-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  11.: 1. Kläger K
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K
357 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1628
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Bebauung eines Grundstücks
Alte Signatur: Wismar K 43 (W K 2 n. 43)
Laufzeit: (1619-1673) 22.01.1673-29.10.1673 (1674)
Fallbeschreibung: Kl. wenden sich mit neuen Beweisen an das Tribunal, die sie vom Vorbesitzer des Bekl. erhalten haben und bitten darum, ihnen den beabsichtigten Bau daraufhin zu genehmigen. Sie führen zudem die bisherige Rechtsprechung des Ratsgerichts an, nach der ihnen der Bau gestattet sein sollte und erbitten ein Reskript an den Rat, ihnen dieselben Rechte zu gönnen, wie sie andere Bauherren in ihrer Situation genossen haben. Das Tribunal erläßt das erbetene Reskript am 20.02.1673. Am 06.03. bitten Kl., den Fall wegen verweigerter Justiz an das Tribunal zu ziehen. Das Tribunal fordert den Rat am 07.03. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 29.03. reicht der Rat die Akten ein und rechtfertigt sein Vorgehen, am 03.04. bitten Kl. um Eröffnung der Akten. Am 03.05. stellen Kl. den Fall noch einmal dar und bitten um Prozeßbeschleunigung. Am 20.10.1673 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil und verurteilt Kl. zu 10 Rtlr Strafe. Am 15.07.1674 bitten Kl. um Rücksendung der Akten der Vorinstanz, am 18.07. genehmigt das Tribunal dies, am 29.07.1674 quittiert Dr. Gerdes ihren Empfang.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jacob Rachaut aufgenommenes Protokoll einer Vorortbesichtigung an dem dem fraglichen Grundstück benachbart gelegenen Haus an der Schweinsbrücke vom 04.10.1619; Ratsgerichtsurteile vom 18. und 30.09., 07.10., 11.12.1672, 08.01., 26.02.1673; Auszug aus einem Buch Matthias Osterstocks vom 06.07.1626
Instanzenzug: 1. Tribunal 1673
Kläger: (2) Gebrüder Heinrich und Daniel Köper als Bevollmächtigte der Witwe und Erben Jürgen Köpers
Beklagter: Michael Kramer sowie Bürgermeister und Rat als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Daniel Köper (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Nebenbekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Heinrich Friedrich Schabbel (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1628


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1742
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Aufnahme ins Amt
Alte Signatur: Wismar K 134 (W K 4 n. 134)
Laufzeit: (1621-1740) 30.08.1743-02.11.1743
Fallbeschreibung: Obwohl Kl. dem Tischleramt Zertifikate über seine Meisterprüfung in Woldegk, seine dortige Aufnahme ins Amt und seinen Lebenswandel vorgelegt hat, verweigert ihm das Amt die Aufnahme. Nach Beschwerde vor dem Ratsgericht legt dieses fest, Kl. solle erneut ein Meisterstück vorlegen und dem Amt 40 Rtlr zahlen. Kl. würde zwar die 40 Rtlr zahlen, appelliert aber gegen die Anfertigung eines neuen Meisterstückes und verweist auf Reichsrecht. Tribunal weist Rat am 24.09.1743 an, sein Urteil aufzuheben und Tischlern die Aufnahme des Kl.s ins Amt zu befehlen. Am 07.10. beschwert sich Kl., daß Bekl. gegen das Tribunalsurteil restitutio in integrum eingereicht haben und bittet unter Beigabe neuer Beweise, ihnen die Frist zum Einreichen ihres Schriftsatzes zu verkürzen und das Tribunalsurteil durchzusetzen. Das Tribunal fordert Rat am 25.10., das Tribunalsmandat umzusetzen. Am 26.10. begründen Bekl. ihre Rechtsmittel gegen das Tribunalsurteil, das Tribunal weist diese am 01.11.1743 zurück und bestätigt sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) Zeugnisse des Rates von Woldegk für Kl. über Gewinnung der Meisterwürde vom 29.07.1743 und des Bürgerrechts vom 04.02.1740; Ratsgerichtsprotokolle vom 19.09.1703, 10. und 17.08. sowie 02.10.1743; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 20.08.1743; Arbeitszeugnisse für Kl. von Bildhauer Johann van Pehn und Marina Wilckens vom 03.10.1743 sowie Maler Johann Hohenschild und Kaufmann Johann Bahlemann vom 04.10.1743; Auszug aus der Wismarer Tischlerrolle von 1621
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1743 2. Tribunal 1743 3. Tribunal 1743
Kläger: (2) Andreas Krüger, Tischlermeister aus Woldegk (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Tischler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Michael Zylius (A & P) Bekl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1742


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1627
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um den Bau eines Gebäudes
Alte Signatur: Wismar K 43 (W K 2 n. 43)
Laufzeit: (1626-1672) 20.02.1672-17.09.1672
Fallbeschreibung: Kl. wollten ein baufälliges Gebäude, das an das Grundstück des benachbarten Bekl. an der Schweinsbrücke grenzt, abreißen und neu errichten. Bekl. erwirkt vor dem Rat ein Verbot dagegen, räumt aber einen Teil des bestehenden, beiden Parteien gehörenden Fundaments ab und baut selbst einen neuen Zaun, ohne sich zuvor mit Kl. abgestimmt zu haben. Kl. bitten in ihrer Querel darum, das Bauverbot des Rates aufzuheben, den Bekl. zur Herstellung des Urzustandes und Erstattung der Kosten zu verklagen. Das Tribunal lehnt am 19.03. die Annahme der Prozesse ab und bestätigt diesen Bescheid am 07.05., nachdem Kl. am 15.04. neue Argumente vorgetragen haben. Am 06.08. bitten Kl., den Fall vor das Tribunal zu ziehen, erhalten darauf aber keine Reaktion. Am 30.08. erneuern Kl. ihre Bitte, werden am 13.09.1672 aber erneut abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 17.01.1672; Ratsgerichtsurteile vom 29.07., 09.08., 13.09., 08. und 27.11.1671, 10.01., 18. und 30.09., 07.10. und 11.12.1672, 08.01. und 26.02.1673; Supplik Kramers an den Wismarer Rat vom 20.10.1671; Supplik der Kl. an das Ratsgericht (o.D.) und vom 26.08.1672; Besichtigungsprotokoll des strittigen Bauplatzes durch den zum Stadt gebeude Verordneten äußeren Rahtsherrn" Christoph Gröning vom 14.04.1671; Auszug aus dem Buch Mathias Osterstocks von 1626; Plan der Eigentumsverhältnisse und Bebauung auf den fraglichen Grundstücken; von Notar Joachim Rantz aufgenommenes Protokoll über die Besichtigung der Grundstücke vom 19.06.1672; Schreiben der Kl. an den Rat vom 26.08.1672; Niedergerichtsprotokoll vom 27.08.1672
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1671-1672 2. Tribunal 1672
Kläger: (2) Gebrüder Heinrich und Daniel Köper als Bevollmächtigte der Witwe und Erben Jürgen Köpers (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Michael Kramer (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Daniel Köper (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1627


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1724
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Besitzrechte
Alte Signatur: Wismar K 122 (W K 4 n. 122)
Laufzeit: (1630-1735) 12.10.1735-20.01.1740
Fallbeschreibung: Rat hat der Kl.in befohlen, innerhalb von 3 Tagen einige Weiden auf ihrem Gut, die Flöte genannt, abhauen zu lassen und die Gräben, die sie hatte ziehen lassen, zuzuschütten, da der Rat diese Arbeiten ansonsten vornehmen und ihr in Rechnung stellen würde. Die Kl.in bittet das Tribunal, dem Rat dies bei Androhung von 500 Rtlr Strafe zu verbieten. Das Tribunal weist den Rat am 17.10.1735 an, innerhalb von 6 Wochen zu dem Fall Stellung zu nehmen und sich bis dahin aller Tätlichkeit zu enthalten. Der Rat argumentiert am 29.03., die Kl.in würde widerrechtlich Land nutzen, daß nicht ihr, sondern der Kämmerei gehöre und damit der Stadt schaden, daher habe man eingreifen müssen. Der Rat bittet um Abhaltung eines Zeugenverhörs zur Beweisaufnahme und Einsetzung einer Kommission um Vergleich zu vermitteln. Das Tribunal setzt den Protonotar Lillienström am 02.04. als Kommissar ein. Am 20.05. wehrt sich Kl.in gegen die von Bekl. vorgelegten Fragen und bittet um Vorlage eines neuen Fragenkatalogs, am 21.05. weist das Tribunal Bekl. entsprechend an. Am 07.07. legen Bekl. "Articuli Probatoriales" vor, am 10.07. weist das Tribunal Lillienström zum Zeugenverhör an. Am 20.08. bittet Kl.in, Bekl. zur Vorlage eines ordentlichen Schriftsatzes anzuweisen, auf den sie sich einlassen könne und Kommission bis dahin auszusetzen. Das Tribunal lehnt dies am selben Tag ab. Am 21.08. schlägt Kl.in Registrator Scheffel als Nebenkommissar vor, das Tribunal stimmt am selben Tag zu. Am 04.12. überreichen Bekl. das Kommissionsprotokoll, am 06.12. setzt das Tribunal den 10.12.1737 zur Eröffnung fest. Am 31.07.1738 bittet Kl.in um Mandat an Bekl., dem Stadtfischer die Nutzung der Teichkoppel zu untersagen, das Tribunal fordert Bekl. am 01.08. zur Erklärung auf, die am 12.09. eingeht und in der Bekl. Beweise für das Eigentum der Kl.in an der Koppel fordern. Das Tribunal fordert Kl.in am 16.09.1738 zur Erwiderung auf, am 28.01.1739 beweist Kl.in mit Hilfe des Kommissionsprotokolls und weiterer Beweise ihren Besitz an der strittigen Koppel und bittet, sie darin zu schützen. Das Tribunal fordert Bekl. am 30.01.1739 ur Erwiderung auf, am 18.03. beschwert sich Kl.in, daß die Antwort bisher nicht erfolgt sei. Das Tribunal setzt Bekl. am 20.03. neuen Termin. Am 01.05. geht die ausführliche Stellungnahme der Bekl. ein, mit der sie ihre Rechte an dem Grundstück behaupten. Das Tribunal fordert am 04.05. Antwort der Kl.in, die am 05.07. mit neuen Beweisen vorgelegt wird, woraufhin das Tribunal am 10.07. die Beweisaufnahme schließt. Am 19.10.1739 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1740 bestätigt das Tribunal die Rechte der Kl.in und fordert den Rat und den Stadtfischer auf, sich der Nutzung der strittigen Koppel zu enthalten.
Prozessbeilagen: (7) vom Rat vorgeschlagene Fragen für die Zeugen Hans Jacob Bartels, Pächter zu Martenstorf, Lorenz Bell, Johann Kobow und Abraham Corell, alle Ratsdiener, Hinrich Schniedewind, Glockenläuter; Articuli probatoriales des Rates; Kopie des Pachtvertrages vom 13.07.1735; Kämmereiquittungen von 1736 und 1737; Aufstellung über Äcker, die von Stadtkämmerei verpachtet werden vom 16.09.1716; Auszug aus den Kaufverträgen zwischen Carl Friedrich Gericke und Georg Heinrich von Treuenburg vom 23.07.1699 sowie Treuenburg und Johann Kuhlmann vom 16.01.1700; Akten der durch den Protonotar von Lillienström im Sommer 1737 ausgeführten Kommission mit Protokoll von Verhören der obengenannten Zeugen vom 29.08. und 14.10.1737; Papiere der Kommission vom 29.03.1737-29.11.1737; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch vom 19.04.1709 über die Besitzverhältnisse zwischen 1630 und 1709; Auszug aus Stadtgrundbuch vom 12.01.1739; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung über Tribunalsmandat vom 31.01.1739; Mietvertrag über die fraglichen Äcker zwischen Kämmerei und Dr. Christoph Bockhäuser vom 09.07.1695; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Aussage des Tribunalspedells Jürgen Möller vom 25.03.1739; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gröning vom 02.01.1740
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1735 2. Tribunal 1735-1740
Kläger: (2) Anna Margaretha Schmieterlow, Witwe des Bürgermeisters Kuhlmann (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. M. Schomerus (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P) in Vertretung für Dr. Georg Gustav Gerdes (P), seit 1740: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1724


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1584
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Erstellung eines Inventars
Alte Signatur: Wismar K 13 (W K 1 n. 13)
Laufzeit: (1632-1646) 30.06.1662-01.02.1665
Fallbeschreibung: Bekl. weigert sich, ein Inventar der Habe ihres Ehemannes erster Ehe, Thomas Heidtmann, zu erstellen, das die Kl. bräuchten, um zu beweisen, daß sie bei der Aufteilung des Erbes übervorteilt worden sind. Kl. geben vor, daß Bekl. mehr als 5x soviel von den Gütern ihres früheren Ehemannes behalten hat wie sie jeder Tochter ausgeliefert hat und sie deshalb versprochen aber nicht gehalten hat, jeder Tochter weitere 1.000 Mk. lüb. auszuzahlen. Um dies zu beweisen, fordern sie ein Inventar der hinterlassenen Güter Heidtmanns zum Zeitpunkt von dessen Tod vor dem Ratsgericht, das dieses Anliegen, weil es gegen die Stadtstatuten verstößt, ablehnt. Deshalb appellieren Kl. an das Tribunal, das am 01.07. die Akten der Vorinstanz anfordert. Am 28.08. reichen Kl. die Akten ein und erbitten einen Termin zur Eröffnung der Akten, der am 01.09. auf den 13.09. angesetzt wird. Am 21.10.1662 verwahrt sich Bekl. gegen die Appellation und besteht darauf, daß mit ihrem Angebot, jeder Tochter 1.000 Rtlr auszuzahlen, alle Ansprüche abgegolten seien. Am 26.01.1663 weist das Tribunal Bekl. zur Erwiderung auf die Klage an, die am 05.05. eingeht und in der Bekl. erneut die Appellation zurückweist. Am 08.05. werden Kl. zur Erwiderung angewiesen, die am 06.07. eingeht und in der Kl. darauf bestehen, bei der Aufteilung des Erbes übervorteilt worden zu sein und bieten die Ableistung eines juramentum dandorum an. Das Tribunal setzt am 10.07. dafür den 26.10. an und lädt Bekl. ebenfalls zur Eidesleistung vor. Am 26.10. bitten Kl. darauf zu bestehen, daß Bekl. den Eid persönlich und nicht durch Vertreter ablegt, am selben Tag bittet Bekl. davon abzusehen. Das Tribunal beschließt am 30.10. einen gütlichen Vergleich zwischen den Parteien zu versuchen und lädt sie auf den 27.11. vor. Am 23.11. bitten Kl. um Verlegung des Termins, am 24.11. wird der 11.12. dafür angesetzt. Am 11.12.1663 wird ein Vergleich zwischen den Parteien ausgehandelt, nach dem die Bekl. den Kl. ein Brauhaus ausliefern soll, dessen Wert höher ist als die versprochenen 3.000 Mk. lüb. Am 23.12. wendet sich Martin Scheffel gegen weitergehende Forderungen der Kl., die zusätzlich ein Beihaus und die Hälfte des Erbes seiner Ehefrau fordern, und lehnt den Vergleich ab. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 24.12.1663 mit, am 25.01.1664 bitten Kl. um weitere Güteverhandlungen, die ihnen am 29.04. zugesagt werden. Am 04.07. verweigern Kl. die weitere gütliche Handlung, da die Frau des Registrators Scheffels eine viel höhere Aussteuer erhalten hatte als die Frauen der Kl. und erbitten Urteil des Tribunals. Am 12.09. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 24.101664 fordert das Tribunal Parteien zum abschließenden Vortrag ihrer Argumente auf. Am 20.01.1665 bitten Kl. erneut um Fristverlängerung, da sie einen Vergleich versuchen wollen. Das Tribunal gesteht ihnen dies am selben Tag zu, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 30.04.1662; undatiertes und nicht unterschriebenes Versprechen Anna Köpers über die Zahlung von je 1.000 Mk. lüb. an die 3 Töchter erster Ehe; von Pedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 03.07.1662; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Wilcken vom 23.07.1662 und der Bekl. für Dr. Petersen vom 02.05.1663; Protokoll über die Einsetzung von Vormündern für Anna Köper, die Witwe Thomas Heidtmanns und ihre drei Töchter und die Aufteilung des väterlichen Erbes vom 27.07.1632; Quittungen über den Empfang der Mitgift von je 1.000 Mk. lüb. bei Heirat der Töchter Anna Köpers vom 21.07.1640, 04.07.1644 und 01.11.1646; Protokoll des Vorbescheids vom 11.12.1663
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1662 2. Tribunal 1662-1665
Kläger: (2) Claus Köppe, Martin Scheffel und Jochim Baumann als Ehemänner der Töchter 1. Ehe der Anna Köper (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Anna Köper, Witwe des Heinrich Rantzen (Bekl. in 1. Instanz), seit 23.12.1663 Martin Scheffel, Registrator am Tribunal und Ehemann der Tochter aus zweiter Ehe der Anna Köper
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1584


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1585
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden aus einem Erbe
Alte Signatur: Wismar K 15 (W K 1 n. 15)
Laufzeit: (1637-1662) 08.07.1662-11.07.1666
Fallbeschreibung: Bekl. haben zwar die Güter des Hans Mass und der Witwe des Jürgen Mass geerbt, weigern sich aber, für deren Schulden einzustehen und werden vom Kl. dafür in Anspruch genommen. Das Ratsgericht hatte Kl. in die Güter der Eva Grapenitz eingesetzt, bis Kl. befriedigt ist, Kl. bittet das Tribunal an Vorladung aller Bekl., um die Schulden ihres Erblassers anzuerkennen und zu begleichen. Das Tribunal fordert Kl. am 11.07. zur Einreichung eines ordentlichen Schriftsatzes auf und verspricht umgehende Rechtshilfe. Dem kommt Kl. am 29.07. nach und bittet um Vorlage beeidigter Erbinventare, aus denen dann die Bezahlung der Schulden der Gebrüder Mass abgeleitet werden kann. Am 05.08. legt Kl. weitere Beweise vor, am 02.09. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf. Am 16.10. bittet H. Werner, am 17.10. Z. Schnor um 6wöchige Fristverlängerung, die sie am 04.11. erhalten. Am 22.11. weigert sich Schnor, sich auf die Klage einzulassen, am 25.11. trägt Werner seine Argumente gegen die Klage vor und legt u.a. dar, daß er und die anderen Erben 30 Jahre ungestört das Erbe genossen hätten, bevor Kl. sie in Anspruch nehmen wollte, weshalb er bittet, ihn von der Klage zu entbinden. Das Tribunal fordert Kl. am 28.11.1662 zur Antwort auf, die am 08.01.1663 eingeht und in der Kl. auf seiner Beschwerde gegen Bekl. besteht. Ebenfalls am 08.01. beschwert sich Kl. darüber, daß außer Werner und Schnor bisher keiner der Bekl. geantwortet habe und bittet, sie dazu nachdrücklich zu ermahnen. Das Tribunal erneuert seine Ladung am 13.01.1663. Am 28.02. fordert Z. Schnor eine Kaution von 2.000 Rtlr, bevor er sich auf den Prozeß einlassen will. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Stellungnahme auf. Am 09.02. weist Franz Mass d.J. die Klage als unbegründet" zurück, das Tribunal teilt Kl. dies am 08.05. mit. Am 28.05. trägt Kl. weitere Beweise gegen Werner und Schnor vor, am 20.06. besteht er auf seiner Klage gegen Franz Maaß. Am 03.07. besteht Schnor auf der Kaution, bevor er sich auf den Fall einläßt. Das Tribunal schließt in diesem Teilfall am 04.06. die Beweisaufnahme. Am 15.07. beschwert sich Kl. darüber, daß Dorothea Voss, Witwe von Hans Mass, und deren Schwiegersohn Jochim Baltzer sich bisher nicht zu dem Fall erklärt haben und bittet darum, sie zur Auslieferung des Hauptbuches und anderer Register des Hans Mass zu veranlassen. Am 17.09. erneuert er seine Bitte, wird vom Tribunal am 02.10. aber auf die Tribunalsordnung verwiesen. Am 21.09. lehnt Franz Mass noch einmal ab, sich auf die Klage einzulassen, woraufhin das Tribunal am 02.10. die Beweisaufnahme in diesem Teilfall schließt. Am 26.10.1663 entscheidet das Gericht, daß Hermann Werner aus dem ihm aus dem Erbe zugefallenen Gold und Silber nicht zur Bezahlung der Schulden heranzuziehen sei. Am selben Tag entscheidet das Tribunal, daß sich Schnor ohne Stellung einer Kaution auf den Fall einzulassen habe und verweist den Teilfall gegen Franz Mass d.J. zunächst an das Ratsgericht. Am 28.01.1664 bittet Kl. darum, Hermann Werner zur Vorlage eines beeidigten Inventars über das Gold und Silber aufzufordern. Das Tribunal lehnt dies am 03.02. ab und fordert von Kl. weitere Beweise. Am 26.04. bittet Kl. erneut darum, Dorothea Voss und Jochim Baltzer zur Auslieferung von Hauptbuch und Register des Hans Mass zu verurteilen, Bekl. bitten jedoch um Fristverlängerung und erhalten diese am 29.04. Am 04.07. erklärt Jochim Baltzer, daß er die Schulden seines Vorgängers in der Ehe nicht übernommen habe und dafür nicht verantwortlich gemacht werden könne und bittet, ihn von der Klage zu entbinden. Am 13.09. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung in der Teilsache gegen DorotheaVoss und Jochim Baltzer, am 24.10. fordert das Tribunal von D. Voss die Vorlage eines Inventars vom Erbe ihres Mannes. Am 23.12.1664 verlangt Kl. Eide von Bekl. wegen der Vermögensverhältnisses ihres Erblassers. Das Tribunal fordert Bekl. am 03.02.1665 zur Erklärung auf. Am 23.12.1664 fordert Kl. zudem von der Witwe des Hans Mass die Vorlage weiterer Geschäftsbücher ihres verstorbenen Mannes und ein Inventar über sein Erbe. Am 23.12. bittet Kl. zudem darum, Jochim Baltzer auf seine Aussage, er habe das Erbe seines Ehevorgängers nicht angetreten, vereidigen zu lassen. Das Tribunal fordert die Parteien am 03.02. zur Erwiderung auf. Am 13.04. beschwert sich Kl., daß dies noch nicht erfolgt sei und bittet, ihn in die Güter der Bekl. einzusetzen. Am 14.04. fordert das Tribunal Kl. auf, die Güter zu benennen und erläßt Ladung an die Witwe von Hans Mass, alle Geschäftsbücher und ein Inventar seines Erbes vorzulegen. Am 15.04. bitten die Erben Hermann Werners, sie von dieser Klage zu entbinden. Das Tribunal fordert Kl. am 21.04. zur abschließenden Stellungnahme auf. Am 23.05. bittet Dorothea Voss darum, ihr wegen ihres hohen Alters die Erstellung eines Inventars zu erlassen. Das Tribunal lehnt dies am 26.05. ab. Am 26.05. trägt Kl. abschließend seine Argumente gegen die Erben Werners vor, erklärt sich bereit, den Calumnieneid zu leisten, fordert aber gleiches auch von den Wernerschen Erben, ebenso wie die Bezahlung der Schulden ihres Erblassers. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.05. zum abschließenden Gegenbericht auf. Am 03.07. bringt Dorothea Voß ihre Vollmacht für Kl. bei, der aus den Schuldbüchern ihres Mannes 1.000 Rtlr bei den Schuldnern einklagen und zu eigenem Zweck verwenden soll. Das Tribunal verweist sie damit am 07.07. an das Ratsgericht. Am 11.07. fordert Kl. bei Androhung der Haft ein Inventar des Erbes von Dorothea Voss, das Tribunal fordert D. Voss am 12.07. zur abschließenden Erklärung auf. Am 28.08. geht die abschließende Erklärung der Erben H. Werners in der Sache ein, in der sie ihre Argumente erneut bekräftigen und darum bitten, die Klage abzuweisen. Das Tribunal schließt am 08.09. seine Beweisaufnahme. Am 09.09. bittet Kl. um ein Urteil in dem Teilprozeß gegen Dorothea Voss, die sich nicht abschließend zu dem Fall geäußert hat, am 11.11. verurteilt das Tribunal D. Voss dazu, zu beeiden, daß sie keine weiteren Dokumente als die abgelieferten 3 Schuldbücher ihres Mannes besitze und akzeptiert die Übertragung von Forderungen ihres verstorbenen Mannes an den Kl. Am 01.12. bittet Kl. um Deklarierung des Urteils, wird aber am 01.12.1665 an die Bekl. D. Voss verwiesen. Am 08.01.1656 bittet Kl. um Ansetzung eines Termins für die Eidesleistung, am 12.01. lädt das Tribunal Bekl. auf den 19.01. vor und nimmt D. Voss an diesem Tag den Eid ab. Am 12.05. bittet Kl. um Auslieferung der Kaufmannsbücher des Hans Mass aus der Tribunalskanzlei, um die ausstehenden Forderungen einzuklagen und erhält diese am 18.05. Am 09.07.1666 "entbindet" das Tribunal die anderen Bekl. von der Klage des Kl.s
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 02.09.1656; Obligation des Wismarer Bürgers Hans Mass für die Hamburger Johann Curdt und Johann Rumpf über 1000 Rtlr zu Pfingsten 1637; Supplik des Hans Mass für sich und die Witwe des Jürgen Mass an Rat (o.D.); von Pedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 11.09.1662, 20.01.1663, 02.03. und 29.07.1665, 15.01.1666; Vertrag über Brautschatz zwischen Vormündern der Eva Grapenitz, Witwe des Jürgen Mass, und Eva Maaß sowie deren Mann Jürgen Werner vom 07.09.1638; Vertrag zwischen Hans Mass zu Wismar und Claus Dohle, fürstl. mecklenburgischer Hofmeister zu Ostorf sowie der Gebrüder Idel und Peter Rönkendorf über einen Acker auf dem Crivitzer Feld vom 17.11.1642; Urteile des Sternberger Hofgerichts vom 04.07.1654 und der Schweriner Justizkanzlei vom 29.06.1655 in Prozessen mit Beteiligung Hermann Werners; vom Rostocker Notar Johannes Papke aufgenommenes Instrument zur Kündigung der Obligationen der Hamburger Seidenhändler Gebrüder Rump beim Wismarer Seidenhändler Hans Mass (ca. 3.500 Mk. lüb.) vom 29.11.1641; Auszug aus dem gegenseitigen Testament des Jürgen Mass und der Eva Grapenitz (o.D.); Vollmacht der Dorothea Voss für Kl. vom 01.07.1775; Quittung des Notars Johann Röding über Empfang von 3 Schuldbüchern des Hans Mass von Dorothea Voss vom 28.06.1665; von Tribunalsbote Joachim Kröger ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.05.1665; Protokoll der Eidesleistung der D. Voss am 19.01.1666; Eidesformel für D. Voss
Instanzenzug: 1. Tribunal 1662-1666
Kläger: (2) Lizent Petrus von Kampe (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hermann Werner, Bürgermeister zu Wismar, seit 15.04.1665 dessen Erben erster Ehe, und Zacharias Schnor wegen ihrer beiden ersten Ehefrauen sowie Dorothea Voss als Witwe des Hans Mass, Franz Mass jun., Joachim Baltzer wegen seiner Ehefrau Dorothea Mass als Erben des Hans Mass und der Witwe des Jürgen Mass, Eva Grapenitz (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Lucas Langermann (A), Dr. Heinrich Schabbel (P) Bekl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1585


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1579
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung der Erbschaft
Alte Signatur: Wismar K 9 (W K 1 n. 9)
Laufzeit: (1640-1660) 04.09.1660-14.10.1662
Fallbeschreibung: Beim Tode Köppes ist unter den verschwägerten Parteien Streit um Aufteilung des Erbes entstanden. Kl. appelliert gegen das Ratsgerichtsurteil, Bekl. weisen die Appellation als frivol zurück. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz an und eröffnet diese am 04.09.1660. Am 29.10. ordnet das Tribunal an, das Erbe aufzuteilen, nachdem durch vereidigte Schlichter die Schulden und gegensenitigen Forderungen geprüft wurden. Am 16.12. bittet Bekl. die Assessoren Schlüter und Dreyer zu Kommissaren zu verordnen, am 17.12.1660 setzt das Gericht eine entsprechende Kommisison zur Klärung der Ansprüche ein. Am 16.02.1661 bittet Kl. anstelle des kranken Assessors Dreyer den Prokurator Henning Christoph Gerdes als Kommissar zu verordnen. Das Tribunal stimmt dem am selben Tag zu. Am 07.05. beschwert sich Bekl. über den Fortgang der Verhandlungen und bittet um Anweisung an Kommissare, ihn gleichberechtigt anzuhören. Das Tribunal weist die Kommissare am 10.06. entsprechend an. Am 15.05. berichten Kommissare über die Verhandlungen, am 18.07. bittet Kl. um Erweiterung und Verlängerung der Kommission, da Bekl. Schwierigkeiten bei der Umsetzung des ausgehandelten Vergleichs macht. Am 12.08. berichten Kommissare von ihrer Mission. Am 14.08. macht Bekl. Einwände gegen die Beweise des Kl.s und den von Kommissaren vermittelten Vergleich geltend, am 12.09. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 21.10.1661 bestätigt das Tribunal den Vergleich und weist die Forderungen des Kl.s zurück. Am 19.09.1662 bittet Bekl., Dr. Dreyer anstelle Schlüters mit der Kommission zu beauftragen und Kl. aufzufordern, zur nächsten Verhandlung alle erforderlichen Beweise vorzulegen. Das Tribunal lehnt das Gesuch am selben Tag ab. Am 14.10. erneuert Bekl. seine Bitte, der das Tribunal am selben Tag folgt und Dreyer mit der Vermittlung beauftragt. Am 25.05.1665 bittet Anna Köppe um Durchsetzung des Vergleichs und Auszahlung bestimmter Gelder durch Kl. Das Tribunal weist Kl. am 26.05. entsprechend an. Am 16.06. weist Kl. die Beschuldigung seiner Schwester zurück und bezichtigt sie der Verletzung des Vergleichs. Das Tribunal fordert Bekl. am 28.06.1665 zur Antwort auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Verschreibung des Kl.s für Anne Köppe über 100 Mk. lüb vom ??.??.1640; Aufstellung über Kosten für Hochzeit des Kl.s vom ??.??.1640; Aufstellung, was ich Catharina Trendelenburg, sehl. Claus Köppes hinterlassene Wittbe, meiner Tochter Anna Köppe, Conradt Willers Haußfrau, auß ihres sehl. Vaternn und Muttern Güther annoch zu geben schuldig bin" (o.D.); von Notar Johannes Röding aufgenommene Zeugenaussage von Hinricus Tancke und Carsten Asmus Hauskenmacher vom 03.07.1660; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Schabbelt vom 01.09.1660; Kommissionsberichte Schlüters und Gerdes vom 05., 19. und 22.03., 02.08.1661; Vergleiche vom 05. und 22.03.1661; Schreiben des Kl.s an Kommissare vom 27.04.1661
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1660 2. Tribunal 1660-1661
Kläger: (2) Klaus Köppe, Brauer zu Wismar
Beklagter: Conrad Willers, Goldschmied zu Wismar, seit 1665 Anna Köppe als Witwe und Schwester des Kl.s
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Schabbelt (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1579


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1578
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um verweigerte Justiz
Alte Signatur: Wismar K 7 (W K 1 n. 7)
Laufzeit: (1641-1658) 20.08.1658-12.09.1658
Fallbeschreibung: Bekl. hat Kl. im Jahre 1641 wegen im Krieg entstandener Forderungen von 12 Rtlr vor dem Rat verklagt und ohne vorherige Information seine Güter in Wismar beschlagnahmen lassen. Als Kl. nach 17 Jahren wieder nach Wismar kommt und davon erfährt, will er die Angelegenheit vor dem Rat gerichtlich klären lassen. Da Rat jedoch keinen Termin anberaumt, bittet Kl. Tribunal um Fürschreiben an den Rat, die Sache zügig gerichtlich zu entscheiden und erhält dieses am selben Tag. Am 27.08. beschwert sich Kl., daß Ratsgericht ihm immer noch nicht zu seinem Recht verholfen habe und bittet darum, den Prozeß vor das Tribunal zu ziehen. Das Tribunal erläßt am 31.08. erneut Promotoriales an den Rat, am 04.09. beschwert sich Kl., daß diese erneut nicht beachtet worden sind und ihm die Justiz verweigert werde und bittet darum, den Prozeß vor das Tribunal zu ziehen. Das Tribunal fordert Kl. am 07.09. auf, Rechtsmittel gegen das Ratsgerichtsurteil zu ergreifen. Am 12.09.1658 bittet Bekl. das Tribunal, Kl. zu "gebührenden rechtens process anzuweisen", eine Reaktion des Tribunals darauf ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Kalthausens an den Wismarer Rat vom 22.06.1658; Ratsgerichtsurteile vom 30.06., 02., 18. und 26.08.1658; Protest Kalthausens vor Notar Reichardt gegen Entscheidung des Rates vom 19.08.1658; von Pedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 21.08.1658; Inventar der beschlagnahmten Güter Kalthausens vom 09.02.1641; Protokoll der Werttaxierung der beschlagnahmten Sachen Kalthausens vom 02.09.1658; von Notar Gottfried Reichardt abgegebene Erklärung über Auskunft des Ratsgerichts vom 03.09.1658
Instanzenzug: 1. Tribunal 1658
Kläger: (2) Johann von Kalthausen, Oberstleutnant in der schwedischen Armee
Beklagter: David Make, Gastwirt zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbelt (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1578


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2872
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Auszahlung ausgelegter Gelder
Alte Signatur: Wismar S 11 (W S 1 n. 11)
Laufzeit: (1641-1655) 25.05.1657-29.07.1657; 13.03.1660-
Fallbeschreibung: Schwarzkopf hatte über mehrere Jahre im Auftrag des Rats Schulden für die Wismarer Kirchen eingetrieben und entsprechende Prozesse geführt. Bei seinem Tod war der Rat ihm lt. seinem Hauptbuch für diese Tätigkeit 540 fl. schuldig. Beauftragte des Rates setzen diese Schuld jedoch auf 400 fl. herunter, nach einem Vergleich mit dem Rat werden ausstehende Pacht für Haus und Äcker dagegengerechnet und Kl.in 157 fl. versprochen. Da der Rat ihr auch diese Summe streitig machen will, wendet sie sich an das Tribunal und bittet, zumindest den Vergleich zu bestätigen und die Auszahlung des vereinbarten Betrages zu veranlassen. Das Tribunal fordert den Rat am 27.03. zur Auszahlung der Summe oder Beibringung seiner Gegenargumente auf. Am 16.06. machen Bekl. geltend, daß sie das Geld nicht auszahlen wollen, da massive Fehler in der Abrechnung Schwarzkopfs gefunden wurden und die Stadt bzw. die Kirchen Ansprüche an ihn haben, die aber erst bei der nächsten Revision der Kirchenrechnungen deutlich werden. Bekl. bittet daher darum, Kl.in aufzufordern, sich mit den Kirchen wegen der Rückstände auseinanderzusetzen. Nach Aufforderung des Tribunals vom 16.06. liefert Rat am 01.07. Beweise und bittet, die Kirchenforderungen aus dem beschlagnahmten Geld der Kl.in anweisen zu dürfen. Am 10.07. bietet Kl.in ihre Bude in der Bademutterstraße als Sicherheit an, bittet aber um Auszahlung der Summe. Das Tribunal weist den Rat am 13.07. und nach dessen Einrede vom 27.07. am 28.07.1657 erneut entsprechend an. Am 13.03.1660 beschwert sich Kl.in, daß Rat ihr eine Schuld von "etwan 60 oder 70 fl." auf ihre Bude ins Stadtbuch geschrieben hat und macht geltend, man habe sich 1655 über alle Ansprüche verglichen, womit die Stadtbuchschrift unrechtmäßig sei und zurückgenommen werden müsse. Das Tribunal weist Bekl. am 13.03.1660 entsprechend an, diese wehren sich am 31.03., da sie 1657 entsprechend vom Tribunal angewiesen worden sind. Am 26.04. erbittet Kl.in die Ansetzung eines Vorbescheides, den das Tribunal am 27.04. auf den 15.05.1660 terminiert. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen dem Wismarer Rat und der Kl.in vom 07.11.1655; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 29.05., 20.07.1657; Rechnung Schwarzkopfs vom 27.03.1652; Extrakt der Rechnung der Geistlichen Hebung von St. Georg 1641-1642; Schreiben Hinrich Beckmans aus Schwerin an Kl.in vom 07.07.1657; Stadtbuchschrift vom 04.08.1657; Verschreibung der Anna Krage vom 30.07.1657
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1660
Kläger: (2) Anna Krage, Witwe Bartholomäus Schwarzkopfs, Ökonom der Wismarer Kirchen
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: seit 13.03.1660: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2872


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1656
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Privilegien der Ämter
Alte Signatur: Wismar K 68 (W K 3 n. 68)
Laufzeit: (1647-1698) 08.12.1698-04.02.1699
Fallbeschreibung: Kl. haben seit Jahren ihre Lamm-, Hammel- und Schaffelle nach Bützow, Lübeck und andernorts verkauft, da die Wismarer Kürschner kein Interesse daran hatten. Umso überraschter sind sie, als die Kürschner im Jahre 1698 vor dem Gewett auf ihr Monopol für die Wismarer Felle hinweisen und damit einen vorteilhaften Verkauf eines größeren Postens nach Lübeck verhindern. Da das Ratsgericht den Spruch des Gewettes bestätigt und die Knochenhauer dazu verpflichtet, ihre Felle ausschließlich den Wismarer Kürschnern anzubieten, appellieren die Kl. an das Tribunal. Am 12.12.1698 erklären Bekl. die Appellation für "frivol", beziehen sich auf getroffene Vergleiche und alte Privilegien und bitten, sie dabei zu schützen. Zudem greifen sie den Notar wegen Aufnahme und Rubrizierung der Appellation als rechtswidrig an, da er Kl. zuvor als Prokurator vertreten hatte. Das Tribunal weist Appellation am 03.02.1699 zurück und streicht Notar Erich Schilling wegen Annahme der Appellation aus der Notarsmatrikel des Tribunals.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellationen vom 19.10. und 01.11.1698; Ratsgerichtsurteile vom 19. und 31.10.1698; Auszug aus der Amtsrolle der Kürschner aus dem Januar 1647, Gewettsprotokolle vom 19.08.1693 und 07.09.1698; Tribunalsurteil in Sachen Cordt Stökers und Christopher Hagen vs. Jochim Hasenfang vom 13.08.1697
Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1698 2. Ratsgericht 1698 3. Tribunal 1698-1699
Kläger: (2) Ämter der Knochenhauer und Garbräter zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Kürschner (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Hinrich Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1656
357 Gerichtsakten «   11   -   20   »