-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  06.: 1. Kläger F
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 06. 1. Kläger F
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0569
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung über Vormundschaft
Alte Signatur: Wismar C 19 (W C 1 n. 19)
Laufzeit: (1709-1711) 25.11.1711-10.06.1712
Fallbeschreibung: Parteien streiten sich seit Jahren über die Rechnungslegung über Vormundschaft, die von Kl. verweigert wird. Bekl. verlangen vor dem Rat von Kl. die Herausgabe aller Güter Cladows, um einen Überblick über das Erbe zu gewinnen und es verwalten zu können und erreichen ein entsprechendes Mandat. Kl. appelliert dagegen an das Tribunal und verlangt, die vorher vom Rat zugesagte Aktenverschickung an eine Juristenfakultät durchzusetzen. Am 23.02. appelliert Kl. gegen zwei weitere Ratsurteile, die ergangen sind, obwohl er seine Appellation vor dem Tribunal bereits anhängig gemacht hat und die u.a. ein Zeugenverhör anordnen, das er verbieten lassen will. Am 15.03. weist das Tribunal den Rat zur Aktenverschickung an. Am 18.03. erbitten Bekl. eine Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Appellationsschrift, werden aber am 21.03. auf den Tribunalsbescheid vom 15.03. verwiesen. Am 02.06. bittet Kl., Rat erneut zur Aktenverschickung anzuweisen, da diese noch nicht vollzogen worden ist. Das Tribunal erneuert sein Reskript am 10.06.1712.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellationen vom 09.11.1711 und 17.02.1712; Ratsgerichtsurteile vom 04. und 12.11.1711, 13.02.1712; Erklärung des Thomas Schwartzkopf für seine Ehefrau Anna Christina Cladow vom 17.11.1711; Empfangsquittung des Ratssekretärs Ambrosius Emme vom 30.08.1709 und des Mathias Cladow vom 21.01.1709
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1709-1711 2. Tribunal 1711-1712
Kläger: (2) Hermann von der Fehr, Brauer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Dietrich Stemwede und Christoph Johann Schliemann als Vormünder der Kinder des verstorbenen Johann Cladow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Bekl.: Jochim Dietrich Stemwede (A), Dr. Joachim Eversen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0569


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0570
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar C 19 (W C 1 n. 19)
Laufzeit: (1712) 07.07.1712-20.06.1713
Fallbeschreibung: Kl. hatte Mathias Cladow im Jahre 1709 15 Rtlr geliehen, die er vor dem Ratsgericht zurückfordert. Dieses weist die Forderung jedoch ab, da das Verleihen nicht mit den Bekl. abgestimmt gewesen sei und diese folglich nicht für die Schuld haftbar gemacht werden können. Kl. appelliert dagegen an das Tribunal und fordert die Rückzahlung seines Geldes. Das Tribunal fordert den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 06.09. bittet Kl. um Erneuerung des Mandats, da die Akten noch nicht eingegangen sind und erreicht dies am selben Tag. Am 26.10. gehe die Akten ein, am 29.10.1712 werden sie eröffnet, am 01.02.1713 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts und verurteilt Kl. zur Erstattung der Prozeßkosten. Am 20.05. erbittet Kl. Rücksendung der Akten an Ratsgericht und erreicht dies am 17.06.1713.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 09.06.1712; Ratsgerichtsurteil vom 26.05.1712; Aussage des Johannes Schade vom 09.06.1712; von Tribunalspedell Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 03.08.1712
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1712 2. Tribunal 1712-1713
Kläger: (2) Hermann von der Fehr, Brauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Dietrich Stemwede und Christoph Johann Schliemann als Vormünder der Kinder des verstorbenen Johann Cladow (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Eversen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0570


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0638
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Ableitung von Regenwasser
Alte Signatur: Wismar D 16 (W D 1 n. 16)
Laufzeit: (1672) 03.10.1672-07.03.1673
Fallbeschreibung: Fincke und Ahrens haben sich um die Ableitung des Regenwassers von ihren Grundstücken gestritten, wobei der Rat entscheidet, daß Ahrens das Wasser Finckes zwar nicht durch sein Haus aber über seinen Hof ableiten müsse. Daraufhin hat Ahrens verlangt, Kl. solle ebenfalls die Ableitung über seinen Hof wieder gestatten, so daß alles im vorherigen Stand sei. Der Rat verurteilt Kl. entsprechend dazu, dieser bittet aber, zunächst seinen Nachbarn Hinrich Westendorf aufzufordern, seinen Wasserlauf als letzte fehlende Verbindung zum Abfluß auf der Straße wiederzueröffnen. Da das Ratsgericht von Kl. sofortige Umsetzung des Gerichtsurteils fordert und Vollstreckung androht und Westendorf die Ableitung über sein Grundstück verweigert, Kl. aber das Absaufen seiner Bude mitsamt des kleinen Grundstücks befürchtet, appelliert er gegen das Urteil an das Tribunal und bittet darum, entweder den gesamten Abwasserlauf wieder herzustellen oder ihn mit der Umsetzung des Urteils zu verschonen.Am 05.10. erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am selben Tag ergeht ein Reskript des Tribunals an den Rat, es möge darauf achten, Kl. durch das Wasser weder zu "graviren noch zu ruiniren". Am 10.10. erbittet Kl. Beginn des Appellationsprozesses und trägt neue Argumente vor, am selben Tag schildert der Rat seine Sicht auf die Dinge, das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz an, die es am 14.10. erhält. Am 15.10. trägt Kl. neue Beweise vor, am 29.11.1672 verweist das Tribunal die Sache an den Rat und sendet die Akten 1. Instanz an diesen zurück. Am 07.01.1673 trägt Kl. neue Fakten vor und erbittet erneut Aufnahme des Appellationsprozesses. Das Tribunal lehnt dies am 25.02.1673 ab, fordert den Rat aber auf, von Fincke die anderweitige Ableitung seines Abwassers zu fordern.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 02.10.1672; Ratsgerichtsurteile vom 12.06., 22.07., 10. und 30.09., 07.10.1672; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.10.1672; von Notar Johann Helmke aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 13.09.1672; Auszüge aus den Akten erster Instanz fol. 56, 61; von Notar Johannes Schacht aufgenommene Befragung des Hinrich Fincke vom 24.12.1672
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1672 2. Ratsgericht 1672 3. Tribunal 1672-1673
Kläger: (2) Peter Dreyer, Tagelöhner zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Olaf Ahrens (Bekl. in 1. Instanz) und Hinrich Fincke, Schiffer (Kl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Otto Christoph Marquart (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0638


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0768
Prozessgegenstand: Subsidiales Auseinandersetzung um einen Totschlag
Alte Signatur: Wismar F 1 (W F 1 n. 1)
Laufzeit: (1656-1657) 10.07.1657-12.04.1659
Fallbeschreibung: Fiskal ist mit der Untersuchung des Totschlags an Hans Havemann aus Kröpelin durch Bekl. beauftragt worden und berichtet über die Befragung verschiedener Zeugen durch Notare. Das Tribunal fordert ihn am 13.07. auf, die Untersuchung "besser und fleissiger" durchzuführen. Am 04. und 08.08. erbittet Kl. ein Subsidial an den Amtsschreiber von Varpen wegen Zeugenverhör. Das Tribunal erläßt am 08.08. ein entsprechendes Schreiben an den Herzog von Mecklenburg, am 22.09. bittet Kl. um erneutes Subsidial, das er am gleichen Tag erhält. Am 13.10. erbittet Kl. weitere Befehle, da bisher nichts in der Sache erfolgt sei. und erhält am 21.11.1657 ein weiteres Subsidial. Am 09.03.1658 klagt Fiskal, er habe erneut keine Antwort aus Schwerin erhalten und erbittet Subsidial an Herzog Christian von Mecklenburg-Schwerin und erhält dieses am 01.07. Am 02.08. antwortet die Schweriner Kanzlei, der Fall sei vor ihr rechtshängig, da Meyer zur Zeit des Totschlags mecklenburgischer Untertan gewesen sei und bitten, Täter zu überstellen. Am 05.11.1658 sendet das Tribunal das Schreiben wegen fehlerhafter Titulatur zurück. Am 22.02.1659 sendet das Tribunal erneut ein Subsidial an die Justizkanzlei und erbittet Zeugenverhör.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Christian Wüsthoff aufgenommene Befragung der Zeugen Jochim Werde, Bürger von Kröpelin, Jochim Hildesack und Hans Barner vom 20.04.1656; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Befragung der Zeugin Trine Bruns, Ehefrau des Krügers Jochim Bruns zu Altbukow vom 15.05.1657; Empfangsbestätigung der Schweriner Regierungskanzlei für Tribunalsmandat vom 25.08.1657; Schreiben des Cyriacus Haveman für sich und im Namen der Witwe und deren 9 Kinder an Schweriner Justizkanzlei vom 10.06.1656; von Notar Christian Wuesthoff aufgenommenes Leichenschauprotokoll des Hans Havemann vom 21.04.1656; Supplik der Ehefrau des Hans Meyer, Catharina Sture an Schweriner Justizkanzlei vom 02.01.1657; von Notar Joachim Schumacher aufgenommenes Protokoll des Verhörs der Zeugen Carsten und Görries Frahm aus Bäbelin vom 14.07.1656
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1659
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Schweriner Justizkanzlei

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0768


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0769
Prozessgegenstand: Inquisitionis Auseinandersetzung um Totschlag
Alte Signatur: Wismar F 1 (W F 1 n. 1)
Laufzeit: 03.12.1659-17.03.1660 (1662)
Fallbeschreibung: Nach längeren Vorverhandlungen um Beweissicherung (Nr. 0766f.) wird Bekl. am 05.12. durch Fiskal verhört, am 17.12. übergibt er seine Verteidigungsschrift. Am 20.12.1659 benennt Meyer weitere Zeugen und erbittet Verhör durch vom Tribunal ernannte Kommissare, am 02.01.1660 legen Kommissare das Verhörprotokoll vor, am 21.01. erwidert Meyer darauf, am 24.01. erbittet er Haftentlassung, wird aber vertröstet. Am 25.01. und 27.02. erbittet das Tribunal vom Leipziger Schöppenstuhl ein Gutachten, am 11.02. verurteilt der Schöppenstuhl Meyer zu 40 Staupenschlägen und lebenslanger Landesverweisung. Am 09.03.1660 veröffentlicht das Tribunal das Urteil, am ??.??.1662 erteilt es Auskunft über den Ausgang des Prozesses.
Prozessbeilagen: (7) von Assessor Dreyer und Protonotar Pascovius aufgenommenes Protokoll des Verhörs von Jochim Lütke, Hans Kröger, Carsten und Jörgen Frahm vom 30. und 31.12.1659; Urteil des Leipziger Schöppenstuhls vom 11.02.1660; Prozeßkostenrechnung vom 17.03.1660
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659-1660
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Hans Meyer, ehemaliger Pächter zu Teplitz
Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0769


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0771
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung in Wort und Tat
Alte Signatur: Wismar F 2 (W F 1 n. 2)
Laufzeit: 20.10.1657-09.05.1660
Fallbeschreibung: Bekl. hat seine mittlerweile verstorbene Mutter geschlagen und beleidigt. Er hat sie und seine Schwester, Ehefrau des Peter Gammelkorn, Hexen und Huren genannt und gedroht, sie auf den Scheiterhaufen zu bringen. Auf die Beschwerden der Frauen fordert der Rat ihn zur Ruhe auf und entzieht ihm schließlich das mütterliche Erbe. Kl. bittet, das Erbe dem Fiskal zuzuschlagen. Das Tribunal fordert Bekl. am 03.11.1657 zur Antwort auf. Am 25.01.1658 bittet Bekl., zunächst das Ratsgericht über den Fall entscheiden zu lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 28.01. zur Antwort auf. Am 26.04. fordert Kl., den Fall vor dem Tribunal zu behandeln, am 28.04. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 15.06.1658 besteht der Rat auf seinem Recht, den Prozeß selbst zu entscheiden und das Erbe an sich zu ziehen. Am 18.04.1659 fordert das Tribunal den Rat auf, die Akten einzusenden und den Bekl., sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 13.06. gehen die Akten ein, am 04.07. bestreitet Bekl. die Anklage und bezeichnet sie als "erdichtet". Am 06.07.1659 fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf, am 09.05.1660 gibt es die Akten an den Rat zurück, der Ausgang des Verfahrens erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1660
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Claus Lindow als Nebenbekl.
Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Nebenbekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0771


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0772
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Wettbewerbsverzerrung
Alte Signatur: Wismar F 3 (W F 1 n. 3)
Laufzeit: (1658) 12.07.1658-15.04.1659
Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich darüber, daß das Schusteramt ihren Gesellen in den anderen Hansestädten Schwierigkeiten bereitet, weil sie bei Freischustern gearbeitet haben, weshalb Kl. keine Gesellen mehr bekommen. Da dies gegen ihre Privilegien verstößt, haben sie sich zunächst beim Rat beschwert, der sie an Tribunal verwiesen hat, und erbitten ein Strafmandat an Bekl., das ihnen untersagt, sie im Wettbewerb zu behindern. Das Tribunal weist Bekl. am selben Tag bei Androhung von 200 Rtlr Strafe entsprechend an. Am 12.02.1659 berichten Kl., daß Bekl. erneut ihren Gesellen Probleme bereiten würden und erbitten erneut Mandat an Bekl. Das Tribunal weist am 15.02. a) Fiskal an, den Fall zu verfolgen, b) die Bekl. an, Kl. nicht weiter zu beschweren und c) Schusteraltermann Hans Teede an, dafür zu sorgen, daß die Gesellen der Freischuster in Hamburg aufgrund seiner Denunziation keinen Schaden erleiden. Am 22.02. beschuldigt Teede die Kl. der Lüge, am 28.02. erbitten Kl. erneut Strafmandat gegen Bekl. wegen der Verfolgung ihrer Gesellen in Hamburg. Das Tribunal fordert den Rat am 01.03. auf, Bekl. entsprechend anzuweisen.Am 02.03. verteidigen sich Bekl. gegen falsche Beschuldigungen, am 04.03. verweist das Tribunal sie an Fiskal. Am 14.04.1659 erbitten Bekl. die Vermittlung eines Vergleichs zwischen den Parteien, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.07.1658; Schreiben des Jacob Hagebusch, Schuhknecht in Hamburg, an Abraham van Dorn vom 07.02.1659; Schreiben des Wismarer Schusteramtes an seine Kollegen in Hamburg vom 06.06.1658 und deren Antwort vom 23.07.1658 und 29.03.1659; Schreiben des Lübecker Schusteramtes an Wismarer Amt vom 13.07.1658
Instanzenzug: 1. Tribunal 1658-1659
Kläger: (2) Bartelt Frölich und Abraham van Dorn, Freischuster zu Wismar
Beklagter: Amt der Schuster zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbelt ( A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0772


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0773
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Freizügigkeit der Gesellen
Alte Signatur: Wismar F 3 (W F 1 n. 3)
Laufzeit: (1659-1671) 11.12.1671-16.12.1671
Fallbeschreibung: Hadebusch hat vor dem Gewett geklagt, daß ein Geselle, der zunächst bei ihm in Dienst gestanden hatte, bei Freimeister Erdtmann Pritzner in den Dienst getreten ist. Da das Gewett den Gesellen aufgefordert hat, zu Hadebusch zurückzukehren und dies den Privilegien widerspricht, die die Freimeister beanspruchen, appellieren sie an das Ratsgericht, das das Urteil bestätigt. Kl. appellieren an das Tribunal und erbitten Schutz der alten Rechte, ein Schreiben an das Schusteramt, den Gesellen in Ruhe arbeiten zu lassen und einen Auftrag an den Fiskal zur Untersuchung des Falls. Das Tribunal lehnt den Antrag am 15.12.1671 ab.
Prozessbeilagen: (7) Gewettsprotokoll vom 29.11.1671; Supplik der Kl. an das Ratsgericht vom 03.12.1671; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 05.12.1671; Ratsgerichtsurteile vom 04.12.1671; Tribunalsurteil vom 04.03.1659; von Notar Jochim Levenow aufgenommenes Protokoll einer Besichtigung des Schwarzen Brettes im Schusterkrug vom 24.01.1670
Instanzenzug: 1. Gewett 1671 2. Ratsgericht 1671 3. Tribunal 1671
Kläger: (2) Bartoldt Frölich und Erdtmann Prützner (Pritzner), Freischuster zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Hadebusch sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0773


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0774
Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um Eingriff in Kirchenrechte
Alte Signatur: Wismar F 4 (W F 1 n. 4)
Laufzeit: 01.02.1659-16.07.1659
Fallbeschreibung: Am 01.02. trägt das Tribunal dem Fiskal auf, die Vorgänge in Neukloster zu untersuchen, die zur Absetzung des Küsters durch den Amtmann geführt haben. Am 09.02. berichtet Kl., daß Bekl. den Küster Emanuel Schnell abgesetzt und aus dem Küsterhaus vertrieben, dafür Heinrich Stechow eingesetzt habe ohne den Konsens des Tribunals oder Gouverneurs der Herrschaft in dieser Frage eingeholt zu haben. Er bittet, Bekl. zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Das Tribunal lädt Bekl. am selben Tag zum nächsten Gerichtstag vor, am 21.03. meldet sich Graf Dohna aus Stade als Inhaber des Amtes Neukloster, erklärt, der Amtsinhaber bzw. sein Amtmann habe in der Herzogszeit immer das Recht gehabt, Küster zu ernennen und ihm sei nicht bewußt, daß er dieses Recht mit Übernahme des Amtes verloren habe. Er erbittet Information, um Bekl. entsprechend anweisen zu können. Am 18.04. streitet Bekl. alle Beschuldigungen ab, am 20.04. verlangt das Tribunal Stellungnahme des Kl.s. Am 04.07. legt Kl. Articuli probatorii vor, am 16.07.1659 bittet Kl., Assessor Schlüter und Protonotar Pascovius zu Kommissaren zu bestimmen, die die nötigen Verhöre führen. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.02.1659; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Zander vom 16.04.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Bartolt Mylich, Amtmann zu Neukloster
Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0774


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0775
Prozessgegenstand: Mandatum de arrestatorium Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar F 5 (W F 1 n. 5)
Laufzeit: (1661-1662) 14.04.1662-16.04.1662
Fallbeschreibung: Bekl. hat Kl. auf dem Wismarer Markt als "General Hundsfott" beschimpft, wofür Kl. Genugtuung verlangt. Da Bekl. abreisen will, bittet Kl., ihn solange festzuhalten, bis die Beleidigung gesühnt ist. Am selben Tag fordert das Tribunal Kl. zur Kautionsstellung auf, Kl. erbittet Mandat an Schiffer Heinrich Danckwardt, Bekl. und dessen Güter bei Strafe von 100 Rtlr nicht mitzunehmen und verpflichtet sich, Kaution zu stellen, woraufhin das Tribunal Bekl. auffordert, die Stadt nicht zu verlassen und dem Schiffer verbietet, Bekl. mitzunehmen. Am 16.04.1662 verhandelt das Tribunal den Fall und vergleicht Parteien gütlich.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Aussage von Oberstleutnant Jacob Pirvaß und Oberstleutnant Marten Bartels vom 14.04.1662; Kaution des Kl.s vom 14.04.1662; Kaufvertrag zwischen Major Ingolf von Rosenfeld und Kl. über Haus in der Mecklenburger Straße vom 05.04.1661; Zustimmung des Jürgen Barnekow, Oberstleutnant im "Alten Jütländischen Provinzregiment zu Fuß" zum Hausverkauf vom 24.09.1661; Stadtbuchschriften von Judica 1661 und 14.04.1662
Instanzenzug: 1. Tribunal 1662
Kläger: (2) Peter Falcke, Kapitän der Artillerie zu Wismar
Beklagter: Johann Böckler, Major a.D.
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0775
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