-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  18.: 1. Kläger R
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 18. 1. Kläger R
248 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 4001
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Abwehr der Pest
Laufzeit: 11.07.1711-13.07.1711
Fallbeschreibung: Nach nicht erhaltener Klage des Wismarer Rates, daß der Bekl. es verboten habe, die aus Pommern ankommende Post zu "räuchern" und damit Vorsorge gegen die Übertragung der Pest zu treffen, weist das Tribunal den Bekl. am 11.07.1711 entsprechend an.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1711
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Generalmajor Schultz, Vizegouverneur zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 4001


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3982
Prozessgegenstand: Citationis ad assistendum Auseinandersetzung um
Laufzeit: 10.09.1694-11.09.1694
Fallbeschreibung: Der Kl. hatte darum gebeten, in die Kramerkompanie aufgenommen zu werden und wollte 3 Jahre als Geselle bei einem Wismarer Krämer dienen, ist jedoch von keinem angenommen worden. Da auch keine heiratsfähige Frau in einem der Kramerhaushalte lebt und die Kompanie sich weigert, den Kl. gegen Bezahlung von 100 Rtlr aufzunehmen. Auf seine Bitte hin hat der Rat ihn zum Freikramer ernannt. Da die Kramer auch dagegen sind und beim Tribunal einen Vorbescheid in der Sache erbeten haben, bittet der Kl., den Rat dazu zu veranlassen, die an ihn vergebene Konzession zu verteidigen. Das Tribunal erläßt die erbetene Citatio am 11.09.1694
Prozessbeilagen: (7) Konzession des Rates für Kl. vom 03.07.1694
Instanzenzug: 1. Tribunal 1694
Kläger: (2) Johann Rademann
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3982


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3963
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bekanntgabe einer Vorladung
Laufzeit: (1730) 12.04.1730-10.06.1730
Fallbeschreibung: Die Kl. beschweren sich darüber, daß vor kurzem eine Edictal-Citatio der Schweriner Justizkanzlei gegen den in kurhannoverschen Diensten stehenden Leutnant Julius Ernst von Bülow in Rostock und Wismar ausgehängt worden ist und bittet um Anweisung an den Rat, diese abzunehmen. Das Tribunal fordert vom Rat am 18.04. einen Bericht an, der am 28.04. eingeht und in der der Rat seine Rechtshilfe für die Schweriner Justizkanzlei bei der Verfolgung eines Kriminellen verteidigt. Das Tribunal fordert den Rat am 02.05. auf, die Ladung sofort abzunehmen, da sie
icht allein zur Verunglimpfung des Königs von Großbritannien Matt. sondern auch zu U.h.Trib. despect gereichet". Am 09.05. verteidigen die Bekl. ihre Auffassungen zur Rechtshilfe, das Tribunal weist sie am 12.05. an, binnen 4 Tagen die Abnahme der Citatio zu melden. Dies geschieht am 03.06., die Bekl. legen die Bekanntmachung vor, die sie in der Sache veröffentlicht haben. Am 06.06. fordert das Tribunal, daß der Rat ein Entschuldigungsschreiben an die Kl. vorlegt, am 10.06.1730 berichtet das Tribunal den Kl.n über die getroffenen Maßnahmen.
Prozessbeilagen: (7) Citatio der Schweriner Justizkanzlei vom 14.03.1730; Bekanntmachung des Wismarer Rates vom 31.05.1730; Schreiben Hugo A.C. Grones zu Rostock an das Tribunal vom 14.05.1730
Instanzenzug: 1. Tribunal 1730
Kläger: (2) zur Kaiserlichen für Mecklenburg eingesetzten Exekutions-Kommission verordnete Kgl. großbritannische und Braunschweig-Lüneburgische subdelegierte Räte zu Rostock
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3963


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3959
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um die Wahl der Diakone zu St. Marien: Bei der Wiederbesetzung der Predigerstelle zu St. Marien hat auch N N Hünefeldt aus Gadebusch vorgetragen und sollte zunächst als einer von 2 Kandidaten präsentiert werden. Der Superintendent und das Geistliche Ministerium üben jedoch Kritik an seinem Lebenswandel, weshalb der Rat ihn nicht zur Wahl stellen will. Dagegen protestieren die Kirchgemeinden von St. Marien und St. Nikolai, woraufhin die Kl. den Rat des Tribunals suchen, um zu einer nicht anfechtbaren Wahl zu kommen. Am 11.08.1702 entscheidet das Tribunal, daß der Rat andere Kandidaten präsentieren solle. Am 16.08. bitten die Bekl. um Aufschub, den sie am 17.08. erhalten. Vor dem 25.08. stellen die Bekl. ihre Motive vor, an der Präsentation Hünefeldts festzuhalten und bitten um die Unterstützung des Tribunals. Am 25.08. bestätigt das Tribunal seine Ansicht vom 11.08., am 06.10. bitten die Kl. mit der Auswahl fortfahren zu dürfen. Das Tribunal genehmigt dies am 10.10. Am 27.11. bitten die Bekl. um ein Fürschreiben des Tribunals an den Rat, sich beim Superintendenten für Hünefeldt einzusetzen, da dieser der Kandidat der Gemeinden sei. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 28.11.1702 ab.
Laufzeit: (1688-1702) 09.08.1702-29.11.1702
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Dr. Henning Johann Gerdes, Superintendent von Wismar, an die Kl. vom 23.07.1702; Auszüge aus der Wismarer Kirchenordnung (o.D.); Vergleich zwischen Wismarer Rat und Kirchgemeinden über die Wahl von Predigern vom 12.09.1688
Instanzenzug: 1. Tribunal 1702
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Kirchgemeinden von St. Marien und St. Nikolai
Anwälte: Kl.: Friedrich Wagner (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3959


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3951
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando Auseinandersetzung um Störungen an der Schleuse
Laufzeit: (1703) 16.02.1703-22.02.1703
Fallbeschreibung: Der Postillion der nach Hamburg fahrenden Post hat vom Schleusenwärter an der Stecknitz gewaltsam die Durchfahrt gefordert, obwohl der Fluß wegen des Eises unpassierbar war. Die Kl. weisen darauf hin, daß der Weg durch die Schleuse nicht der offizielle Postweg sei, der durch Mölln verlaufe und sie dieses Zugeständnis nur wegen guter Nachbarschaft gemacht hätten. Sie bitten, den Postillion anzuweisen, sich demnächst respektvoll gegenüber dem Schleusenwärter zu verhalten und diesen nicht zu bedrängen. Am 20.02. lädt das Tribunalskollegium den Postillion Hall vor und befragt ihn zu dem Vorfall. Es beschließt am selben Tag ein Reskript an den Lübecker Rat wegen Wegebesserung aufzusetzen.
Prozessbeilagen: (7) Klage Stendels vor der Lübecker Kämmerei vom 30.01.1703; Protokoll der Sitzung des Tribunalskollegiums vom 20.02.1703
Instanzenzug: 1. Tribunal 1703
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Lübeck sowie deren Schleusenmeister an der Stecknitz, Paul Stendel
Beklagter: Kgl. Wismarsche nach Hamburg fahrende Post

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3951


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3898
Prozessgegenstand: Klage Auseinandersetzung um ungebührliches Betragen
Alte Signatur: Wismar W 243 (W W n. 243)
Laufzeit: (1785) 09.08.1785-14.09.1785
Fallbeschreibung: Wegener hat die Witwe Rudolphi in einer Erbschaftssache vor dem Waisengericht vertreten, in dem Dr. Burmeister das Direktorium führt. Da die Mandantin Wegener sein Honorar nicht bezahlt, bittet dieser das Waisengericht um Vollstreckung seiner Forderung und wird gegen Burmeister ausfallend, als die Vollstreckung nicht sofort ergeht. Der Kl. bittet darum, den Bekl. zu einer Abbitte aufzufordern und ihm eine angemessene Strafe aufzuerlegen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 15.08. zur Erwiderung auf, die am 27.08. eingeht und in der der Bekl. alle Beleidigungen Burmeisters als Richter leugnet, sondern erklärt, ihn nur als Privatperson wegen der unberechtigten Reduzierung seiner Forderungen und der nicht geleisteten Hilfe bei deren Eintreibung kritisiert zu haben. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 14.09.1785 mit und fordert seine Antwort, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schriftwechsel zwischen Burmeister und Bekl. vom 14.07.1785
Instanzenzug: 1. Tribunal 1785
Kläger: (2) August Wilhelm Rüdemann als Procurator Civitatis der Stadt Wismar
Beklagter: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegner, Advokat und Prokurator am Tribunal
Anwälte: Kl.: August Wilhelm Rüdemann (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3898


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3861
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auslieferung von Schuldverschreibungen
Alte Signatur: Wismar W 217 (W W n. 217)
Laufzeit: (1759-1765) 01.02.1765-02.04.1765
Fallbeschreibung: Im Jahre 1759 war das Amt Poel von der schwedischen Krone an die Kl. verpachtet worden, damit diese die Preußische Kontribution für die Herrschaft Wismar bezahlen. Der Bekl. als ihr Unterpächter hatte das Geld in leichter Währung bezahlt, wodurch 4.168 Rtlr Schulden an "guter Münze" aufgelaufen waren. Da der Bekl. der Stadt während der Zeit des Krieges mehrfach Geld für die Befriedigung der preußischen Ansprüche geliehen hatte, schlagen die Kl. vor, diese Ansprüche gegeneinander zu verrechnen, so daß die Kl. insgesamt noch 581 Rtlr 19 s zu fordern haben. Die Kl. bitten darum, den Bekl. zur Herausgabe der bereits bezahlten Schuldscheine und zur Bezahlung der noch ausstehenden Summe binnen 3 Wochen aufzufordern. Das Tribunal fordert am 05.02. eine Erklärung vom Bekl., die am 22.03. eingeht und in der der Bekl. daran erinnert, daß in der Kriegszeit sämtliche Geschäfte, Gehälter und Rechnungen in leichter Münze bezahlt worden seien und auch alle Einnahmen so erfolgten, weshalb er nicht einsehe, jetzt als einziger den Ausgleich zwischen den Währungen zu bezahlen. Er führt den Gebrauch in Pommern heran und besteht auf der Rückzahlung seiner Forderungen durch die Kl. Das Tribunal fordert die Kl. am 29.03.1765 zur Stellungnahme auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Bestätigung des Regierungssekretärs Anthon von Gröning vom 26.01.1765; Liquidation" über gezahlte Pacht von Poel und getätigte Anleihen an Wismar vom 11.12.1764; Schreiben Adolf Friedrichs von Schweden an Kgl. Pommersche Kammer vom 18.10.1763; Erklärungen des Tribunalspräsidenten Moritz Ulrich Grafen und Herren zu Putbus vom 06.10.1759 und 11.08.1761
Instanzenzug: 1. Tribunal 1765
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Johann Valentin Gustav Hennings, Amtmann zu Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3861


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3860
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Herausgabe von Schuldverschreibungen
Alte Signatur: Wismar W 216 (W W n. 216)
Laufzeit: (1758-1765) 30.01.1765-30.03.1765
Fallbeschreibung: Im Jahre 1759 war das Amt Neukloster an die Kl. verpachtet worden, damit diese die Preußische Kontribution für die Herrschaft Wismar bezahlen. Der Bekl. als ihr Unterpächter hatte das Geld in leichter Währung bezahlt, wodurch 18.283 Rtlr 47,5 s Schulden an "guter Münze" aufgelaufen waren. Da der Bekl. der Stadt während der Zeit des Krieges mehrfach Geld für die Befriedigung der preußischen Ansprüche geliehen hatte, schlagen die Kl. vor, diese Ansprüche gegeneinander zu verrechnen, so daß der Bekl. insgesamt noch 5.750 Rtlr zu fordern hat. Die Kl. bitten darum, den Bekl. zur Herausgabe der bereits bezahlten Schuldscheine oder zu einer Quittung über das empfangene Geld aufzufordern. Das Tribunal fordert am 01.02. eine Erklärung vom Bekl., die am 22.03. eingeht und in der Bekl. daran erinnert, daß in der Kriegszeit sämtliche Geschäfte, Gehälter und Rechnungen in leichter Münze bezahlt worden seien und auch alle Einnahmen so erfolgten, weshalb er nicht einsehe, jetzt als einziger den Ausgleich zu bezahlen. Er führt den Gebrauch in Pommern heran und besteht auf der Rückzahlung seiner Forderungen durch die Kl. Das Tribunal fordert die Kl. am 29.03.1765 zur Stellungnahme auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Quittung des Regierungssekretärs Anthon Gröning vom 26.01.1765; Liquidation" zwischen den Parteien über gegenseitige Zahlungen vom 15.01.1765; Auszug aus dem Immissionsprotokoll auf dem Amt Neukloster vom 10.03.1759; Schreiben Adolf Friedrichs, König von Schweden, an die Kgl. Pommersche Kammer vom 18.10.1763; Bestätigungen des Tribunalspräsidenten Moritz Ulrich Graf und Herr zu Putbus vom 09.03.1758 und 12.03.1759
Instanzenzug: 1. Tribunal 1765
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Kammerherr von Langen als Pächter des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: N N Dahlmann, Syndikus (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3860


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3847
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Ausübung der Advokatur für Ratsmitglieder
Alte Signatur: Wismar W 195 (W W 5 n. 195)
Laufzeit: 17.11.1752-16.02.1753
Fallbeschreibung: Nachdem das Tribunal am 17.11.1752 die Kl. angewiesen hatte, außer in Fällen, die sie selbst oder ihre Familienangehörigen betreffen oder bei denen sie die Parteien bereits in der Vorinstanz vertreten hatten, nicht mehr am Tribunal als Anwalt aufzutreten, bitten die Kl. am 12.01.1753 darum, diese Anweisung zurückzunehmen. Die Kl. erklären, daß sie kein regelmäßiges Gehalt als Ratsmitglieder beziehen und die Advokatur eine willkommene Zusatzeinnahme darstelle, daß die Stralsunder Ratsherren auch an den Landesgerichten praktizieren dürften und bitten, ihnen dies weiterhin zu gestatten. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudiciale vom 16.02.1753, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1753
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3847


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3843
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um
Alte Signatur: Wismar W 193 (W W 4 n. 193)
Laufzeit: (1728-1749) 06.10.1752-09.03.1753 (1753)
Fallbeschreibung: Die Bekl. weigern sich, die ihnen im Prozeß Nr. 3841 auferlegten Dienste zu leisten und wollen ihre Gehöfte lieber verlassen. Dazu müssen ihre Häuser und Äcker taxiert werden, damit eine Entschädigung festgelegt werden kann. Die Kl. bitten, diese Taxation möglichst zügig durchzuführen und die Bekl. gleichzeitig zur Bezahlung ihrer alten Schulden zu veranlassen, um die Einkünfte der Hebung zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen. Das Tribunal fordert die Kl. am 10.10. auf, Kommissare für die Taxierung zu benennen. Diese bitten am 17.10. um Beauftragung des Registrators Stemwede mit dieser Aufgabe und bitten ebenfalls um Hinzuziehung von Maurern und Tischlern zur Taxierung der Gebäude sowie zur Ladung von Zeugen von beiden Seiten. Das Tribunal ernennt Stemwede am 23.10. zum Kommissar und stellt es den Bekl. frei, binnen 8 Tagen ihre Einwände vorzutragen. Am 29.12. reichen die Kl. das Protokoll der Kommission ein und bitten um Eröffnung, das Tribunal setzt am 30.12.1752 den 08.01.1753 dazu an. Am 09.01.1753 lädt das Tribunal die Parteien auf den 03.02. zu einer Güteverhandlung ein, die offenbar scheitert. Am 05.02. setzt das Tribunal beiden Parteien 3 Wochen Frist, um evetuelle weitere Forderungen vorzutragen oder sich zu den Forderungen der Gegenseite zu äußern. Am 28.02. bekräftigen die Kl. ihre Forderungen an die Bekl., am 09.03.1753 bestätigt das Tribunal die Berechnung der Kommission wegen Schuldenzahlung der Bekl., am selben Tag sendet es die Akten an das Patronatsgericht zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommenes Kommissionsprotokoll mit Taxationsprotokoll des Besitzes aller Bekl. vom 15.-18.11.1752; Liquidationsprotokoll vom 16.12.1752 (2.601 Rtlr Forderungen an Bekl.); Hebungsgerichtsprotokolle vom 17.12.1728, 20.05.1729, 26.02.1733, 03.05.1735, 01.06.1736, 13.10.1739, 09.04.1743, 03.07.1747, 23.09.1749 und 22.02.1753; Erklärungen des Ökonomen der Hebung J.D. Oldenburg vom 23. und 24.02.1753; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.03.1753
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752
Kläger: (2) Joachim Christian Rode als Inspektor und Johann Friedrich Gustmeyer als Provisor der St. Jacobshebung
Beklagter: Jochim Segebade, Schulze, Hans und Jochim Gillmeister, Jochim Putlitz und Jürgen Siedenschnor, alle Hausleute, sowie Jochim und Passchen Gerdes sowie Hans Siedenschnor, alle Käter, als sämtliche Bauern des Dorfes Groß Woltersdorf
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3843
248 Gerichtsakten   1   -   10   »