- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Wismarer Tribunal - 01.16. 1. Kläger P ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0100 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Einräumung eines Hofes in Ravenhorst Alte Signatur: Rwp. 29, Nr. 307 Laufzeit: (1736-1778) 25.09.1778-17.02.1779 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 25.09. und 06.11. um Fristverlängerung zum Vorbringen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Zustimmung des Tribunals vom 26.09. und 07.11. legt der Kl. am 04.12.1778 seinen Schriftsatz vor. Der verstorbene Pächter von Behrenwalde, Keding, hat einen Hof von Ravenhorst an den Schuster Giesebrecht verpfändet. Der Bekl. verkauft sein Gut Behrenwalde mit Zubehör zunächst an Keding, der jedoch nicht bezahlen kann, weshalb der Bekl. die Güter mit Ausnahme des Hofes an den Kl. verkauft. Für die Nutzung des Hofes zahlen diese jährlich 25 Rtlr. Beim Konkurs Kedings entsteht ein Streit darüber, ob der Hof mit zur Konkursmasse gehört. Der Bekl., der ihn für sich reklamiert, verklagt den Kl. vor dem Hofgericht und erhält den Hof zugesprochen. Dagegen ergreift der Kl. restitutio in integrum vor dem Hofgericht, das ihm am 15.08.1778 aber befiehlt, den Hof binnen 3 Monaten an den Bekl. abzuliefern und widrigenfalls Zwangsmittel androht. Dagegen queruliert der Kl. an das Tribunal, das die Querulation am 16.02.1779 ablehnt und das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Carl Nehring aufgenommene Appellation vom 27.08.1778; Hofgerichtsurteil vom 15.08.1778; Tribunalsurteil in Sachen Rudolph Hinrich Giesebrecht, Appellant vs. den Hofrat von Lillieström, Appellat in pcto Räumung des gepfändeten Hofes in Ravenhorst vom 09.07.1736; Auszug aus dem Behrenwaldschen Kaufvertrag vom 20.08.1746; Tribunalsurteil in Sachen der Kedingschen Gläubiger, Querulanten vs. den Regierungsrat Graf von Bohlen, Querulat in pcto reluitionis des Gutes Behrenwalde vom 13.02.1771; Hofgerichtsurteil in Sachen der Erben des verstorbenen Bartholomäus Gottfried Gutschow vs. den gemeinsamen Anwalt des Kedingschen Konkurses in pcto debiti vom 13.01.1761; Hofgerichtsurteile in Sachen des Bekl. vs. den Kl. in pcto des Giesebrechtschen Hofes in Ravenhorst vom 23.04., 03.09.1777, 28.04., 14.05. und 17.09.1778; Mandat des Hofgerichts an den Kl. vom 09.03.1778; Suppliken des gemeinsamen Anwalts des Kedingschen Konkurses an das Hofgericht vom 14.05. und 16.09.1778 Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1777 2. Greifswalder Hofgericht 1777-1778 3. Tribunal 1778-1779 Kläger: (2) Hauptmann von Platen auf Klein Cordshagen als Vorsteher des gräflich Bohlschen Sterbhauses (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Carl August von Behr-Negendanck, kaiserlicher Kammerherr und Ritter des Johanniterordens (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Peter Matthias Haselberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Johann Christian Pommeresche (A), Johann Franz von Palthen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0100 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0225 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzungen um Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 437 Laufzeit: (1584-1699) 25.10.1699-02.12.1701 Fallbeschreibung: Nachdem das Tribunal den ersten Schriftsatz der Kl., der am 25.10.1699 eingegangen war, am 18.05.1700 wegen "Unförmigkeit" zurückgewiesen und die Kl. aufgefordert hat, klar ihre Beschwerden darzustellen, geht am 09.08.1700 ein neuer Schriftsatz der Kl. ein. Im Jahre 1694 hat die Reduktionskommission das Dorf Upatel, das seit 1626 Dienste an die Kl. geleistet hat, reduziert. Zudem wurde der Kirche aufgetragen, 500 fl., die Generalsuperintendent Krakevitz für Forderungen an Upatel hinterlegt hatte, dessen Erben zurückzuzahlen. Diese Summe haben die Kl. teilweise bar, teilweise mit einer Obligation bezahlt, sie fordern sie jetzt aus Upatel zurück ebenso wie Entschädigung von den Diensten, die der Kirche aus dem Dorf zustehen und 70 fl. wert sind. Das Tribunal fordert am 21.12.1700 die Akten der Vorinstanz an, die am 14.06.1701 eingehen. Nach Bitte der Kl. vom 05.07. setzt das Tribunal am 09.07. den 12.07. zur Eröffnung der Akten an. Am 17.10.1701 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, stellt es den Kl.n aber frei, ihre alten Ansprüche an Upatel und die Witwe Krakevitz zu beweisen. Am 25.11. beweisen die Kl. ihre alten Ansprüche auf 2 Hufen und 4 Fuhren aus Upatel sowie auf 90 Mk. sund. von der Witwe Krakevitz und bitten um Änderung des Urteils. Das Tribunal fordert sie am 02.12.1701 auf, zunächst die Rubrizierung ihres Schriftsatzes zu ändern. Am 26.04.1703 bitten die Kl. um ein Mandat an die Kammer, die rückständigen Forderungen aus Upatel an sie auszuzahlen. Das Tribunal fordert die Kammer am 04.05. auf, die Kl. "klaglos zu stellen" oder Gegenbeweise vorzulegen. Am 28.06.1703 bitten die Bekl. um Fristverlängerung, das Tribunal legt dieses Schreiben "ad acta". Am 04.03.1704 bitten die Kl. um ein Mandatum de solvendo über 855 fl., das sie am 05.03. erhalten. Am 28.04. erklärt die Kammer, die Kl. sollten sich wegen der jährlichen Forderungen an den Pächter von Upatel halten, ansonsten bitet sie die Verweisung an die 1. Instanz an, um den Kl.n Recht zu verschaffen. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 02.05. nachrichtlich mit. Am 23.05. bitten die Kl. um Rücksendung der Akten erster Instanz an die Landesregierung. Das Tribunal folgt dem Antrag am 26.05.1705. Am 22.07.1710 bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderungen (insgesamt980 fl.). Das Tribunal weist "vor der Hand" am 23.07. zurück, da die Akten 1705 an die Vorinstanz abgeegben wurden. Am 07.11. erklären die Kl., die Akten seien wegen Forderungen Neuendorf abgegeben worden. Dieser Fall sei mit dem von Upatel kombiniert gewesen. Da er mittlerweile erledigt sei, könne man die Akten wieder ans Tribunal senden lassen, worum die Kl. bitten. Das Tribunalweist die Landesregierung am 08.11.1710 entsprechend an. Am 23.02.1711 werden die Akten aus Stettin abgeschickt. Am 06.07. übergeben die Kl. die Akten und bitten um Vollstreckung ihrer Forderungen, am 21.07.1711 weist das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung oder Erwiderung an. Am 28.02.1715 bitten die Kl. um Erneuerung und Vollstreckung des Mandats von 1711. Das Tribunal erneuert sein Mandat an die Pommersche Kammer am 09.03.1715. Am 24.12.1743 erneuern die Kl. ihre Bitte um Erneuerung der Zahlungsaufforderung für nunmehr 2745 fl. Das Tribunal erneuert sein Mandat am 28.01.1744. Am 31.05.1747 bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderung, das Tribunal erneuert sein Mandat an die Kammer am 03.06. erneut. Am 15.09. beschweren sich die Kl., daß die Kammer immer noch nicht gezahlt habe und bitten um Vollstreckung ihrer Forderung. Das Tribunal schließt daraufhin am 19.09.1747 die Beweisaufnahme und lädt die Parteien zur Urteilsverkündung vor. Am 16.10. erklärt die Kammer, sie stünde in Verhandlungen wegen Verpachtung von Upatel, wolle die Forderungen in den Pachtvertrag aufnehmen und bitte um Fristverlängerung, um den Konsens des Reichskammerkollegiums dazu einzuholen. Das Tribunal gesteht die Fristverlängerung am 17.10.1747 zu, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Forderungen der Gützkower Kirche vom 27.04.1696; Urteile der Pommerschen Landesregierung vom 10.05. und 28.06.1699; von Notar Eberhard Esing aufgenommene Appellation vom 11.09.1699; Kgl. Reskript (o.D.); von Tribunalsbote Hans Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.01.1701; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Anthon vom 14.10.1701; Auszug aus der Gützkower Kirchenmatrikel von 1584; Quittung der Witwe Krakevitz über Bezahlung von 500 fl.vom 07.09.1697; vom Stettiner Notar Martin Kuhlicke ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 31.05.1703; "Designatio der Praestationen aus dem Gute Upahtel" vom 25.02.1704 (855 fl); Forderung der Pommerschen Landesregierung vom 05.11.1704; Aufstellung über Forderungen der Kl. aus dem Gut Upatel (1710); vom Stettiner Notar Christoph Friedrich Erlach ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 30.11.1711; vom Greifswalder Notar Gottlieb Conrad Stem ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.02.1744; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 12.10.1747 Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1698-1699 2. Pommersche Landesregierung 1699 3. Tribunal 1699 Kläger: (2) Patrone, Pastor und Provisoren der Kirche zu Gützkow (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Kgl. Pommersche Regierung seit 1703 die Kgl. Pommersche Kammer Anwälte: Kl.: Dr. Michaelis (A), Dr. Friedrich Anthon (P) seit 1704: J.G. Pommeresche (A), Dr. Christoph Gröning (P), seit 1710: Referendar Mascow (A), Erich Hertzberg (P), seit 1743: Johann Mathias Gesterding (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0225 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0294 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Forderungen aus Mützkow und Niepars Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 468 Laufzeit: (1755) 20.05.1755-12.09.1755 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl.in vom 20.05. und 01.07. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und Genehmigungen des Tribunals vom 21.05. und 04.07. legt der Kl. am 29.08. seinen Schriftsatz vor. Hans Jürgen von Mörder hat sein Lehngut Mützkow im Jahre 1722 für 12.000 Rtlr an den Hofgerichtsdirektor Edler von Essen verpfändet. Dieser hat es an einen N N Schultz überschrieben, von dem es der Bekl. erhandelt hat. Die Schwiegermutter des Kl.s behält in dem Gut aber eine Forderung von 434 Rtlr, die ihr bisher nicht ausbezahlt wurde und auf die sich nun die Forderung des Kl.s gründet. Mit Zinsen sind mittlerweile 2.000 Rtlr aus dieser Summe geworden, der Kl. appelliert dagegen, daß das Hofgericht den Bekl. nur zur Zahlung von 500 Rtlr angewiesen, ihn aber zu besserem Beweis über die Schuld angewiesen hat und bittet um Auszahlung der Gesamtsumme. Das Tribunal verweist ihn am 12.09. auf den Fall Nr. 0295, in dem die Akten der Erstinstanz angefordert worden sind und in dem seine Beschwerden mit verhandelt werden. Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteil vom 09.04.1755; vom Greifswalder Notar Paul Wedige von Magdeburg aufgenommene Appellation vom 15.04.1755 Instanzenzug: 1. Vorpommersches Hofgericht 1754-1755 2. Tribunal 1755 Kläger: (2) Maria Friderica von Plüskow, geb. von Mörder, seit 29.08.1755: Albrecht Georg Henning von Plüskow, dänischer Leutnant als Universalerbe seiner im Juli 1755 verstorbenen Ehefrau (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Kammerherr Thomas Georg von Goeben (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Peter Matthias Haselberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Viktor Dahlmann (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0294 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0402 Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Aufenthaltsort der Töchter: Der Kl. präsentiert eine Aussage der Töchter, dem Vater überall folgen zu wollen und ihm kindlichen Gehorsam zu leisten, ohn allein in der Religion". Der Kl. bittet am 30.10. und 08.12.1699 sowie am 19.01.1700 wegen Abwesenheit des Mitvormundes Rotermund und der noch nicht eingegangenen Rechtsbelehrung einer Juristenfakultät um Fristverlängerung zum Einreichen seines ausführlichen Schriftsatzes, die er am 31.10. und 12.12.1699 sowie am 09.03.170 erhält. Am 26.04. überreicht der Kl. die Stellungnahmen seiner Mündel, die erklären, lieber in Pommern bleiben zu wollen, um sich nicht "den Verführungen dieser Römisch Catholischen Lehre" auszusetzen. Am 01.05. wird dies dem Bekl. mitgeteilt, am 05.07. und 18.10. bittet dessen Anwalt um Fristverlängerung, die er am 09.07. und 22.10.1700 erhält. Am 24.01.1701 erklärt der Bekl., daß der Prozeß wegen des Todes seiner Töchter beendet werden könne, das Tribunal schließt die Akte am 28.01.1701. Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 531 Laufzeit: 30.10.1699-31.01.1701 Fallbeschreibung: Prozessbeilagen: (7) Erklärungen der Töchter des Grafen von Horn vom 24.10.1699 und ??.??.1700 Instanzenzug: 1. Tribunal 1699-1701 Kläger: (2) Dr. Georg Pansow zu Stralsund als Litiskurator der Töchter des Grafen von Horn, Sophia Agnisa Margarita und Marta Magdalena Beklagter: Graf Friedrich Wilhelm Leopold von Horn, kaiserlicher Kammerherr zu Wien Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0402 |
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