- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 10. 1. Kläger J ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0757 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Leistung von Naturaldiensten Alte Signatur: Wismar E 56 (W E n. 56) Laufzeit: (1769-1773) 23.11.1773-17.08.1776 (1777) Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 23.11. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 24.11.1773 trägt Kl. am 05.01.1774 seine Beschwerden gegen ein Urteil des AG Poel vor. Kl. hatte im Jahre 1768 die Steinhagensche Stelle gekauft und sämtliche an ihr hängende Schulden für die Zusage übernommen, 12 Jahre keine Naturaldienste leisten zu müssen. Da Bekl. seit 1773 von ihm diese Dienste fordert und ihn durch das AG Poel mit Vollstreckung seiner Forderung bedrohen läßt, appelliert Kl. an das Tribunal und erbittet Bestätigung seines Vertrages. Das Tribunal fordert AG am 16.07. auf, die Beschwerde des Kl.s von selbst zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 19.07. bittet Bekl. das Tribunal, seine Ansprüche aus dem 1771 abgeschlossenen Pachtvertrag über das Amt Poel durchzusetzen und den Kl. zur Leistung der Dienste aufzufordern, wird aber am 20.07. auf den Bescheid an das AG verwiesen. Die Akten werden am 26.10. nach Antrag der Parteien vom 17.10.1774 eröffnet, am 23.01.1775 bitten Parteien, am 01.08. Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 23.10.1775 fordert das Tribunal das AG auf, alle Akten und Protokolle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag des Kl.s stehen, einzusenden und eröffnet diese am 02.01.1776 nach Antrag der Parteien vom 26.01. Am 22.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 08.07.1776 bestätigt das Tribunal den Vertrag des Kl.s und hebt das Urteil des AG Poel auf. Am 25.07. bittet Bekl., seinen Arrhendevertrag über das Amt zu beachten, wird aber vom Gericht am 16.08.1776 aber dazu angehalten, künftig einen förmlichen Antrag durch einen Prokurator vorzulegen. Am 12.03.1777 sendet das Tribunal die Akten 1. Instanz an das AG Poel zurück. Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 24.08.1773; Urteile des AG Poel vom 10., 12., 22. und 23.08.1773; Bestätigung des Kaufvertrages durch Tribunalspräsident Graf von Schwerin vom 04.02.1769; Auszüge aus dem und Kopie des Lustrationsanschlag vom 31.12.1770; Auszug aus dem Arrhendevertrag des Amtsmanns Jörns vom 24.02.1772 Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1773 2. Tribunal 1773-1776 Kläger: (2) Claus Evert aus Malchow auf Poel (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Christopher Jörns, Amtmann auf Poel (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Johann David Lembcke (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0757 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0923 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufhebung einer Bürgschaft Alte Signatur: Wismar F 122 (W F n. 122) Laufzeit: 02.09.1777-02.02.1778 Fallbeschreibung: Kl. hatte für Bekl. mit 100 Rtlr dafür gebürgt, daß er nicht von Poel fliehen und dem Tribunal in den Prozessen gegen ihn zur Verfügung stehen würde. Da Bekl. jedoch seine Pacht für die Holländerei nicht bezahlen kann, will er Poel verlassen. Kl. zeigt dies an und bittet um Rückzahlung seiner Kaution. Das Tribunal fordert Fiskal am 03.09. zur Stellungnahme auf, die am selben Tag eingeht und in der Fiskal der Rückzahlung widerspricht. Das Tribunal lädt Krüger am 06.09. vor, befragt ihn und nimmt ihm einen Kautionseid ab. Am 13.09.1777 teilt das Gericht dem Kl. dies mit und verpflichtet Bekl. auf Poel zu bleiben. Am 08.01.1778 teilt Bekl. mit, daß er seit dem 16.09. aus dem Dienst entlassen sei und sich eine Wohnung in Wismar gesucht habe, die er beziehen wolle. Da er vom Brückenwärter am Umzug gehindert wird, bittet er, den Arrest auf seine Güter aufzuheben. Das Tribunal weist Kl. am 09.01. an, Bekl. abziehen zu lassen. Am 29.01. schildert Bekl., daß Kl. ihm den Abzug verweigere und erbittet Strafmandat an ihn. Das Tribunal fordert Kl. am 31.01.1778 auf, Bekl. unter Zurücklassung ausreichender Sicherheit ziehen zu lassen. Prozessbeilagen: (7) Protokoll des Verhörs des Bekl. vom 06.09.1777; Bescheinigung des Kl.s für Bekl. vom 16.09.1777; Urteil des Poeler Amtsgerichts von 19.01.1778; Lohnabrechnung des Bekl. für den Hirten Baumann (o.D.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1777-1778 Kläger: (2) Christoph Jörns, Amtmann auf Poel Beklagter: Otto Christoph Ludwig Krüger, Holländer zu Oertzenhof Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (A) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0923 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1158 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Herausgabe einiger Schmuckstücke Alte Signatur: Wismar G 127 (W G 4 n. 127) Laufzeit: (1752) 10.10.1753-06.11.1754 Fallbeschreibung: Kl.in hat von einem Verehrer, dem ehemaligen Vizelandrentmeister Kohl, einige Schmuckstücke und andere Geschenke erhalten, hat jedoch nicht in die von Kohl erhoffte Eheschließung eingewilligt. Darauf hat Kohl seinen Posten verlassen, die Kl.in ihre Geschenke behalten, obwohl Kohl sie dem Bekl. nicht bezahlt hatte. Bekl. hatte Vater der Kl.in auf die Herausgabe des Schmucks verklagt (Nr. 1157). Kl.in reklamiert ihr Recht auf den Schmuck, den Kohl ihr geschenkt hatte. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.10. zur Erwiderung auf. Am 05.11. weist Bekl. die Klage zurück und erklärt, Kohl habe ihm den Schmuck nie bezahlt, er sei also noch sein Eigentum, um dessen Rückgabe er bitte. Am 07.11. fordert das Tribunal Kl.in zur Antwort auf, die am 24.11. eingeht und in der Kl.in beweist, daß Kohl den Schmuck zunächst bezahlt, dann ihr geschenkt habe. Das Tribunal fordert am 26.11. Erwiderung des Bekl., die am 10.12. eingeht und in der Bekl. darauf beharrt, daß die Zahlung noch nicht erfolgt sei. Am 11.12.1753 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 29.04.1754 gesteht das Tribunal dem Bekl. den Schmuck zu. Am 03.10. erbittet dieser die Auslieferung an seinen Anwalt, der sie am 11.10. erhält und am 04.11.1754 die Quittung des Bekl. einreicht. Prozessbeilagen: (7) Liste der Dinge, die Kohl der Klägerin geschenkt hat mit Angabe der Preise; Quittung des Johann Pratto über bezahlten Schmuck und Bestätigung Kohls, daß er Kl.in den Schmuck geschenkt habe, vom 20.05.1752; Schreiben des Bekl. an Kohl vom 16.07.1752; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 01.11.1752 und der Kl.in für Dr. Ungnade vom 02.04.1754; Vollmacht des Bekl. für Dr. Hasse zum Empfang des Schmucks vom 29.09.1754; Empfangsbescheinigung Hasses vom 11.10.1754 und Grubes vom 13.10.1754 Instanzenzug: 1. Tribunal 1753-1754 Kläger: (2) Ulrica Jentzen, Tochter des Landrentmeisters Jentzen zu Wismar Beklagter: Paul Grube, Kaufmann aus Rostock Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1158 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1439 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung eines Honorars Alte Signatur: Wismar H 158 (W H 4 n. 158) Laufzeit: (1754-1755) 03.06.1755-07.10.1755 (1755) Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 03.06. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erfolgter Genehmigung des Tribunals vom 06.06. legt Kl.in am 11.06. ihren Schriftsatz vor. Bekl. hatte versprochen, in dem Streit der Kl.in mit ihrem Bruder, dem dänischen Leutnant Paulsen, der sie nicht am Erbe ihres Vaters, des Kammerrats Paulsen, teilhaben läßt, zu vermitteln. Bei Erfolg sollte er dafür einen Teil der 3.700 Rtlr erhalten, die der Bruder der Kl.in schuldet, bei Mißerfolg allerdings nur den Ersatz seiner Kosten. Nachdem Bekl. in einem anderen Streit der Kl.in vermittelt hat, wofür diese ihm 10 Rtlr versprochen hatte, fordert er auch die Zahlung von 161 Rtlr 17 s für Reisekosten in der Angelegenheit mit ihrem Bruder. Der Rat weist Kl.in in 2 Instanzen zur Zahlung von 78 Rtlr 14 s an, wogegen sie vor dem Tribunal appelliert. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 07.10. an, weist die Querulation am selben Tag wegen Unerheblichkeit ab und sendet die Akten am 08.10.1755 an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 02.05.1755; Ratsgerichtsurteile vom 02.10.1754, 08.01. und 23.04.1755; Rechnungen Jerichaus vom 23.04.1754 wegen Vermittlung im Geschwisterstreit über 161 Rtlr 17 s und wegen Vermittlung beim Reichsgrafen von Bothmer über 53 Rtlr 12 s; Gegenrechnung der Kl.in vom 11.06.1755 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1755 2. Ratsgericht 1755 3. Tribunal 1755 Kläger: (2) Frau N N Hünemörder, geborene Paulsen (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Amtsrat Johann David Jerichau zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1439 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1507 Prozessgegenstand: Intercessionalis Auseinandersetzung um Einhaltung eines Vertrages Alte Signatur: Wismar J 1 (W J 1 n. 1) Laufzeit: (1647) 30.01.1654-31.01.1654 Fallbeschreibung: Kl. bittet um Unterstützung in einem Rechtsstreit vor dem Rat der Stadt Hamburg, der dort seit mehreren Jahren anhängig ist und den er, seitdem er in Wismar wohnt, nur noch schwer betreiben kann. Er hatte mit Bekl. in Amsterdam einen Vertrag zum Betrieb einer Seifensiederei geschlossen, in dem er sich verpflichtete, sie das Handwerk zu lehren und sie ihm 320 Rtlr / Jahr versprachen. Die Bekl. hielten den Vertrag jedoch nicht, weshalb er sie vor dem Hamburger Rat verklagte, wo sie den Prozeß hinauszögern. Kl. bittet um ein Intercessional an den Hamburger Rat wegen seiner Bezahlung, das er am 31.01.1654 erhält. Prozessbeilagen: (7) Kopie des Vertrages zwischen Kl. und Bekl. vom 27.01.1647 in Amsterdam Instanzenzug: 1. Tribunal 1654 Kläger: (2) Wilhelm Jansson, Meister in der Seifensiederei des Walter Block in Wismar Beklagter: Johann Reimers, Wilhelm Wyse und Hans Meyer in Hamburg
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1507 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1508 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar J 2 (W J 1 n. 2) Laufzeit: (1653) 03.08.1657-13.05.1658 Fallbeschreibung: Bekl. hatte 1653 vom Kl. Dielen für die Reparatur des Fürstenhofes gekauft und versprochen, sie bis 8 Tage nach Ostern zu bezahlen. Die Bezahlung streckt Jürgen Warner im Auftrag des Bekl. vor, als er am 20.06.1653 in Stockholm weilt und Grotjohann dort trifft. Er erhält trotz gegenteiligen Versprechens des Bekl. von diesem jedoch nur 60 Rtlr zurückgezahlt, 42 Rtlr stehen noch aus. Kl. erbt diese Schuld durch Heirat vom ersten Ehemann seiner Ehefrau, Warner, und klagt sie vor dem Tribunal ein. Am 21.03.1658 erinnert Kl. an seine Klage und erbittet Urteil. Am 26.03. erläßt das Tribunal das erbetene Mandat cum clausula. Am 16.04. erinnert Bekl. daran, daß er die Dielen nicht für sich, sondern im Auftrag des Tribunals gekauft habe und nicht persönlich dafür haftbar gemacht werden könne, daß die Zahlung bisher nicht erfolgt ist. Das Tribunal teilt Kl. dies am selben Tag nachrichtlich mit, der am 13.05. aber auf der Bezahlung besteht. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Vertrag zwischen dem Wismarer Schiffer Johann Grotjohann und Johann Abraham Renner über die Lieferung von Dielen für den Fürstenhof und die Zahlung von 306 Mk. lüb. vom 30.03.1653; Quitting Grotjohanns über die Zahlung von 306 Mk. lüb. durch Jürgen Warner in Stockholm vom 20.06.1653 Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1658 Kläger: (2) Joachim Jungeclaus Beklagter: Johann Abraham Renner, Rentmeister zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1508 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1511 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Hausmiete und Pacht für die Schmiede Alte Signatur: Wismar J 4 (W J 1 n. 4) Laufzeit: 24.01.1663-31.01.1663; 30.12.1664-10.01.1665;1666 Fallbeschreibung: Kl. hat vor dem Brand seines Hauses und seiner Schmiede auf Poel "der lieben Obrigkeit" 5 Rtlr / Jahr für die bauliche Unterhaltung der Gebäude gezahlt. Nachdem diese abgebrannt waren, hat er sie auf eigene Kosten wieder aufgebaut und zahlt dem Bauern, auf dessen Land die Gebäude jetzt stehen, 8 Mk. lüb. Miete.Ungeachtet dessen verlangt Bekl. weiterhin Miete und Pacht, weshalb Kl. sich an das Tribunal wendet, das ihn unterstützt und Bekl. am 27.01.1663 auffordert, Kl. wegen der "Hausheuer nicht zu beschwehren". Am 30.12.1664 wendet Bekl. ein, Kl. sei verpflichtet gewesen, Haus und Schmiede nach dem Brand an derselben Stelle wieder aufzubauen und die Pacht davon zu bezahlen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 10.01.1665 nachrichtlich mit. Als Bekl. 1666 die ausstehenden 15 Rtlr per Exekution von Kl. eintreiben will, wendet sich dieser am 22.06.1666 an das Tribunal und bittet, Vergleich zu vermitteln. Das Tribunal stimmt dem am 26.06.1666 zu und lädt Parteien 14 Tage später vor, das Ergebnis des Vergleichs liegt nicht vor. Instanzenzug: 1. Tribunal 1663-1666 Kläger: (2) Jacob Jörren, Grobschmied auf Poel Beklagter: David Schmied, Bürger und Kaufmann in Wismar als Bevollmächtigter des Oberstleutnants Hillebart, seit 1664 Hans Burmeister als gräflich Steinbergscher Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P); seit 1666: Lic. Johann Thurmann (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1511 |
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