zum Vergleich der Gebrüder Ferber und der Anlage ihrer Schulden; Bestätigungen des Registrators Johann Christoph Kütemeier über Aushang der Proklamation an der Tribunalstafel in Wismar vom 09.07.1772, 25.10.1773 und 02.02.1774, des D. Lovenhagen über Aushang am Stettiner Rathaus vom 01.07.1772, vom Rostocker Sekretär Stever bzw. dem Rostocker Protonotar Beselin über Aushang am Rostocker Rathaus vom 08.07.1772 bzw. 20.10.1773 sowie 24.01.1774 und vom Hofgerichtsregistrator Colberg über Aushang in Greifswald vom 10.07.1772, 26.10.1773 und 25.01.1774; Bericht des Notars Damm über die Ablieferung Thurows vom 08.07.1772; von Notar Damm aufgenommene Befragung des Friedrich Anthon von Ferber vom 08.07.1772; Auszug aus dem Protokoll über Ablieferung Thurows 08.-13.07.1772; Promemoria des Kl.s vom 07.08.1772; Vergleichsvorschläge des Kl.s für seine Gläubiger vom 07.08.1772; Verteilungsplan der 8.000 Rtlr Konkursmasse; Kuratelrechnungen; Lohnforderungen der Dienstleute zu Strelow und Thurow; Schreiben Spitts an Hofgerichtsassessor Lange, Syndikus Hauschild, Hofgerichtsfiskale Linde und Michaelsen, die Sekretäre Stentzler und Spitt, Kommissar Mehl, Advokaten Droysen, Andersen und Warnekros, Prof. Overkamp, Dr. Gestering und die Ratsherren Gebhardi und Droysen vom 18.04. und 26.06.1773; Vollmachten des L.H. Vollmar zu Richtenberg für den Greifswalder Ratsherrn Droysen vom 10.09.1773, des Präpositus Metzger und des Carl Ulrich Luhde, Pastor zu Lüdershagen für Sekretär Stentzler vom 11.09.1773, des Johann Gregor Lüders zu Stralsund für Sekretär Spitt vom 13.09.1773 und von Ludwig Zantow aus Greifswald vom 15.09.1773; Schreiben Spitts an die Gläubiger vom 29.09.1773; Aufstellung über die auf auf Thurow, Strelow und Voigtsdorf haftenden Schulden; Vergleichsvorschläge; Vollmacht der Witwe Bohnstädt aus Stralsund für Palthen vom 17.01.1774; Wechsel des Kl.s auf 200 Dukaten species vom 22.02.1764, auf 100 Rtlt alte Louisd`Or vom 22.02.1765, auf 200 Rtlr alte Louisd`Or bzw. 200 Rtlr Stralsunder Groschen vom 22.07.1765, auf je 500 Rtlr vom 11.04.1767 und 22.02.1769, auf 800, 1.000 bzw. 1.100 Rtlr vom 22.02.1769, 200 Rtlr alte LouisOr vom 22.02.1770; Schuldverschreibung des Kl.s bei seinem Diener Jochim Gries über 180 Rtlr vom 19.10.1766; Versprechen des Kl.s über jährliche Zahlung von 50 Rtlr an Sophia Maria von Schulz vom 19.05.1753 mit Bestätigung vom 14.10.1764; Obligationen des Kl.s und seines Bruders Friedrich Anthon über 3.000 Rtlr bei Präpositus Julius Clasen zu Ribnitz vom 22.02.1749 und bei demselben über 1.600 Rtlr vom 22.02.1752, des Kl.s über 200 Rtlr bei Sophia Maria von Schulz vom 29.09.1753, des Kl.s bei Oberstleutnant von Braun über 500 Rtlr vom 22.02.1753, des Kl.s und seines Bruders bei Oberstleutnant von Braun über 1.000 Rtlr vom 22.02.1765, des Kl.s über 1.800 Rtlr bei der Frau des Hauptmanns von Behr zu Feldberg und der Frau von Bohlen, geb. v. Behr vom 22.02.1770; Erklärungen, ihr Geld noch weitere 5 Jahre in den Gütern des Kl.s anlegen zu wollen, von Baltzer Busch und FRiedrich von Braun aus Stralsund vom 11.10.1774, E.L. v. Braun aus Stralsund und Joachim Christian Zagemann aus Schringe vom 12.10.1774, Prof. Overkamp und Franz Joachim Weissenborn aus Greifswald, Johann Jochim Lönnies und der Erben von N N Hesse und N N Hillendorf von Trinitatis 1774, des J.G.F. v. Engelbrechten und der Witwe und Söhne des Johann Balemann zu Wismar vom 20.10.1774; Empfangsbestätigungen von Johann Schubbe aus THurow über 30 Rtlr vom 12.10.1774, von Ernst Otto, Schäfer aus Strelow, über 20 Rtlr vom 30.09.1774; Vorinstanzakten des Greifswalder Hofgerichts 1769-1771; von Notar Emanuel Jacob Mehlen aufgenommene Inventarisierungsprotokolle von Strelow vom 22.07.1772-28.07.1772 und Thurow 08.07.1772-14.07.1772
Kläger: (2) Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow und Strelow, seit 1773 auch zu Voigtsdorf
Beklagter: C. H. Spitt, Ratsherr zu Greifswald als Gemeinsamer Anwalt der Gläubiger Ferbers sowie Friedrich Anthon von Ferber als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Nicolaus Schlichtkrull (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), Bekl.: Johann Franz von Palthen (A & P) sowie seit 1773: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Nebenbekl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0186


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0185
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Umsetzung eines Vergleichs
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 419
Laufzeit: (1770-1771) 22.01.1771-11.12.1771
Fallbeschreibung: Beim Tod des Vaters im Jahre 1744 fielen an die Parteien die Güter Thurow, Strelow, Voigtsdorf, Dannenholz und Oelzdorf. Bis 1752 wirtschaftet der Bekl. allein auf den Gütern, während der Kl. in England und Frankreich ist. In dieser Zeit wird Brönckow auf Kredit gekauft. Die Brüder teilen den Besitz, der Kl. erhält Thurow und Strelow, die auf 30.000 Rtlr gesetzt werden, der Bekl. die restlichen, auf 36.000 Rtlr gesetzten Güter. Der Kl. übernimmt zudem 17.625 Rtlr Schulden, die zum Ankauf Brönckows aufgewendet worden waren und verspricht, die Gläubiger binnen 5 Jahren zu befriedigen. Wegen Viehsterbens kann der Kl. diese Verpflichtungen nicht erfüllen, stattdessen versucht sein Bruder, vor dem Hofgericht seinen Konkurs herbeizuführen, um Thurow und Strelow aus der Konkursmasse heraus zu kaufen. Der Kl. legt gegen das Hofgerichtsurteil, das ihm Bezahlung der Schulden auferlegt, Rechtsmittel ein und appelliert schließlich gegen das Hofgerichtsurteil an das Tribunal. Er erklärt, in dem Vergleich übervorteilt worden zu sein, argumentiert, die Aufteilung der Güter sei ungerecht gewesen, da sein Bruder Brönckow allein bereits für 34.000 Rtlr verkauft habe und er von dieser Summe nichts abbekommen habe, obwohl er für die Schulden aus dem Ankauf haften müsse und bittet, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 08.03.1771 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 15.04. bittet der Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Akten, am 02.07.1771 teilt der Kl. mit, er habe sich mit dem Bekl. geeinigt und bittet um Aussetzung des Prozesses. Das Tribunal nimmt den Vergleich am 03.07. ad acta. Am 09.12. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 09.12. auf den 11.12.1771 ansetzt und durchführt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Franz Johann Friedrich Eichmann aufgenommene Appellation vom 22.11.1770; Urteil des Greifswalder Hofgerichts vom 12.11.1770; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 20.03.1771; Vergleich der Prozeßparteien vom 30.03.1771
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1768 2. Pommersches Hofgericht 1768-1770 3. Tribunal 1770
Kläger: (2) Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christian Nicolaus Schlichtkrull (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0185


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0184
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Nichterfüllung eines Vergleichs
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 419
Laufzeit: (1768-1770) 16.08.1770-03.10.1770
Fallbeschreibung: Bei einem Vergleich vom 14.06.1758 hat der Bekl. zugesagt, die auf Brönkow haftenden Schulden in Höhe von 11610 Rtlr zu übernehmen und dem Kl. die Schuldbriefe binnen 5 Jahren zurückzugeben. Der Bekl. hat in den zurückliegenden Jahren aber nur 200 Rtlr bezahlt, so daß die Gläubiger von Brönckow sich nun an den Kl. und dessen Güter halten. Dieser verklagt den Bekl. vor dem Pommerschen Hofgericht auf Einhaltung des Vergleichs und bittet, ihn ansonsten in das Gut Thurow einzusetzen. Das Hofgericht erläßt 1768 ein entsprechendes Mandat, das dem Bekl. die Ausführung binnen 6 Wochen auferlegt. Der Bekl. ergreift dagegen Rechtsmittel vor dem Hofgericht, der Kl. drängt auf eine Entscheidung, wird aber auf einen bevorstehenden Vergleich zwischen dem Bekl. und seinen Gläubigern, der vor dem Hofgericht vermittelt wird, verwiesen. Der Kl. verlangt vor diesem Vergleich jedoch eine grundsätzliche Entscheidung in diesem Fall. Er argumentiert, daß sich die anderen Gläubiger an ihn halten würden und will vorher das Verhältnis zu seinem Bruder geklärt wissen. Der Kl. bittet daher um ein Reskript an das Hofgericht, seinen Fall umgehend zu entscheiden und erhält dieses am 27.09.1770.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Hofgerichts vom 08.11.1768 und 12.07.1770
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770
Kläger: (2) Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf
Beklagter: Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow
Anwälte: Kl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0184


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0079
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 295
Laufzeit: 14.09.1767-09.12.1767
Fallbeschreibung: Der Kl. wendet sich dagegen, daß der Bekl. trotz im Vorjahr erzielten Vergleichs (Nr. 0077) die Schmiede hat weiter ausbauen und in Betrieb nehmen lassen und bittet darum, das 1763 vom Konsistorium ausgesprochene Verbotsmandat über 50 Rtlr zu vollstrecken und ihm die Prozeßkosten zu ersetzen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 15.09. Am 20.10. weist der Bekl. die Klage zurück und erklärt, er sei 1763 noch gar nicht Besitzer von Teschvitz gewesen, sondern sein Vater, der ihm nichts von dem Fall erzählt habe. Das Tribunal fordert den Kl. am 23.10. zur Erwiderung auf, der am 27.11. beseht der Fiskal auf der Bestrafung des Kl.s und erreicht am 08.12.1767 ein Mandat an diesen, sich binnen 6 Wochen mit dem Kl. zu vergleichen oder am 26.01.1768 einen Eid vor dem Tribunal abzulegen, daß er von dem Mandat des Konsistoriums nichts gewußt habe. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung des Kl.s (1 Rtlr 16 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: N N von Barnekow, Sohn des Kapitäns Georg Christoph von Barnekow zu Kubbelkow und Teschvitz
Anwälte: Bekl.: Landsyndikus Haselberg (A), Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0079
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