-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  22.: 1. Kläger V
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V
55 Gerichtsakten «   31   -   40   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3573
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Heranziehung zum Wachdienst
Alte Signatur: Wismar V 34 (W V I n. 34)
Laufzeit: (1726) 25.06.1726-21.02.1727
Fallbeschreibung: Nach Bitte vom 25.06. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und am 26.06. erteilter Genehmigung des Tribunals, reicht der Kl. am 16.07. seine Beschwerde gegen ein Ratsgerichtsurteil ein, in dem er aufgefordert wird, sich als Gefreiter an den Wachdiensten zu beteiligen. Er lehnt dies ab, weil kein anderer Bürger 1. Standes dazu herangezogen worden sei und bittet das Tribunal, das Ratsgerichtsurteil aufzuheben. Das Tribunal lehnt die Annahme der Appellation am 27.09.1726 ab und fordert den Kl. auf, sich mit seinen Beweisen an den Rat zu wenden.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 28.03.1726; Ratsgerichtsurteil vom 20.03.1726
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Tribunal 1726-1727
Kläger: (2) Johann Jacob Vehlhering, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Johann Dietrich Stemwede (A), Dr Joachim Evers (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3573


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3574
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Handelsverbot
Alte Signatur: Wismar V 36 (W V I n. 36)
Laufzeit: 26.03.1726
Fallbeschreibung: Der Kl. ist vom Lübecker Kaufmann Adolf Rodde beauftragt worden, Weizen in Wismar zu kaufen und an ihn zu schicken. Bürgermeister Lembke verbietet jedoch die Ausfuhr des Getreides, da der Kl. nicht auf eigene Rechnung handelt. Der Kl. bittet um ein Schreiben an den Rat, ihn nicht in seinem Handel zu behindern und den Arrest auf sein Getreide zu lösen. Das Schreiben ergeht am selben Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1726
Kläger: (2) Erich Voigt, Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister Lembke zu Wismar
Anwälte: Kl.: Petrus Rudolf Schröder (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3574


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3575
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Zulassung zum Kommissionshandel
Alte Signatur: Wismar V 36 (W V I n. 36)
Laufzeit: (1726) 29.03.1726
Fallbeschreibung: Der Kl. hat für Adolf Rodde aus Lübeck nach vorheriger Anfrage beim Bekl. Weizen in Wismar gekauft und wollte diesen nach Lübeck verschiffen. Dies ist ihm jedoch vom Rat verboten worden. Nach einem Schreiben des Tribunals an den Bekl. hat der Rat am 27.03. ein förmliches Ausfuhrverbot sowie ein Strafmandat in Höhe von 50 Rtlr erlassen, gegen das der Kl. appelliert. Am 29.03. stellt der Rat die Gründe für sein Vorgehen dar und lehnt die vom Kl. angebotene Sicherheit, dessen hochverschuldetes Haus, ab. Das Tribunal lehnt die vom Kl. vorgetragenen Gründe für seine Appellation am 29.03.1726 als unzureichend ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 27.03.1726; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 29.03.1726
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Tribunal 1726
Kläger: (2) Erich Voigt, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gabriel Lembke, Bürgermeister zu Wismar
Anwälte: Kl.: Petrus Rudolf Schröder (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3575


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3576
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Kommissionshandel
Alte Signatur: Wismar V 36 (W V I n. 36)
Laufzeit: (1726) 02.04.1726-05.04.1726
Fallbeschreibung: Da der Kl. nach seiner vorherigen Appellation an das Tribunal nichts von diesem gehört hat, hat er restitutio in integrum gegen ein Ratsgerichtsurteil ergriffen, ist vom Ratsgericht aber wegen Unerheblichkeit der Beschwerden zurückgewiesen worden. Gegen dieses Urteil appelliert er an das Tribunal und bittet um Erlaubnis zum Kommissionshandel sowie um Rücknahme der Strafe. Das Tribunal sendet am selben Tag ein Reskript an den Rat und erhält ein Schreiben des Lübecker Rates, in dem dieser bittet, seinem Bürger Rodde die Ausfuhr des Weizens zu gestatten. Daraufhin fordert das Tribunal den Wismarer Rat am selben Tag auf, die Getreideausfuhr zu genehmigen oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 05.04. legen Bürgermeister und Rat die Akten der Erstinstanz vor und stellen klar, daß sich die erteilte Ausfuhrerlaubnis auf Gerste nach Stockholm bezogen habe und sich nicht auf den Weizen nach Lübeck erstrecken lasse und bitten das Tribunal, ihr Urteil zu bestätigen. Am 05.04.1726 legt der Kl. eine Bürgschaft seines Bruder, des Ratsherrn Hermann Caspar Voigt, für dieses Geschäft vor und bittet, die Ausfuhr des Weizens zu genehmigen. Am selben Tag fordert das Tribunal den Rat entsprechend auf.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 27.03. und 01.04.1726; Schreiben des Lübecker Rates an Tribunal vom 30.03.1726; Schreiben Adolf Roddes an Lübecker Rat vom 30.03.1726; Bürgschaft Hermann Caspar Voigts für seinen Bruder Erich vom 05.04.1726
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Ratsgericht 1726 3. Tribunal 1726
Kläger: (2) Erich Voigt, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gabriel Lembke, Bürgermeister zu Wismar
Anwälte: Kl.: Petrus Rudolf Schröder (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3576


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3578
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Ausübung eines Handwerks
Alte Signatur: Wismar V 37 (W V I n. 37)
Laufzeit: (1725) 04.03.1726-30.09.1726
Fallbeschreibung: Der Kl. hatte eine Seifensiederei in seinem Nebenhaus eröffnen wollen und dafür die baulichen Voraussetzungen geschaffen, war aber von seinen Nachbarn daran gehindert worden, die gegen diesen Plan beim Ratsgericht klagten und ein Verbot erreichten. Der Kl. appelliert gegen dieses Ratsgerichtsurteil und erhält am 06.09. ein Schreiben des Tribunals an den Rat, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Diese gehen am 25.09. ein und werden am 30.09.1726 eröffnet. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 18.12.1725; Ratsgerichtsurteil vom 12.12.1725; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1725 2. Tribunal 1726
Kläger: (2) Mevius Joachim Völschow, Seifensieder zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Franz Johann Lehmann, Jacob Peters und Konsorten (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Heinrich Tanck (A), Josias Matras (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3578


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3579
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Baumaßnahmen
Alte Signatur: Wismar V 38 (W V I n. 38)
Laufzeit: (1731-1732) 06.05.1732-11.07.1732 (20. Jh.)
Fallbeschreibung: Der Kl. wollte sich auf seinem Grundstück einen Katen als Wohnung fürs Altenteil bauen und Haus und Hof an seinen Sohn abtreten. Die Bekl. wehren sich vor dem Amtsgericht gegen die Baupläne, weil sie die Rechte des Dorfes und ihre eigenen Rechte beschnitten sehen, das Amtsgericht verbietet den Bau des Katens am von Kl. vorgesehenen Ort. Dieser appelliert gegen das Urteil des Amtsgerichts und erbittet am 27.06. Nachricht über die Entscheidung des Tribunals, das den Antrag am 11.07.1732 ablehnt.
Prozessbeilagen: (7) Gerichtsprotokoll im Haus des Ratsherrn Dr. Gröning vom 18.09.1731; Protokoll des Poeler Amtsgerichts vom 03.04.1732; von Notar Georg August Pladecius aufgenommene Appellation vom 09.04.1732; Amtsgerichtsurteil vom 03.04.1732; Aussage des Claes Bauert (o.D.); Aufstellung über erwähnte Personen (20. Jh.)
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1732 2. Tribunal 1732
Kläger: (2) Carl Vieth zu Malchow auf Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Peter Steenhagen und Joachim Beyer zu Malchow auf Poel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Josias Matras (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3579


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3580
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Teilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar V 39 (W V I n. 39)
Laufzeit: (1719-1737) 03.09.1737-02.10.1737
Fallbeschreibung: Der Kl. war mehrere Jahre als Hofmeister in Europa unterwegs und ist trotz wiederholter Bitten an den Rat, ihm für den eventuell eintretenden Todesfall der Eltern einen Vormund von Amts wegen zu bestellen, bei der Aufteilung des Erbes nicht berücksichtigt worden. Bei seiner Rückkehr nach Wismar fordert er seinen Teil aus der Konkursmasse des Erbes, erreicht aber nur die Anweisung des Rates, das ihm zustehende Sechstel bis nach der Bezahlung aller Schulden zu reservieren. Der Kl. appelliert dagegen, da seinen Geschwistern auch bereits beträchtliche Summen ausgezahlt worden sind. Das Tribunal weist die Appellation am 01.10.1737 zurück.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an den Wismarer Rat vom 16.07., 05., 08. und 16.08.1737; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 16.08.1737; Ratsgerichtsurteile vom 20.07. und 08.08.1737; Testament des Johannes Vehlhering vom 18.12.1719; Auszug aus der Vormundschaftsrechnung für Catharina Dorothea Vehlhering 08.07.1723-09.06.1733; für Maria Vehlhering vom 05.10.1723-30.04.1733
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1737 2. Tribunal 1737
Kläger: (2) Christoph Vehlhering, früher Hofmeister, jetzt zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Albrecht Ernst Riemer und Joachim Ludwig Spangenberg zu Neubukow (Bekl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3580


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3581
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sine clausula Auseinandersetzung um die Gewährung freier Unterkunft
Alte Signatur: Wismar U 41 (W U I n. 41)
Laufzeit: 01.10.1739-23.10.1739
Fallbeschreibung: Der Kl. hatte im Sommer 1739 3 Monate lang die Wismarer Garnison befehligt und vom Rat freies Quartier erbeten. Die Bekl. hatten ihm aber nur 2 Rtlr 24 s / Monat Quartiergeld gegeben, mit denen er sein Quartier nicht hatte bezahlen können. Er bittet das Tribunal um ein Mandat an den Rat, die 15 Rtlr, die er seinem Wirt noch schuldet, auszuzahlen. Das Tribunal weist den Rat am 02.10. entsprechend zur Zahlung an. Der Rat legt am 20.10. seine Gegenargumente vor und bittet, ihn von der Zahlung der 15 Rtlr zu entbinden und es bei dem gezahlten Betrag zu belassen. Die Entscheidung des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudiciale vom 23.10.1739, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1739
Kläger: (2) Oberstleutnant F.V. von Usedom
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A), Dr. Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3581


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3585
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Rückgabe persönlichen Eigentums
Alte Signatur: Wismar V 46 (W V I n. 46)
Laufzeit: (1745) 04.09.1745-25.04.1746 (1746)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 04. und 25.09. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 07. und 27.09., legt der Kl. am 16.10. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Nachdem seine Mutter ihre Zahlungsunfähigkit erklärt hatte, wird ihr Haus versiegelt. In diesem Haus befindet sich aber auch die persönliche Habe des Kl.s gegen den niemand Ansprüche erhoben hat. Er bittet daher den Rat, ihm neben seiner Kleidung und seinem Reitzeug seine andere Habe auszuhändigen, wird aber im Gegenzug aufgefordert zu beweisen, daß die von ihm geforderten Sachen ihm wirklich gehörten. Als er dagegen restitutio in integrum vor dem Ratsgericht einlegt, wird das Urteil bestätigt, weshalb er sich an das Tribunal wendet und dort queruliert und auf Herausgabe seiner Habe klagt. Das Tribunal fordert den Rat am 07.12. auf, die Akten der Vorinstanz zur Prüfung einzusenden. Diese gehen am 30.12.1745 ein, , am 24.01.1746 erbitten die Parteien die Prüfung der Akten, am 28.01. setzt das Tribunal den 01.02. dazu an. Am 25.04.1746 bestätigt das Gericht das Ratsgerichtsurteil und sendet die Akten am 07.06.1746 an dieses zurück
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 26.05. und 24.07.1745; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 30.07.1745; Schreiben der Bekl. an den Wismarer Rat vom 26.05.1745; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 22.01.1746; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabebestätigung für ein Tribunalsmandat vom 15.06.1746
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1745 2. Ratsgericht 1745 3. Tribunal 1745-1746
Kläger: (2) Leutnant Dietrich Joachim von Vietinghoff (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: die Gläubiger seiner Mutter, der Witwe des Oberst Vietinghoff (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3585


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3586
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Festnahme
Alte Signatur: Wismar V 47 (W V I n. 47)
Laufzeit: (1745) 20.12.1745-18.05.1748
Fallbeschreibung: Der Kl. ist in Wismar auf Bitte des Rostocker Weinschenken Kravel, der noch 100 fl. von ihm zu fordern hat, von der Stadtwache im Namen des Wismarer Rates festgenommen worden und queruliert gegen diese Festnahme vor dem Tribunal, da er als mecklenburgischer Adliger nicht unter Wismarer Jurisdiktion stehe. Am 20.12.1745 erbittet der Rostocker Rat die Unterstützung des Tribunals bei der Befriedigung der Forderungen seines Bürgers Kravel. Das Tribunal erläßt am 01.02.1746 ein Schreiben an den Wismarer Rat, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Diese gehen am 14.02. ein, am 25.04. wird auf Antrag des Kl.s der 03.05. zur Eröffnung der Akten angesetzt, am 04.07. und 17.10.1746 sowie am 23.01.1747 bitten die Parteien um Beschleunigung des Verfahrens. Am 17.04.1747 erklärt das Tribunal das Vorgehen des Rates für rechtmäßig und gibt die Akten der Vorinstanz an den Rat zum Vollzug seines Urteils zurück. Am 29.05.1747 ergreift der Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 31.05. erhält. Seine Bitte vom 10.07. wegen weiterer Fristverlängerung wird am 12.07.1747 abgelehnt.
Prozessbeilagen: (7) Bürgschaft Christian Ludwig Hundts für Kl. vom 17.12.1745; Schreiben des Kl.s an den Wismarer Rat vom 17.12.1745; Ratsgerichtsurteil vom 17.12.1745; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 18.12.1745; Schreiben Kravels an den Rostocker Rat vom 19.12.1745; Rationes decidendi des Wismarer Ratsgerichts; Erklärung der Margaretha Catharina v. Vietinghoff geb. v. Preen vom 08.01.1746; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. C.C. Gröning vom 01.02.1746, Kravels und des Rates für Dr. A.C. Gröning vom 11.05.1746 bzw. 30.01.1747
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1745 2. Tribunal 1745-1747 3. Tribunal 1747-1748
Kläger: (2) Carl Leopold von Vietinghoff, mecklenburgischer Oberkammerjunker (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar sowie der Weinschenk Joachim Kravel jun. aus Rostock (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3586
55 Gerichtsakten «   31   -   40   »