- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803![](https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/wp-content/themes/twentythirteen-child/images/icon-info1.png) Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
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| Signatur: (1) 3576 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Kommissionshandel Alte Signatur: Wismar V 36 (W V I n. 36) Laufzeit: (1726) 02.04.1726-05.04.1726 Fallbeschreibung: Da der Kl. nach seiner vorherigen Appellation an das Tribunal nichts von diesem gehört hat, hat er restitutio in integrum gegen ein Ratsgerichtsurteil ergriffen, ist vom Ratsgericht aber wegen Unerheblichkeit der Beschwerden zurückgewiesen worden. Gegen dieses Urteil appelliert er an das Tribunal und bittet um Erlaubnis zum Kommissionshandel sowie um Rücknahme der Strafe. Das Tribunal sendet am selben Tag ein Reskript an den Rat und erhält ein Schreiben des Lübecker Rates, in dem dieser bittet, seinem Bürger Rodde die Ausfuhr des Weizens zu gestatten. Daraufhin fordert das Tribunal den Wismarer Rat am selben Tag auf, die Getreideausfuhr zu genehmigen oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 05.04. legen Bürgermeister und Rat die Akten der Erstinstanz vor und stellen klar, daß sich die erteilte Ausfuhrerlaubnis auf Gerste nach Stockholm bezogen habe und sich nicht auf den Weizen nach Lübeck erstrecken lasse und bitten das Tribunal, ihr Urteil zu bestätigen. Am 05.04.1726 legt der Kl. eine Bürgschaft seines Bruder, des Ratsherrn Hermann Caspar Voigt, für dieses Geschäft vor und bittet, die Ausfuhr des Weizens zu genehmigen. Am selben Tag fordert das Tribunal den Rat entsprechend auf. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 27.03. und 01.04.1726; Schreiben des Lübecker Rates an Tribunal vom 30.03.1726; Schreiben Adolf Roddes an Lübecker Rat vom 30.03.1726; Bürgschaft Hermann Caspar Voigts für seinen Bruder Erich vom 05.04.1726 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Ratsgericht 1726 3. Tribunal 1726 Kläger: (2) Erich Voigt, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Gabriel Lembke, Bürgermeister zu Wismar Anwälte: Kl.: Petrus Rudolf Schröder (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3576 |
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| Signatur: (1) 3585 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Rückgabe persönlichen Eigentums Alte Signatur: Wismar V 46 (W V I n. 46) Laufzeit: (1745) 04.09.1745-25.04.1746 (1746) Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 04. und 25.09. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 07. und 27.09., legt der Kl. am 16.10. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Nachdem seine Mutter ihre Zahlungsunfähigkit erklärt hatte, wird ihr Haus versiegelt. In diesem Haus befindet sich aber auch die persönliche Habe des Kl.s gegen den niemand Ansprüche erhoben hat. Er bittet daher den Rat, ihm neben seiner Kleidung und seinem Reitzeug seine andere Habe auszuhändigen, wird aber im Gegenzug aufgefordert zu beweisen, daß die von ihm geforderten Sachen ihm wirklich gehörten. Als er dagegen restitutio in integrum vor dem Ratsgericht einlegt, wird das Urteil bestätigt, weshalb er sich an das Tribunal wendet und dort queruliert und auf Herausgabe seiner Habe klagt. Das Tribunal fordert den Rat am 07.12. auf, die Akten der Vorinstanz zur Prüfung einzusenden. Diese gehen am 30.12.1745 ein, , am 24.01.1746 erbitten die Parteien die Prüfung der Akten, am 28.01. setzt das Tribunal den 01.02. dazu an. Am 25.04.1746 bestätigt das Gericht das Ratsgerichtsurteil und sendet die Akten am 07.06.1746 an dieses zurück Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 26.05. und 24.07.1745; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 30.07.1745; Schreiben der Bekl. an den Wismarer Rat vom 26.05.1745; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 22.01.1746; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabebestätigung für ein Tribunalsmandat vom 15.06.1746 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1745 2. Ratsgericht 1745 3. Tribunal 1745-1746 Kläger: (2) Leutnant Dietrich Joachim von Vietinghoff (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: die Gläubiger seiner Mutter, der Witwe des Oberst Vietinghoff (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3585 |
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