- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
|
Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.06. 1. Kläger F ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0031 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung fiskalischer Strafen Alte Signatur: 290/7 Laufzeit: (1746) 03.10.1746-10.07.1748 Fallbeschreibung: Das Tribunal dem Bekl. im Fall Nr. 0031 am 11.03. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe verboten, mit dem Mühlenbau fortzufahren, am 20.05. hatte es bei 400 Rtlr Strafe verboten, das Bauholz zum Zingst zu transportieren. Da der Bekl. gegen beide Mandate verstoßen hat, fordert der Kl. die Bezahlung der Strafgelder. Das Tribunal lädt den Bekl. am 04.10. auf den 15.11. vor. Dieser bittet am 14.11. um Fristverlängerung, die er am 15.11. erhält. Am 19.12. rechtfertigt sich der Bekl., er habe mit Zustimmung der Kgl. Kammer gehandelt und den Transport des Bauholzes organisiert, bevor er die Mandate erhalten habe, weshalb er bittet, ihm die Strafe zu erlassen. Das Tribunal fordert den Kl. am 20.12.1746 zur Erwiderung auf, die am 21.02.1747 eingeht und in der der Kl. auf der Strafe besteht. Das Tribunal fordert am 22.02. Antwort des Bekl., am 26.09. bittet der Kl. um erneutes Mandat an Bekl., das am 27.09.1747 erlassen wird. Am 27.01.1748 bittet der Kl. um das Urteil. Daraufhin schließt das Tribunal am 29.01.1748 die Beweisaufnahme. Am 24.03. erklärt der Bekl. erneut, er habe nicht wissentlich und vorsätzlich gegen die Mandate des Tribunals gehandelt und bittet um Straferlaß. Am 29.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 08.07.1748 erläßt das Tribunal dem Bekl. die Strafe, verurteilt ihn jedoch zur Kostenerstattung für den Fiskal Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Gottfried Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.11.1746; Bescheid der Kgl. Kammer vom 09.05.1746; von Notar J.U. Helwig aufgenommene Befragung der beiden zu Zingst wohnenden Untertanen Hinrich Parow (44 bzw. 49 Jahre alt) vom 16.12.1746; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Zylius vom 11.07.1748 Instanzenzug: 1. Tribunal 1746 Kläger: (2) Fiskal des Tribunals Beklagter: Johann Classen, Müller Anwälte: Bekl.: N N Dahlmann (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 24.03.1748: Johann Lucas Kühl (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0031 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0043 Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Holzungsgerechtigkeit Alte Signatur: 920/14 Laufzeit: 07.06.1752-16.12.1752, 14.06.1756 Fallbeschreibung: Kl. bittet darum, den Bekl. wegen Holzdiebstahl, Störung der Sonntagsruhe und Übertretung der Policeyordnung vorzuladen und ihn zur Bezahlung der 100 Rtlr Strafe nebst den fiskalischen Kosten zu verurteilen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 08.05. auf, am 01.09. vor dem Tribunal zu erscheinen und die Strafe zu bezahlen. Am 01. und 30.09. bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die er am 02.09. und 02.10. erhält, am 02.11. weist er die Klage zurück. Das Tribunal fordert den Kl. am 08.11. zur Erwiderung auf, der am 15.12. um Fristverlängerung bittet, die er am 16.12.1752 erhält. Am 14.06.1756 bittet der Kl. um ein Mandat an Bekl., die von ihm verwirkten Strafen von insgesamt 500 Rtlr zu bezahlen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 15.06. zur Erwiderung auf. Am 16.10. bittet der Kl. um erneuertes Mandat an Bekl., das am 19.10. ergeht. Am 30.11. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 02.12.1756 erhält. Am 24.01.1757 beteuert Kl. erneut seine Unschuld und bittet, ihn von der Strafe zu entbinden. Das Tribunal schließt am 26.01. die Beweisaufnahme. Am 25.04. setztd as TRibunal das Urteil in der Angelegenheit bis zum Entscheid in der Hauptsache aus. Instanzenzug: 1. Tribunal 1752 Kläger: (2) Fiskal des Tribunals Beklagter: Adolf von Baerenfels, Referendar am Greifswalder Hofgericht Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0043 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0079 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung einer Strafe Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 295 Laufzeit: 14.09.1767-09.12.1767 Fallbeschreibung: Der Kl. wendet sich dagegen, daß der Bekl. trotz im Vorjahr erzielten Vergleichs (Nr. 0077) die Schmiede hat weiter ausbauen und in Betrieb nehmen lassen und bittet darum, das 1763 vom Konsistorium ausgesprochene Verbotsmandat über 50 Rtlr zu vollstrecken und ihm die Prozeßkosten zu ersetzen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 15.09. Am 20.10. weist der Bekl. die Klage zurück und erklärt, er sei 1763 noch gar nicht Besitzer von Teschvitz gewesen, sondern sein Vater, der ihm nichts von dem Fall erzählt habe. Das Tribunal fordert den Kl. am 23.10. zur Erwiderung auf, der am 27.11. beseht der Fiskal auf der Bestrafung des Kl.s und erreicht am 08.12.1767 ein Mandat an diesen, sich binnen 6 Wochen mit dem Kl. zu vergleichen oder am 26.01.1768 einen Eid vor dem Tribunal abzulegen, daß er von dem Mandat des Konsistoriums nichts gewußt habe. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung des Kl.s (1 Rtlr 16 s) Instanzenzug: 1. Tribunal 1767 Kläger: (2) Fiskal des Tribunals Beklagter: N N von Barnekow, Sohn des Kapitäns Georg Christoph von Barnekow zu Kubbelkow und Teschvitz Anwälte: Bekl.: Landsyndikus Haselberg (A), Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0079 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0184 Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Nichterfüllung eines Vergleichs Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 419 Laufzeit: (1768-1770) 16.08.1770-03.10.1770 Fallbeschreibung: Bei einem Vergleich vom 14.06.1758 hat der Bekl. zugesagt, die auf Brönkow haftenden Schulden in Höhe von 11610 Rtlr zu übernehmen und dem Kl. die Schuldbriefe binnen 5 Jahren zurückzugeben. Der Bekl. hat in den zurückliegenden Jahren aber nur 200 Rtlr bezahlt, so daß die Gläubiger von Brönckow sich nun an den Kl. und dessen Güter halten. Dieser verklagt den Bekl. vor dem Pommerschen Hofgericht auf Einhaltung des Vergleichs und bittet, ihn ansonsten in das Gut Thurow einzusetzen. Das Hofgericht erläßt 1768 ein entsprechendes Mandat, das dem Bekl. die Ausführung binnen 6 Wochen auferlegt. Der Bekl. ergreift dagegen Rechtsmittel vor dem Hofgericht, der Kl. drängt auf eine Entscheidung, wird aber auf einen bevorstehenden Vergleich zwischen dem Bekl. und seinen Gläubigern, der vor dem Hofgericht vermittelt wird, verwiesen. Der Kl. verlangt vor diesem Vergleich jedoch eine grundsätzliche Entscheidung in diesem Fall. Er argumentiert, daß sich die anderen Gläubiger an ihn halten würden und will vorher das Verhältnis zu seinem Bruder geklärt wissen. Der Kl. bittet daher um ein Reskript an das Hofgericht, seinen Fall umgehend zu entscheiden und erhält dieses am 27.09.1770. Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Hofgerichts vom 08.11.1768 und 12.07.1770 Instanzenzug: 1. Tribunal 1770 Kläger: (2) Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf Beklagter: Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow Anwälte: Kl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0184 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0185 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Umsetzung eines Vergleichs Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 419 Laufzeit: (1770-1771) 22.01.1771-11.12.1771 Fallbeschreibung: Beim Tod des Vaters im Jahre 1744 fielen an die Parteien die Güter Thurow, Strelow, Voigtsdorf, Dannenholz und Oelzdorf. Bis 1752 wirtschaftet der Bekl. allein auf den Gütern, während der Kl. in England und Frankreich ist. In dieser Zeit wird Brönckow auf Kredit gekauft. Die Brüder teilen den Besitz, der Kl. erhält Thurow und Strelow, die auf 30.000 Rtlr gesetzt werden, der Bekl. die restlichen, auf 36.000 Rtlr gesetzten Güter. Der Kl. übernimmt zudem 17.625 Rtlr Schulden, die zum Ankauf Brönckows aufgewendet worden waren und verspricht, die Gläubiger binnen 5 Jahren zu befriedigen. Wegen Viehsterbens kann der Kl. diese Verpflichtungen nicht erfüllen, stattdessen versucht sein Bruder, vor dem Hofgericht seinen Konkurs herbeizuführen, um Thurow und Strelow aus der Konkursmasse heraus zu kaufen. Der Kl. legt gegen das Hofgerichtsurteil, das ihm Bezahlung der Schulden auferlegt, Rechtsmittel ein und appelliert schließlich gegen das Hofgerichtsurteil an das Tribunal. Er erklärt, in dem Vergleich übervorteilt worden zu sein, argumentiert, die Aufteilung der Güter sei ungerecht gewesen, da sein Bruder Brönckow allein bereits für 34.000 Rtlr verkauft habe und er von dieser Summe nichts abbekommen habe, obwohl er für die Schulden aus dem Ankauf haften müsse und bittet, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 08.03.1771 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 15.04. bittet der Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Akten, am 02.07.1771 teilt der Kl. mit, er habe sich mit dem Bekl. geeinigt und bittet um Aussetzung des Prozesses. Das Tribunal nimmt den Vergleich am 03.07. ad acta. Am 09.12. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 09.12. auf den 11.12.1771 ansetzt und durchführt. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Franz Johann Friedrich Eichmann aufgenommene Appellation vom 22.11.1770; Urteil des Greifswalder Hofgerichts vom 12.11.1770; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 20.03.1771; Vergleich der Prozeßparteien vom 30.03.1771 Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1768 2. Pommersches Hofgericht 1768-1770 3. Tribunal 1770 Kläger: (2) Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Christian Nicolaus Schlichtkrull (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0185 |
|