- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 21. 1. Kläger U ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0190 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Organisation des Brauens Alte Signatur: Wismar B 88 Laufzeit: (1681-1687) 07.04.1687-09.07.1691 (1703) Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. um Fristverlängerung vom 07.04. und 24.05. und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 25.04. und 28.05. tragen Kl. am 09.06. ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Brauerkompanie hatte sich 1681 mit Rat darauf geeinigt, um Qualität und Absatz des Biers zu sichern, in bestimmten Gruppen zu brauen und die Reihenfolge per Los entscheiden zu lassen, Verstöße dagegen hatte sie geahndet bzw. dem Rat zur Verfolgung vorgetragen, der jetzt die komplette Ordnung ändern will, da er die Kompanie in Gänze der Verletzung beschuldigt. Dagegen appellieren Kl. und bitten Tribunal, die gemachte Reihebrauordnung zu bestätigen und den Rat anzuweisen, diese durchzusetzen. Das Tribunal weist den Rat am 01.09. an, die Akten der Vorinstanz einzusenden und erhält diese am 29.10. Am 20.12.1687 erbitten Kl. Eröffnung der Akten, die am 03.02.1688 auf den 08.02. angesetzt wird. Am 20.03. erbitten Kl. einen Vorbescheid, das Tribunal verspricht am selben Tag, dies zu erwägen. Am 20.07. und 18.10. erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung und werden am 21.07. und 08.11.1688 vertröstet. Am 08.07.1689 setzt das Tribunal am 03.09. einen Vorbescheid an, legt danach fest, den Rat als Mitbekl. zu hören und lädt ihn auf den 13.09. vor. Da der Termin verschoben werden muß, erbitten Kl. am 13.09., Rat zur Einsendung seiner Beschwerden aufzufordern und erreichen am selben Tag einen entsprechenden Bescheid. Am 18.09. weist Rat dies wegen Kürze der Zeit zurück, am 20.09. wird erneut mündlich verhandelt. Am 21.09. fordert das Tribunal die Kl. auf zu begründen, warum das Reihebrauen die in ihren Augen einzig mögliche Organisationsform des Brauens sei und erhalten diese am 30.09. Nebenbekl. werden am 11.10. zur Stellungnahme aufgefordert, erbitten am 29.11.1689 und 11.01.1690 Fristverlängerungen, die sie am 03.12.1689 und 18.01.1690 erhalten, bevor sie am 01.02. ihre Stellungnahme abgeben und den Fall insgesamt als ihre Rechte beschneidend zurückweisen. Das Tribunal fordert Kl. am 18.02. zur Stellungnahme auf, die am 26.04. eingeht und bei der Kl. auf dem Reihebrauen beharren. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 12.05. Am 17.06. und 01.09. erbitten Nebenbekl. die Originalakten zum Kopieren und erhalten diese am 20.06. Am 13.09.1690 tragen sie erneut Bedenken gegen die jetzige Organisation des Brauens vor, am 06.07.1691 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 21.11.1681, 08.01.1683, 23.07.1684, 06.10. und 01.11.1686, 12.01. und 25.04.1687; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 17.01.1687; Reihebrauordnung vom 10.08.1681; kgl. Bestätigung der Ordnung vom 23.03.1683; 2 Bittschriften der Kl. an Rat (o.D.); gedruckte Los-Ordnung im Brauen" für die Jahre 1682/3, 1683/4 und 1684/5 mit Listen der Brauer in den einzelnen Gruppen und den jeweiligen Vorschriften für die Brautätigkeit; eigenhändige Unterschriften von 63 Brauern wegen Beibehaltung der Reihebrauordnung vom 04.06.1686; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. v. Bremen vom 28.01.1687; Protokolle der vom Tribunal angesetzten mündlichen Verhandlungen vom 03. und 20.09.1689 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1687 2. Tribunal 1687-1691 Kläger: (2) 63 Mitglieder der Brauer-Compagnie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: die "Contravenienten" in der Brauerschaft, u.a. die Ratsherren Barthold Eggebrecht und Hermann Werner, die Witwe Johann Severins, Michael Kramer und Johann Dietrich Stemwede zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) sowie der Rat von Wismar als Nebenbekl. seit 03.09.1689 Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Nebenbekl.: Dr. Jacob Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0190 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0475 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Vormundschaftsführung Alte Signatur: Wismar B 315 (W B n. 315) Laufzeit: 08.01.1773-13.10.1773 Fallbeschreibung: Kl. hat die ihm in Nr. 0474 angetragene Vormundschaft übernommen und bittet darum, Bekl. unter Bewachung mit der Post nach Wismar zu bringen, um dort vor dem Tribunal über seinen weiteren Aufenthaltsort vor dem Tribunal zu entscheiden. Das Tribunal weist Bekl. am 09.01. an, binnen 8 Tagen nach Wismar zu kommen. Am 15.01. erklärt Bekl., die Reise krankheitshalber nicht antreten zu können und wehrt sich gegen Bestellung eines Vormundes. Am 23.01. weist Tribunal Bekl. erneut an, binnen 8 Tagen nach Wismar zu kommen, nachdem Kl. am 15.01. auf der Vorladung bestanden hatte. Die Verhandlungen vor dem Tribunal erhellen nicht, da die Protokolle exrajud. vom 03. und 13.02., 23.und 24.03., 02.04. und 18.05. der Akte nicht beiliegen. Am 08.10. berichtet Kl. von erneuten Schwierigkeiten mit dem in Barth untergebrachten Bekl. und erbittet Hilfe des Tribunals. Dieses teilt am 12.10.1773 in der Stralsunder Zeitung mit, daß Bekl. unter Curatel steht und warnt vor Geschäften mit ihm. Prozessbeilagen: (7) vom Stralsunder Notar C. G. Erichson ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.01.1773; Schreiben des Barther Postmeisters Fahrenberg an Kl. vom 17. und 30.09.1773 Instanzenzug: 1. Tribunal 1773 Kläger: (2) Dr. Joachim Christian Ungnade, Advokat und Prokurator am Tribunal als Vormund des Bekl. Beklagter: Philipp Joachim von Boltenstern, ehemaliger Refendar und Sekretär der Herrschaft Wismar, jetzt Privatmann in Stralsund
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0475 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3309 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Teilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar S 347 (W S 10 n. 347) Laufzeit: (1754) 18.11.1754-22.12.1756 Fallbeschreibung: Adrian Schulte ist im Jahre 1733 verstorben, seine Witwe hat seine und ihre Güter bis zu ihrem Tode im Jahre 1750 genutzt und ihren Sohn, den Bekl., in ihrem Haus gekleidet und ernährt. Dieser hat ihr dafür die Wirtschaft geführt und fordert bei der Aufteilung des Erbes - wie von der Mutter versprochen - dafür 40 Rtlr / Jahr, insgesamt 800 Rtlr. Gegen die Zahlung dieses Betrages aus dem Erbe wenden sich die Kl. an das Ratsgericht, das die Vorgehensweise des Bekl. jedoch bestätigt, weshalb die Kl. vor dem Tribunal appellieren. Sie wenden sich gegen die Forderung nach Lohnzahlung generell, deren Höhe, das Bestimmungsrecht der Mutter über einen solchen Betrag und den Fakt, das der Bekl. das Geld nicht nur bis zum Tode der Mutter sondern bis zur Teilung des Erbes fordert und bitten um Berichtigung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert am 28.02.1755 die Akten der Vorinstanz an und bekräftigt dies am 13.05. bei Androhung einer Strafe von 10 Rtlr. Am 05.07. gehen die Akten des Ratsgerichts ein, am 07.07. bitten Parteien um deren Eröffnung, die am 12.07.1755 stattfindet. Am 19.01.1756 setzt das Tribunal einen Schlichtungstermin auf den 06.02. an, der am 03.02. abgesagt wird auf Wunsch der Kl. Am 10.02. reduziert das Tribunal den Jahreslohn des Bekl. auf 25 Rtlr und fordert ihn auf, das restliche Geld der Masse zuzuführen und zwischen den Parteien aufzuteilen. Am 19.03.1756 kündigt der Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum an, erbittet Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erhält diese am 20.03. Am 22.03. legen die Kl. ihrerseits resitutio in integrum ein und wehren sich gegen die Höhe des Lohnes von 25 Rtlr / Jahr, den sie dem Bekl. nicht zugestehen wollen. Am 20.04. reicht der Bekl. seinen Schriftsatz ein und besteht auf höherem Lohn als den zugestandenen 25 Rtlr. Am 22.12.1756 bestätigt das Tribunal sein Urteil vom 10.02.1756. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 02.10.1754; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 11.10.1754; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Ungnade vom 22.05.1755; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Notar C.D. Hölcke aufgenommenes Zeugenverhör des Gerbermeisters Friedrich August Keitel vom 20.03.1756; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommenes Zeugenverhör des Gerbermeisters Keitel vom 31.03.1756; von Notar Anton Rode aufgenommene Zeugenverhöre des Gerbermeisters Keitel vom 05.03.1756 und des Gerberknechts Caspar Hinrich Ulbrecht vom 12.04.1756 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1754 2. Tribunal 1754-1756 3. Tribunal 1756 Kläger: (2) Hieronymus Christian Ungnade und Jochim Stubbendorf als Vormünder der Kinder Matthias Hinrich Schultes (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Franz Jochim Schulte, Gerbergeselle zu Wismar und dessen Ehefrau (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3309 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3583 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Beleidigung Alte Signatur: Wismar V 42 (W V I n. 42) Laufzeit: (1741) 22.01.1742-19.06.1743 Fallbeschreibung: Der Kl. und seine Ehefrau sind von der Bekl. beleidigt worden und haben sie vor dem Kriminalgericht verklagt. Gegen dessen Urteil geht der Bekl. in Appellation vor dem Ratsgericht, das das Urteil des Kriminalgerichts aufhebt und die Parteien zur Versöhnung, gegenseitiger Entschuldigung und hälftiger Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. Der Kl. appelliert gegen das Urteil des Ratsgerichts und fordert die Vollstreckung des Urteils des Kriminalgerichts, um seine Ehre wiederherzustellen. Am 17.04. erbittet der Kl. eine Antwort des Tribunals, da die Bekl. aus Wismar abgereist ist und er fürchtet, nicht zu seinem Recht zu gelangen. Am 01.05. weist das Tribunal den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an. Am 29.05. gehen die Akten ein, am 09.07. bittet Dr. Gerdes um ihre Eröffnung, das Tribunal setzt den 16.07. dazu an. Am 22.10.1742 und 21.01.1743 erbittet der Kl. das Urteil. Das Tribunal lädt die Bekl. am 25.01.1743 zur Anhörung des Urteils vor und verkündet am 29.04., daß es wegen Unerheblichkeit der Einwände beim Urteil voriger Instanz bleibt. Am 11.06.1743 sendet es die Akten an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 13.12.1741; von Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 21.12.1741; Querel der Bekl. an das Ratsgericht vom 16.11.1741; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 26.09.1742; Übergabebestätigung des Tribunalspedells Jürgen Möller für ein Tribunalsmandat vom 01.02.1743 Instanzenzug: 1. Kriminalgericht 1740-1741 2. Ratsgericht 1741 3. Tribunal 1742-1743 Kläger: (2) Hieronymus Christian Ungnade (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: M. E. Piasoll, Ehefrau des Dr. Piasoll (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3583 |
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