- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0068 Prozessgegenstand: (5) Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar A 41 (W A 1 n. 41) Laufzeit: (1769-1770) 03.02.1770-21.10.1771 Fallbeschreibung: Bekl. hatte dem Kl. 10 holländische Dukaten, die Bezahlung der Medizin und sein bestes Reitpferd versprochen, wenn es ihm gelänge, seine Frau von ihrer Unfruchtbarkeit zu heilen. Obwohl Kl. dies gelingt, verweigert Bekl. die Bezahlung, beleidigt und schlägt ihn. Kl. erbittet ein entsprechendes Mandat an Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 06.02. auf, Kl. "klaglos zu stellen" oder seine Gegenargumente vorzutragen. Am 23.03. klagt Kl., daß Bekl. sich nicht gemeldet habe und erbittet Vollstreckung seiner Forderungen. Das Tribunal fordert Bekl. am 31.03. zur Zahlung binnen 6 Wochen auf und droht Vollstreckung an. Am 31.03. bestreitet Bekl. den Erfolg der Bemühungen des Kl.s, da seine Frau zwar schwanger, aber nicht geheilt worden ist, leugnet die "Maulschelle" und bittet das Tribunal, Kl. das weitere Praktizieren in den schwedischen Provinzen zu untersagen. Am 04.04. fordert Tribunal Kl. zur Stellungnahme auf, am 26.06. bekräftigt Kl. seine Forderungen. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.06. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf. Am 11.08. leugnet Bekl. erneut alle Anschuldigungen des Kl.s, das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 15.08. Am 22.10.1770, 21.01.,15.04. und 12.07.1771 erbitten Parteien Beschleunigung des Prozesses, am 21.10.1771 verbietet Tribunal dem Kl. bei 100 Rtlr Strafe "sich mit innerlichen Curen in diesen Landen weiter abzugeben" und verwirft seine Klage. Prozessbeilagen: (7) Schuldverschreibungen und Schenkungs-Versprechen des Bekl. vom 14. und 28.08.1769; Übergabebescheinigung des Tribunalsboten G.M. Hermes für ein Mandat vom 13.02.1770; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Lembke und des Bekl. für Dr. Ungnade vom 03.02.1770 und 01.12.1770 Zeugenaussagen von Einwohnern zu Neubukow über die vom Bekl. ausgeteilte "Maulschelle" und andere Vorfälle sowie ein entsprechender Bericht des Stadtgerichts zu Neubukow (Bl. 39-48, 64-68, 87-88 und 108); Attest des Andreas Rickmann, "Chirurgus" zu Neubukow, über die Folgen der Maulschelle (Bl. 46), auch ein Schreiben von ihm und vom Kreis-Physikus Dr. Detharding zu Bützow 1771 u.a. über die Apotheke zu Neubukow (Bl. 109-112); Befehlsschreiben der Regierung zu Schwerin an das Stadtgericht zu Neubukow zur Ausweisung des Kl. wegen "Überschreitung der Landes-Constitutionen" mit der Androhung, dass der Kl. sonst zu "lebenswieriger Gefangenschaft nach Dömitz transportiert werden soll", sowie eine Aufhebung dieses Befehls 1770 mit der Anweisung, dass der Kl. nur als Schächter und Schulmeister tätig sein solle (Bl. 79 und 86); Aufstellung über Prozesskosten (Bl. 119-120) Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1770-1771 Kläger: (2) Abraham Levin, Rabbiner und "studiosus medicinae" zu Neubukow Beklagter: (3) Friedrich Zander, Verwalter des Guts Teplitz im Amt Neukloster Anwälte: (4) Kl.: N N Mussaeus (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0068 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0069 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Real- und Verbalinjurien Alte Signatur: Wismar A 41 (W A 1 n. 41) Laufzeit: 06.08.1770-21.10.1771 Fallbeschreibung: Bekl. hat Kl. in der Öffentlichkeit beleidigt und geschlagen und bedroht ihn weiter, weshalb Kl. das Tribunal bittet, den Fiskal den Fall untersuchen und Bekl. eine Kaution von 500 Rtlr stellen zu lassen, um seine körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Das Tribunal fordert Bekl. am 15.08. zur Stellungnahme auf. Am 01.08. trägt das Stadtgericht von Neubukow seine Sicht auf die Ereignisse vor und bestätigt den Bericht des Kl.s. Am 05.12. beschwert sich Kl., daß Bekl. bisher keine Stellungnahme vorgelegt habe und bittet um Abbitte und Schadensersatz von 100 Rtlr. Am 06.12. präsentiert Bekl. ein Mandat der Schweriner Regierung, die Kl. wegen Überschreitungen der Landesconstitutionen" aus Mecklenburg ausweist und bittet, ihn von den Klagen freizusprechen. Das Tribunal fordert Kl. am 11.12.1770 zur Stellungnahme auf. Am 04.01.1771 erklärt Kl., die Ausweisung beruhe auf Verleumdung, sei mittlerweile zurückgezogen und er würde in Neubukow bleiben. Am 09.03. trägt Bekl. vor, Kl. habe seine Frau geschwängert, weshalb er ihn hatte bestrafen wollen und geschlagen habe. Am 12.03. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf. Am 21.10.1771 verurteilt das Tribunal Bekl. zu 20 Rtlr Schadensersatz, 10 Rtlr Strafe wegen Tätlichkeit und der Bezahlung der Prozeßkosten, außerdem verbietet es ihm bei Strafandrohung von 100 Rtlr, sich erneut an Kl. zu vergreifen. Prozessbeilagen: (7) von Notar Matthias Babst aufgenommene Zeugenaussage des Advokaten Musaeus vom 28.07.1770; von Notar Ludwig Wilhelm Boye abgegebener Bericht vom 30.07.1770; von Notar M. Babst aufgenommene Zeugenaussagen des Apothekers und Ratsherrn Haukohl, des Gastwirtes Johann Friedrich Gebhardt und des Johann Friedrich Martens, alle zu Neubukow vom 30. und 31.07.1770; Attest des Neubukower Chirurgen Andreas Rickmann vom 29.07.1770; von den Neubukower Ratsherren Johann Joachim Tiede und N N Havemann vorgelegter Bericht über die Ereignisse am 28.07.1770; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.08.1770; Mandat der Schweriner Landesregierung an den Rat von Neubukow vom 03.09.1770; Attest des Neubukower Stadtgerichts vom 24.12.1770; Auszug aus Mandat der Schweriner Regierung vom 29.11.1770; Atteste des W.F. von Oertzen zu Gerdeshagen, J.H.G. v. Müller zu Detershagen, des J.F. von der Lühe zu Buschmühlen und der Frau von Winterfeld zu Friedrichsdorf für Kl. vom 08., 09. und 13.08.1770; von Notar Johann Friedrich Berg aufgenommene Aussage des Pächters Rümcker zu Ravensberg vom 06.03.1771; Aussagen des Kreisphysikus G.D. Detharding und des Neubukower Chirurgen Andreas Rickmann vom 12.02. und 02.03.1771; Schreiben Dethardings an Bekl. vom 12.02.1771 Instanzenzug: 1. Tribunal 1770-1771 Kläger: (2) Abraham Levin, Rabbiner und studiosus medicinae" zu Neubukow Beklagter: Friedrich Zander, Verwalter des Guts Teplitz im Amt Neukloster Anwälte: Kl.: N N Musaeus (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0069 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0379 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars Alte Signatur: Wismar B 248 (W B 6 n. 248) Laufzeit: 02.12.1749-13.01.1750 Fallbeschreibung: Der Sohn der Kl.in, Dr. Johann Hinrich Lüers, hat Bekl. in dessen Prozeß Nr. 0378 als Prokurator gedient, dafür aber trotz mehrfacher Mahnungen noch kein Honorar erhalten, weshalb Kl.in ein entsprechendes Mandat erbittet, das am 05.12. unter Androhung der Vollstreckung an Bekl. ergeht. Am 19.12. ergreift Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum und stellt dar, er habe das Honorar für Advokat und Prokurator an den damaligen Anwalt Pöttker bezahlt. Er bittet daher, die Kl.in anzuweisen, sich an Pöttkers Nachlaß zu halten. Das Tribunal fordert Kl.in am 22.12.1749 zur Antwort auf, am 10.01.1750 besteht Kl.in auf ihrer Forderung, am 13.01.1750 schlägt das Tribunal Bekl. vor, sich mit Kl.in gütlich zu einigen, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung vom 01.12.1749 über 5 Rtlr 18 s Instanzenzug: 1. Tribunal 1749 2. Tribunal 1749-1750 Kläger: (2) Witwe des Oberstleutnant Luersen Beklagter: Johann Bahlmann, Kaufmann zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Michael Zylius (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0379 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0463 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erlassung des Amtes Alte Signatur: Wismar B 307 (W B n. 307) Laufzeit: 26.11.1774-09.01.1775 Fallbeschreibung: Kl. war für den Vorgänger des Bekl., Pastor Bartholdi, als Kurator in dessen Streit mit dem Amt Neukloster eingesetzt worden. Nach dessen Tod übernimmt Bekl. die Pfarrei, mit dem sich bald persönliche Probleme ergeben, wegen derer Kl. bittet, ihm die Kuratel zu erlassen. Das Tribunal fordert Bekl. am 30.11.1764 zur Entgegnung auf und erhält diese am 06.01.1775, in der Bekl. die Vorwürfe bestreitet und bittet, Kl. zur Fortführung des Amtes aufzufordern. Das Tribunal fordert Kl. am 07.01.1775 zur Antwort auf, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Promemoria des Superintendenten Koch an Kl. (o.D.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1774-1775 Kläger: (2) Dr. Johann David Lembke, Prokurator am Tribunal und Kurator der Kirche, Pfarrei und Küsterei zu Neukloster Beklagter: Magister Ernst Johann Conrad Walther, Pastor zu Neukloster
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0463 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0753 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Verteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar E 54 (W E n. 54) Laufzeit: (1760-1763) 15.05.1763-12.08.1763, Fallbeschreibung: Kl. teilen Tribunal am 23.04.1763 mit, daß die Ehefrau des Kriegsrates von Essen, geb. v. Beggerow, verstorben ist und als Vormund ihrer Tochter Beata Amalia den Bekl. eingesetzt hat. Kl. bitten darum, Bekl. zum Anfertigen eines Inventars aufzufordern und ihn dieses an sie schicken zu lassen. Das Tribunal fordert Lange am 12.08.1763 entsprechend auf. Am 30.03. und 05.07.1765 erneuern Kl. ihre Bitte an das Tribunal, das Gericht weist Bekl. am 10.07. entsprechend an. Am 27.08. berichtet Bekl. von seinen Bemühungen, dem weit verstreuten Erbe und von der Habe seines Mündels, die er verwaltet. Das Tribunal leitet diese Information am 09.09.1765 an Kl. weiter. Am 01.02.1766 teilen Kl. die Einwände des Kammeradvokaten Sproegel gegen das Inventar mit, das von Bekl. nicht durch einen Eid bekräftigt worden ist und in dem wertvolle Gegenstände fehlen. Das Tribunal fordert Bekl. am 18.03. zur Erwiderung auf, die am 21.04.1766 eingeht und in der Bekl. Vorwürfe zurückweist. Am 25.02.1768 erbitten Kl. Amtshilfe bei der Ermittlung der Ansprüche von Beata Amalia von Essen am Colberg-Liebeherrschen Fideicommiss, am 26.05.1768 erstattet Bekl. Bericht. Am 21.11.1769 berichtet Bekl. von anstehender Hochzeit seines Mündels mit dem Bützower Prof. Martini und erbittet Zustimmung des Tribunals zur Rechnungslegung, die er am 24.11.1769 erhält. Am 01.05.1770 legt Bekl. die Vormundschaftsrechnung vor, am 24.07.1770 erläßt das Tribunal Bekl. die Vormundschaft. Prozessbeilagen: (7) Inventar der Hinterlassenschaft der Witwe des Kriegsrates von Essen in Üselitz auf Rügen bzw. Berlin vom 07.10.1762; Auszug aus dem Testament des verstorbenen Hofrats Gottfried Klippel vom 12.06.1760; Schreiben des Kammeradvokaten Sproegel an Kl. vom 28.12.1765; Taxationsprotokoll des Silberschmucks der Witwe von Essen vom 20.02.1764; Bericht des gemeinen Anwalts der Liebeherrschen Konkurses wegen der von Liebeherrschen Fideicommisse vom 23.12.1767; Vormundschaftsrechnung von Langens vom 25.02.1763-Dezember 1769 vom 02.01.1770; Bestätigung von Amalia Beata Martini, geb. von Essen und Johann Matthias Martini über Abrechnung der Vormundschaft durch Bekl. Instanzenzug: 1. Tribunal 1763-1770 Kläger: (2) Präsident und Räte des Königl. Preußischen Mittelmärkischen Pupillenkollegs zu Berlin Beklagter: Kammerherr Johann Carl von Langen zu Neukloster Anwälte: Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0753 |
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