- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 05.12.2024
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3604 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Vermietung des Kompaniehauses Alte Signatur: Wismar V 57 ( W V n. 57) Laufzeit: (1765) 18.10.1765-05.03.1766 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 18.10. um Fristsetzung zum Einreichen der Appellation weist das Tribunal den Kl. am 19.10. an, binnen 8 Tagen seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vorzutragen. Am 28.10. trägt der Kl. vor, daß das Ratsgericht ihn angewiesen hat, das von ihm gemietete Haus der Schifferkompanie binnen 8 Tagen zu räumen, da es an den Meistbietenden weitervermietet werden soll. Er bittet darum, es beim alten Brauch zu belassen, daß der Mietvertrag zwischen Michaelis und Michaelis läuft, ihn vorerst in dem Haus wohnen zu lassen, im Winter das höchste Gebot zu erfragen und das Haus dann ab Michaelis 1766 neu zu vermieten. Am 20.11. lädt das Tribunal die Parteien auf den 26.11 vor. Am 25.11. erbittet der Kl. Verschiebung des Termins, da von seinen Freunden viele noch auf See sind, das Tribunal bestätigt den Termin am selben Tag und urteilt am 26.11., der Kl. habe das Haus bis zum 10.12. zu räumen und Kompanie solle versammelt werden, um über neuen Mieter zu beraten. Am 02.12. teilt Kl. mit, er könne wegen seines hohen Alters und mangels Alternativen das Haus nicht räumen, sein eigenes Wohnhaus sei erst zu Neujahr beziehbar, weshalb er um Fristverlängerung bittet. Das Tribunal fordert den Bekl. am 03.12. zur Stellungnahme auf. Am 10.12. lehnen die Bekl. dies ab und bestehen auf der Vollstreckung des Urteils, am 13.12. läßt das Tribunal dem Kl. bis zum Jahresende Zeit mit dem Auszug und droht ihm ansonsten die Räumung an. Am 13.01.1766 meldet der Kl. Vollzug und bittet um Ansetzung eines neuen Termins durch das Tribunal wegen Vermietung des Hauses. Dieses setzt am 31.01. den 07.02. als Verhandlungstermin an. Am 05.02. geht eine erneute Stellungnahme der Bekl. ein, die dem Kl. am 06.02. mitgeteilt wird. Am 19.02. bitten die Bekl., den Kl. zur Übernahme der Prozeßkosten zu verurteilen, am 05.03.1766 legt das Tribunal fest, daß Oberältester Vogelsang das Kompaniehaus mietfrei bis zu seinem Tode bewohnen, es danach wieder an den meistbietenden vermietet, die Prozeßkosten aus der Kompaniekasse bezahlt werden sollen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.10.1765; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 07.10.1765 und Befragung der Schifferältesten Beckenström, Haase und Vogelsang vom 09.10.1765; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 01.12.1765 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765-1766 Kläger: (2) Johann Vanselow, Schiffer zu Wismar, ältestes Mitglied der Schifferkompanie (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann J. Vogelsang, Peter Beckenström, Hans Jürgen Hasse, Johann H. Stapelfeldt und Christian Rüdiger Neuenkirchen als Älteste der Schifferkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3604 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3596 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar V 53 (W V I n. 53) Laufzeit: (1746-1750) 29.08.1750- 04.09.1752 Fallbeschreibung: Der Kl. hat dem Bekl. und dem früheren Gastwirt Georg Hartwig Deutsch im Jahre 1746 1.000 Rtlr für ein Jahr geliehen. Da das Geld bis zum Jahr 1749 nicht zurückgezahlt worden ist, verklagt der Kl. seine Schuldner vor dem Ratsgericht. Dort präsentiert der Bekl. ein Schreiben von Deutsch, daß dieser die Schuld allein tragen wolle, trotzdem verurteilt das Ratsgericht beide Schuldner zur Bezahlung. Dagegen ergreifen sie restitutio in integrum, das Ratsgericht überträgt die alleinige Bezahlung der Schuld auf Deutsch, der mittlerweile geflohen ist. Dagegen apelliert der Kl. vor dem Tribunal, verweist auf seinen Schuldschein und fordert die Bezahlung durch den Bekl. Am 01.09. reicht der Kl. ein Ratsgerichtsprotokoll nach, am 24.11.1750 fordert das Tribunal den Rat zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Am 26.04. erbittet der Kl. Aufschub beim Einreichen der Akten 1. Instanz und erhält sie am 30.04., am 14.06.stellt der Bekl. die Fristüberschreitung fest und bittet darum, die Appellation damit fallenzulassen und den Kl. zur Übernahme der Prozeßkosten zu verurteilen. Am 22.06. wehrt sich der Kl. gegen diese Vorwürfe und bittet um Fortsetzung des Prozesses. Am 01.07. gehen die Akten ein, am 05.07. erbittet der Kl. einen Termin für die Eröffnung der Ratsgerichtsakten und erhält diesen am 12.07., am 18.10.1751 bitten Parteien um Beschleunigung des Prozesses, am 24.01.1752 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil teilweise auf und verurteilt den Bekl. zur Bezahlung der halben Schuld samt Zinsen. Am 28.02. ergreift der Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet am 06.03. und 15.04. Verlängerung der Frist zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 07.03. erhält. Am 22.04. reicht er seine Beschwerden gegen das Tribunalsurteil ein und bezieht sich auf seinen Vertrag mit Deutsch auf alleinige Übernahme der Schulden. Am 03.07. lädt das Tribunal die Parteien zu Vergleichsverhandlungen auf den 01.09. vor. Am 02.09.1752 bestätigt das Tribunal nach vergeblichem Vergleich sein Urteil vom 24.01. und sendet die Akten an den Rat zurück. Am 04.09.1752 erbittet der Kl. Auskunft über die Güter des Bekl., um seine Ansprüche beim Rat geltend machen zu können und erhält diese am selben Tag. Prozessbeilagen: (7) Obligation von Bekl. und Georg Hartwig Deutsch vom 01.05.1746; Ratsgerichtsurteile vom 17.09.1749 und 17.06.1750; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 25.06.1750; Erklärung Deutschs vom 07.10.1747; Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 02.12.1747 und 05.06.1748; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 08.01.1748, 30.11.1747; Ratsgerichtsprotokoll vom 12.02.1749; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 09.12.1750, 02.09.1752; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 04.12.1750 und des Bekl. vom 17.03.1751, Bescheid des Ratsgerichts vom 15.06.1751, Rationes decidendi des Ratsgerichts Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Ratsgericht 1749-1750 3. Tribunal 1750-1752 4. Tribunal 1752 Kläger: (2) Dietrich Vorwerk, Kaufmann in Lübeck (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Georg Beeck, Pächter zu Ratckenhof (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P), seit 28.02.1752: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3596 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3595 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Unterhaltsgeld Alte Signatur: Wismar V 52 (W V I n. 52) Laufzeit: (1749-1750) 24.02.1750-04.03.1750 Fallbeschreibung: Die Kl. haben sich mit dem Bekl. nach dessen Konkurs darauf verglichen, ihm pro Tag 1 Rtlr Unterhaltsgeld zu bezahlen, die der Bekl. zurückzuzahlen versprach. Als das gesamte Ausmaß seines Konkurses offenbar (148.000 Rtlr Schulden, 20.000 Rtlr Vermögen) und den Kl.n verdeutlicht wird, daß sie von ihren Forderungen maximal 18% zurückerhalten könnten, beschließen diese, die Zahlung der Unterhaltsgelder einzustellen und beantragen dies vor dem Ratsgericht. Da sie den Bekl. verdächtigen, Vermögen beiseite gebracht zu haben, verlangen sie zudem den Personalarrest für ihn. Der Rat verurteilt sie jedoch zur Weiterzahlung des vereinbarten Geldes und lehnt die Inhaftierung des Bekl. ab, wogegen sie vor dem Tribunal querulieren. Dieses lehnt den Antrag am 03.03.1750 ohne Angabe von Gründen ab. Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Kl. an den Wismarer Rat vom 22.07.1749, 14. und 19.01., 12.02.1750; Ratsgerichtsurteile vom 16. und 21.01., 16.02.1750 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1750 2. Tribunal 1750 Kläger: (2) Major v. Walsleben, J.W. Schultz, N N v. Schuckmann, Oberstleutnant v. Dachenhausen, Rittmeister v. Bülow, N N v. Bibow, N N Stieber, N N v. Halberstadt, Gottlieb Crull, J.D. Krüger, P. Tasch zu Dreveskirchen, Nicolaus Stier, Eva Susanna Linnemann, N N v. Bassevitz, N N v. Bülow, Jürgen Stein, Johann Wolterstorff, N N v. Linstow, Hartwig Schultz, Adam Bucht, P. Fersen, Hartwig Schröder, Johann Rieckhoff, Claus Schröder, Hinrich Nicolaus Soltow, Verwalter Weichler, Andreas Gottlieb Lehmann, N N v. Strahlendorff, Johann Chr. Fecht, Landrat v. Negendanck, Benefizialerben des Kanzleidirektors Tielke, N N v. Wickede, Kanzleirat v. Faber und N N v. Vietinghoff als Gläubiger des Johann Caspar Velthusen, ehemaliger Ratsherr zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Caspar Velthusen, ehemaliger Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3595 |
|