- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 05.12.2024
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
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| Signatur: (1) 2239 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo poenale Auseinandersetzung um Bezahlung einer Entschädigung Alte Signatur: Wismar M 169 (W M n. 169) Laufzeit: (1783) 29.08.1783-29.11.1783 Fallbeschreibung: Das Tribunal hatte die Parteien am 17.06.1783 darauf verglichen, daß Bekl. dem Kl. Geld wegen der widerrechtlichen Veräußerung von Amtssilber und seiner daraus entstandenen Prozeßkosten bis Johannis bezahlen sollten. Da dies nicht geschehen ist, bittet Kl. das Tribunal um Hilfe bei der Eintreibung des Geldes innerhalb von 48 Stunden. Das Tribunal erläßt am 05.09.1783 ein entsprechendes Mandat und setzt eine Frist von 14 Tagen. Strempel antwortet am 09.09., daß er den Vergleich so verstanden habe, daß Michaelis der 1. Zahlungstermin sein solle und bittet, Kl. in die verursachten Kosten zu verurteilen. Das Tribunal bestätigt am 16.09. zwar die Sichtweise des Bekl., ermahnt aber ihn und alle anderen künftig zur pünktlichen Bezahlung. Am 11.10. wendet sich Kl. erneut an das Tribunal, da das Geld immer noch nicht eingezahlt wurde und erbittet erneut ein Mandat. Das Tribunal weist die Bekl. am 22.10. zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen bei Androhung der Vollstreckung an. Die Bekl. geben am 04.11. an, bereits 35 Rtlr an Kl. bar ausgezahlt zu haben, der Rest sei in der Kasse vorhanden und könne von ihm entnommen werden. Am 29.11.1783 weist das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung der Restsummen, Kl. zur Entnahme des Geldes und "ein für allemal zur Ruhe" an. Prozessbeilagen: (7) Quittungen Vollmers über empfangene Zahlung von Bernittschen Erben (17.06.1783), Strempel (05.10.1783), Zander (30.07.1783), Bernit (05.10.1783), Matthies (05.10.1783) Instanzenzug: 1. Tribunal 1783 Kläger: (2) Christian Hinrich Vollmer, Maurermeister zu Wismar Beklagter: Maurermeister Strempel, Erben des Maurermeisters Bernitt, Maurermeister Zander und Jacob Bernitt sowie der Altgeselle Matthies zu Wismar Anwälte: Kl.: J.W. Fürchtnicht (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Dr. Friedrich Nürenberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2239 |
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| Signatur: (1) 3604 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Vermietung des Kompaniehauses Alte Signatur: Wismar V 57 ( W V n. 57) Laufzeit: (1765) 18.10.1765-05.03.1766 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 18.10. um Fristsetzung zum Einreichen der Appellation weist das Tribunal den Kl. am 19.10. an, binnen 8 Tagen seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vorzutragen. Am 28.10. trägt der Kl. vor, daß das Ratsgericht ihn angewiesen hat, das von ihm gemietete Haus der Schifferkompanie binnen 8 Tagen zu räumen, da es an den Meistbietenden weitervermietet werden soll. Er bittet darum, es beim alten Brauch zu belassen, daß der Mietvertrag zwischen Michaelis und Michaelis läuft, ihn vorerst in dem Haus wohnen zu lassen, im Winter das höchste Gebot zu erfragen und das Haus dann ab Michaelis 1766 neu zu vermieten. Am 20.11. lädt das Tribunal die Parteien auf den 26.11 vor. Am 25.11. erbittet der Kl. Verschiebung des Termins, da von seinen Freunden viele noch auf See sind, das Tribunal bestätigt den Termin am selben Tag und urteilt am 26.11., der Kl. habe das Haus bis zum 10.12. zu räumen und Kompanie solle versammelt werden, um über neuen Mieter zu beraten. Am 02.12. teilt Kl. mit, er könne wegen seines hohen Alters und mangels Alternativen das Haus nicht räumen, sein eigenes Wohnhaus sei erst zu Neujahr beziehbar, weshalb er um Fristverlängerung bittet. Das Tribunal fordert den Bekl. am 03.12. zur Stellungnahme auf. Am 10.12. lehnen die Bekl. dies ab und bestehen auf der Vollstreckung des Urteils, am 13.12. läßt das Tribunal dem Kl. bis zum Jahresende Zeit mit dem Auszug und droht ihm ansonsten die Räumung an. Am 13.01.1766 meldet der Kl. Vollzug und bittet um Ansetzung eines neuen Termins durch das Tribunal wegen Vermietung des Hauses. Dieses setzt am 31.01. den 07.02. als Verhandlungstermin an. Am 05.02. geht eine erneute Stellungnahme der Bekl. ein, die dem Kl. am 06.02. mitgeteilt wird. Am 19.02. bitten die Bekl., den Kl. zur Übernahme der Prozeßkosten zu verurteilen, am 05.03.1766 legt das Tribunal fest, daß Oberältester Vogelsang das Kompaniehaus mietfrei bis zu seinem Tode bewohnen, es danach wieder an den meistbietenden vermietet, die Prozeßkosten aus der Kompaniekasse bezahlt werden sollen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.10.1765; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 07.10.1765 und Befragung der Schifferältesten Beckenström, Haase und Vogelsang vom 09.10.1765; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 01.12.1765 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765-1766 Kläger: (2) Johann Vanselow, Schiffer zu Wismar, ältestes Mitglied der Schifferkompanie (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann J. Vogelsang, Peter Beckenström, Hans Jürgen Hasse, Johann H. Stapelfeldt und Christian Rüdiger Neuenkirchen als Älteste der Schifferkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3604 |
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