- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 10. 1. Kläger J ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1519 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar J 12 (W J 1 n. 12) Laufzeit: (1710-1712) 13.04.1712-31.01.1713 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 13.04.1712 um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteiltem Mandat des Tribunals vom 18.04. an Kl., ihren Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen, erklären diese am 05.05.1712, daß die Mutter bzw. Großmutter der Kl., Gertrud Jordan, 1689 200 Rtlr Kapital von der Kämmerei geborgt und in ihrem Brauhaus auf dem Spiegelberg zinsbar angelegt hat. Als sie starb, haben die Kl. das Haus an Kantor Laackman mit allen Rechten und Pflichten verkauft und dies den Bekl. gemeldet. Als Laackman nach einigen Jahren keine Zinsen mehr an die Kämmerei zahlte, wandte sich diese an Kl. mit ihren Forderungen und forderte die 200 Rtlr nebst Zinsen zurück. Vor dem Ratsgericht hatten die Kl. mit ihren Klagen in mehreren Instanzen keinen Erfolg, sondern werden dazu verurteilt, die geliehenen 200 Rtlr samt Zinsen binnen 3 Wochen zurückzuzahlen, weshalb sie sich an das Tribunal wenden. Das Gericht fordert am 29.06.1712 die Akten der Vorinstanz an, am 16.03.1713 bitten Kl. um neues Mandat an Rat, da die Akten bisher nicht eingeschickt worden sind und erhält dieses am 17.03. Am 05.10. gehen die Akten ein, am 09.10. wird auf Antrag des Kl.s vom 05.10. der 11.10. zur Prüfung der Akten angesetzt. Am 31.10.1713 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts und gibt die Akten am 30.01.1714 an den Rat zurück Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 16.03.1712; Ratsgerichtsurteile vom 27.08. und 17.12.1710, 09.03.1712; von Tribunalspedell Andreas Hartig ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 06.07.1712; Rationes decidendi des Ratsgerichts Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1710 2. Ratsgericht 1710 3. Ratsgericht 1710-1712 4. Tribunal 1712-1714 Kläger: (2) Erben des Wismarer Ratsherrn Georg Jordan (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Stadtkämmerei zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Johann Friedrich Stemwede (A), Dr. Joachim Evers (P) Bekl.: Josias Matras (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1519 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1520 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar J 13 (J 1 n. 13) Laufzeit: (1621-1712) 09.05.1713-17.11.1713; 20.12.1714-1716 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 09.05.1713 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 10.05.1713 legen Kl. am 12.06. ihren Schriftsatz vor. 1673 haben der Archidiakon der Marienkirche Magister Baltzer und Ratsherr Jörck vom Bürgermeister Schwartzkopf 200 Rtlr zum Kauf eines Brauhauses in der Bademutterstraße geliehen, das sie vermietet, 1687 verkauft haben. Der Kreditor bzw. seine Erben erhalten die ihnen zustehenden Zinsen seitdem von den Mietern bzw. nach 1687 von den neuen Eigentümern des besagten Hauses. Erst 1712, nach dem Tod der Witwe Schwartzkopfs, wenden sich die Bekl. an Kl. und fordern die gesamten 200 Rtlr zurück. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung der gesamten Summe nebst Zinsen. Kl. querulieren dagegen an das Tribunal und bitten um Aufhebung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert den Rat am 22.08. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, obwohl Bekl. die Querulation am 19.08.1713 als "frivol" zurückweisen. Am 24.10. bitten Kl. um Fristverlängerung, die sie am 26.10.1713 erhalten. Am 19.01.1714 bitten Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 20.01. setzt das Tribunal den 24.01,. dafür an. Am 12.02. bekräftigen Bekl. ihre Ansprüche an Kl., das Tribunal bestätigt das Ratsgerichtsurteil am 16.11.1713. Am 20.12.1714 legen die Kl. restitutio in integrum gegen dieses Urteil ein, erbitten aber zunächst am 20.12.1714 und 12.02.1715 Fristverlängerung, die sie am 29.12.1714 erhalten, die ihnen aber am 18.02.1715 verwehrt wird. Am 21.02. bitten Kl., ihnen das Rechtsmittel trotzdem zu gewähren und erbitten Fristverlängerung, die sie am 22.02. erhalten. Am 20.03., 27.04. und 03.06. werden weitere Fristverlängerungen wegen der Inhaftierung des Dr. Jörcke in Rostock, später Bützow erbeten, am 22.03., 29.04. und 13.06. gewährt. Am 25.06. erbitten Bekl. ein rasches Urteil, am 05.07. gewährt das Tribunal eine letztmalige Fristverlängerung. Am 02.10. begründen Kl. ihre Ansprüche auf Änderung des Urteils, am 17.12. bittet Hinrich Georg Scheffel für Bekl. um ein abschließendes Urteil, das das Tribunal am 31.01.1716 fällt und in dem es sein Urteil bestätigt. Am 09.04.1716 sendet es die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 17.02.1713; Ratsgerichtsurteile vom 12.01.1712, 08.02.1713; Bescheinigungen über die Zahlung der Zinsen durch die Eigentümer des Hauses vom 11.01.1694, 18.07.1696, 02.09.1697, 14.05.1700, 27.08.1701; Auszug aus dem Reversal des mecklenburgischen Herzogs von 1621; Supplik der Erben Schwartzkopfs an den Wismarer Rat um Beschlag auf Güter der Erben des Kapitäns Löwenheim vom 12.01.1712; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabebescheinigung für Tribunalsmandate vom 02.09.1713; Kopie der Obligation vom 31.12.1673; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Aussage Joachim Havemanns, Provisor der Marienkirche, wegen beschlagnahmter Gelder des Kapitäns Löwenheim vom 15.11.1713 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1713 2. Tribunal 1713 3. Tribunal 1714-1716 Kläger: (2) Erben des Wismarer Ratsherrn Johann Jörckes (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Erben des Bürgermeisters Caspar Schwartzkopf (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Dietrich Stemwede (A), seit 12.06.1713: Dr. J.J. Jörcke (A) Bekl. Hinrich Georg Scheffel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1520 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1524 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Bezahlung erbrachter Dienste Alte Signatur: Wismar J 18 (W J 1 n. 18) Laufzeit: 02.12.1721-03.12.1721; 21.07.1722-25.07.1722 Fallbeschreibung: Kl. haben mit den Inspektoren der Gassenreinigung in Wismar am 02.01.1708 einen Vertrag über die Gassenreinigung abgeschlossen, der jedem der Kl. monatlich 12 Rtlr zusicherte. Bis Juni 1709 ist das Geld ordnungsgemäß bezahlt worden, danach sind Rückstände von 879 Mk. aufgelaufen. Kl. haben sich deshalb in den vergangenen Jahren mehrfach an den Rat gewandt, das Geld ist ihnen aber nicht bezahlt worden. Kl. bitten um Promotoriales an den Rat, damit sie ihr Geld erhalten. Nachdem das Tribunal am 02.12.1721 dem Rat geschrieben hatte und dieser nicht reagierte, wenden sich Kl. am 21.07.1722 erneut an das Tribunal und erhalten am 23.07.1722 ein weiteres Fürschreiben an den Rat. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 03.12.1721 Instanzenzug: 1. Tribunal 1721-1722 Kläger: (2) Hinrich Jesse, Witwe des Johann Podey, Witwe des Joachim Schütt, Matthias Michelsen, Witwe Jürgen Dreyers und Hinrich Voigt, Bürger und Bauern zu Wismar Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1524 |
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