- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0682 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten Alte Signatur: Wismar D 51 (W D n. 51) Laufzeit: 23.05.1780-03.11.1780 Fallbeschreibung: Da Bekl. durch das Tribunal angewiesen worden sind, den Kl.n ihre Prozeßkosten im Prozeß 0681 zu erstatten, machen Kl. ihre Kosten geltend und erbitten Mandat des Tribunals an Bekl. Da Witwe Wahrendorf Rechtsmittel einlegt (0681), verzögert sich die Bezahlung bis zum 02.09., als Kl. bitten, die Rechtsfrist für das angekündigte Rechtsmittel für abgelaufen zu erklären und das Urteil umzusetzen, da Bekl. ihren Schriftsatz nicht eingereicht hat. Das Tribunal folgt dem Antrag, setzt am 15.09. die Prozeßkosten fest und weist Bekl. zur Bezahlung an. Am 31.10. beschweren sich Kl., daß die Prozeßkosten noch nicht bezahlt sind und erbitten erneut Mandat, das sie am 03.11.1780 erhalten. Prozessbeilagen: (7) Rechnungen über Advokatur (20 Rtlr 24 s) und Prokuratur (11Rtlr 32 s) im Prozeß 0681 Instanzenzug: 1. Tribunal 1680 Kläger: (2) Jan Dirck und Willem van Vollenhofen, Kaufleute zu Amsterdam Beklagter: Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Compagnie zu Wismar sowie Kaufmann Jordan als alleiniger Nachfolger der Handelsgesellschaft Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0682 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0680 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Prozeßkosten Alte Signatur: Wismar D 50 (W D n. 50) Laufzeit: (1780) 02.02.1780-27.05.1780 Fallbeschreibung: Bekl. ist vom Tribunal in zwei Instanzen zur Bezahlung der Prozeßkosten in Prozeß 0679 verurteilt worden, Kl. macht diese entsprechend geltend und erbittet ein Mandat an Bekl. Das Tribunal weist Bekl. am 05.02. an, sich mit Kl. über die Bezahlung zu einigen. Am 17.03. bezweifelt Bekl. die Höhe der Kosten und bittet um Moderation durch das Tribunal, das die Rechnungen am 18.03. auf 24 Rtlr, 27 Rtlr und 42 Rtlr heruntersetzt und Bekl. zur Zahlung anweist. Am 24.04. beschwert sich Kl. über noch nicht gezahlte Rechnung, am 25.05. erläßt das Tribunal einen Vollstreckungsbescheid an den Kanzlisten Anders. Am 27.05.1780 quittiert Kl. die Bezahlung und zeigt sie dem Tribunal an, daß die Quittung ad acta nimmt. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Unkosten des Kl.s (30 Rtlr 12 s) vom 01.02.1780; Advokaturrechnung (37 Rtlr 16 s) vom 02.02.1780; Prokuraturrechnung (45 Rtlr 8 s) vom 02.02.1780; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.02.1780 Instanzenzug: 1. Tribunal 1780 Kläger: (2) Georg Carl Dahlmann, Pächter zu Neuendorf Beklagter: Heinrich Christopher Jörns, Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: E.L. Pitschner aus Schwerin (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: N N Bötticher (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0680 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0681 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Verkauf von Getreide Alte Signatur: Wismar D 51 (W D n. 51) Laufzeit: (1779) 17.12.1779-20.06.1780 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 17.12.1779 und 28.01.1780 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 18.12.1779 und 31.01.1780 tragen Kl. am 09.03. vor, daß sie Bekl. 39.390 holländische Gulden geschickt hätten, um Getreide für den Amsterdamer Markt einzukaufen. Bekl. hätten ihnen darauf im Jahr 1776 Getreide zum Verkauf gesandt, für das sich in Amsterdam wegen des schlechten Marktes nicht der von Bekl. geforderte Preis erzielen ließ. Kl. bitten mehrfach um Reduzierung der Preisvorstellung der Bekl., um das Korn verkaufen zu können, erhalten aber keine entsprechende Verkaufserlaubnis und auch keine Rückerstattung ihres Vorschusses. Stattdessen werden sie über Auflösung der Wismarer Handelskompanie benachrichtigt und daß alle Geschäfte auf Jordan übergegangen seien. Da auch dieser sie nicht bezahlt, verkaufen sie Getreide und fordern vor dem Ratsgericht von Witwe Wahrendorf ihr vorgestrecktes Geld zurück. Da sie vom Gericht in zwei Instanzen an Jordan verwiesen werden, appellieren sie an Tribunal und fordern ihr verauslagtes Geld samt Abrechnung von der Witwe Wahrendorf. Am 25.04. erhalten sie ein Reskript des Tribunals an das Ratsgericht, die Beschwerden von selbst zu heben". Am 03.06. erbittet Witwe Wahrendorf Fristverlängerung zum Einreichen ihres Rechtsmittels, die ihr am 20.06.1780 bewilligt wird. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 06.11.1779; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 15.11.1779 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1779 2. Ratsgericht 1779 3. Tribunal 1779-1780 4. Tribunal 1780 Kläger: (2) Jan Dirck und Willem van Vollenhofen, Kaufleute zu Amsterdam (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Compagnie zu Wismar sowie Kaufmann Jordan als alleiniger Nachfolger der Handelsgesellschaft (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: D. Lembcke (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0681 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0503 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verteilung einer Konkursmasse Alte Signatur: Wismar B 316, Nr. 10 (W B n. 316, Nr. 10) Laufzeit: (1769) 17.05.1771-13.02.1772, Fallbeschreibung: Kl.in fordert aus der Konkursmasse seit 1769 rückständige Postgelder der Jahre 1768/1769 in Höhe von 413 Rtlr 6 s samt Zinsen. Der Verstorbene hatte ihrem Mann als Sicherheit zwei Obligationen von 1683 und 1684 verpfändet, so daß Kl. fordert, seine Schulden bevorzugt zurückzuzahlen. Bekl. behauptet, die Obligationen hätte der Verstorbene nicht ohne Zustimmung seines Bruders Dietrich Carl Bohse, mit dem sie ihm gemeinschaftlich gehören, verpfänden dürfen. Das Tribunal trägt Nebenbekl. am 28.05. auf, dazu Stellung zu beziehen. Am 04.07. streitet dieser ab, der Verpfändung der Obligationen zugestimmt zu haben und fordert ihre Rückgabe an ihn, dem sie zur Hälfte gehören. Das Tribunal fordert Kl.in am 10.07. zur Antwort auf. Am 07.09. besteht Kl.in auf ihrer Forderung und weist die Ansprüche des Nebenbekl. zurück. Das Tribunal weist Nebenbekl. am 09.09. zur Antwort an, der am 18.10. seine Ansprüche bekräftigt. Das Tribunal fordert Kl.in am 23.10.1771 zur Antwort auf, am 17.01.1772 bittet Nebenbekl. um Erneuerung der Aufforderung, da bisher keine Reaktion erfolgt sei und erreicht am 22.01. erneut ein Mandat. Am 12.02.1772 besteht Kl.in erneut auf ihrer Forderung, das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am selben Tag. Am 25.01.1774 legt Nebenbekl. die Prozeßvollmacht für seinen Anwalt vor. Am 05.07.1779 bestätigt das Tribunal den Anspruch des Nebenbekl. auf die Hälfte der verpfändeten Wechsel. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Protokoll einer Tribunalssitzung vom 17.05.1771; vom Hamburger Notar Franz Hinrich Anderson bestätigte Obligation Samuel Gustav Bohses vom 10.08.1769; Empfangsbescheinigung Johann Hinrich Dittmers vom 10.08.1769; Schreiben S.G. Bohses an Dittmer vom 10.08.1769; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung eines Tribunalsmandates vom 30.10.1771; Prozeßvollmacht des Nebenbekl. für Dr. Hertzberg vom 20.01.1774 Instanzenzug: 1. Tribunal 1771-1772, 1774, 1779 Kläger: (2) Witwe des Johann Hinrich Dittmer, Postmeister in Hamburg Beklagter: Witwe des Postinspektors Samuel Gustav Bohse, geb. Crull bzw. ab 08.07.1771 Lic. jur. Joachim Heinrich Scheffel als gemeiner Anwalt des Konkurses des Postmeisters Samuel Gustav Bohse Nebenbekl.: Cand jur. Dietrich Carl Bohse zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembcke (A & P) Bekl. & Nebenbekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0503 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3368 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz wegen ungerechten Urteils Alte Signatur: Wismar S 395 (W S n. 395) Laufzeit: (1754-1773) 08.03.1773-14.07.1775; 20.01.1777-31.01.1777 Fallbeschreibung: Der Kl. hat sich bei einem Hofdienst im November 1772 geweigert, über Gebühr Dienste zu leisten und ist daher vom Amtsgericht 14 Tage später zu 10 Stockschlägen verurteilt worden, in deren Folge er wochenlang das Bett hüten muß. Er queruliert gegen dieses Urteil, bittet darum, seine Ehre wiederherzustellen und ihm 200 Rtlr Schadensersatz zu bezahlen. Das Tribunal fordert am 18.03. die Prozeßakten der Vorinstanz an. Am 05.07. klagt Dr. Hasse, daß die Akten noch nicht eingegangen seien und fordert ein verschärftes Mandat an das Amtsgericht, das am 09.07. ergeht, am 04.09. beschwert sich Schwartz darüber, daß die Akten immer noch nicht eingegangen sind und erreicht daraufhin am 07.09. vom Tribunal ein Mandat an das Amtsgericht, bei Strafe von 50 Rtlr die Akten einzureichen und die bisherigen Prozeßkosten zu übernehmen. Am 18.10. erbittet der Kl. ein verschärftes Strafmandat über 100 Rtlr an die Bekl., da die Akten immer noch nicht eingereicht worden sind und erhält dieses am 22.10. Am 17.11. gehen die Akten ein, am 20.11. bittet Hasse um ihre Eröffnung und erreicht diese für den 27.11.1773. Am 17.10.1774 verurteilt das Tribunaldie Bekl. zur Bezahlung von 20 Rtlr Schadensersatz für den Kl. sowie der Übernahme aller Gerichtskosten. Am 26.11. kündigen die Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil an und erbitten Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes, die ihnen am 30.11.1774 gewährt wird. Am 05.01.1775 tragen sie ihre Beschwerde gegen das Tribunalsurteil vor und bitten um dessen Berichtigung. Am 01.05. und 10.07.1775 erbitten die Parteien Beschleunigung des Prozesses, am 20.01.1777 bestätigt das Tribunal sein Urteil, verurteilt den Bekl. zur Übernahme der Prozeßkosten und 10 Rtlr Strafe wegen Mißbrauch des Rechtsmittels, am 23.01. legt der Kl. seine Rechnung vor und bittet um deren Bestätigung und die Zahlungsanweisung an die Bekl. Am 28.01.1777 folgt das Tribunal dem Antrag. Prozessbeilagen: (7) Protokolle des Poeler Amtsgerichts vom 20. und 27.11.1772; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 03.03.1773; Auszug aus der Dienstordnung für das Amt Poel vom 06.08.1754; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 22.05., 12.07. und 08.09.1773; Rationes decidendi des Poeler Amtsgerichts; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Lembke vom 06.04.1774 und des Kl.s für Dr. Hasse vom 22.10.1774; Honorarrechnung Hasses über 43 Rtlr 6 s Instanzenzug: 1. Amtsgericht Poel 1773 2. Tribunal 1773-1774 3. Tribunal 1774-1777 Kläger: (2) David Schwartz, Büdner in Vorwerk auf Poel (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: N N Tiefentrunck, Inspektor auf Poel und das Poeler Amtsgericht (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Cand. jur. Berg (A), Dr. Johann David Lembke (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3368 |
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