- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 10. 1. Kläger J ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3875 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar W 227b (W W n. 227b) Laufzeit: (1778-1783) 21.05.1783-07.04.1785 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 21.05., 07.07. und 21.08. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 24.05. und 11.07. legt der Kl. am 04.09. seinen Schriftsatz vor, nachdem die Bitte der Bekl. vom 07.07., die Appellation für verfallen zu erklären, am 11.07. vom Gericht abgelehnt wurde. Der Kl. führt aus, daß er von den Bekl. wegen Schulden in Höhe von 1.548 Pfund Sterling 3 s 3 d vor dem Ratsgericht verklagt worden ist. Nach Einholung eines Gutachtens der Göttinger Juristenfakultät hat das Ratsgericht die Beweise der Bekl. für ausreichend anerkannt und den Kl. zur Bezahlung seiner Wechselschulden verurteilt. Der Kl. appelliert dagegen an das Tribunal, erklärt die Beweisführung der Bekl. für die Wechselschulden und die damit einhergehenden Zinsen und Kosten als unzureichend, führt umfangreiche Gegenbeweise an und bittet um Berichtigung des Urteils. Am 12.09. ergänzt er seinen Schriftsatz um zahlreiche Beweise. Das Tribunal fordert am 30.09. vom Ratsgericht die Akten der Vorinstanz an, am 20.10. bitten die Parteien um Eröffnung der am selben Tag eingegangenen Akten, die das Tribunal am 24.10. auf den 27.10.1783 ansetzt. Am 19.01.1784, am 20.02. die Bekl. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 26.04.1784 lädt das Tribunal die Pateien zu einem Vergleich auf den 09.07. vor. Am 07.07. bittet Advokat Sengebusch um Fristverlängerung, um sich von seinen Mandanten für den Vergleich instruieren zu lassen, das Tribunal setzt den Vergleichstermin daraufhin am selben Tag aus. Am 07.12. belegen die Bekl. ihre Forderungen und bitten um Bestätigung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert den Kl. am 30.12.1784 zur Erwiderung auf, am 29.03.1785 bitten die Bekl. um ein Urteil gegen den mittlerweile konkurs gegangenen Kl. Am 07.04.1785 fordert das Tribunal den Advokaten Sengebusch, der als gemeinsamer Anwalt der Jordanschen Gläubiger fungiert, auf, sich in dieser Funktion zu den Forderungen der Bekl. zu äußern und entzieht ihm das Mandat für die Bekl. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 14.02.1783; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 22.02.1783; Auszug aus Schreiben des Kl.s an die Firma Averhoff & von Scheven zu Hamburg vom 08.02.1779 und deren Antwort vom 12.02.1779; Bescheinigung des Schiffers Niclas Wilcken zu Barth über Ladung seines Schiffes vom 17.04.1778; Schreiben Niclas Wilckens aus Portsmouth an Kl. vom 26.05.1778; von Notar Georg Bimstedt zu Portsmouth ausgestelltes Notariatsinstrument für Schiffer Niclas Wilcken vom 10.06.1778 (dt. und englisch); Schreiben der Bekl. aus London an Firma der Witwe Karthaus und Sohn vom 16.04.1779; Auszüge aus den Geschäftsbüchern des Kl.s zum Handel mit Bekl. vom 12.04.1776-05.09.1783; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 07.10.1783; Wechsel vom 10.09.1778 (4x), 14.09.1778 (2x), 12.10.1778 (4x); Scheiben des Kl.s an Bekl. vom 03.09.1778 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1782-1783 2. Tribunal 1785 Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Kaufmann und Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: N N Williams und N N Farrington, Kaufleute zu London (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Philip Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3875 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2982 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung eines Ackers Alte Signatur: Wismar S 108 (W S 4 n. 108) Laufzeit: (1636-1689) 05.09.1689-24.02.1690 Fallbeschreibung: Kl. wehren sich dagegen, daß Bekl. seit einiger Zeit ein Stück Acker nutzt, das teilweise auf einem allgemeinen Weg liegt. Da Bekl. seinen Acker eingezäunt hat, ist der Weg nicht mehr nutzbar. Daher haben Kl. den Zaun um den Acker wegreißen lassen und den Weg wiederhergestellt. Da ihnen das Konsistorium auf Veranlassung des Bekl. die Wiederherstellung des Zaunes befiehlt, appellieren sie an das Tribunal und stellen dar, daß der Kirchenacker seit langem nicht genutzt gewesen sei und sich darauf seit Jahrzehnten der Weg befunden habe, der für die Anlieger wichtig sei. Kl. bitten, das Urteil des Konsistoriums anhand einer Karte, Zeugenverhören und durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen und zu berichtigen und dem Bekl. aufzutragen, sein Recht zu dem Priesteracker zu beweisen. Das Tribunal fordert das Konsistorium am 02.10. auf, die Originalakten einzusenden. Am 05. und 30.09. erbitten Kl. die Bestellung einer Kommission für einen Ortstermin, das Tribunal beauftragt Assessor Scheffel und Protonotar Westphal am 02.10. damit. Am 12.10. reicht das Konsistorium seinen Bericht in der Sache ein, beklagt, daß die Kl. den Mandaten des Konsistoriums keine Folge geleistet hätten und bittet, die Autorität des Gerichts zu verteidigen. Am 16.10. reichen die Kommissare ihren Bericht beim Tribunal ein, berichten von der Schlichtung und bitten um Bestätigung des Vergleichs. Am 18.10.1689 bittet auch Bekl. um Bestätigung des Vergleichs und legt diesen bei. Das Tribunal bestätigt den Vergleich am 24.02.1690. Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.08.1689; Supplik Cassius an das Konsistorium vom 11.06.1689; Urteile des Konsistoriums vom 29.07., 01. und 15.08.1689; Aussage des Küchmeisters Arnold Reinberger vom 04.10.1636; Skizzen der Wege und Höfe auf Poel; Protokoll vom 17.06.1689; von Notar Schilling aufgenommene Zeugenbefragung des Jochim Gagezow aus Fehrdorf; Supplik Cassius an das Konsistorium (o.D.); Rationes decidendi des Konsistoriums; Schreiben Caspar Schwartzkopfs an das Konsistorium vom 12.10.1689; Kommissionsbericht Scheffels und Westphals vom 16.10.1689: Protokoll der Zusammenkunft auf dem Kalten Hof vom 14. und 15.10.1689; Vergleich zwischen den Parteien vom 15.10.1689 Instanzenzug: 1. Konsistorium 1689 2. Tribunal 1689-1690 Kläger: (2) Daniel von Jarmerstedt, Oberinspektor auf Poel und Bauermeister Jochim Schwartz als Bevollmächtigte der Gräfin von Steinberg (Bekl. in 1 Instanz) Beklagter: Magister Martin Cassius, Prediger auf Poel (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2982 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2877 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Vorrang der Ansprüche Alte Signatur: Wismar S 16 (W S 1 n. 16) Laufzeit: (1643-1658) 08.09.1658-13.07.1660 (1660) Fallbeschreibung: Kl. macht seine Ansprüche gegen Johann Boye geltend, um dessen Haus und gesamte Habe sich bereits Bekl. streiten. Da Vater des Kl.s Boye bereits 1643 das erste Mal Geld geliehen, 1651 dann weiteres, damit Boye eine Beerdigung bezahlen konnte, dafür auch keine Zinsen gefordert hatte, sind seine Ansprüche älter und wichtiger als die der Bekl. und müssen als erstes bezahlt werden. Er hat diese Ansprüche beim Rat geltend gemacht, als er von dem Verfahren der Bekl. gegen Boye hörte und ihm ist versprochen worden, sie zu berücksichtigen. Da dies nicht geschehen ist, wendet er sich mit einer entsprechenden Bitte an das Tribunal, das ihm am 09.09.1658 verspricht, seine Ansprüche zu berücksichtigen. Am 04.07.1659 weisen Humborg und Sabel die Ansprüche Jordans und Hanckes (siehe Nr. 2878) zurück. Am 17.10.1659 legt Kl. neue Beweise vor, am 30.01.1660 antwortet Sabel. Am 07.05.1660 urteilt das Tribunal, daß Jordans Forderungen denen Humborgs und Sabels vorzuziehen sind und die Forderung Hanckes (Nr. 2878) denen Sabels und Jordans nachzusetzen sei, trägt aber Jordan auf, einzelne Ansprüche besser zu beweisen. Am 09.07. dankt Kl. für das Urteil und legt die gewünschten Beweise vor, am 11.07. setzt das Tribunal den 13.07.1660 zur Prüfung des Schuldbuches Jordans an und erkennt die Beweise an. Am 01.08.1660 werden Dr. Gerdes die Beweise wieder ausgehändigt. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über zwischen 21.09.1643 und 09.02.1654 geliehene Gelder Peter Jordans an Peter Boye; vom Rat aufgestelltes Protokoll über die Schulden Boyes bei Kl. vom 11.12.1657; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 27.09.1659; Auszüge aus dem Schuldbuch Peter Jordans vom 30.01. und 17.04.1650, 25.04.1651, 09.02.1654; Obligation Boyes vom 21.11.1651; Bürgschaft Peter Jordans vom 21.11.1651; Ratsgerichtsurteile vom 10.12.1657, 17.05. und 15.06.1658; Quittung Johannes Rödings vom 11.11.1659 Instanzenzug: 1. Tribunal 1658-1660 Kläger: (2) Georg Jordan, Bürger zu Wismar Beklagter: Gallus Humborg, Bürger zu Lübeck und Jürgen Sabel, Tuchhändler zu Hamburg Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Johann Francke (A), Dr. Caspar Wilcken (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2877 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2844 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz Alte Signatur: Wismar R 143 (W R n. 143) Laufzeit: (1783-1784) 20.04.1784-02.11.1784 Fallbeschreibung: Nachdem der Wismarer Rat 1783 in einer Streitsache zwischen den Parteien die Bekl. zum Schadensersatz und zur Übernahme aller Kosten verurteilt hatte, reicht Kl. seine Rechnung beim Rat ein und bittet um ein Mandat an Bekl., das Geld umgehend zu bezahlen. Der Wismarer Rat verweist Kl. aber an den Hamburger Rat mit diesem Gesuch. Da Kl. befürchtet, daß sich der Ausgang des Prozesses dort weiter verzögern wird und er nicht zu seinem Recht gelangen kann, erbittet er die Hilfe des Tribunals und queruliert gegen das Ratsgerichtsurteil. Kl. argumentiert, daß Bekl. durch das Wismarer Ratsgericht bereits 1783 rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt worden seien, es ihm nun nur darum ginge, dieses Urteil vollstrecken zu lassen und erbittet dabei die Hilfe des Tribunals. Dieses lehnt die Annahme des Falles am 11.05. ohne Angabe von Gründen ab. Am 21.06. ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum, wird aber am 02.11.1784 erneut abgewiesen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10.04.1783, 05.04.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 06.04.1784 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784 3. Tribunal 1784 Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Bernd Johann Rodde und Sohn, Kaufleute zu Hamburg (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2844 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2843 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Schadensersatz Alte Signatur: Wismar R 143 (W R n. 143) Laufzeit: (1784) 16.03.1784-24.03.1784 Fallbeschreibung: Die Parteien waren im Jahre 1783 in einen Streit um einen Frachtbrief geraten, wobei der Wismarer Rat die Bekl. zur Zahlung von Schadensersatz und allen Unkosten des Kl.s verurteilt hatte. Kl. hat nun seine Rechnung an den Rat gesandt und gebeten, die Bekl. aufzufordern, ihm das Geld auszuzahlen sowie ein Subsidial des Tribunals an den Hamburger Rat zu erwirken, mit dem das Ratsgerichtsurteil befördert werden soll. Der Rat schlägt das Gesuch jedoch ab, da die Akten des Falles noch beim Tribunal liegen. Kl. bittet daher das Tribunal um ein Fürschreiben an den Rat, ihn zu unterstützen. Das Tribunal teilt Kl. am 24.03.1784 mit, daß sich die Akten wieder beim Rat befinden und er seinen Fall dort vorantreiben solle. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 27.02. und 06.03.1784 Instanzenzug: 1. Tribunal 1784 Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar Beklagter: Bernd Johann Rodde und Sohn, Kaufleute zu Hamburg Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2843 |
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