- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 10. 1. Kläger J ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1520 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar J 13 (J 1 n. 13) Laufzeit: (1621-1712) 09.05.1713-17.11.1713; 20.12.1714-1716 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 09.05.1713 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 10.05.1713 legen Kl. am 12.06. ihren Schriftsatz vor. 1673 haben der Archidiakon der Marienkirche Magister Baltzer und Ratsherr Jörck vom Bürgermeister Schwartzkopf 200 Rtlr zum Kauf eines Brauhauses in der Bademutterstraße geliehen, das sie vermietet, 1687 verkauft haben. Der Kreditor bzw. seine Erben erhalten die ihnen zustehenden Zinsen seitdem von den Mietern bzw. nach 1687 von den neuen Eigentümern des besagten Hauses. Erst 1712, nach dem Tod der Witwe Schwartzkopfs, wenden sich die Bekl. an Kl. und fordern die gesamten 200 Rtlr zurück. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung der gesamten Summe nebst Zinsen. Kl. querulieren dagegen an das Tribunal und bitten um Aufhebung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert den Rat am 22.08. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, obwohl Bekl. die Querulation am 19.08.1713 als "frivol" zurückweisen. Am 24.10. bitten Kl. um Fristverlängerung, die sie am 26.10.1713 erhalten. Am 19.01.1714 bitten Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 20.01. setzt das Tribunal den 24.01,. dafür an. Am 12.02. bekräftigen Bekl. ihre Ansprüche an Kl., das Tribunal bestätigt das Ratsgerichtsurteil am 16.11.1713. Am 20.12.1714 legen die Kl. restitutio in integrum gegen dieses Urteil ein, erbitten aber zunächst am 20.12.1714 und 12.02.1715 Fristverlängerung, die sie am 29.12.1714 erhalten, die ihnen aber am 18.02.1715 verwehrt wird. Am 21.02. bitten Kl., ihnen das Rechtsmittel trotzdem zu gewähren und erbitten Fristverlängerung, die sie am 22.02. erhalten. Am 20.03., 27.04. und 03.06. werden weitere Fristverlängerungen wegen der Inhaftierung des Dr. Jörcke in Rostock, später Bützow erbeten, am 22.03., 29.04. und 13.06. gewährt. Am 25.06. erbitten Bekl. ein rasches Urteil, am 05.07. gewährt das Tribunal eine letztmalige Fristverlängerung. Am 02.10. begründen Kl. ihre Ansprüche auf Änderung des Urteils, am 17.12. bittet Hinrich Georg Scheffel für Bekl. um ein abschließendes Urteil, das das Tribunal am 31.01.1716 fällt und in dem es sein Urteil bestätigt. Am 09.04.1716 sendet es die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 17.02.1713; Ratsgerichtsurteile vom 12.01.1712, 08.02.1713; Bescheinigungen über die Zahlung der Zinsen durch die Eigentümer des Hauses vom 11.01.1694, 18.07.1696, 02.09.1697, 14.05.1700, 27.08.1701; Auszug aus dem Reversal des mecklenburgischen Herzogs von 1621; Supplik der Erben Schwartzkopfs an den Wismarer Rat um Beschlag auf Güter der Erben des Kapitäns Löwenheim vom 12.01.1712; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabebescheinigung für Tribunalsmandate vom 02.09.1713; Kopie der Obligation vom 31.12.1673; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Aussage Joachim Havemanns, Provisor der Marienkirche, wegen beschlagnahmter Gelder des Kapitäns Löwenheim vom 15.11.1713 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1713 2. Tribunal 1713 3. Tribunal 1714-1716 Kläger: (2) Erben des Wismarer Ratsherrn Johann Jörckes (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Erben des Bürgermeisters Caspar Schwartzkopf (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Dietrich Stemwede (A), seit 12.06.1713: Dr. J.J. Jörcke (A) Bekl. Hinrich Georg Scheffel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1520 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2982 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung eines Ackers Alte Signatur: Wismar S 108 (W S 4 n. 108) Laufzeit: (1636-1689) 05.09.1689-24.02.1690 Fallbeschreibung: Kl. wehren sich dagegen, daß Bekl. seit einiger Zeit ein Stück Acker nutzt, das teilweise auf einem allgemeinen Weg liegt. Da Bekl. seinen Acker eingezäunt hat, ist der Weg nicht mehr nutzbar. Daher haben Kl. den Zaun um den Acker wegreißen lassen und den Weg wiederhergestellt. Da ihnen das Konsistorium auf Veranlassung des Bekl. die Wiederherstellung des Zaunes befiehlt, appellieren sie an das Tribunal und stellen dar, daß der Kirchenacker seit langem nicht genutzt gewesen sei und sich darauf seit Jahrzehnten der Weg befunden habe, der für die Anlieger wichtig sei. Kl. bitten, das Urteil des Konsistoriums anhand einer Karte, Zeugenverhören und durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen und zu berichtigen und dem Bekl. aufzutragen, sein Recht zu dem Priesteracker zu beweisen. Das Tribunal fordert das Konsistorium am 02.10. auf, die Originalakten einzusenden. Am 05. und 30.09. erbitten Kl. die Bestellung einer Kommission für einen Ortstermin, das Tribunal beauftragt Assessor Scheffel und Protonotar Westphal am 02.10. damit. Am 12.10. reicht das Konsistorium seinen Bericht in der Sache ein, beklagt, daß die Kl. den Mandaten des Konsistoriums keine Folge geleistet hätten und bittet, die Autorität des Gerichts zu verteidigen. Am 16.10. reichen die Kommissare ihren Bericht beim Tribunal ein, berichten von der Schlichtung und bitten um Bestätigung des Vergleichs. Am 18.10.1689 bittet auch Bekl. um Bestätigung des Vergleichs und legt diesen bei. Das Tribunal bestätigt den Vergleich am 24.02.1690. Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.08.1689; Supplik Cassius an das Konsistorium vom 11.06.1689; Urteile des Konsistoriums vom 29.07., 01. und 15.08.1689; Aussage des Küchmeisters Arnold Reinberger vom 04.10.1636; Skizzen der Wege und Höfe auf Poel; Protokoll vom 17.06.1689; von Notar Schilling aufgenommene Zeugenbefragung des Jochim Gagezow aus Fehrdorf; Supplik Cassius an das Konsistorium (o.D.); Rationes decidendi des Konsistoriums; Schreiben Caspar Schwartzkopfs an das Konsistorium vom 12.10.1689; Kommissionsbericht Scheffels und Westphals vom 16.10.1689: Protokoll der Zusammenkunft auf dem Kalten Hof vom 14. und 15.10.1689; Vergleich zwischen den Parteien vom 15.10.1689 Instanzenzug: 1. Konsistorium 1689 2. Tribunal 1689-1690 Kläger: (2) Daniel von Jarmerstedt, Oberinspektor auf Poel und Bauermeister Jochim Schwartz als Bevollmächtigte der Gräfin von Steinberg (Bekl. in 1 Instanz) Beklagter: Magister Martin Cassius, Prediger auf Poel (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2982 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2877 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Vorrang der Ansprüche Alte Signatur: Wismar S 16 (W S 1 n. 16) Laufzeit: (1643-1658) 08.09.1658-13.07.1660 (1660) Fallbeschreibung: Kl. macht seine Ansprüche gegen Johann Boye geltend, um dessen Haus und gesamte Habe sich bereits Bekl. streiten. Da Vater des Kl.s Boye bereits 1643 das erste Mal Geld geliehen, 1651 dann weiteres, damit Boye eine Beerdigung bezahlen konnte, dafür auch keine Zinsen gefordert hatte, sind seine Ansprüche älter und wichtiger als die der Bekl. und müssen als erstes bezahlt werden. Er hat diese Ansprüche beim Rat geltend gemacht, als er von dem Verfahren der Bekl. gegen Boye hörte und ihm ist versprochen worden, sie zu berücksichtigen. Da dies nicht geschehen ist, wendet er sich mit einer entsprechenden Bitte an das Tribunal, das ihm am 09.09.1658 verspricht, seine Ansprüche zu berücksichtigen. Am 04.07.1659 weisen Humborg und Sabel die Ansprüche Jordans und Hanckes (siehe Nr. 2878) zurück. Am 17.10.1659 legt Kl. neue Beweise vor, am 30.01.1660 antwortet Sabel. Am 07.05.1660 urteilt das Tribunal, daß Jordans Forderungen denen Humborgs und Sabels vorzuziehen sind und die Forderung Hanckes (Nr. 2878) denen Sabels und Jordans nachzusetzen sei, trägt aber Jordan auf, einzelne Ansprüche besser zu beweisen. Am 09.07. dankt Kl. für das Urteil und legt die gewünschten Beweise vor, am 11.07. setzt das Tribunal den 13.07.1660 zur Prüfung des Schuldbuches Jordans an und erkennt die Beweise an. Am 01.08.1660 werden Dr. Gerdes die Beweise wieder ausgehändigt. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über zwischen 21.09.1643 und 09.02.1654 geliehene Gelder Peter Jordans an Peter Boye; vom Rat aufgestelltes Protokoll über die Schulden Boyes bei Kl. vom 11.12.1657; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 27.09.1659; Auszüge aus dem Schuldbuch Peter Jordans vom 30.01. und 17.04.1650, 25.04.1651, 09.02.1654; Obligation Boyes vom 21.11.1651; Bürgschaft Peter Jordans vom 21.11.1651; Ratsgerichtsurteile vom 10.12.1657, 17.05. und 15.06.1658; Quittung Johannes Rödings vom 11.11.1659 Instanzenzug: 1. Tribunal 1658-1660 Kläger: (2) Georg Jordan, Bürger zu Wismar Beklagter: Gallus Humborg, Bürger zu Lübeck und Jürgen Sabel, Tuchhändler zu Hamburg Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Johann Francke (A), Dr. Caspar Wilcken (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2877 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1507 Prozessgegenstand: Intercessionalis Auseinandersetzung um Einhaltung eines Vertrages Alte Signatur: Wismar J 1 (W J 1 n. 1) Laufzeit: (1647) 30.01.1654-31.01.1654 Fallbeschreibung: Kl. bittet um Unterstützung in einem Rechtsstreit vor dem Rat der Stadt Hamburg, der dort seit mehreren Jahren anhängig ist und den er, seitdem er in Wismar wohnt, nur noch schwer betreiben kann. Er hatte mit Bekl. in Amsterdam einen Vertrag zum Betrieb einer Seifensiederei geschlossen, in dem er sich verpflichtete, sie das Handwerk zu lehren und sie ihm 320 Rtlr / Jahr versprachen. Die Bekl. hielten den Vertrag jedoch nicht, weshalb er sie vor dem Hamburger Rat verklagte, wo sie den Prozeß hinauszögern. Kl. bittet um ein Intercessional an den Hamburger Rat wegen seiner Bezahlung, das er am 31.01.1654 erhält. Prozessbeilagen: (7) Kopie des Vertrages zwischen Kl. und Bekl. vom 27.01.1647 in Amsterdam Instanzenzug: 1. Tribunal 1654 Kläger: (2) Wilhelm Jansson, Meister in der Seifensiederei des Walter Block in Wismar Beklagter: Johann Reimers, Wilhelm Wyse und Hans Meyer in Hamburg
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1507 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1508 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar J 2 (W J 1 n. 2) Laufzeit: (1653) 03.08.1657-13.05.1658 Fallbeschreibung: Bekl. hatte 1653 vom Kl. Dielen für die Reparatur des Fürstenhofes gekauft und versprochen, sie bis 8 Tage nach Ostern zu bezahlen. Die Bezahlung streckt Jürgen Warner im Auftrag des Bekl. vor, als er am 20.06.1653 in Stockholm weilt und Grotjohann dort trifft. Er erhält trotz gegenteiligen Versprechens des Bekl. von diesem jedoch nur 60 Rtlr zurückgezahlt, 42 Rtlr stehen noch aus. Kl. erbt diese Schuld durch Heirat vom ersten Ehemann seiner Ehefrau, Warner, und klagt sie vor dem Tribunal ein. Am 21.03.1658 erinnert Kl. an seine Klage und erbittet Urteil. Am 26.03. erläßt das Tribunal das erbetene Mandat cum clausula. Am 16.04. erinnert Bekl. daran, daß er die Dielen nicht für sich, sondern im Auftrag des Tribunals gekauft habe und nicht persönlich dafür haftbar gemacht werden könne, daß die Zahlung bisher nicht erfolgt ist. Das Tribunal teilt Kl. dies am selben Tag nachrichtlich mit, der am 13.05. aber auf der Bezahlung besteht. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Vertrag zwischen dem Wismarer Schiffer Johann Grotjohann und Johann Abraham Renner über die Lieferung von Dielen für den Fürstenhof und die Zahlung von 306 Mk. lüb. vom 30.03.1653; Quitting Grotjohanns über die Zahlung von 306 Mk. lüb. durch Jürgen Warner in Stockholm vom 20.06.1653 Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1658 Kläger: (2) Joachim Jungeclaus Beklagter: Johann Abraham Renner, Rentmeister zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1508 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1511 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Hausmiete und Pacht für die Schmiede Alte Signatur: Wismar J 4 (W J 1 n. 4) Laufzeit: 24.01.1663-31.01.1663; 30.12.1664-10.01.1665;1666 Fallbeschreibung: Kl. hat vor dem Brand seines Hauses und seiner Schmiede auf Poel "der lieben Obrigkeit" 5 Rtlr / Jahr für die bauliche Unterhaltung der Gebäude gezahlt. Nachdem diese abgebrannt waren, hat er sie auf eigene Kosten wieder aufgebaut und zahlt dem Bauern, auf dessen Land die Gebäude jetzt stehen, 8 Mk. lüb. Miete.Ungeachtet dessen verlangt Bekl. weiterhin Miete und Pacht, weshalb Kl. sich an das Tribunal wendet, das ihn unterstützt und Bekl. am 27.01.1663 auffordert, Kl. wegen der "Hausheuer nicht zu beschwehren". Am 30.12.1664 wendet Bekl. ein, Kl. sei verpflichtet gewesen, Haus und Schmiede nach dem Brand an derselben Stelle wieder aufzubauen und die Pacht davon zu bezahlen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 10.01.1665 nachrichtlich mit. Als Bekl. 1666 die ausstehenden 15 Rtlr per Exekution von Kl. eintreiben will, wendet sich dieser am 22.06.1666 an das Tribunal und bittet, Vergleich zu vermitteln. Das Tribunal stimmt dem am 26.06.1666 zu und lädt Parteien 14 Tage später vor, das Ergebnis des Vergleichs liegt nicht vor. Instanzenzug: 1. Tribunal 1663-1666 Kläger: (2) Jacob Jörren, Grobschmied auf Poel Beklagter: David Schmied, Bürger und Kaufmann in Wismar als Bevollmächtigter des Oberstleutnants Hillebart, seit 1664 Hans Burmeister als gräflich Steinbergscher Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P); seit 1666: Lic. Johann Thurmann (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1511 |
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