-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  26.: 1. Kläger Z
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 26. 1. Kläger Z
37 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3831
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar W 181 (W W 4 n. 181)
Laufzeit: (1750) 11.04.1752-12.05.1753
Fallbeschreibung: Der verstorbene Ehemann der Kl.in hatte sich bereiterklärt, im Prozeß der Bekl. vs. den gemeinsamen Anwalt des Wegnerschen Konkurses (Nr. 3829) auf sein Honorar zu verzichten und hatte nur die Bezahlung der Gerichtskosten gefordert. Da die Bekl. sich weigert, diese zu bezahlen, bittet die Kl.in um ein entsprechendes Mandat und erhält es mit 6wöchiger Zahlungsfrist am 12.04.1752. Am 03.06. zweifelt die Bekl. die Rechnung teilweise an und erklärt, sie wolle den unstrittigen Betrag bis Michaelis bezahlen. Das Tribunal teilt dies der Kl.in am 07.06.1752 mit, die am 31.07. auf der Höhe ihrer Forderung besteht, aber die Forderung der Bekl. teilweise anerkennt. Am 01.09.1752 erläßt das Tribunal ein Mandat an die Bekl. auf Bezahlung von 18 Rtlr 44 s binnen 3 Wochen. Am 10.03.1753 beschwert sich die Kl.in, daß die Bekl. bisher nur 9 Rtlr bezahlt habe und erbittet Vollstreckung des Mandates. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.03. entsprechend zur Bezahlung von 11 Rtlr 12 s auf. Am 08.05. bittet die Kl.in um Vollstreckung des Mandates, am 11.05.1753 weist das Tribunal den Kanzlisten Lehmann entsprechend an.
Prozessbeilagen: (7) "Expensenrechnung" der Kl.in (17 Rtlr 5 s) sowie Prozeßkosten für Prozeß Nr. 3831 (11.04.1742: 1 Rtlr 22 s, 31.07.1752: 2 Rtlr 19 s, 10.03.1753: 1 Rtlr 7 s, 08.05.1752: 2 Rtlr 18 s); Rechnung Dr. Zylius vom 18.02.1750 (10 Rtlr 2 s); Liste der Forderungen der Bekl. an Dr. Zylius (13 Rtlr 2 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1753
Kläger: (2) Witwe des Anwalts und Prokurators Dr. Michael Zylius
Beklagter: Christina Louisa Schneider zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3831


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3900
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Reparatur einer verfallenen Mauer
Alte Signatur: Wismar Z 3 (W Z 1 n. 3)
Laufzeit: (1657-1659) 17.12.1659-14.05.1660
Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich darüber, daß eine das Grundstück zum Neuen Haus" der Papagoyenkompanie abgrenzende Mauer auf sein Grundstück gestürzt ist, Diebe auf seinen Hof gedrungen sind und von der baulichen Situation Gefahr ausgeht. Die Bekl. hätten auf sein Bitten hin nicht reagiert, weshalb er um Berufung einer Kommission bittet, die die Situation in Augenschein nehmen und Maßnahmen vorschlagen soll. Das Tribunal fordert die Bekl. am selben Tag auf, binnen 14 Tagen Bericht zu erstatten. Am 11.01.1660 lehnen die Bekl. es ab, die Mauer zu reparieren, da sie "in bedrängter Zeit" nicht über die Mittel dazu verfügen und der Kl. sein Haus nur gemietet habe. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am selben Tag mit, der am 14.02. seine Forderung erneuert und mit seinem Vorkaufsrecht begründet. Das Tribunal fordert die Bekl. am 19.02. auf, binnen 14 Tagen die Reparatur der Mauer zu veranlassen oder zu gewärtigen, daß eine Kommission eingesetzt werde, die die Situation begutachte. Am 08.03. beklagt sich der Kl., daß die Bekl. dem Mandat nicht gefolgt seien und erbittet die Einsetzung der Kommission. Am 14.03. weisen die Bekl. alle Forderungen des Kl.s erneut zurück und bitten, sie von der Kl. zu entbinden. Das Tribunal fordert den Kl. am 15.03. zur Antwort auf, der am 30.03. auf seiner Forderung besteht. Daraufhin fordert das Tribunal vom Bekl. am selben Tag eine abschließende Erklärung, die am 14.04. eingeht und in der Bekl. auf die Stellungnahme der Vorsteher des neuen Hauses verweisen, die erklären, die Mauer nicht allein aufbauen zu können. Am 14.04.1660 fordert das Tribunal den Rat auf, Kommissare zur Besichtigung des Hauses zu bestellen und eine gütliche Einigung zu versuchen, so daß der Kl. "zu beschweren keine Ursach" habe.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 23.07. und 17.08.1659; Mietvertrag zwischen Carl Emanuel Wrangel und Kl. vom 25.04.1657; Schreiben des Hermann von Fersen zu Rohlstorf an Kl. vom 24.03.1659; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 22.02.1659; Aufriß der fraglichen Häuser mit Kennzeichnung der eingestürzten Mauer; Kaufvertrag über das Haus zwischen Hermann von Fersen und Hedwig von Buchwaldt, Witwe Carl Emanuel von Wrangels vom 20.04.1658; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch über Eigentum an dem besagten Haus vom 28.10.1658; Schreiben der Vorsteher des Neuen Hauses an Bekl. vom 07.04.1660; Auszug aus der Supplik des Kl.s an den Rat vom 22.07.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Kläger: (2) Dr. Joachim Zander, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3900


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3901
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar Z 4 (W Z 1 n. 4)
Laufzeit: 20.02.1661-24.09.1661
Fallbeschreibung: Beim Tode Zanders hatte dieser noch umfangreiche Forderungen über 1.560 Rtlr 11 s an 67 ehemalige bzw. aktuelle Mandanten. Die Kl.in bittet um entsprechende Mandate an die ehemaligen Mandanten und zudem um Aufforderungen an alle Anwälte des Tribunals, die Prozesse der ehemaligen Mandanten ihres Mannes nicht weiterzuführen, bevor diese ihre Schulden nicht bezahlt haben. Das Tribunal weist die Prokuratoren am 05.03.1661 entsprechend an. Am 11.09. beschwert sich die Kl.in, daß in 7 Fällen weiter vor dem Tribunal verhandelt wird, obwohl die ehemaligen Mandanten ihres Mannes noch nicht ihre Schulden bezahlt haben und bittet um Erneuerung des Mandates, die sie am 17.09.1661 erhält.
Prozessbeilagen: (7) nach Anfangsbuchstaben der Kl. geordnete Aufstellung über ehemalige Mandanten des Dr. Zander, die das Honorar bzw. die Prozeßkosten nicht bezahlt hatten
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661
Kläger: (2) Catharina Klinckow, Witwe des Dr. Joachim Zander
Beklagter: 67 ehemalige Mandanten des Dr. Zander sowie Dr. Caspar Wilcke, Dr. Hinrich Schabbelt, Dr. Henning Christoph Gerdes und Dr. Ambrosius Petersen als Prokuratoren am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3901


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3902
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden: Küchmeister Rauburg hat vielen Einwohnern Poels mit kleinen Krediten ausgeholfen, hat das Geld aber bisher nicht zurückerhalten können. Deshalb bittet die Kl.in das Tribunal um seine Hilfe, vor allem gegen Claus Westing, der vor 29 Jahren3 fl. geborgt hatte und diese jetzt mit Zinsen und Erstattung der Unkosten zurückzahlen soll. Das Tribunal fordert dem Amtmann von Poel, Hans Burmeister, am 21.09. auf, der Kl.in zu ihrem Recht zu verhelfen. Am ??.09. erklärt Westing, dem Rauburg und seiner Witwe nichts mehr schuldig zu sein, sondern das Geld bereits bezahlt zu haben. Er belegt dies mit einer Bestätigung des Bauernmeisters Schwartze und bittet, ihn von der Klage zu entbinden. Das Tribunal teilt der Kl.in dies am 21.10.1661 in Kopie mit, weiteres erhellt nicht.
Alte Signatur: Wismar Z 5 (W Z 1 n. 5)
Laufzeit: 21.09.1664-21.10.1664
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Bestätigung des Bauernmeisters Claus Schwartze über erfolgte Bezahlung Westings vom 24.09.1664
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Kläger: (2) Maria Juliana von Ziegenhorn, Witwe des Küchmeisters auf Poel N N Rauburg
Beklagter: einige Einwohner auf Poel, vor allem Claus Westing zu Neuendorf

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3902


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3903
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar Z 7 (W Z 1 n. 7)
Laufzeit: (1681-1690) 26.07.1690-04.03.1693
Fallbeschreibung: Jacob Zube, angestellt in der Wismarer Lizentkammer, hat am 08.03.1681 sein Testament errichtet, in dem er den Bekl. über alles, was sie bisher bekommen hatten, 200 Mk. lüb. vererbt, den Rest seines Vermögens aber den Kl.n zugesprochen hat. Die Bekl. haben dieses Erbe angenommen und erst nach dem Tod der zweiten Frau Zubes neue Ansprüche geltend gemacht. Sie bitten das Ratsgericht, das väterliche Testament für nichtig zu erklären und verlangen die Vorlage eines Erbinventars. Das Ratsgericht verurteilt die Kl. entsprechend zur Vorlage eines solchen Inventars, wogegen sie vor dem Tribunal querulieren und darauf verweisen, daß die Bekl. das Erbe zunächst angetreten und nun nicht das Recht zu nachträglichen Forderungen aufgrund eines Erbinventars hätten und bitten, das Ratsgerichtsurteil zu korrigieren. Am 28.07. bitten die Bekl. um schnelle Entscheidung in dem Fall, am 07.11.1690 fordert das Tribunal das Ratsgericht zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 19.01.1661 bitten Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 23.01. auf den 10.02.1691 ansetzt. Am 23.01.1693 hebt das Tribunal die Beschlagnahme auf das Erbe auf und stellt es den Bekl. frei, besser als bisher ihre Ansprüche auf das Erbe zu beweisen. Am 12.03.1693 erklären die Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil einlegen zu wollen, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 04.03.1693 erhalten. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 30.06.1690; Ratsgerichtsurteil vom 25.06.1690; Auszug aus dem Testament des Jacob Zube vom 08.03.1681; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 25.11.1690; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. v. Bremen vom 19.01.1691 und der Kl. für Dr. Oldenburg vom 17.01.1691
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1690 2. Tribunal 1690-1693 3. Tribunal 1693
Kläger: (2) Philipp und Jochim, Gebrüder Zube (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Rathke Jochimsohn und Jochim Schade als Vormünder der Kinder aus erster Ehe des Martin Holweg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johannes Oldenburg (A & P) Bekl.: Dr. N N Zinck (A), Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3903


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3904
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Schadensersatz: Nach Bitten des Kl.s vom 15.03. und 24.04. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 16.03. und 27.04. legt der Kl. am 08.06. seinen Schriftsatz vor. Im Jahre 1695 ist er vom Bekl. wegen "Verwahrlosung eines Bohts Sects und Vaßes Spanischen Weines" vor dem Gewett verklagt worden. Sein Postknecht habe sich mit Wein aus Lübeck auf dem Weg nach Wismar betrunken, sei mit dem Wagen umgestürzt und habe damit den Sekt verdorben. Das Gericht weist den Bekl. zur Vorlage von Beweisen an, wogegen dieser restitutio in integrum ergreift und als das Gewett sein Urteil bestätigt an das Ratsgericht appelliert, wo er mit Zeugenaussagen beweist, daß die Weine in vollen, unbeschädigten Fässern auf den Postwagen gesetzt worden seien. Daraufhin wird der Kl. vom Ratsgericht in zwei Instanzen zur Leistung von Schadensersatz verurteilt und appelliert gegen dieses Ratsgerichtsurteil. Er zweifelt die Aussagen der Lübecker Zeugen an und beschuldigt den seit Hamburg mitreisenden Küper, der so betrunken war, daß ihm das Faß vom Wagen gefallen ist, für den entstandenen Verlust. Das Tribunal fordert am 02.11. die Akten der Vorinstanz an, die am 26.11.1697 eingehen und um deren Eröffnung der Kl. am selben Tag bittet. Am 31.03.1698 und o.D. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1698 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 25.11. ergreift der Kl. Rechtsmittel gegen das Urteil, bittet aber zunächst und am 07.01.1699 um Fristverlängerung, die er am 26.11.1698 erhält. Am 09.01.1699 beharrt er auf der Unschuld seines Knechtes und der Schuld des aus Hamburg mitgereisten Küpers, bittet um erneutes Zeugenverhör Weitendorfs und Buchenhauers, das Tribunal nimmt dies am 10.01. zur Entscheidung an. Am 24.04. und 15.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.10. wird der Bekl. zur Erwiderung aufgefordert. Am 30.11. bietet der Kl. den geforderten Eid wegen seiner Bedürftigkeit an, das Tribunal setzt am 05.12. den 12.12.1699 zur Eidesleistung an und nimmt diesen ab. Am 14.03.1700 antwortet der Bekl. und weist die Anklage des Kl.s zurück. Das Tribunal fordert den Kl. am 16.03. zur Erwiderung auf, die am 17.05. eingeht und in der dieser seine Forderungen bekräftigt und den Beweis fordert, daß der Sekt durch das Umfallen des Wagens verdorben sei. Das Tribunal fordert am 18.05. die Antwort des Bekl., die am 21.08. eingeht und in der der Bekl. seine Argumente wiederholt. Am 01.09.1700 schließt das Tribunal die Akten, am 24.01.1701 lädt das Gericht die Parteien auf den 18.02. zu einem Vergleich vor, dessen Ausgang nicht erhellt. Am 04.01.1703 werden die Akten an das Ratsgericht zurückgegeben.
Alte Signatur: Wismar Z 11 (W Z 1 n. 11)
Laufzeit: (1683-1696) 15.03.1697-27.01.1701 (1703)
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 17.12.1696; Ratsgerichtsurteil vom 09.12.1696; von Notar Erich Schilling aufgenommene Zeugenaussagen von Johann Weitendorf und Hans Hinrich Buchenhauer vom 11. und 12.05.1697 sowie von Hans Jürgen Großkunst vom 20.11.1697; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.11.1697; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 01.12.1697 und des Bekl. für Dr. von Bremen vom 09.01.1700; Articuli Probatoriales für Johann Weitendorf und Hans Hinrich Buchenhauer; Auszug aus dem Vergleich, den das Tribunal zwischen den Räten zu Wismar und Lübeck wegen der Postfahrten zwischen beiden Städten getroffen hatte, vom 10.07.1683; Auszug aus dem Schreiben des I. Münch an seinen Sohn Johann Anselm Münch, früherer Küper des Bekl.; Kostenabrechnung des Johann Anselm Münch über eine Reise für Bekl. zum Einkauf von Weinen in Moosbach vom 22.02.1695 (152 fl. 35 s); Formula Juramenti für Kl. mit Protokoll der Eidesleistung vom 12.12.1699; Obligation des Johann Anselm Wunsch vom 07.05.1695; von Notar Christian Koch aufgenommene Aussage des Fuhrmanns Martin Loke vom 06.03.1700
Instanzenzug: 1. Gewett 1695 2. Gewett 1695 3. Ratsgericht 1696 4. Ratsgericht 1696 5. Tribunal 1697-1698 6. Tribunal 1698
Kläger: (2) Joachim Zube (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Daniel Wolff (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P), seit 14.03.1700: Christian Michaelis (A), Dr. Friedrich Anthon (P), seit 21.08.1700: Dr. Jochim Hinrich Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3904


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3905
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar Z 12 (W Z 1 n. 12)
Laufzeit: (1701) 12.02.1701-04.05.1702 (1702)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 12.02.1701 um Fristverkürzung für den Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal den Kl. am 14.02. zur Vorlage seines Schriftsatzes binnen 3 Wochen auf. Am 04.03. trägt Zink vor, daß zwischen den Parteien ein Streit um die Aufteilung des Erbes seiner Frau entstanden sei, nachdem ein Schreiben der Verstorbenen gefunden worden sei, das 6 Jahre vor der Heirat mit Kl. aufgesetzt und nicht gerichtlich oder notariell bestätigt worden ist. Wegen der darauf gründenden Forderungen der Bekl. soll der Kl. entweder sein Haus räumen oder die 800 Rtlr, die jemand anders dafür geboten hat, bezahlen. Der Kl. bittet das Tribunal um Berichtigung dieses Urteils und Bestätigung des unbekümmerten Besitzes des Hauses. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 07.06. zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 17.10. ein, am selben Tag bitten die Parteien um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 21.10. auf den 04.11.1701 ansetzt. Am 24.01.1702 bitten die Parteien, am 27.01. die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 01.05.1702 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 05.07.1702 sendet es die Akten zurück an den Rat.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 19.01.1701; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Appellation vom 20.01.1701; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 30.06.1701; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. v. Bremen vom 15.10.1701 und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 08.01.1702
Instanzenzug: 1. Vormundschaftsgericht 1700 2. Ratsgericht 1700-1701 3. Tribunal 1701-1702
Kläger: (2) Christian Zink, Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Ladendorf und Johann Jahn als Vormünder des Jeremias Haare (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3905


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3906
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Kauf eines Hauses
Alte Signatur: Wismar Z 13 (W Z 1 n. 13)
Laufzeit: (1701) 13.05.1701-02.12.1701
Fallbeschreibung: Die Parteien setzen sich wegen Kauf des Hauses der verstorbenen Ehefrau des Kl.s auseinander. Bei einem Termin vor dem Ratsgericht hatten die Bekl. 750 Rtlr geboten, vom Ratsgericht war der Kl. augefordert worden, 800 Rtlr für das Haus zu bezahlen. Daraufhin hat der Kl. einen Käufer für das Haus gesucht und in dem Schuster Peter Winckelmann gefunden. Ladendorf verhindert den Kauf jedoch, da er für seine Mündel 300 Rtlr fordert, woraufhin Winckelmann vom Kauf zurücktritt. Auf Bitte der Bekl. wird der Kl. vom Ratsgericht aufgefordert, mit dem Haus alles im status quo zu belassen, bis sich die Parteien völlig darüber verglichen haben. Der Kl. bittet das Tribunal um Prüfung der Akten der Vorinstanz und Anberaumung eines Vorbescheides, bei dem der Fall möglichst rasch entschieden werden soll. Das Tribunal fordert den Anwalt des Kl.s am 12.07. zur Vorlage eines ordentlichen Antrags auf. Dieser geht am 25.07. ein, das Tribunal erneuert seine Forderung nach einem ordentlichen Schriftsatz am darauffolgenden Tag. Am 23.08. bitten die Bekl. um schnelle Entscheidung der Sache, da das Haus ihren Mündeln zustehe und die Zuschreibung durch die Klage des Kl.s nur verzögert werde. Die Bekl. bitten daher, den Kl. zur Vorlage eines ordentlichen Schriftsatzes binnen 8 Tagen aufzufordern, das Tribunal setzt dem Kl. am 24.08. eine 14tägige Frist. Am 30.08. legt der Kl. erneut einen Schriftsatz vor, das Tribunal eröffnet den Prozeß nicht, sondern verweist ihn am 02.12.1701 an das Ratsgericht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Befragung der Zeugen Baltzer Jäger und Jochim Reimers sowie Appellation vom 10.05.1701; Ratsgerichtsurteil vom 27.04.1701; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Gesprächsnotizen mit Hinrich Ladendorf vom 20.12.1700 und 12.04.1701
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1701 2. Tribunal 1701
Kläger: (2) Christian Zinke, Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Ladendorf und Johann Jahn als Vormünder des Jeremias Haare (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3906


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3907
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufnahme ins Amt
Alte Signatur: Wismar Z 14 (W Z 1 n. 14)
Laufzeit: (1705) 11.08.1705-12.08.1705
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Nebenbekl. vom 11.08. um Fristverkürzung für die Kl. zum Einreichen ihrer Appellation, fordert das Tribunal die Kl. am 12.08.1705 auf, ihren Schriftsatz binnen 14 Tagen einzureichen oder zu gewärtigen, daß das Ratsgerichtsurteil, das dem Bekl. das Bürgerrecht in Wismar verleiht, in Kraft tritt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Supplik der Kl. an das Ratsgericht (o.D.); von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.08.1705
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1705 2. Tribunal 1705
Kläger: (2) Älterleute und gesamtes Amt der Zimmerleute
Beklagter: Nicolaus Elscher sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar als Nebenbekl.
Anwälte: Nebenbekl.: Friedrich Wagner (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3907


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3908
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar Z 15 (W Z 1 n. 15)
Laufzeit: (1707) 03.11.1707-04.11.1707
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 03.11. um Fristverkürzung für den Kl. zum Vortragen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil setzt das Tribunal dem Kl. am 04.11.1707 eine 14tägige Frist, weiteres erhellt nicht. Es geht um die Entscheidung, ob der Kl. lieber ein auf 550 Rtlr taxiertes Haus oder Geld aus dem Erbe nehmen wolle, das Ratsgericht hatte das Haus den Bekl. zugesprochen und für alle weiteren Streitigkeiten einen Vorbescheid angesetzt.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 24.08.1707
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1707 2. Tribunal 1707
Kläger: (2) Peter Zesche (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Wilhelm Lembcke als Vormund der Maria Elsheimer (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3908
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