- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0632 Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Vormundschaftsrechnung und Inventar Alte Signatur: Wismar D 11 (W D 1 n. 11) Laufzeit: (1668) 16.07.1668-12.09.1668 Fallbeschreibung: Nach Intercessional des Herzogs von Mecklenburg wegen schleuniger Erledigung des Anliegens wendet sich Kl. am 27.07. an das Tribunal und schildert, daß Bekl. als ehemaliger Vormund seiner Schwester und ihrer Kinder, der Ehefrau des Kl.s, bisher trotz aller Bitten noch keine Vormundschaftsrechnung abgelegt habe. Kl. erbittet daher die Vorladung des Bekl. zu einem Vorbescheid, bei dem Bekl. Rechnung legen soll. Das Tribunal setzt den Vorbescheid am 27.07. auf den 14.08. an. Am 07.08. erbittet Bekl. Terminverschiebung, das Tribunal setzt am 10.08. den 02.09. an. Am 02.09. zeigt Dr. Scheffel an, daß Rückkehr des Bekl. sich verzögere und bittet, nichts zu seinem Nachteil zu unternehmen. Das Tribunal teilt Kl. dies mit, der am 08.09. neuen Termin erbittet, der am 09.09. auf den 25.09.1668 angesetzt wird, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Intercessional Herzog Gustav Adolfs von Mecklenburg an Tribunal vom 16.07.1668; Schreiben des Kl.s an Gustav Adolf vom 04.07.1668 Instanzenzug: 1. Tribunal 1668 Kläger: (2) Daniel Danielis, Kapellmeister am mecklenburg-güstrowschen Hof als ehelicher Vormund seiner Ehefrau Anna Maria Duval Beklagter: Francois de la Croix, Amtmann zu Neukloster, Schwager des Kl.s Anwälte: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Anthon Scheffel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0632 |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0635 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung von Zinsen Alte Signatur: Wismar D 12 (W D 1 n. 12) Laufzeit: (1666-1667) 15.04.1672-13.05.1672 Fallbeschreibung: Kl. steht seit Jahren in Prozessen mit Bekl. um die Auszahlungen von Zinsen aus Obligationen, die die Ehefrau des Bekl. ihrer Tochter, der Ehefrau des Kl.s, als Mitgift in die Ehe gegeben hat. Aus diesen Prozessen sind Kl. Kosten in Höhe von mehr als 1.000 Rtlr erwachsen, die er von Bekl. nicht eintreiben kann. Da Bekl. beim Stralsunder Rat 1.000 Rtlr zinsbar angelegt hat, bittet Kl., ihm die jährlichen Zinsen von 40 Rtlr solange zuzuschreiben, bis Bekl. seine Schulden bei ihm bezahlt hat und erbittet ein entsprechendes Mandat an den Stralsunder Rat. Das Tribunal lehnt den Antrag am 10.05.1672 ab. Prozessbeilagen: (7) Erklärung der Anna Elisabeth Cothmann, Witwe des Dr. von Hille, über Abtretung dreier Obligationen an Kl. vom 17.09.1666; Forderungen des Kl.s an seine Schwiegermutter Anna Elisabeth Cothmann (o.D.); Aufstellung des Kl.s über durch Bekl. erlittene Schäden (o.D.); Auszug aus Schreiben des Ernst Kiehne an Kl. vom 14.12.1667; Mitteilungen des Lübecker Kastenschreibers" Johann Schreyber vom 04.10.1667 und des Wismarer Kastenschreibers" Johann Hormann vom 03.07.1667; Auszug aus Erbteilungsvergleichung der Anna Elisabeth Cothmann mit ihren 4 Töchtern vom 04.09.1666 Instanzenzug: 1. Tribunal 1672 Kläger: (2) Prof. Dr. med. Johann Jacob Döbel, Stadtarzt zu Rostock Beklagter: Dr. Caspar Thurmann
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0635 |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0636 Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar D 13 (W D 1 n. 13) Laufzeit: (1670-1671) 26.04.1671-03.05.1671 Fallbeschreibung: Kl. hatte sich verpflichtet, der Bekl. noch ausstehende Schulden in Höhe von 1.500 Rtlr zwischen Weihnachten 1670 und Ostern 1671 zu bezahlen, hat aber das Geld, das er von seinem Schwager Franz Joel Oernstedt erhofft hatte, noch nicht erhalten. Da er eine Klage seiner Stiefmutter wegen ausstehender Bezahlung befürchtet, erbittet er ein Reskript des Tribunals an den Rat, in dem das Versäumnis erklärt und um eine Fristverlängerung gebeten wird und erhält dieses am 29.04.1671. Prozessbeilagen: (7) Schreiben Franz Joel von Oernstedts aus Stockholm an Kl. vom 21.12.1670, 25.02. und 31.03.1671; Urteil des Tribunals in Sachen Elisabeth Baumanns vs. Franz Maaß d.J. wegen Bezahlung von Schulden vom 12.11.1661 Instanzenzug: 1. Tribunal 1671 Kläger: (2) Johann von der Deylen, Major der Kavallerie Beklagter: Cornelia Catharina Petersen, Witwe von der Deylen, Stiefmutter des Kl.s
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0636 |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0639 Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium sub poena Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar D 17 (W D 1 n. 17) Laufzeit: (1665-1672) 17.07.1673-15.06.1675 Fallbeschreibung: Schwiegervater des Kl.s hatte seinen Töchtern ein beträchtliches Vermögen hinterlassen, um dessen Verteilung Streit entsteht, da Schwägerin des Kl.s einige Schmuckstücke nicht herausgeben will. Kl. erbittet ein Mandat an Gerstenberg, Schmuckstücke und 2.000 Rtlr aus der Erbschaft des Vaters, die seine Ehefrau Bekl. einst zur Aufbewahrung übergeben hatte, nicht an deren Schwester herauszugeben, bis diese ein Inventar über alle bei ihr befindlichen Erbstücke aufgestellt und beschworen hat. Das Tribunal erläßt das Mandat am selben Tag "cum clausula". Am 27.11. berichtet Kl., daß Bekl. die Herausgabe verweigert und erbittet ein entsprechendes Strafmandat, das er am 03.12.1673 erhält. Am 05.02.1674 stellt Nebenbekl. ihre Version des Konflikts vor und bittet um Lösung der Beschlagnahme auf die Güter, die ihr rechtmäßig zustehen sowie um Anweisung an Kl., Nebenbekl. vor der Regierung des Fsm Halberstadt als ihrem gehörigen Forum zu verklagen. Das Tribunal folgt der Bitte nicht, fordert Kl. am 07.02. aber zur Erwiderung auf. Am 29.06. bittet Nebenbekl. erneut um Lösung der Beschlagnahme ihrer Güter, das Tribunal erklärt die Beweisaufnahme am 11.07. für beendet und teilt Kl. den Schriftsatz in Kopie mit. Am 15.04.1675 ergreift Nebenbekl. restitutio in integrum gegen das am 23.01.1675 ergangene Urteil des Tribunals (siehe Nr. 0640) und besteht auf ihrem Besitz an den vom Vater geerbten Schmuckstücken. Das Tribunal fordert Kl. am 27.04. zur Antwort binnen 6 Wochen auf, am 12.06. bittet Anwalt Coch, den Vergleich abzuwarten, bevor in der Sache ein Urteil ergeht. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über an Oberst Sparre verpfändete Schmuckstücke mit Wertangabe vom 01.05.1665; Bestellung des Lucas Reif zum Anwalt der Nebenbekl. durch hohensteinsche Regierung und durch Nebenbekl. vom 21. bzw. 23.01.1674; Auszug aus Testament des Ottho Otthe von Manderoda vom 12.10.1669; Festlegung Ottho Otthens von Manderode über Mitgift der Magdalena Elisabeth von Manderode (nach 19.02.1670); Aufstellung über die Aussteuer der Magdalena Elisabeth von Manderoda (o.D.); Erklärung der Kl. vom 13.01.1672; Erklärung der Nebenbekl. vom 30.03.1672; Auszug aus Schreiben des Ottho Otthen von Manderoda zu Regensburg an Oberst Sparre zu Hannover vom 03.10.1666 Instanzenzug: 1. Tribunal 1673-1675 Kläger: (2) Caspar von Düringshofen, mecklenburgischer Land- und Hofgerichtsrat und Oberkammerjunker, auf Sabo und Lüttgeritsch, in ehelicher Vormundschaft für seine Ehefrau Magdalena Elisabeth von Manderode Beklagter: Thomas von Gerstenberg, Drost zu Verden sowie Dorothea Margaretha von Manderode als Nebenbekl. Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Friedrich Coch (A & P) Nebenbekl.: Lucas Reif (A), Heinrich Friedrich Schabbel (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0639 |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0642 Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando cum clausula Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses Alte Signatur: Wismar D 19 (W D 1 n. 19) Laufzeit: 16.04.1694-08.06.1694 Fallbeschreibung: Der verstorbene Ehemann der Kl.in hat 400 Mk. lüb. von der Georgenkirche geborgt und dieses Geld in seiner Bude in der Lübschen Straße versichert. Wegen wirtschaftlicher Notlage hat Kl.in die Zinsen nicht bezahlen können, so daß neben dem Kapital 300 Mk. lüb. Zinsen aufgelaufen sind. Bürgermeister Paris fordert sie daraufhin auf, die Bude zu räumen und will diese zwangsversteigern. Kl.in borgt sich Geld bei Freunden und bekommt 500 Mk. zusammen; Paris hat in der Zwischenzeit die Bude aber bereits an Johann Vehlhering für 960 Mk. verkaufen lassen. Kl.in bittet um ein Mandat an Paris, das Geld von ihr anzunehmen und den Verkauf rückgängig zu machen. Das Tribunal fordert den Rat am 17.04. auf, Bericht zu erstatten und die Kl.in mit ihrem Gesuch zu hören". Am 09.05. beschuldigen Bekl. Kl.in der "falsis narratis", berichten, daß die Bezahlung der Schulden bereits im Konkursverfahren von 1684 gefordert worden, aber nicht erfolgt sei, weshalb das Haus 1693 zwangsversteigert worden ist. Da Kl.in versäumt hat, das höchste Gebot abzugeben, muß sie das Haus nunmehr räumen. Bekl. bitten das Tribunal, dies durchzusetzen, um dem Käufer zu seinem Recht zu verhelfen und die Forderungen der Georgenkirche zu befriedigen. Das Tribunal beläßt es nach einer entsprechenden Bitte des Nebenbekl.am 18.05. daraufhin beim Ratsgerichtsurteil und weist auch die erneute Bitte der Kl.in vom 08.06.1694 am selben Tag zurück. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 20.04.1694 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1693-1694 2. Tribunal 1694 Kläger: (2) Margaretha Dobbertin, Ehefrau des Bartholomäus Dummer Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar sowie Johann Vehlhering als Nebenbekl. Anwälte: Bekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0642 |
|