-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N
78 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2252
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um verweigerte Justiz
Alte Signatur: Wismar N 1 (W N 1 n. 1)
Laufzeit: 23.01.1655-14.03.1656
Fallbeschreibung: Das Armenhaus zu Weitendorf auf Poel soll von Heinrich Lemke und von Hermann Weitendorf jährlich 21 Mk. lüb. erhalten. Da diese seit 1650 ausstehen, haben sich Kl. an Bekl. um gerichtliche Hilfe gewandt, diese aber nicht erhalten können. Sie bitten deshalb das Tribunal um eine Anweisung an Bekl., ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Das Tribunal trägt Bekl. auf, sich wegen der ausstehenden Pacht zu erkundigen und binnen 4 Wochen Bericht zu erstatten. Am 19.03. und 06.09. wenden sich Kl. erneut an das Tribunal und erbitten ein Mandat an den Grafen Anton von Steinberg, dem Poel übergeben worden ist. Das Tribunal weist Kl. am 07.09.1655 an, ihre Beschwerden dem Grafen vorzutragen und dessen Bescheid abzuwarten. Am 10.03.1656 berichten Kl., der Graf habe die Säumigen nur zur Zahlung der letzten Jahresrate angewiesen und bitten das Tribunal, ihnen auch die restlichen 126 Mk. lüb. per Mandat mit Androhung der Vollstreckung binnen 3 Wochen zu verschaffen. Das Tribunal erläßt am 14.03.1656 eine Aufforderung an den Grafen und fordert ihn auf, bei Unvermögen der Schuldner mit diesen Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gotfried Reichardt beglaubigter Auslieferungsbescheid des Boten Paul Martens vom 18.03.1655
Instanzenzug: 1. Tribunal 1655-1656
Kläger: (2) Söhne des Junkers Paschen Negendanck zu Zierow und Wieschendorf und die Vormünder der Kinder des seeligen Hans Albrecht Negendanck
Beklagter: Heinrich Hertzog, Inspektor zu Poel, seit 19.03.1655 Graf Anton von Steinberg
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2252


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2253
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 1 (W N 1 n. 1)
Laufzeit: (1656) 02.08.1656-0303.1657; 07.09.1667-1698
Fallbeschreibung: Bekl. schulden Kl.n seit 1650 Pächte in Höhe von 126 Mk. lüb., die für ein Armenhaus auf Poel benötigt werden. Auf bisherige Zahlungsaufforderungen haben sie nicht reagiert, weshalb Kl. das Tribunal um ein entsprechendes Mandat bitten. Da sie keinen Bescheid erhalten, wiederholen sie ihre Bitte am 21.02.1657, woraufhin das Tribunal am 27.02.1657 an den Grafen Anton von Steinberg schreibt, er solle künftig jährlich eine neue und eine alte Hebung bei Bekl. eintreiben, um Kl. klaglos zu stellen. Am 07.09.1667 erneuern Kl. ihre Klage, da Bekl bisher nichts bezahlt haben, die Forderungen auf 357 Mk. angeschwollen sind, das Armenhaus abgebrannt ist und neu aufgebaut werden muß, so daß sie das Geld dringend benötigen. Das Tribunal fordert am selben Tag den Amtmann zu Poel, Georg Paul Hannolt auf, die Bekl. vorzuladen und sie zur Zahlung aufzufordern. Dieser berichtet am 14.12., die Bekl. hätten kein Geld, um zu zahlen und nichts, was gepfändet werden könnte; sie schuldeten auch dem Amt Pächte. Das Tribunal teilt KLn. dies am 21.12.1667 in Kopie mit. Am 06.04.1668 bitten Kl. erneut um Vollstreckung des Mandats; das Tribunal weist Hannolt am 15.09.1668 zur Beschlagnahme von mindestens zwei Jahreshebungen an, der antwortet am 03.10., es gäbe nichts zu pfänden, beide Höfe seien überschuldet. Das Tribunal teilt dies Kl.n am 05.10. mit. Am 06.11.1668 erneuert das Tribunal sein Mandat auf Bitten der Kl. vom 02.11. und fordert Hannolt auf, den Bauern alles außer Zugvieh und Saatgetreide zu pfänden. Hannolt folgt dem Mandat und liefert das Geld am 23.12.1668 in der Tribunalskanzlei ab. Am 11.01.1669 beschweren sich Kl., nichts erhalten zu haben und bitten um Vollstreckung ihrer Forderungen. Das Tribunal weist Hannolt am selben Tag entsprechend an und setzt ihm 4wöchige Frist. Dieser bittet am 17.02.1669 um Gnade für die Bauern, die den Forderungen nicht gerecht werden können. Am 04.05.1671 quittiert Kl. den Empfang von 28 Mk. lüb. Am 07.09.1685 wenden sich Kl. erneut an das Tribunal und bitten, die aktuellen Umstände der Inhaber der Bauernstellen in Fährdorf zu prüfen und die rückständige Zahlung zu veranlassen. Das Tribunal erläßt am 17.09. ein entsprechendes Mandat an den Lizentinspektor Jarmers, der am 10.11. angibt, von der Forderung nichts zu wissen und um Belege für dieselbe bittet. Das Tribunal weist am 24.11.1685 erneut die von ihm als berechtigt erkannte Zahlung an. Am 24.11.1686 bitten Kl. erneut um Durchsetzung des Mandates und erhalten am 20.12.1686 ein neues Mandat. Bei einem Verhör macht Schmitt am 20.01.1687 geltend, er habe seine Stelle ohne Schulden übernommen, von der Forderung sei ihm nichts bekannt. Auch Lembke leugnet, von der Schuld zu wissen. Dies teilt Adam von Bremen in Vertretung des Lizeninspektors Jarmers am 14.02.1687 mit. Das Tribunal teilt dies den Kl.n am 19.03.1687 mit. Am 24.01.1689 bitten Kl. erneut, man möge Bekl. bei Strafandrohung anbefehlen, binnen 14 Tagen eine alte und eine neue Hebung zu bezahlen, ihre Verpflichtung dazu sei hinlänglich bekannt. Das Tribunal befiehlt Fiskal von Bremen und Lizentinspektor Järmerstedt am 05.02. entsprechend zu verfahren. Am 07.02.1708 wenden sich Kl. erneut an das Tribunal, da ihre Forderungen noch immer nicht befriedigt worden sind und bitten um ein Mandat an den Oberkommissar von Steeb, damit dieser ihnen bei der Eintreibung ihrer Forderungen behilflich sein möge. Das Tribunal läßt das Mandat von 1689 am 17.02.1708 noch einmal ergehen. Am 16.03.1731 wendet sich Kl. erneut an das Tribunal, um die Forderung, die auf 1.547 Mk. lüb. angeschwollen ist, einzuklagen. Das Tribunal verweist ihn am 17.04.1731 an das Amtsgericht zu Poel.
Prozessbeilagen: (7) Bericht des Notars Reichardt über seine im Namen Paschen Negendancks vorgebrachten Forderungen vom 29.04.1656; Aufstellung über Prozeßkosten der Kl. vom 02.11.1668 (12 Rtlr 6 s); Quittung der Tribunalskanzlei über empfangene 28 Mk. lüb. von Hannolt vom 23.12.1668; Quittung Negendancks über Empfang von 28 Mk. lüb. vom 04.05.1671; Übergabebescheinigungen des Tribunalsboten Jochim Krüger für ein Mandat vom 12.09.1667, des Notars A. Böttcher vom 26.12.1667, des Tribunalspedellen Johann Erhard Ries vom 19.09.1685 und des Notars Johann Schacht vom 10.03.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommenes Protokoll über Vernehmung der Bekl. vom 20.01.1687; Prozeßvollmacht von Henning und Ulrich Negendanck für Dr. Gerdes vom 28.12.1688
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657, 1667-1671; 1685-1689; 1708; 1731
Kläger: (2) Henning und Ulrich Negendanck als Söhne des Junkers Paschen Negendanck und die Vormünder der Kinder des Hans Albrecht Negendanck wegen des Armenhauses zu Weitendorf auf Poel, seit 1731: Barthold Dietrich Negendanck zu Zierow
Beklagter: Asmus Lemke und Hans Weitendorf zu Fährdorf auf Poel, seit 1685: Jasper Lembke und Jochim Schmitt
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit 1667: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Caspar Friedrich Koch (P), seit 1685: Dr. Jacob Gerdes (A & P); seit 1708: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P); seit 1731: Dr. Heinrich Tanck (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2253


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2255
Prozessgegenstand: Mandatum restituendo Auseinandersetzung um Auslieferung eines Diebes
Alte Signatur: Wismar N 3 (W N 1 n. 3)
Laufzeit: 29.11.1661-06.06.1662
Fallbeschreibung: Hans Bohnsack, ein entlaufener Untertan des Kl.s, hat einen anderen Untertanen, Hans Wiese, um 128 Rtlr bestohlen und ist nach Wismar geflohen. Kl. hat Bekl. durch einen Diener bitten lassen, Bohnsack festzunehmen. Dies ist zwar geschehen, Bekl. weigern sich aber, Bohnsack und das Diebesgut auszuliefern, weshalb Kl. das Tribunal um ein entsprechendes Mandat bittet und dieses am selben Tag erhält. Wismar macht am 10.12.1661 geltend, daß es von dem Bestohlenen selbst nicht um Auslieferung des Geldes ersucht worden ist und ihn und nicht Kl. als Partei in der Sache ansieht. Das Tribunal teilt Kl. dies am selben Tag mit. Am 10.02.1662 fordert das Tribunal nach erneuter Supplik des Kl.s vom selben Tag den Rat auf, das beschlagnahmte Geld auszuzahlen. Dieser fordert am 15.02. vom Kl. 50 Mk. für die bisher entstandenen Kosten, zu deren Übernahme Kl. sich verpflichtet hatte. Das Tribunal teilt Kl. dies am 17.02. mit. Kl. leugnet am 27.02. seine angebliche Verpflichtung, woraufhin das Tribunal am 04.03. vom Rat einen Beweis dafür fordert, daß Kl. sich zur Kostenübernahme bereit erklärt habe und fordert ihn auf, das restliche Geld auszuzahlen. Am 31.05. beschwert sich Kl., daß der Rat bisher noch nicht die Spesen wegen der Unterbringung des Gefangenen mit ihm abgerechnet habe und erbittet ein entsprechendes Mandat. Am 03.06.1662 fordert das Tribunal den Rat auf, sich mit dem Kl. wegen der Unkosten zu vergleichen und die Kosten für die Strafverfolgung aufzuschlüsseln.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661-1662
Kläger: (2) Junker Henneke Negendanck zu Zierow
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2255


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2256
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Kirchenrenten
Alte Signatur: Wismar N 5 (W N 1 n. 5)
Laufzeit: (1605-1664) 29.03.1665-08.07.1668
Fallbeschreibung: Kl. fordern vom Kaltenhof auf Poel 258 Mk. lüb. Rentengelder für die Geistliche Hebung und 424 Mk. lüb. für das Kirchengebäude, die dort seit 23 bzw. 28 Jahren nicht bezahlt wurden. Obwohl sie den Bekl. mehrfach aufgefordert haben, ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen, haben sie keine Unterstützung erhalten, weshalb sie sich an das Tribunal wenden und um ein entsprechendes Mandat bitten. Das Tribunal erläßt das Mandat am 03.04. mit Zahlungsfrist von 4 Wochen. Bekl. antwortet am 26.05., Graf Steinberg wisse nichts von den Forderungen über 258 Mk., habe das Amt schuldenfrei übernommen und die Kirche hätte sich bisher nicht wegen ihrer Forderungen gemeldet. Von den anderen Forderungen werden 136 Mk. lüb. anerkannt, von denen der betreffende Bauer künftig jedes Jahr eine alte und eine neue Hebung bezahlen solle, der Rest wird bestritten. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 27.05. in Kopie mit. Am 30.12.1667 legen Kl. neue Beweise vor und bitten um ein Mandat zur Bezahlung an Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.02.1668 zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Dieser erkennt die Beweise am 17.04. nicht an. Das Tribunal schließt am 20.04. die Beweisaufnahme und urteilt am 06.07.1668, daß zur Begleichung der unstrittigen Forderung von 136 Mk. lüb. jährlich eine neue und eine alte Hebung eingezogen werden solle, für alle anderen Forderungen sollen die Originale und bessere Beweise als bisher vorgelegt werden.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus den Registern von St. Nikolai 1637-1664; Verzeichnis der Forderungen der Nikolaihebung an Bauern auf Poel von 1636; Schreiben des Küchenmeisters Arnold Rauberges aus Lübeck an Johann Abraham Renner und Sekretär Bockheuser in Wismar vom 29.04.1638; Schreiben des Herzogs Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin an den Küchenmeister auf Poel Jochim Gercke vom 12.08. und 05.10.1640, 29.03.1641, 04.11.1643, 28.10.1647, 12.05.1649; Schreiben der Provisoren der Nikolaihebung an Hz. v. Mecklenburg vom 23.09.1642 und 15.10.1647; Schreiben Adolf Friedrichs, Hz. v. Mecklenburg an Claus Hagemeister, Pächter auf Poel vom 22.12.1642; Auszug aus den Registern des Gebäudes von St. Nikolai über Renten außerhalb Wismars zwischen 1605 und 1650
Instanzenzug: 1. Tribunal 1665-1668
Kläger: (2) Inspektor und Provisoren der geistlichen Hebung und des Kirchengebäudes von St. Nikolai zu Wismar
Beklagter: Hans Burmeister, gräflich Steinbergscher Amtmann auf Poel, seit 1668 Georg Paul Hannolt als Nachfolger im Amt
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2256


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2259
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar N 8 (W N 1 n. 8)
Laufzeit: (1666-1680) 18.12.1680-23.11.1683 (1683)
Fallbeschreibung: Nach dem Tode Johann Niemanns ist Streit um die Verteilung des Erbes zwischen den Parteien entstanden, da die Witwe variierende Angaben über die Höhe ihres in die Ehe eingebrachten Anteils macht, angebliche Anleihen an ihren ersten Mann, Ausgaben für die Kinder der Schwester ihres Mannes 1. Ehe, das Erbe ihrer Eltern und notwendige Reparaturen an den Häusern des Ehepaares mit einbezieht und auf diese Weise versucht, den ihr zustehenden Anteil auf Kosten der Kl. zu erhöhen. Die Kl. haben ihr Recht in zwei Instanzen vor dem Ratsgericht nicht erhalten können und appellieren daher an das Tribunal, das am 04.03.1681 die Akten der Vorinstanz in Kopie vom Rat anfordert. Am 10.03. bittet Kl. darum, die Originalakten anzufordern, das Tribunal folgt dem am 12.03. Am 18.04. gehen die Akten ein, am selben Tag bitten Parteien um Eröffnung, am 20.04. setzt das Tribunal dazu den 27.04. an. Am 24.10.1681 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts in den meisten Punkten außer der Höhe des Heiratsgutes . Kl. ergreifen dagegen am 05.11. restitutio in integrum und bringen neue Belege für die Baukosten vor, die sie bei der Verteilung des Erbes einzubeziehen bitten. Dies wird vom Tribunal am 22.11.1681 abgelehnt, Kl. werden an das Ratsgericht zur Umsetzung des dort gefällten Urteils verwiesen. Am 23.01.1682 bitten Bekl. wegen Tod ihres Advokaten Böttcher um Fristverlängerung, die sie am 25.01. erhalten. Am 03.05. wehren sich Bekl. gegen die Versuche der Kl., das Heiratsgut ihrer Mandantin aufzuteilen und bitten um schnelles Urteil, da ihre Mandantin ebenfalls verstorben ist. Das Tribunal fordert Kl. am 05.05. zur Erwiderung auf, die am 03.07. eingeht und in der Kl. auf ihrem Recht bestehen und beweisen, daß die Bekl. nur 800 Mk. lüb. anstatt 1.200 Mk. lüb. in die Ehe eingebracht habe. Das Tribunal fordert am 05.07. Antwort der Bekl., die am 30.10. eingeht und in der Bekl. Beweise für ihre Behauptung vorlegen. Am 03.11. fordert das Tribunal die abschließende Stellungnahme der Kl. ein und erhält sie am 30.11.1682. Am 23.04. fordert das Tribunal die bereits an das Ratsgericht zurückgegebenen Akten erneut an, am 06.06. setzt es den 12.06. zur Akteneröffnung an. Am 29.10.1683 erkennt das Tribunal die Höhe des Heiratsgutes mit 1.200 Mk. lüb. an und lädt die Bekl. nach Forderung des Kl.s vom 12.11. am 20.11. auf den 23.11. zur Abstattung eines Eides wegen des Heiratsgutes vor. Am 28.11.1683 werden die Akten der Vorinstanz an das Ratsgericht zurückgegeben.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Wagner aufgenommene Appellation vom 13.05.1680; Ratsgerichtsurteile vom 09.04., 30.04. und 05.09.1679, 06.03., 20.03., 12.05.1680; Auszug aus dem Restitutionsschriftsatz der Kl. vor dem Ratsgericht; Auszug aus dem Schreiben Christoph Niemanns an die Juristenfakultät Kiel vom 09.06.1681; Auszug aus dem von Witwe Niemann aufgestellten Inventar über das Erbe ihres verstorbenen Mannes vom 22.01.1677; Rechtsgutachten der Universität Kiel vom 21.06.1680; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Gerdes vom 11.04.1681 und der Bekl. für Dr. Anthon vom 18.04.1681; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabebelege für Tribunalsmandate vom 18.03.1681; Aufstellung über Baumaßnahmen in den Häusern Johann Niemanns; Auszüge aus dem gegenseitigen Testament Johann Niemanns und seiner Ehefrau Elisabeth Witte vom 11.06.1666; Auszug aus dem Testament der Elisabeth Witte vom 22.10.1676; Eidesformel für Bekl.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1678-1679 2. Ratsgericht 1679 3. Tribunal 1680-1683
Kläger: (2) Christoph Niemann und seine Schwester Catharina (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Capell als ehelicher Vormund der Elisabeth Witte, Witwe des Johann Niemann, Bruder der Kl. sowie Hans Capell und Peter Badendieck als Vormünder der unmündigen Erben des Johann Niemann (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Arnold Böttcher (A), Dr. Friedrich Anthon (P), seit 23.01.1682: Dr. Friedrich Anthon (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2259


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2260
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Unterschlagung
Alte Signatur: Wismar N 9 (W N 1 n. 9)
Laufzeit: (1678-1681) 04.03.1681-05.05.1682
Fallbeschreibung: Da ihr 2. Ehemann, Johann Niemann, sie wiederholt geschlagen hatte und sie im Falle einer Scheidung nicht mittellos dastehen wollte, hatte Elisabeth Witte die Frau Sieverlings gebeten, 1000 Mk. lüb. für sie aufzubewahren. Beide Frauen waren weitläufig miteinander verwandt, da die Frau Sieverlings zuvor mit dem Halbbruder der Witte verheiratet gewesen war. Von dem deponierten Geld wissen außer den beiden Frauen nur die Ehefrau des Sohnes Sieverlings und der Bekl. selbst. Dieser weigert sich nach dem Tode seiner Frau aber, der Witte das Geld zurückzugeben und bestreitet, daß seine Frau es je empfangen habe. 1678 bitten die Kl. das Ratsgericht, ihre Ansprüche mit einem Eid beweisen zu dürfen. Das Ratsgericht lehnt dies ab und argumentiert, die verstorbene Sieverling habe ihren Ehemann mehrfach belogen, ihr sei auch in dieser Frage nicht zu glauben. Ein Gutachten der Juristenfakultät Frankfurt an der Oder bestätigt das Ratsgerichtsurteil. In ihrer Appellation vor dem Tribunal stellen die Kl. den guten Leumund der Sieverling wieder her und bitten das Tribunal, einen Eid auf die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche ablegen zu dürfen. Vom Ratsgericht nicht berücksichtigte Gutachten der Juristenfakultäten Rostock und Helmstedt unterstützen ihr Anliegen. Das Tribunal fordert am 02.05.1681 vom Ratsgericht die Akten in Kopie zur Einsicht an. Am 09.05. bitten Kl. darum, die Originalakten anzufordern. Das Tribunal folgt dem am 09.05. Am 30.05. bittet das Ratsgericht darum, wie üblich eine beglaubigte Kopie der Originalakten einsenden zu dürfen. Das Tribunal genehmigt dies am 02.06. Am 05.07. bitten Kl. um Fristverlängerung, da die Akten der Vorinstanz noch nicht vorliegen, am 24.10. weist Bekl. die Appellation als "frivol" zurück. Am selben tag bitten Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 29.10. auf den 04.11.1681 ansetzt. Am 02.05.1682 bestätgt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 19.06.1678, 20.09.1679; von Notar Johann Georg Nierede aufgenommene Appellation vom 26.09.1679; Scheiben der Eilsabeth Witte an die Juristenfakultät Rostock vom 04.10.1678 bzw. Helmstedt vom 08.10.1679; Gutachten der Juristenfakultäten Frankfurt an der Oder vom 05.09.1678, Rostock vom 11.10.1678 und Helmstedt vom 20.10.1679; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 14.05.1681; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Anthon vom 24.01.1681; Kosten für Kopien der Akten der Vorinstanz; Auszug aus dem Testament der Ehefrau des Bekl.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1678-1679 2. Tribunal 1681-1682
Kläger: (2) Jacob Capelle als Witwer der Elisabeth Witte, Witwe des Johann Niemann, sowie Brauer Hans Capelle und Gewürzhändler Peter Badendieck als Vormünder der unmündigen Erben des Johann Niemann (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Conrad Sieverling (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Arnold Böttcher (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2260


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2261
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 10 (W N 1 n. 10)
Laufzeit: (1668-1681) 22.02.1681-24.01.1683
Fallbeschreibung: Schliemann war 1665 bei Johann Nagel Kaufmannsdiener in Riga. Nachdem er nach Wismar zurückgekehrt ist, beginnt er mit dem Bierhandel und fährt 1667 nach Riga, quartiert sich bei der Witwe Nagels ein und lebt dort fast 2 Jahre. Als er Riga am 26.11.1668 verläßt, hinterläßt er ihr eine Obligation über 300 Rtlr, für Geld, das er in der Zwischenzeit bei ihr aufgenommen hat. Um die Bezahlung dieser Obligation entsteht ein Streit vor dem Wismarer Ratsgericht, das Schliemann zur Zahlung auffordert. Dessen Ehefrau und Verwandte behaupten jedoch, Schliemann sei ein Verschwender, der das Heiratsgut seiner Frau vertan habe, man habe Kl.in davor gewarnt, ihm Geld zu leihen und könne jetzt nicht dafür haften. Das Ratsgericht verurteilt die Kl. dazu, eine Kaution zu stellen, da sie in Wismar keinen Besitz haben. Kl. appellieren dagegen, da Schliemann immer noch als Brauer arbeitet und als Familienoberhaupt die Firma führt, und bitten, ihn zur Bezahlung seiner Schuld anzuhalten. Das Tribunal fordert am 18.03. die Akten der Vorinstanz an, die Bekl. machen am 02.05. geltend, daß es üblich sei, eine Kaution von Ortsfremden zu verlangen und bitten, die Appellation als "frivol" zu verwerfen. Am 04.07. bitten Parteien um Akteneröffnung, am 07.07. setzt das Tribunal den 14.07. dazu an. Am 24.10.1681 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil auf und gibt den Bekl. 6 Wochen Zeit, sich wegen der Rückzahlung der Schuld zu äußern. Am 29.11. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 30.11.1681 erhalten. Am 07.01.1682 bittet Ehefrau des Bekl., die Kl.in zu einem Eid aufzufordern, daß ihr Schliemann das Geld wirklich noch schulde und das sie über dessen Verhältnisse nichts gewußt habe. Das Tribunal fordert am 16.01. Erklärung der Kl.in und gewährt am 06.03. auf Bitte der Kl.in vom 04.03. Fristverlängerung. Am 24.04. besteht Kl.in auf ihrer Forderung, am 08.05. fordert das Tribunal abschließende Erklärung der Bekl., die am 26.06. eingeht und in der Bekl. erneut einen Eid der Kl.in fordern. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 05.07., am 31.10. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung. Am 22.01.1682 trägt das Tribunal der Witwe Nagels auf, einen Calumnieneid abzulegen, daß sie das Geld wirklich noch zu fordern habe.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 08.12.1680; von Notar Johann Georg Nierede aufgenommene Appellation vom 14.12.1680; Obligation Schliemanns an Nagels Witwe vom 26.11.1668; von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabebelege für Tribunalsmandate vom 11.04.1681; Prozeßvollmachten der Kl. für A.v. Bremen und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 22.01.1681 bzw. 04.01.1682; Erklärung des Wismarer Konsistoriums vom 17.11.1681
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1680 2. Tribunal 1681-1682
Kläger: (2) Jochim Schomann als Bevollmächtigter von Witwe und Erben des verstorbenen Johann Nagel in Riga (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Schliemann, Brauer zu Wismar, und dessen Ehefrau Anne Rathcke sowie deren Verwandte (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Arnold Bötticher (A), Dr. Adam von Bremen (P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2261


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2262
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executione Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 10 (W N 1 n. 10)
Laufzeit: (1683-1685) 16.01.1686-07.06.1686
Fallbeschreibung: Parteien haben sich am 05.06.1683 gütlich miteinander verglichen und Ratenzahlung für die Schulden Schliemanns in Riga vereinbart. Nachdem die erste Rate pünktlich bezahlt worden war, hat der von Bekl. beauftragte Erich Hertzberg jedoch die Auszahlung der 2. Rate verweigert. Die Kl. bitten das Tribunal um eine entsprechende Verfügung an die Bekl., die 200 Rtlr mitsamt Zinsen und Prozeßkosten an sie auszuzahlen. Das Tribunal erläßt am 29.01.1686 ein Mandatum de solvendo und setzt eine 6wöchige Frist zur Bezahlung. Am 20.03.1686 berichtet Erich Hertzberg, er habe eine Assignation an den Schwiegersohn der Witwe Nagel, den Sekretär Witte, gesandt, der, anstatt sich das Geld sofort auszahlen zu lassen, damit auf Bitten Daniel Hertzbergs mehr als ein Jahr gewartet habe. In dieser Zeit sei Hertzberg bankrott gegangen, die Bekl. erklären sich für die Beschaffung des Geldes damit nicht mehr zuständig, da Witte solange mit der Einlösung der Zahlungsanweisung gewartet hatte. Außerdem habe Witte in der Zwischenzeit ein teures Pferd Daniel Hertzbergs zuschandengeritten. Diesen Schaden von 180 Rtlr will Hertzberg auf die Schuld anrechnen lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 22.03. zur Erwiderung auf, die am 14.04. eingeht und in der Kl. erklären, sie hätten Erich Hertzberg mehrfach mitgeteilt, daß Daniel Hertzberg nicht zahlungsfähig sei. Das Tribunal fordert am 20.04. abschließende Erklärung der Bekl., die am 29.05. ihre Version mit Zeugenaussagen bekräftigen. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 05.06.1686. Am 18.10.1688 bitten Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 15.04.1689 verurteilt Tribunal Hertzberg dazu, zu beweisen, daß Witte das Pferd auf die Schuld von 200 Rtlr anrechnen lassen wollte. Am 08.07. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 11.07.1689 erhalten. Am 05.05.1690 bitten Bekl. um Eröffnung der von Kommissaren aufgenommenen Protokolle der Zeugenbefragungen in Riga und Wismar. Das Tribunal setzt dazu am 09.05. den 27.05. an. Am 13.06. bitten Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 07.07. bezieht Hertzberg Stellung zu Zeugenaussagen. Am 11.07. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf, am 21.10.1690 bitten diese um Prozeßbeschleunigung. Am 20.01.1691 bittet Bekl. um Fristverlängerung für neue Beweise, die ihm am 23.01. gewährt wird. Am 28.04. trägt Bekl. die beweise vor, woraufhin das Tribunal die Beweisaufnahme am 11.04.1692 schließt und einen gütlichen Vergleich zwischen den Parteien auf den 07.06. anberaumt. Am 03.06.1692 informieren die Parteien das Tribunal über den bereits zwischen ihnen geschlossenen Vergleich, woraufhin das Tribunal den Fall am 04.06.1692 schließt.
Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen den Parteien vom 05.06.1683; Zahlungsanweisung Erich Hertzbergs an Daniel Hertzberg vom 20.12.1684; von Notar Emanuel Reger in Riga aufgenommenes Verhör des Daniel Hertzberg vom 15.04.1686 sowie von Adam Martens und Stefan Fontain vom 16.04.1686; Prozeßvollmacht E. Hertzbergs für Gerdes vom 21.11.1688
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686-1692
Kläger: (2) Witwe und Erben des Johann Nagel zu Riga
Beklagter: Johann Schliemann, Brauer zu Wismar, und dessen Frau Anna sowie Erich Hertzberg
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2262


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2264
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 11 (W N 1 n. 11)
Laufzeit: (1684-1686) 14.04.1686-30.08.1686
Fallbeschreibung: Joachim Holst, Pfarrer zu Neukloster, hat beim Konsistorium ein Mandat an Kl. erwirkt, sich an den Kosten für die Reparatur von Pfarrhaus und -scheune zu beteiligen. Der Bekl. hat im März 1686 begonnen, die Kl. zu entsprechenden Fuhren zu nötigen. Diese wehren sich dagegen, daß die Fuhren nicht auf ihren üblichen Hofdienst angerechnet werden, obwohl in ihren Verträgen nichts von zusätzlichen Fuhren für Kirchendinge geschrieben steht und appellieren daher vor dem Tribunal gegen das Urteil des Konsistoriums. Das Tribunal fordert am 18.05.1686 die Nebenbekl. auf, das Kirchenbuch im Original vorzulegen, um nachsehen zu können, ob sich dort Beweise finden. Am 19.06. legen Kl. das Kirchenbuch vor, nach dessen Inspektion das Tribunal am 10.07.1686 die Annahme der Appellation ablehnt.
Prozessbeilagen: (7) Mandate des Konsistoriums an Amtmann Hoyer vom 09. und 25.06.1684; Schreiben der Kl. an das Konsistorium (o.D.); Protokoll einer Verhandlung vor dem Konsistorium vom 18.03.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 20.03.1686; Auszug aus dem Kirchenbuch von Neukloster (o.D.)
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1684-1686 2. Tribunal 1686
Kläger: (2) sämtliche Eingepfarrte im Amt Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Moritz Hoyer, Amtmann zu Neukloster sowie die Witwe des Pastor Holst zu Neukloster als Nebenbekl. (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2264


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2265
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Zulassung von Beweisen
Alte Signatur: Wismar N 11 (W N 1 n. 11)
Laufzeit: (1686-1687) 07.04.1687-09.06.1687
Fallbeschreibung: Das Konsistorium hat den Kl.n auferlegt, Beweise dafür vorzulegen, daß sie über Gebühr bei der Leistung von Diensten zur Reparatur des Pfarrhauses von Neukloster beschwert werden, erkennt diese Beweise aber nicht an. Die Kl. bitten daher, die noch lebenden Zeugen der letzten Reparatur befragen zu lassen. Das Tribunal lehnt dies am 24.05.1687 ab, fordert aber das Konsistorium auf, die bereits eingegangenen Beweise in die Urteilsfindung einzubeziehen.
Prozessbeilagen: (7) 3 Suppliken der Kl. an das Konsistorium zur Zeugenvernehmung (o.D.), von Kl.n vorgelegte Artikel für Verhör der Zeugen; Urteile des Konsistoriums vom 22.10.1686, 17.01., 03.02. und 17.03.1687; Zeugenaussage Magdalena Büssings (o.D.); von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabebescheinigung eines Konsistorialurteils vom 21.01.1687
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1686-1687 2. Tribunal 1687
Kläger: (2) sämtliche Eingepfarrte im Amt Neukloster
Beklagter: Johann Moritz Hoyer, Amtmann von Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2265
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