-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  03.: 1. Kläger C
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 03. 1. Kläger C
76 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2904
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Gerichtskosten
Alte Signatur: Wismar S 41 (W S 1 n. 41)
Laufzeit: 19.11.1664-06.12.1664
Fallbeschreibung: Kl. fordert 7 Rtlr 32 s für die Ergreifung des Schäfers Johan Meyer und dessen 8wöchigen Unterhalt und erhält am 21.11. ein entsprechendes Mandat. Am 29.11. bittet Bekl. um Prüfung der zu zahlenden Summe und erreicht am 06.12.1664, daß er nur 6 Rtlr bezahlen muß und die Kaution zurückerhält.
Prozessbeilagen: (7) Kostenberechnung für die Gefangennahme und Haft Meyers
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Kläger: (2) Francois de la Croix, Amtmann zu Neukloster
Beklagter: Albert Siltmann, Oberkriegskommissar
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Scheffel (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2904


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1892
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar L 33 (W L 1 n. 33)
Laufzeit: (1693) 05.05.1698-18.06.1698
Fallbeschreibung: Kl. berichtet von seinen fruchtlosen Bemühungen, sein Beichtkind zu einem ordentlichen, friedlichen Lebenswandel zu bewegen, beschwert sich, daß er deshalb von Bekl. "aller Orten verlästert" werde und bittet, sie entsprechend zu bestrafen. Das Tribunal verweist Kl. am 31.05. an das Amtsgericht, am 18.06.1698 bittet Bekl. um Kopie des Schriftsatzes des Kl.s, erhält aber keine Antwort des Gerichts.
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Poeler Amtsgerichts vom 05.05.1693; Bericht des Kl.s über Bekl. (o.D.);
Instanzenzug: 1. Tribunal 1698
Kläger: (2) Magister Martin Cassius, Pastor auf Poel
Beklagter: Elisabeth Kruse, Ehefrau des Brückenwärters Schabbel zu Fährdorf auf Poel

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1892


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1833
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung der Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar K 200 (W K n. 200)
Laufzeit: (1781) 30.10.1781-07.11.1781
Fallbeschreibung: Parteien hatten sich 1779-1781 um die Rücknahme einer Ladung Teer, der nicht der gewünschten Qualität entsprach, vor Ratsgericht und Tribunal auseinandergesetzt, wobei Kl.n ihre Ansicht bestätigt worden war der Teer wurde zurückgenommen, hielt einer erneuten Prüfung in Wismar nicht stand, weshalb Bekl. den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzahlen mußte (Nr. 1832). Kl. wollen nun, daß Bekl. die Prozeßkosten der Appellationsinstanz, die er angerufen hatte, tragen muß. Bisher war nur über die Kosten vor dem Ratsgericht entschieden worden, wegen der danach aufgetretenen Kosten bitten Kl. um Entscheidung. Das Tribunal lehnt ihr Gesuch am 07.11.1781 als "unstatthaft" ab und beläßt es bei seinem gefaßten Urteil.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 09.05. und 13.07.1781
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781
Kläger: (2) Johann Michael Croll und Sohn, Kaufleute in Lübeck
Beklagter: Johann Andreas Köster, Ratsherr in Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Koch (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1833


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1303
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Besitz an einem Acker
Alte Signatur: Wismar H 63 (W H 2 n. 63)
Laufzeit: (1691-1715) 04.12.1715-01.04.1716
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 04.12.1715 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erfolgter Genehmigung des Tribunals vom 12.12.1715 legt Kl.in am 07.01.1716 ihren Schriftsatz vor. Bekl. hat sich in seinem Streit mit dem Stiefsohn der Kl.in das Recht an Teilen von deren Äckern zuweisen lassen, da er glaubte, sie gehörten dem Stiefsohn, Johann Christoph Hörmann, an den er Ansprüche geltend macht. Kl.in weist jedoch nach, daß sie ihrem Stiefsohn die Äcker, die diesem nach dem Tode seines Vaters zugefallen waren, abgekauft hatte, bevor der Streit zwischen Hörmann und dem Bekl. entstand. Sie fordert daher die Rückgabe ihres Ackers, die ihr vom Ratsgericht gewährt wird. Da sie jedoch zur Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt wird, appelliert sie an das Tribunal und bittet, Bekl. mit diesen Kosten zu belasten. Das Tribunal lehnt die Annahme der Querulation am 18.02. ab. Am 01.04.1716 trägt Kl.in ausführlich neue Argumente vor, eine Reaktion des Tribunals darauf ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 01.11.1715; Ratsgerichtsurteile vom 07.12.1713, 11.01.1714, 10. und 23.10.1715 und 11.03.1716; Gewettsprotokoll vom 27.09.1713, Auszug aus dem Rezeß zur Aufteilung des Erbes Johann Hörmanns aus dem Jahre 1691; Suppliken des Bekl. an den Wismarer Rat vom 21.09. und 18.10.1713, 03.03.1716
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1715 2. Ratsgericht 1715 3. Tribunal 1715-1716
Kläger: (2) Witwe des Ratsherrn Johann Schütte zu Wismar
Beklagter: Johann Rahtcke Claussohn, Pächter zu Wismar
Anwälte: Kl.: Cajus Matthias Arendt (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1303


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1302
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Besitz an einem Acker
Alte Signatur: Wismar H 63 (W H 2 n. 63)
Laufzeit: (1714) 22.11.1714-12.12.1714
Fallbeschreibung: Um seine gerichtlich bestätigten Ansprüche von 100 Rtlr Schadensersatz gegen Hörmann geltend zu machen (Nr. 1297ff), bittet Kl., ihm die Erträge aus einem Acker zuzuweisen, der Hörmann gehört. Nachdem die Besitzzuweisung erfolgte, gibt Hörmann jedoch vor, er habe den Acker seiner Stiefmutter verkauft, so daß Kl. gegen diese prozessiert, um das Eigentum an dem Acker feststellen zu lassen. Das Ratsgericht stellt jedoch in zwei Instanzen fest, daß Bekl. den Acker vor dem ersten Ratsgerichtsurteil in der Sache von ihrem Stiefsohn gekauft habe und verweist Kl. an Hörmann. Dagegen appelliert dieser und bittet Bekl. zur Bezahlung anzuweisen, wird jedoch am 11.12.1714 vom Tribunal abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 13.10.1714; Ratsgerichtsurteile vom 10. und 23.10.1714 und 23.10.1715; Protocollum Immissionis vom 08.02.1714; Aufstellung der Kosten des Kl.s für Gericht, Notar und Zeugen (92 Rtlr 11 s)
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1714 2. Ratsgericht 1714 3. Tribunal 1714
Kläger: (2) Johann Rathcke Claussohn (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Frau N N Schütte, Stiefmutter des Johann Christoph Hörmann, Witwe des Ratsherrn Johann Schütte (Bekl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1302


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1301
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung einer Strafe
Alte Signatur: Wismar H 63 (W H 2 n. 63)
Laufzeit: 24.10.1713-22.11.1713
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 24.10. um Fristverkürzung für den Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteiltem Mandat des Tribunals vom 24.10. bittet Bekl. am 14.11. die Appellation für verfallen zu erklären, nachdem Kl. seinen Schriftsatz nicht fristgemäß vorgelegt hat. Das Tribunal fordert Bekl. am 14.11. auf nachzuweisen, daß er das Mandat coarctativum ordnungsgemäß überbracht habe. Nachdem Bekl. dies am 16.11. getan hat, erklärt das Gericht die Appellation am 21.11.1713 für verfallen. Es ging um eine Strafzahlung von 100 Rtlr wegen eines tätlichen Übergriffs durch Bekl.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 26.10.1713
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1713 2. Tribunal 1713
Kläger: (2) Johann Christoph Hörmann, Advokat in Hamburg (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Rathke Claussohn, Pächter in Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1301


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1300
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Vollstreckung einer Geldstrafe
Alte Signatur: Wismar H 63 (W H 2 n. 63)
Laufzeit: (1713) 22.08.1713-25.08.1713
Fallbeschreibung: Kl. hatte vom Tribunal ein Reskript an den Rat erhalten, die verhängte Geldstrafe von 100 Rtlr gegen Bekl. wegen Beleidigung zu vollstrecken (Nr. 1299). Der Rat fordert das Gewett dazu auf, dieses stellt fest, daß Bekl. bei Akzisekammer kein Geld mehr angelegt hat, das beschlagnahmt werden könnte und fordert Kl. auf vorzuschlagen wie und auf was ahrt die execution am füglichsten verhänget werden könne." Kl. bittet darum, das Urteil für nichtig zu erklären und fordert von den Geldern des Ratsherrn Voigt, mit dem Bekl. verwandt ist, das Strafgeld zu beschlagnahmen. Das Tribunal weist den Prozeß am selben Tag ab und verweist Kl. zunächst an das Ratsgericht und erlegt ihm zudem den Beweis auf, daß sich das Gewett geweigert habe, die Gelder Voigts zu beschlagnahmen.
Prozessbeilagen: (7) Gewettsurteil vom 12.08.1713; Ratsgerichtsurteil vom 19.07.1713
Instanzenzug: 1. Gewett 1713 2. Tribunal 1713
Kläger: (2) Johann Rathke Claussohn, Pächter in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Christoph Hörmann, Advokat in Hamburg (Bekl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1300


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0943
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar G 6 (W G 1 n. 6)
Laufzeit: 01.10.1661-22.02.1662
Fallbeschreibung: Kl. macht die Kosten seiner Anwälte im Prozeß Nr. 0941 geltend und bittet um Kontrolle der Rechnung durch das Tribunal und Mandat an Bekl. zur Bezahlung. Das Tribunal fordert Bekl. am 04.10. zur Erwiderung auf. Am 16.11. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 19.11. erhalten. Am 30.12.1661 lehnen Bekl. die Bezahlung ab, da der Prozeß noch rechtshängig sei. Am 27.01.1662 fordert das Tribunal Bekl. zur inhaltlichen Erwiderung auf, die am 22.02.1662 eingeht und in der Bekl. einzelne Posten der Rechnung kritisieren. Eine Entscheidung des Tribunals erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Honorarrechnung der Anwälte des Kl.s vom 01.10.1661 (119 Rtlr 7 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661-1662
Kläger: (2) Bernhard Campe, Bürger zu Wismar
Beklagter: Daniel Make, Martin Röseler, Matthias Humborg, Baltzer Kleppenberg, Matthies Röseler und Daniel Blumenthal, Jochim Baumann, Claus Kuhlmann und Gertrud Röper, Gewandschneider zu Wismar
Anwälte: Kl.: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0943


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0941
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufnahme ins Amt
Alte Signatur: Wismar G 6 (W G 1 n. 6)
Laufzeit: (1539-1657) 26.01.1657-11.07.1662
Fallbeschreibung: Kl. appelliert gegen ein Urteil des Ratsgerichts, das ihm das Gewandschneiden untersagt. In dem Prozeß hatten sich Bekl. darüber beschwert, daß Campe das Tuchmachen aufgegeben und sich dem Gewandschnitt zugewandt habe, ohne eine entsprechende Aufnahme in das Amt der Gewandschneider zu beantragen, und hatten ein entsprechendes Urteil erreicht. Am 10.02. bittet Kl. um Einsicht in die vom Ratsgericht an das Tribunal geschickten Akten und erhält diese am selben Tag. Am 12.02. beschweren sich Bekl., daß Kl. "allerhand Boye und Englische auch andere frembde Tücher vor sich gebracht", "allerhand weiße Laken uns anderen gleich alhier färben" läßt und diese in "einem offenen Laden" verkauft. Da all dies während des schwebenden Verfahrens geschieht, bitten Bekl., die Appellation für verfallen zu erklären und die Sache an das Ratsgericht zur Vollstreckung zu überweisen. Am 14.04. nimmt das Gericht die Appellation an und sendet Kl. die Supplik der Bekl. vom 12.02. zur Erwiderung zu. Am 06.07. bitten Bekl., den Fall nicht anzunehmen, sondern das Ratsgerichtsurteil zu vollstrecken und Kl. zur Erstattung der Kosten zu verurteilen und widerlegt den Schriftsatz im einzelnen. Das Gericht fordert Kl. am 08.07. zur Erwiderung auf, die am 27.10.1657 eingeht und in der Kl. auf seiner Appellation besteht. Am 28.05.1658 bittet Kl. darum, eine Kommission zum Zeugenverhör einzusetzen, die aus Assessor Schlüter und Protonotar Pascovius besteht und legt Verhörartikel vor. Das Tribunal beauftragt die Kommission am selben Tag. Am 15.06. berichten Kommissare vom Fortgang ihrer Kommission und erbitten Anweisung wegen Zeugenverhör. Am 08.07. erbittet Kl. wegen verschiedener Probleme mit Zeugen Fristverlängerung und erhält diese am 09.07., am 01.09. bittet Kl. um Vorladung an Jochim Baumann, der Zeugnis verweigert. Das Tribunal lehnt dies am 24.09. ab, da Baumann zu Bekl. gehöre. Am 18.10. äußern sich Bekl. zu den vom Kl. vorgelegten Beweisen, am selben Tag bittet Kl. um Eröffnung der Protokolle zum Zeugenverhör, das Tribunal setzt den Termin auf den 29.10. an. Am 21.12.1658 erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 07.01.1659 erhält. Am 24.01. bestreitet Kl., daß Bekl. eine wirkliche Kompanie bilden, fordert zur Vorlage ihrer Bücher, ihres Siegels und ihres Archivs und zur Benennung ihres gemeinsamen Kirchenstuhls auf, das Tribunal firdert Bekl. am selben Tag zur Antwort auf. Diese bitten am 18.04. darum, die Verteidigungsschrift des Kl.s "zu verhütung aller confusion" nicht zuzulassen, werden am 20.04. aber aufgefordert, sich zu dem Schreiben des Kl.s vom 24.01. zu äußern. Am 04.07. legt Kl. eine ausführliche Exceptionsschrift vor, mit der er seine Vorwürfe gegen Bekl. bekräftigt und erneuert. Am selben Tag erbitten Bekl. Fristverlängerung zur Beantwortung und erhalten diese am 06.07., am 17.10. beantworten sie das Schreiben des Kl.s ausführlich und erbitten vom Tribunal die Bestätigung des Ratsgerichtsurteils. Am 19.10.1659 fordert das Gericht Kl. zur Antwort auf, am 01.02.1660 gewährt es Kl. auf dessen Antrag vom 30.01. Fristverlängerung. Am 08.02. bestärkt Kl. noch einmal seine Appellation. Am 14.02. weist das Tribunal Bekl. zur abschließenden Stellungnahme an, am 07.05. verzichten diese, verweisen auf früheren Schriftwechsel und erbitten Urteil. Am 09.07.1660 urteilt das Tribunal, das Kl. zum Gewandschnitt zuzulassen sei und Bekl. ihm die Kosten dieser Instanz zu erstatten hätten. Am 18.08. legen Bekl. dagegen restitutio in integrum ein, erbitten am 18.08., 17.09., 13.10. und 17.11. aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 22.08., 18.09., 17.10. und 17.11.1660 erhalten. Am 21.01.1661 legen Bekl. ihre Gründe gegen das Urteil vor, am 08.07.1661 bestätigt das Tribunal sein Urteil, läßt Bekl. aber weitere Beweise dafür offen, daß sie als Kompanie das Recht haben, jemanden von ihren Privilegien auszuschließen. Am 27.01.1662 legen Bekl. diese Beweise vor, woraufhin das Gericht Kl. am 29.01. auf den 14.04. vorlädt. An diesem Tag bittet Kl. um Terminverschiebung, die ihm am 18.04. gewährt wird. Am 07.07. widerlegt Kl. die Argumente der Bekl., das Tribunal fordert sie am 11.07.1662 zur Erwiderung auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Zander vom 04.07.1657 und für Dr. Petersen vom 27.04.1661; Privileg des Wismarer Rates für Wismarer Gewandschneider vom 06.10.1539; Verhörartikel des Kl.s für Brauer Peter Gammelkorn, Schifferaltermann Gert Facklam, Schmiedealtermann Daniel Höppener, Bäckeraltermann Hans Brand, Brauer Joachim Baumann und David Mack vom 28.05.1658; Ratsgerichtsprotokoll vom 16.02.1658; Mitteilung der Akzisekammer über Steuerzahlungen wegen des Gewandschnitts zwischen 1630 und 1657; Ladung der Zeugen durch Kommission vom 07.06.1657; Kommissionsprotokoll vom 12.06.1657 mit Protokollen der Zeugenbefragungen von David Make, Hans Brandt, Daniel Höppner, Peter Gammelkorn und Dorothea Jürgens; Prozeßvollmacht von Jochim Baumann, Claus Kuhlmann und Gertrud Röper für Dr. Zander vom 27.09.1658; Schreiben der Stralsunder Gewandschneiderkompanie an Rostocker Kollegen vom 06.04.1643; Schreiben der Wismarer Gewandschneider an ihre Rostocker Kollegen vom 15.08.1644 und deren Antwort vom 21.08.1644; Entwurf einer Ordnung der Wismarer Gewandschneider (o.D.); Herkunftszeugnis der Stadt Malchow für Bernhard Campe, Tuchmachergeselle vom 29.08.1640; Ratsgerichtsprotokoll vom 22.08.1656; Auszug aus Ratsgerichtsakten der Gewandschneiderkompanie vs. das Amt der Grobtuchmacher (o.D.); Ratsgerichtsurteil vom 27. und 28.08.1655; Zeugnis des Grobtuchmacheramtes Güstrow vom 01.09.1640 über die erfolgreich absolvierte Lehre des Berend Campe seit 29.11.1630 beim Meister Michael Blancke zu Güstrow; Liste der Gewandschneider in Wismar 1609-1657; Supplik der Gewandschneider Martin und Adam Scheffel, Daniel und David Make, Jochim Buseke und Jacob Rening an den Wismarer Rat vom 08.05.1635; Supplik der Gewandschneider an Rat vom 18. und 30.08.1644; Supplik von B. Schwartzkopf, Adam Scheffel, Daniel und David Make sowie Jochim Buseke an Rat vom 13.09.1644
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656 2. Tribunal 1657-1660 3. Tribunal 1660-1662
Kläger: (2) Bernhard Campe, Bürger zu Wismar
Beklagter: Daniel Make, Martin Röseler, Matthias Humborg, Baltzer Kleppenberg, Matthies Röseler und Daniel Blumenthal, Gewandschneider zu Wismar, seit 27.09.1658 auch Jochim Baumann, Claus Kuhlmann und Gertrud Röper
Anwälte: Kl.: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P), ab 21.01.1661 Dr. Ambrosius Petersen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0941


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0760
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um nicht erfolgte Steuerzahlung
Alte Signatur: Wismar E 57 (W E n. 57)
Laufzeit: (1783) 24.02.1783-17.03.1783, 21.07.1785-13.07.1787
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.02. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erfolgter Genehmigung des Tribunals vom 26.02. trägt Kl. am 17.03. seine Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts vor. Kl. ist angeklagt worden, Tabak aus Hamburg in Wismar verkauft haben zu wollen, ohne Zoll und Akzise dafür bezahlt zu haben, verteidigt sich aber, er habe den Tabak vom Apotheker Kindt übernommen, der nicht in der Lage gewesen sei, ihn zu verkaufen und habe geglaubt, Kindt habe alle fälligen Abgaben entrichtet. Das Ratsgericht verurteilt ihn, die 14 Kisten aus der Stadt zu bringen und die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Dagegen wehrt sich Kl. und bittet darum, daß die Kramerkompanie als unbefugte Denuncianten" ihm alle Kosten ersetzen müssen. Das Tribunal fordert den Rat am 25.04.1786 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, nachdem Kl. am 21.07.1785 an den Fall erinnert hatte. Am 01.05., 10.07. und 23.10.1786, 22.01, 23.04 und 09.07.1787 erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einreichen der Vorinstanz-Akten und erhält diese am 05.05., 14.07. und 27.10.1786, 26.01., 27.04. und 13.07.1787, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 23.01.1783; Ratsgerichtsurteil vom 15.01.1783; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Koch vom 15.07.1786
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1782-1783 2. Tribunal 1783-1787
Kläger: (2) David Erdtmann, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Procurator Civitatis (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0760
76 Gerichtsakten «   11   -   20   »