- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2284 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Wegnahme von Land Alte Signatur: Wismar N 21 (W N 1 n. 21) Laufzeit: 22.05.1727-24.05.1727 Fallbeschreibung: Bauern von Nevern bewirtschaften 6,5 Hufen, vier volle und zwei halbe Bauern besitzen 5 Hufen sowie eine sogenannte wüste Hufe zu gleichen Teilen, die restliche halbe Hufe teilen sich zwei Kossäten, ein weiterer Kossät hat keinen eigenen Acker. Die wüste Hufe ist ihnen ebenso wie eine Weide bereits zu fürstlichen Zeiten zur Nutzung zugesprochen worden, für beides zahlen sie Abgaben. Der Bekl. hat ihnen jüngst mit Zustimmung der Kgl. Kommission verboten, Weide und wüste Hufe zu nutzen und ihnen dafür die Pacht von diesen Stücken erlassen. Stattdessen soll der landlose Kossät eine 1/4 Hufe erhalten. Die Kl. beschweren sich darüber, da sie ohne die fragliche Weide ihr Vieh nicht durchfüttern können und ihre Bauernstellen räumen müßten. Damit könnten sie auch nicht mehr die Dienste leisten, die Bekl. in den vergangenen Jahren erhöht hat. Von der Kgl. Kommission ist ihnen diese Veränderung nicht mitgeteilt worden, die Kommission des Jahres 1697 hat sie in ihrem Besitz gegen den Zugriff des Amtmannes verteidigt, deshalb bitten sie das Tribunal um Hilfe bei der Wahrung ihres Besitzstandes. Ein Aktenvermerk weist auf ein nicht beiliegendes Protokoll vom 23. und 24.05.1727 hin. Instanzenzug: 1. Tribunal 1727 Kläger: (2) sämtliche Bauern des Dorfes Nevern im Amt Neukloster Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Erich Hertzberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2284 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2285 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Wegnahme von Land Alte Signatur: Wismar N 21 (W N 1 n. 21) Laufzeit: (1697-1727) 22.10.1727-11.11.1727 Fallbeschreibung: Kl. haben sich wegen der Wegnahme von Land, das ihnen bisher als Acker und Weide diente, durch den Pfandinhaber von Neukloster, den Geheimen Rat von Plessen, bei der Pommerschen Kammer beschwert. Diese hat ihnen jedoch die Rechtmäßigkeit des Vorgehens Plessens bestätigt, der im Einklang mit den Vorgaben der Kgl. Kommission gehandelt hat. Die Kammer befiehlt den Kl.n, sich jeder weiteren Beschwerde zu enthalten. Die Bauern bringen in ihrer Appellation vor, der Acker sei nach dem 30jährigen Krieg neu unter ihnen verteilt, die fraglichen Stücke ihnen zur Nutzung überlassen worden. Dies sei bei der Landesvermessung von 1697 bestätigt worden, weshalb die Kl. bitten, sie in ihren alten Rechten zu beschützen. Am 11.11.1727 beschließt das Tribunal, in diesem Sinne ein Rescriptum juxta conclusum an die Pommersche Kammer zu richten, fertigt dieses lt. Notiz aber nicht aus. Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 22.07.1727; Schreiben der Pommerschen Kammer vom 15.07.1727; Auszüge aus der schwedischen Landesvermessung in Schwedisch und Deutsch über das Dorf Nevern von 1697 Instanzenzug: 1. Kgl. Pommersche Kammer 1727 2. Tribunal 1727 Kläger: (2) sämtliche Bauern des Dorfes Nevern im Amt Neukloster (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning ( A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2285 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2287 Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Einräumung einer halben Koppel Alte Signatur: Wismar N 21 (W N 1 n. 21) Laufzeit: 13.05.1729-22.06.1729 Fallbeschreibung: Im Jahre 1728 hat eine Kommission die Situation in Nevern besichtigt und die Beschwerden der Bauern für wesentlich befunden. Sie hatte dem Bekl. aufgetragen, den Kl.n zumindest die Hälfte der fraglichen Koppel abzutreten, bis eine andere Lösung für eine Entschädigung der Bauern mit etwa 50 Morgen gefunden werde. Da die Kl. dieses Weideland bis zum Zeitpunkt der Klage nicht erhalten haben, bitten sie das Tribunal um ein entsprechendes Mandat an den Bekl., es ihnen einzuräumen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 17.05. Bekl. wendet am 27.05. dagegen ein, daß die Holländerei zu Neuhof zugrunde gehen würde ohne diese Weide. Außerdem habe die Pommersche Kammer angeordnet, einen Halbbauern nach Lübberstorf umzusetzen und damit das Problem des fehlenden Landes zu lösen. Das Tribunal fordert Bekl. am 28.05. auf, den Bescheid der Pommerschen Kammer beizubringen und läßt, nachdem dies am 18.06. durch Bekl. geschehen ist, den Bauern am 21.06.1729 14 Tage Zeit, um sich zur Verlegung des Halbbauern zu äußern. Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Pommerschen Kammer vom 11.06.1729 Instanzenzug: 1. Tribunal 1729 Kläger: (2) sämtliche Bauern des Dorfes Nevern Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Josias Matras (A), Victor Dahlmann (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2287 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2290 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Dienste Alte Signatur: Wismar N 23 (W N 1 n. 23) Laufzeit: (1725-1728) 13.02.1728-08.05.1728 Fallbeschreibung: Als Bekl. 1715 das Amt in Besitz nahm, gab er jedem Dorf ein Reglement, in dem die Dienste nach dem bisherigen Gebrauch geregelt waren. In der vergangenen Ernte hat Bekl. auch Fuhr- und Spanndienste von Kl.n gefordert, die daraufhin forderten, sie zu Vollbauern zu machen und andernfalls den Dienst verweigern wollten. Daraufhin geschah nichts bis Anfang Februar, als Bekl. Spanndienste von Kl.n forderte und ihnen auf ihre Weigerung hin einen Korporal zur Vollstreckung ins Haus legte. Da dies eine neue Last ist, die sie nicht tragen können, bitten die Kl. das Tribunal, den Bekl. aufzufordern, es bei den bisherigen Diensten zu belassen und die Exekution wieder abzuziehen. Das Tribunal erläßt am selben Tag Schreiben an den Bekl., sich zu den Vorwürfen zu äußern und an den Leutnant Hysing, die Exekution abzuziehen. Am 19.03. klagen die Bauern, sie würden vom Bekl. nicht mehr zu den Diensten gefordert, sondern sollten diese bar bezahlen und bitten das Tribunal, dies zu unterbinden. Das Gericht folgt dem Antrag am selben Tag und sendet Reskript an Bekl. Dieser gibt am 23.03. an, er folge nur den Anweisungen der Kgl. Kommission, der Fall gehöre in die Kompetenz der Kammer und sei nicht vom Tribunal zu entscheiden, außerdem hätten die Bauern ihm zu gehorchen und würden durch günstige Mandate des Tribunals aufgehetzt, dies nicht zu tun. Bekl. bittet, ihn bei seinen Rechten als Pfandinhaber zu schützen, da er sonst außer Stande wäre, des Königs Dienste und Interesse beim Amte weiter zu befordern." Das Tribunal setzt am 24.03. einen Vorbescheid auf den 13.04. an und lädt die Parteien dazu ein. Am 09.04. beschwert sich Bekl. über die Renitenz der Neuklosteraner Bauern, die durch Rechtsprechung des Tribunals befördert werde und bittet, seine Autorität als Pfandinhaber nicht weiter zu untergraben. Das Tribunal teilt dies am 10.04. den Kl.n mit. Der Vergleichsversuch am 13.04. scheitert, am 05.05. erbittet Bekl. Urteil. Das Tribunal nimmt dies am 07.05.1728 ad acta. Prozessbeilagen: (7) Bescheid über eingelegte Exekution vom 12.02.1728; "Extract aus dem Anschlag und Ertrag der Neuklosterschen Dorffschaften nach der Revidir- und Untersuchung de Anno 1725" Instanzenzug: 1. Tribunal 1728 Kläger: (2) Hinrich Kruse und Hinrich Haker, zwei Halbbauern des Dorfes Nevern im Amt Neukloster Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Josias Matras (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2290 |
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