- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0099 Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Verletzung des Bürgervertrages Alte Signatur: Wismar B 13 (W B 1 n. 13) Laufzeit: 27.02.1658-18.03.1658 Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich, daß Rat ohne Zustimmung des Bürgerausscusses eine neue Ordnung für Kindstaufen erlassen hat und bitten das Tribunal, den Rat zur Einhaltung des Bürgervertrages aufzufordern und neue Ordnungen mit ihnen abzustimmen. Am 01.03. erweitern Kl. ihre Beschwerden, am 02.03. fordert das Tribunal sie auf, ihre Beschwerden zunächst dem Rat als ihrer rechtmäßigen Obrigkeit vorzutragen. Am 06.03. beschweren sich Kl., daß auf Anweisung des Rates ein verstorbenes Kind des Claus Köppe nicht mit dem Geleit der halben Schule beerdigt werden konnte und erbitten schnelle Hilfe des Tribunals, das sie am 09.03. auf ihren Bescheid vom 02.03. verweist. Am 11.03. beschweren sich Bekl. über die Art, wie Kl. an sie herangetreten sind, erhalten aber keinen Bescheid. Am 14.03. beschweren sich Kl. darüber, daß sie einzeln vor dem Rat ihre Beschwerden vortragen sollen und daß der Rat auf ihre Beschwerden nicht eingehen will. Am 17.03.1658 verweist das Tribunal Kl. erneut an den Rat. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Roedingk aufgenommene Zeugenaussagen von Hinricus Langke, Johann Rantke, Hans Kluefender, Heinrich Tancke, Gabinus Kohte und Jochim Köppe vom 17. und 18.02.1658; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.03.1658; Supplik der Kl. an den Rat vom 10.01.1658 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1658 Kläger: (2) 39 namentlich genannte Bürger als Vertreter der Bürgerschaft zu Wismar Beklagter: (3) Rat zu Wismar Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Henricus Schabbell (A & P) "
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0099 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0100 Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Frachtgeld Alte Signatur: Wismar B 14 (W B 1 n. 14) Laufzeit: (1652-1659) 11.02.1659-15.02.1659 Fallbeschreibung: Kl. hatte mit Schiffer Jacob Westphal vereinbart, daß dieser für 30 Rtlr Frachtgeld 39.000 Klinker von Stockholm nach Wismar bringen solle. Da Westphal eine bessere Fracht angeboten bekommt, gibt er die Ladung an Bekl. weiter, der sie nach Wismar bringt, dort aber 131 Rtlr 1 s fordert. Kl. verweigert die Bezahlung, Bekl. verklagt ihn vor dem Rat und erhält Recht. Kl. bittet Tribunal, das Urteil für nichtig zu erklären, dieses weist seinen Antrag am 15.02.1659 ab. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 08.01.1659; Bescheinigung des Bastian Standohrt in Hamburg vom 16.04.1654; Schreiben Standohrts an Kl. vom 19.08.1652 aus Lübeck Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1659 Kläger: (2) Walter Block, kgl. schwedischer Faktor zu Wismar Beklagter: (3) Hans Wittenborg, Schiffer und Bürger zu Wismar, und Konsorten Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) "
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0100 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0101 Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um Vollstreckung eines Urteils Alte Signatur: Wismar B 14 (W B 1 n. 14) Laufzeit: 09.12.1662-10.01.1663 Fallbeschreibung: Bekl. hatte den Ehemann der Kl.in in Abwesenheit wegen Bezahlung einer Schiffsfracht vor dem Rat verklagt und Recht erhalten. Da die Forderung des Bekl. sofort vollstreckt werden soll, appelliert Kl.in und bittet, ihrem Mann das Urteil zunächst zur Kenntnis zu geben und ihn sich dazu äußern zu lassen. Das Tribunal weist den Rat am 10.12. entsprechend an. Am 17.12. teilt der Rat mit, daß der Prozeß seit 1657 anhängig sei, das Ratsgerichtsurteil durch zwei Rechtsgutachten der Juristenfakultäten Rostock und Helmstedt gestützt werde und Kl. alles versuche, um seine Schulden nicht bezahlen zu müssen. Das Tribunal teilt Kl.in dies mit und weist den Rat an, die Vollstreckung bis nach den Festtagen auszusetzen. Am 07.01.1663 erbittet Kl.in weiteren Aufschub, wird jedoch am 10.01.1663 abgewiesen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 12.11., 08.12.1662; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 26.11.1662; Schreiben des Bekl. an Rat vom 13.12.1662 Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 1657-16592. Ratsgericht 1659-16623. Tribunal 1662-1663" Kläger: (2) Cäcilia Block, namens ihres Ehemanns Walter Block, schwedischer Oberfaktor zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: "(3) Hans Wittenborg, Schiffer und Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)" Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P)"
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0101 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0102 Prozessgegenstand: (4) Appellationis Auseinandersetzung um Verkauf einer Bude Alte Signatur: Wismar B 15 (W B 1 n. 15) Laufzeit: (1649-1659) 07.07.1659-21.09.1660 Fallbeschreibung: Schwanebeck hatte seine Bude in der Altwismarstraße mit allem Zubehör an Ratsherrn Daniel Make verkauft, ihm aber bald darauf den Abort und einen Wasserlauf streitig gemacht. Die "Herren des Gebäudes" hatten die Immobilie besichtigt, Make Recht gegeben und dies protokolliert. Make verkaufte bald darauf das Grundstück an Kl., dem nun von Bekl. das Besitz- und Nutzungsrecht streitig gemacht wird. Da der Rat Kl. nicht zu seinem Recht verhilft, sondern ihn auffordert, sich an Make als Erstkäufer zu wenden, appelliert Kl. an das Tribunal, das Rat am 12.07. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auffordert. Am 16.09. teilt Kl. den Tod der Witwe mit und bittet, Ladungen an ihren Schwiegersohn und an Daniel Make als Mitinteressenten zu erlassen. Das Tribunal folgt den Anträgen am selben Tag. Am 21.10. werden die Akten der Vorinstanz eröffnet, am 14.11.1659 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 30.01.1660 verwirft das Tribunal das Ratsgerichtsurteil und fordert Bekl. auf, sich zu den Beschwerden des Kl.s zu äußern. Am 09.07. weist Brandstätter die Argumente des Kl.s zurück und erbittet eine erneute Ortsbesichtigung. Das Tribunal fordert Kl. am 11.07. zur Erwiderung auf. Diese geht am 21.09. ein, der Kl. besteht auf seinen Forderungen. Das Tribunal fordert Bekl. am 21.09.1660 zur Antwort auf, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 01.06.1659; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 07.06.1659; Kaufvertrag über die Bude zwischen Schwanebeck und Make vom 12.04.1649; Besichtigungsprotokoll der Bauherren des Rates Jürgen Schröder und Bernd Schreiber vom 21.06.1658; Kaufvertrag über die Bude zwischen Daniel Make und Kl. vom 01.11.1657; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 15.05., 24.09.1659; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Wilcken vom 14.09.1659 und des Bekl. für Dr. Zander vom 04.05.1660 Instanzenzug: (6) 1. Ratsgericht 16592. Tribunal 1659-1660 Kläger: (2) Heinrich Bohnsack, Hutmacher und Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: (3) Brandanus Schmidt (Schmiede) und Jürgen Juhl als Vormünder der Witwe des Jürgen Schwanebeck (Schwaenbek, Schwanenbeck), seit dem Tod der Witwe (vor 16.09.1659) ihr Schwiegersohn Hans Brandstätter (Brandstedt) und Ratsherr Daniel Make zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Caspar Schwartzkopff (A), Dr. Joachim Zander (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0102 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0105 Prozessgegenstand: (5) Mandatum de solvendo, arrestatorium et immissorium Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar B 17 (W B 1 n. 17) Laufzeit: (1656) 20.12.1659-19.05.1660 Fallbeschreibung: Kl. hat seinem Schwager, dem Bekl., im Jahre 1656 200 Rtlr für ein Jahr auf Zinsen geliehen, diese bisher aber trotz aller Bemühungen nicht zurückerhalten. Da Eickhoff von Schabbelt 300 Rtlr erhalten soll, erbittet Kl., darauf Beschlag zu legen. Das Tribunal fordert Eickhoff am 21.12.1659 auf, sich binnen 14 Tagen zu den Vorwürfen zu erklären, und Schabbelt, das Geld nicht an Eickhoff auszuzahlen. Am 04.01.1660 gibt Eickhoff an, er habe Kl. informiert, daß er ihn bezahlen würde, sobald Assessor Vogt seine Schulden bei ihm begleichen würde. Dies soll demnächst durch Dr. Schabbelt geschehen, weshalb Eickhoff anbietet, Schabbelt solle das Geld bei der Tribunalskanzlei einzahlen, Kl. solle es gegen Rückgabe der Obligation dort empfangen. Das Tribunal weist Kl. am 07.01. entsprechend an. Am 23.01. spezifiziert Kl daraufhin seine Forderungen mit Zinsen und Prozeßkosten und erbittet die Auszahlung des Geldes. Am 21.03. berichtet Kl. vom gescheiterten Vergleich mit der Gegenpartei und bittet, ihn in das Haus Vogts in der Lübschen Straße, das dieser von Eickhoff gekauft hat, einzusetzen. Das Tribunal erneuert am 27.03. seine Zahlungsaufforderung an Eickhoff. Am 09.05.1660 beschwert sich Kl., sein Geld noch nicht erhalten zu haben und erbittet erneut Einsetzung in sein Pfand. Das Tribunal erläßt entsprechende Mandate an den früheren Assessor Vogt als Besitzer des Hauses und dessen Mieter, Eberhard Hebbenberg, Zollverwalter der Inseln Lolland, Falster und Mön. Prozessbeilagen: (7) Obligation des Bekl. vom 30.07.1656; von Tribunalspedell Christoph Havemann aufgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 23.12.1659 und 31.03.1660; Aufstellung über Prozeßkosten vom 23.01. und 09.05.1660 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1659-1660 Kläger: (2) Peter Boye zu Wismar Beklagter: (3) Nicolaus Eickhof(f), Kleinuhrmacher und Bürger zu Wismar und Dr. Heinrich Schabbelt, Anwalt und Prokurator am Tribunal Anwälte: (4) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0105 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0106 Prozessgegenstand: (5) Mandatum de non amplius turbando Auseinandersetzung um Besitz an Grundstücken Alte Signatur: Wismar B 18 (W B 1 n. 18) Laufzeit: (1647-1659) 01.12.1659-29.03.1661 Fallbeschreibung: Bekl. behauptet vor dem Rat, Kl. habe ihm sein Haus in der Altwismarstraße und das danebengelegene Grundstück verkauft und fordert ihn zur Räumung auf. Kl. behauptet, daß ihm der Verkauf nicht bewußt sei, erbittet einen schriftlichen Bescheid vom Rat, kann diesen aber nicht erhalten. Gegen die anstehende Räumung des Hauses erbittet er Hilfe des Tribunals, das Rat auffordern soll, ihm Kaufvertrag und andere Schriftstücke über den Verkauf des Hauses vorzulegen und die Räumung bis dahin zu stoppen. Das erbetene Mandat ergeht am 02.12.1659. Am 13.01.1660 weist der Rat die Klage zurück, erklärt, der nach dem Krieg zugewanderte Kl. habe eine wüste Stelle mit abrißreifem Hinterhaus in der Altwismarstraße von den Vormündern der Kinder Schwartzkopfs gekauft und seither im Hinterhaus gewohnt. Der Kaufvertrag war aber nur unter der Bedingung zustande gekommen, daß er das Grundstück demjenigen, der die beiden Vorderhäuser aufbauen wolle, problemlos überlassen und ausziehen würde. Dieser Fall tritt ein, als Bekl. das Grundstück kaufen und neubebauen will, Kl. sich aber weigert aus- und in eine angebotene Kirchenbude einzuziehen. Der Rat bittet daher, im Interesse der Stadt den Verkauf zu genehmigen und Kl. zur Räumung zu veranlassen. Das Tribunal fordert Kl. am 26.01. zur Erwiderung auf. Am 20.06. erbittet das Tribunal erneut Räumungsbescheid für Kl., da Bekl. mit dem Bau beginnen wolle und Kl. nicht geantwortet habe. Das Tribunal fordert Kl. am 23.06. auf, entweder selbst zu bauen oder den Bau des Bekl. nicht aufzuhalten. Am 19.09. erbittet Rat erneut einen Räumungsbescheid gegen Kl., am 25.09. verteidigt Kl. seine Ansprüche, fordert Beweise für die angeblich vereinbarte Räumung und trägt eigene Baupläne vor. Das Tribunal fordert Rat daraufhin am selben Tag auf, Kl. Zeit zum Bauen zu geben und ihn nicht zu vertreiben. Am 15.10. bittet Rat erneut, Bekl. bauen zu lassen und berichtet, Kl. sei dazu nicht in der Lage. Das Tribunal fordert Kl. am 19.10.1660 zur Antwort auf. Am 16.02.1661 fordert Rat erneut die Räumung, am 19.02. fordert das Tribunal Kl. auf, binnen 4 Wochen mit dem Bauen zu beginnen oder den Platz zu räumen. Am 20.03. berichtet Kl. von Behinderungen beim Bau durch Rat, am selben Tag fordert das Tribunal Rat auf, dies zu unterlassen. Am 26.03. erneuert Kl. seine Bitte, ungestört bauen zu dürfen. Das Tribunal lädt beide Parteien am 27.03. auf den 29.03.1661 vor und vergleicht sie darauf, daß Kl. das Grundstück räumt und in Hospital zieht, Bekl. darauf ein Giebelhaus baut. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.07.1659; Ratsprotokoll vom 30.05.1660; Zuschreibung eines wüsten Platzes durch den Rat an Christoph Bockheuser vom 27.10.1656; Vertrag über den Verkauf eines Teils des "ruinierten" Hauses des verstorbenen Ratsherrn Jürgen Schwartzkopf in der Altwismarstraße durch Daniel Make und Jochim Schumacher, Vormünder der Erben, an den Kl. vom 04.06.1647; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 09.11.1660, 21.03.1661; Bescheinigung über den Verkauf eines Grundstücks durch Hartwich Lilliendahl zu Bützow an Kl. vom 15.09.1660 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1659-1661 Kläger: (2) Gottfried Bruhns (Brune, Braun), Bauer zu Wismar Beklagter: (3) Peter Köppe(n) zu Wismar und als Nebenbekl. der Rat zu Wismar Anwälte: (4) Kl.: Dr. Joachimus Zander (A & P), Dr. Caspar Wilcken (A & P seit 20.03.1661) Nebenbekl.: Dr. Henning Christopher Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0106 |
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