- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0258 Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar B 150 (W B 4 n. 150) Laufzeit: (1709) 05.11.1714-10.12.1716 Fallbeschreibung: Bekl. hatte bei Oberst von Bünow im Jahre 1709 2.000 Rtlr geliehen, diese aber bisher nicht zurückgezahlt. Da Kl. erfahren haben, daß Lagercrona beim Regierungsrat von Steeb Geld angelegt hat, bitten sie um ein Mandat an dessen Erben, die 2.000 Rtlr nicht auszuzahlen, bis Kl. befriedigt worden sind und erhalten dies am 10.11. Am 30.11. beauftragt das Tribunal auf Antrag Arends Droysen mit der Vormundschaft für den Sohn Bünows. Am 18.12.1714 legt Droysen Beweise für die Forderung vor und bittet um Bezahlung der Schulden samt Zinsen binnen 6 Wochen. Das Tribunal weist Bekl. am 11.01.1715 zur Antwort binnen 6 Wochen an, am 09.04. bittet dieser, den Arrest aufzuheben, da er das Geld bereits hatte bezahlen wollen, bisher aber von Kl. nicht dazu aufgefordert worden war. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Antwort auf, die am 08.05. eingeht und in der Kl. erneut Zahlung der Schulden mit Zinsen fordern. Das Tribunal fordert Lagercrona am 14.05. zur Antwort auf, am 26.07. erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, woraufhin das Tribunal Bekl. am 30.07. eine weitere 6wöchige Frist setzt. Am 27.09. erbittet Dr. Gerdes eine letzte Fristverlängerung wegen schlechter Postverbindungen im Krieg und erhält diese am 04.10. Am 19.10.1715 erbitten Kl. Urteil, am 10.12.1716 gewährt das Tribunal ihnen Zugriff auf das bei den Steebschen Erben angelegte Kapital und dessen Zinsen. Prozessbeilagen: (7) Schuldverschreibung des Bekl. für den Kl. vom 02.05.1709 zu Poltawa (Schwed.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1714-1716 Kläger: (2) Martin Droysen, Bürgermeister zu Greifswald als Kurator des Sohns und der Witwe des Oberst Rudolf von Bünow Beklagter: Generalmajor Anders von Lagercrona zu Hamburg Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Matthias Arend (P), seit 18.12.1714: Martin Droysen (A), Dr. Erich Hertzberg (P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0258 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0503 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verteilung einer Konkursmasse Alte Signatur: Wismar B 316, Nr. 10 (W B n. 316, Nr. 10) Laufzeit: (1769) 17.05.1771-13.02.1772, Fallbeschreibung: Kl.in fordert aus der Konkursmasse seit 1769 rückständige Postgelder der Jahre 1768/1769 in Höhe von 413 Rtlr 6 s samt Zinsen. Der Verstorbene hatte ihrem Mann als Sicherheit zwei Obligationen von 1683 und 1684 verpfändet, so daß Kl. fordert, seine Schulden bevorzugt zurückzuzahlen. Bekl. behauptet, die Obligationen hätte der Verstorbene nicht ohne Zustimmung seines Bruders Dietrich Carl Bohse, mit dem sie ihm gemeinschaftlich gehören, verpfänden dürfen. Das Tribunal trägt Nebenbekl. am 28.05. auf, dazu Stellung zu beziehen. Am 04.07. streitet dieser ab, der Verpfändung der Obligationen zugestimmt zu haben und fordert ihre Rückgabe an ihn, dem sie zur Hälfte gehören. Das Tribunal fordert Kl.in am 10.07. zur Antwort auf. Am 07.09. besteht Kl.in auf ihrer Forderung und weist die Ansprüche des Nebenbekl. zurück. Das Tribunal weist Nebenbekl. am 09.09. zur Antwort an, der am 18.10. seine Ansprüche bekräftigt. Das Tribunal fordert Kl.in am 23.10.1771 zur Antwort auf, am 17.01.1772 bittet Nebenbekl. um Erneuerung der Aufforderung, da bisher keine Reaktion erfolgt sei und erreicht am 22.01. erneut ein Mandat. Am 12.02.1772 besteht Kl.in erneut auf ihrer Forderung, das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am selben Tag. Am 25.01.1774 legt Nebenbekl. die Prozeßvollmacht für seinen Anwalt vor. Am 05.07.1779 bestätigt das Tribunal den Anspruch des Nebenbekl. auf die Hälfte der verpfändeten Wechsel. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Protokoll einer Tribunalssitzung vom 17.05.1771; vom Hamburger Notar Franz Hinrich Anderson bestätigte Obligation Samuel Gustav Bohses vom 10.08.1769; Empfangsbescheinigung Johann Hinrich Dittmers vom 10.08.1769; Schreiben S.G. Bohses an Dittmer vom 10.08.1769; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung eines Tribunalsmandates vom 30.10.1771; Prozeßvollmacht des Nebenbekl. für Dr. Hertzberg vom 20.01.1774 Instanzenzug: 1. Tribunal 1771-1772, 1774, 1779 Kläger: (2) Witwe des Johann Hinrich Dittmer, Postmeister in Hamburg Beklagter: Witwe des Postinspektors Samuel Gustav Bohse, geb. Crull bzw. ab 08.07.1771 Lic. jur. Joachim Heinrich Scheffel als gemeiner Anwalt des Konkurses des Postmeisters Samuel Gustav Bohse Nebenbekl.: Cand jur. Dietrich Carl Bohse zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembcke (A & P) Bekl. & Nebenbekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0503 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0620 Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo et non ulterius turbando poenale sine clausula Auseinandersetzung um Rückgabe von Tuch Alte Signatur: Wismar D 5 (W D 1 n. 5) Laufzeit: 18.02.1662-24.02.1662 Fallbeschreibung: Kl. hat sein Tuch mit Genehmigung zweier Bürgermeister auf dem Wismarer Jahrmarkt verkauft, Gewettsdiener haben jedoch seine Waren beschlagnahmt und ihm den Jahrmarktbesuch verboten, weshalb er um ein Mandat zur Rückgabe seiner Waren bittet und dieses am selben Tag bei 500 Rtlr Strafandrohung erhält. Am 19.02. berichtet Kl., daß ihm weiteres Tuch abgenommen worden sei und bittet um verschärftes Mandat von 1.000 Rtlr und Bezahlung seiner Prozeßkosten. Das Tribunal folgt dem nicht, sondern fordert von Kl. am 21.02. Antwort auf die Entgegnung des Rates vom 20.02., in der Bekl. den Kl. der falsa narrata beschuldigen und den Arrest seiner Tuche nur als Reaktion auf das Verbot gegen Wismarer Tuchhändler in den Nachbarstädten erklären. Am 21.02. zeigt Kl. an, daß ihm seine Tuche zurückgegeben worden sind und erbittet zugleich die Erstattung der Prozeßkosten, am 24.02.1662 bestreitet Kl., Unwahrheit gesagt zu haben, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christopher Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.02.1662; Aufstellung des Kl.s über Prozeßkosten vom 19. und 21.10.1662; Schreiben der Gewandschneider, Seiden- und Gewürzkrämer von Wismar an Bekl. (o.D.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1662 Kläger: (2) Simon Deens, Kaufmann zu Lübeck Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0620 |
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