- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3551 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar V 12 (W V I n. 12) Laufzeit: (1659-1686) 05.03.1686-04.10.1687 Fallbeschreibung: Der Kl. berichtet, daß der kurbayerische Generaladjutant Arvid Müller von der Lühne, Bruder der Bekl., in München verstorben sei, und daß der Bekl. ihn an den Plänen zur Überführung der Leiche und zur Aufteilung des Erbes bisher nicht beteiligt habe, obwohl er wegen seiner Kinder Ansprüche an das Erbe erhebe. Er bittet, den Bekl. anzuweisen, ihm ein Erbinventar auszuhändigen und ihn in seine Pläne einzuweihen. Das Tribunal erläßt ein entsprechendes Mandat an den Bekl. am selben Tag. Der Bekl. wendet am 26.03. ein, das zuständige erstinstanzliche Forum sei das Pommersche Hofgericht, vor dem der Kl. seine Klage vortragen möge. Das Tribunal fordert den Kl. am 27.03. zur Erwiderung binnen 3 Wochen auf. Am 12.04. besteht der Kl. auf dem Tribunal als Forum und seinen Ansprüchen gegen die Bekl., woraufhin das Tribunal die Bekl. am 15.04. erneut zur Übergabe des Erbinventars anweist. Dessen Übergabe wird von C.L. und J.H. v.d. Lühne am 28.05. angekündigt, gleichzeitig bitten sie um Aufschub des Prozesses, da ihr Bruder sich noch in Frankreich befindet. Der Kl. wehrt sich am 09.06. gegen den Aufschub, das Tribunal gesteht ihm am 10.06. die Mitteilung des Erbinventars über das Gut Neetzow zu und fordert den Bekl. zur Stellungnahme binnen 3 Wochen auf. Am 08.07. bittet Dr. Gerdes um Schließung der Beweisaufnahme wegen Fristversäumnis und erreicht diese am 10.07. Am 29.07.1686 legen die Bekl. restitutio in integrum gegen Schließung der Beweisaufnahme ein, legen das Erbinventar und weitere Beweise vor, erklären, daß sie noch keine Übersicht über die Schulden ihres Bruders hätten und der Fall noch Zeit brauche, bis er entschieden werden könne. Das Tribunal informiert den Kl. am 04.09. darüber. Am 13.09. und 25.11.1686 sowie am 07.04.1687 erbitten die Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 28.09. und 30.11.1686 sowie am 18.04.1687. Am 01.09.1687 bitten die Bekl. die Stellung einer Kaution von Kl., da er im Land nicht angesessen ist und weisen dessen Ansprüche an die Erbschaft ihres verstorbenen Bruders zurück. Das Tribunal fordert den Kl. am 10.09.1687 auf, sich zu der Kautionsforderung zu äußern, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Ehevertrag zwischen verstorbenen General Müller von der Lühne und dem Oberst von Vick vom 18.04.1659; Auszug aus undatiertem Testament des Generals Müller von der Lühne; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 17.06.1686 und der Bekl. für Dr. Oldenburg vom 04.10.1687; von Notar Eberhard Essing aufgenommenes Inventar über Neetzow und einen Teil des Gutes Grambzow vom 11. und 12.03.1686; Schreiben des Feldmarschalls Bielke an Oberst von der Lühne vom 13.03.1686; Schreiben Leutnant Bartold Seefels an Oberst Müller v.d. Lühne mit Erbinventar des Arvid Müller v.d.Lühne vom 26.01.1686 Instanzenzug: 1. Tribunal 1686 2. Tribunal 1686-1687 Kläger: (2) Generalmajor und Landshövding Heinrich von Vick Beklagter: Oberst Carl Leonhard Müller von der Lühne, seit 12.04.1686 auch Major Gustav Burchart und Jacob Heinrich Gebrüder von der Lühne Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Bernhard Diekman (A), Dr. Johannes Oldenburg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3551 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3550 Prozessgegenstand: Mandatum poenali de relaxando arresti Auseinandersetzung um Leistung von Diensten Alte Signatur: Wismar V 11 (W V I n. 11) Laufzeit: 18.01.1671-25.01.1671 Fallbeschreibung: Die Bekl. hat 7 der insgesamt 14 Kl. aufgefordert, einen großen Steinhaufen bei der Mühle wegzubringen. Da die Kl. zu solchen Diensten nicht verpflichtet werden können, haben sie bei der Bekl. dagegen protestiert, sind aber alle in den Turm gesperrt worden, den die Bekl. zumauern lassen hat. Die Kl. bitten, der Bekl. bei 2000 Rtlr Strafe zu befehlen, sie bei ihren alten Rechten zu belassen und sie aus dem Arrest zu befreien. Das Tribunal erläßt ein Mandat ohne Strafandrohung am selben Tag. Am 20.01. danken die Kl. für das Mandat, erbitten aber erneut Strafandrohung, da sie noch im Turm gefangengehalten werden. Das Tribunal fordert sie am selben Tag auf, zuvor zu beweisen, daß sie zu solchen Diensten nicht verpflichtet seien. Die Beweise werden am 21.01. eingereicht, am 24.01. erneuern die Kl. ihre Bitte um Befreiung, erhalten aber keine Antwort des Gerichts. Am 22.01. fordert die Bekl. Beweise für die behaupteten Freiheiten der Kl., am 25.01. erneuern die Kl. ihre Bitte, eine Reaktion des Tribunals ist jedoch nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalstrabant Henning Wendt ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 19.01.1671; Protokoll der von Notar Johannes Wagner durchgeführten Befragung der Zeugen Hans Wiechmann und Hinrich Stechau vom 21.01.1671 Instanzenzug: 1. Tribunal 1671 Kläger: (2) Jochim Witborn, Jochim Meyer, Michel Fischer, Marten Timme, Peter Rahtsack, Hinrich Klemann, Jochim Gersehl, Jochim Diekmann, Hans Kloxin, Jürgen Schmiel, David Rader, Jochim Dankwart, Franz Brömse und Peter Schneeklut als sämtliche Vorbürger zu Neukloster Beklagter: Anna, geborene Gräfin von Oxenstierna, Witwe des Burggrafen von Dohna
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3550 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3553 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Unterhaltsgelder Alte Signatur: Wismar V 15 (W V I n. 15) Laufzeit: (1683-1692) 31.12.1692-04.07.1694 Fallbeschreibung: Die Bekl. waren vom Amtsgericht dazu verurteilt worden, die Kl. während der Ernte mit der "Erntespeisung" zu versorgen. Sie hatten dagegen restitutio in integrum ergriffen, das Urteil war aber bestätigt worden, das Geld mußte beim Amtsgericht deponiert werden. Die Kl. erbitten ein Schreiben des Tribunals an das Amtsgericht zur Auszahlung des deponierten Geldes und erhalten es am 02.01.1693. Am 30.06. beschweren sie sich, daß sie das Geld nicht erhalten hätten, weil es gegen eine Forderung an Weidegeld, die in einem anderen Prozeß verhandelt wird, aufgerechnet werden soll. Sie erbitten eine Anweisung an die Hoyerschen Erben sowie an den jetzigen Amtmann zur Auszahlung des Erntegeldes der vergangenen Jahre. Das Tribunal weist das Amtsgericht und Amtmann Behrens am 05.07.1693 zur Auszahlung der Gelder an. Am 31.07. bitten die Hoyerschen Erben um Rücknahme des Tribunalsmandates, bis der Prozeß vor dem Amtsgericht wegen der Weidegelder entschieden ist, da beide eng miteinander verknüpft sind. Sie haben eine Appellation eingebracht und erbitten Fristverlängerung zum Einreichen des Schriftsatzes. Das Tribunal gesteht die Fristverlängerung am 01.09. zu und fordert die Kl. zur Stellungnahme auf. Am 24.10. bestehen diese auf der Auszahlung ihrer Erntegelder und bitten, die Appellation für ungültig zu erklären, da die Frist abgelaufen ist. Am 09.12. bitten die Kl. erneut, die Appellation für verfallen zu erklären und ihnen das Geld auszahlen zu lassen. Das Tribunal weist Amtmann Behrens am 12.12., die Hoyerschen Erben am 16.12.1693 entsprechend an. Am 09.01.1694 erbittet Behrens Fristverlängerung, die er am 10.01. erhält. Am 09.02. fordern die Kl. ein Mandat an das Amtsgericht, ihnen ihr Geld bei Strafandrohung von 50 Rtlr auszuzahlen, werden jedoch am 12.02. vertröstet. Am 23.02. fordert Behrens Beweise für die Forderungen der Kl. auf Erntespeisung. Das Tribunal fordert die Kl. am 24.02. zur Beweislegung auf. Diese erbitten am 09.03. die Auszahlung des Erntegeldes von den Hoyerschen Erben, das Tribunal fordert diese am selben Tag zur Stellungnahme auf. Ebenfalls am 09.03. bestehen die Kl. auf ihren Forderungen gegen Behrens, von dem das Tribunal am selben Tag eine Stellungnahme fordert. Dieser erbittet am 26.04. Fristverlängerung und erhält sie am 28.04. Am 30.04. erbitten die Kl. erneut die Auszahlung des Geldes von den Hoyerschen Erben und erhalten am 02.05. ein Mandat des Tribunals. Am 03.07.1694 erbitten die Kl. erneut die Auszahlung des Erntegeldes vom Amtmann Behrens, werden aber am 04.07.1694 auf eine erteilte Fristverlängerung für ihn hingewiesen. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Rechtsgutachten der Juristenfakultät Rostock vom 15.06.1692; Auszug eines Einnahme- und Ausgaberegisters des Amtes Neukloster 1683/1684; Supplik der Kl. an das Amtsgericht von Neukloster (o.D.); von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13.01., 07.07. und 22.12.1693; Urteile des Amtsgerichts Neukloster vom 17.11.1692, 19.05.1693 (2x), 09.03.1694; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 24.07.1693; von Tribunalsboten Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.07.1693 Instanzenzug: 1. Tribunal 1692-1694 Kläger: (2) sämtliche Vorbürger zu Neukloster Beklagter: Erben des Amtmanns Johann Moritz Hoyer, seit 30.06.1693 Johann Adolf Behrens, Amtmann zu Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3553 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2471 Prozessgegenstand: Citationis ad liquidandum Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar P 54 (W P 3 n. 54) Laufzeit: 27.08.1684-24.09.1684 Fallbeschreibung: Kl. hat sich 1682 im Tribunalsprozeß Nr. 2470 mit Bernhard Peters darauf geeinigt, diesem zu 100 Rtlr zu verhelfen, die Bekl. Peters schuldet. Da es Peters bisher nicht gelungen ist, sein Geld zu erhalten, bittet Kl. das Tribunal, den Bekl. vorzuladen und ihn zur Zahlung aufzufordern. Die Ladung ergeht am 01.09. an den Bekl., erreicht Bekl. jedoch nicht, da er seinen Dienst quittiert hat, wie sein früherer Dienstherr am 24.09.1684 mitteilt. Prozessbeilagen: (7) Schreiben Ernst Günthers, Herzogs von Holstein, an Tribunal vom 24.09.1684; Verzeichnis dessen, so meine Kinder zu Wismar an Eingüthern als Linnen und Wollen empfangen" von Bekl. Instanzenzug: 1. Tribunal 1684 Kläger: (2) Jacob Veisaen, Bürger zu Wismar, namens seiner Ehefrau und deren Schwester Beklagter: Siegfried Sievert, Hofprediger in Augustenburg Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2471 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3548 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden und Beleidigungen Alte Signatur: Wismar V 10 (W V 1 n. 10) Laufzeit: (1685) 05.11.1685-05.11.1689; 15.07.1692 Fallbeschreibung: Der Kl. wird von den Bekl. beschuldigt, ihnen 25 s Porto zu schulden, er selbst geht davon aus, daß Briefe von Amtsinhabern innerhalb des schwedischen Machtbereichs bis Hamburg frei befördert werden und verweigert die Bezahlung. Daraufhin senden die Bekl. anonyme Schmähschriften an den Kl., bedrohen seinen Diener tätlich und befördern seine Briefe langsamer. Der Kl. fordert, den Bekl. seines Amtes zu entheben und ihn zu 1.000 Rtlr Strafe zu verurteilen, die er für milde Zwecke spenden will. Das Tribunal fordert den Bekl. am 06.11. auf, sich binnen 3 Wochen zu den Vorwürfen zu äußern. Am 30.11. fordert der Bekl. den Kl. auf, Kaution zu stellen, da er nicht in den deutschen Provinzen angesessen sei, das Tribunal fordert den Kl. am 02.12. zur Stellungnahme auf. Am 08.12. bittet der Kl., ihn von der Kaution zu entbinden und den Fall anzunehmen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 10.12.1685 zur Antwort auf, der am 07.01.1686 auf seiner Forderung besteht. Das Tribunal entbindet den Kl. am 18.01. von der Stellung der Kaution und fordert den Bekl. zur Stellungnahme in der Hauptsache auf. Am 08.02. weist der Bekl. die Klage zurück und bestreitet die Beleidigungen.. Das Tribunal fordert den Kl. am 12.02. zur Erwiderung auf, dieser bekräftigt seine Vorwürfe am 27.02. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.03. zur Antwort auf, am 24.03. erbittet Ilsabe Stockman Prozeßaufschub, da sich ihr Mann in Schweden befindet. Das Tribunal gewährt die Bitte am 27.03. Am 10.05. beschwert sich der Kl. über die Fristverletzung, erbittet den Aktenschluß und erreicht diesen am 12.05., die Bitte der Bekl. vom selben Tag wegen Fristverlängerung wird zurückgewiesen. Am 18.05. erbittet der Kl. Beschleunigung des Prozesses und erhält am 21.05. ein entsprechendes Versprechen des Tribunals. Am selben Tag besteht die Bekl. darauf, die Frist eingehalten zu haben und bittet um Berücksichtigung ihrer Beweise. Das Tribunal gesteht ihr dies am 22.05. zu. Am 11.07. bittet der Kl. erneut um Beschleunigung des Verfahrens und erhält am 02.09.1687 das Versprechen des Gerichts auf ein baldiges Urteil. Am 30.04.1688 verurteilt das Tribunal die Bekl. zu einer Entschuldigung und zur Bezahlung von 50 Rtlr Strafe an den Kl. und fordert diesen wegen der vorgegebenen Bedrohung seines Dieners zu besserer Beweislegung auf. Die Bekl. bittet daraufhin am 02.06. und 10.07.1688 um 6wöchige Fristverlängerung zur Äußerung über das Urteil und erhält diese am 02.06. und 14.07. Am 12.07.1688 ergreifen die Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum und bitten darum, von der Strafe entbunden zu werden. Am 23.10.1688 erbittet Dr. Gerdes uneingeschränkte Fristverlängerung, da ihn von seinem Mandanten seit mehr als einem Jahr keine Anweisungen mehr erreicht haben und erhält die Verlängerung. Am 21.01.1689 erklärt der Kl., daß der seinerzeit von den Bekl. bedrohte Diener nicht mehr bei ihm arbeite und er den Beweis für dessen Bedrohung nicht führen könne, er bittet stattdessen, den Bekl. zu einem Eid zu veranlassen, daß er den Diener nicht bedroht habe. Das Tribunal weist den Bekl. zur Äußerung an. Dieser bittet am 15.04., ihm den Eid zu erlassen, da der Kl. seine Beschwerde bisher nicht bewiesen habe. Das Tribunal weist den Kl. am 19.04. zur Antwort an. Am 09.07. besteht der Kl. auf der Eidesleistung. Das Tribunal fordert die Bekl. daraufhin am 11.07. erneut zur Stellungnahme auf, die es am 30.10. unter Wiederholung der Argumente erhält. Das Gericht schließt die Beweisaufnahme am 02.11.1689, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) anonyme Schmähschrift (o.D.); Rechnung Cannolts mit Bemerkungen Vicks vom 24.01.1685; von Kl. ausgestellte Prozeßvollmachten für Dr. Gerdes vom 12.12.1685 und 22.06.1686; Schreiben J. Palthens aus Greifswald an Bekl. vom 17.10.1685; Auszug aus einem Brief Vicks an Esther Cordes vom 21.08.1688; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. von Bremen vom 15.07.1692 Instanzenzug: 1. Tribunal 1685-1688 2. Tribunal 1688-1692 Kläger: (2) Generalmajor und Landeshövding Heinrich von Vick, 1692 dessen Erben Beklagter: Johann Cannolt, kgl. Postinspektor und dessen Ehefrau Ilsabe Stockmann Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3548 |
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