- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0442 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar B 287 (W B 8 n. 287) Laufzeit: (1755) 08.01.1756-30.06.1756 Fallbeschreibung: Bekl. hat am 21.03.1755 sein Haus in der Bademutterstraße für 1.100 Rtlr an Kl. verkauft. Dieser zahlt bei Vertragsabschluß 100 Rtlr, soll am 29.09.1755 die restlichen 1.000 Rtlr bezahlen und dafür das Haus schuldenfrei und bezugsfertig erhalten. Dazu verpflichtet sich Bekl. zur Proklamation seines Hauses, führt diese jedoch nicht durch, weshalb Kl. sich weigert, die ausstehende Kaufsumme zu bezahlen. Nedder verklagt ihn daraufhin vor dem Rat, der Butler zur Bezahlung binnen 3 Wochen verurteilt. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal und bittet durchzusetzen, daß Bekl. zunächst die vereinbarte Voraussetzung für den Hauskauf schafft, bevor er zur Bezahlung angewiesen wird. Das Tribunal fordert Rat am 23.01. auf, die Akten der Vorinstanz vorzulegen, erhält diese am 12.02. und eröffnet sie auf Antrag des Bekl. vom 16.02.1756 am 20.02. Am 07.04. teilt Bekl. mit, er habe von Kl. 500 Rtlr des Kaufpreises erhalten und bittet, den Prozeß auf den Rest der Summe auszurichten. Am 22.04. bittet Dr. Hasse um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Prozeßvollmacht und erhält diese am 24.04. Am 23.04. teilt Kl. mit, daß er bereits 500 Rtlr bezahlt habe, den Rest des Geldes bezahlen wolle und bittet um Prozeßbeschleunigung. Am 29.04. erklärt Bekl., er habe das ausstehende Geld bisher nicht erhalten und erbittet Urteil. Am 03.05. bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 15.06.1756 sendet es die Akten der Vorinstanz zurück. Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag zwischen den Parteien vom 21.03.1755; Ratsgerichtsurteile vom 27.11.1755 und 07.01.1756; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 05.12.1755; Schreiben des Bekl. an Rat vom 22.03.1755; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 03.02.1756; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Quittung des Bekl. über den Empfang von 500 Rtlr vom 05.04.1756; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Mandat vom 30.06.1756 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1755 2. Tribunal 1756 Kläger: (2) Baron J.F. von Butler (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Jürgen Nedder, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0442 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0613 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Handel mit Nägeln Alte Signatur: Wismar C 55b (W C n. 55b) Laufzeit: (1725-1775) 27.02.1775-18.12.1776 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 27.02.1775 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.03. tragen Kl. am 06.04. vor, daß Bekl. vom Rat das Verbot erlangt haben, daß keine Nägel außer aus Schweden nach Wismar eingeführt werden dürfen und niemand außer ihnen mit Nägeln handeln dürfe. Da dies gegen die alten Privilegien der Kl. verstößt, ergreifen diese vor dem Rat restitutio in integrum, erreichen aber nur eine Bestätigung des Ratsgerichtsurteils, gegen das sie an das Tribunal querulieren und dieses um Schutz ihrer alten Privilegien und Aufhebung des Monopols der Bekl. bitten. Das Tribunal fordert den Rat am 01.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, am 23.10.1775 erbitten Kl. Fristverlängerung, am 20.01.1776 gehen die Akten ein, am 26.01. wird der 05.02. zur Eröffnung angesetzt. Am 22.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.10. bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, stellt es aber den Gewürzkrämern frei, ihr altes Recht besser als bisher nachzuweisen. Am 13.12.1776 sendet das Tribunal die Akten an den Rat zurück Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 20.01.1775; Ratsgerichtsurteile vom 27.11.1773, 18.01. und 21.10.1775; Preisvergleich von Nägeln bei Nagelschmieden und in Kramläden; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Befragung der Kramer Jochim Friedrich Klevesahl, Carl Friedrich Wachenhusen und Johann Hermann Ziehl vom 05.04.1775; Auszug aus dem Protokoll der kgl. schwedischen Kommission vom 20.08.1725; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Lembcke vom 23.10.1775; Rationes decidendi des Ratsgerichts Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1773 2. Ratsgericht 1773-1775 3. Tribunal 1775-1776 Kläger: (2) Älteste und sämtliche Mitglieder der Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Amt der Nagelschmiede zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johan David Lembcke (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0613 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0716 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung des Quartalsgeldes Alte Signatur: Wismar E 25 (W E I n. 25) Laufzeit: (1696-1702) 25.04.1702-25.01.1704 Fallbeschreibung: Kl. ist wegen eines Diebstahls seines Lehrjungen mit Amt in Streit geraten, da er für Gnade plädiert, das Amt Jungen ausschließen will. Das Amt führt einen mehrjährigen Prozeß mit Kl. unter Einbeziehung der Nadlerämter der Städte Lübeck, Hamburg, Rostock und Stralsund, der schließlich durch das Stettiner Amt vermittelt und aus der Amtslade bezahlt wird. Die daraus entstehenden Schulden weigert sich Kl. mitzutragen und zahlt deshalb kein Wochen- oder Quartalsgeld an Amt. Deshalb verklagen ihn Bekl. vor dem Gewett, das Kl. zur Zahlung der Abgabe verpflichtet. Das Ratsgericht bestätigt dieses Urteil in der Appellationsinstanz, weshalb Kl. an das Tribunal queruliert und um Korrektur des Urteils bittet. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 01.09. an, die am 23.10. eingehen, am 10.11. auf Antrag des Kl.s vom 23.10. eröffnet und für nicht vollständig erkannt werden, so daß Tribunal das Ratsgericht am 14.11.1702 zur Vervollständigung der Akten auffordert. Die Akten gehen am 22.01.1703 ein, werden am 06.02. auf Antrag vom 26.01. eröffnet, am 13.02.1703 ergänzt Kl. sie, am 21.01.1704 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellationen vom 12.12.1701 und 23.03.1702; Ratsgerichtsurteile vom 07.12.1701, 17.03.1702; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 07.09.1702; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. von Bremen vom 23.10.1702; Rationes decernendi des Ratsgerichts; Auszug aus dem Stettiner Transaktionsrezeß vom 01.08.1696 Instanzenzug: 1. Gewett 1696 2. Ratsgericht 1696-1702 3. Tribunal 1702-1704 Kläger: (2) Bernhard Evers, Nadlermeister zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Amt der Nadler zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Lic. Christian Michaelis (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0716 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1703 Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um die Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar K 105 (W K 4 n. 105) Laufzeit: (1720-1725) 03.10.1725-21.01.1728 Fallbeschreibung: Am 16.07.1723 ist ein gütlicher Vergleich vor dem Tribunal zur Verteilung des mütterlichen Erbes geschlossen worden. Bisher ist jedoch weder ein entsprechendes Verzeichnis des väterlichen Erbes erstellt noch die Verteilung der Güter vorgenommen worden, worum Kl. am 03.10. bittet. Das Tribunal weist Bekl. am 05.10. zur Antwort an. Am 20.10. bittet Rode um Fristverlängerung, die er am 22.10. erhält. Am 19.11. weist Rode die Vorwürfe des Kl.s zurück, er würde die Verteilung des Erbes verhindern und fordert, Kl. solle dafür die Grundlagen schaffen. Das Tribunal fordert am 04.12. Erklärung vom Kl., die am 19.12. eingeht und in der Kl. auflistet, was Rode aus dem Kuhlmannschen Erbe nutzt und Aufteilung des väterlichen Erbes fordert. Das Tribunal fordert Rode am 20.12.1725 zur Antwort auf. Am 28.01.1726 weist Rode die Forderungen des Kl.s zurück und fordert Beweise. Das Tribunal schließt am 29.01. die Beweisaufnahme, am 19.02. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 23.02.1726 fordert das Tribunal Rode auf, sich auf die Rechnung des Kl.s einzulassen, Kl. weitere Beweise für seine Forderungen vorzulegen und stellt einen Vorbescheid in Aussicht. Am 18.03. und 25.04. bittet Rode um Fristverlängerung, die er am 19.03. und 11.05. erhält. Am 19.03. sichert Witwe Kuhlmanns ihre Bereitschaft zum Ausgleich zu und stellt Erbteilung in Aussicht, wenn die Passivschulden eingetrieben und alle Gläubiger befriedigt worden sind. Das Tribunal fordert am 20.03. Erwiderung des Kl.s , am 05.04. fordert Kl. erneut sofortige Erbteilung. Das Tribunal fordert Witwe Kuhlmann am 11.05. erneut zur Antwort auf. Am 03.06. geht Rode auf die Rechnung des Kl.s ein und weist dessen Forderungen zurück. Das Tribunal teilt Kl. dies am 03.07. zum abschließenden Kommentar mit. Am 26.06. besteht Witwe Kuhlmann vor der Erbteilung die Prozesse zuende zu führen, um Überblick über das Erbe zu gewinnen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 03.07. mit. Am 28.08. bittet Kl. erneut um Aufteilung des väterlichen Erbes, am 03.09. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 25.10. lädt das Tribunal zum Vorbescheid auf den 08.11. ein, am 05.11. bittet Rode um Verschiebung des Termins, am selben Tag setzt das Tribunal den 29.11. an. Am 10.12. bittet Rode um neuen Termin, den das Tribunal am 11.12. auf den 20.12.1726 ansetzt. Am 16.03.1727 erbittet Kl. neuen Vergleichstermin. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 11.03.1727 nicht beiliegt. Am 08.05. stellt Kl. weitere Forderungen, die Tribunal den Bekl. am 10.05. zur Erwiderung zuleitet. Am 12.06. bittet Witwe Kuhlmann um Bestellung von zwei Kommissaren aus dem Tribunalskollegium zur Vermittlung eines Vergleiches, am 17.06. stimmt Rode der Benennung der Assessoren Wagner und Palthen als Kommissare zu, am 18.06.1727 werden diese damit beauftragt, einen gütlichen Ausgleich zu vermitteln. Am 22.12.1727 und 12.01.1728 teilen Kommissare das Erbe, am 21.01.1728 teilen sie das Ergebnis dem Tribunal mit. Prozessbeilagen: (7) Specification was H. Ant. Rode von der Kuhlmannschen Erbschafft in Händen hat" vom 17.12.1725; Prozeßvollmacht Rodes für Dr. Köckert vom 18.02.1726; Aufstellung über die Kuhlmannsche Erbschaft (o.D.); Auszug aus dem Vergleich unter den Kuhlmannschen Erben vom 21.03.1720; "Copey aus des Herrn Bürgermeister Kuhlmann Geheimbuch; Kosten für die Hochzeit Anton Rodes; Kommission für die Assessoren Wagner und Palthen vom 18.06.1727; Papiere dieser Kommission, enthaltend: Aufstellung über Streitpunkte zwischen den Parteien; mehrere Schreiben Dr. A.C. Grönings an die Kommission; Ausgaben Kuhlmanns für die Hochzeit Anton Rodes; Kommissionsprotokolle vom 15.09., 19. und 22.11.; 01., 13. und 22.12.1727 und 21.01.1728 Instanzenzug: 1. Tribunal 1725-1728 Kläger: (2) Kapitän Nils von Kuhlmann Beklagter: Anton Rode, Kaufmann zu Wismar und dessen Miterben, besonders Margaretha Schmieterlow als Witwe des Bürgermeisters Kuhlmann Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A) Bekl.: Philipp Heinrich Pladecius (A), ab 19.10.1725: Dr. Joachim Dietrich Everssen (A), Dr. Joachim Köckert (P); seit 05.11.1726 Dr. Anton Christoph Gröning (A & P); Dr. Erich Hertzberg (A & P) für die Witwe Kuhlmann
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1703 |
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