-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  12.: 1. Kläger L
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L
186 Gerichtsakten «   31   -   40   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1871
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verleihung des Freimeisteramtes für Anna Segebade
Alte Signatur: Wismar L 10 (W L 1 n. 10)
Laufzeit: 02.09.1662
Fallbeschreibung: Kl. bitten darum, Anna Segebade die Freimeisterschaft im Raschmachen zu verleihen. Sie hatten 30 Jahre lang in Wismar gearbeitet, können seit jüngstem von den Wismarer Raschmachern jedoch keine Arbeit mehr erhalten und haben deshalb die Stadt verlassen. Zu Lebzeiten des 1. Mannes der Segebade hatten sie für diesen gearbeitet und hoffen nun, ihr Auskommen wieder in Wismar zu finden, wenn seine Witwe die Freimeisterschaft erhält. Eine Antwort des Tribunals erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1662
Kläger: (2) Jochim Ladewich, Marten Willert, Jochim Witte und Hinrich Bringmann, Raschmachergesellen
Beklagter: Raschmacheramt zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1871


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1873
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium de non exequendo poenale Auseinandersetzung um Fälligkeit einer Bürgschaft
Alte Signatur: Wismar L 12 (W L 1 n. 12)
Laufzeit: (1664-1667) 02.11.1667-06.11.1667 (20. Jahrhundert
Fallbeschreibung: Asmus Lembke hatte 1664 eine Bürgschaft für den Müller auf Poel übernommen, die der Bekl. nun eingeklagt hat und vollstrecken lassen will. Kl. gibt an, daß das angebliche Fälligwerden dieser Bürgschaft auf falschen Preisberechnungen des Bekl. beruhe. Kl. bittet Tribunal, Bekl. die Vollstreckung zu verbieten und ihn stattdessen den Müller vor das Tribunal fordern und seinen Vater als Zeugen laden zu lassen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 05.11.1667.
Prozessbeilagen: (7) Zahlungsaufforderung Hannolts an Asmus Lembke vom 31.10.1667; Bürgschaft Lembkes für den Müller auf Poel vom 29.02.1664; maschinenschriftliche Zusammenfassung (20 Jh.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1667
Kläger: (2) Gabriel Lembke namens seines Vaters Asmus Lembke
Beklagter: Johann Paul Hannolt, Amtmann zu Poel

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1873


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1874
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Rückzahlung eines Honorars
Alte Signatur: Wismar L 14 (W L 1 n. 14)
Laufzeit: (1670) 31.05.1670-08.06.1670
Fallbeschreibung: Petersen hatte für Kl. an einem Fall gearbeitet und dafür Honorar in Höhe von 14 Rtlr verlangt. Durch seinen Tod vor Ende des Prozesses hat er den Fall aber nicht fortsetzen können, die Gebühren somit nicht verdient. Kl. bittet, die Erben zur Rückzahlung der zuviel gezahlten Gebühren aufzufordern. Das Tribunal erläßt am 01.06.1670 ein entsprechendes Mandat.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Petersens an Jasper von der Lühe vom 05.03.1670; von Notar Jacob Paris aufgenommene Zeugenbefragung des Hausknechtes des Kl.s, Hartwig Schlecht, vom 17.05.1670
Instanzenzug: 1. Tribunal 1670
Kläger: (2) Jasper von der Lühe auf Mulsow
Beklagter: Witwe und Erben des Dr. Ambrosius Petersen, Prokurator am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1874


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1875
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Amtshilfe bei gerichtlicher Untersuchung
Alte Signatur: Wismar L 16 (W L 1 n. 16)
Laufzeit: (1670-1671) 16.02.1671-13.03.1671
Fallbeschreibung: Die Schweriner Justizkanzlei bittet im Namen des Kl.s darum, zwei Zeugen aus Neukloster zu vernehmen, die seine Frau in einem Prozeß vor der Parchimer Justizkanzlei wegen angeblicher Zauberei mit ihren Aussagen entlastet haben. Das Tribunal weist den Amtmann auf Neukloster, Hans Lampe, am 20.02. an, die Befragung im Beisein eines am Tribunal immatrikulierten Notars durchzuführen und Bericht zu erstatten. Am 23.02. bittet Kl., Verordnete des Parchimer Gerichts zu der Zeugenbefragung zuzulassen, um ihm Kosten zu ersparen, das Tribunal sendet am 26.02. ein entsprechendes Schreiben an Justizkanzlei. Am 08.03. bittet Kl., erneutes Zeugenverhör umgehend erfolgen zu lassen, am 13.03.1671 erneuert er sein Gesuch, am 20.03.1671 weist das Tribunal Hans Lampe entsprechend an.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Tribunal vom 14.02.1671; Schreiben Lüders an die Justizkanzlei Schwerin (o.D.); Fragen, die Zeugen vorgelegt werden sollen; Urteil der Schweriner Kanzlei vom 14.02.1671; von Notar Johannes Wagner aufgenommenes Protokoll des Zeugenverhörs in Neukloster vom 31.05.1670; Citation der Schweriner Kanzlei an Stadtvogt und Assessoren zu Parchim vom 14.02.1671; Aussage des Amtmanns zu Neukloster Hans Lampe vom 07.03.1671
Instanzenzug: 1. Tribunal 1671
Kläger: (2) Martin Lüder namens seiner Ehefrau, Bürger und Branntweinbrenner zu Parchim
Beklagter: Gericht zu Parchim

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1875


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1877
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um beschlagnahmten Tabak und Strafgeld
Alte Signatur: Wismar L 19 (W L 1 n. 19)
Laufzeit: (1674) 21.08.1674-03.10.1674
Fallbeschreibung: Kl. war nach Wismar gekommen, um Schulden einzutreiben und hatte nebenbei 2 Fässer Tabak zum Verkauf bei sich. Einige Proben hat er an eine Frau gegeben, die Käufer dafür finden sollte. Wegen dieser Proben ist er vor dem Gewett verklagt worden, da er die fälligen Abgaben nicht gezahlt hat und zu 50 Rtlr Strafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat er vor dem Ratsgericht appelliert. Da dieses das Urteil der Erstinstanz bestätigt hat, wendet er sich an das Tribunal und macht geltend, er habe nichts von dem Verbot gewußt, in Wismar Proben zu verteilen. Das Tribunal weist das Ratsgericht am 15.09.1674 an, Kl. die Strafe zu erlassen.
Prozessbeilagen: (7) von Notaren Jacob Paris und Johannes Wagner aufgenommene Verhörprotokolle der Anna Ballhorn vom 28. und 29.04.1674, des Jacob Gildemeister und Jürgen Hasenfang vom 02.05.1674, des Peter Badendieck vom 08.05.1674 und des Jochim Prieschow vom 09.05.1674; Protokoll der Sitzungen im Gewette vom 24. und 25.04.1674; Appellation Lindemanns vor dem Ratsgericht, Zeugnis Hans Schultz für Lindemann vom 13.08.1674; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 25.05.1674; Ratsgerichtsurteil vom 20.05.1674; Summarischer Gegenbericht" des Kl.s (o.D.); Bürgschaft des David Draguhn vom 04.05.1674
Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1674 2. Ratsgericht 1674 3. Tribunal 1674
Kläger: (2) Joachim Hinrich Lindemann zu Lübeck, Handelsdiener des Hans Schultz daselbst (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Marcus Burmester und Hinrich Tancke als Verordnete des Gewettes (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Peter Cluessen (A), Dr. Henning Christoph Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1877


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1878
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar L 21 (W L 1 n. 21)
Laufzeit: (1684-1686) 19.04.1686-08.07.1686, 1687-1688
Fallbeschreibung: Kl. ist am 19.01.1685 in Hamburg als Hauslehrer der Söhne des Bekl. angestellt worden und hat bis Dezember des Jahres nur 4 Rtlr 16 s erhalten, obwohl er den Söhnen täglich 6 bis 8 Stunden Unterricht erteilt hat. Er bittet das Tribunal, ihm zu seinem Lohn und seinen Ausgaben in Höhe von 96 Rtlr 19 s zu verhelfen. Tribunal fordert Kl. am 19.04. zur Vorlage einer Rechnung auf. Am 18.05. bittet Bekl. zunächst um Mitteilung des Schriftsatzes des Kl.s, den er am 21.05. erhält. Am 20.05. legt Kl. seine Rechnung vor und bittet Bekl. zur Bezahlung anzuweisen. Das Tribunal erläßt am 21.05. ein Mandat cum clausula. Am 12.06. streitet Bekl. jedoch um die Höhe des Lohnes und bereits erfolgte Zahlungen, über die er Aufstellung vorlegt. Das Tribunal fordert Kl. am 14.06. zur Erwiderung auf. Diese geht am 21.06. ein, Kl. besteht auf seiner Forderung und weist Vorwürfe des Bekl. zurück. Am 22.06. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf, am 22.06. bittet Kl. darum, Bekl., der aus Wismar abreisen will, zur Stellung einer Kaution für seine Forderungen anzuweisen. Am 30.06. weist Bekl. die Forderungen erneut zurück, das Tribunal schließt die Beweisaufnahme daraufhin am 03.07.1686. Am 07.10.1687 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.01.1688 setzt das Tribunal den Lohn schließlich auf 80 Rtlr fest, zieht den bereits gezahlten Lohn davon ab und weist die Zahlung aus der Kaution des Bekl. an.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus mehreren Schreiben des Generalmajors von Vick an Lemmayer vom 11. und 22.02., 06.05.1685 und vom 17.03.1686; Zeugnisse für die Arbeit Lemmayers von mehreren Kollegen: J.G. Meurer, Theodor Röph, Magister Johann Conrad Helsing, Reinert Solcher, alle aus Hamburg vom 19.03.1686; Schreiben Lemmayers an Vick vom 27.03.1686 und o.D.; Schreiben Reinnert Sölschers zu Hamburg an Kl. vom 12.02.1686; der C.G. Werin aus Hamburg an Vick vom 01.06.1685; Schreiben der Söhne Nicolaus Heinrich und Georg Leonhart von Vick an ihren Vater vom 26. und 28.05.1686; Aussage des Magister Christian Keil, Pastor zu Ottensen vom 26.05.1686; Rechnung über bereits gezahlten Lohn an Kl. (32 Rtlr 19 s); Arbeitszeugnisse für Lemmayer von Christoph Andreas Weingab zu Berka vom 09.11.1684 und von Magister Theophil Rößer zu Vinaria vom 16.11.1684, Quittung Lemmayers über von Bekl. empfangene 5 Rtlr 13 s; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 19.06.1686
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686-1688
Kläger: (2) Tobias Lemmayer, Hauslehrer in Hamburg
Beklagter: Heinrich von Vick, Generalmajor und Landeshauptmann
Anwälte: Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1878


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1879
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Wechselschulden
Alte Signatur: Wismar L 23 (W L 1 n. 23)
Laufzeit: (1686) 28.09.1686-06.11.1686
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. bereits 1682 wegen Wechselschulden in Höhe von 200 Rtlr vor dem Wismarer Ratsgericht verklagt, sein Geld jedoch nicht erhalten, da Bekl. behauptet, er habe Kl. bereits teilweise zufriedengestellt, für den Rest sei Kl. auf die Wechselschuld eines Stettiner Kaufmanns verwiesen worden und habe diese akzeptiert. Beweise für diese Behauptungen hat Bekl. bisher nicht erbracht - da das Ratsgericht ihm in seinem Urteil vom 28.08.1686 aber erneut die Möglichkeit einräumt, diese beizubringen, appelliert Kl. an das Tribunal und bittet darum, ihm seine Schulden und Unkosten ersetzen zu lassen. Eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 06.11.1686 bittet Dr. Anthon darum, Parteien etwas Zeit für eine Schlichtung einzuräumen und die Appellation erst dann fortführen zu dürfen, wenn die gütliche Einigung mißglücken sollte. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 28.08.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 06.09.1686
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1686 2. Tribunal 1686
Kläger: (2) Jochim Lütkens, Bürger und Seidenhändler aus Hamburg
Beklagter: Gödert Prösche
Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1879


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1880
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um eine vorenthaltene Amme
Alte Signatur: Wismar L 24 (W L 1 n. 24)
Laufzeit: 16.12.1687-17.12.1687
Fallbeschreibung: Ehefrau des Kl.s ist von Zwillingen entbunden worden, kann diese aber nicht beide nähren, weshalb Kl. in Klütz eine Amme angestellt und mit einem Wagen abholen lassen hat. Er mußte jedoch erfahren, daß Amme von Bekl. abgeworben wurde und bittet das Tribunal, dem Bekl. zu befehlen, daß er die Amme bei ihm Dienst tun lasse. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Erwiderung auf, die unmittelbar eingeht und in der er antwortet, er habe die Amme bereits vor 3 Wochen verpflichtet, diese habe Kl. bei ihrer Ankunft in Wismar und nach Antritt des Dienstes das gezahlte Handgeld zurückzahlen wollen, der habe es aber nicht genommen. Bekl. bittet am 17.12.1687, ihm die Amme zu lassen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1687
Kläger: (2) Ulrich Langhoff, Schneider zu Wismar
Beklagter: Dr. Johannes Oldenburg, Prokurator am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1880


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1881
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Wechselschulden
Alte Signatur: Wismar L 25 (W L 1 n. 25)
Laufzeit: (1685-1690) 13.09.1690-05.12.1692
Fallbeschreibung: Die Witwe und Erben Peter Marquardts hatten mit dem Bruder des Bekl., Lorentz Wolters zu Danzig, in einem Wechsel vereinbart, Bekl. 600 Rtlr auszuzahlen. Kl. hatte den Wechsel akzeptiert, aber sein aus Danzig kommendes Schiff und Gut bei Unwetter eingebüßt. Als Bekl. deshalb vor Ratsgericht klagte, hat Kl. ihm angeboten, ihn mit Gütern, die er in Danzig zu stehen hatte, zu entschädigen. Dies akzeptiert Bruder des Bekl.. und fordert zusätzlich 3 Tonnen Mumme. Als deren Auslieferung sich wegen Aufenthalts des Kl.s in Livland verzögert, klagt er erneut vor dem Ratsgericht und fordert sein Geld. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung des Wechsels samt Zinsen und Unkosten innerhalb von 3 Wochen. Dagegen queruliert Kl. vor dem Tribunal, das am 12.12.1690 die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht anfordert. Der Rat wehrt sich am 04.02.1691 gegen die Querel und beschwert sich über den Mißbrauch des Rechtsmittels, das Tribunal erklärt am 13.03., sich dazu nach Prüfung der Akten der Vorinstanz äußern zu wollen. Am 28.04. bittet Kl., Rat zur Einsendung der Akten anzuhalten und erhält am 01.05. entsprechendes Reskript. Am 06.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 11.07. erhält. Am 04.09. werden die Akten eröffnet, am 03.10. beschuldigt Bekl. den Kl. der "falsa narrata", das Tribunal sagt am 07.10. zu, dies beim Urteil zu berücksichtigen. Am 30.11. beschwert sich Kl., daß ihm Schriftsätze des Bekl. nicht mitgeteilt worden seien und er deshalb nicht darauf geantwortet habe, was er zu berücksichtigen bittet. Am 11.01.1692 legt Kl. weitere Beweise für seine Forderung vor, am 16.01. erbittet Bekl. Prozeßbeschleunigung. Am 18.01. lädt das Tribunal Parteien auf den 12.02. zu einem Vergleich vor, am 10.02. verweigert Bekl. den Vergleich und erbittet Urteil, am 20.02. erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einreichen abschließender Bemekrungen, erhält diese aber nicht. Am 22.02.1692 verurteilt das Tribunal Kl. und dessen Anwalt zu 6 Rtlr Strafe wegen "mißbrauchten beneficii" und verweist den Fall an den Rat zurück. Kl. ergreift dagegen am 01.03. das Remedium impugnativum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am 03.03. verwehrt wird. In einem undatierten Schreiben bittet Kl. erneut um Fristverlängerung für eine Reise nach Riga, die ihm am 19.04. verwehrt wird. Am selben Tag lehnt das Tribunal die Annahme der "Paritionsschrift" des Kl.s als "unförmlich" ab und trägt ihm auf, binnen 3 Wochen einen ordentlichen Schriftsatz vorzulegen. Dem folgt Kl. am 09.05. mit einer ausführlichen Begründung seiner Klage. Am 03.09. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1692 bestätigt das Tribunal zwar sein Urteil, verweist wegen der Bezahlung des Wechsels aber auf einen gütlichen Vergleich, der am 06.12.1692 stattfinden soll. Dessen Ergebnis ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 21.08.1690; Ratsgerichtsurteile vom 31.01., 28.04., 05. und 20.08.1690 sowie vom 31.03.1691; Wechsel vom 24.02.1685; Schreiben Hinrich Marquardts an Hinrich Löper vom 04.09.1686 und 05.07.1690; Schreiben Lorenz Wolters an Hinrich Löper vom 06.12.1689; Briefe Löpers an Rat Wismars (o.D.), Klage Liebert Wolters vor Rat vom 01.11.1689; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 17. und 26.01.1691; Schreiben des Wismarer Rates an Tribunal vom 04.02.1691; vom Danziger Notar Georg Janus gemachte Aussage über den fraglichen Wechsel vom 28.09.1681; Wechsel der Witwe und Erben des Peter Marquardt vom 14.03.1685; Vergleich zwischen Löper und Lorentz Wolters vom 26.06.1689; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. von Bremen vom 27.11.1691; Schreiben des Bekl. an Dr. Oldenburg vom 15.01. und 26.02.1692; Quittung des Kl.s für erhaltene Schreiben aus der Tribunalskanzlei vom 03.11.1691; Schutzbrief des Tribunals für Hinrich Löper vom 09.05.1685
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1690 2. Tribunal 1690-1692 3. Tribunal 1692
Kläger: (2) Hinrich Löper, Kaufmann in Lübeck, jetzt in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Liebert Wolters, schwedischer Kommissar in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1881


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1882
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Übernahme des Mandates
Alte Signatur: Wismar L 25 (W L 1 n. 25)
Laufzeit: 14.03.1692-15.03.1692
Fallbeschreibung: Bekl. weigert sich, die Sache des Kl.s (Nr. 1881) weiterhin vor dem Tribunal zu vertreten, Kl. erbittet ein Reskript an Bekl., sein Mandat bis zur Sachen Endschafft zu continuiren" und erhält dieses am 15.03.1692.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1692
Kläger: (2) Hinrich Löper, Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Dr. Adam von Bremen, Fiskal am Tribunal4) Kl.: Lic. Gottfried Christian Michaelis (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1882
186 Gerichtsakten «   31   -   40   »