-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  18.: 1. Kläger R
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 18. 1. Kläger R
248 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0066
Prozessgegenstand: (5) Implorationis Auseinandersetzung um Holzverkauf
Alte Signatur: Wismar A 39 (W A 1 n. 39)
Laufzeit: (1722-1732) 13.08.1751-25.10.1752
Fallbeschreibung: Kl. befürchten Einbußen für ihr Handwerk wegen des zu hohen Holz- und damit Faßpreises, wollen gegen Bekl. prozessieren, um das Tribunalsurteil in deren Prozeß Nr. 0064 anzufechten und erbitten dafür am 13.08. und 25.09. eine Fristverlängerung, die sie am 17.08. und 28.09. erhalten. Am 07.10. erklären sie, wie wichtig bezahlbare Tonnen für ihr Geschäft sind und bitten darum, den Böttchern gegen die Kl. zu einem ordentlichen Preis zu verhelfen. Am 18.10.1751 bitten Parteien um Beschleunigung des Prozesses, am 03.01.1752 erklären Bekl., wegen befürchteter Geschäftseinbußen auf das Urteil verzichten zu wollen. Das Tribunal gibt den Wunsch den Kl.n am 07.01. bekannt, die am 02.05. auf einem Urteil bestehen. Am 07.07. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 23.10. verweist das Tribunal die Parteien auf das in Nr. 0064 ergangene Urteil.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Protokoll der kgl. Kommission vom 05.09.1722; Ratsgerichtsurteile vom 07.01.1723 und 12.05.1732; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Quistorp vom 13.10.1751
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1751-1752
Kläger: (2) Anthon Jacob Ringwicht und Ernst L. Junge als Älteste der Brauer- und Papagoienkompanie zu Wismar
Beklagter: (3) Johann Anders und Christian Ludwig Hundt, Kaufleute zu Wismar
Anwälte: (4) Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0066


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0134
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Beerdigungsritus
Alte Signatur: Wismar B 39 (W B 1 n. 39)
Laufzeit: 14.04.1665
Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich anläßlich der bevorstehenden Bestattung des Schusters Daniel Blumenthal, daß der Rat den Ämtern vor kurzem "das Leichentragen mit langen Mänteln" verboten habe über diese Ehrabschneidung und erbitten Rücknahme der bisher nicht veröffentlichten Verordnung. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1665
Kläger: (2) Johann Rateke, Martin Schepel (Scheffel) und Mathias Boekel, für sich und die anderen Mitglieder des Amts der Schuster und Schneider als "Bürger ersten Standes"
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0134


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0156
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Brauzeichen
Alte Signatur: Wismar B 60 (W B 2 n. 60)
Laufzeit: (1600-1669) 08.02.1670-15.12.1673
Fallbeschreibung: Bekl. hatten Brauerkompanie 1663 gebeten, die Einnahmen der Stadt dadurch zu verbessern, daß sie für jede Brauerlaubnis 2 Rtlr bezahlen, Kl. hatten dies für eine kurze Zeit zugestanden, fordern nach 7 Jahren aber Befreiung von dieser Sonderabgabe, die der Rat verstetigen will, da sie bereits anderweitig über die Maßen beschwert werden. Da der Rat dies verweigert, appellieren Kl. an das Tribunal, der vom Rat am 18.02. einen Bericht verlangt. Am 07.06. beschweren sich Kl. über nicht erfolgte Berichterstattung und erbitten Annahme der Appellation, am 20.09. fordert Tribunal Bekl. zur Berichterstattung binnen 4 Wochen auf. Am 22.10. und 14.12. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 02.11. und 17.12.1670, am 26.01.1671 tragen Bekl. ihre Gegenargumente vor, bestreiten, daß die gesamte Brauerschaft die Klage mitträgt und bezweifeln, daß die Braugebühr Kl. ungebührlich belasten würde, weshalb sie bitten, die Sonderabgabe zu bestätigen. Am 10.02. überweist das Tribunal die Sache zur weiteren Prüfung zurück an den Rat. Am 08.03. erbitten Kl. Kopie des Berichts und erhalten diesen am 10.03. Am 20.10. teilen Kl. mit, daß ein gütlicher Vergleich mit den Bekl. gescheitert sei und wiederholen ihre Beschwerden gegen die Ratsbeschlüsse, die sie zu revidieren bitten. Am 07.11. fordert das Tribunal Bekl. zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf und lädt beide Parteien zum Vorbescheid auf den 12.12. vor. Am 08.12. legen Bekl. die Akten der Vorinstanz vor, am 12.12.1671 erfolgt der Gütetermin vor dem Tribunal, der jedoch scheitert, woraufhin Tribunal am selben Tag den förmlichen Prozeß erkennt. Am 25.01.1672 übergeben Kl. ihre vorinstanzlichen Akten und erbitten ein Verhör eines Bürgermeisters und mehrerer Ratsherren zu bestimmten Fragen. Das Tribunal setzt am 04.02. die Assessoren Klinckow und Reimers als Kommissare für das Zeugenverhör ein und eröffnet die Akten der Vorinstanz am 12.02. Am 14.03. bitten Bekl. die Kommission aufzuheben und nicht zuzulassen, daß Kl. Mitglieder des Rates befragen lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 18.03. zur Antwort auf, in der Kl. am 18.04. das unnutze einreden" zurückweisen und um Aufnahme der Tätigkeit der Kommission bitten. Am 24.04. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf, die am 10.05. auf ihrer Argumentation bestehen und darum bitten, die Appellation zu verwerfen. Am 17.07. erbitten Kl. Arbeitsaufnahme durch die Kommission, das Tribunal erklärt die Appellation am 21.10.1672 für "anhero nicht erwachsen" und weist sie ab. Am 01.12.1672 ergreifen Kl. dagegen restitutio in integrum und tragen ihre Argumente vor, die Tribunal am 05.12.1672 zur Erwägung annimmt. Am 17.10.1673 erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, das Tribunal setzt am 20.10. einen erneuten Vorbescheid auf den 09.12.1673 an und bestätigt an diesem Tag sein Urteil vom 21.10.1672.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 13.11.1669; Ratsprotokoll vom 13.09.1669; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.02.1670, 20.11. und 08.12.1671; Liste der 60 Brauer, die den Prozeß gegen den Rat unterstützen; Protokolle der Vorbescheide vom 12.12.1671 und 09.12.1673; Auszüge aus den Rats- und Konsulats-Protokollen vom 13.09.1669, aus dem Bürger-Vertrag vom 19.03.1600, den bürgerlichen Statuten und dem Huldigungs-Rezeß; Schreiben der Kl. an Bekl. (o.D.); Fragenkatalog der Kl. an Bürgermeister Dr. Hinrich Schabbel, die Ratsherren Marcus Burmeister, Michael Kirchdorf, Christoph Gröning d.Ä., Caspar Voigt, Hinrich Tanck, Joachim Paris sowie Jürgen Preen d.Ä.; Ratsgerichtsurteile vom 13. und 26.03.1672; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 03.01.1672
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1663-1669 2. Tribunal 1670-1671 3. Tribunal 1672-1673
Kläger: (2) Johann Ratcke, Jochim Hintze, Jürgen Juhl, Martin Schepel und Harmen Peters als Bevollmächtigte sämtlicher Brauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Anton Scheffel (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0156


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0157
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Menge zu brauenden Biers
Alte Signatur: Wismar B 61 (W B 2 n. 61)
Laufzeit: (1600-1670) 23.11.1670-15.05.1671
Fallbeschreibung: Kl. wehren sich gegen ein Ratsgerichtsurteil, das ihnen 20 Rtlr Strafgeld auferlegt, da sie angeblich gegen eine Vereinbarung mit dem Rat verstoßen haben, nur 3x / Jahr Mumme zu brauen, belegen, daß sie immer 4-5x / Jahr Mumme gebraut und diese exportiert hätten und bitten, sie in diesem Recht zu schützen und das Ratsgerichtsurteil aufzuheben. Das Tribunal fordert am 30.11.1670 die Akten der Vorinstanz an, am 04.01.1671 beschuldigen Bekl. sie der falschen Darstellung des Sachverhalts, tragen ihre Version vor und erbitten Einstellung des Verfahrens. Das Tribunal fordert Kl. am 07.01. zur Antwort auf, die am 16.02. eingeht und in der Kl. auf ihrer Version bestehen. Am 21.02. fordert Tribunal Stellungnahme der Bekl., die am 05.05. von der Erhebung der Geldstrafe Abstand nehmen und Einstellung des Verfahrens anbieten. Das Tribunal schließt den Fall am 15.05.1671.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 24.08.1670; Ratsgerichtsurteil vom 17.08.1670; Auszug aus dem Bürger-Vertrag von 1600; Schreiben der Kl. an Bekl. vom 23.08.1669; von Notar Johannes Röding aufgenommene Befragung der Brauer David Randow, Arnd Brüning, Jochim Hintze, Martin Scheffel, Hans Capelle und Barthold Eggebrecht vom 23.01.1671
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1670 2. Tribunal 1670-1671
Kläger: (2) Jochim Rhatke (Ratcke) und die Witwe des B. Rhatke, Johann und Claus Rateke, Andreas Bendtschneider, Johann Riemann, Johann Daniel und Christian Ulrich Brüningk, Witwe des Johannes Schröder, Christoph (d.J.) und Jochim Gröning, alle Brauer zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Anton Scheffel (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0157


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0191
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Zusendung von Akten
Alte Signatur: Wismar B 88 (W B 3 n. 88)
Laufzeit: 15.12.1707-21.12.1707
Fallbeschreibung: Da die Bekl. Rat um Wiedereinführung des Riege- und Cassa-Brauens" gebeten haben, erbittet dieser Auslieferung der noch beim Tribunal liegenden Prozeßakten. Das Tribunal erinnert am 21.12.1707 daran, daß die Akten bereits 1703 an Gröning ausgeliefert worden sind.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1707
Kläger: (2) Rat zu Wismar
Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar
Anwälte: Kl.: Johannes Wagner (A), Dr. Christian Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0191


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0192
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bestätigung eines Vergleichs
Alte Signatur: Wismar B 88 (W B 3 n. 88)
Laufzeit: 19.01.1708-04.02.1708
Fallbeschreibung: Bekl. hatten den Rat mehrfach darum gebeten, das Riege- und Cassabrauen" wieder zu erlauben, woraufhin der Rat einen Vergleich mit Bekl. geschlossen hat, um dessen Bestätigung er das Tribunal bittet und am 03.02.1708 unter bestimmten Veränderungen erhält.
Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen den Parteien (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1708
Kläger: (2) Rat zu Wismar
Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar
Anwälte: Kl.: Johannes Wagner (A), Dr. Christian Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0192


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0242
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar B 149 (W B 4 n. 149)
Laufzeit: (1713-1714) 19.10.1714-22.10.1714
Fallbeschreibung: Kl. wehrt sich gegen Beleidigungen Borgwardts in einem Brief an den Hamburger Kaufmann Johann Knutz und bittet das Tribunal um Untersuchung des Falls und Wiederherstellung seiner Ehre. Da Raiser den Brief konzipiert und geschrieben habe, solle er mit zu einem Vorbescheid geladen werden. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag dazu auf, sich binnen 3 Tagen zu den Vorwürfen zu erklären. Am 22.10.1714 entschuldigt sich Raiser bei Ridder und bittet, es dabei bewenden zu lassen. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag auf, sich in "gleichen Fällen fürsichtiger zu betragen".
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Borgwardts an Johann Knutz in Hamburg vom 27.07.1703; Ratsgerichtsprotokoll vom 13.10.1714
Instanzenzug: 1. Tribunal 1714
Kläger: (2) Johann Ridder, Kaufmann zu Berlin
Beklagter: Christoph Borgwardt, Gewürzhändler zu Wismar, und Stephan Raiser, Tribunals-Kanzlist

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0242


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0245
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 149 (W B 4 n. 149)
Laufzeit: 16.12.1721-07.07.1723
Fallbeschreibung: Kl. hat mit Hilfe des Tribunals im Jahre 1714 350 Rtlr von Bekl. erhalten, fordert jedoch seit Jahren die Zinsen bzw. das Kapital von den per Stadtbuch versicherten 800 Rtlr. Bekl. ergreift schließlich die cessio bonorum und wird vom Rat darin bestätigt, Kl. appelliert dagegen und fordert wie bereits 1714 angeordnet die Bezahlung der Zinsen und des Kapitals zu festen Terminen. Das Tribunal nimmt den Fall am 20.12.1721 zur Erwägung an. Die Akte verweist auf ein Protokoll vom 03.03.1722, das nicht beiliegt. Am 05.07.1723 verwirft das Tribunal die Beschwerden als unerheblich und verweist ihn an das Ratsgericht, "ad Forum Concursus".
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 27.09.1721; Ratsgerichtsurteil vom 24.09.1721
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1721 2. Tribunal 1721-1723
Kläger: (2) Johann Ridder, Kaufmann zu Berlin (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christoph Borgwardt, Krautkramer und Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Dietrich Stemwede (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0245


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0247
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 149 (W B 4 n. 149)
Laufzeit: (1706-1725) 12.03.1725-08.10.1725
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 12.03. um Fristverlängerung und Erlaubnis des Tribunals vom selben Tag trägt Kl.in am 06.04. ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor, in der ihr die Zwangsversteigerung ihres Hauses auferlegt wurde, um daraus die Schulden ihres Mannes zu bezahlen. Kl.in berichtet, daß sie sich mit allen anderen Gläubigern auf Zahlungsfristen und Raten geeinigt habe, nur mit dem Bekl. nicht, der auf Zwangsversteigerung besteht. Da das Tribunal 1723 festgelegt hatte, sie solle sich mit allen Gläubigern einigen, bittet sie das Gericht, diesen Vergleich zu bestätigen oder einen neuen Vorbescheid anzusetzen und Bekl. zum Beitritt aufzufordern. Das Tribunal lehnt am 11.05.1725 die Eröffnung der Prozesse ab. Am 20.06. ergreift Kl.in dagegen restitutio in integrum, die am 25.06. als unzulässig abgelehnt werden. Am 03.07. trägt Kl.in neue Argumente vor, um eine Änderung des Urteils zu erreichen, das Tribunal bestätigt jedoch am 05.10. die Ablehnung des Prozesses. Auf ihre zwischenzeitlichen Schreiben vom 08. und 18.09. um Prozeßbeschleunigung werden Parteien auf das Urteil vom 05.10.1725 verwiesen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 05.03.1725; Ratsgerichtsurteil vom 28.02.1725; Vergleich zwischen Christoph Borchwardt und Bekl. vom 27.06.1710; Auflistung der Forderungen des Bekl.; Aufstellung über gezahlte Summen an Gläubiger des Mannes der Kl.in; Quittung von Jürgen und Hermann Eickhof aus Lübeck vom 19.02.1725; Rechnungen Ridders vom 26.06.1706
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1725 2. Tribunal 1725 3. Tribunal 1725
Kläger: (2) Catharina Zinck, Ehefrau des Christoph Borgwardt, Krautkramer und Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Ridder aus Berlin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Hinrich Gustav Scheffel (A & P) Bekl.: Joachim Dietrich Stemwede (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0247


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0250
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 149 (W B 4 n. 149)
Laufzeit: (1710-1725) 05.02.1726-22.04.1727
Fallbeschreibung: Bekl. hat von der Appellation der Kl.in gegen zwei Ratsgerichtsurteile erfahren, um die Zwangsversteigerung weiterhin aufzuhalten und erbittet ein Schreiben des Tribunals an den Rat, die Akten der Vorinstanz einzusenden, um diese zügig zu prüfen und die Appellation zu verwerfen. Das Tribunal verspricht Erwägung des Antrages am selben Tag. Am 26.02. appelliert Kl.in gegen die Ratsgerichtsurteile, die die Zwangsversteigerung eines Hauses und einer Bude verfügen, da nach Lübischem Recht die unbeerbte" Ehefrau nicht für ihren Mann zur Verantwortung gezogen werden kann. Kl.in bittet um ein Reskript an Rat, daß Bekl. aus den Gütern ihres Mannes bezahlt und die Versteigerung gestoppt werden solle. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, ein Protokoll vom 02.04., auf das verwiesen wird, liegt der Akte nicht bei. Am 15.05. bittet Kl. um Einberufung einer Kommission, die das Problem abstellen kann. Das Tribunal fordert am 17.05. vom Rat die Akten der Vorinstanz an, erhält sie am 23.05. und eröffnet sie auf Antrag der Kl.in vom 15.07. am 19.07. Am 12.08. verwahrt sich Bekl. gegen die Appellation und besteht darauf, nach jahrelangem Warten zu seinem Recht zu gelangen. Am 26.10. bittet Bekl., Kl. vor dem Vorbescheid aufzufordern, 1.000 Mk. hamb. in der Tribunalskanzlei zu deponieren und ihm endlich sein Recht zu verschaffen, da gegen ihn bereits Urteile vollstreckt wurden, weil er Schulden nicht hat zurückzahlen können wegen Kl.in und ihrem Mann. Am 29.10.1726 erbittet Kl. Ansetzung eines Vorbescheides, bei dem die Ansprüche des Bekl. geklärt werden sollen und bietet an, diese zu bezahlen. Am 14.12. erbittet Bekl. erneut Vollstreckung der Urteile, am 17.12.1726 reicht Borchwardt die geforderte Kaution ein, am 06.01.1727 erklärt Bekl. die Kaution für unzureichend und verlangt Besserung. Am 08.02. setzt das Tribunal den Termin für den Vorbescheid auf den 11.02. an, am 28.02. erbittet Bekl. einen neuen Termin, den er am 01.03. erhält. Da der Vergleich scheitert, sendet das Tribunal die Akten an den Rat zurück, damit dieser den Prozeß fortsetzen könne. Am 05.03. erbittet Kl. ein Schreiben an Rat, mit der Zwangsversteigerung einzuhalten, da er Bekl. neue Vorschläge unterbreiten wolle. Das Tribunal verweist ihn am 06.03. an den Rat. Am 14.03. erbittet Kl. ein Mandat an Bekl., 14 Tage in Wismar zu bleiben, um den Vergleich auszuhandeln und zu vollziehen und erhält dieses am selben Tag. Am 18.04.1727 zeigen beide Parteien ihren getroffenen Vergleich dem Tribunal an und erbitten dessen Bestätigung, die sie am selben Tag erhalten.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 12.01.1726; Ratsgerichtsurteile vom 11.06.1714, 10.06.1718, 13. und 17.12.1725, 14.03.1727; Vergleich zwischen Johann Ridder aus Hamburg und Christoph Borchwardt aus Wismar vom 27.06.1710; Aufstellung über geleistete Bezahlung Borchwardts an Bekl.; Supplik der Kl.in an das Ratsgericht vom 13.12.1725; Ratsgerichtsprotokoll vom 19.03.1710; Stadtbuchschrift vom 27.06.1710; Urteil der Kgl. kurmärkischen Kriegs- und Domainenkammer zu Berlin vom 06.04.1726, Mandate der Kammer an Landreiter Simson vom 17.04. und 18.06.1726; Specification meines erlittenen Schaden und Unglücksfälle; Kautionserklärung von Christian Zinck und Nathanel Langclas vom 13.12.1726; Supplik Borgwardts an den Wismarer Rat vom 13.03.1727; Vergleich zwischen den Parteien vom 17.04.1727
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Tribunal 1726-1727
Kläger: (2) Peter Rudolph Schröder als Litiskurator der Catharina Zinck, Ehefrau des Christoph Borgwardt, nach deren Tod im Herbst 1726 Christoph Borgwardt (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Ridder, Kaufmann aus Berlin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Peter Rudolph Schröder (A) Bekl.: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0250
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