- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 17. 1. Kläger Q ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0423 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Zahlung des Honorars Alte Signatur: Wismar B 273 (W B 7 n. 273) Laufzeit: 12.09.1754-03.10.1754 Fallbeschreibung: Beide Parteien hatten den Oberstleutnant von Bassewitz in dessen Prozeß Nr. 0422 vertreten, Kl. hat bisher aber kein Honorar dafür erhalten und fordert Bezahlung vom Bekl., da es die Aufgabe des Anwalts ist, das Honorar von der Prozeßpartei einzutreiben. Kl. erbittet ein entsprechendes Mandat an Bekl., die ausstehenden 9 Rtlr 1 s binnen 3 Tagen bei Androhung der Vollstreckung an ihn zu bezahlen. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.09. auf, das Honorar binnen 3 Wochen zu bezahlen. Am 30.09. wehrt sich Bekl. gegen das Mandat und bittet, es direkt an Bassewitz zu richten, der ihn auch noch nicht bezahlt hat. Das Tribunal fordert Kl. am 02.10.1754 zur Antwort auf, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung vom 06.09.1754 Instanzenzug: 1. Tribunal 1754 Kläger: (2) Dr. Johann Theodor Quistorp, Prokurator am Tribunal Beklagter: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0423 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1135 Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar G 126 (W G 4 n. 126) Laufzeit: (1713-1751) 17.09.1751-07.06.1753 Fallbeschreibung: Bekl. hat noch Güter des ehemaligen Amtshauptmanns von Poel, des Leutnants Carl Wolter von Graevenitz, in Besitz und soll diese dem Kl. herausgeben, damit sie für die Befriedigung der Ansprüche der Kreditoren eingesetzt werden können. Kl. bittet darum, den Bekl. vorzuladen, um Ansprüche zu klären. Das Tribunal folgt dem und setzt am 21.09. auf den 09.10. einen Vorbescheid an, bei dem beide Seiten aufgefordert werden, ihre Rechnungen und Beweise binnen 3 Wochen einzubringen. Am 25.10. legt Bekl. den Sublocations-Contract" zwischen Graevenitz und ihm vor. Am 16.11. erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 17.11. erhält. Am 06.12. erklärt Kl., daß Graevenitz das Amt Poel nur auf privater Basis vom Geheimen Mecklenburgischen Kammerrat von Müller gepachtet und dann an Bekl. weiterverpachtet habe, wodurch Bekl. keinerlei Ansprüche habe, sondern alle Ansprüche an die Konkursmasse verfallen, aus der er sie neben anderen Gläubigern fordern kann. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.12.1751 zur Antwort binnen 3 Wochen auf. Am 08.03.1752 beschwert sich Kl., daß Bekl. sich noch nicht geäußert habe, bittet um Ende der Beweisaufnahme und Urteil. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.03. erneut zur Antwort auf. Am 24. und 27.03.1752 beharrt Bekl. auf seinen Ansprüchen und beweist diese, woraufhin das Tribunal am 28.03. die Beweisaufnahme schließt. Am 03.07.1752 erkennt das Tribunal das Recht des Bekl. an und erlegt ihm weitere Beweise und Eide für strittige Einzelposten auf. Am 08.05.1752 fordert Kl. Zahlung für Schweine und Saatgut, wird aber vom Tribunal am 12.05. ab- und auf das Endurteil verwiesen. Am 24.07. legt Bekl. weitere Beweise vor und erbittet gleichzeitig Fristverlängerung für weitere Beweise, die er am 04.08. erhält. Am 26.08. legt Kl. Beweise vor, die Bekl. am 05.09.1752 mitgeteilt werden. Am 06.06.1753 entbindet das Tribunal Bekl. von allen Ansprüchen des Kl.s. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem von Registrator Stemwede errichteten Inventar der Güter des ehemaligen Amtshauptmanns, Leutnant Carl Wolter von Graevenitz, vom 22. und 23.06.1751; Auszug aus dem Ablieferungsprotokoll des Amtes Poel vom 18. und 19.06.1751; Auszug aus dem Protokoll des Vorbescheids vom 09.10.1751; Pachtvertrag zwischen Bekl. und Leutnant von Graevenitz vom 09.12.1750; Vertrag über Administration über das Amt Poel zwischen dem Amtmann Johann Cornelius von Müller und dem Leutnant von Graevenitz vom 28.06.1745 mit Angaben über zu leistende Dienste der Bauern und Einkünfte aus dem Amt Poel; Verlängerung des Arrhendevertrages über das Amt Poel zwischen dem Rat Wismars und dem Amtmann Johann Cornelius von Müller vom 24.01.1744; Bestätigung des Tribunals über Übertragung des Pachtvertrages von Müller auf Graevenitz vom 04.08.1749; Ratsgerichtsurteil vom 07.06.1751; Protokoll der Übergabe des Amtes an Bekl. in Gegenwart aller Hausleute, Kätner und Büdner vom 19.06.1751; Auszug aus Ablieferungsprotokoll des Amtes Poel vom 30.06.1713; Vertrag über Arrhendierung des Amtes Poel durch den Wismarer Rat an Bekl. vom 18.05.1751; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 10.04.1752 Instanzenzug: 1. Tribunal 1751-1753 Kläger: (2) Dr. Theodor Johann Quistorp als Gemeiner Anwalt der Graevenitzschen Kreditoren Beklagter: Johann Valentin Gustav Henning, Pächter des Amtes Poel Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Herzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1135 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1152 Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Zahlung von Forderungen Alte Signatur: Wismar G 126 (W G 4 n. 126) Laufzeit: (1749-1750) 13.11.1751-25.10.1752 Fallbeschreibung: Leutnant Carl Wolter von Graevenitz hatte 1749 zwei Hausleutestellen zur Vermehrung des Ambts=Ackers zu Pöhl" gekauft und ordnungsgemäß bezahlt. Da aus diesem Kauf noch Ansprüche über 370 Rtlr 32 s an das Domanium bestehen, bittet Kl., diese Ansprüche der Konkursmasse zuzuschlagen und sie an niemand anders auszuzahlen. Das Tribunal weist den mit der Sache befaßten Assessor Gröning am 16.11. entsprechend an und fordert vom Bekl. eine Stellungnahme. Am 03.12. weist Bekl. mit einer Gegenrechnung nach, daß die Ansprüche geringer ausfallen und fordert, wie gewöhnlich erst zu Trinitatis des kommenden Jahres abzurechnen. Das Tribunal fordert Kl. am 04.12. zur Erwiderung auf, am 24.12. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 31.12.1751 erhält. Am 17.01.1752 nimmt Kl. die Aussage des Bekl. zur Kenntnis und bittet um Auszahlung seiner Forderungen zu Anthoni 1752. Das Tribunal fordert Bekl. am 19.01. zur Erwiderung auf, am 09.02. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 11.02. erhält. Am 06.05. bittet Kl. um Erneuerung des Mandats an Bekl., da dieser sich bisher nicht gemeldet habe und erwirkt dieses am 09.05. Am 06.06. bittet Bekl. erneut um Fristverlängerung, die er am 13.06. erhält. Am 21.06. bestreitet Bekl. die Höhe der Forderungen des Kl.s und berechnet sie selbst auf 89 Rtlr. Daraufhin schließt das Tribunal am 23.06.1752 die Beweisaufnahme. Am 03.07. bitten Parteien, am 18.09. Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.10.1752 fordert das Tribunal Bekl. auf, 89 Rtlr bei der Tribunalskanzlei zu deponieren. Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag über den Steinhagenschen Hof in Timmendorf und den Schabbelschen Hof in Kirchdorf zwischen Vizepräsident Samuel von Palthen als Administrator der Jura Ducalia und Leutnant Carl Wolter von Graevenitz als Amtshauptmann von Poel vom 31.03.1749; Kommissionsprotokoll in der Sache vom 06.12.1749; Abrechnung über Forderungen von und an Graevenitz vom 07.10.1750 Instanzenzug: 1. Tribunal 1751-1752 Kläger: (2) Dr. Theodor Johann Quistorp als gemeiner Anwalt des Graevenitzschen Konkurses Beklagter: Johann Franz von Palthen als Vertreter des Königlichen Domaniums in Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1152 |
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