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Stadtarchiv Schwerin
Jugendamt
Signatur: MJ
Laufzeit: 1894-1935
Findbucheinleitung:
Findbuch Jugendamt

I. Vorwort

1. Behördengeschichte
Aus dem geringen Aktennachlaß von 0,5 lfm ist ein geschichtlicher Abriß der Verwaltungsge-schäfte unmöglich. Weder Arbeitsumfang, Behördenstrukturen geschweige denn die Personal-besetzung sind überliefert.
In den Schweriner Adreßbüchern taucht die Behörde erstmals 1921 auf, so daß als Entste-hungsjahr 1920 angenommen werden muß.
Vorsitzender war zu diesem Zeitpunkt der Stadtrat Dr. Welpe. Amtsleiter war der Oberstadtsekretär Carl Radloff, welcher gleichzeitig noch Berufsvormund war. Das Amt hatte 5 Mitglieder, darunter der Stadtmissionar Karl Günther und die Hausfrau Wilhelmine Schwedt. Weiter gehörten zum Jugendamt ein Beamter und die städtische Jugendfürsorgerin Fräulein Stratmann. Die Mütterberatungsstelle unter Sanitätsrat Dr. Voß, die Milchküche und das Kinderheim in der Stiftstraße 14 waren dem Amt angeschlossen. Später kamen noch Jugendherbergen hinzu. 
Arbeitsaufgaben waren v.a. der Schutz der Pflegekinder, das Mitwirken bei Amtsvormund-schaften und die Stiftungsverwaltung, insofern bestehende Stiftungen dem Sinne der Jugendfürsorge entsprachen.
Es wurden u.a. folgende Stiftungen, Heime und Fonds verwaltet: 
a) Bauch'sche Stiftung 
Der Kommerzienrat Bernhard Bauch errichtete 1908 zu Ehren seiner verstorbenen Ehefrau die Johanna Bauch Stiftung. Ursprüngliches Ziel war es, Dienstmädchen bei ihren Heiratsbemü-hungen durch Zuschüsse für Aussteuer und Kindbett zu unterstützen. Später wurden aber hauptsächlich Schüler und Schülerinnen aus armen Elternhäusern unterstützt. Die testamentarisch festgelegte Nachlaßverwaltung durch die Mecklenburgische Treuhandgesellschaft, ging später auf die Stadt über.
b) Das kirchliche Bethanienkinderheim in der Bergstr. 39, wurde von der Herzogin Elisabeth zu Mecklenburg, als Protektorin unterstützt. Sie zeigte dann auch ein Mißbehagen gegenüber der nationalsozialistischen Erziehungspolitik. Nach 1945 waren in dem Heim zeitweise Findelkinder untergebracht.
c) Die Paul Kiencke´sche Stiftung unterstütze verwaiste Knaben und Mädchen, insbesondere Knaben die Pfarrer oder Missionar werden wollten. 
d) Der Waisenstift  Emmahus, verschrieb sich der Erziehung armer Waisenkinder  und sittlich verwahrloster Mädchen von 6-16 Jahren. Die Stiftung wurde 1861 gegründet. 1867 erfolgte die Übernahme des Waisenhauses, welches 1759 durch den frommen Herzog Heinrich erbaut wurde. Durch Verfügung des Meckl. Staatsministeriums, Abt. Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurde der Kreisleiter der NSV  als Vorstand der Stiftung berufen. 
d) Der Jugendwohlfahrtsfond, bestand seit 1922, auf Beschluß der städtischen Körperschaften aus Mitteln der ehemaligen Wladimirstiftung und des damaligen Säuglingsfürsorgefonds. 1923 kamen die Mittel der früheren Suchardt'schen Stiftung hinzu.
Der  Rechtsnachfolger des Jugendamtes war zuerst das Amt für Kultur und Volksbildung und später das Dezernat Sozialwesen, Abteilung Mutter und Kind, Sachgebiet Vormundschaften.

2. Bestandsbearbeitung
Die Akten wurden bei der Verzeichnung des Magistratsbestandes von Herrn Kasten ausgesondert. Für die Amtsvormundschaften lag ein Aktenplan vor, der zum Teil vereinfacht angewandt wurde, da zu einzelnen Unterpunkten nur Akten mit einzelnen Blättern vorlagen. Hierbei handelt es sich aber auch  nur um die Generalakten, d.h. diejenigen welche den Geschäftsbetrieb regelten. Von den direkten Pflegeakten ist nur eine einzige überliefert. Mit 34 Akteneinheiten (0,5 lfm) steht dem Benutzer einer der kleinsten Bestände des Stadtarchives zur Verfügung. 
Eine Kassation fand aufgrund des geringen Aktenumfanges nicht statt.

3. Bestandsanalyse
Von den eigentlichen Sachakten, die man bei einem Jugendamt vermuten würde, ist nur ein einziges Exemplar überliefert, so daß über die Hauptbeschäftigung des Amtes fast keine Aus-sagen gemacht werden können. Lediglich der Einzug des nationalsozialistischen  Rassengedankens in die Jugendfürsorge, läßt sich an einigen Rechtsvorschriften nachweisen. Schwerpunkt des Bestandes ist die Stiftungsverwaltung. Hierbei liegt wiederum das Hauptaugenmerk bei der Bauch'schen Stiftung. Insgesamt läßt sich bei den Stiftungsakten die Gleichschaltung bzw. Einführung des Führerprinzips nachweisen.
Weitergehend empfiehlt sie der Bestand V5/Elisabethhaus, da es sich ebenfalls um ein Waisenhaus handelt, welches der NSV unterstellt wurde. Zu Stiftungsunterlagen läßt sich auch noch das Rechnungsamt bzw. die spätere Finanzabteilung konsultieren.



II. Aktenverzeichnis
											Seite	
01 Amtsvormundschaften							1-3
02 Stiftungen
0201 Verschiedene								3-4
0202 Bauch'sche Stiftung							4-6
0203 Kinderheime	und Kinderkrankenhäuser				6-7
03 Verschiedenes									7




Schwerin, den 28.10.98

aktualisiert am: 03.05.2019