-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  06.: 1. Kläger F
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 06. 1. Kläger F
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0789
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um falsche Beschuldigungen
Alte Signatur: Wismar F 18 (W F 1 n. 18)
Laufzeit: 06.06.1681-25.04.1683
Fallbeschreibung: Nach Anweisung des Tribunals an den Fiskal vom 06.06. im Fall des früheren Protonotars des Tribunals Dr. Grundt vs. Bekl. wegen Schadensersatz tätig zu werden, übergibt Fiskal am 04.07. seine Klage. Danach haben Bekl. im Dezember 1676 vor dem dänischen Tribunal geklagt, Dr. Grundt habe von ihnen in der Tribunalskanzlei deponierte 2.646 Mk. lüb. dem Depositenkasten entnommen und haben die Hausmiete Grundts beschlagnahmen lassen. Kl. beschuldigt sie der wissentlich falschen Diffamierung des Protonotars Grundt und fordert, eine Strafe von 964 Rtlr von ihnen einzutreiben. Das Tribunal lädt Bekl. am 07.07. auf den 17.10. vor. Am 16.09. erbittet Kl. Subsidial an die Universität Rostock, unter deren Jurisdiktion Bekl. stehen und erhält diese am 17.09., am 24.10. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 29.10.1681. Am 23.01.1682 weisen Bekl. die Anklage zurück und bitten um Auszahlung des noch im Depositenkasten vorhandenen Betrages. Am 02.05. besteht Kl. auf der Klage und erbittet Urteil, am 05.05. fordert das Tribunal Bekl. zur Erwiderung auf. Am 30.05. leugnen Bekl. erneut ihre Schuld und bitten Kl. zur Ruhe zu weisen." Am 05.07. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 18.12.1682 besteht Kl. auf seiner Klage, am 23.04.1683 setzt das Tribunal sein Urteil aus, bis der Prozeß von Dr. Grundt vs. Bekl. entschieden ist, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. von Bremen vom 18.10.1681
Instanzenzug: 1. Tribunal 1681-1683
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Dr. Johann Jacob Döbel, Dr. Andreas Amsel sowie Lic. Hinrich Hasert als Vormünder der Töchter des N N Hill
Anwälte: Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0789


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0790
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Kollaboration mit dem Feind
Alte Signatur: Wismar F 19 (W F 1 n. 19)
Laufzeit: (1676-1682) 25.02.1682-12.07.1686
Fallbeschreibung: Am 25.02. und 03.04.1682 bittet Kl., die Professoren der Greifswalder Universität und Konsistorialräte Friedrich Gerdes und Petrus Mascow zu Kommissaren beim Zeugenverhör gegen Dr. Hoyer zu ernennen, der während der Zeit der brandenburgischen Besetzung Greifswalds mit dem Feind kollaboriert haben soll (Bekl. hatte Ende 1679 vor den Konsequenzen gewarnt, den Kurfürsten von Brandenburg nicht ausdrücklich in die Fürbitte beim Gebet einzuschließen). Am 03.04. legt Kl. dem Tribunal weitere Verhörartikel gegen Hoyer vor, am 05.04. fordert das Tribunal Bekl. auf, sich am 07.04. vor dem Tribunal einzufinden, wo er verhört werden soll. Am 08.05. bittet Kl., Kommissare zu beauftragen, Bekl. einen Eid abzunehmen und ihn danach erneut zu befragen. Das Tribunal lehnt dies am 16.05. ab und weist Kl. zur weiteren Untersuchung an. Am 17.06. bittet Kl. die Untersuchung abzuschließen und Bekl. als überführt zu betrachten und zu bestrafen. Am 03.07. fordert das Gericht weitere Beweise für die Schuld des Bekl. Am 31.10. erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 03.11.1682 erhält. Am 22.01.1683 übergibt Kl. neue Fragen und bittet darum, Kommissare mit dem Zeugenverhör zu beauftragen, was Tribunal am 26.01. veranlaßt. Am 06.03. bittet Kl. anstelle von Prof. Gerdes (Schwiegersohn Hoyers) Prof. Caroc als Kommissar zu bestellen, das Tribunal folgt dem am 14.03. Am 23.04. teilt Kl. mit, daß Caroc die Kommission verweigert habe und bittet um Fristverlängerung. Am 14.06. und 26.09.erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 19.06. und 05.10.1683 erhält. Am 01.02.1684 erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am 11.02. weist das Tribunal die Kommissare entsprechend an. Am 23.06. überreicht Kl. den Rotulus der Zeugenvernehmung, am 05.09. und 20.10. erbittet Bekl. Fristverlängerung zur Erwiderung, die er am 08.09. und 25.10. erhält. Am 18.11. wertet Kl. das Verhör aus und erbittet Urteil, das Tribunal fordert Bekl. am 19.11.1684 zur Erwiderung auf. Am 19.01.1685 erbittet Bekl. erneut Fristverlängerung, die er am 23.01. erhält. Am 04.05. weist Bekl. alle Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen üble Nachrede seiner Feinde, am 08.05. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf. Am 06.07. erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 10.07. erhält. Am 26.10. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 30.10.1685 erhält. Am 18.01.1686 erweitert Bekl. seine Verteidigungsschrift, am 22.01. fordert das Tribunal Stellungnahme des Kl.s, die am 26.02. eingeht und in der Kl. seine Vorwürfe bestärkt. Das Tribunal fordert Bekl. am 01.03. zur letztmaligen Erwiderung auf. Am 19.04. und 31.05. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 22.04. und 07.06. erhält. Am 22.06. weist Bekl. erneut Vorwürfe zurück, am 08.07.1686 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Articuli inquisitionales generales et speciales; Protokoll der Untersuchung vom 07.04.1682; Articuli probatoriales für Dr. Nicolaus Michaelis, Bernhard Brunst, Dr. Jacob Henning, Magister Balthasar; Ladung der Kommissare an Bekl. vom 25.05.1683; Schreiben des Bekl. an Dr. Anthon vom 19.09.1683; Protocollum Examinis Testium vom 07. und 21.04.1684; Schreiben Friedrich Gerdes an Kommissare vom 10.10.1683; Schreiben Hoyers an Landesregierung vom 07.08.1676
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682-1686
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Dr. Caspar Hoyer, Bürgermeister zu Greisfwald und pommerscher Landrat
Anwälte: Bekl.: Dr. Caspar Hoyer (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0790


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0792
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Widersetzlichkeit gegen Rat und Stadtkommandanten
Alte Signatur: Wismar F 20 (W F 1 n. 20)
Laufzeit: (1677) 03.04.1682-22.09.1683, 06.07.1685-22.07.1685
Fallbeschreibung: Kl. hat sich bei Verteidigung der Stadt Greifswald im Jahre 1677 widersetzlich gegen Rat und Stadtkommandat Oberst Vieting bei der Aufeisung des Stadtgrabens beim Pulverturm betragen. Da dieses Vergehen bisher nicht gestraft worden ist, übernimmt der Fiskal die Untersuchung, übergibt am 03.04. Articuli Informatoriales und erbittet Bestrafung des Bekl. Das Tribunal lädt Bekl. am 05.04. vor, am 08.04.1682 wird er durch Assessor Klinckow verhört. Am 22.01.1683 erbittet Kl. Bestrafung des Bekl., das Tribunal fordert diesen am 27.01. vorher zur Erwiderung auf. Am 24.04. verwahrt sich Bekl. gegen die Vorwürfe und stellt den Sachverhalt aus seiner Sicht dar. Das Tribunal fordert Kl. am 04.05. zur Erwiderung auf, die am 22.05. eingeht und in der Kl. um Bestrafung des Bekl. bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.05. zur Antwort auf, die am 20.09. eingeht und in der Bekl. darstellt, daß der ausgegebene Befehl, das Eis aus dem Graben vor dem Pulverturm zu bringen, mit seinen Mitteln nicht durchführbar gewesen sei. Das Tribunal schließt die Akten am 21.09.1683, fordert aber am 06.07.1685 weitere Informationen. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Articuli Informatoriales; Inquisitionsprotokoll vom 08.04.1682; Aussage von Erich Engelbrecht, David Temelitz, Christian Mathias, Christoph Sandtke, Jacob Battus und Marten Lobes vom 28.01.1677
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682-1683, 1685
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Erich Engelbrecht, Ratsherr, Kapitän und Viertelsherr zu Greifswald
Anwälte: Bekl.: Erich Engelbrecht (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0792


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0793
Prozessgegenstand: Supplicationis pro commissione Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar F 21 (W F 1 n. 21)
Laufzeit: 21.04.1682-10.02.1683
Fallbeschreibung: Kl. bittet am 21.04. darum, die Greifswalder Professoren Friedrich Gerdes und Petrus Mascow zu Kommissaren zu ernennen, die Bekl. verhören sollen. Kl. schuldet seit teilweise 20 Jahren den Provisoren des Crullschen bzw. Bukowschen Testaments, der Greifswalder Jacobikirche, der Kirche zu Gristow, der Kapelle zu Kirchdorf bei Greifswald, dem Greifswalder Heilgeisthospital und Waisenhaus, dem Stadt- bzw. Steuerkasten, der Oberkompanie und dem Ratsstuhl Geld, hat davon aber weder Zinsen noch Rückzahlungen abgetragen. Zudem hat er die Stadtbauern zu seinem privaten Vorteil eingesetzt, obwohl die Ratsverfassung dies verbietet. Das Tribunal erläßt die Kommission am 26.04. Am 28.10.1682 verwahrt Bekl. sich gegen die fiskalische Aktion gegen ihn und bittet, den Fall an den Greifswalder Rat zu verweisen. Am 26.01.1683 wird der 07.02. zur Eröffnung des Kommissionsberichts angesetzt, am 08.02.1683 der Kl. zur Stellungnahme angewiesen, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Kl. vorgelegte Articuli Inquisitionales; Kommissionsbericht von Friedrich Gerdes und Peter Mascow vom 12.12.1682; Protokoll der Befragung des Bekl. vom 31.08.1682
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682-1683
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Hieronymus Westphal, Ratsherr zu Greifswald

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0793


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0794
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung und Vereinbarkeit von Ämtern
Alte Signatur: Wismar F 22 (W F 1 n. 22)
Laufzeit: (1673-1682) 03.04.1682-21.12.1686, 15.04.1689-04.05.1692
Fallbeschreibung: Bekl. hatte, bevor er in den Greifswalder Rat gewählt wurde, die "administration der Münchkirchenrechnung" und des Georgenspitals inne. Obwohl Visitationsabschiede und Bürgervertrag dies verbieten, legt er die Verwaltung bei Antritt der Ratswürde nicht nieder, sondern behält sie bei, legt aber seither keine Rechnung mehr. Zudem pachtet er die Stadtdörfer Wackerow und Petershagen, obwohl dies einem Ratsherrn ebenfalls verboten ist. Fiskal erfährt davon, weil Bekl. und andere Amtsinhaber den Landrat Hoyer der Kollboration mit Kurbrandenburg denunziert haben und Hoyer nun seinerseits die Vergehen der Greifswalder Ratsmitglieder aufdeckt. Fiskal bittet um Vorladung des Bekl. und Verhör auf vorgelegte Artikel. Das Tribunal lädt Bekl. am 05.04. auf den 07.04. vor. Am 06.04. bitten Bekl., Bernhard Diekmann und Erich Engelbrecht darum, die Fragen schriftlich beantworten zu dürfen. Das Tribunal lehnt dies am selben Tag ab, am 07.04. erbitten Bekl. Fristverlängerung, die am selben Tag abgelehnt wird. Am 07.04. erscheint Bekl. vor dem Tribunal, antwortet auf die Anklagepunkte und erbittet Kopie, die ihm am 08.04.1682 gewährt wird. Am 22.01.1683 faßt Kl. die Anklage zusammen und erbittet Bestrafung des Bekl., das Tribunal fordert Bekl. am 27.01. zur Erwiderung auf. Am 24.04. und 16.06. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 04.05. und 29.06. erhält. Am 06.12. erbittet Kl. Urteil, am 07.12.1683 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 18.01.1684 bittet Bekl. Beweisaufnahme wieder zu eröffnen, am 28.01. gestattet Tribunal dies. Am 28.03. bittet Kl. um Mandat an Landrat Dr. Hoyer, ihm verschiedene Beweise in der Sache zuzusenden und erhält dies am 01.04. Am 22.05. bittet Kl., Bekl. vom Greifswalder Hofgericht noch einmal über bestimmte Artikel zu befragen, das Tribunal lehnt dies am 02.06. ab. Am 05.07. trägt Kl. weitere Beweise gegen Bekl. vor und erbittet Kommission an Greifswalder Hofgericht zum Zeugenverhör. Am 08.07. wird Bekl. zur Erwiderung aufgefordert, am 27.07. erbittet Kl. erneut Kommission an das Hofgericht, die am 17.09. ergeht. Am 15.10. erbittet Kl. Urteil, da Bekl. die Frist zur Erwiderung hat verstreichen lassen, wird aber auf das am 27.10. positiv beschiedene Gesuch des Bekl. vom 18.10. um Fristverlängerung verwiesen. Am 09.12. erbittet Bekl. erneut Fristverlängerung, die er am 21.12.1686 erhält. Am 15.04.1689 erbittet Kl. Erneuerung der Kommission und Prozeßbeschleunigung und erreicht diese am 08.07.1689. Am 26.05.1690 bittet Kl. Hofgericht aufzutragen, das Zeugenverhör durchzuführen und erreicht am 27.05. entsprechendes Mandat. Am 19.06. und 01.09. erbittet der Greifswalder Rat Fristverlängerung und erhält sie am 21.06. und 02.09. Am 25.10. bittet Kl., das Zeugenverhör endlich durchzuführen und erreicht Mandat am 31.10.1690. Am 17.01.1691 erbittet Kl. Urteil, da Gegenseite Prozeß verschleppt. Am 30.01. fordert Tribunal Hofgericht erneut zum Zeugenverhör auf, am 21.10. bittet Kl. um erneutes Mandat an Hofgericht wegen des Zeugenverhörs, das er am 29.10.1691 erhält. Am 09.02.1692 berichtet dieses von erfolgtem Zeugenverhör, am 02.04. erbittet Kl., bisher unterbliebene Befragung eines Zeugen durchzuführen, der sich in Anklam aufhält, und erhält am 16.04.1692 ein Commissorium an den Rat zu Anklam. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Articuli Inquisitionales vom 03.04.1682; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 13.03.1683; Mitteilung des Greifswalder Ratssekretärs Simon Hermann aus den Ratsprotokollen vom 07.11.1677; Auszug des Pachtvertrages zwischen Greifswalder Rat und Georg Schmiterlow über Wackerow vom 30.06.1673; von Sekretär Mathias Sacco aufgenommene Befragung des Christoph Kiekebusch vom 23.06.1677; Auszüge aus Sitzungsprotokollen des Greifswalder Rates vom 28.06. und 11.07.1677; Schreiben des Caspar Hoyer an Bekl. vom 10.05.1677; von Tribunalsbote Valentin Kettner bzw. Notar Eberhard Essing ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 30.09.1686 und 29.11.1690 bzw. 11.02.1691; Schreiben Eberhardt Essings an Kl. vom 13. und 24.05.690
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682-1686, 1689-1692
Kläger: (2) Gottfried Christian Michaelis als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Nikolaus Georg Schmiterlow, Bürgermeister zu Greifswald
Anwälte: Bekl.: Dr. Bernhard Diekmann (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0794


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0798
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erhalt der Privilegien
Alte Signatur: Wismar F 25 (W F 1 n. 25)
Laufzeit: (1654) 31.03.1682-02.08.1682
Fallbeschreibung: Kl. ist auf Veranlassung von Tribunalspräsident Oxenstierna und -vizepräsident Mevius im Jahre 1654 zum Bürger in Wismar angenommen worden. Der Rat hat ihm versprochen, neben ihm nur einen weiteren Sattler in der Stadt zu beschäftigen, will jetzt aber mit der Aufnahme eines weiteren Meisters dagegen verstoßen. Da die Arbeit nicht für alle reicht, bittet Kl. das Tribunal, ihn in seinem Privileg zu schützen und erhält am selben Tag ein entsprechendes Schreiben an den Rat. Am 24.04. bitten Bekl., Kl. abzuweisen, da die Stadt weiter wachsen soll und dazu entsprechend Handwerker aufgenommen werden müssen. Am 08.05. verlangt das Tribunal vom Kl. Erwiderung darauf, die am 30.05. eingeht und in der Kl. sein Anliegen verteidigt. Am 12.06. werden Bekl. noch einmal zur Stellungnahme aufgefordert, die am 28.07. eingeht und die vorherige Argumentation bekräftigt. Am 29.07.1682 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Bengt Oxenstiernas an David Mevius vom 28.05.1654
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682
Kläger: (2) Hans Fischer, Sattler in Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0798


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0799
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Besitz an einem Hof
Alte Signatur: Wismar F 26 (W F 1 n. 26)
Laufzeit: (1649-1682) 01.05.1682-25.02.1684
Fallbeschreibung: 1674 hat Bürgermeister Voigt den Fischerhof für 860 Mk. lüb. vom Bruder des Kl.s gekauft und Kl. erlaubt, dort zu fischen und Bier auszuschenken. Sobald Kl. dazu in der Lage wäre, sollte er laut mündlicher Absprache den Hof zurückkaufen dürfen. Beim Tode Voigts bestehen dessen Erben auf eigener Nutzung des Hofes und erlauben Kl. die Rückkehr nicht. Das Ratsgericht bestätigt diese Ansicht gemäß den schriftlich vorliegenden Verträgen, spricht Bekl. den Hof zu und verurteilt Kl. zur Zahlung der Prozeßkosten. Kl. bietet an, einen Eid zu leisten, daß Voigt den Hof ihm zu gute" gekauft habe und bittet um Korrektur des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert am 26.05. die Akten der Vorinstanz an und erhält sie am 12.06. Am 22.06. trägt Kl. weitere Beweise vor, am 30.10.1682 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, läßt aber Kl. den Beweis offen, daß 1674 andere Interessenten mehr für den Hof geboten hätten als Voigt und er den Zuschlag nur wegen des Angebots erhalten habe, Kl. dort wirtschaften zu lassen. Am 20.01.1683 legt Kl. Verhörartikel für Zeugenbefragung vor und erbittet Benennung eines Kommissars zur Beweisaufnahme. Am 26.01. beauftragt Tribunal Protonotar Westphal., am 16.04. übergibt Kl. den Rotulus, der am 02.05. eröffnet wird. Am 19.06. erbittet Kl., Bekl. zu vereidigen, am 22.06. fordert das Tribunal Bekl. zur Erwiderung auf. Am 08.08. weisen Bekl. die Beweise zurück und beharren auf der Stadtbuchschrift. Das Tribunal fordert Kl. am 01.09. zur Antwort auf, die am 12.10. eingeht. Am 07.11.1683 legen Bekl. weitere Beweise vor, am 28.01.1684 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil, erläßt Kl. aber die Prozeßkosten.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Christoph Koch aufgenommene Appellation vom 04.02.1682; Ratsgerichtsurteil vom 01.02.1682; Stadtbuchschrift von Galli 1674; Aussage Cord Häses über Verkauf des Hofes (o.D.); von Notar Johann Helmke aufgenommene Zeugenaussage des Nehls Jarnsen vom 09.10.1681; Quittung über Auszahlung der Kaufsumme aus Verkauf des Fischerhofes an Frohes Gläubiger vom 04.02.1675; Kaufvertrag über einen Acker zwischen den Witwen Adam Meinckes und Christoph Frohs vom 28.02.1667; Quittung des David Gronow über empfangene Kaufsumme von Christoph Froh vom 27.07.1649; von Pedell J.E. Ries aufgenommene Übergabequittung eines Tribunalmandates vom 09.10.1682; Verhörartikel für Cort Häse; Kommissionsbericht des Protonotars Westphal vom 16.04.1683; Schreiben der Bekl. an Westphal (o.D.); Protokoll des Zeugenverhörs vom 31.03.1683; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 04.08.1683; Supplik der Gebrüder Brandanus und Gabriel Froh an den Rat vom 26.04.1673 und dessen Antwort vom 28.04.1673
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1682 2. Tribunal 1682-1684
Kläger: (2) Brandanus Frohe, Fischer und Bierschenk zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christoph Voigt für sich und seine sämtlichen Miterben des verstorbenen Bürgermeisters Caspar Voigt (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0799


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0800
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo et arrestatorium Auseinandersetzung um Pachtzahlung
Alte Signatur: Wismar F 28 (W F 1 n. 28)
Laufzeit: (1684) 11.12.1684-13.12.1684
Fallbeschreibung: Bekl. hat das Gut Buschenhagen von Kl. gepachtet, ist jedoch mit der Zahlung wegen angeblicher Mißernte im Rückstand. Kl. bittet darum, einen der Assessoren am Tribunal als Kommissar zu bestellen, der die Parteien miteinander vergleichen soll. Am selben Tag ergeht der Auftrag an Assessor Veith von Strahlenheim. Am 13.12. erklärt Bekl., daß seine 1. Instanz das Stralsunder Ratsgericht sei, bittet, die Sache dort entscheiden zu lassen und kündigt seine Abreise an. Kl. bittet am 12.12., Kl. in Wismar festzuhalten, das Tribunal lehnt dies am 13.12.1684 ab.
Prozessbeilagen: (7) von H. Bibau, Hans Jürgen Mellentin und Wilhelm Hertel aufgenommenes Protokoll über Erträge der Felder von Buschenhagen vom 21.07.1684; "Gründliche Remonstration warumb Herr Doctor Munster wegen Miswuchs des 1684ten Jahres keine remission praetendiren kan; Pachtforderungen des Kl.s an Bekl.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1684
Kläger: (2) Friedrich Klinckow von Friedensschild, Assessor am Tribunal, Direktor des Konsistoriums zu Wismar
Beklagter: Dr. Heinrich Bernhard Münster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0800


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0801
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar F 29 (W F 1 n. 29)
Laufzeit: (1684) 19.12.1684-31.12.1684
Fallbeschreibung: Kl. unterrichtet den Sohn des Bekl. in der Schule und mußte ihn mehrfach maßregeln. Anstatt ihn in seinen Bemühungen zu unterstützen, spricht Bekl. dem Kl. die pädagogische Eignung ab und redet schlecht über ihn in der Stadt. Kl. bittet darum, Bekl. dies bei Strafandrohung zu untersagen. Das Tribunal fordert Bekl. am 23.12.1684 zur Erwiderung auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 17.12.1684; von Notar Erich Schilling aufgenommene Befragung des Dr. Anthon vom 13.12.1684
Instanzenzug: 1. Tribunal 1684
Kläger: (2) Michael Freude, Konrektor der Stadtschule zu Wismar
Beklagter: Jochim Schnaderbach, Kanzlist am Tribunal
Anwälte: Kl.: Friedrich Wagner (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0801


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0802
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar F 30 (W F 1 n. 30)
Laufzeit: (1652-1685) 27.06.1685-14.02.1688 (1703)
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. auf Bezahlung von Schulden über 500 Rtlr aus den Jahren 1651/1652 verklagt, sieht sich aber selbst mit Forderungen über 800 Rtlr konfrontiert, die er leugnet. Da keine der beiden Seiten Beweise für ihre Forderungen vorlegen kann, verurteilt das Ratsgericht sie auf Rat der Helmstedter Juristenfakultät dazu, ihre Angaben zu beschwören. Kl.appelliert und bittet Tribunal, ihm den Eid zu erlassen, Bekl. hingegen schwören zu lassen und sie zu verpflichten, ihre Beweise vorzulegen. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 08.12.1685 an und eröffnet sie am 08.02. nach Antrag der Parteien vom 19.01.1686. Am 11.04.1687 beauftragt das Tribunal die Assessoren Anton Scheffel und Joachim Christian Koch mit Vermittlung eines Vergleichs und fordert Bekl. zum Einreichen ihrer Beweise auf. Letzteres bestätigt das Tribunal am 07.07. Am 17.10. tragen Bekl. ihre Beweise vor und erbitten die Bezahlung der Schulden. Am 17.10. berichten Kommissare von gescheiterten Güteverhandlungen, am 01.11.1687 werden die Kommissionspapiere in der Kanzlei eröffnet und diskutiert, am 09.02.1688 zeigen die Parteien an, daß sie sich verglichen haben. Das Tribunal nimmt dies am 14.02.1688 zu den Akten, am 04.01.1703 werden die Originalakten an das Ratsgericht zurückgegeben.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 22.04.1685; Ratsgerichtsurteil vom 15.04.1685 = Rechtsgutachten der Juristenfakultät Helmstedt; von Pedell J.E. Pries ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 18.12.1685; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 23.12.1685; Rechnung des Kl.s vom 29.09.1652-12.02.1663; Kommissionsprotokoll vom 07.09.1687; detaillierte Rechnungen Daniel Blumenthals 1652-1659; Quittung D. Blumenthals von Pfingsten 1658 und 1659; Quittungen Carl Emanuel Wrangels für empfangene Waren vom 18. und 23.02.1657, 15.03.1659
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1685 2. Tribunal 1685-1688
Kläger: (2) Hermann von Fersen auf Rellstab und Kahlenberg, Oberstleutnant (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Schacht, Joachim Hase, Daniel Blumenthal und andere Erben des Daniel Blumenthal (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Gottfried Christian Michaelsen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0802
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