- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 05.12.2024
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 26. 1. Kläger Z ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2221 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Unterhaltsgeld Alte Signatur: Wismar M 163 (W M n. 163) Laufzeit: 21.09.1773-22.10.1773 Fallbeschreibung: Kl.in stand bei Bekl. in Diensten, bis diese sie des Diebstahls beschuldigt und geschlagen haben, um ein Geständnis zu erpressen (Nr. 2210). Da massive Zweifel an ihrer Schuld bestehen, wird sie freigelassen. Kl.in bittet, sie aus der Stadt ziehen und einen Dienst als Amme in Schwerin antreten zu lassen und die Bekl. dazu zu verurteilen, ihr bis zum Ausgang des Prozesses pro Tag 6 s Unterhaltsgeld zu zahlen. Das Tribunal trägt den Bekl. am 22.09. auf, sich binnen 2 Tagen zu der Supplik zu äußern. Bekl. weigern sich am 24.09., Unterhalt zu zahlen und fordern eine Bestätigung, daß Kl.in wirklich in andere Dienste tritt. Das Tribunal fordert Kl.in am 25.09.1773 entsprechend auf, weiteres erhellt nicht. Instanzenzug: 1. Tribunal 1773 Kläger: (2) Catharina Elisabeth Züteln, ehemalige Dienerin der Bekl. Beklagter: Jochim Johann Mau, Walkmüller zu Wismar und dessen Ehefrau Anwälte: Kl.: Lic. Johann Heinrich Scheffel (A & P) Bekl.: J. F. Berg (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2221 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2222 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erlaubnis zum Wohnortwechsel Alte Signatur: Wismar M 163 (W M n. 163) Laufzeit: 01.03.1774-15.03.1774 Fallbeschreibung: Kl.in bittet darum, Wismar verlassen zu dürfen, um beim Pastor zu Mühlen-Eichsen in den Dienst als Amme treten zu dürfen. Da sie nichts besitzt, außer dem, was sie auf dem Leib trägt, kann sie kein Pfand für ihre Wiederkehr nach Wismar stellen, sondern nur einen Eid leisten und bittet, diesen zu akzeptieren, da sie entschlossen ist, die Hauptsache bis zum Ende durchzufechten und ihre Ehre wiederherzustellen. Das Trbunal trägt den Bekl. am 02.03. auf, sich binnen 8 Tagen dazu zu äußern. Diese lehnen den Antrag am 09.03. ab, bitten aber um einen Vorbescheid, bei dem man sich darüber austauschen und die Kl.in, wenn das Tribunal dem zustimme, den Eid leisten könne. Der Termin wird am 11.03. auf den 15.03.1774 anberaumt, Kl.in erscheint mit ihrem Anwalt, leistet den Eid und erhält die Erlaubnis, nach Mühlen-Eichsen zu gehen. Prozessbeilagen: (7) Bestätigung Scheffels für Kl.in, daß diese bei seinem Schwager, dem Pastor Schlaff zu Mühlen-Eichsen in den Ammendienst treten wird vom 01.03.1774 Instanzenzug: 1. Tribunal 1774 Kläger: (2) Catharina Elisabeth Züteln, ehemalige Dienerin der Bekl. Beklagter: Jochim Johann Mau, Walkmüller zu Wismar, und seine Ehefrau Anwälte: Kl.: Lic. Joachim Heinrich Scheffel (A & P) Bekl.: N N Berg (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2222 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2591 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzungen um den Rang Alte Signatur: Wismar P 149 (W P 6 n. 149) Laufzeit: (1749) 18.10.1749-29.11.1749 Fallbeschreibung: Bekl. maßt sich den Rang über Kl. an, wodurch diese sich zurückgesetzt fühlen. Seit alters her stehen Kl. vor den Ratsherren, sie beweisen dies auch mit dem Gebrauch in Rostock und bitten darum, sie in ihren Rechten zu schützen. Das Tribunal weist jedoch darauf hin, daß der Rang des Bekl. durch Kgl. Verordnung vor die Kl. gesetzt wurde und weist die Bitte am 04.11.1749 zurück. Die Kl. bitten am 19. und 24.11., diese Verordnung beizubringen und merken an, daß Bekl. sich bisher des Privilegs nicht bedient habe, wodurch es erloschen sei. Das Tribunal weist die Supplik am 28.11.1749 wegen Unerheblichkeit erneut zurück. Prozessbeilagen: (7) Schreiben Dr. F.C. Webers an Dr. Carl Christoph Gröning vom 06.08.1749 Instanzenzug: 1. Tribunal 1749 Kläger: (2) Dr. Michael Zylius, Dr. Carl Christoph Gröning, Dr. Joachim Christoph Ungnade und Dr. Christoph Erich Hertzberg, Prokuratoren am Tribunal Beklagter: N N Dahlmann, Syndikus der Stadt Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2591 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3208 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bereitstellung eines Hauses Alte Signatur: Wismar S 285 (W S 8 n. 285) Laufzeit: 19.09.1738-20.09.1738 Fallbeschreibung: Der Kl. hat vom Bekl. ein Haus gemietet, dessen Bezug sich verzögert, da der bisherige Mieter, Christian Georg Gotthard von Sittmann, es nicht räumen will (Nr. 3207). Der Kl. bittet für den Fall, daß der Bekl. nicht in der Lage ist, ihm das Haus bis zum Wochenende zur Verfügung zu stellen, ihm die Miete, die er für ein halbes Jahr im Voraus bezahlt hat, zurückzuzahlen. Das Tribunal verweist ihn am selben Tag darauf, daß es die Appellation Sittmanns gegen die Hausräumung abgewiesen hat, dem Bezug also nichts im Wege steht. Instanzenzug: 1. Tribunal 1738 Kläger: (2) Dr. Michael Zylius, Anwalt und Prokurator am Tribunal Beklagter: Jürgen Jochim Scheffel, Apotheker zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3208 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3456 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Abgrenzung der Amtsbereiche Alte Signatur: Wismar T 30 (W T 1 n. 30) Laufzeit: (1669-1741) 01.05.1741-13.09.1741 Fallbeschreibung: Die Kl. bitten um Erklärung eines Urteils von 1691, das die Amtsbereiche zwischen Tischlern und Zimmerleuten abgrenzt, da die Bekl. ihnen aufgrund des seinerzeitigen Urteils die Arbeit streitig machen. Das Tribunal teilt am 30.05.1741 mit, daß das Urteil von 1669 nicht auf die konkreten Umstände des Jahres 1741 angewendet werden kann und bestärken die Kl. in ihrer Sicht. Am 13.07. erbitten die Bekl. Erteilung von Kopien und Fristverlängerung und erhalten diese am 14.07. Am 29.08.1741 legen sie restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil ein und bitten darum, sie in ihren alten Freiheiten zu schützen, aus denen sie ansonsten von den Kl.n gedrängt werden. Am 13.09.1741 bestätigt das Tribunal sein Urteil vom 30.05.1741. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 22.03.1741; Auszug aus den Rollen der Zimmerleute vom 04.11.1693 und 21.07.1669; Gewettsprotokolle vom 19.09.1721, 29.10.1723, 19.04.1724, 13.01.1741; Schreiben des Zimmermannsamtes an das Gewett vom 19.09.1721; Liste der Vergehen der Zimmerleute vom 19.09.1721; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 13.09.1741 Instanzenzug: 1. Tribunal 1741 2. Tribunal 1741 Kläger: (2) Älteste und Meister des Amtes der Zimmerleute zu Wismar Beklagter: Marten Witt, Christopher Maus, Jochim Peter Dabers und Johann Gottfried Fuchs namens der Ältesten und Meister des Amtes der Tischler zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Johann Hinrich Lüers (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3456 |
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