-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  04.: 1. Kläger D
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D
58 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2381
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar P 1 (W P 1 n. 1)
Laufzeit: (1568-1653) 05.12.1653-14.10.1654; 18.03.1657;
Fallbeschreibung: Die Vorgänger der Kl. haben bei den Bekl. in den Jahren 1568-1580 450 fl. angelegt, bis zum Jahr 1636 die Zinsen von 5% erhalten und davon den Unterhalt der Witwen und Waisen ihrer Kollegen bezuschußt. Als die Zinsen ausblieben, verklagten Kl. Bekl. bei der Schweriner Justizkanzlei, die Bekl. zur Zahlung anwies und schließlich 1646 die Exekution verhängte. Durch den Krieg haben Kl. ihr Geld immer noch nicht erhalten können und bisher auch keine Aussicht darauf. Sie bitten deshalb das Tribunal um Hilfe bei der Beschaffung von Kapital und Zinsen. Das Tribunal schreibt am 08.12.1653 an Herzog Adolf Friedrich v. Mecklenburg und bittet um schleunige Vollstreckung der Forderung. Der Mecklenburger Herzog schreibt dem Rostocker Rat am 24.12.1653, er möge das Geld binnen 3 Wochen sub poena executionis" bezahlen. Am 17.02.1654 melden sich Kl. erneut beim Tribunal, da sie ihr Geld noch nicht erhalten haben und erbitten ein Arrestatorium auf die in Wismar stehenden Gelder des Rostocker Ratsherrn Dietrich Wolffrath. Am 07.03.1654 wendet sich das Tribunal an die Königin und bittet um ein Schreiben aus Stockholm an Rostock mit Androhung von Repressalien, nachdem Kl. am 06.03. erneut um Hilfe gebeten hatten. Dieses Kgl. Schreiben ergeht am 07.04.1654 mit 14tägiger Fristsetzung. Am 19.09.1654 erneuert Karl X. Gustav die Drohung und setzt 4 Wochen Frist. Der Rostocker Rat entschuldigt sich am 14.10. mit den Auswirkungen des Krieges und bietet an, jedes Jahr zwei alte und eine aktuelle Zinsrate zu bezahlen, am 18.12.1654 bietet er an, pro Jahr 4 ausstehende Zinsraten zu bezahlen. Da zu Weihnachten 1656 keine Zahlungen eingehen, wenden sich Kl. erneut an das Tribunal, dessen Präsident am 18.03.1657 den Rostocker Rat ermahnt und mit Vollstreckung droht. Am 27.03.1657 berichten Bekl. über die Anweisung an die Kassenverwalter zur Bezahlung und bitten darum, mit der Vollstreckung verschont zu werden. Vor dem 12.07.1675 und im Mai 1684 klagen die Wismarer Pastoren erneut über ausgebliebene Zahlung und erhalten am 12.07.1675 und am 30.05.1684 je ein Intercessional des Tribunals an den Herzog von Güstrow und ein Mandat an den Rostocker Rat.
Prozessbeilagen: (7) Obligationen des Rostocker Rates über 200 fl., 150 fl. und 100 fl. für Superintendent, Pastoren und Prediger zu Wismar von Pfingstsonntag 1568, Ostersonntag 1572 und Pfingstsonntag 1580; Executorial Herzog Adolf Friedrichs von Mecklenburg gegen den Rostocker Rat vom 28.09.1646; Empfangsbestätigung des Rostocker Protonotars Bernhard Lindemann für ein Mandat des mecklenburgischen Herzogs vom 19.01.1654; Versprechen der Kassenverordneten Rostocks zur Zinszahlung an die Wismarer Prediger vom 18.12.1654; Schreiben des Vorwesers der Stadt Rostock" und der Verwalter der Rostocker Stadtkasse an Wismarer Rat vom 04.07.1682 und 12.07.1683; Schriftwechsel Karl X. Gustavs von Schweden mit Rostocker Rat vom 19.09.1654 und 14.10.1654; Schreiben des Tribunalspräsidenten Johann Oxenstierna an Rostocker Rat vom 18.03.1657
Instanzenzug: 1. Tribunal 1653-1684
Kläger: (2) Johannes Dinggrave, Joachim Schmidt, Christian Cotenius, Georg Balthasar, Johann Heinrich Brand, Joachim Brücke und Martin Crudopius bzw. deren Nachfolger als Pastoren und sämtliche Prediger zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Rostock

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2381


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0664
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Eingriff in Amtsgerechtigkeit
Alte Signatur: Wismar D 36 (W D 1 n. 36)
Laufzeit: (1591-1743) 06.03.1744-05.03.1745
Fallbeschreibung: Die Provisoren des Hafens haben den Schlammprahm durch Bekl. reparieren lassen. Dieser hat anstatt den bisherigen Meister Johann Köhn mit der Anfertigung der Treibstöcke" zu beauftragen, die Arbeit an Johann Christian Mundt vergeben und teilweise selbst ausgeführt. Kl. haben sich darüber bei Gewett beschwert und die Beschlagnahme der Drechselbank des Bekl. gefordert und erreicht, woraufhin Bekl. an den Rat appelliert, der Kl. auffordert, die Werkzeuge binnen 3 Tagen zurückzugeben. Dagegen appellieren Kl. an das Tribunal, bitten darum, den Gewettsspruch durchzusetzen und sie in ihren alten Rechten zu schützen. Am 21.04. fordert das Tribunal den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, erhält diese am 05.06. und eröffnet sie auf Antrag der Parteien vom 06.07. am 15.07. Am 19.10. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1745 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, stellt es Kl.n aber frei, vor dem Ratsgericht ihren Alleinanspruch besser als bisher zu beweisen und dort durchzusetzen. Am 05.03.1745 gehen die Akten an das Ratsgericht zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 11.12.1743; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 12.12.1743; von Notar Josias Matras bestätigter Auszug aus der Amtsrolle der Drechsler vom 27.08.1591; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 06.05.1744; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Zylius vom 05.08.1744 und des Bekl. für Dr. Gröning vom 13.07.1744
Instanzenzug: 1. Gewett 1743 2. Ratsgericht 1743 3. Tribunal 1744-1745
Kläger: (2) Amt der Drechsler in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Heil, Zimmermeister zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A), Dr. Michael Zylius (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0664


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2217
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar M 160 (W M n. 160)
Laufzeit: (1594-1742) 25.04.1769-06.11.1773
Fallbeschreibung: Im Jahre 1594 haben die herzoglich mecklenburgischen Professoren 3.000 fl. bei Bekl. auf jährliche Zinsen von 150 fl. angelegt. Als der Kl. dieses Kapital hat kündigen wollen, wurde ihm von Bürgermeister Schlaff entgegnet, dieses "Capital wäre unablöslich". Kl. bittet, den Bekl. zu befehlen, ihnen das Kapital mit Zinsen auszuzahlen. Am 28.04. ordnet das Tribunal an, die Stadt habe das Geld binnen 6 Wochen auszuzahlen oder am 09.06. vor dem Tribunal ihre Argumente dagegen vorzutragen. Am 03.06. und 12.09. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 03.06. und 13.09. erhalten. Am 26.10. argumentieren Bekl., die Obligation verpflichte sie nur, die Kündigung des Kapitals "aus Gunst und Freundschaft" zu bewilligen, sie seien jetzt aber nicht in der Lage, das Kapital auszuzahlen und bitten das Tribunal, die Klage nicht anzunehmen. Das Tribunal fordert Kl. am 27.10.1769 zur Antwort auf, die am 27.04.1770 eingeht und in der Kl. auf ihrer Forderung bestehen. Am 01.05. fordert das Tribunal Bekl. auf, sich wegen "der rückständigen Zinsen sub poena executionis abzufinden.", am 26.06. erklären Kl., daß dies nicht geschehen sei und erbitten Vollstreckung. Am 27.06. erneuert das Tribunal sein Mandat an Bekl., am 16.10. beschwert sich Kl. erneut, daß Bekl. dem Mandat nicht gefolgt sind. Das Tribunal schließt am 17.10. die Beweisaufnahme, am 22.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 23.10. bitten Bekl. um die Zulassung neuer Beweise und Fristverlängerung, die ihnen am 26.10. gewährt wird. Am 05.12. bitten Bekl. erneut um Fristverlängerung, die sie am 07.12. erhalten. Am 21.12. legen sie die Stellungnahme der Kämmerei vor, in welcher Münzsorte und -güte die Zinsen bisher bezahlt worden sind. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme daraufhin erneut am 22.12.1770. Am 21.01., 15.04. und 08.07.1771 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.05.1772 lädt das Tribunal Parteien zum 16.06. zu einem Vergleichstermin vor. Am 10.06. bitten Bekl. um Terminverschiebung, da sie ein Schreiben aus Stockholm wegen der Kostenübernahme für den Krieg mit Preußen erwarten. Das Tribunal setzt den Vergleich am 12.06. "auf einige Zeit aus." Am 18.08. bitten Kl. um neuen Termin, am 02.10. setzt das Tribunal den 03.11. an. Am 30.10. erklären Bekl., sie arbeiteten an einem außergerichtlichen Vergleich und bitten daher um Aufhebung des Vorbescheides. Am 08.06.1773 vergleichen sich die Parteien schließlich über Kündbarkeit, Münzart und Nachzahlung der Zinsen und Mindestrestdauer des Vertrages, das Tribunal bestätigt den Vergleich am 05.11.1773, nachdem Kl. am 30.10., Bekl. am 04.11. eine Kopie vorgelegt und um Prüfung gebeten hatten.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Gottfried Vorndran bestätigte Kopie der Obligation Wismars für die Rostocker Professoren vom 17.01.1594, von Notar Johann Daniel Strasburg ausgestelltes Attest über vorgenommene Kündigung der Obligation vom 05.04.1769; von Notar J.G. Vorndran bestätigte Quittung über Zinsenzahlung von 1742; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Lembcke vom 11.05.1770 und der Bekl. für Dr. Ungnade vom 14.03.1771; Promemoria der Akzisekammer vom 05.12.1770; Quittung der Rostocker Professoren für Wismarer Rat von Antoni 1760, Quittungen Dethardings namens der Universität Bützow für Wismar vom 11.05.1766 und 10.05.1770; Ratifikation des Vergleiches vom 29.06.1773; Vergleich vom 08.06.1773
Instanzenzug: 1. Tribunal 1769-1773
Kläger: (2) J.C. Detharding, Hofrat und Professor zu Bützow namens der herzoglich mecklenburgischen Professoren (seit 1772: Prof. Samuel Simon Witte)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Prof. N N Martini (A), Dr. Johann David Lembcke (P) Bekl.: Victor Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2217


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0624
Prozessgegenstand: Intercessionalis Auseinandersetzung um Aufteilung einer Konkursmasse
Alte Signatur: Wismar D 7 (W D 1 n. 7)
Laufzeit: (1655-1666) 12.07.1666-29.11.1666
Fallbeschreibung: Kl. hatte Johann von Plessen auf Arpshagen und Hofzaunfeld 9.537fl. geliehen und war dafür bei dessen Konkurs 1657 in dessen Güter Wichmannsdorf und Gantenberg eingewiesen worden, bis er sein Geld samt Zinsen zurückerhalten hat. Da einer der Erben Plessens gegen dieses Prioritätsurteil jedoch beim Reichskammergericht appelliert hat, werden ihm die Einkünfte vorenthalten, weshalb er um ein Intercessional des Tribunals an die Schweriner Justizkanzlei zur Beschleunigung der Prozesse und Auszahlung seiner Forderungen bittet und dieses am selben Tag erhält. Am 27.07. erklärt Bekl. das Vorgehen gegen Kl. damit, daß dieser die Höfe vernachlässigt habe. Am 08.10. und 22.11. erbittet Kl. erneut Intercessional, das am 23.11.1666 ergeht.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung der Gläubiger des Johann von Plessen; Auszug über Pachteinkünfte aus Wichmannsdorf und Gantenberg; Mandat der Schweriner Kämmerei an Kl. vom 01.08., 10.11.1664; Schreiben der Schweriner Rentkammer an Kl. vom 16.08.1660; Schreiben des Ernst Brusow zu Ratzeburg an Kl. vom 15.08.1665; Mandat der Schweriner Justizkanzlei an Hauptmann Lepel zu Grevesmühlen vom 05.07.1666; von Notar Johannes Köding aufgenommene Aussage des Bauernknechts Herman Petersen vom 05.07.1666; Auszug aus Konkursakten des Johann von Plessen (o.D.); Empfangsquittung der Schweriner Kanzlei für Schreiben des Tribunals vom 23.07.1666; Empfangsquittung der Tribunalskanzlei für Schreiben des Bekl. vom 01.08.1666; Aufstellung der von Heinrich Schweder unterschlagenen Geldsummen; Urteil des Wismarer Ratsgerichts vom 25.02.1657; Rechnung der Frau des Heinrich Schweder von 1655; Auszug aus dem Urteil des Mecklenburgischen Hofgerichts vom 23.01.1661; Auszug aus Suppliken des Adolf Friedrich von Plessen vom 11.02. und 14.04.1661; Auszug aus Prioritätsurteil vom 10.01.1657; Mandat Christian Ludwigs an Schweriner Justizkanzlei vom 24.03.1662
Instanzenzug: 1. Tribunal 1666
Kläger: (2) Christoph Ditmer, Bürger zu Wismar, ehemaliger Pfandbesitzer zu Wichmannsdorf und Gantenberg
Beklagter: Christian Ludwig, Herzog von Mecklenburg

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0624


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2330
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Übernahme eines Mandats
Alte Signatur: Wismar O 2 (W O n 2)
Laufzeit: 12.06.1655-29.06.1655
Fallbeschreibung: Kl. ist vom Tribunal aufgefordert worden, sich für seinen Prozeß gegen Dr. Othfarus einen Anwalt zu suchen. Er hat sich den Bekl. ausgewählt, der vom Tribunal am selben Tag aufgefordert wird, die Prozeßvertretung zu übernehmen. Der Bekl. teilt am 20.06.1655 mit, daß er das Mandat aus Gewissensgründen nicht übernehmen könne. Das Tribunal weist Kl. am 29.06. an, sich einen anderen Anwalt zu suchen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1655
Kläger: (2) Magister Johannes Dinggrave
Beklagter: Dr. Henning Christoph Gerdes, Anwalt und Prokurator am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2330


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2332
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Gewährung von Rechtshilfe
Alte Signatur: Wismar O 2 (W O 1 n. 2)
Laufzeit: 11.08.1656-02.07.1657
Fallbeschreibung: Kl.in möchte in ihrer Sache gegen Christian Othfarus (Nr. 2329) die in Mecklenburg wohnenden Zeugen, den Pastor von Hornstorf, Magister Christian Koppen, die Ehefrau des Christian Michaelis und den gräfl. oldenburgischen Vogt Nicolaus Christian Queccius, vernehmen lassen und benötigt dazu Subsidiales an den Herzog von Mecklenburg, die sie vom Tribunal erbittet. Das Tribunal fordert zunächst die am Tribunal bestellten Kommissare auf, die mecklenburgischen Zeugen zu vernehmen, nachdem Kl.in sich am 15.09. beschwert, daß diese der Ladung keine Folge leisten, und am 16.09. die Verhörartikel beibringt, entspricht das Tribunal dem Wunsch der Kl.in am 18.09.1656 und erläßt Subsidiales. Die vom Mecklenburger Herzog bestellten Kommissare Hermann von Fersen und Dietrich von Stralendorf erstatten am 10.01. und 02.06.1657 Bericht über das Verhör.
Prozessbeilagen: (7) Artikel für das Verhör Koppens; Vollmacht des Herzogs Adolf Friedrich für seine Kommissare zum Verhör Koppens vom 04.10.1656; Schreiben der Kommissare Hermann von Fersen und Dietrich von Stralendorf an Dr. Christian Othfarus und an Christian Koppen vom 05.11.1656; Protokoll der Kommission vom 27.11.1656, 21. und 25.05.1657
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657
Kläger: (2) Elisabeth Dinggrave
Beklagter: Adolf Friedrich, Herzog von Mecklenburg

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2332


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2334
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Milderung einer Strafe
Alte Signatur: Wismar O 2 (W O 1 n. 2)
Laufzeit: 09.08.1659-10.01.1660 (1660)
Fallbeschreibung: Kl.in ist vom Tribunal in ihrem Prozeß gegen Dr. Othfarus wegen verweigerter Einlösung eines Ehegelübdes (Nr. 2329) dazu verurteilt worden, den halben Brautschatz (500 fl.) als Strafe zu erlegen. Sie bittet, diese Strafe zu mildern, da sie durch den Tod ihres Vaters und die erlittene Schande bereits genug gestraft worden sei, die Prozeßkosten zudem ihr Vermögen aufgezehrt hätten. Am 10.01.1660 teilt sie mit, daß sie 150 Rtlr beisammen habe, liefert diese an das Tribunal und bittet, sie wegen des Restes zu verschonen und sie wieder zum Heiligen Abendmahl zuzulassen, das ihr seit 1655 verwehrt wurde. Dies geschieht möglicherweise am 02.02.1660, eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Predigttext Magister Johannes Gerdes vom 02.02.1660 in St. Georgen
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659-1660
Kläger: (2) Elisabeth Dinggrave
Beklagter: Tribunal zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2334


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2440
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Münzqualität
Alte Signatur: Wismar P 40 (W P 2 n. 40)
Laufzeit: (1662-1673) 01.09.1673-13.09.1673
Fallbeschreibung: Der verstorbene Großschwiegervater des Kl.s, Friedrich Cothmann, hat bei den Bekl. 2.000 Rtlr in specie zinsbar angelegt. Als Kl. dieses Geld kündigt, soll er es in schlechter Münze erhalten und protestiert dagegen. Er bittet das Tribunal um ein Mandat an die Bekl., ihm das Geld in der geliehenen Münzsorte zurückzuzahlen und erhält dieses am 05.09.1673.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus der Obligation vom 25.07.1662; Auszug aus Schreiben D. Dethardings an Dr. Döbel vom 16.08.1673
Instanzenzug: 1. Tribunal 1673
Kläger: (2) Prof. Dr. Johann Jacob Döbel zu Rostock
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Stralsund
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Friedrich Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2440


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0644
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung eines Kapitals und Zinsen
Alte Signatur: Wismar D 20 (W D 1 n. 20)
Laufzeit: (1662-1695) 07.05.1695-27.01.1699
Fallbeschreibung: Dr. Friedrich Cothmann hatte bei der Wismarer Akzisekammer 4.000 Rtlr auf 5% Zinsen angelegt. Seine Tochter hatte diese geerbt und in zweiter Ehe dem Dr. von Hille zugeführt. Von diesem waren sie an Prof. Döbel gelangt, der sie seinen Kindern hinterlassen hat. Da die Vormünder Geld für die Ausbildung und Aussteuer der Kinder benötigen, haben sie eine Obligation über 2.000 Rtlr gekündigt und deren Auszahlung verlangt. Die Stadt verweigert die Auszahlung des Kapitals, da dieses perpetuierlich" angelegt ist und verweigert ebenso die Auszahlung der Zinsen in guter Münze, da die Zahlung bisher in schlechter Münze akzeptiert worden ist. Kl. verwahren sich dagegen und erbitten vom Tribunal Anweisung an Bekl., das Kapital auszuzahlen und die Zinsen in guter Münze zu bezahlen. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.05. zur Bezahlung der Zinsen und Berichterstattung wegen des Kapitals auf. Am 28.06. fordern Bekl. die Vorlage der Schuldscheine, das Tribunal fordert Kl. am 03.07. entsprechend auf. Am 17.09. erklären Kl., die Obligationen nicht zu haben, berufen sich aber auf die Mandate der Glückstädter Regierung und die bisherigen Zinszahlungen durch Bekl., um ihr Recht zu beweisen. Das Tribunal fordert Bekl. am 18.09. zur Antwort auf, am 24.10. erbitten diese Fristverlängerung, die sie am 26.10. erhalten. Am 11.11. bitten Kl. um Urteil, da Bekl. ihre Erklärung noch nicht vorgetragen haben, werden aber am 12.11. auf den Bescheid vom 26.10. verwiesen. Am 07.12. fordern Bekl. Vorlage der Obligationen, um daraus weiteres zu ersehen, außerdem bestehen sie auf Zinszahlung in schlechter Münze, da dies seit Jahren üblich sei. Das Tribunal fordert Kl. am 09.12.1695 zur Antwort auf. Am 10.02.1696 bestehen Kl. darauf, daß Obligationen bereits bekannt und unstrittig seien und erbitten Auszahlung der 2.000 Rtlr. Am 11.02. fordert das Tribunal Bekl. auf, Kopien der Obligationen sowie die Quittungen über die Zinsenzahlung vorzulegen, am 28.03. erbitten Bekl. Fristverlängerung, die sie am 31.03. erhalten. Am 13.05. legen sie die geforderten Belege vor, am 16.05. fordert das Tribunal von Kl.n Erwiderung, die am 23.06. eingeht und in der Kl. die Abschrift der zweiten Obligation einfordern und die Rechnungslegung bemängeln. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.06. zur Beibringung der fehlenden Belege auf, die am 02.09. nachgereicht werden. Das Tribunal fordert Kl. am 04.09.1696 zur Stellungnahme auf, die am 16.03.1697 eingeht und in der Kl. ihre Forderung nach Auszahlung einer Obligation und Bezahlung der Zinsen in gutem Geld wiederholen. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.03. zur Antwort auf, am 05.05. erbitten Bekl. Fristverlängerung, die sie am 10.05. erhalten. Am 22.06. reichen Bekl. eine Kopie der Obligation von Johannis 1662 ein, verweigern aber die Auszahlung des Kapitals. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme daraufhin am 30.06.1697. Am 06.06.1698 erbitten Kl. erneut Auszahlung des Kapitals und führen ein Urteil des RKG aus dem Jahre 1675 gegen den Lübecker Rat als Beweis für die Handhabung des Problems vor anderen Gerichten an. Am 30.06. legen Bekl. weitere Beweise für ihre Sichtweise vor und bitten, diese bei Urteilsfindung zu berücksichtigen. Am 04.07.1698 entscheidet das Tribunal, daß Kl. zur Kündigung des Kapitals nicht befugt seien, beauftragt sie gleichzeitig, sich wegen der neu eingebrachten Beweise wegen der Münzsorte der Zinsen zu äußern. Am 12.09.1698 verlangen Kl. erneut die Zinszahlung in "gutem" Geld, am 23.01.1699 bestätigt das Tribunal die Sichtweise der Bekl.
Prozessbeilagen: (7) Urteil der Glückstädter Regierung als Ersatz für das Tribunal vom 20.03. und 28.08.1679; Ratsgerichtsurteile vom 10.10.1681 und 10.04.1695; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 04.05.1695; Aufstellung der Bekl. über Zinszahlungen vom 20.02.1664-25.05.1695; Kopie der Obligation von Anthoni 1663; Abrechnung über Forderungen und Zahlungen an / von Dr. Johann Thurmann bzw. Dr. Friedrich Cothman; Quittungen Bernhard Petris vom 28.12.1668, 20.01.1670 und 27.05.1671; Quittung Johann Thurmanns vom 15.01.1669; Quittungen Johann Jacob Döbels vom 18.03.1680, 20.01.1681, 20.05.1682, 11.01.1683, 18.01.1684, 14.02.1685, 28.01.1686 und 26.01.1687; Quittungen der Kl. vom 20.01.1688, 26.01.1689, 22.01.1690, 20.01.1691, 20.01.1692, 27.06.1693 und 27.01.1694; Quittungen des Sigfried Sivert vom 27.04.1668; der Anna Elisabeth, geb. Cothman, Ehefrau des Dr. Thurmann vom 02.03. und 08.10.1670, 01.03.1679, von Cyriacus Burmeister vom 04.03.1670, von Daniel Lentz vom 03.11.1671, 24.02.1672; Ratsgerichtsprotokoll vom 19.08.1696; Obligation von Johannis 1662; Schreiben des Geistlichen Ministeriums zu Rostock an Bekl. vom 23.04.1679; Urteil der Schweriner Justizkanzlei in Sachen Inspektor und Provisoren der Heilgeistkirche vs. Eigentümer des Gutes Lütken Kromckow vom 10.10.1695; Mandatum de solvendo des RKG in Sachen Jungens Erben contra Lübeck vom 11.10.1675; Schreiben Döbels an Wismarer Rat vom 22.09.1679 und 07.02.1680
Instanzenzug: 1. Tribunal 1695-1699
Kläger: (2) Dr. Hinrich Konow und Jacob Diestler als Vormünder der Kinder des Prof. Dr. Johann Jacob Döbel zu Rostock
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Konow (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Johann Wagner (A), Dr. Johann Oldenburg (P), seit 13.05.1696: Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0644


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0620
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo et non ulterius turbando poenale sine clausula Auseinandersetzung um Rückgabe von Tuch
Alte Signatur: Wismar D 5 (W D 1 n. 5)
Laufzeit: 18.02.1662-24.02.1662
Fallbeschreibung: Kl. hat sein Tuch mit Genehmigung zweier Bürgermeister auf dem Wismarer Jahrmarkt verkauft, Gewettsdiener haben jedoch seine Waren beschlagnahmt und ihm den Jahrmarktbesuch verboten, weshalb er um ein Mandat zur Rückgabe seiner Waren bittet und dieses am selben Tag bei 500 Rtlr Strafandrohung erhält. Am 19.02. berichtet Kl., daß ihm weiteres Tuch abgenommen worden sei und bittet um verschärftes Mandat von 1.000 Rtlr und Bezahlung seiner Prozeßkosten. Das Tribunal folgt dem nicht, sondern fordert von Kl. am 21.02. Antwort auf die Entgegnung des Rates vom 20.02., in der Bekl. den Kl. der falsa narrata beschuldigen und den Arrest seiner Tuche nur als Reaktion auf das Verbot gegen Wismarer Tuchhändler in den Nachbarstädten erklären. Am 21.02. zeigt Kl. an, daß ihm seine Tuche zurückgegeben worden sind und erbittet zugleich die Erstattung der Prozeßkosten, am 24.02.1662 bestreitet Kl., Unwahrheit gesagt zu haben, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christopher Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.02.1662; Aufstellung des Kl.s über Prozeßkosten vom 19. und 21.10.1662; Schreiben der Gewandschneider, Seiden- und Gewürzkrämer von Wismar an Bekl. (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1662
Kläger: (2) Simon Deens, Kaufmann zu Lübeck
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0620
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