-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0098
Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Ausstellung eines Zertifikats
Alte Signatur: Wismar B 12 (W B 1 n. 12)
Laufzeit: 26.03.1658-31.03.1658
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. zweimal erfolglos um ein Zertifikat für seine Güter aus Amsterdam und Lübeck gebeten, damit er so den Sund zollfrei passieren kann. Der Rat argumentiert aber, Kl. sei kein Wismarer Bürger und verweigert das Zertifikat, woraufhin Kl. die Hilfe des Tribunals erbittet und am selben Tag eine entsprechende Aufforderung an den Rat erhält. Am 29.03. fordert Rat, daß sich Kl. an den Pflichten eines Einwohners beteiligen und nicht nur vermeintliche Rechte einfordern solle und erbittet ein entsprechendes Mandat an Kl. Am selben Tag erbittet Kl. das Zertifikat bei Androhung von 100 Rtlr fiskalischer Strafe und erhält am 30.03.1658 ein entsprechendes Mandat an den Rat.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Blocks an Rat vom 07.03.1658; Ratsgerichtsurteil in Sachen Daniel Höppeners vs. Walter Block in pcto Schmiedelohns vom 26.03.1658; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 27.03.1658
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1658
Kläger: (2) Walter Block, kgl. schwedischer Faktor zu Wismar
Beklagter: (3) Rat zu Wismar
Anwälte: (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0098


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0099
Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Verletzung des Bürgervertrages
Alte Signatur: Wismar B 13 (W B 1 n. 13)
Laufzeit: 27.02.1658-18.03.1658
Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich, daß Rat ohne Zustimmung des Bürgerausscusses eine neue Ordnung für Kindstaufen erlassen hat und bitten das Tribunal, den Rat zur Einhaltung des Bürgervertrages aufzufordern und neue Ordnungen mit ihnen abzustimmen. Am 01.03. erweitern Kl. ihre Beschwerden, am 02.03. fordert das Tribunal sie auf, ihre Beschwerden zunächst dem Rat als ihrer rechtmäßigen Obrigkeit vorzutragen. Am 06.03. beschweren sich Kl., daß auf Anweisung des Rates ein verstorbenes Kind des Claus Köppe nicht mit dem Geleit der halben Schule beerdigt werden konnte und erbitten schnelle Hilfe des Tribunals, das sie am 09.03. auf ihren Bescheid vom 02.03. verweist. Am 11.03. beschweren sich Bekl. über die Art, wie Kl. an sie herangetreten sind, erhalten aber keinen Bescheid. Am 14.03. beschweren sich Kl. darüber, daß sie einzeln vor dem Rat ihre Beschwerden vortragen sollen und daß der Rat auf ihre Beschwerden nicht eingehen will. Am 17.03.1658 verweist das Tribunal Kl. erneut an den Rat.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Roedingk aufgenommene Zeugenaussagen von Hinricus Langke, Johann Rantke, Hans Kluefender, Heinrich Tancke, Gabinus Kohte und Jochim Köppe vom 17. und 18.02.1658; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.03.1658; Supplik der Kl. an den Rat vom 10.01.1658
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1658
Kläger: (2) 39 namentlich genannte Bürger als Vertreter der Bürgerschaft zu Wismar
Beklagter: (3) Rat zu Wismar
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Henricus Schabbell (A & P) "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0099


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0100
Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Frachtgeld
Alte Signatur: Wismar B 14 (W B 1 n. 14)
Laufzeit: (1652-1659) 11.02.1659-15.02.1659
Fallbeschreibung: Kl. hatte mit Schiffer Jacob Westphal vereinbart, daß dieser für 30 Rtlr Frachtgeld 39.000 Klinker von Stockholm nach Wismar bringen solle. Da Westphal eine bessere Fracht angeboten bekommt, gibt er die Ladung an Bekl. weiter, der sie nach Wismar bringt, dort aber 131 Rtlr 1 s fordert. Kl. verweigert die Bezahlung, Bekl. verklagt ihn vor dem Rat und erhält Recht. Kl. bittet Tribunal, das Urteil für nichtig zu erklären, dieses weist seinen Antrag am 15.02.1659 ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 08.01.1659; Bescheinigung des Bastian Standohrt in Hamburg vom 16.04.1654; Schreiben Standohrts an Kl. vom 19.08.1652 aus Lübeck
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1659
Kläger: (2) Walter Block, kgl. schwedischer Faktor zu Wismar
Beklagter: (3) Hans Wittenborg, Schiffer und Bürger zu Wismar, und Konsorten
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0100


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0101
Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um Vollstreckung eines Urteils
Alte Signatur: Wismar B 14 (W B 1 n. 14)
Laufzeit: 09.12.1662-10.01.1663
Fallbeschreibung: Bekl. hatte den Ehemann der Kl.in in Abwesenheit wegen Bezahlung einer Schiffsfracht vor dem Rat verklagt und Recht erhalten. Da die Forderung des Bekl. sofort vollstreckt werden soll, appelliert Kl.in und bittet, ihrem Mann das Urteil zunächst zur Kenntnis zu geben und ihn sich dazu äußern zu lassen. Das Tribunal weist den Rat am 10.12. entsprechend an. Am 17.12. teilt der Rat mit, daß der Prozeß seit 1657 anhängig sei, das Ratsgerichtsurteil durch zwei Rechtsgutachten der Juristenfakultäten Rostock und Helmstedt gestützt werde und Kl. alles versuche, um seine Schulden nicht bezahlen zu müssen. Das Tribunal teilt Kl.in dies mit und weist den Rat an, die Vollstreckung bis nach den Festtagen auszusetzen. Am 07.01.1663 erbittet Kl.in weiteren Aufschub, wird jedoch am 10.01.1663 abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 12.11., 08.12.1662; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 26.11.1662; Schreiben des Bekl. an Rat vom 13.12.1662
Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 1657-16592. Ratsgericht 1659-16623. Tribunal 1662-1663"
Kläger: (2) Cäcilia Block, namens ihres Ehemanns Walter Block, schwedischer Oberfaktor zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: "(3) Hans Wittenborg, Schiffer und Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)"
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P)"

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0101


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0102
Prozessgegenstand: (4) Appellationis Auseinandersetzung um Verkauf einer Bude
Alte Signatur: Wismar B 15 (W B 1 n. 15)
Laufzeit: (1649-1659) 07.07.1659-21.09.1660
Fallbeschreibung: Schwanebeck hatte seine Bude in der Altwismarstraße mit allem Zubehör an Ratsherrn Daniel Make verkauft, ihm aber bald darauf den Abort und einen Wasserlauf streitig gemacht. Die "Herren des Gebäudes" hatten die Immobilie besichtigt, Make Recht gegeben und dies protokolliert. Make verkaufte bald darauf das Grundstück an Kl., dem nun von Bekl. das Besitz- und Nutzungsrecht streitig gemacht wird. Da der Rat Kl. nicht zu seinem Recht verhilft, sondern ihn auffordert, sich an Make als Erstkäufer zu wenden, appelliert Kl. an das Tribunal, das Rat am 12.07. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auffordert. Am 16.09. teilt Kl. den Tod der Witwe mit und bittet, Ladungen an ihren Schwiegersohn und an Daniel Make als Mitinteressenten zu erlassen. Das Tribunal folgt den Anträgen am selben Tag. Am 21.10. werden die Akten der Vorinstanz eröffnet, am 14.11.1659 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 30.01.1660 verwirft das Tribunal das Ratsgerichtsurteil und fordert Bekl. auf, sich zu den Beschwerden des Kl.s zu äußern. Am 09.07. weist Brandstätter die Argumente des Kl.s zurück und erbittet eine erneute Ortsbesichtigung. Das Tribunal fordert Kl. am 11.07. zur Erwiderung auf. Diese geht am 21.09. ein, der Kl. besteht auf seinen Forderungen. Das Tribunal fordert Bekl. am 21.09.1660 zur Antwort auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 01.06.1659; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 07.06.1659; Kaufvertrag über die Bude zwischen Schwanebeck und Make vom 12.04.1649; Besichtigungsprotokoll der Bauherren des Rates Jürgen Schröder und Bernd Schreiber vom 21.06.1658; Kaufvertrag über die Bude zwischen Daniel Make und Kl. vom 01.11.1657; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 15.05., 24.09.1659; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Wilcken vom 14.09.1659 und des Bekl. für Dr. Zander vom 04.05.1660
Instanzenzug: (6) 1. Ratsgericht 16592. Tribunal 1659-1660
Kläger: (2) Heinrich Bohnsack, Hutmacher und Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: (3) Brandanus Schmidt (Schmiede) und Jürgen Juhl als Vormünder der Witwe des Jürgen Schwanebeck (Schwaenbek, Schwanenbeck), seit dem Tod der Witwe (vor 16.09.1659) ihr Schwiegersohn Hans Brandstätter (Brandstedt) und Ratsherr Daniel Make zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Caspar Schwartzkopff (A), Dr. Joachim Zander (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0102


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0105
Prozessgegenstand: (5) Mandatum de solvendo, arrestatorium et immissorium Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 17 (W B 1 n. 17)
Laufzeit: (1656) 20.12.1659-19.05.1660
Fallbeschreibung: Kl. hat seinem Schwager, dem Bekl., im Jahre 1656 200 Rtlr für ein Jahr auf Zinsen geliehen, diese bisher aber trotz aller Bemühungen nicht zurückerhalten. Da Eickhoff von Schabbelt 300 Rtlr erhalten soll, erbittet Kl., darauf Beschlag zu legen. Das Tribunal fordert Eickhoff am 21.12.1659 auf, sich binnen 14 Tagen zu den Vorwürfen zu erklären, und Schabbelt, das Geld nicht an Eickhoff auszuzahlen. Am 04.01.1660 gibt Eickhoff an, er habe Kl. informiert, daß er ihn bezahlen würde, sobald Assessor Vogt seine Schulden bei ihm begleichen würde. Dies soll demnächst durch Dr. Schabbelt geschehen, weshalb Eickhoff anbietet, Schabbelt solle das Geld bei der Tribunalskanzlei einzahlen, Kl. solle es gegen Rückgabe der Obligation dort empfangen. Das Tribunal weist Kl. am 07.01. entsprechend an. Am 23.01. spezifiziert Kl daraufhin seine Forderungen mit Zinsen und Prozeßkosten und erbittet die Auszahlung des Geldes. Am 21.03. berichtet Kl. vom gescheiterten Vergleich mit der Gegenpartei und bittet, ihn in das Haus Vogts in der Lübschen Straße, das dieser von Eickhoff gekauft hat, einzusetzen. Das Tribunal erneuert am 27.03. seine Zahlungsaufforderung an Eickhoff. Am 09.05.1660 beschwert sich Kl., sein Geld noch nicht erhalten zu haben und erbittet erneut Einsetzung in sein Pfand. Das Tribunal erläßt entsprechende Mandate an den früheren Assessor Vogt als Besitzer des Hauses und dessen Mieter, Eberhard Hebbenberg, Zollverwalter der Inseln Lolland, Falster und Mön.
Prozessbeilagen: (7) Obligation des Bekl. vom 30.07.1656; von Tribunalspedell Christoph Havemann aufgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 23.12.1659 und 31.03.1660; Aufstellung über Prozeßkosten vom 23.01. und 09.05.1660
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1659-1660
Kläger: (2) Peter Boye zu Wismar
Beklagter: (3) Nicolaus Eickhof(f), Kleinuhrmacher und Bürger zu Wismar und Dr. Heinrich Schabbelt, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Anwälte: (4) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0105


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0106
Prozessgegenstand: (5) Mandatum de non amplius turbando Auseinandersetzung um Besitz an Grundstücken
Alte Signatur: Wismar B 18 (W B 1 n. 18)
Laufzeit: (1647-1659) 01.12.1659-29.03.1661
Fallbeschreibung: Bekl. behauptet vor dem Rat, Kl. habe ihm sein Haus in der Altwismarstraße und das danebengelegene Grundstück verkauft und fordert ihn zur Räumung auf. Kl. behauptet, daß ihm der Verkauf nicht bewußt sei, erbittet einen schriftlichen Bescheid vom Rat, kann diesen aber nicht erhalten. Gegen die anstehende Räumung des Hauses erbittet er Hilfe des Tribunals, das Rat auffordern soll, ihm Kaufvertrag und andere Schriftstücke über den Verkauf des Hauses vorzulegen und die Räumung bis dahin zu stoppen. Das erbetene Mandat ergeht am 02.12.1659. Am 13.01.1660 weist der Rat die Klage zurück, erklärt, der nach dem Krieg zugewanderte Kl. habe eine wüste Stelle mit abrißreifem Hinterhaus in der Altwismarstraße von den Vormündern der Kinder Schwartzkopfs gekauft und seither im Hinterhaus gewohnt. Der Kaufvertrag war aber nur unter der Bedingung zustande gekommen, daß er das Grundstück demjenigen, der die beiden Vorderhäuser aufbauen wolle, problemlos überlassen und ausziehen würde. Dieser Fall tritt ein, als Bekl. das Grundstück kaufen und neubebauen will, Kl. sich aber weigert aus- und in eine angebotene Kirchenbude einzuziehen. Der Rat bittet daher, im Interesse der Stadt den Verkauf zu genehmigen und Kl. zur Räumung zu veranlassen. Das Tribunal fordert Kl. am 26.01. zur Erwiderung auf. Am 20.06. erbittet das Tribunal erneut Räumungsbescheid für Kl., da Bekl. mit dem Bau beginnen wolle und Kl. nicht geantwortet habe. Das Tribunal fordert Kl. am 23.06. auf, entweder selbst zu bauen oder den Bau des Bekl. nicht aufzuhalten. Am 19.09. erbittet Rat erneut einen Räumungsbescheid gegen Kl., am 25.09. verteidigt Kl. seine Ansprüche, fordert Beweise für die angeblich vereinbarte Räumung und trägt eigene Baupläne vor. Das Tribunal fordert Rat daraufhin am selben Tag auf, Kl. Zeit zum Bauen zu geben und ihn nicht zu vertreiben. Am 15.10. bittet Rat erneut, Bekl. bauen zu lassen und berichtet, Kl. sei dazu nicht in der Lage. Das Tribunal fordert Kl. am 19.10.1660 zur Antwort auf. Am 16.02.1661 fordert Rat erneut die Räumung, am 19.02. fordert das Tribunal Kl. auf, binnen 4 Wochen mit dem Bauen zu beginnen oder den Platz zu räumen. Am 20.03. berichtet Kl. von Behinderungen beim Bau durch Rat, am selben Tag fordert das Tribunal Rat auf, dies zu unterlassen. Am 26.03. erneuert Kl. seine Bitte, ungestört bauen zu dürfen. Das Tribunal lädt beide Parteien am 27.03. auf den 29.03.1661 vor und vergleicht sie darauf, daß Kl. das Grundstück räumt und in Hospital zieht, Bekl. darauf ein Giebelhaus baut.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.07.1659; Ratsprotokoll vom 30.05.1660; Zuschreibung eines wüsten Platzes durch den Rat an Christoph Bockheuser vom 27.10.1656; Vertrag über den Verkauf eines Teils des "ruinierten" Hauses des verstorbenen Ratsherrn Jürgen Schwartzkopf in der Altwismarstraße durch Daniel Make und Jochim Schumacher, Vormünder der Erben, an den Kl. vom 04.06.1647; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 09.11.1660, 21.03.1661; Bescheinigung über den Verkauf eines Grundstücks durch Hartwich Lilliendahl zu Bützow an Kl. vom 15.09.1660
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1659-1661
Kläger: (2) Gottfried Bruhns (Brune, Braun), Bauer zu Wismar
Beklagter: (3) Peter Köppe(n) zu Wismar und als Nebenbekl. der Rat zu Wismar
Anwälte: (4) Kl.: Dr. Joachimus Zander (A & P), Dr. Caspar Wilcken (A & P seit 20.03.1661) Nebenbekl.: Dr. Henning Christopher Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0106


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0107
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bestellung eines Anwalts
Alte Signatur: Wismar B 18 (W B 1 n. 18)
Laufzeit: 15.11.1660-17.01.1661
Fallbeschreibung: Kl. befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Rat und Peter Köppe, in dem ihn bisher der kürzlich verstorbene Dr. Zander vertreten hatte. Da Kl. zu arm ist, um einen Anwalt zu bezahlen, bittet er das Tribunal um Bestellung eines Anwalts. Das Gericht übergibt das Mandat am 16.11.1660 an Dr. Wilcken.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1660-1661
Kläger: (2) Gottfried Bruhns, Bauer zu Wismar
Beklagter: Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0107


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0108
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 18 (W B 1 n. 18)
Laufzeit: 14.06.1661
Fallbeschreibung: Parteien waren durch das Tribunal am 29.03.1661 darauf verglichen worden, daß Kl. sein Haus und Grundstück gegen Zahlung von 40 Rtlr räume und Bekl. darauf bauen könne. Da Bekl. die Bezahlung von noch ausstehenden 5,5 Rtlr verweigert, erbittet Kl. ein entsprechendes Mandat an ihn und erhält es am selben Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661
Kläger: (2) Gottfried Bruhns (Brune, Braun), Bauer zu Wismar
Beklagter: Peter Köppe(n) zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0108


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0109
Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar B 19 (W B 1 n. 19)
Laufzeit: (1659-1660) 27.01.1660-10.02.1660
Fallbeschreibung: Nachdem Bekl. Kl. in Abwesenheit vor dem Kriegsgericht seines Regiments beschuldigt hatte, ein Verhältnis mit seiner Haushälterin zu haben, appelliert Kl. gegen diese Beleidigung an das Tribunal, wird jedoch vor das Oberkriegsgericht gezogen und bittet um Zuständigkeit des Tribunals. Obwohl Generalmajor Mardefeld ihn seines Amtes entsetzt, appelliert Kl. an das Tribunal und bittet um Wiedereinsetzung ins Amt und Bestrafung des Bekl. Vizepräsident Mevius spricht am 08. und 10.02.1660 mit Generalmajor Mardefelt, der verspricht, Kl. wieder ins Amt einzusetzen, wenn dieser sich dem Kriegsgericht stellt. Dementsprechend stellt sich Kl. dem Kriegsgericht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 26.01.1660; Ladung des Kriegsgerichts an Kl. vom 27.01.1660; Befehlsschreiben des Pfalzgrafen Philipp bei Rhein als schwedischer Feldmarschall an den Kl., "eine Eskadron zu formieren" und dafür noch Offiziere zu bestellen vom 20.05.1659; Verzeichnis der Beschwerden des Kl.s; Protokoll einer Unterredung zwischen Mevius, Mardefelt und Schantz vom 08.02.1660; Protokoll der Sitzung des Tribunals vom 10.02.1660; Kriegsgerichtsprotokoll vom 10.01.1660
Instanzenzug: (6) 1. Kriegsgericht zu Wismar 1660 2. Oberstes Kriegsgericht 1660 3. Tribunal 1660
Kläger: (2) Oberstleutnant Lüder (von) Barnekow (Barneken) zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: "(3) Major Daniel Storch im Regiment des Oberst Becker zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)"
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Johannes Zander (A & P)"

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0109
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