- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1106 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Wechselschulden Alte Signatur: Wismar G 125 (W G 4 n. 125) Laufzeit: (1729-1748) 18.02.1749-05.07.1752 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 18.02. und 01.04. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 20.02. und 03.04. legt Kl. am 13.05. seinen Schriftsatz vor. Jochim Daniel Gröning, der sich in Livorno aufhaltende Bruder des Kl.s, hatte bei Kl. "etwas Geld stehen" und wollte dieses einziehen. Er beauftragte "das nunmehr in Verfall gekommene Schneider und Sieversche Contoir", die 522 Rtlr einzuziehen und "ihm solche durch sichere Wechsel wieder zu remittieren". Als Bruder des Kl.s erfährt, daß das Kontor insolvent geworden ist, entzieht er ihm den Auftrag. Bekl. fordert jedoch vom Kl. vor dem Ratsgericht die Bezahlung des Wechsels, da er ihn vor der Insolvenz akzeptiert hatte. Nachdem Ratsgericht dem Bekl. einen Eid auferlegt hat, daß er zu dem Zeitpunkt, als das Bankhaus den Wechsel auf ihn indossiert hatte, nichts von dessen Insolvenz gewußt habe und Kl. in diesem Fall zur Zahlung anweist, appelliert Kl. an Tribunal und argumentiert mit Wechselrecht. Das Tribunal fordert am 18.07. die Akten des Ratsgerichts an, am 12.12.1749 legitimieren sich die Vormünder der Erben des Peter Wybrand und erbitten Eröffnung der am 20.11. eingetroffenen Akten der Vorinstanz. Das Tribunal setzt am 23.01.1750 einen Termin auf den 26.01. fest, am 13.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung. Am 06.07. lädt das Tribunal Parteien auf den 22.09. zu einem Vorbescheid ein, der scheitert. Am 19.10. erbitten Bekl. Prozeßbeschleunigung, am 23.10. hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil auf, entbindet Kl. von der Bezahlung des Wechsels, läßt Bekl. aber weitere Beweise frei. Am 09.11. ergreifen Bekl. dagegen restitutio in integrum, bitten aber zunächst um eine Kopie des Schriftsatzes des Kl.s, die sie am 11.11. erhalten. Am 28.11. erbitten Bekl. Fristverlängerung, die sie am 30.11. erhalten. Am 08.12. überreichen Bekl. Intercessionales des Hamburger Rates, am 29.12.1750 ihren Schriftsatz, in dem sie mit der Hamburger Wechselordnung argumentieren. Am 18.01.1751 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 26.04.1751 setzt das Tribunal erneut einen Vorbescheid auf 25.05. an. Am 04.05. bittet Kl. um Kopie des klägerischen Schriftsatzes, das Tribunal lehnt dies am 07.05.1751 ab. Am 07.06. erklären Bekl., daß sie auf einem Urteil bestehen müßten, wenn Kl. nicht zumindest 75% der strittigen Summe bezahlen würde. Am 08.06. fordert das Tribunal Kl. zur Erklärung darüber auf., die am 02.07. ablehnend eingeht. Das Tribunal fordert Bekl. am 03.07. zur Abgabe einer Schlußerklärung auf und kündigt das Urteil an. Am 12.07. bestehen Bekl. auf ihrer Forderung, am 16.07. hebt das Tribunal sein Urteil wieder auf und verlangt von Bekl. die vom Ratsgericht 1748 geforderte Abstattung des Eides. Am 19.07. kündigt Kl. gegen dieses Urteil Rechtsmittel an und erbittet Kopie des gegnerischen Schriftsatzes, die er am 21.07. erhält. Am 26.08. und 07.10. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 28.08. und 08.10. erhält. Am 23.10. verbitten sich Bekl. weitere Fristverlängerungen, am 04.11. legt Kl. seinen Schriftsatz vor, bekräftigt seine Beweise und bittet um Wiederinkraftsetzung des Tribunalsurteils von 1750. Am 04.12.1751 legt Kl. weitere Beweise vor, daß Wybrand wegen "Kippens und Wippens" angeklagt gewesen sei. Am 24.01. und 17.04.1752 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 29.04.1752 erklärt der Hamburger Rat, Wybrand sei wegen Münzfälschung weder in Inquisition noch in Strafe genommen worden, woraufhin das Tribunal am 03.07.1752 sein Urteil der Vorinstanz bestätigt und Kl. zur Erstattung der Kosten der letzten Instanz verurteilt. Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 18.11.1748; Ratsgerichtsurteil vom 09.11.1748; Auszug eines Schreibens von Caspar David Müller aus Hamburg an Kl. vom 28.03.1749; Wechsel Jochim Daniel Grönings vom 25.09.1747; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für 2 Tribunalsmandate vom 27.10.1749; von Peter Eschbach und Johann Jacob d` Orville geschworener Vormünder-Eyd vom 07.05.1749; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Zylius vom 04.12.1749 und für Dr. Quistorp vom 08.09.1750 und des Kl.s für Dr. Gröning vom 01.07.1750 bzw. für Dr. Hertzberg vom 01.01.1751; Rationes Sententiae des Ratsgerichts; Intercessionales des Hamburger Rates an Tribunal vom 27.11.1750; Supplik der Bekl. an Hamburger Rat vom 11.11.1750; Druck: "Zu der Wechsel=Ordnung von Anno 1711 gehörige Articul, Welche von E.E. Raht und Erbgesessenen Bürgerschafft in der den 10. November 1729 gehaltenen Zusammenkunfft revidirt und beliebet worden, Hamburg 1729.", Extrakt aus den Handlungsbüchern des Contoirs Schneider und Sievers; von Notar Carl Friedrich Pälicke aufgenommene Aussage des Kl.s vom 29.06.1751; Auszug eines Briefes von Johann Wichmann Hamfeldt an Peter Velthusen vom 08. und 26.10.1751; Schreiben des J.A.D. Maneke an Dr. Hertzberg vom 29.11.1751 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1748 2. Tribunal 1749-1750 3. Tribunal 1750-1751 4. Tribunal 1751-1752 Kläger: (2) Hinrich Gabriel Gröning, Kaufmann in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Wybrand bzw. Peter Eschbach und Johann Jacob d` Orville als Vormünder von dessen Erben aus Hamburg (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P), seit 01.01.1751: Dr. Christoph Erich Herzberg (A & P) Bekl.: Dr. Michael Zylius (A & P), seit 08.09.1750: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1106 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1375 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erteilung eines Privilegs Alte Signatur: Wismar H 117 (W H 3 n. 117) Laufzeit: (1741) 07.01.1743-20.06.1743 Fallbeschreibung: Kl. bezieht sich auf das Privileg, das seiner Druckerei 1661 bei ihrer Gründung erteilt worden ist und bittet, ihm den alleinigen Druck des Wismarer Gesangbuches in verschiedenen Formaten zu gestatten. Er bietet an, die restlichen Exemplare des Bekl. aufzukaufen und bittet um ein Verbot an den Lübecker Buchdrucker Schmidt, seine Auflagen von 1730 und 1740 weiterhin in Wismar vertreiben zu dürfen. Das Tribunal lädt die Parteien am 01.02. auf den 15.02. zum Vorbescheid. Am 14.02. gibt Bekl. an, noch über 404 Exemplare des Gesangbuches zu verfügen, bestreitet Kl. das Privileg zum alleinigen Verlag des Gesangbuches und erbittet es wie in Nr. 1374 verlangt für sich. Am 15.02.1743 vergleicht das Tribunal die Parteien darauf, das Kl. das Gesangbuch ab dem Sommer in kleinem Format drucken, mit Zusätzen versehen und für 12 s ab Ostern 1744 verkaufen darf, Bekl. dafür das alleinige Recht behält, das Buch im großen Format zu drucken und zu verkaufen. Außerdem wird verboten, in Lübeck gedruckte Gesangbücher in Wismar zu verkaufen Prozessbeilagen: (7) Aussage der Elisabeth Spihler zum Verlag des Wismarer Gesangbuches (o.D.); Tribunalsurteil vom 22.04.1741 Instanzenzug: 1. Tribunal 1743 Kläger: (2) Andreas Sebastian Winckler, Küster und Buchdrucker zu Wismar Beklagter: Friedrich Gottlieb Hornejus, Buchbinder zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Johann Hinrich Lüers (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1375 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1376 Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Einführung des neuen Gesangbuches Alte Signatur: Wismar H 117 (W H 3 n. 117) Laufzeit: (1744) 10.06.1744-11.07.1744 Fallbeschreibung: Kl. hat das neue Gesangbuch wie vom Tribunal genehmigt gedruckt, Freiexemplare an die Kirchen und das Waisenhaus abgeliefert und den Rat gebeten, eine Tafel in den Kirchen für das Anschlagen der Lieder zu bestimmen. Der Rat verweigert jedoch die Benutzung des Gesangbuches und das zur Verfügungstellen einer Tafel, wehalb Kl. um die Hilfe des Tribunals bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.06. auf, eine Tafel für das neue Gesangbuch bereitzustellen. Am 07.07. rechtfertigt der Rat seine Weigerung damit, daß Kl. 50 neue Lieder in das Gesangbuch aufgenommen habe, womit die Reihenfolge der Lieder durcheinandergekommen sei und der Preis für das Buch nicht festgelegt worden sei, weshalb er bittet, das neue Gesangbuch zu verbieten. Am 10.07.1744 weist das Tribunal Bekl. an, eine Tafel pro Kirche für das neue Gesangbuch zu reservieren. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 08.05.1744 Instanzenzug: 1. Tribunal 1744 Kläger: (2) Andreas Sebastian Winckler, Küster und Buchdrucker zu Wismar Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1376 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1669 Prozessgegenstand: Denunciationis Auseinandersetzung um Hausfriedensbruch Alte Signatur: Wismar K 78 (W K 3 n. 78) Laufzeit: (1701) 04.11.1701-24.11.1701 Fallbeschreibung: Das Kriegsgericht zu Wismar hat gegen den Fähnrich Niels Palmfeld wegen Hausfriedensbruch und Gewalttätigkeiten gegen Kl. ermittelt, in die auch Bekl. verstrickt war, der jedoch nicht unter der Gewalt des Kriegsgerichts steht. Das Kriegsgericht bittet deshalb das Tribunal am 04.11. um eine Untersuchung und Festsetzung der Strafe für Coyet. Das Tribunal fordert das Untersuchungsprotokoll des Kriegsgerichts am 08.11. an, erhält es am 14.11. und überprüft es. Nach Beratung vom 18.11. lehnt das Tribunal es ab, einen fiskalischen Prozeß anzustrengen, sondern bestätigt am 24.11.1701 den zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich und verfolgt die Sache nicht weiter. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kriegsgerichts an das Tribunal vom 04. und 14.11.1701; Protokolle des Verhörs durch das Kriegsgericht vom 24. und 26.09., 08., 10., 16., 17. und 18.10.1701, Protokoll der Sitzung des Tribunalskollegiums vom 18..11.1701; Voten der einzelnen Assessoren in dem Fall Instanzenzug: 1. Tribunal 1701 Kläger: (2) Friedrich Gottlieb Weil, Gewürzkrämer zu Wismar Beklagter: Gustav Coyet, ältester Sohn des Vizepräsidenten am Tribunal
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1669 |
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