- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3576 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Kommissionshandel Alte Signatur: Wismar V 36 (W V I n. 36) Laufzeit: (1726) 02.04.1726-05.04.1726 Fallbeschreibung: Da der Kl. nach seiner vorherigen Appellation an das Tribunal nichts von diesem gehört hat, hat er restitutio in integrum gegen ein Ratsgerichtsurteil ergriffen, ist vom Ratsgericht aber wegen Unerheblichkeit der Beschwerden zurückgewiesen worden. Gegen dieses Urteil appelliert er an das Tribunal und bittet um Erlaubnis zum Kommissionshandel sowie um Rücknahme der Strafe. Das Tribunal sendet am selben Tag ein Reskript an den Rat und erhält ein Schreiben des Lübecker Rates, in dem dieser bittet, seinem Bürger Rodde die Ausfuhr des Weizens zu gestatten. Daraufhin fordert das Tribunal den Wismarer Rat am selben Tag auf, die Getreideausfuhr zu genehmigen oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 05.04. legen Bürgermeister und Rat die Akten der Erstinstanz vor und stellen klar, daß sich die erteilte Ausfuhrerlaubnis auf Gerste nach Stockholm bezogen habe und sich nicht auf den Weizen nach Lübeck erstrecken lasse und bitten das Tribunal, ihr Urteil zu bestätigen. Am 05.04.1726 legt der Kl. eine Bürgschaft seines Bruder, des Ratsherrn Hermann Caspar Voigt, für dieses Geschäft vor und bittet, die Ausfuhr des Weizens zu genehmigen. Am selben Tag fordert das Tribunal den Rat entsprechend auf. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 27.03. und 01.04.1726; Schreiben des Lübecker Rates an Tribunal vom 30.03.1726; Schreiben Adolf Roddes an Lübecker Rat vom 30.03.1726; Bürgschaft Hermann Caspar Voigts für seinen Bruder Erich vom 05.04.1726 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Ratsgericht 1726 3. Tribunal 1726 Kläger: (2) Erich Voigt, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Gabriel Lembke, Bürgermeister zu Wismar Anwälte: Kl.: Petrus Rudolf Schröder (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3576 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3571 Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um die Stellung einer Kaution Alte Signatur: Wismar V 29 (W V I n. 29) Laufzeit: (1687-1723) 31.08.1723-29.03.1724 Fallbeschreibung: Der Kl. hat für den dänischen Reeder Benedict Jensen Barby (Broby?) aus Kopenhagen 400 Rtlr Kaution gestellt, da eines seiner Schiffe dabei ertappt worden ist, keinen Lizent bezahlt zu haben. Beide Parteien einigen sich darauf, das Kammerkollegium in Stockholm wegen eines Urteils anzurufen. Bevor dieses tätig werden kann, fordert der Bekl. aber bereits die 400 Rtlr Kaution vom Kl. Dieser bittet um ein Mandat an den Bekl., die Forderung bis zu einem Entscheid des Kammerkollegiums zurückzustellen. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht, ein Protokoll extrajudicale vom 03.09., auf das verwiesen wird, liegt nicht bei. Am 28.03.1724 erbittet der Kl. erneut ein Reskript an den Bekl., das Urteil des Stockholmer Kommerzkollegiums abzuwarten und vorher nichts in dem Fall zu unternehmen. Am 29.03.1724 fordert Vizepräsident Thessin den Bekl. entsprechend auf. Der Ausgang der Sache erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Protokolle der Verhandlung in der Wismarer Lizentkammer vom 16. und 22.07.1723; Bürgschaft des Kl.s für Schiffer Jacob Brandt aus Burg / Fehmarn; Schreiben des Bekl. an Stockholmer Kammerkollegium vom 25.07.1723 und dessen Antwort vom 31.07.1723 sowie des Kgl. Kommerzkollegiums vom 13.08.1723; Auszug aus dem Schreiben des Oberdirektors Ehrenpreus, Stockholm, 15.10.1723; Schreiben von Ehrenpreus an Bekl. vom 11.11.1723; Schreiben des Bekl. an das Stockholmer Kommerzkollegium (?) vom 14.02.1724; Auszug aus kgl. Lizentordnung vom 06.06.1687; Kopie des Schreibens des Bekl. an Stockholmer Kammerkollegium vom 25.11.1724 Instanzenzug: 1. Tribunal 1723-1724 Kläger: (2) Johann Jürgen Velthusen, Kaufmann zu Wismar Beklagter: Johann Heinrich Böckling, Oberlizentinspektor in Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3571 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3569 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Mälzgerechtigkeit Alte Signatur: Wismar V 27 (W V I n. 27) Laufzeit: (1706-1723) 05.04.1723-13.11.1724 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 05.04., die Appellation nicht zuzulassen, erbittet der Kl. am 08.06. Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erhält diese am 09.06. Am 22.06. trägt der Kl. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor, in dem ihm das Mälzen bei Strafe von 10 Rtlr untersagt wird und erbittet weitere 3 Wochen Frist, um weitere Beweise vorlegen zu können. Diese Frist wird ihm am 26.06. gewährt. Am 16.07. stellt er dar, daß sein Vater im Jahre 1706 ein Mälzhaus in der Altwismarstraße gekauft und darin zeitlebens gemälzt hat. Seit 1720 wird ihm die Mälzgerechtigkeit von den Bekl. streitig gemacht, er bittet das Tribunal, ihn in seinen alten Rechten zu schützen. Das Tribunal fordert am 24.09. die Akten der Vorinstanz an, am 18.10. gehen die Akten ein, am 26.10. werden sie nach Antrag der Bekl. vom 15.10.1723 eröffnet. Am 24.04.1724 lädt das Tribunal die Parteien zu einem Schlichtungstermin auf den 12.05. vor, der am 10.05. von den Bekl. abgesagt wird, die um ordentliches Urteil bitten. Das Tribunal lädt sie am 12.05. dennoch auf den 11.07. zum Vorbescheid vor, dessen Ergebnis nicht erhellt. Am 17.10. bittet der Kl. darum, die Ergebnisse des Vorbescheides rechtskräftig werden zu lassen. Das Tribunal vertröstet ihn am 13.11.1724 bis zur Stellungnahme der Bekl., weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an Rat vom 17.03.1723; Ratsgerichtsurteile vom 10. und 17.03. sowie vom 14.06.1723; von Notar Georg August Pladecius aufgenommene Appellation vom 11.03.1723; Auszug aus Beschwerden der Brauerkompanie bei der kgl. Kommission vom 15.09.1722; Resolution der kgl. Kommission vom 21.09.1722; Kaufvertrag über ein Haus zwischen Johann Oldenburg und Johann Vehlhering vom 15.01.1706; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Eversen vom 24.04.1724 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1723 2. Tribunal 1723-1724 Kläger: (2) Johann Jacob Vehlhering, Kaufmann zu Wismar Beklagter: Brauer- und Kaufmannschaft von Wismar Anwälte: Kl.: Johann Dietrich Stemwede (A) Bekl.: Josias Matras (A), Dr. Joachim Eversen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3569 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3566 Prozessgegenstand: Mandatum poenale de non offendendo Auseinandersetzung um Androhung von Gewalt Alte Signatur: Wismar V 25 (W V I n. 25) Laufzeit: (1721) 14.10.1721-05.12.1722 Fallbeschreibung: Der Kl. beherbergt seine Geschwister seit dem Tode des Vaters im Haus, wird aber von den Bekl. bedroht und geschmäht und bittet das Tribunal, den Bekl. dies bei Strafandrohung zu untersagen. Das Tribunal setzt am 17.10. einen Vorbescheid auf den 21.10. an und lädt die Parteien dazu ein, am 24.10. setzt es fest, daß die Schwester gegen eine Zahlung von 10 Rtlr / Quartal bei anderen Leuten untergebracht werden soll und droht Joachim empfindliche Strafe bei weiterem Fehlverhalten an. Am 06.11. bittet der Kl. erneut, Joachim aus dem Haus zu entfernen - die Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 10.11. fordert Joachim die Zahlung von 100 Rtlr, bevor er das Haus verläßt, das Tribunal setzt am 14.11. einen Vergleichstermin auf den 18.11. an. Am 20.11. urteilt es, der Kl. habe Joachim 100 Rtlr zu bezahlen, dieser daraufhin das Haus zu räumen. Am 28.11.1721 erklärt der Kl. erneut, er könne kein Geld zahlen und bittet, stattdessen seinen Bruder zur Räumung des Hauses aufzufordern. Am 14.10.1722 schildert der Kl., daß er sich mit seinem Bruder Joachim im März d.J. darauf verglichen habe, daß dieser das Haus verlassen und er ihm dafür 150 Rtlr zahlen solle. Da die Bekl. auf seine Kosten Schulden gemacht hat, will er diese von der vereinbarten Summe abziehen und bittet das Tribunal um Bestätigung und Aufforderung an den Bekl., das Haus zu räumen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 05.12.1722 ab. Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen Johann Jacob und Joachim Vehlhering vom 07.03.1722; Rechnung des Kl.s für Joachim Vehlhering vom 10.06.1722; Aufstellung über Erbe des Kl.s und übernommene Schulden vom 19.09.1721 Instanzenzug: 1. Tribunal 1721-1722 Kläger: (2) Johann Jacob Vehlhering, Kaufmann zu Wismar Beklagter: Joachim und Catharina Dorothea Vehlhering, Geschwister des Kl.s Anwälte: Kl.: Joachim Dietrich Stemwede (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3566 |
|