- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
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| Signatur: (1) 3368 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz wegen ungerechten Urteils Alte Signatur: Wismar S 395 (W S n. 395) Laufzeit: (1754-1773) 08.03.1773-14.07.1775; 20.01.1777-31.01.1777 Fallbeschreibung: Der Kl. hat sich bei einem Hofdienst im November 1772 geweigert, über Gebühr Dienste zu leisten und ist daher vom Amtsgericht 14 Tage später zu 10 Stockschlägen verurteilt worden, in deren Folge er wochenlang das Bett hüten muß. Er queruliert gegen dieses Urteil, bittet darum, seine Ehre wiederherzustellen und ihm 200 Rtlr Schadensersatz zu bezahlen. Das Tribunal fordert am 18.03. die Prozeßakten der Vorinstanz an. Am 05.07. klagt Dr. Hasse, daß die Akten noch nicht eingegangen seien und fordert ein verschärftes Mandat an das Amtsgericht, das am 09.07. ergeht, am 04.09. beschwert sich Schwartz darüber, daß die Akten immer noch nicht eingegangen sind und erreicht daraufhin am 07.09. vom Tribunal ein Mandat an das Amtsgericht, bei Strafe von 50 Rtlr die Akten einzureichen und die bisherigen Prozeßkosten zu übernehmen. Am 18.10. erbittet der Kl. ein verschärftes Strafmandat über 100 Rtlr an die Bekl., da die Akten immer noch nicht eingereicht worden sind und erhält dieses am 22.10. Am 17.11. gehen die Akten ein, am 20.11. bittet Hasse um ihre Eröffnung und erreicht diese für den 27.11.1773. Am 17.10.1774 verurteilt das Tribunaldie Bekl. zur Bezahlung von 20 Rtlr Schadensersatz für den Kl. sowie der Übernahme aller Gerichtskosten. Am 26.11. kündigen die Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil an und erbitten Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes, die ihnen am 30.11.1774 gewährt wird. Am 05.01.1775 tragen sie ihre Beschwerde gegen das Tribunalsurteil vor und bitten um dessen Berichtigung. Am 01.05. und 10.07.1775 erbitten die Parteien Beschleunigung des Prozesses, am 20.01.1777 bestätigt das Tribunal sein Urteil, verurteilt den Bekl. zur Übernahme der Prozeßkosten und 10 Rtlr Strafe wegen Mißbrauch des Rechtsmittels, am 23.01. legt der Kl. seine Rechnung vor und bittet um deren Bestätigung und die Zahlungsanweisung an die Bekl. Am 28.01.1777 folgt das Tribunal dem Antrag. Prozessbeilagen: (7) Protokolle des Poeler Amtsgerichts vom 20. und 27.11.1772; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 03.03.1773; Auszug aus der Dienstordnung für das Amt Poel vom 06.08.1754; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 22.05., 12.07. und 08.09.1773; Rationes decidendi des Poeler Amtsgerichts; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Lembke vom 06.04.1774 und des Kl.s für Dr. Hasse vom 22.10.1774; Honorarrechnung Hasses über 43 Rtlr 6 s Instanzenzug: 1. Amtsgericht Poel 1773 2. Tribunal 1773-1774 3. Tribunal 1774-1777 Kläger: (2) David Schwartz, Büdner in Vorwerk auf Poel (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: N N Tiefentrunck, Inspektor auf Poel und das Poeler Amtsgericht (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Cand. jur. Berg (A), Dr. Johann David Lembke (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3368 |
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| Signatur: (1) 2381 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar P 1 (W P 1 n. 1) Laufzeit: (1568-1653) 05.12.1653-14.10.1654; 18.03.1657; Fallbeschreibung: Die Vorgänger der Kl. haben bei den Bekl. in den Jahren 1568-1580 450 fl. angelegt, bis zum Jahr 1636 die Zinsen von 5% erhalten und davon den Unterhalt der Witwen und Waisen ihrer Kollegen bezuschußt. Als die Zinsen ausblieben, verklagten Kl. Bekl. bei der Schweriner Justizkanzlei, die Bekl. zur Zahlung anwies und schließlich 1646 die Exekution verhängte. Durch den Krieg haben Kl. ihr Geld immer noch nicht erhalten können und bisher auch keine Aussicht darauf. Sie bitten deshalb das Tribunal um Hilfe bei der Beschaffung von Kapital und Zinsen. Das Tribunal schreibt am 08.12.1653 an Herzog Adolf Friedrich v. Mecklenburg und bittet um schleunige Vollstreckung der Forderung. Der Mecklenburger Herzog schreibt dem Rostocker Rat am 24.12.1653, er möge das Geld binnen 3 Wochen sub poena executionis" bezahlen. Am 17.02.1654 melden sich Kl. erneut beim Tribunal, da sie ihr Geld noch nicht erhalten haben und erbitten ein Arrestatorium auf die in Wismar stehenden Gelder des Rostocker Ratsherrn Dietrich Wolffrath. Am 07.03.1654 wendet sich das Tribunal an die Königin und bittet um ein Schreiben aus Stockholm an Rostock mit Androhung von Repressalien, nachdem Kl. am 06.03. erneut um Hilfe gebeten hatten. Dieses Kgl. Schreiben ergeht am 07.04.1654 mit 14tägiger Fristsetzung. Am 19.09.1654 erneuert Karl X. Gustav die Drohung und setzt 4 Wochen Frist. Der Rostocker Rat entschuldigt sich am 14.10. mit den Auswirkungen des Krieges und bietet an, jedes Jahr zwei alte und eine aktuelle Zinsrate zu bezahlen, am 18.12.1654 bietet er an, pro Jahr 4 ausstehende Zinsraten zu bezahlen. Da zu Weihnachten 1656 keine Zahlungen eingehen, wenden sich Kl. erneut an das Tribunal, dessen Präsident am 18.03.1657 den Rostocker Rat ermahnt und mit Vollstreckung droht. Am 27.03.1657 berichten Bekl. über die Anweisung an die Kassenverwalter zur Bezahlung und bitten darum, mit der Vollstreckung verschont zu werden. Vor dem 12.07.1675 und im Mai 1684 klagen die Wismarer Pastoren erneut über ausgebliebene Zahlung und erhalten am 12.07.1675 und am 30.05.1684 je ein Intercessional des Tribunals an den Herzog von Güstrow und ein Mandat an den Rostocker Rat. Prozessbeilagen: (7) Obligationen des Rostocker Rates über 200 fl., 150 fl. und 100 fl. für Superintendent, Pastoren und Prediger zu Wismar von Pfingstsonntag 1568, Ostersonntag 1572 und Pfingstsonntag 1580; Executorial Herzog Adolf Friedrichs von Mecklenburg gegen den Rostocker Rat vom 28.09.1646; Empfangsbestätigung des Rostocker Protonotars Bernhard Lindemann für ein Mandat des mecklenburgischen Herzogs vom 19.01.1654; Versprechen der Kassenverordneten Rostocks zur Zinszahlung an die Wismarer Prediger vom 18.12.1654; Schreiben des Vorwesers der Stadt Rostock" und der Verwalter der Rostocker Stadtkasse an Wismarer Rat vom 04.07.1682 und 12.07.1683; Schriftwechsel Karl X. Gustavs von Schweden mit Rostocker Rat vom 19.09.1654 und 14.10.1654; Schreiben des Tribunalspräsidenten Johann Oxenstierna an Rostocker Rat vom 18.03.1657 Instanzenzug: 1. Tribunal 1653-1684 Kläger: (2) Johannes Dinggrave, Joachim Schmidt, Christian Cotenius, Georg Balthasar, Johann Heinrich Brand, Joachim Brücke und Martin Crudopius bzw. deren Nachfolger als Pastoren und sämtliche Prediger zu Wismar Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Rostock
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2381 |
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| Signatur: (1) 2335 Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um ungerechtfertigte Ansprüche Alte Signatur: Wismar O 4 (W O 1 n. 4) Laufzeit: (1666-1685) 20.11.1686-20.04.1687 (20. Jh.) Fallbeschreibung: Bekl. hat Kl.in, seiner Schwester, eine Rechnung überreicht, in der er von ihrem verstorbenen Mann 19.177 Rtlr aus der Erbschaft des Vaters fordert. Bekl. wollte zunächst vor dem Stockholmer Hofgericht die angebliche Schuld einklagen, ist aber von dort an das Tribunal verwiesen worden. Kl.in bittet das Tribunal, den Bekl. vor sich zu zitieren und ihm aufzutragen, die Rechnung zu verifizieren oder für immer zu schweigen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 30.11.1686 und lädt Bekl. binnen 3 Monaten vor das Tribunal. Am 01.04.1687 bittet Kl. darum, zunächst den Streit um sein Erbe vor dem Hofgericht zuende führen zu dürfen, bevor er sich auf die Klage seiner Schwester einläßt. Das Tribunal fordert die Kl.in am 16.04.1687 auf, sich binnen 3 Monaten dazu zu äußern, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Bekl. vorgelegte Rechnungen über Schulden Öhrenstedts 1666-1676; Aufstellung offener Forderungen des Bekl. vom 23.09.1685; Auszüge aus dem Protokoll des Stockholmer Hofgerichts vom 28.04.1686 und 07.03.1687; maschinenschriftliche Inhaltsangabe (20. Jh.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1686-1687 Kläger: (2) Anna von der Deylen, Witwe des Hofkanzlers von Öhrenstädt Beklagter: Major Johann von der Deylen Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2335 |
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| Signatur: (1) 2332 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Gewährung von Rechtshilfe Alte Signatur: Wismar O 2 (W O 1 n. 2) Laufzeit: 11.08.1656-02.07.1657 Fallbeschreibung: Kl.in möchte in ihrer Sache gegen Christian Othfarus (Nr. 2329) die in Mecklenburg wohnenden Zeugen, den Pastor von Hornstorf, Magister Christian Koppen, die Ehefrau des Christian Michaelis und den gräfl. oldenburgischen Vogt Nicolaus Christian Queccius, vernehmen lassen und benötigt dazu Subsidiales an den Herzog von Mecklenburg, die sie vom Tribunal erbittet. Das Tribunal fordert zunächst die am Tribunal bestellten Kommissare auf, die mecklenburgischen Zeugen zu vernehmen, nachdem Kl.in sich am 15.09. beschwert, daß diese der Ladung keine Folge leisten, und am 16.09. die Verhörartikel beibringt, entspricht das Tribunal dem Wunsch der Kl.in am 18.09.1656 und erläßt Subsidiales. Die vom Mecklenburger Herzog bestellten Kommissare Hermann von Fersen und Dietrich von Stralendorf erstatten am 10.01. und 02.06.1657 Bericht über das Verhör. Prozessbeilagen: (7) Artikel für das Verhör Koppens; Vollmacht des Herzogs Adolf Friedrich für seine Kommissare zum Verhör Koppens vom 04.10.1656; Schreiben der Kommissare Hermann von Fersen und Dietrich von Stralendorf an Dr. Christian Othfarus und an Christian Koppen vom 05.11.1656; Protokoll der Kommission vom 27.11.1656, 21. und 25.05.1657 Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657 Kläger: (2) Elisabeth Dinggrave Beklagter: Adolf Friedrich, Herzog von Mecklenburg
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2332 |
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